Aufruf – Bauern und Winzer fordern Regulierung des Wolfsbestandes und praxisgerechten Pflanzen- und Hochwasserschutz

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und der Rheinische Landwirtschaftsverband rufen zur Teilnahme an einer Kundgebung während der Umweltministerkonferenz der Bundes- und Landesumweltminister am

Donnerstag, 28. November ab 13:30 Uhr bis ca. 15:30 Uhr auf einem Nebengelände bei der 
RWZ-Agrartechnik Dernau, Im Auel 21, 53507 Dernau an der B267
auf.

Die bisher weitgehend ungestörte Ausdehnung der Wolfspopulationen und die immerwährende Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten müssen beendet werden.

Die Präsidenten der Verbände, Marco Weber und Bernhard Conzen werden ein Positionspapier beider Verbände zur Regulierung der Wolfsbestände an die Minister der Konferenz übergeben. Beide Präsidenten und der Kreisvorsitzende Franz-Josef Schäfer werden auf einem Platz an der B267 zu den Bauern und Winzern sprechen. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, sind die Bauern und Winzer aufgerufen, sich an der Kundgebung zu beteiligen. Es werden Plakate zu den Themen „Wolf“ und „Pflanzenschutz“ im A0-Format zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer werden gebeten, auch mit eigenen Plakaten oder Transparenten ihre Forderungen darzulegen.

BWV-Verbandsrat – Der DBV geht schlagkräftig der Bundestagswahl entgegen

Koblenz. Anlässlich der Verbandsratssitzung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau erläuterte Präsident Marco Weber die Folgen des Bruches der Ampelkoalition für die Bundespolitik und die Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz. Problematisch sei u.a. der für das Jahr 2025 nicht verabschiedete Bundeshaushalt. Er begrüße das baldige Stellen der Vertrauensfrage, zeitnahe Wahlen und danach schnellstmöglich eine arbeitsfähige und effiziente Bundesregierung. Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 sei bisher noch nicht verabschiedet worden. Eine Folge sei, dass kofinanzierte Programme nicht bedient werden könnten und die dafür vorgehenen Mittel gesperrt seien. Das gelte für landwirtschaftliche Förderprogramme genauso wie für Landeshaushalte. Die Folgen seien vielschichtig. Die Auszahlung der Flächenprämie zum Jahresende 2024 sei aber unangetastet möglich. Weiter erläuterte Weber die Auswirkungen des Austritts des FDP-Landesvorsitzenden und Bundesfinanzminister Volker Wissing für die FDP auf Bundes- und Landesebene.

Der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Gerald Dohme sprach im BWV-Verbandsrat über die Arbeit des landwirtschaftlichen Dachverbandes im politischen Berlin im Kontext der Verbands- und Strukturentwicklung. Er stellte zu Beginn seines Vortrages vor den Delegierten des Verbandsrates fest, dass der DBV über 18 Landesbauernverbände, die Mitglied im DBV seien und damit etwa 250.000 Bauernfamilien in 375 Kreisverbänden vertrete. Die 65 Mitarbeiter des DBV würden die Belange des landwirtschaftlichen Berufsstandes effektiv vertreten. 40 Mitarbeiter seien akademische Experten der unterschiedlichsten Ausrichtungen, die auf oberster Ebene mit Politikern in Kontakt stünden. Der DBV müsse in Berlin ebenso wie bei der EU in Brüssel Präsenz zeigen und begründete Anliegen kommunizieren und überzeugen. Der DBV sei in Berlin ein Teil von rund 6.000 Lobbyisten verschiedener Wirtschafts- und Nichtregierungsorganisationen. Er trifft dort derzeit auf 733 Bundestagsabgeordnete. Von diesen stünden nur etwa 20 der Landwirtschaft nahe und acht seien Agraringenieure oder Landwirte. Es sei von großer Bedeutung, betonte Dohme, thematisch und mit entsprechendem Fachwissen mit den Abgeordneten zu kommunizieren. Das sei aber nur in den Sitzungswochen möglich und setze entsprechende Planungen voraus.

Bauerntage und die Internationale Grüne Woche seien weitere wichtige Bausteine für den Transport der Anliegen der Bauernfamilien an die politischen Funktionsträger. Ein wesentliches Ziel sei, die positive Aufmerksamkeit der Presse zu erzielen. Die Bauernproteste zur Jahreswende 2023/24 mit dem Finale in Berlin Mitte Januar seien ein sehr gutes Beispiel für die verbandsinterne Zusammenarbeit und punktgenaue Organisation mit dem Fokus auf Ort, Zeitpunkt, Themen und Slogans. Da zu dieser Zeit die Unzufriedenheit in anderen europäischen Ländern sehr groß und zusätzlich die Stimmung in mittelständischen Betrieben anderer Branchen ebenfalls sehr schlecht gewesen sei, habe gemeinsam eine großartige und wirkungsvolle Protestwelle entstehen können. Die Tagespresse habe landwirtschaftlichen Themen viele Titelseiten gewidmet. Die Protestinhalte wirkten bis heute in politischen Debatten in ganz Europa nach. Der Erfolg und die friedliche Ausrichtung der Winterproteste hätten den Respekt der Bevölkerung gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben erhöht, die an Selbstbewusstsein gewonnen hätten.

Dohme machte deutlich, dass eine erfolgreiche Verbandsarbeit ein verlässliches, glaubwürdiges Auftreten, eine gute Vernetzung, passende Allianzen, Fachkompetenz, gute konstruktive Vorschläge zur Problemlösung, die Nutzung verschiedener Medienkanäle sowie stetige Präsenz am richtigen Ort zur richtigen Zeit mit den richtigen Argumenten beinhalte.

Gerald Dohme ging im weiteren Verlauf seines Vortrags auf die aktuelle politische Situation ein. Schließlich zerbrach einen Tag vor der BWV-Verbandsratssitzung die Ampelkoalition. „Deutschland braucht zeitnah eine stabile Regierung, um den Problemen im Land entgegnen zu können und ein starker Verhandlungspartner in der Außenpolitik zu sein. Der DBV stellt derzeit die landwirtschaftlichen Kernanliegen auf, um sie in die anstehende vorgezogene Bundestagswahl einzubringen. Er wird sich darüber hinaus bei den anstehenden Bundesparteitagen positionieren.“ Der DBV fordere, so Dohme, u.a. die Verankerung der Ernährungssicherheit als Staatsziel im Grundgesetz, gleichwertig mit den bereits dort aufgeführten Staatszielen Umwelt- und Tierschutz. In einem sogenannten 100-Tage-Programm werde der DBV Ziele formulieren, die bereits in den ersten 100 Tagen einer neuen Regierung umgesetzt werden könnten. Gleichzeitig werde bis zur neuen Bundestagswahl die Informationsfrequenz über landwirtschaftlichen Anliegen erhöht werden. Auch für die Verhandlungen zu einem neuen Koalitionsvertrag werde der DBV zeitnah Positionen ausarbeiten.

Der DBV werde seine Strukturen weiterentwickeln, machte der stellvertretende Generalsekretär deutlich. Eine effektive Vernetzung und Kommunikation der Landesbauernverbände untereinander und zum Deutschen Bauernverband sei Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit der landwirtschaftlichen Verbände und des DBV. Die Bundesagrarpolitik stehe dabei besonders im Fokus der berufsständischen Anliegen. Der DBV biete außerdem jungen Landwirten in den Landesbauernverbänden eine Plattform an, in der sich Jungbauern und Start-Up-Unternehmen kennenlernen und austauschen könnten. Ziel des DBV und der Landesbauernverbände sei es, Berufsnachwuchs für die politische Arbeit im Ehrenamt zu gewinnen. Kampagnen, Kurse, Workshops, Begegnungsmöglichkeiten, Persönlichkeitsförderung und politische Bildungsangebote seien lt. Dohme hierfür attraktive Mittel.

Im weiteren Verlauf der Verbandsratssitzung diskutierten die Delegierten weitere aktuelle Themen der BWV-RHEMO, E-Rechnungen und Schulterschluss Artenvielfalt.

Anträge ab 15. November möglich: 46,5 Millionen Euro Frosthilfen im Obst- und Weinbau

Berlin/Mainz. Weg frei für Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe: Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat am Montag die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ unterzeichnet. Damit wird die Grundlage geschaffen, um infolge der Spätfröste im April EU Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro zielgerichtet an die betroffenen deutschen Obst- und Weinbäuerinnen und -bauern auszuzahlen. Auf Drängen des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände hat das Bundeslanwirtschaftministerium die EU-Kommission aufgefordert, die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe in ihre Frosthilfen einzubeziehen. Ursprünglich hatte die EU Hilfen für die Betroffenen Betriebe in Deutschland verweigert.

Die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ soll noch im November in Kraft treten. Anträge können dann bis zum 8. Januar 2024 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen wurden, das heißt die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt. Damit wird sichergestellt, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb vor. Die Länder werden die Hilfen dann bis zum 30. April 2025 auszahlen.

Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten, zudem ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen.

Besonders in Ost- und Süddeutschland haben Spätfröste im April im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Insgesamt summieren sich die Schäden nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 286 Millionen Euro. Je nach Kultur und Standort betragen die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 bis 100 Prozent – insbesondere im Kernobst (Äpfel/Birnen), im Steinobst (Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie beim Beerenobst. Die Schäden im Weinanbau liegen im Bereich von 30 bis 100 Prozent.

In Rheinland-Pfalz ist ab 15. November und bis zum 08.01.2025 eine Antragsstellung der geschädigten Wein- und Obstbaubetriebe möglich. Die zuständige Stelle ist das DLR Mosel. Die Anträge werden auf deren Homepage unter „Krisenbeihilfe Frostschäden im Obst- und Weinbau“ ab dem Datum der möglichen Antragsstellung freigeschaltet.

Förderung\Förderprogramme\Krisenhilfe Frost

Es gelten die bundesdeutschen Regeln, dass 30 Prozent der gesamtbetrieblichen Schadensschwelle überschritten sein muss.

Im Obstbau werden hierfür Buchführungsergebnisse der Vorjahre mit dem voraussichtlichen Erlös 2024 verglichen. Die Obstanbauflächen und Erträge der Vorjahre und des Schadjahres müssen aufgeführt werden. Schäden werden entsprechend den regionalen Referenzwerten, die die staatliche Verwaltung festlegt, berechnet, da eine aktuelle Schadensfeststellung einzelbetrieblich nicht mehr möglich ist.

Im Weinbau muss für die Schadensberechnung die Traubenerntemeldung 2024 im Weininformationsportal (WIP) abgegeben worden sein. Auf Basis der Traubenernte- und Weinbaukarteimeldungen der Bezugsjahre sind Auszüge aus dem WIP zu erstellen und eine Tabelle zur Schadensberechnung ist auszufüllen. Ein Zugang zum WIP ist hierfür zwingend erforderlich und muss ggf. bei der Landwirtschaftskammer beantragt werden. Bei versicherten Betrieben wird die Versicherung berücksichtigt, eine Überkompensation des Schadens ist ausgeschlossen. Grundsätzlich gilt, dass betroffene Flächen aufgelistet werden müssen. Hierfür wird im Antrag eine Tabelle bereitgestellt.

Der Zuwendungssatz wird nach der Gesamtschadensfeststellung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung festgesetzt und Ende Februar veröffentlicht werden. Er ist abhängig von der Schadenshöhe und -fläche. Die Auszahlung ist für das kommende Frühjahr (März/April) geplant.

(BMEL, BWV)

Raumvermietung auf Bauern- und Winzerhöfen ohne eigene Gastronomie

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Dienstag, den 26. November 2024 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes in Koblenz das Seminar „Raumvermietung auf Bauern- und Winzerhöfen ohne eigene Gastronomie“ durch. Hildegard Runkel und Janine Dick von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz werden die variablen und festen Kosten der Raumvermietung erläutern und sie werden darstellen, wie der eigene Lohnansatz und Personalkosten ermittelt werden. Die Gesamtkostenermittlung werden anhand eines Beispiels erläutert, eigene Angebote für den Gast erstellt, Faktoren, die den Preis beeinflussen und rechtliche Grundlagen und Aspekte aufgezeigt.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 145 Euro und für Nichtmitglieder 190 Euro.

 Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder online hier.

Weingenuss und Literatur

„Tod am Laacher See“ und weitere Leckerbissen

Koblenz. Am Freitag, den 15. November ab 19.30 Uhr, wird der erfolgreiche Schriftsteller und Schauspieler Hans Jürgen Sittig in der Rotunde des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau aus den spannendsten Passagen aus seinem Roman „Tod am Laacher See“ und drei weiteren Eifelkrimis lesen, die alle sowohl in der Eifel als auch in Koblenz, Bitburg und Bonn spielen. Auch wenn es der Titel nicht erwarten lässt, kommt der Humor nicht zu kurz. Der in Bonn lebende Sittig wurde in Mayen geboren und ist Zeit seines Lebens der Eifel treu geblieben. Der Fernseh- und Theaterschauspieler debütierte 2011 als Buchautor, eine Leidenschaft, die ihn nicht mehr losließ.

Peter Weyh vom Weingut Weyh aus Winningen kredenzt seine auserlesenen Weine. Vor fünf Jahren übernahm Peter Weyh ein 1919 gegründetes Traditionsweingut. Alle Weine stammen aus den Winninger Terrassenweinbergen. Die verschiedenen Schieferböden, die Urgesteine der Mosel, prägen den einzigartigen Geschmack der Weine.

Die Teilnehmergebühr beträgt 18 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier über unsere Homepage.

Rechte und Pflichten von Jagdgenossenschaften

Westerwald. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Mittwoch, den 13. November 2024 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr im Landgasthof Cordes in Mittelhof ein Seminar über Rechte und Pflichten von Jagdgenossen durch. Rechtsanwalt Marcus Hehn vom BWV erläutert u.a. die Formen der Jagdnutzung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk, die Gestaltung eines Pachtvertrages, die Verwendung der Einnahmen durch die Jagdnutzung, Pflege des Jagdkatasters, Haftung einer Jagdgenossenschaft.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und für Nichtmitglieder 80 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier über unsere Homepage.

Obstbau – Zukunft zwischen Politik und Klimawandel

Koblenz. Die Rheinisch-Nassauische Obstbautagung 2024 findet am 13. Dezember um 10 Uhr wieder auf dem Campus Klein-Altendorf 1 (Nord) statt. Die Landwirtschaft und insbesondere der Obstbau befinden sich im Spannungsfeld zwischen Politik und Klimawandel. Gerade das Jahr 2024 hat deutlich gemacht, wie anfällig der Obstbau für äußere Einflüsse jeglicher Art ist. Christine Schneider, Parlamentarische Geschäftsführerin im Europäischen Parlament und Mitglied in den Ausschüssen ENVI und AGRI wird in ihrem Vortrag über ihre Arbeit im Europäischen Parlament und ihren Einsatz für die Landwirtschaft und den Obstbau berichten.

Über Risikomanagement und tragbare Konzepte für Obstbaubetriebe wird Dr. Christian Kaiser, Bezirksdirektor der Vereinigen Hagelversicherung, sprechen. Gerade die Extremwettersituationen machen die Bestandsentwicklungen der Obstkulturen immer weniger planbar. Das wurde in diesem Jahr wieder einmal sehr deutlich. Christian Kaiser wird mögliche Wege und Konzepte darstellen.

Während der Eröffnung der Veranstaltung wird der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Obstbau, Norbert Schäfer, die wichtigsten Anliegen der Obstbauern in Rheinland-Nassau aufzählen und der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes, Marco Weber, wird über die aktuellen politischen Schwerpunktthemen berichten, die auch Einfluss auf die Arbeit der Obstbaubetriebe haben werden.

Zu dieser Tagung sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit den Referenten und anwesenden politischen Vertretern zu diskutieren.

Programm Rheinisch-Nassauische Obstbautagung 2024 neu

Erfolgreiche Kommunalpolitik für Landwirte und Winzer

Koblenz. Flächen in der Landwirtschaft und im Weinbau führen oft zu Begehrlichkeiten in der Kommunalpolitik. Darüber hinaus sollten landwirtschaftliche Belange in den Kommunen berücksichtigt werden. Deshalb bietet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau am Mittwoch, den 06. November 2024 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr das Seminar „Landwirte und Winzer in der Kommunalpolitik“ in der der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes in Koblenz an. Wesentliche Inhalte des Seminars sind „Bauleitplanung und Wegebau – Aufgaben des Gemeinderats“, „Landwirtschaftliche Belange in der Bauleitplanung“, „Naturschutzrechtliche Kompensation in der Bauleitplanung“, „Bauen im Außenbereich und baugenehmigungsfreie Vorhaben“ sowie „Belange der Landwirtschaft bei der Umsetzung der Energiewende“.

Als Referenten konnten Ralf Bitterwolf vom Gemeinde- und Städtebund, Jan-Hendrik Müller, Alexandra Thömmes und Matthias Hörsch von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gewonnen werden.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und für Nichtmitglieder 80 Euro inklusive Mittagessen.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier über unsere Homepage.