BWV-Ausschuss Forst und Jagd/IGJG

Wolfsmanagementplan Rheinland-Pfalz muss dringend aktualisiert werden

Koblenz. Seit über 10 Jahren fühlen sich Wölfe in Rheinland-Pfalz wieder heimisch. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich dafür entschieden, die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen über den Wolf in Rheinland-Pfalz zu kanalisieren und hat dazu bereits im Jahr 2015 einen Wolfsmanagementplan erarbeitet. Dieser soll nunmehr überarbeitet und an neue Erkenntnisse angepasst werden. Mit dem Auftreten des Wolfes entstanden Konflikte mit der Tierhaltung sowie den Interessen der Jagdgenossenschaften, sodass sich der BWV-Ausschuss Forst und Jagd und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) mit dem vorgelegten Entwurf befasst haben.

Der Ausschussvorsitzende Josef Schwan konnte neben dem Vorsitzenden der IGJG, Ökonomierat Heribert Metternich, auch den Wolfsbeauftragten des Bauernverbandes, Matthias Müller, begrüßen. Im Rahmen der intensiven Diskussion mit den Mitgliedern des Ausschusses aus den Kreisverbänden wurde deutlich, dass der Wolfsmanagementplan an vielen Stellen unzulänglich ist und die Interessen der Tierhalter und Grundstückseigentümer/Jagdrechtsinhaber nicht ausreichend berücksichtigt sind. Kernpunkte der Kritik bestehen insbesondere darin, dass das Land Rheinland-Pfalz keine klare und erkennbare Vorstellung davon hat, welches Ziel im Zusammenhang mit dem Wolf denn tatsächlich besteht. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die beispielsweise Höchstzahlen von Wölfen in Siedlungs- und Naturräumen vorgeben, finden keine Berücksichtigung im Wolfsmanagementplan. Auch sei es nach Ansicht der Sitzungsteilnehmer wichtig, dass sich das Land Gedanken über wolffreie Regionen machen müsse, in denen ein Zusammenleben zwischen Wolf, Gesellschaft, Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd nicht oder kaum möglich sei. Das betrifft insbesondere Regionen mit Tierhaltung. Ein Nebeneinander von Wolf und Mutterkuhhaltung sei nicht vorstellbar.

Grundsätzlich begrüßt wurde zwar die mittlerweile erfolgte Gründung des KLUWO – Koordinationszentrum Luchs und Wolf – mit Sitz in Trippstadt/Pfalz. Allerdings sei es dringend notwendig, so Josef Schwan, dass mindestens eine Außenstelle in räumlicher Nähe zu den größten Wolfsvorkommen in Rheinland-Pfalz, im Westerwald, geschaffen werde. So könnten Fahrtwege und Anfahrtszeiten minimiert und die inhaltlichen Arbeiten, insbesondere die Beratung der Landwirte, Tierhalter und Jagdgenossenschaften effektiver gestaltet werden.

Der Wolfsbeauftragte Matthias Müller vermisste klare Regelungen, nach denen der Wolf bei Auffälligkeiten auch entnommen werden könne und forderte nachdrücklich die Überprüfung des europaweiten Schutzstatus und die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht, um in Zukunft ein größeres Spektrum an Möglichkeiten zur Bestandsregulierung nutzen zu können. Obwohl Rheinland-Pfalz viel Geld für Förderung von wolfssichern Zäunen ausgebe, sei dies nach Ansicht von Heribert Metternich unzureichend, weil insbesondere die Kosten für die dauerhafte Pflege der errichteten Zäune so hoch sei, dass durch die Förderung nur ein Bruchteil des Arbeitsaufwandes der Tierhalter abgedeckt werden könne. Er setzte sich daher für eine Aufstockung dieser Förderbeträge ein.

Ausschussmitglied Reinhard Hauter thematisierte die Konfliktsituationen zwischen Wolf und Jagdhunde. Er drückte sein Unverständnis darüber aus, dass selbst bei einem Angriff auf einen Jagdhund durch einen Wolf, zunächst vom Jäger verlangt werde, den Wolf zu verscheuchen, anstatt sein Eigentum auch durch Gebrauch einer Schusswaffe schützen zu können. Er forderte entsprechende Nachbesserungen im Wolfsmanagementplan, um hier Rechtssicherheit für die Jäger zu schaffen. Der stellvertretende Vorsitzende der IGJG, Georg Groß, wies darauf hin, dass seiner Ansicht nach der Wolfsmanagementplan sehr einseitig formuliert sei und der Wolf im Vordergrund und über den Interessen der Tierhalter stehe. Dieser Eindruck müsse unbedingt ausgeräumt werden.

Die fachliche Diskussion innerhalb des BWV-Ausschusses und des IGJG-Vorstandes wird nun im Rahmen einer fundierten Stellungnahme gegenüber dem für den Wolfsmanagementplan zuständigen Umweltministerium konkretisiert. Mit einer Überarbeitung des Wolfsmanagementplans ist bereits im Sommer 2023 zu rechnen. Danach soll der – allerdings nicht rechtsverbindliche – Wolfsmanagementplan in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht werden.

Jede Stimme zählt!

BWV Präsident Horper ruft zur Beteiligung an der Sozialwahl 2023 auf

Koblenz. Die Sozialwahlen 2023 gehen in die letzte Runde. Auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) müssen am 31.05.2023 die Stimmen für die Wahl zur Vertreterversammlung der SVLFG per Brief eingegangen sein. Später eingehende Wahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. BWV-Präsident Michael Horper ruft alle Wahlberechtigten auf, sich an der Wahl zu beteiligen: „Die Vertreterversammlung der SVLFG trifft wichtige organisatorische, ökonomische und strategische Entscheidungen für die soziale Absicherung unserer Bauern- und Winzerfamilien. Mit Ihrer Stimme können Sie über die Ausrichtung und Entwicklung der SVLFG in den nächsten sechs Jahren mitentscheiden. Gehen Sie deshalb wählen! Jede Stimme zählt!“

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV), der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd, der Bauernverband Saar und der Hessische Bauernverband haben eine gemeinsame Liste eingereicht. Sie tritt unter dem Namen „Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland“ an. Es handelt sich um die Liste 5. Mit dieser wird das Gebiet des ehemaligen Sozialversicherungsträgers Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland abgedeckt. Die Liste 5 wird von Ingo Steitz angeführt. Er engagiert sich mit großem Sachverstand bereits seit vielen Jahren in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und gehört seit 2017 dem Vorstand der SVLFG an. Für den BWV sind Gudrun Breuer, Präsidentin des Landfrauenverbandes Rheinland-Nassau, Walter Clüsserath, BWV-Vizepräsident, Ökonomierat Michael Horper, BWV-Präsident, Ulrich Schreiber, Vorsitzender des Kreisverbandes Neuwied, Vera Steinmetz, Vorsitzende des Kreisverbandes Bernkastel-Wittlich, und Marco Weber, Vorsitzender des Kreisverbandes Daun, auf der Liste 5 vertreten.

„Eine hohe Wahlbeteiligung ist für unsere Region sehr wichtig“, so Horper. „Nur dadurch, dass Vertreter aus unserer Region in die Vertreterversammlung gewählt werden, können die regionalen Interessen unserer Landwirte und Winzer gewahrt werden.“

Die Liste 5 steht zum einen für den Erhalt des eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems, zum anderen setzen sich deren Mitglieder für solidarische und gerechte Beiträge in allen Zweigen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und eine Reduzierung der Verwaltungskosten ein. Außerdem wird über die Kreisbauernverbände eine flächendeckende, ortsnahe Sozialberatung sichergestellt.

Die Vertreter der Liste 5 setzen sich zudem für eine Erhöhung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung und eine entsprechende gesetzliche Absicherung ein, was zu einer Beitragsreduzierung bei der Berufsgenossenschaft führen würde. Auch der Erhalt und die Weiterentwicklung der auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnittenen Leistungen, insbesondere zur Prävention und Erhaltung der Gesundheit, ist ein Ziel der Liste 5.

Ernte 2023

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau weist auf die vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erteilten Ausnahmeregelungen vom allgemeinen Sonn- und Feiertagsfahrverbot, anlässlich der Getreide-, Mais- und Ölsaatenernte sowie der Weintraubenlese hin. Diese gelten im Einzelnen für nachfolgende Zeiträume:

– Getreide- und Rapsernte in der Zeit vom 02.07.2023 bis zum 10.09.2023

– Weintraubenlese einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transportes von frisch gekeltertem Traubenmost und Maisernte in der Zeit avom 20.08.2023 bis zum 12.11.2023

– für die sonstige Ölsaatenernte in der Zeit vom 06.08.2023 bis zum 17.09.2023

Wärmewende geht nur mit Holz

BWV Rheinland-Nassau unterstützt Unterschriftenaktion gegen das geplante Heizungsgesetz

Koblenz. Heizen mit Holz muss langfristig und einfach möglich bleiben! Dafür unterstützt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) eine Unterschriftenaktion des Bayerischen Bauernverbandes (BBV).

Ökonomierat Michael Horper, Präsident des BWV und Vorsitzender des Fachausschusses für nachwachsende Rohstoffe im Deutschen Bauernverband, findet deutliche Worte: „Die Erzeugung von Energie aus nachwachsenden Rohstoffen ist ein wichtiger und nachhaltiger Baustein zum Schutz des Klimas. Holz ist Teil des Energiekreislaufs und kann CO2-neutral produziert werden. Die Waldwirtschaft trägt damit zum Klimaschutz bei und sie produziert einen heimischen Energieträger, der unserer Wirtschaft zugutekommt.“

Horper macht deutlich, dass das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Bundesregierung Holz als Energieträger in Neubauten faktisch ab dem 1.1.2024 ausschließen würde. Der Gesetzentwurf sehe vor, die Nutzung einer Holzheizung in Neubauten nur noch zu erlauben, wenn sie mit einer anderen Energiequelle/Heizung kombiniert werde, die mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen beziehe. Die hohen Kosten für eine solche Kombinationen seien aber für den Normalbürger kaum finanzierbar. Oder anders gesagt: Holzheizungen hätten dann keine Zukunft mehr. Damit würden sowohl der Energiewende als auch den Forstwirten und Waldbauern ein Bärendienst erwiesen.

Mit der Unterschriftenaktion, die unser Schwesterverband, der Bayerische Bauernverband, initiiert hat, soll verdeutlicht werden, dass die Holzenergie umfassend und uneingeschränkt als erneuerbare Energie im Gebäudeenergiegesetz einzustufen ist. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wird aufgefordert, das geplante Verbot des Einbaus von Holzheizungen in Neubauten sofort fallen zu lassen. Für Neubauten käme die Umsetzung des GEG in der jetzt vorliegenden Form faktisch einem Verbot von Holzheizungen gleich und in Bestandsgebäuden entstünden so hohe Hürden, dass deren Einbau uninteressant werde.

Wir haben mit dem BBV vereinbart, dass wir unseren Mitgliedern empfehlen können sich an der Unterschriftenaktion zu beteiligen. Werben Sie daher auch in Ihrer Familie, in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis um Unterschriften. Sie können Ihre Stimme für den Erhalt der Möglichkeit zur Nutzung einer Holzheizung über den Link https://www.bayerischerbauernverband.de/unterschriftenaktion-holz

oder mit einer persönlichen Unterschrift auf der dort anhängenden Liste dokumentieren, die Sie dann an die Hauptgeschäftsstelle des BWV in Koblenz senden können. Beide Wege stehen Ihnen bis zum 7. Juni 2023 offen.

Hintergrund:

Am 19. April 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, der nun vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat bis Ende Juni beraten wird. Der Entwurf des GEG ignoriert die klimapositive Substitutionsleistung und diskriminiert die Holzenergie! Aktuell werden mehr als 13 Milliarden Liter Heizöl durch Holzenergie eingespart. Bei der Holzenergie befinden wir uns im natürlichen CO2-Kreislauf. Es kommt kein neues CO2 hinzu, anders als bei Erdöl oder Erdgas. Laut Umweltbundesamt betragen die CO2-Emissionen von Scheitholzvergaserkesseln im Vergleich mit Wärmepumpen beim derzeitigen Strommix nur etwa 10 Prozent davon.

Auch Landesforsten Rheinland-Pfalz spricht sich auf der Homepage www.wald.rlp.de für moderne Holzheizungen aus: „Das Heizen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz ist gut für den Geldbeutel und für die Umwelt. Bei der Wärmebereitstellung durch erneuerbare Energien besitzt Energie- und Brennholz in Rheinland-Pfalz einen festen Platz!“

Fachausschuss Schweineproduktion

Schweinehalter brauchen schnelle, zuverlässige und wirtschaftliche Vorgaben

Koblenz. Der Vorsitzende des Fachausschusses für Schweineproduktion im Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Markus Hansen, erklärte während der Ausschusssitzung, dass die geplante Bereitstellung des Bundes für den Umbau der Tierhaltung in Höhe von einer Milliarde Euro in vier Jahren viel zu gering sei. Schon jetzt würden in Rheinland-Pfalz nur ein halbes Prozent der deutschen Schweine stehen. Mit der aktuellen Politik der Bundesregierung werde die Schweinehaltung in Rheinland-Pfalz weiter belastet. Nun müssten alle schweinehaltenden, umbauwilligen Betriebe schnell, ausreichend und verlässlich gefördert werden. Es sei absolut unsozial, wenn die kleineren Betriebe vernachlässigt würden.

Nach BWV-Präsident Ökonomierat Michael Horper sei der Bund bezüglich des Umbaus der Schweinehaltung offensichtlich ratlos. Statt auf die Landwirte zu hören würden nun sogenannte „Bürgerräte“ gegründet, um letztendlich die selbstgesteckten Ziele zu erreichen. Dies sei eine landwirtschaftsfeindliche Politik. Dennoch zeigte sich Horper zuversichtlich: „Wir leben in einer Zeit, in der wir nicht die Nerven verlieren dürfen. Auf den Märkten bilden sich Tendenzen ab, die zuversichtlich stimmen.“ In Polen würden Bestände abgestockt, die Benelux-Staaten hätten die gleichen Probleme wie Deutschland. Auch Spanien stoße an produktionstechnische Grenzen.

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung erläuterte Dr. Tim Koch von der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) die aktuelle Situation und die Perspektiven in der Schweinehaltung. Die Zahl der Sauenhalter hätte sich in einem Zeitraum von zehn Jahren halbiert. Innerhalb eines Jahres hätten sich bis Ende 2022 11,6 Prozent der Mastschweine in Deutschland vom Markt verabschiedet. Gleichzeitig gingen die Importe von Schweinen deutlich zurück. Das Angebot habe sich daher deutlich verknappt. Innerhalb der EU sei der Schweinebestand in einem Jahr um fünf Prozent gesunken. Ohne weitere unvorhersehbare Ereignisse sei daher trotz sinkender Nachfrage mit stabilen Schweinepreisen zu rechnen.

Roger Fechler, Leiter des Referates Vieh und Fleisch beim Deutschen Bauernverband und Benjamin Walker, Stabstelle Parlament des Deutschen Bauernverbandes, erläuterten die Arbeit des Verbandes für die schweinehaltenden Betriebe auf EU- und Bundesebene. Fechler stellte die klare kritische Position des DBV zum geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vor. Es müsse Klarheit bei den Kriterien herrschen und die Finanzierung müsse sichergestellt werden. Außerdem sei es dringend notwendig auch das Genehmigungsrecht anzupassen. Er gehe davon aus, dass bis Juli dieses Jahres die Verabschiedung der entsprechenden Gesetze erfolgen werde. Wichtig sei dabei die anschließende Umsetzung der Gesetze. Fechler forderte einen verbindlichen Fahrplan, um den Betrieben Perspektiven zu ermöglichen. Die Änderung des Bundesbaugesetzes laufe parallel zu tierhaltungsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren. Die Förderung der Landwirtschaft müsse außerdem mit „frischem Geld“ ausgestattet werden.

Hauke Deeken von der Universität Bonn referierte anschließend zum Thema „Abluftreinigungsanlagen als Energiequelle?“. Dabei machte Deeken deutlich, dass eine Abluftreinigung durchaus wirtschaftlich installiert werden könne, da diese mit erheblichen Energieeinsparungen verbunden sei. Deeken erläuterte drei wesentliche Wärmetauscher-Techniken, die allesamt wirtschaftlich einsetzbar seien.

Am Ende der Sitzung diskutierten die Mitglieder des Fachausschusses über die Politik des Bundeslandwirtschaftsministeriums und dessen Verhalten auf EU-Ebene. So müssten die deutschen Auflagen auf europäischer Ebene deutlicher abgestimmt werden, um Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirte zu verhindern. Die hohen Kosten bei Fleischbeschau und Tierkörperbeseitigung wurden mit der Geschäftsführerin des Fachausschusses und Hauptgeschäftsführerin, Karin Bothe-Heinemann, diskutiert. Der BWV werde nicht nachlassen, sich bei den zuständigen Ministerien für wirtschaftlich tragbare Lösungen einzusetzen.

Vorsitzender Markus Hansen schloss die Sitzung mit dem Hinweis, dass sich die Landwirte noch intensiver über die aktuelle Arbeit des BWV informieren sollten. Dabei seien die Agrar-Infos des BWV neben der Rheinischen Bauernzeitung ein wichtiges Medium. Diese könnten auf über die Homepage des Verbandes bestellt werden.

Weltbienentag am 20. Mai

Bienen: Hand in Hand mit den Bauern und Winzern

Koblenz. Ohne Bienen kein Leben, wo trifft dieser Satz mehr zu als in der Land- und Forstwirtschaft? Ihnen zu Ehren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den „Weltbienentag“ am 20. Mai bereits 2018 ins Leben gerufen. Denn die kleinen und pelzigen Tiere leisten mit der Bestäubung von Nutzpflanzen und Bäumen sowie der Produktion von Honig einen wichtigen Beitrag bei der Erzeugung von hochwertigen Lebensmitteln und für die Ernährung der Weltbevölkerung.

Im Frühjahr bieten die gelbblühenden Rapsfelder sowie blühende Obstbäume und Erdbeerpflanzen einen reich gedeckten Tisch für Honigbienen, Wildbienen und Hummeln. Für die Imker ist Raps ein wichtiger Bestandteil in der Frühtracht, der ersten Honigernte des Jahres.

In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2022 700.000 Hektar landwirtschaftlich bewirtschaftet. Dabei wurden 54 Prozent als Ackerland, 10 Prozent als Dauerkulturfläche, wie Rebflächen und Obstanlagen, und 36 Prozent als Dauergrünland genutzt. Neben der in Rheinland-Pfalz ohnehin sehr umweltfreundlichen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, werden ca. 40 Prozent unter besonderer Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte bewirtschaftet. Blühstreifen und Streuobstwiesen bieten Bienen und anderen Insekten zusätzliche Nahrungsquellen und unterstützen zudem die Biodiversität.

Klima-Farm-Bilanz

Landwirtschaft trägt zur Versachlichung der Treibhausgasbilanzierung bei

Irmtraut. Der Hubertushof des Landwirts und BWV-Kreisvorsitzenden Matthias Müller nimmt im Rahmen des EIP Agri-Programms am Projekt „Klima-Farm-Bilanz“ teil. Das von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK) beantragte und von Rheinland-Pfalz und der EU geförderte Projekt hat das Ziel, Treibhausgasbilanzen in landwirtschaftlichen Betrieben zu berechnen. Daraus können Rückschlüsse gezogen werden, wie einzelne Betriebe und die Landwirtschaft insgesamt Beiträge zum Klimaschutz leisten können. So haben die LWK-Mitarbeiter Philipp Holz und Johannes Dries die CO2-Fußabdrücke der jeweiligen Produktionseinheiten, wie z.B. Milch oder Winterweizen, errechnet und den CO2-Senken des Betriebes, wie z.B. der Biogasanlage, gegenübergestellt.

Müller betonte, dass sein Betrieb in den letzten Jahren nach Tierwohlaspekten umgebaut worden sei. Darüber hinaus sei es ihm ein Anliegen, die CO2-Kreisläufe zu schließen, wozu auch seine Biogas-Gülle-Anlage beitrage.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und Vizepräsident der Landwirtschaftskammer, Ökonomierat Michael Horper, betonte, dass der Bauern- und Winzerverband das Projekt „Klima-Farm-Bilanz“ unterstütze. So sei eine hofnahe landwirtschaftliche Privilegierung von Photovoltaikanlagen sinnvoll, um damit u.a. kleinere Fahrzeuge elektrisch betreiben zu können. Es liege nun an der Politik, Anreize zu schaffen, um die Nachfrage nach der Erzeugung erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Klimastaatssekretär Michael Hauer erklärte, dass die Sanierung der Häuser und des Verkehrs vordringlich umgesetzt werden müsse. Wichtig sei aber auch, was die Landwirtschaft gegenüber der Gesellschaft leiste. Es stelle sich nun die Frage, wie der Energiemarkt so gestaltet werden könne, dass sich die Landwirtschaft weiterhin wirtschaftlich entwickeln könne. Hauer: „Die Landwirtschaft ist Teil der Lösung. Es gibt bereits über 160 Biogas-Anlagen in Rheinland-Pfalz und auch im Bereich Photovoltaik war die Landwirtschaft Vorreiter.“ Er setze sich dafür ein, dass sich die Klimaeffizienz einzelbetrieblich auch wirtschaftlich niederschlage. Weiterhin müsse die Privilegierung der Höfe für hofnahe Photovoltaik-Anlagen möglich sein. Er werde sich weiter für die Gründung von Solidargemeinschaften einsetzen, um die Attraktivität der Erzeugung erneuerbarer Energien in der Fläche zu verbessern.

Matthias Müller zeigte sich beeindruckt über die Resonanz der Informationsveranstaltung zum Thema „Klima-Farm-Bilanz“ auf seinem Betrieb. Anschließend besichtigten die Teilnehmer seinen Betrieb inklusive Biogasanlage.

Multiresistente Keime

Keime werden meist von Menschen – nicht von Tieren – übertragen

Koblenz. Der Fund antibiotikaresistenter Keime auf Hühnerfleisch bei Lidl lässt die Diskussion um Gefahren, die scheinbar von Fleisch ausgehen, aufflammen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau macht darauf aufmerksam, dass laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Robert Koch-Institut die bei Nutztieren vorkommenden MRSA-Typen selten die typischen, krankmachenden Eigenschaften tragen. So werden bei nutztierassoziierten MRSA kaum Resistenzen gegen solche Antibiotika festgestellt, die in der Humanmedizin eingesetzt werden. Bereits 2012 waren nur rund 5 Prozent der in Krankenhäusern nachgewiesenen MRSA der Nutztierhaltung zuzuordnen. Damit stammen 95 Prozent aus anderen Quellen. Weitere wissenschaftliche Studien aus den Niederlanden, Großbritannien und Deutschland zeigen, dass der Ursprung von antibiotikaresistenten Keimen bei Mensch und Tier unterschiedlich ist. Die Wissenschaftler fanden beim Vergleich des Erbgutes u. a. heraus, dass nur 1,2 % der verglichenen Bakterien von Mensch und Tier eine Ähnlichkeit von nur 70% zeigten. Kein resistenter Tierkeim war mit einem resistenten Keim vom Menschen tatsächlich identisch.

Multiresistente Keime werden auf dem Fleisch, nicht im Fleisch festgestellt. Deshalb ist beim Umgang mit Fleisch eine Grundhygiene sinnvoll. Bei der Arbeit mit rohem Fleisch sollten anschließend die Hände gewaschen und die Küchenutensilien gereinigt werden. Das Erhitzen des Fleisches auf 70 bis 80 Grad Celsius bei einer Dauer von mindestens zehn Minuten tötet Bakterien, wie multiresistente Keime, stets zuverlässig ab.

LEA-Agrarförderportal

Bitte Anträge zur Agrarförderung jetzt stellen!

Mainz. Die Anträge zur Agrarförderung können noch bis zum 15.05.2023 gestellt werden. Derzeit kommt es bei der Antragstellung teilweise zu technischen Problemen u.a. beim Datenvortrag. Dennoch sollte der Antrag nun schnellstmöglich bearbeitet und gestellt werden – spätestens am kommenden Wochenende.

Sollte es bei der Antragstellung zu Problemen bei der Anmeldung, mit dem Datenvortrag oder mit einzelnen Geometrien kommen, kontaktieren Sie bitte umgehend das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück über das Kontaktformular auf der LEA-Internetseite.

Bei fachlichen Fragen zum Antrag kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Kreisverwaltung.

Wichtig zu wissen ist, dass zunächst nur die grundlegenden Antragsdaten im Antrag erfasst sein müssen. Korrekturen sowie die Nachmeldung und Löschung einzelner Flächen können jederzeit noch bis zum 31.05.2023 im Antrag vorgenommen werden. Sollten antragsverhindernde Konstellationen auftreten, machen Sie bitte einen Screenshot, löschen Sie den Sachverhalt, senden den Antrag ab und schicken den Screenshot an Ihre Kreisverwaltung.

Achtung: Einige bislang aufgetretene Probleme können auch an der fehlenden Aktualität bzw. an den Einstellungen Ihres Browsers liegen. Sollten Sie diese Probleme nicht beheben können, nehmen Sie bitte Kontakt zu einer hilfreichen Privatperson oder ggf. einem Dienstleister (auf eigene Rechnung) auf, die/der den Antrag für Sie stellen kann, damit Sie die Antragsfrist nicht versäumen.

Informationen über die Afrikanische Schweinepest