Agrarpolitik

Kernanliegen des Deutschen Bauernverbandes zur Bundestagswahl 2021

Berlin. Der Deutsche Bauernverband (DBV) stellt seine politischen Forderungen für die kommende Legislaturperiode vor vor der Wahl am 26. September vor. In 10 Kernanliegen werden die aus Sicht des Verbandes notwendigen Weichenstellungen für die deutsche Landwirtschaft in der kommenden Legislaturperiode beschrieben. Zentrale Ziele sind dabei die Sicherung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums, was über auskömmliche Einkommen der bäuerlichen Familienbetriebe erreichbar ist. Außerdem benötigt die Landwirtschaft Zukunftsperspektiven und mehr Wertschätzung.

Zu den Kernanliegen gehört unter anderem, das DBV-Zukunftskonzept umzusetzen, die damit verbundene Grundgesetzänderung weiter zu diskutieren, eine starke europäische Agrarpolitik zu sichern und dabei die Erfahrungen der Corona-Pandemie in „Green Deal“ und „Farm-to-Fork-Strategie“ aufzunehmen. Darüber hinaus müsse ein weiteres Ziel sein, gemeinsame Standards im Gemeinsamen Markt zu entwickeln und mehr Wertschätzung für höhere nationale Anforderungen zu erzielen. Außerdem müssen beim Klimaschutz die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft honoriert und deren besondere Rolle bei der Ernährungssicherung anerkannt werden.

Rukwied: Erfolg der Eco Schemes ist in Frage gestellt

Der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied, bewertet den Beschluss des Bundestages vom 10. Juni über die nationalen Gesetze zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kritisch: „Die Ausgestaltung der neuen Eco Schemes ist noch immer mangelhaft. Wir bekennen uns zu den sogenannten Eco Schemes. Damit diese Erfolg haben, müssen unsere konkreten Verbesserungsvorschläge aufgegriffen werden. Das betrifft vor allem zusätzliche Optionen für Grünland sowie eine Verbesserung von finanziellen Anreizen. Wichtig ist, dass bewährte Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule und die Öko-Landbauförderung nicht gefährdet werden. Notwendig ist eine Korrektur bei den Eco Schemes noch in diesem Herbst, mit dem Ziel, grundsätzlich allen Landwirten in Deutschland ein passendes und attraktives Angebot für Agrarumweltmaßnahmen zu machen.“ (DBV, 11.06.2021)

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