Forum Wolf und Weidetierhaltung

Dialog und konsequentes Handeln im Wolfsmanagement

Koblenz. „Wolfsrisse sind in Rheinland-Pfalz keine Seltenheit mehr. Wir wollen, dass die Weidetierhaltung hier eine Zukunft hat. Dafür benötigt das Land ein Wolfsmanagement, das seinen Namen verdient. Dabei dürfen die mit der Rückkehr des Wolfes verbundenen Kosten und Schäden nicht dem Tierhalter aufgebürdet werden“, fordert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, während des Forums „Wolf und Weidetierhaltung“ in Koblenz.

Es sei notwendig, dass die Weidetierhalter nicht kontinuierlich schärfere Auflagen und Restriktionen hinnehmen müssten, während sich der Wolf ungehindert ausbreiten könne. Am Ende würden sich die Weidetiere, also Rinder, Schafe und Ziegen, aus der Fläche zurückziehen, wenn die notwendigen Schutzmaßnahmen und die entstehenden Schäden nicht dauerhaft ausgeglichen würden. Das könne niemand wollen, so Präsident Horper. Schließlich sei auch der Erhalt des Dauergrünlands und der Weidetierhaltung ein erklärtes politisches und gesellschaftliches Ziel. Daher sei der Tierschutzaufwand der Tierhalter gegenüber dem Wolf vollumfänglich und dauerhaft zu entschädigen. Die Landnutzerverbände im Aktionsbündnis Forum Natur hätten bereits ein praxistaugliches Modell für ein Nebeneinander von Tierhaltung und Wolf vorgelegt, welches nunmehr zur Regulierung des Wolfes umgesetzt werden sollte. Hierfür sei ein zielorientierter und sachlich fundierter Dialog zwischen den Tierhaltern, den wolfsbefürwortenden Organisationen und der staatlichen Verwaltung notwendig. Auch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, wenn auch ohne Jagdzeit, sei geeignet, um notwendige Maßnahmen rechtsicher umsetzen zu können.

Der Wolfsbeauftrage des BWV, Matthias Müller, stellte fest, dass selbst nach vorsichtigen Bestandserhebungen spätestens in diesem Jahr die Grenze von 2.000 Tieren in Deutschland übersteigen werde. Daher sei es unabdingbar, dass die geltenden rechtlichen Regelungen um ein praktikables Verfahren für die Begrenzung des Wolfsbestandes ergänzt werden müssten. Das Handwerkszeug dafür liege bereit, das Land Rheinland-Pfalz müsse es aber auch nutzen.

Landwirtschaft und Wetter

Aktueller Regen ist dringend notwendig

Koblenz. Auch wenn es in der Landwirtschaft zurzeit keine Sorge vor einer weiteren Dürrephase gibt, ist der aktuelle Regen dringend notwendig, teilt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau mit. Tiefere Bodenschichten führen noch relativ viel Feuchtigkeit. Dennoch leidet der Oberboden aufgrund des zuletzt trockenen Windes unter Trockenheit. Aber gerade diese Schicht ist für die frisch ausgesäten Kulturpflanzen von besonderer Bedeutung. Für diese Kulturen, wie beispielsweise Mais oder Sommergetreide, ist der aktuelle Regen für die Wurzelausbildung und somit für das weitere Pflanzenwachstum absolut notwendig.

Die pflanzenverfügbare Wassermenge hat in Rheinland-Pfalz in weiten Teilen in der Osterwoche bereits das Level des beginnenden Trockenstresses erreicht. Optimal wäre nun weiterhin ein Wechselspiel zwischen Sonnenschein und Regenschauern. Dabei kommt es auf die Verteilung des Niederschlages an. Wasser ist aus kontinuierlich auftretenden Regenereignissen besser pflanzenverfügbar als aus wenigen Starkregen.

BWV-Resolution zur aktuellen Agrarpolitik anlässlich des Ukraine-Krieges

Präsident und Kreisvorsitzende informierten Ministerin Schmitt über die Anliegen des Berufsstandes

Bockenau. Vor der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer in Bockenau überreichte der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, gemeinsam mit den Kreisvorsitzenden des Verbandes Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt die BWV-Resolution zur aktuellen Agrarpolitik anlässlich des Ukraine-Krieges. Horper betonte, dass sich der bäuerliche Berufsstand mit dem ukrainischen Volk solidarisiere und ihren Beitrag insbesondere zur Unterstützung der Flüchtlinge und ihrer Familien leiste. Für die heimische Landwirtschaft sei es darüber hinaus das vordringliche Ziel, die Ernährung und einen wesentlichen Teil der Energieerzeugung sicherzustellen. Dafür sei es unter anderem notwendig, ökologische Vorrang- und Stilllegungsflächen zeitweise für die Nahrungsmittelerzeugung freizugeben, um das Potential der Landwirtschaft in dieser Krisensituation optimal zu nutzen.

Die Landwirtschaft müsse Freiräume erhalten, um effektiv wirtschaften zu können. Die vorhandenen Ackerflächen müssten der Produktion von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen zur Verfügung stehen. Außerdem müsse der Flächenverbrauch dauerhaft reduziert werden. Auch völlig überzogene Düngeauflagen, wie z.B. die Reduzierung der Düngung unter zwanzig Prozent des Bedarfs einer Kulturpflanze in den sogenannten „Roten Gebieten“, müsse in dieser Ausnahmesituation fallen. Die Einführung eines höheren Mindestlohns, die vor allem die Sonderkulturbetriebe und den Weinbau hart treffe, müsse zeitlich gestaffelt werden und die Weiterentwicklung von Gülle-Biogasanlagen zur Sicherung der Energieversorgung müsse vorangebracht werden. Hier müssten im „Osterpaket“ zur Novelle des EEG Verbesserungen vorgenommen werden. Horper forderte zudem finanzielle Entlastungen, wie z.B. die Erhöhung der Agrardieselrückerstattung, um steigenden Produktionskosten begegnen zu können.

Ministerin Schmitt zeigte Verständnis für die Situation der landwirtschaftlichen Betriebe und befürworte die Resolution des Verbandes und zeigte sich im Hinblick auf ein pragmatisches Vorgehen aufgeschlossen. Allerdings könne sie weder die Vorgaben der EU, noch die des Bundes ignorieren. Gerade der Krieg führe den Menschen in Europa vor Augen, wie wichtig die bäuerliche Arbeit, die in erster Linie der Versorgung mit Lebensmitteln diene, sei.

Die Ministerin kündigte die Wiedereinführung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ab 2022 an. Die vorgesehenen 25 Euro pro Hektar seien zwar nicht üppig, es bestehe aber die Option auf Erhöhung der Mittel in den kommenden Jahren. Die Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten werde dadurch direkt vom Land unterstützt. Auch habe sie großes Interesse an der Weiterentwicklung der Agrarverwaltung in den Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum. Dabei hätte die Verwaltung die Bedürfnisse der Landwirte und Winzer im Blick. Die Düngeverordnung betreffend bedauerte sie, dass die Europäische Union, die die möglichst verursacherorientierte Binnendifferenzierung in Rheinland-Pfalz nicht billigen werde, da sie vom Konzept der Regionalität nicht überzeugt werden konnte.

Bauvorhaben im Innenbereich

Große Garagen im Gartenbereich sind unzulässig

Mainz. Der Bau von Garagen im Innenbereich ist in Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen ohne eine besondere Baugenehmigung möglich. Dabei sind beispielsweise die Größe und Höhe des geplanten Bauwerks von Bedeutung. Besondere Erleichterungen aus baurechtlicher beziehungsweise nachbarrechtlicher Sicht gibt es beispielsweise für Garagen, die eine Grundfläche von 50 m2 nicht überschreiten und im Rahmen eines gültigen Bebauungsplans errichtet werden. Allerdings ist auch in solchen Fällen eine Anzeige bei den zuständigen Behörden notwendig.

Werden die rechtlichen Voraussetzungen und die Größengrenzen überschritten, so ist in der Regel eine besondere Baugenehmigung für die zu errichtende Garage notwendig. Bei der Entscheidung darüber ist dann die Einfügung des Vorhabens in die nähere Umgebung ein maßgeblicher Aspekt zur Beurteilung durch die Behörde. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz im Falle eines Bauherren, der in seinem Garten eine Doppelgarage mit einer Grundfläche von 80 m2, einer Traufhöhe von 3,20 m und einer Firsthöhe von 4 m bauen wollte und dafür umfangreiche Aufschüttungen bis zu einer Höhe von 1,60 m an der Grundstücksgrenze vorgenommen hat, klargestellt. Gerade die Aufschüttung des natürlich gewachsenen Geländes, die in den ursprünglichen Planungen des Bauherren nicht vorgesehen war, führte letztlich zur Unwirksamkeit einer zunächst erteilten Baugenehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht in Mainz ausdrücklich festgestellt.

In seiner Begründung wiesen die Richter darauf hin, dass die vorgenommene Aufschüttung zusätzlich zum geplanten Gebäude bauplanungsrechtlich von Bedeutung sei. Die natürliche Geländeoberfläche werde dadurch verändert und somit das optische Erscheinungsbild der Garage. Darüber hinaus füge sich das geplante Vorhaben nicht in die nähere Umgebung ein, da die Nachbarschaft ein durch Wohngebäude geprägtes Gebiet sei, in deren rückwertigen Bereichen nur Gartenflächen und kleinere Nebenanlagen vorzufinden seien. Zudem würden die benachbarten Grundstücke keine rückwertige Bebauung eines Grundstückes aufweisen, sodass sich das Vorhaben insgesamt nicht in die nähere Umgebung einfüge und daher im Ergebnis planungsrechtlich unzulässig sei.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Mainz verdeutlicht noch einmal wichtige bauplanungsrechtliche Grundsätze bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Innenbereich, wonach Vorhaben sich immer an dem Erscheinungsbild der Nachbarschaft orientieren müssen und Abweichungen davon zur Unzulässigkeit eines Vorhabens führen können. Nur so werden Beeinträchtigungen der städtebaulichen Planung und daraus resultierende Spannungen in der Nachbarschaft vermieden. Darüber hinaus war für die Richter von Bedeutung, dass die Errichtung massiver Gebäude im rückwertigen Bereich einer Wohnbebauung optisch zu einer Bebauung in zweiter Reihe führen könne, wenn andere Nachbarn dem Vorbild folgen würden. Dies würde jedoch das vorgefundene Ortsbild und auch die vorhandene Siedlungsstruktur deutlich verändern, sodass die betroffene Ortsgemeinde ihr notwendiges Einvernehmen zu Recht versagen könne.

Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 16. Februar 2022, Az 3 K 411/21.MZ

SVLFG hilft Hochwassergeschädigten weiterhin

Betroffene im Ahrtal erhalten Angebot zur Beitragszahlung

Kassel. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird den von Hochwasserschäden betroffenen Versicherten im Ahrtal ab Mai ein konkretes Angebot zur Beitragszahlung unterbreiten. Seit März dieses Jahres arbeitet die SVLFG an einem Verfahren, das die im letzten Jahr ausgesetzten Zahlungserinnerungen und formlos eingeräumten Stundungen in ein geregeltes Verfahren überführt. Die betroffenen Mitglieder im Ahrtal und in der Eifel werden nun ab Mai einen konkreten Vorschlag zur Beitragszahlung erhalten. Sollte für Einzelne der jeweilige Vorschlag dennoch problematisch sein, sei die SVLFG bereit, gemeinsam eine alternative Lösung zu finden. Damit erfüllt die SVLFG eine Forderung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, die durch die Flutkatastrophe entstandenen prekären Situationen und bestehende Härten der betroffenen Betriebe zu berücksichtigen.

Die SVLFG bietet weiterhin ihre Krisenhotline an, damit alle Versicherten erhalten täglich rund um die Uhr anonym und kostenlose Unterstützung erhalten können. Die Rufnummer lautet 0561 785-10101 (zum Ortstarif).

Direkt nach der Hochwasserkatastrophe Mitte des vergangenen Jahres hat die SVLFG die vom Hochwasser betroffenen Versicherten zeitnah mit ihrer Krisenhotline, Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten und einer formlosen Beitragsstundung unterstützt.

Eier in Rheinland-Pfalz

Eiererzeugung boomt in Rheinland-Pfalz

Koblenz. Das Ei ist bekanntlich ein Symbol des höchsten christlichen Festes, des Osterfestes. Es steht im Christentum für die Auferstehung Jesu Christi und ist zu Ostern vielerorts bei Festen, Feiern und auf dem Frühstückstisch nicht wegzudenken.

Das Hühnerei ist aber auch Teil der landwirtschaftlichen Lebensmittelerzeugung. Dabei ist festzustellen, dass sich die Eierproduktion bei Landwirten in Rheinland-Pfalz zunehmender Beliebtheit erfreut. Mittlerweile sorgen über 900.000 Hühner in spezialisierten Betrieben mit Hennenhaltung in Rheinland-Pfalz für die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Eiern. Daneben gibt es viele kleine Bestände, die der Eigenversorgung oder auch einer begrenzten regionalen Versorgung dienen. Diese werden von den statistischen Erhebungen nicht erfasst.

Wurden 2011 noch 160 Millionen Eier im Jahr in Rheinland-Pfalz erzeugt, sind es heute, laut Statistischem Landesamt, bereits 260 Millionen, die in den spezialisierten Hennenhaltungsbetrieben mit mindestens 3.000 Haltungsplätzen produziert werden. Dennoch sind es zu wenige Eier, um alle Rheinland-Pfälzer mit Eiern aus der Region zu versorgen. Der Selbstversorgungsgrad beträgt hier gerade einmal 27 Prozent. Damit liegt Rheinland-Pfalz deutlich unter dem bundesweiten Selbstversorgungsgrad von 72 Prozent. Deutschland ist kein Selbstversorger, sondern importiert weiterhin Eier aus dem Ausland, wo auch andere Haltungsformen und Praktiken als in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise ist das Töten männlicher Küken seit 1. Januar dieses Jahres in Deutschland verboten, in den anderen Staaten hingegen weiterhin erlaubt.

Insgesamt ist die Bodenhaltung die dominierende Haltungsform in Rheinland-Pfalz, gefolgt von der Freilandhaltung. In den 70 Betrieben mit spezialisierter Hennenhaltung leben 69 Prozent der Hühner in Bodenhaltungs- und 24 Prozent in Freilandhaltungssystemen. Die ökologische Erzeugung von Eiern gewinnt dabei weiter an Bedeutung. Mittlerweile werden elf Prozent aller Eier im Land ökologisch produziert.

Landwirtschaft gegen Klimawandel

Projekt zum Humusaufbau in Ackerböden startet

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) starteten im Februar 2022 gemeinsam mit dem „Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Humusaufbau in Ackerböden“, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert wird.

Ziel des Projektes ist es, innovative und langfristig wirksame Maßnahmen zu Humuserhalt und Humusaufbau zu erproben. Die sich als erfolgreich erweisenden Methoden der Bodenbearbeitung und Kulturführung sollen zukünftig in die landwirtschaftliche Praxis integriert werden.

Für das Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Humusaufbau in Ackerböden suchen der Deutsche Bauernverband und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft in Deutschland insgesamt 150 ökologisch oder konventionell wirtschaftende Betriebe mit Interesse am Humusaufbau. Humus, die organische Substanz des Bodens, ist entscheidend für die Bodenfruchtbarkeit und durch den hohen Anteil an organischem Kohlenstoff ein „CO2-Speicher“.

In den kommenden sechs Jahren sollen interessierten landwirtschaftliche Betriebe gegen eine maßnahmen- und flächenbezogene Aufwandsentschädigung passgenaue Maßnahmen zum Humusaufbau auf ihren Flächen umsetzen. Dafür erarbeiten die Landwirtinnen und Landwirte gemeinsam mit Experten betriebsindividuelle Konzepte und werden während der gesamten Projektlaufzeit fachlich begleitet. Externe Dienstleister entnehmen und analysieren regelmäßig Bodenproben. Der Projekterfolg – Humuserhalt und Humusaufbau – wird während der Projektlaufzeit durch die wissenschaftliche Begleitung des Thünen-Instituts untersucht und bewertet. Die Ergebnisse werden der breiten landwirtschaftlichen Praxis zur Verfügung gestellt, so dass das Projekt einen Beitrag zum großflächigen Humusaufbau leisten kann.

Unter www.umfrageonline.com/c/humusprojekt können sich interessierte Betriebe ab sofort über das Projekt informieren, sich bis zum 15.05.2022 direkt online bewerben und sich zu einer Online-Informationsveranstaltung am 20. April 2022 anmelden.

Ziel ist neben dem Ausprobieren neuer Bewirtschaftungsmethoden auch ein reger fachlicher Austausch innerhalb des Projekts. Hierfür sollen beispielsweise Feldtage, Hofführungen und auch Symposien durchgeführt werden und über die sozialen Medien wird intensiv über die sich beteiligenden Betriebe, über die Realisierung der Maßnahmen und die Ergebnisse aus dem Projekt informiert werden.

DBV und BÖLW erhoffen sich aus dem Projekt wertvolle Erkenntnisse dazu, mit welchen wissenschaftlich anerkannten Maßnahmen die Landwirtschaft zukünftig die Festlegung von CO2 im Boden, im Sinne von „Carbon Farming“, durchführen kann. Damit kann die Landwirtschaft nicht nur ihren Beitrag gegen den Klimawandel leisten, sondern in Zukunft auch eine Rolle im CO2-Zertifikatehandel spielen.

Entscheidung des Bundesrates über Nutzung von Vorrangflächen

Horper erbost: „Brachen sollten nicht wichtiger als Menschenleben sein“

Koblenz. Der Bundesrat lehnt in seiner heutigen Sitzung die ausnahmsweise Nutzung von Brachflächen, die sogenannten ökologischen Vorrangflächen, für die Nahrungsmittelerzeugung ab. Dabei hat die EU-Kommission aufgrund des Ukraine-Krieges und den Folgen für die weltweite Nahrungsmittelsituation eine solche Nutzung ausdrücklich erlaubt. Der Bundesrat stimmt hingegen lediglich einer Futternutzung und vorgezogenen Beweidung dieser Flächen in diesem Jahr zu. Durch die Freigabe der Bewirtschaftung von insgesamt rund vier Millionen Hektar in der EU will die Kommission dazu beitragen, die nahende Nahrungsmittelkrise, gerade in den Staaten der Dritten Welt, zu entspannen.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau Michael Horper reagiert entsetzt: „Wir Landwirte wären bereit und in der Lage die Lebensmittelengpässe zu entspannen. Stattdessen verfolgt die Bundesregierung, allen voran Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, ohne Rücksicht auf Verluste, Ziele, die absehbar Leid mit sich bringen werden. Deutschland wäre in der Lage dazu beizutragen, Notsituationen vor allem auf dem afrikanischen Kontinent und Engpässe in Europa, abzumildern. Stattdessen werden die Bauern daran gehindert aktiv Hilfe zu leisten. Das ist ein unerträglicher Zustand.“

Fachforum „Wolf und Weidetierhaltung“ am 28. April 2022

Zukunft des Wolfes nur im Einklang mit Landwirtschaft möglich

Koblenz. Die Ansiedlung des Wolfes kann nur gelingen, wenn die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Dabei gilt es, die Bedürfnisse der Wölfe mit den landwirtschaftlichen Belangen in Einklang zu bringen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) richtet gemeinsam mit der Interessensgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) am 28. April 2022 ab 9.15 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes in Koblenz sein Fachforum „Wolf und Weidetierhaltung“ aus. Neben Verbandspräsident Michael Horper werden Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz und namhafte Referenten, wie Julian Sandrini, Koordinationszentrum Luchs und Wolf, Felix Reuther vom Umweltministerium sowie Gregor Beyer, Geschäftsführer des Forums Natur Brandenburg (FNB) über aktuelle und brisante Themen sprechen. Weiterhin werden Matthias Müller, Wolfsbeauftragter des BWV, Günter Czerkus, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Berufsschäfer und Achim Hallerbach, Landrat des Landkreises Neuwied, gemeinsam mit Gregor Beyer über die Zukunft des Wolfes in Rheinland-Pfalz diskutieren. Am Ende wird IGJG-Vorsitzender Ökonomierat Heribert Metternich das Schlusswort an die Teilnehmer richten.

Die Veranstaltung ist kostenlos und wird sowohl in der BWV-Hauptgeschäftsstelle als auch digital durchgeführt. Da die Plätze in Koblenz begrenzt sind und eine digitale Teilnahme eines Zugangslinks bedarf, ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an meurer@bwv-net.dehier über die BWV-Homepage oder telefonisch über 0261-9885 1112 (vormittags). Bitte teilen Sie mit, ob Sie bei der Veranstaltung persönlich anwesend sein möchten oder Sie sich digital zuschalten wollen.

Programm des Fachforums „Wolf und Weidetierhaltung“