Fachforum Agrarpolitik am 21. September

Fördermöglichkeiten und Fachrecht unter Berücksichtigung der GAP

Koblenz. Die Landwirtschaft muss viele Auflagen und Richtlinien beachten. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am 21. September 2022 ab 9:30 Uhr ein weiteres Fachforum mit dem Thema „Förderung und Fachrecht unter der GAP“ in der BWV-Hauptgeschäftsstelle in Koblenz durch. Der Verband konnte dabei namhafte Fachreferenten aus Bund und Land gewinnen.

Nach dem Eingangsvortrag des BWV-Präsidenten Michael Horper wird Staatssekretär Andy Becht ein agrarpolitisches Statement abgeben. Anschließend wird der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hemmerling, über die GAP aus der Sicht des Bundes berichten.

Sabine Hohn-Braun, Dr. Friedhelm Fritsch, Dr. Sabine Fabich und Peter Hardt vom rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerium werden über flächenbezogene Maßnahmen der GAP, neue Fördergrundlagen im Pflanzenbau, aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutz und über neue Herausforderungen in der Tierhaltung berichten. Das Schlusswort wird BWV-Kreisvorsitzender Ulrich Schreiber an die Teilnehmer richten. Die Moderation übernimmt der stellvertretende BWV-Hauptgeschäftsführer Marcus Hehn.

Die kostenfreie Teilnahme am Forum ist in Präsenz oder digital möglich. Wegen der begrenzten Plätze und der Zusendung der Teilnahmelinks ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Eine Anmeldung ist online hier über die BWV-Homepage, per E-Mail meurer@bwv-net.de oder telefonisch (vormittags) unter 0261 9885-1112 möglich. Hier finden Sie das Programm

Landwirtschaft präsentiert sich

Tag des offenen Hofes auf dem Hubertushof in Irmtraut

Irmtraut. Am Sonntag, den 04. September können Besucher auf dem Hubertushof in Irmtraut Landwirtschaft hautnah erleben. Die Familien Müller und Endres öffnen im Rahmen des „Tag des offenen Hofes“ ihren Betrieb für Gäste jeden Alters.

Die Besucher erhalten einen Einblick in die moderne Landwirtschaft und haben die Möglichkeit die Kühe und Kälber des Hofes aus nächster Nähe zu erleben. Des Weiteren werden Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen ausgestellt, auch die Biogasanlage kann besichtigt werden. Ab 17 Uhr können die Besucher das Melken der Kühe im Melkkarussell und die Fütterung der Kälber live mitverfolgen.

Die Familien des Hofes stehen während des Tages für alle Fragen zur Verfügung. Der Tag des offenen Hofes in Irmtraut ist ein Event für die ganze Familie. Neben dem leiblichen Wohl mit Produkten aus der Region und einem Bauernmarkt, ist auch für Unterhaltung gesorgt. Eine Hüpfburg sowie eine Strohburg sorgen bei den Kindern für viel Spaß und auch das Ponyreiten und Kinderschminken darf nicht fehlen. Des Weiteren können sich die Besucher auf Planwagenfahrten und eine Bimmelbahn freuen. Um die musikalische Umrahmung kümmern sich der Musikverein Sessenhausen, die Hüttenbläser Irmtraut und die Jagdhornbläser Hoher Westerwald.

Die Familien Müller und Endres freuen sich auf interessierte Gäste und auf anregende Gespräche während des Tages des offenen Hofes auf dem Hubertushof in Irmtraut.

BWV Service

Kärcher-Herbstaktion ab 02.09.2022 – solange der Vorrat reicht

Koblenz. Danach kräht der Hahn! Wir halten den Hof in Schuss. Unter diesem Motto bietet Kärcher den Mitgliedern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau folgende exklusiven Reinigungsgeräte speziell für den landwirtschaftlichen und weinbaulichen Einsatz zu attraktiven Konditionen an:

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■ Effiziente Heißwasser-Hochdruckreiniger

■ Zuverlässige Nass-/Trockensauger

■ Zeit- und kostensparende Zubehör- und Reinigungsmittelpakete

Sichern Sie sich als Mitglied im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau Ihr Kärcher-Gerät zum exklusiven Sonderpreis sowie eine zusätzliche Garantieverlängerung auf 24 Monate! Die Abwicklung erfolgt über den Kärcher Fachhandel vor Ort. Dieser informiert auch gerne über die Möglichkeit zum Ratenkauf.

Nähere Informationen finden Sie ab dem 02.09.2022 im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau. Sie können sich bei Fragen auch an Ihre BWV-Kreisgeschäftsstelle wenden.

Dürre gefährdet Versorgungslage

Bei noch zu erntenden Feldfrüchten droht Missernte

Koblenz. Wir erleben in Europa die schlimmste Dürre seit 500 Jahren. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, ist alarmiert: „Die Trockenheit wirkt katastrophal auf Landwirtschaft und Umwelt. In weiten Teilen von Rheinland-Pfalz sind der Juli und August 2022 regenlos geblieben. Die noch zu erntenden Feldfrüchte wie Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben vertrocknen auf den Feldern. Das Grünland zeigt sich seit Monaten nicht mehr grün, sondern braun.“ Die negativen Folgen für die Natur seien noch gar nicht abzusehen, so Horper weiter. So seien z.B. in den Wäldern massive Schäden am Baumbestand zu befürchten.

Der Bauern- und Winzerverband merkt an, dass die Tierhalter bereits jetzt auf Futterreserven zurückgreifen müssen, die eigentlich für den Winter gedacht seien. Auch im Weinbau drohten gerade bei Jungreben massive Trockenschäden. Die jetzt anstehende Aussaat von Raps und Wintergerste sei wegen der knochenharten Böden kaum möglich, was wiederum die Ernte im nächsten Jahr gefährde. Darüber hinaus würden die Folgen des Austrocknens der Wasserstraßen für die Agrarlogistik gerade am Mittelrhein sehr deutlich. Eine Verkehrsader, die auch für den Transport von Getreide und Energie genutzt wird, komme fast zum völligen Erliegen. Dies verschärfe die angespannte Versorgungslage zusätzlich.

Der Bauern- und Winzerverband fordert den Bund und das Land angesichts dieser Entwicklungen auf, ein Programm für Soforthilfen für die Landwirtschaft auf den Weg zu bringen, damit die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in den durch Krieg und unterbrochenen Lieferketten angespannten Agrarmärkten weiter gewährleistet werden könne. Daneben brauche es ein Bündel an langfristigen Maßnahmen und Instrumenten, damit sich die Bauern den Herausforderungen von Trockenheit und Hitze stellen können, wie z.B. umweltverträgliche Bewässerungssysteme, ein nachhaltiges Wassermanagement und die Züchtung trockenresilienterer Pflanzen. Auch die EU müsse die Ausgestaltung des Green Deals sowie der Farm-to-Fork-Strategie im Hinblick auf die Ernährungssicherung überdenken.

Horper macht deutlich: „Die Bäuerinnen und Bauern spüren die Auswirkungen des Klimawandels ganz besonders. Deshalb nimmt die Landwirtschaft die Folgen sehr ernst und ist auch bereit, aktiv an zusätzlichen Beiträgen zum Klimaschutz mitzuarbeiten.“

Spätsommer ist Erntezeit!

Ein paar Früchte vom Wegesrand mitnehmen: Kavaliersdelikt oder Diebstahl?

Koblenz. Der Herbst lädt mit einer Vielzahl von Früchten in der freien Natur ein „sich zu bedienen“. Aber Achtung, wer ohne Erlaubnis des Eigentümers seinen Hunger stillt, der begeht grundsätzlich einen Diebstahl!

Wer von den Trauben im Weinberg probiert oder vom Obstbaum am Straßenrand auf der Wiese nascht, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern einen „Diebstahl geringwertiger Sachen“ im Sinne des Strafgesetzbuchs. Dies gilt im Übrigen auch für den umgangssprachlich noch gebrauchten von früher bekannten Tatbestand des „Mundraubes“ Das Strafmaß beträgt eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und bemisst sich nach dem Umfang der Tat.

Grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer der Bäume und Sträucher sowie deren Früchte, die auf diesem stehen. Ist der Grund und Boden verpachtet, so genießt der Pächter die Rechte. Ist das Grundstück auch noch eingezäunt und man bedient sich trotzdem an den Früchten, dann begeht man nicht nur einen Diebstahl, sondern zusätzlich auch noch Hausfriedensbruch. Auch wenn nur die wenigsten Fälle und dann auch nur solche mit einer gewissen Tragweite vor Gericht landen, so gebietet es dennoch der Respekt vor dem Eigentum, die Früchte nicht gedankenlos mitzunehmen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und die Arbeitsgemeinschaft Obstbau empfehlen daher Wanderern und Spaziergängern, sich nicht einfach am Wegesrand zu bedienen, sondern den Eigentümer ausfindig zu machen und um Erlaubnis zu fragen. Oftmals ist dieser bereit, von den „Früchten seiner Arbeit“ abzugeben – kostenlos oder auch gegen ein kleines Entgelt.

Rechtsanwaltsgebühren bei Prüfung von Windkraft- und PV-Pachtverträgen

Klare Absprachen sind notwendig – auf Gebühren achten!

Koblenz. Die politische Förderung erneuerbare Energien auszubauen schreitet angesichts der derzeitigen Diskussionen um eine sichere und vor allem unabhängige Energieversorgung voran. In diesem Zusammenhang spielen der flächenrelevante Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik und der Windkraft eine besondere Rolle. Eigentümer und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen sind davon in großem Maße betroffen, wenn geeignete Flächen langfristig an Projektierer und Anlagenbetreiber verpachtet werden sollen.

Die notwendigen Vertragswerke sind kompliziert, auch wenn von Seiten der Projektierer oftmals der Eindruck erweckt wird, es handele sich dabei um Standardverträge, die gelegentlich mit Mitarbeitern von Grundstückseigentümerverbänden oder Kommunen abgesprochen würden. Dennoch lehrt die Erfahrung, dass kaum ein Vertrag dem anderen entspricht und es gelegentlich im Rahmen eines gleichen Projektes vorkommt, dass die betroffenen Eigentümer unterschiedliche Vertragsentwürfe erhalten, je nachdem, wie die Gespräche vorher geführt wurden. Daher ist es unabdingbar, diese Verträge sorgfältig zu sichten und rechtlich zu überprüfen. Immerhin gelten die Verträge in der Regel über eine 20jährige Vertragslaufzeit.

Die Prüfung solcher Verträge müssen Fachleute durchführen. Dabei sind beispielsweise die steuerrechtlichen (auch erbschaftssteuerrechtlichen) Auswirkungen zu beachten, die ein versierter Steuerberater im Blick hat. Darüber hinaus sind es neben den wirtschaftlichen Aspekten insbesondere juristische Fragen der Haftung, Sicherheiten und ähnlichem, die die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe nahelegen.

Wenn Rechtsanwälte solche Verträge prüfen, empfiehlt es sich, diese vorab unbedingt auf die für die Prüfung voraussichtlich anfallenden Gebühren anzusprechen.

Jeder, der einem Rechtsanwalt einen entsprechenden Vertrag zur Prüfung vorlegt, hat das Recht, von diesem eine Aussage über die voraussichtlich anfallenden Kosten zu verlangen. Selbstverständlich wird für eine juristische Prüfung eines solchen Vertrages Zeit aufgewendet, die auch vergütet werden muss. Grundsätzlich bieten sich dafür drei verschiedene Abrechnungsmodelle an.

Zunächst wäre es möglich, im Rahmen einer festen Vergütungsvereinbarung einen Pauschalbetrag anzusetzen, den der Rechtsanwalt für seine Prüfung erhält.

Weiterhin ist es möglich, ein Stundenhonorar (etwa ab 150 Euro netto aufwärts) zu vereinbaren. Sollten sich der Eigentümer und der Rechtsanwalt auf ein Stundenhonorar verständigen, ist es hilfreich, die ungefähre Anzahl der aufzuwendenden Stunden vorab zu besprechen und auch schriftlich festzuhalten. In der Regel dürfte ein Aufwand von vier bis acht Stunden, gelegentlich je nach Komplexität des Vertrages auch mehr, anfallen, um die wesentlichen Punkte aufzuarbeiten, die Chancen und Risiken für den Vertragspartner darzustellen und konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

Drittens wäre es auch möglich, dass die anwaltlichen Gebühren anhand des sogenannten Geschäftswertes und den einschlägigen Tabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet werden. Die konkrete Berechnung des Geschäftswertes ist allerdings nicht unproblematisch und auch juristisch umstritten. Hier kann entweder der Wert der Leistungen des Pächters für die Vertragslaufzeit oder einen Teil davon zugrunde gelegt werden, der allerdings mittels Absprache zwischen Eigentümer und Rechtsanwalt konkret festgelegt oder gedeckelt werden kann. In solchen Fällen ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass in der Regel ein Grundstückseigentümer nicht die in einem Vertrag vorgesehene Gesamtvergütung für ein Windrad nebst allen Abstandsflächen erhält, sondern er nur den seinem Grundstücksteil entsprechenden prozentuale Anteil erhalten kann. Daher ist es unrichtig, alle möglichen Leistungen eines gesamten Windparks oder auch für ein einzelnes Windrad der Gebührenrechnung zugrunde zu legen, vor allem in kleinparzellierten Regionen mit vielen betroffenen Eigentümern.

Auch muss berücksichtigt werden, dass in den zu prüfenden Verträgen oftmals aus Motivationsgründen zunächst vorgesehen ist, dass auf dem betroffenen Grundstück eine Windenergieanlage errichtet wird. Auch wenn an anderer Stelle in der Regel festgeschrieben wird, dass sich der Standort der Windenergieanlage verschieben kann und sich damit auch die Vergütung ändert, ist es oft so, dass diese maximal erwartete Vergütungserwartung Niederschlag im Vertragsentwurf und sich damit auch in einer möglichen Gebührenrechnung findet. Hier ist also eine klare Absprache notwendig, was die Höhe der Beratungsgebühren angeht. Ansonsten können schnell Rechtsanwaltsgebühren in fünfstelliger Höhe entstehen, wenn beispielsweise die gesamten möglichen Einnahmen für ein Windrad in Höhe von 50.000 Euro oder mehr für viele Vertragsjahre zugrunde gelegt werden.

Schon im eigenen Interesse sollte jeder Interessent vorab mit dem Rechtsanwalt seiner Wahl die Frage der Gebühren für eine juristische Prüfung selbstbewusst besprechen, um vor teuren Überraschungen geschützt zu sein. Eine Aussage wie beispielsweise „das ist derzeit nicht absehbar, das werden wir dann schon sehen“ ist nicht akzeptabel, zumal ein Rechtsanwalt bei der Abrechnung über den sogenannten Geschäftswert auch aus berufsrechtlichen Gründen gezwungen ist, den Mandanten darauf nachweislich hinzuweisen.

Wenn es im Nachhinein nach einer erfolgreichen Prüfung zu Streit über die Gebührenhöhe kommt, ist es in der Regel schwierig, entsprechende Vereinbarungen oder auch Nichtvereinbarungen nachzuweisen. Fällt die Gebührenrechnung allzu weit aus dem erwarteten Rahmen, hat jeder Betroffene grundsätzlich die Möglichkeit, diese überprüfen zu lassen, beispielsweise bei der eigens dafür eingerichteten Schlichtungsstelle für Mandanten und Rechtsanwälte in Berlin. Diese prüft unabhängig, kostenlos und freiwillig die Gebührenrechnungen, auch, um teure Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden.

Trockenheit und Brandgefahr

Mähen und Mulchen zur Reduzierung der Brandgefahr ist oft möglich

Koblenz. Die vielen Brände auf Stoppelfeldern, Wiesen und Weiden sowie im Wald beschäftigen die Feuerwehren aber auch die Landwirte in starkem Umfang. Dabei ist festzustellen, dass vertrockneter Aufwuchs, insbesondere im Übergang zwischen Feld bzw. Wiese und Wald, zu einer Brandbeschleunigung und einer schnellen Feuerausbreitung führt. Das Mähen oder Mulchen solcher Flächen würde die Brandbekämpfung erleichtern, so die Auffassung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau. Deshalb hat der Verband nachgefragt, ob Flächen, die einer Förderung in der ersten bzw. zweiten Säule unterliegen, förderunschädlich vorzeitig bearbeitet werden dürfen, um die Brandgefahr zu reduzieren.

Auf Bitten des Verbandes hat das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium Mitte August mitgeteilt, dass für 2022 eine Ausnahmegenehmigung für die einjährigen Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau gewährt werde, so dass ab sofort die Pflege oder der Umbruch der einjährigen Begrünungsmischungen zulässig sei. Der in den EULLa-Grundsätzen für die Saum- und Bandstrukturen festgelegten Termine 30. September/1. Oktober muss also dieses Jahr nicht abgewartet werden. Sollte diese Ausnahmegenehmigung zur Brandvermeidung, insbesondere im Übergang von Acker zu Wald, genutzt werden, muss allerdings eine formlose Anzeige bei der Agrarförderabteilung der Kreisverwaltung gemacht werden. Bei der fünfjährigen Verpflichtung zur Anlage von Saum- und Bandstrukturen muss der Aufwuchs sowieso zwischen dem 15.7 und dem 31.10 des Jahres gemäht oder gemulcht werden.

Pufferstreifen und Waldrandstreifen, die als ökologische Vorrangfläche gemeldet sind, dürfen bereits seit dem 1. August zur Vorbereitung und Durchführung der Einsaat einer Folgekultur bewirtschaftet, also gemulcht oder gemäht werden. Das gilt auch für brachliegende Flächen oder Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke (ÖVF).

Für Flächen im Vertragsnaturschutz kann keine generelle Aussage getroffen werden. Es bedarf einer individuellen Klärung mit der Kreisverwaltung vor Ort, da es häufig unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen gibt. Dabei kann auch die Einschätzung der konkreten Gefahr durch die örtlichen Feuerwehren bzw. Ordnungsbehörden hilfreich sein.

Einzig bei Honigbrachen gilt derzeit, dass sie nicht gemäht und gemulcht werden dürfen. Hier kann das Land keine Ausnahmegenehmigung erteilen, da hier der Bund für eine Entscheidung zuständig ist. Der Bauernverband wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass es auch hier eine kurzfristige Ausnahmegenehmigung gibt.

Landwirtschaft und Gesellschaft

BWV-Präsident Horper dankt Landwirten für „Löscheinsätze“

Koblenz. Die zahlreichen Wald-, Feld- und Wiesenbrände in den vergangenen Wochen, die aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit und der Hitzeperiode ein bisher nicht gekanntes Ausmaß in unserer Region erreicht haben, halten die freiwilligen und Berufsfeuerwehren nahezu ständig in Alarmbereitschaft.

Aufgrund des besonnenen und schnellen Eingreifens der Floriansjünger konnten bisher größere Schäden und insbesondere Personenschäden, wie sie beispielsweise aus Frankreich bekannt sind, weitgehend vermieden werden. Doch nicht nur die Feuerwehren, sondern auch viele Landwirte tragen wesentlich zur Brandbekämpfung bei. Gerade in schwer zugänglichen Mittelgebirgsregionen, in denen Waldbrände auftreten und bei denen die nächsten Wasserquellen weit entfernt sind, ist die Beschaffung von Löschwasser oft ein logistisches Problem. Zudem gibt ist kaum noch funktionsfähige Löschteiche und die Gewässer führen aufgrund der Trockenheit zu wenig Wasser, sodass eine Entnahme, beispielsweise mittels spezieller „Biebersperren“, nur in Ausnahmefällen möglich ist. In vielen Regionen gibt es schon seit vielen Jahren Absprachen zwischen Feuerwehr und Landwirtschaft, die über geeignete Technik verfügt. Die Bauern sind gerne bereit, den Feuerwehren zum Wohle der Allgemeinheit und auch zum Schutz ihrer eigenen Flächen zu helfen. Nicht selten kommt es dabei zu mehrstündigen Einsätzen, um die notwendigen Wassermengen zu speziellen Zwischenspeichern zu transportieren, aus denen sich dann die Feuerwehr mit ihrem Löschgerät bedienen kann.

BWV-Präsident Michael Horper dankt den Landwirten, die ihre Technik und Arbeitskraft zur Verfügung stellen, ausdrücklich für ihren Einsatz. „Es ist vorbildlich, wenn die Landwirte die Feuerwehr auf diese Weise unterstützen, um die Ausbreitung größerer Brände zu vermeiden“, so Präsident Michael Horper. Oft zähle jeder Tropfen, der in unwegsame Regionen gebracht werde. Der Präsident lob dabei auch die unkomplizierte Zusammenarbeit mit den Kommunen und Feuerwehren vor Ort. Horper betont, dass es von allen Seiten nur Lob über die gute Zusammenarbeit gibt. Er sei stolz darauf, dass die Landwirte trotz aller betrieblichen Anforderungen in einem schwierigen Jahr, einen sichtbaren Beitrag für die Allgemeinheit leisten.

Hitze

Auch Weidetiere relaxen

Koblenz. Die Hitze macht auch Weidetieren zu schaffen. Clever wie sie aber sind, stellen sie sich unter einen großen Baum, zu zweit oder sogar in der Gruppe „Kopf an Schwanz bzw. Schweif“, um sich gegenseitig die lästigen Fliegen und Stechmücken zu vertreiben und entspannen sich tagsüber. Sie nutzen dabei den Baum als Schattenspender und profitieren vom sogenannten „Windchill- Effekt“ des Windes unter dem Baum, der ihnen eine zusätzliche Kühlung verschafft. Wenn auf der Weide die Bäume zu klein sind oder ganz fehlen, dann sorgen die Tierhalter für einen anderweitigen Sonnenschutz, wie z.B. ein Sonnensegel.

Besonders Milchkühe sind von der Hitze betroffen. Wenn das Thermometer über 25 Grad im Schatten ansteigt, dann freuen sich besonders Milchkühe auf Schatten oder im Stall auf kühle Berieselung mit Wasser. Denn der sogenannte Pansen der Milchkuh arbeitet wie ein Kraftwerk bei der Verdauung des Grünfutters und produziert dabei Wärme, die zusätzlich zu den hohen Lufttemperaturen die Kuh aufheizt. Bei großer Hitze reduziert die Milchkuh deshalb die Futteraufnahme und auch die Milchproduktion. Besonders wichtig ist es dann, dass ausreichend Wasser zur Verfügung steht. Trinkt eine Kuh normalerweise etwa 60 Liter Wasser pro Tag, können es bei sehr hohen Außentemperaturen auch locker 100 Liter und mehr werden.

Das Pferd regelt den Wärmehaushalt hauptsächlich über die Schweißbildung und die daraus entstehende Verdunstungskälte auf der Haut. Etwa zweimal pro Stunde suchen sie bei 30 bis 35 Grad die Tränke auf. Bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt nur dreimal pro Tag. Normalerweise nehmen Pferde bei leichter Arbeit zwischen 30 und 50 Liter Wasser pro Tag zu sich. Ist es heiß, steigt auch bei diesen Weidetieren der Durst. Je nach Pferd kann diese Wassermenge auch auf bis zu 70 Liter am Tag steigen. Besonders bei älteren und rangniederen Pferden ist außerdem darauf zu achten, dass sie genügend Zeit zur Wasseraufnahme haben und nicht von ranghöheren Pferden vertrieben werden.

EU-Pläne zur Pflanzenschutzmittel-Reduktion

Landwirtschaft wehrt sich gegen Quasi-Berufsverbot

Koblenz. Die Europäische Kommission plant die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent und das pauschale Verbot des Einsatzes von Schutzmitteln in nahezu allen Schutzgebieten.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, stellt klar, dass die Landwirtschaft bereits seit Jahren die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vehement verfolgt und der Einsatz nach eindeutigen gesetzlichen und fachlichen Vorgaben vorgenommen werde: „Niemand setzt Pflanzenschutzmittel zum Spaß ein. Die Landwirte und Winzer möchten gesunde und auch genügend Lebensmittel erzeugen. Wir sollten froh darüber sein, dass wir in einem Land leben, in dem der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bereits heute strikt zum Wohl von Mensch und Umwelt geregelt ist.“ Ein Landwirt müsse sachkundig sein und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werde eng mit der staatlichen Beratung abgestimmt. Ohne einen bedenklichen Befall an Schädlingen oder pilzlichen Erregern bleibe die Feldspritze in der Halle. Pauschale Verbote, die ohne sachlichen Hintergrund verfügt werden, würden hingegen zu Missernten führen, wenn ein Schaderreger überhandnehme. Solche Auflagen kämen faktisch einem Berufsverbot gleich.

Horper macht deutlich, dass sowohl die EU-Kommission als auch das EU-Parlament verstärkt den Sachverstand ausgebildeter Bauern und Winzer in den Vordergrund ihrer Entscheidungen stellen müssten. Dass dabei der Naturschutz nicht zu kurz komme, bewiesen die Bauernfamilien tagtäglich, da sie in Rheinland-Pfalz vierzig Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen unter besonderer Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte bewirtschaften. Die Entscheidungsträger sollten dringend das Gespräch mit dem Berufsstand und durchaus auch mit demonstrierenden Bauern suchen, damit sie deren begründeten Argumente wahrnehmen und in ihre Entscheidungen einbinden könnten. Horper ruft alle Bäuerinnen und Bauern auf, mit ihren EU-Abgeordneten zu sprechen und auf die Situation hinzuweisen.

Die Landwirte hätten nun zusätzlich die Möglichkeit, bis zum 19. September 2022 an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission über die Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln teilzunehmen. Hieran sollten alle Bauern und Winzer teilnehmen und ihre Interessen persönlich vertreten.

Hier der Zugang: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12413-Pestizide-nachhaltige-Verwendung-aktualisierte-EU-Vorschriften-_de