Junglandwirteförderung

Verwaltungsgericht Koblenz stärkt Rechte der Junglandwirte

Koblenz. Die Junglandwirteprämie ist ein wichtiger Baustein der Betriebsprämie, sollen damit doch die Startchancen junger Bauern und Winzer nach Übernahme der landwirtschaftlichen Betriebe erhöht werden. In der kommenden Förderperiode ab 2023 werden die finanziellen Anreize für die Junglandwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) noch einmal deutlich erhöht. Ob die Voraussetzungen zum Erhalt der Junglandwirteprämie tatsächlich vorliegen, muss in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies zeigt sich in Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit der Rückforderung von über 100 Junglandwirteprämien aus den Jahren 2015 bis 2020.

Die Kreisverwaltungen hatten im Anschluss an eine Prüfung durch die Europäische Union zahlreiche Rückforderungsbescheide erlassen, die im Wesentlichen landwirtschaftliche Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) betrafen. Eine der Fördervoraussetzungen war, das gilt übrigens auch in der neuen Förderperiode, dass sich der antragstellende Junglandwirt innerhalb der letzten fünf Jahre erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb niedergelassen haben musste. Das bedeutet, dass die Junglandwirte die wirksame Kontrolle der Gesellschaft (GbR) ausüben müssen und keine bedeutenden Entscheidungen gegen sie getroffen werden dürfen. In der Regel wird dies im Gesellschaftsvertrag schriftlich festgelegt.

Die gewährte Förderung wurde nunmehr von den Bewilligungsbehörden mit der Argumentation zurückgefordert, dass die Niederlassung als Junglandwirt bereits deutlich früher als innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fünfjahresfrist, meist schon mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, stattgefunden habe. Nach Ablauf der Fünfjahresfrist bestünde kein Anspruch auf Gewährung der Junglandwirteprämie mehr. Einige dieser Fälle landeten nach erfolglosem Widerspruchsverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Dies betrifft auch zwei Fälle, deren betroffene Landwirte der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau unterstützte und deren Musterprozesse beim Verwaltungsgericht in Koblenz fachlich begleitet hat.

Beide Fälle wurden vom Verwaltungsgericht in Koblenz im Dezember 2022 positiv zugunsten der landwirtschaftlichen Betriebe entschieden. Im Hinblick auf die Eigenschaft, als Junglandwirt ein landwirtschaftliches Unternehmen wirksam kontrolliert zu haben, hat das Verwaltungsgericht in Koblenz unterschiedliche Auffassungen vertreten. In einem Fall gingen die Richter davon aus, dass bereits mit Gründung der Gesellschaft (im Jahr 2006) und den damit einhergehenden vertraglichen Regelungen eine wirksame Kontrolle des Junglandwirts gegeben war, so dass die Beantragung der Junglandwirteprämie im Jahr 2016 eigentlich ausgeschlossen gewesen wäre. In dem anderen Fall war die vertragliche Regelung und die tatsächliche Entscheidungsfindung jedoch anders und das Gericht stellte fest, dass die Junglandwirtin (im Jahr 2003) gerade nicht die wirksame Kontrolle über ein landwirtschaftliches Unternehmen ausgeübt, sondern diese erst ab dem Jahr 2014 im Zuge verschiedener betrieblicher und familiärer Veränderungsprozesse stattgefunden habe. In diesem Fall sei die Beantragung der Junglandwirteprämie im Jahr 2015 grundsätzlich rechtmäßig gewesen.

Was allerdings für beide Fälle gilt, ist, dass aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen zur Beantragung der Junglandwirteprämie den Betroffenen kein Vorwurf gemacht werden kann, wenn die Kreisverwaltungen auf der Grundlage der damaligen rechtlichen Einordnung positive Bescheide erlassen haben. Hier gelte, so die Koblenzer Richter, die europarechtliche Vertrauensschutzregelung, die zugunsten der Landwirte anzuwenden sei. Die Bewilligung der Beihilfe sei von einer (juristischen) Fehlvorstellung geleitet gewesen, was allerdings ausschließlich dem Verantwortungsbereich der Behörde zuzuordnen sei. Ein solcher Irrtum sei auch bei Anwendung einer sorgfältigen Überprüfung durch den Landwirt nicht erkennbar gewesen. Der Antragsteller hätte insbesondere auch aufgrund der nicht eindeutigen Formulierungen in den Antragsformularen nicht erkennen können, ob tatsächlich die Voraussetzungen für die Gewährung der Junglandwirteprämie eingehalten waren oder eben gerade nicht. Daher vertraten die Richter die Auffassung, dass eine Rückforderung der erhaltenen Junglandwirteprämie rechtswidrig sei und erteilten der Rückforderung eine Absage.

Die beiden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz (AZ: 1 K 444/22.KO, Urteil vom 21.11.2022 und AZ: 1 K 482/22.KO, Urteil vom 19.12.2022) folgen damit der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. Weinstraße, welches bereits im Oktober ähnlich argumentiert hat (AZ: 2 K 162/22.NW, Urteil vom 13.10.2022).

Allerdings gibt es einen Wehrmutstropfen für die betroffenen Landwirte, denn die beiden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz sind noch nicht rechtskräftig. Mit der Einlegung von Rechtsmitteln zur Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz ist zu rechnen. Ob das Oberverwaltungsgericht die sehr sorgfältig begründeten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts abändert, bleibt abzuwarten.

Pflanzenbau

Aktuelles über die Düngeverordnung

Koblenz. Ab 2023 gilt die neue Flächenkulisse für die sogenannten „Roten Gebiete“. Diese können über den GeoboxViewer unter https://geobox-i.de/GBV-RLP/ eingesehen werden. Die allgemeinen Anforderungen an die Düngung sowie für die „Roten Gebiete“ sind auf der Homepage der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum unter dem DLR-Portal „Düngung“ https://www.düngeberatung.rlp.de/Duengung zu finden. Unter der Rubrik „Ackerbau/Grünland“ werden unter „Düngeverordnung“ die allgemeinen Auflagen aufgeführt, während unter „Landesdüngeverordnung“ die in den mit Nitrat belasteten und mit Phosphat eutrophierten Gebieten einzuhaltenden Vorgaben in Merkblättern beschrieben werden. Unter „Düngebedarfsermittlung für Stickstoff“ ist der offizielle Düngeplaner RLP 2.1 2022 eingestellt.

Das Rundschreiben Nr. 25/2022 der Ökoinfo Landwirtschaft des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist hier einsehbar. Dort sind weitere Informationen über die Stoffstrombilanz zu finden, die ab dem 1.1.2023 grundsätzlich verpflichtend anzuwenden ist.

Wir weisen auf das BWV-Fachforum Düngeverordnung hin, wofür Anfang Januar hier auf der BWV-Homepage hingewiesen werden wird. Außerdem bieten die DLR im Februar 2023 Veranstaltungen an, in denen ein Excel-Düngeplanungsprogramm in ihren Einzelheiten und Funktionen erklärt werden wird. Diese Veranstaltungen finden Sie auf der Internetseite des DLR RLP unter Termine oder hier.

Seminarangebote des BWV im 1. Halbjahr 2023

Seminarreihe beginnt mit Infos über Hofübergabe

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau beginnt am 26. Januar 2023 sein Fortbildungsangebot für das erste Halbjahr 2023 mit dem Seminar „Den Betrieb richtig übergeben“, das am 4. Februar fortgesetzt wird.

Rechtlich einwandfreie Veröffentlichungen auf Homepages und in sozialen Medien wird immer wichtiger. Am 14. Februar bietet der BWV daher das Seminar „Sicher in den sozialen Medien bewegen!“ an. Fachlich wird es für Pferdehalter am 23. Februar, wenn das Seminar „Wirtschaftlichkeit der Pferdehaltung“ angeboten wird. Mit der Fachveranstaltung „Ackerbau ohne Glyphosat“ am 24. Februar können sich Landwirte über Alternativen im Pflanzenschutz informieren.

Wer ehrenamtlich tätig ist sollte das BWV-Angebot am 28. Februar „Versammlungsleitung“ wahrnehmen. Danach werden die Teilnehmer Versammlung effektiv und interessant leiten können. Mit dem Seminar „Posten auf Instagram, Facebook, Twitter und Co.“ endet am 06. März das Frühjahrsangebot des BWV.

Der Verband sendet auf Anfrage das Programm für alle Veranstaltungen zu:

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261/9885-1112, Fax: 0261-9885 1300, E-Mail: meurer@bwv-net.de. Das Seminarprogramm liegt auch an den Kreisgeschäftsstellen des Verbandes aus und ist unter www.bwv-net.de einsehbar.

Anmeldungen sind hier online möglich

Pflanzenschutz

Landwirte in Schutzgebieten erhalten bis 2027 zu geringen Ausgleich

Brüssel. Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken in Schutzgebieten in Höhe von 648 Mio. Euro gemäß den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Ziel der Regelung sei es, „die Landwirte für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste zu entschädigen, die ihnen durch das Verbot der Verwendung bestimmter Erzeugnisse“ in Schutzgebieten zur Förderung der biologischen Vielfalt entstehen, erläuterte eine Sprecherin der EU-Behörde. Dabei gehe es vor allem um die wirtschaftliche Abfederung der Folgen des Einsatzverbots bestimmter Pflanzenschutzmittel.

Angewendet werden darf die Regelung nach Angaben der Sprecherin in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen. Wie weiter zu erfahren war, geht es bei der Regelung vorwiegend um den Ausgleich der Mehrkosten durch die deutsche Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.

Darüber hinaus machte die Kommission deutlich, dass die Beihilfen in Form von Direktzuschüssen an Unternehmen aller Größenordnungen gewährt werden, die im primären Agrarsektor tätig sind und in den beschriebenen Schutzgebieten arbeiten. Die Höhe der Finanzhilfen soll den entstehenden Mehrkosten und Einkommensverlusten pro Hektar entsprechen. Sie basiert auf den Durchschnittswerten von Preisen und Erträgen für die Geschäftsjahre 2016/17 bis 2020/21. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027. Die Abwicklung erfolgt über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Die Höhe der Zuwendung beträgt in den genannten Schutzgebieten nach dem aktuellen GAK-Rahmenplan 382 Euro je Hektar produktiv genutzter Ackerfläche und 1.527 Euro je Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen. „Diese Summen sind viel zu gering und decken die Einnahmenausfälle auf diesen Flächen bei weitem nicht ab. Hier ist die Landesregierung gefragt. Da muss nachgebessert werden“, macht BWV-Präsident Michael Horper klar. BWV, AgE/kl, agrarheute

Betriebsversammlung

BWV ehrt langjährige Mitarbeiter

Koblenz. Im Rahmen einer Betriebsversammlung ehrte der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau langjährige hauptamtliche Mitarbeiter. Mit ihrer Fachkenntnis und Leistungsbereitschaft tragen sie zum Erfolg der landwirtschaftlichen Betriebe und zur Zukunftsfähigkeit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bei. Darüber hinaus wurden alle Mitarbeiter, die 2022 ihre Ausbildung beendeten geehrt.

Strompreisbremse

Bauernverbände setzen sich erfolgreich für Biogasbetriebe ein

Koblenz. Dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ist es gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und weiteren Landesverbänden gelungen, die landwirtschaftlichen Biogasbetriebe vor schweren wirtschaftlichen Belastungen zu bewahren.

Der Deutsche Bundestag hat heute mit großer Mehrheit entschieden, dass Biogasanlagen auch in Zukunft wirtschaftlich arbeiten und weiter zur Stärkung einer von fossilen Brennstoffen unabhängigen Energieversorgung beitragen können. Die geplanten Eingriffe, die die Strompreisbremse ursprünglich vorsah und für viele Biogasanlagen wirtschaftlich verheerende Folgen gehabt hätten, hat der Gesetzgeber revidiert. Das Ergebnis konnte nur erzielt werden, weil Präsident Michael Horper sowie weitere ehren- und hauptamtliche Vertreter des BWV viele Gespräche auf Bundes- und Landesebene geführt und die Entscheidungsträger von der Bedeutung der Biogasanlagen überzeugt haben. Nur aufgrund dieser Aufklärungsarbeit konnten Entscheidungen zu Lasten der landwirtschaftlichen Betriebe verhindert werden.

„Ich freue mich“, so Horper, „dass es uns gemeinsam gelungen ist, den Fortbestand der bäuerlichen Biogasanlagen zum Wohle aller zu sichern und danke allen, die sich in den letzten Wochen vehement dafür eingesetzt haben.“

Tierarzneimittelgesetz nicht vorschnell verabschieden

Wir erwarten von der Landesregierung am Freitag ein „Nein“

Koblenz. Bauernverband, Landwirtschaftskammer und Tierärzteschaft fordern von der Landesregierung ein klares „Nein“ zum Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes, welches am kommenden Freitag im Bundesrat beschlossen werden soll.

In einer gemeinsamen Resolution fordern die Präsidenten der Bauern- und Winzerverbände, der Landwirtschaftskammer, der Landestierärztekammer sowie der Vorsitzende des Landesverbandes im Bundesverband praktizierender Tierärzte, Michael Horper, Eberhard Hartelt, Norbert Schindler, Dr. Rainer Schneichel und Dr. Bernhard Alscher die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, dem aktuellen Entwurf zum Tierarzneimittelgesetz in der kommenden Bundesratssitzung nicht zuzustimmen. Das Gesetz müsse praxisgerechter und fachlich fundierter gestaltet werden, wofür Zeit benötigt werde. Ein in Kraft treten des Gesetzes zum 1.1.2023 sei deshalb falsch und müsse abgelehnt werden. So sei es beispielsweise bis heute völlig unklar, wer die staatliche Datenbank, in die der Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren gemeldet werden müsse, aufbauen und betreiben soll. Die notwendigen digitalen Vorarbeiten hätten noch nicht einmal begonnen. Der immense bürokratische Aufwand, der nötig sei, um die Daten von jeder einzelnen antibiotischen Behandlung in den Nutztierbeständen in einer Datenbank zu digitalisieren, dürfe dabei nicht zu Lasten der tierärztlichen Betreuung und Behandlung der Nutztiere gehen.

Die Organisationen, die die Praxis vertreten, fordern die Landesregierung auf, dem unausgereiften Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes nicht zuzustimmen, sondern erst die notwendigen „Hausaufgaben“ zu erledigen. Es müsse eine effektive und unbürokratische staatliche Datenbank geschaffen werden. Ein „Schnellschuss“, wie er jetzt vom Bundeslandwirtschaftsminister durchgedrückt werden soll, diene weder der Landwirtschaft, der Tierärzteschaft und am wenigsten den Tieren. Vielmehr sei Gründlichkeit vor Schnelligkeit

Rheinisch-Nassauische Obstbautagung

Pflanzenschutz ist Teil des Naturschutzes

Klein-Altendorf. „In Deutschland sind die Auflagen für die Landwirtschaft sehr hoch. Dennoch erwartet Europa von Deutschland die Umsetzung des Green Deal, der „Farm to Fork-Strategie“ und eines Pflanzenschutzpaketes, das Teile der Landwirtschaft akut gefährdet“, betonte BWV-Präsident Ökonomierat Michael Horper vor den Obstbäuerinnen und Obstbauern während der Rheinisch-Nassauischen Obstbautagung in Klein-Altendorf. Mittlerweile, so Horper, kämpften auch Landkreise gegen das drohende Pflanzenschutzmittelverbot in Schutzgebieten. Eine geplante pauschale Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf allen übrigen landwirtschaftlich genutzten Flächen um fünfzig Prozent sei in keiner Weise praxisgerecht. Gerade für die Obstbauern, die ohnehin mit den vorhandenen Auflagen nur schwer zurechtkämen, wären weitere deutliche Einschränkungen der „Todesstoß“. „Gegen so viel Unverstand muss massiv gekämpft werden. Hier darf es keine faulen Kompromisse geben“, ergänzte der Präsident.

Er dankte dem anwesenden Staatssekretär Andy Becht für seinen Einsatz für das Kompetenzzentrum in Klein-Altendorf. Sowohl das Land Rheinland-Pfalz, die Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen, als auch die Universität Bonn, das Forschungszentrum Jülich und das Dienstleistungszentrum in Klein-Altendorf setzten sich vehement für die Zukunft dieses für den Obstbau sehr bedeutsamen Standort ein. Es sei wichtig, über Ländergrenzen hinweg Forschung und Beratung aktiv zu unterstützen und den Berufsstand im Bereich des Obstbaus weiter voranzubringen.

Entsetzt zeigte sich Horper über die aktuelle Preissituation im Obstbau: „Es kommt zu wenig beim Erzeuger an. Die Preise im Supermarkt steigen und steigen, die Händler und Discounter lassen aber zu wenig beim Erzeuger ankommen. Das ist das immer wiederkehrende Spiel des Preisdrucks und der Knebelung, die der Handel „seinen“ Erzeugern zumutet.“

Die EU habe zu wenig landwirtschaftlichen Sachverstand, stellte Horper fest. Dies beweise sie einmal mehr im Umgang Deutschlands bei der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung. Es sei ein Beispiel aus dem Tollhaus, dass das Modellierungsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz nun durch ein rein mathematisches Verfahren ersetzt werde und die Ausweisung der Roten Gebiete alles andere als gerecht oder verständlich sei. Es sei wichtig, nun schnellstens die Anzahl der Messstellen zu erhöhen und sich auf Bundesebene für einzelbetriebliche Lösungen einzusetzen. Die Bundesverordnung müsse diesbezüglich novelliert werden. Das Rechtsempfinden der Menschen werde mit Füßen getreten, wenn Betriebe, die sehr gewissenhaft mit ihren Düngemitteln umgingen, dennoch mit schärfsten Auflagen bestraft würden. Dass die EU dabei von einem Vorsorgeprinzip spreche, sei zynisch.

Perspektiven sieht Horper in der Nutzung von Agri-Photovoltaik-Anlagen: „Die Forschung und Entwicklung verbessert kontinuierlich die Nutzung erneuerbarer Energien auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Es ist überraschend, welche Möglichkeiten gerade PV-Anlagen im Obstbau bereits bieten. Hier wird sich in den kommenden Jahren noch sehr viel weiterentwickeln.“ Horper fordert die Politik auf, die Mehrgefahrenversicherung, die gerade für Sonderkulturbetriebe von großer Bedeutung sei, attraktiv umzusetzen. Die Politik müsse Anreize schaffen, damit den Betrieben bei Extrem-Wetterereignissen geholfen und der Staat entlastet werde.

Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht betonte, dass die Landwirtschaft nie für Krisen verantwortlich gewesen sei, sondern für Lösungen zur Verfügung stände. Umso wichtiger sei es, der Landwirtschaft Perspektiven zu bieten. Eine Verbotskulisse für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln würde hingegen 37 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche, also circa 200.000 Hektar, in Rheinland-Pfalz betreffen. Das sei unverantwortlich. Darüber hinaus sei ein wirtschaftlicher Ausgleich lediglich auf Natura 2000-Flächen möglich. Bisher sei es gelungen, den Obstbau generell aus der Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung herauszunehmen. Hierfür sei ein Erlass von Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt ergangen. Aber auch allen anderen Landwirten müsse der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht bleiben. Ohne Landwirtschaft gäbe es keine Naturschutzgebiete. Auch moderne Züchtungsmethoden wie zum Beispiel Genome Editing oder CRISPR Cas seien notwendig, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln effektiv reduzieren zu können. Die EU müsse sich auch in diesem Bereich dringend bewegen.

Die Landwirtschaft benötige künftig verstärkt Bewässerungsmöglichkeiten. Rheinland-Pfalz erarbeite zurzeit ein Bewässerungskonzept, um Dürreperioden besser überstehen zu können. In der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) würden Bewässerungssysteme unterstützt werden. Dies gelte übrigens auch für die operationellen Programme der Erzeugergemeinschaften. Außerdem sei geplant, die Förderung von Bewässerungsstrukturen zu entfristen und somit dauerhaft zu gewährleisten.

Bezüglich der Umsetzung der Düngeverordnung erklärte Becht, dass die Roten Gebiete bereits im Geobox-Viewer einzusehen seien, obwohl diese noch nicht rechtskräftig verabschiedet seien. Alle Möglichkeiten, eine praxisgerechtere Ausgestaltung der Roten Gebiete zu erzielen, seien ausgeschöpft. Die EU habe bereits massiv mit Vertragsstrafen gedroht. Von den ursprünglich vorgesehenen Roten Gebieten mit einer Ausdehnung von fünfzig Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Rheinland-Pfalz seien nun noch 29 Prozent betroffen. Er bestätigte die Aussage Horpers, dass das nun geltende arithmetische Verfahren unbefriedigend sei, weil es alle betroffenen Bauern gleich behandele, unabhängig von ihrem Einsatz für den Wasserschutz. Dies sei rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar. Das Land werde, so Becht, beim Bund die Berücksichtigung einzelbetrieblicher Situationen beantragen. Dies müsse aber auf dem Gesetzesweg geschehen, der wiederum einige Jahre in Anspruch nehmen werde. Der Bund müsse sich endlich für mehr Gerechtigkeit einsetzen. Das Land werde nun zeitnah weitere 120 Messstellen aufbauen.

Stolz zeigte sich Staatssekretär Becht über die Ausgestaltung des Kompetenzzentrums Klein-Altendorf. Der Versuchsanbau werde fortgeführt, das Personal werde nachgeführt und die Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Landwirtschaftskammer und der Universität Bonn werde gestärkt. In weiteren Punkten sprach Becht über die Einführung der Hofübernahmeprämie, die zu mehr Planungssicherheit für die Betriebe führe. Dass für junge Menschen sowohl die Landwirtschaft als auch der Weinbau attraktiv seien, zeige die Struktur der Auszubildenden. Die Hälfte der Berufsschüler stamme nicht mehr aus landwirtschaftlichen oder weinbaulichen Betrieben.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft und stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Obstbau, Norbert Schäfer, hinterfragte die globalen Lieferketten: „Ist es nicht sinnvoll, lokal zu erzeugen und regional zu vermarkten?“ Die Flutkatastrophe, die Dürren und die Ukraine- und Coronakrisen zeigten eindrucksvoll auf, wie wichtig die regionale Vermarktung sei. Er appellierte an die anwesenden Obstbauern, Kontakt mit ihren Abgeordneten aufzunehmen und diese über die Folgen der seitens der EU geplanten eklatanten Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes aufzuklären. Es müsse die klare Aussage getroffen werden, dass bei einem gesetzlichen Pflanzenschutzmitteleinsatzverbot in Schutzgebieten, auf über dreißig Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen künftig keine Landwirtschaft mehr betrieben werden könne. Ideologie führe nie zu sinnvollen Ergebnissen. Dies zeige auch die Glyphosat-Diskussion. Glyphosat werde auf der Basis von Halbwahrheiten verboten. Bei wissenschaftlicher Betrachtung hätte es niemals ein Glyphosatverbot geben dürfen.

Ein weiteres Problem im Obstbau sei die Anhebung des Mindestlohnes. Zurzeit litten die Obstbaubetriebe unter den geringen Erzeugerpreisen. Bei gleichzeitig erhöhten Mindestlöhnen kämen viele Betriebe wirtschaftlich ins Taumeln. Schäfer kritisierte vorschnelle politische Entscheidungen, ohne die Konsequenzen zu durchdenken und zu beachten. Schäfer dankte allen Akteuren, die an der Zukunft des Kompetenzzentrums Klein-Altendorf mitgewirkt hätten. Das Landwirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz habe sich sowohl auf politischer als auch auf hauptamtlicher Ebene für dieses überaus wichtige Obstbauzentrum stark gemacht. Jetzt stehe nur noch der Mietvertrag aus, der nun in Angriff genommen werden müsse. Ein gutes Versuchswesen, gute Beratung und eine gute Ausbildung, wie sie Klein-Altendorf garantiere, seien maßgeblich für den Betriebserfolg einer ganzen Region verantwortlich.

Anschließend sprach Ralph Gockel, Referent der Landwirtschaftskammer, über die künftige Bedeutung der Bewässerung für landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Er machte deutlich, dass der Obstbau in Deutschland mit nur 22 Prozent an der Selbstversorgung der Bevölkerung beitrage. Dies sei als Chance zu begreifen. Es bestehe die Möglichkeit, durch die Stärkung des Obstbaus die Wertschöpfungskette zu verbessern. Die sinnvolle Anpassung der Bewässerung an die landwirtschaftlichen Strukturen und die sich ändernden klimatischen Verhältnisse sei ein Gebot der Stunde.

Die anwesenden Obstbauern hatten während der Rheinisch-Nassauischen Obstbautagung Zeit, mit politischen Vertretern und auch Mitarbeitern des Landwirtschaftsministeriums und der Landwirtschaftskammer zu diskutieren. Dabei ging es den Obstbauern vor allem um die Zukunft des Obstbaus. Immer wieder müsse gegen Verbote und Auflagen sowie um Gebietskulissen gestritten werden. Die Politik solle vielmehr dafür Sorge tragen, dass die landwirtschaftlichen und obstbaulichen Betriebe künftig perspektivisch und nachhaltig wirtschaften könnten. Auch der stets steigende Mindestlohn sei gerade im Obstbau ein existenzbedrohender Faktor geworden.

Landwirt muss Junglandwirteprämie nicht zurückzahlen

Verwaltungsgericht Neustadt: Landwirt durfte auf positiven Bescheid vertrauen

Rheinland-Pfalz. In weit über 100 Fällen haben die rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen die Junglandwirteprämie aus den Jahren 2015 bis 2020 gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben zurückgefordert. Hintergrund sind Beanstandungen von Seiten der EU, dass die Kreisverwaltungen in einigen Fällen die Junglandwirteprämie zu Unrecht gewährt haben sollen, da die Niederlassung als Junglandwirt oft bereits mehr als fünf Jahre vor der Antragstellung erfolgt sei und daher die Voraussetzungen zur Gewährung der Junglandwirteprämie nicht gegeben seien.

In vielen dieser Fälle wurde von Seiten der Betroffenen ein Rechtsmittel eingelegt. Einige dieser Verfahren sind mittlerweile bei verschiedenen Verwaltungsgerichten anhängig. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat nunmehr in einem Fall eine erste Entscheidung zugunsten der Landwirte getroffen.

Das Verwaltungsgericht stützte seine Entscheidung zugunsten der Betroffenen – einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) – im Wesentlichen auf das Argument des Vertrauensschutzes im Sinne des Artikel 7 Abs. 3 der Durchführungsverordnung EU 809/2014. Das Gericht entschied, dass selbst in den Fällen, in denen eine Kreisverwaltung irrtümlich und in Verkennung der rechtlichen Grundlagen eine Junglandwirteprämie positiv beschieden habe und dieser Irrtum vom Betroffenen nicht erkennbar gewesen sei, die Fehlentscheidung der Behörde letztlich nicht dem begünstigten Landwirt anzulasten sei. Es könne von einem antragstellenden Landwirt nicht verlangt werden, die sehr komplexen Voraussetzungen zur Gewährung einer Junglandwirteprämie bis ins Letzte zu durchdenken. In Anbetracht der zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandenen juristischen Unsicherheiten habe ein Landwirt durchaus davon ausgehen können, dass die Beantragung der Junglandwirteprämie rechtmäßig sei. Eine Rückforderung komme daher nicht in Betracht.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch hat das Gericht mit seiner Rechtsauffassung wichtige Anhaltspunkte auch für die Entscheidung anderer Verwaltungsgerichte angestoßen.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 13.10.2022, AZ: 2 K 162/22 NW.

Weltbodentag am 05. Dezember

Versiegelung Landwirtschaftlicher Flächen ist ernst zu nehmen

Koblenz. Anlässlich des Weltbodentages an 5. Dezember macht der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau darauf aufmerksam, dass in Rheinland-Pfalz zwischen 2004 und 2007 täglich 6,6 Hektar an Bodenfläche versiegelt wurden, zwischen 2014 und 2017 waren es nur 0,4 Hektar. Diese erfreuliche Entwicklung wird zurzeit aber ausgebremst, weil die Flächenversiegelung von 2017 bis 2020 wieder auf 2 Hektar am Tag angestiegen ist. Nach ersten Einschätzungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz steigt der Wert sogar weiter an. Zusätzlich zu den versiegelten Flächen werden sogenannte Ausgleichsflächen der landwirtschaftlichen Produktion entzogen.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michael Horper, fordert die Landesregierung auf, verstärkt die Möglichkeiten des Landesnaturschutzgesetzes zu nutzen, um bestehende Biotope und ökologisch wertvolle Flächen aufzuwerten sowie produktionsintegrierte Maßnahmen vorzusehen, anstatt der Landwirtschaft die dringend benötigte landwirtschaftliche Nutzfläche weiter zu entziehen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert die Kommunen sowie das Land einschließlich des Landesbetriebes Mobilität (LBM) auf, die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz verstärkt bei geplanten Baumaßnahmen und notwendigen Ausgleichsmaßnahmen einzubeziehen. Dabei sind Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen durch Landwirte und Winzer vorrangig zu nutzen. Dies führt zu einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.

Grundsätzlich müsse auch geprüft werden, inwieweit die aktuelle jährliche Flächenversiegelung wieder reduziert werden könne, so Horper, was schließlich der Natur, der Umwelt und der Landwirtschaft sehr helfen würde. Hier sei das Land gefragt, klare Vorgaben für die nachgeordneten Behörden, insbesondere bei flächenverbrauchenden Infrastrukturmaßnahmen, zu machen und die Kooperation mit der Landwirtschaft zu fördern.

Horper: „Politische Krisen, der Klimawandel und eine steigende Weltbevölkerung mahnen uns, sorgsam mit landwirtschaftlichen Flächen umzugehen. Lebensmittel, pflanzliche Rohstoffe und erneuerbare Energien werden in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen mehr denn je dringend benötigt.“