Mindestlohn – Bezahlbares Obst und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten

Obstbau. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) lehnt die Anhebung des Mindestlohns ab. BWV-Präsident Marco Weber wird deutlich: „Die vorgeschlagene Anhebung auf 13,90 Euro pro Stunde in 2026 und schließlich auf 14,60 Euro in 2027 ist eine Anhebung um 13,9 Prozent und wird alle arbeitsintensiven Bereiche in der deutschen Wirtschaft und dabei vor allem auch die Produkte der landwirtschaftlichen Sonderkulturbetriebe und des Weinbaus erheblich verteuern. Die Politik hat mit ihrer Ankündigung den Mindestlohn auf 15 Euro erhöhen zu wollen die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission ignoriert. Es geht um sinnvolle Lohnanpassungen. Die Bundesregierung sollte Betriebe nicht in wirtschaftliche Gefahr bringen.“

Die Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeiter im Obst- und Gemüsebau fordert auch Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau. Er widerspricht entschieden den Vorschlägen des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Harald Schaum, der kostenlose Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte fordert. Dies sei gegenüber den Vollzeitbeschäftigen unfair, die ihre Miete schließlich auch selbst bezahlen müssten. Außerdem dürften Kosten für Unterkunft und Verpflegung nur nach Vereinbarung und festgelegten gesetzlichen Sätzen im Arbeitsvertrag angerechnet werden, führt Stechmann aus.

Der BWV und die Bundesfachgruppe Obstbau hatten ausdrücklich den Vorschlag des Deutschen Bauernverbandes, den Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte im Obst- und Gemüsebau vorerst bei 12,82 € pro Stunde zu belassen, unterstützt. Gerade für die Saisonarbeitskräfte im Obst-, Gemüse- und Weinbau sollte es eine Sonderregelung geben, damit die landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber den Importwaren konkurrieren könnten. Schließlich befänden sich die deutschen Betriebe in Konkurrenz mit Betrieben in Staaten, deren Mindestlöhne deutlich unter 10 Euro lägen, bzw. keine Mindestlohnregelung hätten.

Deutscher Bauerntag 2025 – „Mehr Politikwechsel wagen“

Berlin. Mit einer starken Delegation des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau wurden während der 93. Mitgliederversammlung des Deutschen Bauerntages in Berlin die politischen Forderungen des bäuerlichen Berufsstandes im nördlichen Rheinland-Pfalz vertreten. In seiner Grundsatzrede stellte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwied fest, dass seit dem letzten Bauerntag in Cottbus die Ampelkoalition zerbrochen, eine neue Regierung gebildet worden sei und es in mehreren Bundesländern schwierige Regierungsbildungen gegeben habe. „Auch international sehen wir große Umbrüche – besonders in den USA, die über Jahrzehnte der wichtigste Partner Deutschlands und Europas waren. Es gibt wachsende Sorgen hinsichtlich Handel und Zölle – also gerade bei den internationalen Grundlagen für Zusammenarbeit und Frieden. Besonders besorgniserregend ist aber die sicherheitspolitische Entwicklung: Die NATO wurde über Jahrzehnte maßgeblich von den USA getragen und war Garant unserer Sicherheit. Heute steht dahinter ein großes Fragezeichen“, stellte Rukwied klar.

Die vielen und teilweise globalen Konflikte würden Anlass zur Sorge geben. Die Folge seien zunehmende Unsicherheiten und wachsende Zukunftsängste. Ein Nährboden für radikale Kräfte von rechts und links. Es sei jetzt Aufgabe von Bund und Ländern, positive Signale des Aufbruchs zu setzen. Worte allein reichten nicht, es brauche ein sichtbares Handeln. Es gehe um die Stabilität unserer Demokratie. Die Verantwortung liege daher bei allen Demokratinnen und Demokraten, in der Gesellschaft mit ihren Vereinen und Institutionen, also auch bei den Bauernverbänden. Die Regierung müsse alle gesellschaftlichen Gruppen einbinden. Nur gemeinsam werde eine Kehrtwende gelingen, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa.

Die wirtschaftliche Abwärtsspirale müsse gestoppt werden. Bis 2030 wolle die Automobilindustrie 45.000 Arbeitsplätze abbauen: „Das betrifft Familien, das betrifft die Kaufkraft. Deutschland muss wirtschaftlich stark bleiben und in seine Zukunft investieren. Nur so können Deutschland und Europa ihre Vorreiterrolle behaupten. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen!“, forderte Rukwied nicht nur die Mitgliederversammlung auf.

Verantwortung ernst nehmen
Nach Jahren der Stagnation im Agrarbudget sei es an der Zeit umzudenken, forderte der DBV-Präsident. Die Ernährungssicherheit sei genauso wichtig wie die Verteidigungspolitik. Das Präsidium des DBV habe deshalb die Bedeutung eines höheren Agrarbudgets klar betont. Die Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik bleibe eine zentrale und wichtige europäische Aufgabe, schließlich sei Europa zu 70 Prozent ländlich geprägt. Diese Strukturen dürften nicht gefährdet werden. Europa sei fragil, die Regierungschefs wären gut beraten, die ländlichen Räume zu stabilisieren. Es dürfe kein Nebeneinander und keine einzelnen nationalen Programme geben, sondern einheitliche Regeln und Fairplay in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Markteingriffe und Bürokratieabbau
Bei der Gemeinsamen Marktordnung versuche die Verwaltung zunehmend einzugreifen. So plane EU-Agrarkommissar Christophe Hansen die Einführung verpflichtender Vorverträge für Milcherzeuger. Dies lehne der Deutsche Bauernverband grundweg ab. Rukwied: „Unsere Landwirte nutzen ihre unternehmerische Freiheit, etwa in der Milchvermarktung – mit Erfolg: Produzenten erzielen so bis zu 3 Cent mehr pro Liter Milch. Das sind in Summe zwischen 750 und 900 Millionen Euro für unsere Milchviehhalter. Diese unternehmerische Freiheit gilt es weiterhin zu schützen. Wir wollen keine Bürokratie und keine Administration, die versucht Preise mitzubilden und sich einzumischen.“

Rukwied fordert die Beendigung des „Green Deal“ und der „Farm to Fork-Strategie“ und stattdessen wieder mehr Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft. Rückschritt sei mit der Landwirtschaft nicht zu machen. Der Berufsstand biete Lösungen für viele aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen an. Als Beispiel nannte Rukwied die Bereiche Biodiversität und Wasserschutz: „Wir wollen kooperativ nach vorne gehen – das gelingt unternehmerisch besser als durch Verwaltungsauflagen.“ Eine klare Absage erteilte Rukwied dem „Soil Monitoring Law“ (EU-Bodenüberwachungsgesetz). Es werde den Betrieben in einigen Jahren vorschreiben, wie sie ihre Böden zu bewirtschaften hätten und wann geerntet werden dürfe. Das gehe deutlich zu weit. „Wir kennen unsere Flächen und wissen, wie sie zu pflegen sind. Dieses Gesetz muss gestoppt werden. Hier erwarte ich vom Kanzler, vom Landwirtschafts- und vom Umweltminister eine klare Haltung und keine Enthaltungen mehr!“ Gleiches gelte für das Naturwiederherstellungsgesetz: Dieses dürfe nicht ins Eigentum eingreifen. Das Gesetz sei einst von der ehemaligen österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler „durchgewunken“ worden, weil sie sich nicht an die damalige schwarz-grüne Koalitionsvereinbarung gehalten habe. Als „Zünglein an der Waage, sei mit ihrer Zustimmung schließlich das EU-Renaturierungsgesetz verabschiedet worden. Die EU und die Regierungen müssten den Mut haben, den Fehler zu erkennen und das Gesetz zurücknehmen.

Nationale Agrarpolitik – Tierhaltung braucht Perspektive
In den letzten zehn Jahren seien in Deutschland über zwei Millionen Tiere in der Schweine-Haltung abgebaut worden, während Spanien seine Produktion massiv ausgebaut habe. Letztendlich, so Rukwied, bedeute diese Entwicklung eine Standardreduzierung in den Bereichen Umwelt und Tierschutz. Die deutschen Spitzenlandwirte würden zur Zeit hohe Risiken eingehen, wenn sie ihre Betriebe weiter entwickeln wollten. Jetzt seien klare Signale seitens der Bundesregierung für die deutsche Tierhaltung notwendig und sinnvoll. Daher fordere der Berufsstand ein „Investitionsprogramm Tierhaltung“, beginnend mit der Schweinehaltung. Ab 2026 müsse es jährlich 1,5 Milliarden Euro frisches Geld als Investitionszuschuss geben, um die heimische Produktion zu stärken. Der Bund müsse diese Mittel endlich bereitstellen, um den Umbau der Tierhaltung zu ermöglichen. Damit erhielten die landwirtschaftlichen Unternehmer endlich die dringend notwendige Planungssicherheit. Die Investitionssummen für die einzelnen Betriebe seien schließlich enorm. Außerdem müssten diese Investitionen mindestens 20 Jahre Bestandsschutz haben und nicht immer weitere Nachforderungen im laufenden Betrieb – beispielsweise im Bereich des Baurechtes – die Investitionsentscheidung eines Landwirts in Frage stellen.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz müsse neu geplant und ab 2027 umgesetzt werden. Wenn Deutschland seine Tierhaltung in Deutschland erhalten wolle, seien zukunftsfähige Schlachtunternehmen notwendig. Investoren müsse man unterstützen und sie sollten dabei nicht durch das Bundeskartellamt ausgebremst werden. Schließlich sei für eine zukunftsfähige Landwirtschaft auch eine schlagkräftige Infrastruktur notwendig. Das sei auch Bestandteil einer nachhaltigen Tierhaltungsstrategie.

 

Bilder, v.l.n.r.:
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes stellte sich nach der Grundsatzrede von DBV-Präsident Joachim Rukwied der Diskussion mit den Delegierten der 18 Landesbauernverbände und der assoziierten Verbände.
Johanna Schott (3.v.l.) und Lea Sensen (4.v.l.) nahmen für ihre Siege beim Bundesentscheid im Berufswettbewerb der Sparten Weinbau und Landwirtschaft die Gratulation der BWV-Vizepräsidenten Stefan Fiedler und Harald Schneider, des Landjugendvorsitzenden Fabian Schüller und der LandFrauenpräsidentin Gudrun Breuer entgegen (v.l.).
Die Delegierten des BWV informierten sich in der Mitgliederversammlung über aktuelle Themen und brachten in Gesprächen die Ziele des hiesigen bäuerlichen Berufsstandes ein.

Sonderkulturen, Pflanzenschutz, Mindestlohn
Der DBV-Präsident wurde wütend, als er das Thema Pflanzenschutz ansprach. Immer mehr Kulturen seien kaum noch anbaubar, weil wichtige Wirkstoffe zum Schutz der Kulturen und zur Erzeugung gesunder Lebensmittel und Rohstoffe fehlten. Notfallzulassungen böten den Betrieben keine ausreichende Sicherheit. „Unsere Landwirte erleben aktuell unter anderem mit der Glasflügelzikade massive Ertragseinbußen – etwa bei Zuckerrüben, Sellerie, Zwiebeln, Rote Beete oder Rotkohl. 23 Prozent der Kartoffelflächen sind in Deutschland derzeit betroffen. Wir brauchen pragmatische Zulassungsverfahren – wie in der Pharmazie. Hier gibt es eine europäische Zulassungsbehörde, die die Zulassungen europaweit vornimmt. Das brauchen wir für den Pflanzenbau auch. Die Einvernehmensregelung des Umweltbundesamts muss weg. Unsere Pflanzen müssen vor Schadinfektionen geschützt werden – nur dann sichern wir unsere Versorgung.“

Auch bei der Düngung machte Rukwied deutlich, dass die Landwirtschaft ein Anrecht darauf habe, die Kulturen bedarfsgerecht zu ernähren. Ohne diese praxisgerechte Düngung könnten keine gesunden Lebensmittel erzeugt werden.

Der gesetzliche Mindestlohn bereitet Rukwied große Sorgen. In seinem Betrieb entstünden durch 300 Stunden pro Hektar bei zusätzlich zwei Euro höheren Stundenlohn zusätzliche jährliche Mehrkosten in Höhe von 20.000 Euro und das bei Märkten, wie dem Weinbau, die ohnehin unter Druck stünden. Die europäischen Wettbewerber würden deutlich weniger bezahlen. In Polen etwa 7 Euro, in Spanien 8 Euro. Deutschland benötige deshalb eine Sonderregelung für saisonale Arbeitskräfte, sonst werde die deutsche Obst-, Gemüse- und Weinerzeugung gefährdet werden. Eine Abwanderung der Produktion ins Ausland sei nicht tolerabel.

Klimaschutz, Eigentum, Bürokratie
Der landwirtschaftliche Berufsstand stehe zum Klimaschutz. Die Landwirtschaft sei bei dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung erfolgreicher, als es die Vorgaben verlangten, betonte Rukwied. Die Bäuerinnen und Bauern seien bereit weiter voranzugehen, aber dann müssten sie von ideologischen Fesseln verschont bleiben. Nachwachsende Rohstoffe, Bioenergie, Bioethanol, Biodiesel, all diese Produktbereiche gelte es zu unterstützen. Nur so könnten die deutschen Klimaziele – mit der heimischen Landwirtschaft – erreicht werden. Auch die Kaskadennutzung sei ein wichtiger Baustein.

„Eigentum ist Grundlage unserer Demokratie. Doch das Naturflächenbedarfsgesetz gefährdet diese Basis. Bereits heute werden der Landwirtschaft täglich 56 Hektar entzogen, das entspricht in 30 Jahren der Fläche Schleswig-Holsteins. Das geplante Flächenbedarfsgesetz muss gestoppt werden. Hände weg von unserem Eigentum!“, machte DBV-Präsident Rukwied unmissverständlich klar.

Bezüglich der Wolfsproblematik forderte der Präsident praktikable Lösungen. Die Haus- und Nutztiere müssten vor Rissen und qualvollem Tod geschützt werden. Ein guter Erhaltungszustand der Wolfspopulation müsse an Brüssel gemeldet werden, dann könne endlich ein Bestandsmanagement eingeführt werden. Die Bestände müssten reduziert werden. Ähnliches gelte aber auch für Biber, Saatkrähen und andere geschützte Arten. Schließlich seien nicht nur die Tierhaltung, sondern auch die Pflanzenkulturen zu schützen.

Über 190 Vorschläge lägen, so Rukwied, dem Bundeslandwirtschaftsministerium zum Abbau der Bürokratie vor. „Wir fordern die Streichung von Gesetzen, statt immer wieder neue zu erlassen. Natürlich braucht eine Gesellschaft Regeln, aber derzeit nehmen die Ordnungsrahmen der EU und Deutschlands der Landwirtschaft die Luft zum atmen. Wir wollen Ergebnisse sehen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer muss nun liefern. Handeln ist wichtig! Wir brauchen einen echten Bürokratieabbau.“

Unser Angebot an die Politik
Rukwied gab zu verstehen, dass die Bauernfamilien ihren Teil zum notwendigen Politikwechsel beitragen wollen. Der Berufsstand wolle Deutschland und die Landwirtschaft nach vorne bringen. Der Deutsche Bauernverband mache dabei konkrete Angebote – vom kooperativen Naturschutz, über moderne Tierhaltung, Generierung von Wertschöpfung bis zur Stärkung des ländlichen Raums. Dabei setze sich der Verband für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land ein.

Die Landwirtschaft sei ein starker Berufsstand und biete der Politik eine konstruktive Partnerschaft an. In den letzten eineinhalb Jahren war der Deutsche Bauernverband sehr erfolgreich: Die Agrardieselsteuerrückvergütung werde wieder eingeführt, das grüne Kennzeichen blieb, die einseitige Belastung der Landwirtschaft sei verhindert worden. Genauso wichtig sei es, dass die Bevölkerung weiter hinter ihrer Landwirtschaft stehe. 80 Prozent der Bevölkerung würden sich zu ihr bekennen – auch bezüglich der Förderung im Rahmen der GAP würden über 70 Prozent zustimmen. Darauf könne die Landwirtschaft aufbauen.
Der Verband sei zudem weiblicher geworden. Rukwied freue sich über die starke Präsenz und das Engagement der Unternehmerinnen – sie seien eine Bereicherung für Verband und Berufsstand. Neben dem Einsatz der LandFrauenverbände sei ihr Engagement mittlerweile unverzichtbar für den DBV. Auch jünger wolle der Verband werden. Über „DBV next“ vernetzen sich die Landjugend und junge Landwirte bereits. „DBV next“ sei eine weitere Möglichkeit für den Nachwuchs des Berufsstandes, ein starkes Fundament für die Zukunft zu legen.

Rukwied beendete seine Grundsatzrede mit den Worten: „Die Landwirtschaft ist ein großartiger Beruf und sie hat Zukunft. Dafür braucht es einen starken Bauernverband. Wenn wir unsere Gemeinschaft leben, gestalten wir auch die Zukunft erfolgreich. Unsere Grundlage ist das Grundgesetz, die Verfassung, die Demokratie und ein „Ja“ zu Europa. Familie, Tradition und Kultur sind unsere Fundamente. Darauf bauen wir auf.“

Ein landwirtschaftlicher Unternehmerinnenausschuss stärkt die Bäuerinnen im BWV

Koblenz. Zu Beginn der Sitzung des Verbandsrates des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) brachte Präsident Marco Weber seine Freude über den großen Erfolg der Landjugend Rheinland-Nassau im Bundesentscheid des Berufswettbewerbs zum Ausdruck. Lea Sensen und Johanna Schott belegten jeweils den ersten Platz in den Bereichen Landwirtschaft und Weinbau. Die Erfolge der jungen Frauen bestätigten ein hohes Ausbildungsniveau in den Grünen Berufen in Rheinland-Pfalz. Anschließend erläuterte er die aktuelle verbandspolitische Arbeit und die Themen, die intensiv betreut werden müssten. So führte Weber Gespräche mit den beiden Bundestagsabgeordneten Marlon Bröhr und Julian Joswig. Weitere Gespräche mit Abgeordneten und mit der Präsidentin des Deutschen Bundestages würden zur Zeit geplant, ebenso ein Gespräch mit Bischof Stephan Ackermann.

Das Landesjagdgesetz werde aktuell intensiv diskutiert, so Weber. Eine anstehende Anhörung von Experten, unter aderem auch der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG), werde ausgewertet und beurteilt. Während einige Themen differenziert zu betrachten seien, sei vor allem der neue geplante Umgang mit Wildschäden aus Sicht der Landwirtschaft positiv zu bewerten. Der BWV habe sich in die drei Jahre andauernde Diskussion intensiv eingebracht. So würden nun Verbesserungen bei Wildschadensverfahren und die bessere Einbindung in die Hegegemeinschaften geplant. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sei ohnehin nach langem Einsatz endlich gelungen, auch wenn auf bundesdeutscher Ebene noch Regelungen fehlten, um ein sachgerechtes Bestandsmanagement zu betreiben und problematische Tiere zu entnehmen. Der Einsatz des landwirtschaftlichen Berufsstandes für das Wild sei in diesem Jahr in besonderer Weise während einer Pressekonferenz zum Thema Wildrettung öffentlichkeitswirksam präsentiert worden. Präsident Weber bat darum, das öffentliche und mit hoher Aufmerksamkeit besetzte Thema „Rehkitze“ nicht zu unterschätzen und würdigte ausdrücklich das gemeinsame Engagement von Landwirtschaft und Jägerschaft vor Ort.

Ein weiteres sehr wichtiges Thema sei der Entwurf des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) zum Landeswassergesetz. Die gesetzten sehr kurzen Fristen zur Stellungnahme hat Weber deutlich kritisiert. Dennoch habe der Verband gegenüber dem MKUEM 13 Kritikpunkte am Entwurf angebracht, die in der weiteren Diskussion berücksichtigt werden müssten. Vor allem ein geplanter zehn Meter breiter Gewässerrandstreifen berge Risiken für die Landwirtschaft und verhindere in Zukunft kooperative Ansätze zwischen Landwirtschaft und Gewässerschutz, so dass dieser nicht akzeptabel sei. Weiter gebe es einige nicht geklärte Fragen zu künftigen Fördermöglichkeiten in Gewässerrandstreifen, zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie zum anfallenden bürokratischen Aufwand.

Das Landesnaturschutzgesetz werde voraussichtlich ebenfalls novelliert. Dabei diskutierte der Verbandsrat über das Für und Wider bezüglich der Einführung von Naturschutzstationen und über den geplanten Wegfall von Nebenvorkommen von Tier- und Pflanzenarten in FFH-Gebieten.

Die Geschäftsführung hatte alle wichtigen Aspekte der drei Gesetzesentwürfe aufbereitet, über die während der Sitzung unter den Mitgliedern des Verbandsrates intensiv diskutiert wurde. Die Teilnehmer bestätigten die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen des BWV und sie werden die berufsständischen Anliegen ebenfalls gegenüber den politischen Vertretern des Landtages in den Regionen darlegen.

Die Saatgut-Treuhandverwaltung und ihre Ernteguterklärung bringe aktuell Unruhe zwischen Landwirtschaft und Landhandel, kritisierte Vizepräsident Harald Schneider: „Der BWV, der Deutsche Bauernverband und alle weiteren Landesbauernverbände stellen sich deutlich gegen die „Datenkrake“ Ernteerklärung der Saatguttreuhandverwaltung (STV). Die Verbände befürworten eine kurze Erklärung, die auf der Homepage des BWV heruntergeladen werden kann. Ohne die Abgabe einer Erklärung wird dem Handel durch die STV mit hohen Strafzahlungen gedroht.“ Es sei sicherlich sinnvoll auch im Einzelfall das Gespräch mit dem jeweiligen Abnehmer zu suchen.

Weber brach weiterhin eine Lanze für den Einkommensausgleich in der kommenden GAP-Förderperiode. Schließlich sei der flächenbezogene Einkommensausgleich aufgrund niedriger Marktpreise eingeführt worden. Der BWV Rheinland-Nassau werde sich in die bundesdeutsche Debatte um die Zukunft der gemeinsamen Agrarpolitik einbringen. Gleiches gelte für die Landtagswahl im kommenden Jahr. In naher Zukunft werde ein BWV-Forderungspapier erarbeitet, das vor der Entstehung der Wahlprogramme den einzelnen Parteien vorliegen werde.

Als besonderen Gast konnte Weber die Vizepräsidentin des Deutschen Bauernverbandes begrüßen. Susanne Schulze Bockeloh erläuterte in ihrem Vortrag die Bedeutung der Frauen in der Landwirtschaft. Schließlich seien fünfzig Prozent der Agrarstudenten Frauen, Betriebsleiterinnen gebe es allerdings nur elf Prozent. Dabei seien Frauen für die Landwirtschaft äußerst wichtig. Sie seien teamfähig, hätten eine hohe Unternehmenskultur, trügen zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit bei und schließlich profitierten die Unternehmensgewinne davon. Hinzu kämen ihre Innovationsfähigkeit sowie die Bereitschaft, neue Betriebszweige einzuführen. „Die Bedürfnisse der Bäuerinnen müssen künftig auch in politischen Entscheidungen stärker Widerhall finden. So ist die Einführung einer Mutterschutzregelung für Selbständige sehr wichtig, gerade für Bäuerinnen“, machte Schulze Bockeloh deutlich. Sie begrüßte daher ausdrücklich die Gründung eines Unternehmerinnenausschusses im BWV. Es sei ihr eine große Ehre, während der konstituierenden Sitzung des neuen Ausschusses anwesend zu sein. Der Deutsche Bauernverband habe bereits im Jahr 2022 einen vergleichbaren Ausschuss gegründet.

Während des Verbandsrates wurde Ökonomierat Michael Horper von DBV-Vizepräsidentin Susanne Schulze Bockeloh mit der Andreas-Hermes-Medaille des Deutschen Bauernverbandes geehrt. Wir berichteten hier auf der Homepage darüber.

Landesjagdgesetz: IGJG und BWV beziehen Position

Koblenz. Noch vor der Sommerpause, so der Zeitplan der Landesregierung, soll im rheinland-pfälzischen Landtag die Novellierung des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes abgeschlossen sein. Damit soll ein Schlussstrich unter die rund drei Jahre lang andauernde Diskussion in Rheinland-Pfalz gezogen werden. Mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes würden die Jagdgenossenschaften, Grundeigentümer, Bewirtschafter und Jäger damit eine neue gesetzliche Grundlage für den gemeinsamen Umgang miteinander erhalten.

Die unter dem Dach des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau organisierte Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) hatte sich bereits in den letzten Jahren intensiv mit den Überlegungen des für den Entwurf zuständigen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) befasst. Auch viele Aspekte, die bei den ersten Entwürfen insbesondere für die Jagdgenossenschaften kritisch gewesen sind, konnten im Verlauf der letzten beiden Jahre ausgebessert werden, sodass der nun mehr vorliegende Entwurf für die Jagdgenossenschaften und Jagdrechtsinhaber, aber auch für die Bauern und Winzer nicht mehr grundsätzlich in Frage zu stellen war. Dennoch gab es einige Punkte, die am vorgelegten veränderten Gesetzentwurf noch zu kritisieren sind. Der Vorsitzende der IGJG, Josef Schwan, sowie sein Stellvertreter, Stefan Fiedler, zu gleich Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, haben daher die Gelegenheit genutzt, die Positionen der Jagdrechtsinhaber im Rahmen der Anhörung vor dem rheinland-pfälzischen Umweltausschuss am 17. Juni in Mainz deutlich zu artikulieren. In Ergänzung zu den bereits schriftlich eingereichten Stellungnahmen (diese sind auf Homepage des BWV zum Download bereit gestellt) haben sie insbesondere noch einmal darauf hingewiesen, dass die Einbindung des landwirtschaftlichen Berufsstandes und der Grundeigentümer bei der noch nicht erfolgten Erarbeitung der wichtigen Landesjagdverordnung unbedingt notwendig ist. Josef Schwan wies ausdrücklich darauf hin, dass viele Fragen, die mit der Neuregelung des Landesjagdgesetzes für die Jagdgenossenschaften verbunden sind, erst durch die Landesjagdverordnung konkretisiert werden können und daher die Einbindung der betroffenen Jagdgenossenschaften unausweichlich sei. Stefan Fiedler wies insbesondere darauf hin, dass die fachbehördliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des Schalenwildes auf die forstlichen Bestände, die im neuen Gesetz eine noch zentralere Rolle als in den bisherigen Regelungen erhalten soll, nur unter Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer erarbeitet werden dürfe und mahnte zugleich an, bei der Auswahl der Gutachter auf deren Unabhängigkeit großen Wert zu legen. Beide Vertreter wiesen noch einmal darauf hin, dass die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ein zu begrüßendes Zeichen an die Tierhalter und Jagdgenossenschaften sei, forderten aber zudem ein, dass nach Erarbeitung notwendiger bundesgesetzlicher Regelungen der Landesgesetzgeber schnell nachsteuern müsse, um ohne Verzug in ein Bestandsmanagement von Wölfen einsteigen zu können. Auch die Veränderungen im Zusammenhang mit den Regelungen zum Wildschaden wurden ausdrücklich begrüßt, weil sie sowohl für die Jagdgenossenschaften, als auch für die Bewirtschafter und letztlich auch die Jäger mehr Flexibilität bereithalten. Allerdings sei es notwendig, bei der positiv zu bewertenden zukünftigen zentralen Aus- und Weiterbildung beziehungsweise Bestellung der Wildschadensschätzer durch die Landwirtschaftskammer diese auch mit den notwendigen personellen und finanziellen Mitteln auszustatten. Die Wildschadensschätzer haben gerade bei streitigen Wildschadenssachverhalten eine enorm befriedigende Funktion, sodass auf deren Bestellung und Ausbildung ein besonderer Wert gelegt werden sollte.

Die Parlamentarier müssen nunmehr über letzte Änderungen am Landesjagdgesetz entscheiden. Nach dem bisherigen Zeitplan soll am 04. Juli 2025 der Beschluss im rheinland-pfälzischen Landtag gefasst werden, sodass – mit den danach zu erarbeitenden untergesetzlichen Regelungen (Landesjagdverordnung und Verwaltungsvorschriften) – ein Inkrafttreten des Gesamtpaketes zum 01. April 2027 möglich ist.

Ehrung für Ökonomierat Michael Horper

Koblenz. Ökonomierat Michael Horper erhielt während der Verbandsratssitzung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland Nassau die Andreas-Hermes-Medaille des Deutschen Bauernverbandes. Vizepräsidentin Susanne Schulze Bockeloh überreichte ihm die Medaille in Vertretung des DBV-Präsidenten Joachim Rukwied. Schulze Bockeloh lobte in ihrer Laudatio den jahrzehntelangen und bis heute andauernden Einsatz für den landwirtschaftlichen und weinbaulichen Berufsstand in Rheinland-Pfalz. Michael Horper habe stets mit vollem Einsatz und unermüdlich die Anliegen des bäuerlichen Berufsstandes gegenüber der Politik und der Gesellschaft auch auf deutscher Ebene, vor allem im Bereich der Erneuerbaren Energien und deren Auswirkungen auf die Landwirtschaft, vertreten. BWV-Präsident Marco Weber zeigte sich stolz über die Auszeichnung für den ehemaligen Präsidenten, seinen Vorgänger, der sich gerade um die rheinland-pfälzischen Bauern- und Winzerfamilien verdient gemacht habe. Es gebe kaum eine überregionale berufsständische Veranstaltung, auf der Michael Horper fehle. Es sei sein Markenzeichen, dass er sich Zeit für die Bäuerinnen und Bauern nehme. Selbst heute setze er sich als Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unermüdlich für die Belange des Berufsstandes ein.

Die Andreas-Hermes-Medaille ist eine Auszeichnung des Deutschen Bauernverband für besondere Verdienste im Bereich der Landwirtschaft. Sie ist nach Andreas Hermes benannt, dem Gründungspräsidenten des Deutschen Bauernverbandes.

 

IGJG und BWV nehmen Stellung zum Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz

Koblenz. Die Diskussion über das rheinland-pfälzische Landesjagdgesetz biegt nach über dreijähriger Diskussion langsam auf die Zielgrade ein. Nachdem der Gesetzentwurf Mitte Mai im Landtag eingebracht worden ist, findet Mitte Juni die Anhörung im Umweltausschuss des Landestages statt. Der Beschluss über die Gesetzesvorlage ist bereits für Anfang Juli vorgesehen.

Sowohl der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) als auch die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) haben weitere Stellungnahmen eingereicht, die auch im Rahmen der Anhörung noch einmal vertieft werden. Der Vorsitzende der IGJG, Josef Schwan, sowie sein Stellvertreter, Stefan Fiedler, werden die Interessen der beiden Verbände im Rahmen der Anhörung vertreten.

Einzelheiten zu den Stellungnahmen können Sie hier herunterladen:

BWV-Stellungnahme zum Landesjagdgesetz
IGJG-Stellungnahme zum Landesjagdgesetz

DBV und BWV kritisieren unverhältnismäßige „Erntegut-Bescheinigungen“ der STV

Berlin/Koblenz. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) kritisieren das Vorgehen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), die unverändert den Agrarhandel und damit auch Landwirte mit überzogenen und übergriffigen Abmahnungen unter Druck zu setzen versucht und in das so genannte Erntegut-System der STV zwingen will. „Dieses Geschäftsgebaren der STV diskreditiert die Erzählung von der mittelständischen Pflanzenzüchtung, die für sich eine besondere Schutzbedürftigkeit beansprucht“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. „Inakzeptabel ist vor allem, dass denjenigen Landwirten, die ordnungsgemäßen Nachbau betreiben oder Z-Saatgut einsetzen, bürokratische und datenschutzrechtlich fragwürdige Prozeduren aufgezwungen werden sollen.“ Dies führe dazu, dass mehrere Agrarhändler offenbar unter Druck der STV unverhältnismäßige Forderungen an die Landwirtschaft stellen und den Eindruck erwecken, dass zur Erfüllung des BGH-Urteils zum Erntegut nur noch die Erntegutbescheinigungen der STV zulässig seien. BWV-Präsident Marco Weber kritisiert den Vorstoß der STV ebenfalls scharf: „Datenschutz ist in Deutschland ein hohes Gut und der Bürokratieabbau sowohl ein staatliches als auch ein landwirtschaftliches Ziel. Beides tritt die Saatgut-Treuhandverwaltung mit Füßen. Es kann nicht sein, dass die STV auf den Handel und somit auf die Landwirtschaft Druck ausübt, obwohl eine einfache Erklärung der landwirtschaftlichen Betriebe zum Erntegut genügt.“

Aus Sicht des DBV habe der Bundesgerichtshof im so genannten Erntegut-Urteil lediglich eine allgemeine Erkundigungspflicht des Handels festgestellt, jedoch keinerlei Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung gemacht. Eine rechtliche Verpflichtung zur Nutzung der STV-Erntegutbescheinigung sei daraus nicht abzuleiten. Das BGH-Urteil werde hier bewusst falsch interpretiert und als Druckmittel gegen die Landwirte missbraucht. Zur Erfüllung der Erkundigungspflicht reiche eine einfache Selbsterklärung des Landwirtes aus. Geschäfts- und Lieferbedingungen des Agrarhandels, bei denen Abrechnung und Zahlung gelieferter Waren an die Vorlage einer STV-Bescheinigung gebunden würden, seien nicht durch das Erntegut-Urteil gedeckt und als problematisch zu bewerten. Landwirte sollten kritisch überprüfen, ob sie eine solche einseitige Benachteiligung in der Lieferbeziehung akzeptieren können.

Der DBV zeigt grundsätzliches Verständnis für die schwierige Lage, in der sich Agrarhändler durch das Vorgehen der Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft STV befinden. „Wir verstehen, dass auch die Händler Rechtssicherheit benötigen“, so Krüsken. „Dennoch können wir nicht akzeptieren, dass überzogene Rechtsauslegungen durch die Kette weitergegeben und einseitig zu Lasten unserer Landwirte ausgetragen werden.“ Nach ersten Einschätzungen des DBV sind diese Methoden außerdem kartell- und wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen – auch nicht zwischen Unternehmern. Der Deutsche Bauernverband und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordern daher die sofortige Einstellung der irreführenden Kommunikation zu angeblich rechtlichen Verpflichtungen und appellieren an die Agrarhändler, zu einem fairen und transparenten Umgang mit ihren landwirtschaftlichen Partnern zurückzukehren. Hier kann die Formulierungshilfe des BWV zur Erntegut-Erklärung heruntergeladen werden.

BWV-Mitglieder: E.ON bietet Stromprodukt für die Lieferjahre 2026 und 2027

Koblenz. E.ON bietet in den kommenden Tagen schriftlich allen Mitgliedern mit BWV-Stromrahmenvertrag, deren Vertrag zum Jahresende 2025 ausläuft, mit dem E.ON Verbandsstrom „eFix 2026-2027 Öko“ ein neues Rahmenvertragsprodukt für die Lieferjahre 2026 und 2027 an.

Der neue Tarif kann direkt über den im Schreiben notierten Weg mittels individueller TAN auf der Landingpage von E.ON abgeschlossen werden – solange der Vorrat für die zu diesen Sonderkonditionen bereitgestellte Strommenge reicht.

Mitgliedsbetriebe, die den BWV-Rahmenvertrag mit E.ON als Neukunden nutzen möchten, können den Tarif ebenso erhalten.

Interessenten wenden sich bei Fragen zu dem Angebot bitte an die jeweilige BWV-Kreisgeschäftsstelle.

Umfangreiches Fortbildungsangebot für Landwirte und Winzer im Herbst 2025

Koblenz. Das neue und umfassende Fortbildungsangebot des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) für den kommenden Herbst steht für Interessenten bereit.

Am 08. September startet das Programm mit einem Seminar über alles Wichtige rund um die Anstellung von Saisonarbeitskräften. Drei Referenten des BWV und der BWV-Rhemo werden alle wichtigen Details dieser Thematik beleuchten. Mit einer Fortbildungsveranstaltung über die aktuelle Version des elektronischen Jagdkatasters am 24. Oktober wird Dirk Model von der GIS GmbH das Seminarangebot weiterführen.

Am 31. Oktober feiert der BWV mit Autor Ralf Kramp und mit dem Weingut Lambrich aus Oberwesel „20 Jahre Weingenuss und Literatur“ in Koblenz.

Mit dem Seminar „Bestmögliche Wettervorhersagen selbst erstellen“ am 04. November wird das Programm fortgesetzt. Meteorologin Verena Leyendecker wird u.a. über das Lesen von Wettermodellen, deren Unterschiede und Zuverlässigkeit, Grundlagen über das Einschätzen von Unsicherheiten einer Wetterprognose und weitere Inhalte informieren. Das Seminar richtet sich an landwirtschaftliche und weinbauliche Praktiker, ebenso das Seminar „Den Betrieb richtig übergeben“ am 10. November. Vier Fachfrauen und -männer des BWV werden an diesem Tag über rechtliche, steuerliche und versicherungstechnische Schwerpunkte berichten und Angelpunkte der Hofübergabe ausführlich erläutern.

Viel Zeit und Stress spart man durch optimiertes Büromanagement. Anne Dirking von der Landwirtschaftskammer in Niedersachsen erläutert am 17. November im Seminar „Mein Agrarbüro managen“ wie jeder Betriebsleiter seine Büroorganisation verbessern und ein gut strukturiertes Agrarbüro aufbauen kann. Eine nachhaltige Zeitersparnis von über 20 Prozent sind dabei durchaus realistisch.

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Führerschein- und Transportrecht, das der deutschlandweit führende Fachmann Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, am 20. November im Detail erläutern wird. Er wird dabei u.a. auch die aktuellen Mautregelungen, die insbesondere bei den Winzern heftig diskutiert werden, darlegen.

Mit dem Seminar „Rechten und Pflichten von Jagdgenossenschaften und Wildschäden“ wird der BWV am 03. Dezember seine Seminarreihe für 2025 mit sachkundigen Referenten abschließen.

Alle Seminare sind für Mitglieder des BWV und Nichtmitglieder offen. Näheres hierzu findet sich im Seminarprogramm, das auf www.bwv-net.de veröffentlicht ist. Anmeldungen sind online möglich. Der Verband sendet auf Anfrage das Programm für alle Veranstaltungen auch postalisch zu:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261/9885-1112, E-Mail: neu@bwv-net.de. Das Seminarprogramm liegt ab 01. Juli 2025 auch an den Kreisgeschäftsstellen des Verbandes aus. Hier – unterhalb der News – können Sie sich informieren und anmelden.