BTV-Impfungen: Tierhalter können ab Mitte März selbständig Impfkostenbeihilfe beantragen.

In den vergangenen Wochen führte eine neue Regelung bezüglich der Beantragung der Impfstoffkostenbeihilfe für die Blauzungenimpfung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu Verwirrung bei einigen Tierhaltern. Die Tierhalter mussten feststellen, dass die Beihilfe nicht mehr wie bisher über den Tierarzt beantragt werden kann, sondern rückwirkend zum 1.1.25 direkt bei der Tierseuchenkasse beantragt werden muss.

Unglücklicherweise steht derzeit noch kein System zur direkten Beantragung der Beihilfe durch Tierhalter zur Verfügung. Während der gestrigen Sitzung des Fachausschusses „Tierische Produktion“ bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz konnte das Problem erörtert werden. Der Fachausschussvorsitzende und Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Stefan Fiedler, kritisierte in diesem Zusammenhang eine unzureichende Kommunikation der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und bat um Aufklärung.

TSK-Vorsitzender Uwe Bißbort informierte, dass derzeit ein Beantragungsformular in der Erstellung sei, das Mitte März auf der Internetseite der TSK bereitgestellt werden soll. Durch Verzögerungen beim IT-Dienstleister habe sich die Fertigstellung des Formulars immer weiter nach hinten verschoben. Bißbort entschuldigte sich für die Intransparenz des Prozesses und erklärte, dass die TSK bis zuletzt keine belastbaren Angaben zum Start des Beantragungssystems machen konnte, da der entsprechende Dienstleister keine Informationen zur Fertigstellung liefern konnte.

Das Beantragungsformular, das ab Mitte März bereitstehen soll, wird es ermöglichen die Impfstoffkostenbeihilfe für Blauzungenimpfungen und Impfungen bei Pferden unkompliziert zu beantragen. Für andere Impfungen ist das Formular nicht vorgesehen. Die TSK erwartet sich von der direkten Beantragung durch die Tierhalter eine schnellere Abwicklung des Prozesses und damit verbunden auch schnellere Auszahlungen direkt an die Tierhalter. 

Wir werden über den Start des Beantragungssystems noch einmal separat informieren, sobald es durch die TSK bereitgestellt wird.

BWV-Präsident Weber zur Bundestagswahl 2025

Die Vorzeichen für eine neue Bundesregierung stehen auf Schwarz-Rot mit wichtigen wirtschaftspolitischen Schwerpunktsetzungen. Für die deutsche Landwirtschaft kann dies eine agrarpolitische Wende bedeuten. Insbesondere die Agrardieseldebatte wird nun neu aufgerollt werden, um wieder mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im europäischen und internationalen Handel herzustellen. Neben den nationalen Aufgaben warten große Herausforderungen auf allen politischen Ebenen auf die neue Regierung. Wir stehen für den konstruktiven Diskurs wie immer zur Verfügung. Die neue Regierung muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass es noch viele Scherben aufzuheben gibt, die die letzte Regierung hinterlassen hat. Das Beheben der agrarpolitischen Fehlentscheidungen der letzten Legislaturperiode hat für uns nach wie vor höchste Priorität!

Bewusst kommunizieren und argumentieren

Koblenz. In einer zunehmend digitalen Welt strömen täglich Tausende von Informationen auf die Menschen ein. Umso wichtiger ist eine geschickte und nachhaltige Kommunikation in der Politik, im Ehrenamt als auch in der Wirtschaft. Sie ist Grundlage für erfolgreiches Handeln. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bietet am Mittwoch, den 26. Februar 2025 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes in Koblenz das Seminar „Bewusst kommunizieren und argumentieren“ an.

Persönlichkeitstrainerin Marion Thiel wird die Teilnehmer für ihre eigene Kommunikationsfähigkeit sensibilisieren. Sie führt in die friedensstiftende und gleichsam erfolgreiche Kommunikation ein. Dabei ist es von großer Bedeutung eine Argumentationskette aufzubauen und Handlungsstränge zu erkennen. Gleichzeitig muss die „Sprache des Gegenüber“ erkannt werden. Das Seminar verbessert die Fähigkeiten der Teilnehmer Gespräche erfolgreicher durchzuführen, um die eigenen Interessen besser zu vertreten.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 110 Euro und für Nichtmitglieder 160 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier auf der Homepage.

Weiteres E-Rechnung-Seminar: Was muss ich seit dem 01.01.2025 beachten?

BWV RHEMO und BWV machen auf E-Rechnungs-Pflicht aufmerksam und informieren

Koblenz. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wurden neue Regelungen zur Einführung der E-Rechnung (elektronische Rechnung) verabschiedet. Was bedeutet das für landwirtschaftliche Unternehmen? Was müssen Betriebe bis wann umsetzen? Landwirte und Winzer müssen sich seit dem 01.01.2025 mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen. Alle Unternehmen mit wirtschaftlichen Kontakten zu weiteren Unternehmen (Business to Business) sind ab Januar verpflichtet E-Rechnungen empfangen, archivieren und verarbeiten zu können. Je nach Betriebsform bzw. Umsatz folgt bis zum 01.01.2028 die Pflicht solche Rechnungen ebenfalls selbst erstellen und versenden zu können.

Die BWV RHEMO bietet daher am 26. Februar um 10:00 Uhr ein Online-Seminar an.

Die BWV RHEMO und der BWV raten allen landwirtschaftlichen Betrieben sich zeitnah mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls mit den jeweiligen Steuerberatern in Verbindung zu setzen.

Die Online-Informationsveranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über Details zu informieren.

Einladung zum Online Seminar E-Rechnung/JUST FARMING

Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen

Mainz. In die Debatte um die Novellierung des Landesjagdgesetzes hatten sich auch der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) mit umfangreichen inhaltlichen Stellungnahmen eingeschaltet. Nunmehr haben sich die Landtagsfraktionen, die die Landesregierung tragen, und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz auf eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht verständigt.

„Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gerade in letzter Zeit haben nachgewiesene Übergriffe von Wölfen in unserem Verbandsgebiet hier im nördlichen Rheinland-Pfalz enorm zugenommen. Weidetierhalter haben trotz Schutzmaßnahmen Verluste hinnehmen müssen. Der Wolf scheint die Scheu vor dem Menschen verloren zu haben, da er auch in Ställe eindringt“, erklärte BWV-Präsident Marco Weber. Insofern sei die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht im Zusammenhang mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes wichtig. Gleichwohl müsse nunmehr die neue Bundesregierung dafür sorgen, dass auch der Schutzstatus des Wolfs durch die Europäische Union abgesenkt werde. Bund und Länder müssten dann praktikable Vorgaben für ein wirkungsvolles Bestandsmanagement und zur Entnahme auffälliger Wölfe erarbeiten.

Nunmehr zeige sich, dass die kontinuierliche und sachliche Arbeit des Verbandes und die entsprechenden Stellungnahmen hilfreich bei der Ausgestaltung des Landesjagdgesetzes mit Blick auf den Wolf seien. „Die Arbeit des Bauern- und Winzerverbandes und der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in puncto Wolf zahlt sich nun aus,“ erklärte der IGJG-Vorsitzende Josef Schwan. „Nicht nur für die Tierhalter in den Mittelgebirgsregionen, sondern auch für die Grundeigentümer und Jagdgenossen ist dies ein wichtiges Signal, dass ihre Sorgen endlich von der Politik wahrgenommen werden.“

Wie die weitere Ausgestaltung des neuen Landesjagdgesetzes sein wird, werden der Verband und die IGJG kritisch prüfen und entsprechend kommentieren. „Wir werden natürlich den Landtagsfraktionen zur Unterstützung unsere Positionen hereingeben, sollte nach Ansicht unserer Fachleute noch Änderungsbedarf bestehen“, so BWV und IGJG.

Präsidiumswahl: Marco Weber als BWV-Präsident bestätigt

Koblenz. Marco Weber (50) aus Lissendorf im Vulkaneifel-Kreis wurde im Amt des Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau bestätigt. Damit vertritt der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes Daun in den kommenden fünf Jahren wieder die Interessen der bäuerlichen Familien in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus sowie in den Weinanbaugebieten Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe.

98 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder der Vertreterversammlung sprachen Marco Weber das Vertrauen aus. Weber ist schon viele Jahre im Verband aktiv und vertritt die Interessen des landwirtschaftlichen Berufsstandes mit großer Leidenschaft – seit 2003 war u.a. Vorsitzender der Landjugend Daun und er ist seit 2014 Kreisvorsitzender des Kreisverbandes Daun. Weiterhin ist er Mitglied der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und sitzt dem Haushaltsausschuss vor. Er ist Mitglied des Präsidiums im Deutschen Bauernverband und dort seit Juli 2024 Vorsitzender des Fachausschusses Energie. In Rheinland-Pfalz ist er über die FDP im Landtag und vertritt dort die Interessen des landwirtschaftlichen und weinbaulichen Berufsstandes.

Vizepräsidenten wurden Harald Schneider aus Heidweiler im Kreis Bernkastel-Wittlich und Stefan Fiedler  aus Habscheid-Hallert im Kreis Bitburg-Prüm. Sie sind neu im Amt des Vizepräsidenten.

Schneider (55) ist Milchviehhalter und Biogaserzeuger. Er ist BWV-Kreisvorsitzender von Bernkastel-Wittlich und seit 2000 Mitglied des Präsidiums und seit 2019 Vorsitzender des BWV-Fachausschusses für Pflanzliche Erzeugung und Erneuerbare Energien. Darüber hinaus ist er Mitglied des Vorstandes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Fiedler (51) bewirtschaftet ebenfalls einen Milchviehbetrieb mit Biogasanlage. Er ist Vorsitzender des BWV-Kreisbauernverbandes Bitburg-Prüm, Vorsitzender des Ausschusses Tierische Produktion der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und Vorstandsmitglied der Milchwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz (MILAG).

Zu Beisitzern im Präsidium wurden gewählt:

Walter Clüsserath (64), Winzer, aus Pölich im Kreis Trier-Saarburg. Er ist erfolgreicher Fassweinerzeuger und anerkannter Weinfachmann, Präsident des Weinbauverbandes Mosel, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Trier-Saarburg, Mitglied des Vorstandes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Matthias Müller (62) aus Irmtraut im Westerwald, Ackerbau- und Milchviehbetrieb mit Biogasanlage. Müller ist Vorsitzender des Kreisbauernverbandes des Westerwaldkreises und Gemeinderatsmitglied in Irmtraut. Er ist der Wolfbeauftragte des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau.

Bastian Faust (45), leitet einen Milchviehbetrieb in Niederweiler im Rhein-Hunsrückkreis.  Auch er betreibt eine Biogasanlage. Er ist BWV-Kreisvorsitzender des Kreisbauern- und Winzerverbandes Rhein-Hunsrück.

Benjamin Purpus (34), Milchviehhalter in Seesbach im Landkreis Bad Kreuznach. Dort ist er seit 2024 Vorsitzender des BWV-Kreisverbandes. Er war bereits im bisherigen Präsidium die Stimme für die Landjugend. Den Landjugendvorsitz hat er im Januar an Fabian Schüller abgegeben.

Sie haben die Wahl – Ihre Stimme ist wichtig!

Liebe Bäuerinnen und Bauern, Winzerinnen und Winzer, liebe Jugend,

am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Ich bitte Sie nachdrücklich, an der kommenden Bundestagswahl teilzunehmen. Ich weiß, dass die Umsetzung unserer begründeten Anliegen dem Bohren dicker Bretter gleicht. Vor einem Jahr haben wir demonstriert und öffentlich für unsere Interessen gekämpft. Es gibt auf Bundesebene aber nur einen einzigen Ort, an dem sie umgesetzt werden können – den Deutschen Bundestag.

Agrardiesel, Tierwohl, Pflanzenschutz, Bioenergie und viele Themen mehr müssen aber auch auf offene Ohren stoßen. Der Berufsstand muss mit Abgeordneten diskutieren, die unsere Anliegen nachvollziehen können und sich in Entscheidungspositionen befinden. Nur dann können wir weitere Erfolge erzielen, die uns Perspektiven eröffnen. Nur so werden die Landwirtschaft und der Weinbau den ihnen gebührenden Platz in der deutschen Wirtschaft und im Wettbewerb innerhalb der EU wieder einnehmen können. Ich habe es satt, dass unsere Arbeit, unser Eigentum und unser wirtschaftliches Auskommen die Spielwiesen ideologischer Strömungen in unserer Gesellschaft sind. Wenn es Ihnen genauso geht, nutzen Sie diese Möglichkeit, bei der Wahl Ihre Stimme für Toleranz, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Schutz des Eigentums abzugeben.

Corona, Demonstrationen und Lebensmittelverknappung haben ihre Spuren in der Gesellschaft hinterlassen. Selbstversorgung ist längst keine verlachte Forderung mehr. 80 Jahre Frieden und Freiheit werden nicht mehr als selbstverständlich wahrgenommen. Dennoch dauert es lange, bis ein Staatsapparat auf solche Faktoren reagiert. Daher benötigen wir Geduld und einen langen Atem, aber auch ein Umfeld, das eine Kursänderung zulässt.

Die Systemrelevanz der Landwirtschaft und des Weinbaus ist mittlerweile unbestritten. Wir erzeugen gesunde und beste Lebensmittel. Wir sind aber auch Teil einer gesellschaftlichen Klimaschutzinitiative und tragen mit unseren Biogasanlagen, Windkraftanlagen auf unseren Flächen, Solaranlagen auf unseren Dächern und mit der Produktion nachwachsender Rohstoffe zur Klimawende bei. Wie daraus unschwer zu erkennen ist, sind unsere Flächen unser Kapital. Daher werden wir weiter für den Flächenschutz und den Flächenerhalt kämpfen. Dafür benötigen wir aber dringend wieder aufgeschlossene Gesprächspartner.

Unsere bäuerlichen Familienbetriebe brauchen Perspektiven. Ihre Bedeutung für den ländlichen Raum ist essenziell. Daher bitte ich Sie, für sich die Fragen zu beantworten, wer unsere Aussichten in die Zukunft verbessern kann und wer sich für mehr fairen Wettbewerb für unsere Betriebe einsetzt. Wir benötigen ein Parlament, das unser Eigentum und unsere Rechte nicht mehr infrage stellt. Hierunter fällt auch der verantwortungsbewusste Umgang mit unseren Flächen und unseren Tieren, also der sinnvolle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf allen unseren landwirtschaftlichen Flächen und endlich Unterstützung beim Um- und Neubau von Ställen, um gesellschaftlich gewollte Tierschutzmaßnahmen umzusetzen. Diese müssen danach über Jahrzehnte Bestand haben. Es handelt sich dabei schließlich um generationenrelevante Investitionen.

Die von mir genannten Spielwiesen haben hier keinen Platz. Es muss Schluss damit sein, dass ein Betriebsleiter Investitionen scheut, weil er mit Nachforderungen rechnen muss. So kann ein attraktiver Standort Deutschland nicht gelingen. Kurzum, wir brauchen wieder Menschen in verantwortlichen Positionen – also im Bundestag – die akzeptieren, dass landwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe wirtschaftliche Unternehmen sind, die auskömmliche Preise benötigen sowie einen Ausgleich für steigende Kosten. Wir brauchen eine Wertschöpfung, die uns wieder die Freude am Beruf zurückbringt und uns für die Zukunft planen lässt.

Selbstverständlich sind wir bereit, Naturschutzmaßnahmen umzusetzen. Wir haben doch selbst Freude an unseren Flächen und der Natur, die uns tagtäglich umgibt. Wir leisten doch gerne unseren Beitrag für die Artenvielfalt, für gesundes Wasser und fruchtbare Böden. Wenn die Ökonomie stimmt und wir unseren Beruf mit Freude ausüben können, profitiert auch die Ökologie.

Tragen Sie bitte dazu bei, dass Ihre Berufsvertreterinnen und -vertreter Ihre Ziele umsetzen können. Nehmen Sie Ihr ureigenes Recht als deutsche Bürgerinnen und Bürger wahr und wählen Sie aus dem Spektrum der demokratischen Parteien die richtige für sich, Ihre Zukunft und für die Zukunft Ihrer Familie und Ihres Betriebs!

Marco Weber
Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau

DBV-Kernanliegen zur Bundestagswahl 2025

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellt der Deutsche Bauernverband seine politischen Forderungen zur praxistauglichen Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft vor. In zehn Kernanliegen beschreibt der Verband die aus seiner Sicht notwendigen Maßnahmen, um in der kommenden Legislaturperiode die zentralen Herausforderungen der deutschen Landwirtschaft wirksam zu adressieren.

Hier geht es zu den zehn Kernanliegen

Moderne Pferdehaltung – Was ist zu beachten?

Koblenz. Die Pensionspferdehaltung ist für viele landwirtschaftliche Betriebe ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bietet für Pensionspferdehalter am 6. März 2025 ab 10 Uhr in seiner Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Seminar „ Moderne Pferdehaltung – Was ist zu beachten?“ an.

Die behandelten Themen lauten: „Versicherungsschutz rund um die Pensionspferdehaltung“, „Möglichkeiten und Grenzen der Heutrocknung und Mikrobiologie des Heus“, „Pferd und Mensch, zwei Gehirne, zwei Welten“, „Dokumentations- und Meldepflichten für Pferdehalter“, „Pensionspferdehalter und tierschutzgerechte Haltung“, „Haltungsverfahren und Mistlagerung“ und „Wie Pensionsstallbetreiber aus Haftung nehmen?“

Als Referenten konnte der BWV Dr. Petra Paul, Versicherungsreferentin des BWV, Dr. Thomas Priesmann, DLR Eifel, Dr. Petra Hubrich, Ärztin für Neurologie und Psychiatrie, Dr. Simone Nesselberger, Leiterin Veterinäramt Koblenz, Alexandra Jurr, Landwirtschaftskammer NRW und Dr. Ines Molitor, Rheinischer Landwirtschaftsverband, gewinnen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 40 Euro und für Nichtmitglieder 90 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier online anmelden.

Blauzungenkrankheit – was ist zu tun?

Die virale Infektionskrankheit überraschte im letzten Jahr viele Tierhalter und stellte sie vor enorme Herausforderungen und ökonomische Verluste. Für das Jahr 2025 wird ein erneuter Druck der Blauzungenerkrankung erwartet. Was können Sie als Betrieb tun, um ihre Herde bestmöglich vor dem Eintrag des Blauzungenvirus zu schützen?

Was kann man tun, um einen Eintrag des Blauzungenvirus in die Herde zu vermeiden?

Nur durch eine flächendeckende Impfung kann das Blauzungenvirus effektiv bekämpft und der Erkrankung vorgebeugt werden. Hohe Verluste und drastische Leistungseinbußen bei den Tieren sind nur zwei Argumente, die dafür sprechen, dass die Impfung sich auch aus finanzieller Sicht lohnt. Aber auch aus Sicht des Tierwohls und des Tierschutzes kann nur zur Impfung geraten werden. Langwierige Folgen, wie z.B. nicht tragende Rinder und intrauterin geschädigte Kälber und Lämmer, werden erst später ersichtlich und bringen weitere Einbußen mit. Vor allem BTV-3 zeigte im letzten Jahr eine schwere Klinik. Der Einsatz der Impfstoffe gegen BTV-3 ist weiterhin gestattet. Die Situation zum Impfstatus der einzelnen Betriebe in Rheinland-Pfalz ist sehr unterschiedlich. Teils wurden die Herden ab Juni/Juli 2024 grundimmunisiert, teils wurden die Herden aber auch nur teilweise geimpft, sprich laktierende Kühe ohne Jungvieh. Zudem gibt es aber auch einige Betriebe, die noch keine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit durchgeführt haben. Je nach Status der Herde ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen für den Schutzstatus vor BTV-3:

Herde im Sommer/Herbst 2024 gegen BTV-3 geimpft:

Die gesamte Herde wurde inklusive Jungvieh und Kälber geimpft. Betriebe, die im Sommer/Herbst 2024 bereits 2-mal geimpft haben, sollten vor dem Frühjahr wieder nachimpfen und die sogenannte Booster-Impfung des jeweiligen Impfstoffes durchführen, sodass vor dem Start des „Gnitzenflugs“ die Immunität stabil ist. Die Antikörper bauen sich sukzessiv nach der Impfung ab. Eine Wiederholungsimpfung ist für eine vollständige Immunität also absolut zu empfehlen. Der Booster erfolgt über eine einmalige Injektion einer Einzeldosis.

Herde im Sommer/Herbst 2024 nur teilweise gegen BTV-3 geimpft:

Die laktierenden Kühe wurden geimpft, das Jungvieh und die Kälber jedoch nicht. In diesem Fall ist die Booster-Impfung des jeweiligen Impfstoffes für die laktierenden Kühe zu empfehlen. Das Jungvieh und die Kälber sollten grundimmunisiert werden. Bei den Kälbern muss darauf geachtet werden, dass das empfohlene Mindestalter des Impfstoff-Produkts eingehalten wird. Dies ist absolut zu empfehlen. Je mehr Tiere in einem Bestand geimpft sind, umso geringer wird das Risiko einer Infektion.

Herde wurde nicht geimpft, aber im Sommer/Herbst infiziert:

Regelmäßig kommt die Frage auf, ob die Infektion der Herde mit dem BTV-3-Virus auch einen Schutz bietet. Auch im Sommer oder Herbst infizierte Herden sollten für das Jahr 2025 vollständig geimpft werden. Das BT-Virus ist keine Tier-zu-Tier-Übertragung und es wird daher Tiere in der Herde geben, die nicht infiziert waren und somit keine Antikörper aufweisen. Konkret kann man nur nach einem positiven PCR-Nachweis von einem infizierten Tier sprechen. Bei Einzelnachweisen in einer Herde ist der Gesamtstatus der Herde jedoch nicht bekannt. Zudem ist nicht bekannt, wie lange der Schutzstatus besteht nach einer natürlichen BTV-3-Infektion. Daher empfiehlt es sich die gesamte Herde zu grundimmunisieren.

Herde nicht geimpft und nicht infiziert:

Bisher nicht geimpfte und nicht infizierte Herden sollten vor dem Frühjahr grundimmunisiert werden. Mit der zweimaligen Applikation sollte spätestens Ende Januar/ im Februar begonnen werden.
Dabei sollte neben BTV-3 auch die Varianten BTV-4 und BTV-8 nicht vernachlässigt werden, welche wieder aus dem Südwesten auf dem Vormarsch sind. Betroffen sind vor allem Rinder und die kleinen Wiederkäuer. Auch für Schafe/Ziegen wird eine zweimalige Applikation im Abstand von 3-4 Wochen als Grundimmunisierung empfohlen. Nur wer impft, schützt sich und seine Tiere vor größeren Ausfällen und wirtschaftlichen Verlusten. Nur mit einer flächendeckenden Impfung kann die Ausbreitung der Blauzungenerkrankung eingedämmt werden.


Es gibt einen Impfzuschuss durch das Land und durch die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, den die Tierhalter nutzen sollen. Der neue Serotyp BTV-12 wurde aktuell in den Niederlanden entdeckt. Die Gefahr der Einschleppung nach Deutschland besteht. Bislang gibt es aber keinen Impfstoff gegen BTV-12.

Christiane Reif-Lanser, LWK RLP
Dr. Heidrun Mengel, TSK RLP