Pflanzenbau

Keine Biodiversitätsauflagen bei Pflanzenschutzmittelzulassung

Berlin. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht seine Rechtsauffassung bestätigt, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht mit Biodiversitätsauflagen verknüpft werden darf. Das hat ein Sprecher des Ministeriums unter Bezug auf ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig gegenüber Agra-Europe erklärt.

Danach habe das Gericht erneut den Vorrang des europäischen Rechts betont, der von den deutschen Behörden zu beachten sei. Im Hinblick auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gelten dem Ministeriumssprecher zufolge harmonisierte Regeln des EU-Rechts, die bei der Zulassung unbedingt anzuwenden seien und die vor allem nicht im nationalen Alleingang geändert werden dürften. Konkret bedeute dies, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht mit einer Biodiversitätsauflage und damit einer faktischen Flächenstilllegung verknüpft werden dürfe. Das habe das Verwaltungsgericht bereits in seiner Urteilsbegründung im Herbst 2019 unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.

Das Urteil zeigt laut Sprecher aber auch, dass die in Zusammenhang mit der Biodiversität stehenden, komplexen Fragen nicht über die Zulassung einzelner Pflanzenschutzmittel gelöst werden können.

Bereits 2019 hatten die Braunschweiger Richter in zwei Urteilen dem Umweltbundesamt das Recht abgesprochen, die Auswirkungen zweier Pflanzenschutzmittel auf die biologische Vielfalt bei der Zulassung zu berücksichtigen und dies mit fehlenden Vorgaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) begründet.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, begrüßt das Urteil: „Innerhalb der EU müssen die gleichen Vorgaben berücksichtigt werden. Nationale Alleingänge und regional höhere Auflagen führen immer zur Benachteiligung der betroffenen Menschen und deren Betriebe. Es war an der Zeit, endlich einmal ein Zeichen gegen national einseitige Auflagen zu setzen. Es ist nicht hinnehmbar, dass bei EU-weiten Auflagen die Nationalstaaten der Landwirtschaft vereinzelt weitere Anforderungen aufbürden.“ AgE/BWV

Merkblätter über den Düngebedarf

Die neue Bundes-Düngeverordnung (DüV) ist am 30. April 2020 in Kraft getreten und die Landes-Düngeverordnung am 01. Januar 2021. Die hierzu aktuellen Merkblätter der staatlichen Beratung können Sie hier entnehmen.

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