Wolfsmanagementplan Rheinland-Pfalz muss dringend aktualisiert werden
Koblenz. Seit über 10 Jahren fühlen sich Wölfe in Rheinland-Pfalz wieder heimisch. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich dafür entschieden, die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen über den Wolf in Rheinland-Pfalz zu kanalisieren und hat dazu bereits im Jahr 2015 einen Wolfsmanagementplan erarbeitet. Dieser soll nunmehr überarbeitet und an neue Erkenntnisse angepasst werden. Mit dem Auftreten des Wolfes entstanden Konflikte mit der Tierhaltung sowie den Interessen der Jagdgenossenschaften, sodass sich der BWV-Ausschuss Forst und Jagd und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) mit dem vorgelegten Entwurf befasst haben.
Der Ausschussvorsitzende Josef Schwan konnte neben dem Vorsitzenden der IGJG, Ökonomierat Heribert Metternich, auch den Wolfsbeauftragten des Bauernverbandes, Matthias Müller, begrüßen. Im Rahmen der intensiven Diskussion mit den Mitgliedern des Ausschusses aus den Kreisverbänden wurde deutlich, dass der Wolfsmanagementplan an vielen Stellen unzulänglich ist und die Interessen der Tierhalter und Grundstückseigentümer/Jagdrechtsinhaber nicht ausreichend berücksichtigt sind. Kernpunkte der Kritik bestehen insbesondere darin, dass das Land Rheinland-Pfalz keine klare und erkennbare Vorstellung davon hat, welches Ziel im Zusammenhang mit dem Wolf denn tatsächlich besteht. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die beispielsweise Höchstzahlen von Wölfen in Siedlungs- und Naturräumen vorgeben, finden keine Berücksichtigung im Wolfsmanagementplan. Auch sei es nach Ansicht der Sitzungsteilnehmer wichtig, dass sich das Land Gedanken über wolffreie Regionen machen müsse, in denen ein Zusammenleben zwischen Wolf, Gesellschaft, Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd nicht oder kaum möglich sei. Das betrifft insbesondere Regionen mit Tierhaltung. Ein Nebeneinander von Wolf und Mutterkuhhaltung sei nicht vorstellbar.
Grundsätzlich begrüßt wurde zwar die mittlerweile erfolgte Gründung des KLUWO – Koordinationszentrum Luchs und Wolf – mit Sitz in Trippstadt/Pfalz. Allerdings sei es dringend notwendig, so Josef Schwan, dass mindestens eine Außenstelle in räumlicher Nähe zu den größten Wolfsvorkommen in Rheinland-Pfalz, im Westerwald, geschaffen werde. So könnten Fahrtwege und Anfahrtszeiten minimiert und die inhaltlichen Arbeiten, insbesondere die Beratung der Landwirte, Tierhalter und Jagdgenossenschaften effektiver gestaltet werden.
Der Wolfsbeauftragte Matthias Müller vermisste klare Regelungen, nach denen der Wolf bei Auffälligkeiten auch entnommen werden könne und forderte nachdrücklich die Überprüfung des europaweiten Schutzstatus und die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht, um in Zukunft ein größeres Spektrum an Möglichkeiten zur Bestandsregulierung nutzen zu können. Obwohl Rheinland-Pfalz viel Geld für Förderung von wolfssichern Zäunen ausgebe, sei dies nach Ansicht von Heribert Metternich unzureichend, weil insbesondere die Kosten für die dauerhafte Pflege der errichteten Zäune so hoch sei, dass durch die Förderung nur ein Bruchteil des Arbeitsaufwandes der Tierhalter abgedeckt werden könne. Er setzte sich daher für eine Aufstockung dieser Förderbeträge ein.
Ausschussmitglied Reinhard Hauter thematisierte die Konfliktsituationen zwischen Wolf und Jagdhunde. Er drückte sein Unverständnis darüber aus, dass selbst bei einem Angriff auf einen Jagdhund durch einen Wolf, zunächst vom Jäger verlangt werde, den Wolf zu verscheuchen, anstatt sein Eigentum auch durch Gebrauch einer Schusswaffe schützen zu können. Er forderte entsprechende Nachbesserungen im Wolfsmanagementplan, um hier Rechtssicherheit für die Jäger zu schaffen. Der stellvertretende Vorsitzende der IGJG, Georg Groß, wies darauf hin, dass seiner Ansicht nach der Wolfsmanagementplan sehr einseitig formuliert sei und der Wolf im Vordergrund und über den Interessen der Tierhalter stehe. Dieser Eindruck müsse unbedingt ausgeräumt werden.
Die fachliche Diskussion innerhalb des BWV-Ausschusses und des IGJG-Vorstandes wird nun im Rahmen einer fundierten Stellungnahme gegenüber dem für den Wolfsmanagementplan zuständigen Umweltministerium konkretisiert. Mit einer Überarbeitung des Wolfsmanagementplans ist bereits im Sommer 2023 zu rechnen. Danach soll der – allerdings nicht rechtsverbindliche – Wolfsmanagementplan in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht werden.