Zinsgünstige Darlehen für Betriebe mit schweren Witterungsschäden

Frankfurt. Frost, Hagel und Starkregen haben in diesem Frühjahr schwere Schäden in der Landwirtachaft und im Weinbau verursacht. BWV-Präsident Marco Weber hat daher umgehend Finanzminsterin Doris Ahnen um Steuererleichterungen gebeten. Nun hat auch die Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Programm mit besonders zinsgünstigen Liquiditätsdarlehen aufgelegt. Das Programm ermöglicht es betroffenen Betrieben Darlehen zu sogenannten LR-TOP-Konditionen aufzunehmen. Dabei sind Laufzeiten über vier, sechs oder zehn Jahren möglich. Die jeweiligen Konditionen können auf der Seite der Rentenbank unter www.rentenbank.de abgerufen werden.

Betriebe, die einen auf Wetterextreme basierten Umsatz- oder Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen können, sind antragsberechtigt.

Da Wetterextreme mittlerweile keine Seltenheit mehr sind, hat sich die Landwirtschaftliche Rentenbank entschieden ihr Liquiditätssicherungsprogramm für Schäden durch Extremwetterereignisse ab sofort dauerhaft zu öffnen. Da sich auch die Regionen mit Wetterextremen verändert haben, wird es auch keine regionalen Einschränkungen geben.

Betriebsprämie 2023 – Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide einlegen

Koblenz. In den letzten Tagen haben mehrere Tausend Landwirte und Winzer in Rheinland-Pfalz Rückforderungsbescheide ihrer Kreisverwaltung zur Basisprämie, zur Umverteilungsprämie und gegebenenfalls auch zu den Ökoregelungen erhalten. Häufig werden hohe dreistellige Beträge zurückgefordert.

Der Grund für diese Rückforderung ist bisher nicht abschließend geklärt. Möglicherweise handelt es sich um einen Fehler im LEA-Programm, der den Ausgangsbescheiden vom Dezember 2023 fälschlicherweise zugrunde gelegen hat und der mit den aktuellen Rückforderungsbescheiden korrigiert wird. Ob die Rückforderungen zu Recht erfolgen, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Der Bauern- und Winzerverband empfiehlt daher, gegen die Bescheide form- und fristgerecht innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei der zuständigen Kreisverwaltung einzulegen. Die Kreisgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau halten Muster für ihre Mitglieder bereit.

Milchvieh- und Ackerbaubetrieb öffnet seine Ställe und Hallen

Seesbach. Am Freitag, den 07. Juni beginnt der große Tag des offenen Hofes in Seesbach im Hunsrück. Am Abend ab 20 Uhr findet eine Scheunenparty statt. Der Eintritt ist frei. Zutritt hat jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist und gute Laune mitbringt. Ein DJ und attraktive Drinks sorgen für gute Stimmung.

Der Tag des offenen Hofes in Seesbach ist die Auftaktveranstaltung zur deutschlandweiten Aktion „Tag des offenen Hofes“, in der über 300 landwirtschaftliche Betriebe ihre Hoftore für Besucher öffnen. Überall präsentieren die Betriebsleiterfamilien ihre Höfe und erläutern die sehr anspruchsvolle Arbeit in der Landwirtschaft. Im Rahmen der guten fachlichen Praxis arbeiten die Betriebe eng mit der Natur zusammen, um einerseits gesunde Lebensmittel und erneuerbare Energien zu erzeugen und andererseits die Natur zu erhalten und die Artenvielfalt zu fördern.

Am Sonntag, den 9. Juni beginnt der Tag des offenen Hofes um 10:30 Uhr mit einer Andacht auf dem Betrieb der Familie Purpus in Seesbach. Danach können sich die Gäste bei Betriebsbesichtigungen über die moderne Milchviehhaltung und bei einer Maschinenausstellung über die moderne Präzisionstechnik in der Landwirtschaft informieren.

Alle Besucher können auf dem Hof der Familie Purpus Landwirtschaft hautnah erleben. Die Familie öffnet ihren Betrieb für Gäste jeden Alters. Ein Besuch lohnt sich für Interessierte und für Familien. Die Gäste erhalten einen Einblick in die moderne Landwirtschaft und haben die Möglichkeit die Kühe und Kälber des Hofes aus nächster Nähe zu erleben.

Familie Purpus steht während des Tages für alle Fragen zur Verfügung. Der Tag des offenen Hofes in Seesbach ist ein Event für die ganze Familie. Für das leibliche Wohl wird mit Produkten aus der Region gesorgt.

Hagen, Helga, Nina und Benjamin Purpus freuen sich auf interessierte Gäste und auf anregende Gespräche während des Tages des offenen Hofes in Seesbach.

Am 15. Mai endet die GAP-Antragsfrist!

Noch ist Zeit, um den Antrag über Lea rechtzeitig auszufüllen und einzureichen.

Informationen zum diesjährigen Antrag erhalten Sie unter dem folgenden Link:

https://lea.rlp.de

Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen gerne auch an Ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle.

BWV-Präsident Marco Weber setzt sich bei Finanzministerin für betroffene Betriebe ein

Koblenz. Frost und Hagel machen den Bauern- und Winzerfamilien zu schaffen. Nun schlagen auch noch Starkregenereignisse zu. Die Temperaturen stiegen Ende letzter Woche auch nachts wieder auf über null Grad und die Landwirte und Winzer hofften, die Wetterunbilden nun hinter sich zu haben. Da traten Starkregenereignisse ein, die teilweise zu hohen Schäden geführt haben. Je nach Gewitterfront blieb keine Region im nördlichen Rheinland-Pfalz völlig von Starkregen verschont. Stellenweise traten, wie in Glaadt oder Rommersheim in der Eifel, über 100 Liter pro Quadratmeter auf. Auch an der Ahr liefen wieder viele Keller privater Haushalte voll. In den Sonderkulturen sind keine weiteren gravierenden Schäden durch den Starkregen aufgetreten. Dies haben Frost und Hagel vor allem im Wein- und Obstbau bereits getan. Einige landwirtschaftliche Flächen in der West- und Nordeifel wurden aber in Mitleidenschaft gezogen, hier unter anderem Zuckerrübenflächen rund um Grafschaft. Die Böden müssen teilweise neu bearbeitet und eingesät werden. Der Gesamtschaden lässt sich noch nicht beziffern. Im Wein- und Obstbau muss aber aufgrund des Frostes und des Hagels insgesamt mit zweistelligen Millionenschäden gerechnet werden.

BWV-Präsident Marco Weber hat Kontakt mit Finanzministerin Doris Ahnen aufgenommen. Er bittet die Finanzverwaltung um Erleichterungen, damit betriebliche Härten verhindert werden können. Die zinslose Stundung von anstehenden Steuerzahlungen, die einfache Anpassungen der Steuervorauszahlungen oder Bürgschaftsprogramme seien denkbar. Es gibt Betriebe, die ihre gesamte zu erwartende Ernte verloren haben, aber dennoch die laufenden Kosten tragen müssten. Für diese müsse es schnell und unbürokratisch Hilfe geben.