Michael Roesler | BWV

Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz: IGJG kritisiert Zeitplan des Umweltministeriums

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat Mitte Mai den Entwurf zur Änderung des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes vorgelegt. Dieser 130 Seiten starke Entwurf wurde am 15. Mai 2025 in erster Lesung im Landtag behandelt und an den federführenden Umweltausschuss überwiesen. Der ambitionierte Zeitplan sieht vor, dass bereits Anfang Juni eine Expertenanhörung zum Landesjagdgesetz stattfinden soll, damit Anfang Juli 2025 der notwendige Beschluss des Landtages über die Änderung des Landesjagdgesetzes erfolgen kann. Damit wäre das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz nach über zweijähriger intensiver Diskussion noch vor der Sommerpause verabschiedet und damit ein vorläufiger Schlusspunkt unter die teilweise hitzige Diskussion gesetzt.

Der Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Josef Schwan, hat sich in einer Stellungnahme gegenüber der zuständigen Staatsministerin Katrin Eder ausdrücklich gegen diesen ambitionierten Zeitplan gewandt. Er kritisierte vor allem, dass der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) keine sachgerechte Möglichkeit gegeben wird, den Entwurf und die weitreichenden Neuerungen und Auswirkungen auf die Grundeigentümer und Jagdrechtsinhaber wie es notwendig wäre zu diskutieren und die Mitglieder und die ehrenamtlichen Gremien in die Diskussion einzubeziehen.

Der aktuelle Gesetzentwurf vom 09.05.2025 steht auf der Homepage des BWV zum Download zur Verfügung.

MGV der Schutzgemeinschaft Mosel (4.4.25)

Einladung

Die Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mosel (Schutzgemeinschaft Mosel) lädt alle Erzeuger des Anbaugebiets Mosel hiermit zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein:

Freitag, den 4. April 2025

BWV Rheinland-Nassau, 56073 Koblenz, Karl-Tesche-Straße 3

9:00 Uhr: Beginn ordentliche Mitgliederversammlung

Tagesordnung:

TOP 1:        Eröffnung und Begrüßung

TOP 2:        Bericht zu den Tätigkeiten der Schutzgemeinschaft Mosel

TOP 3:        Entlastung des Vorstands

TOP 4:        Wahl der Vertreter in die Vertreterversammlung, getrennt nach den Interessengruppen Weinbau, Genossenschaften und Weinkellereien, auf Vorschlag der Interessengruppen

TOP 5:        Verschiedenes

Am 4. April können Sie über den folgenden Link per Zoom an der Sitzung teilnehmen:

Die Zoom-Einwahldaten zur Teilnahme per ID/Kenncode lauten:

Meeting-ID: 868 9157 4741
Kenncode: 702046

MGV der Schutzgemeinschaft Mittelrhein (1.4.25)

Einladung

Die Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mittelrhein (Schutzgemeinschaft Mittelrhein) lädt alle Erzeuger des Anbaugebiets Mittelrhein hiermit zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein:

Dienstag, den 1. April 2025

BWV Rheinland-Nassau, 56073 Koblenz, Karl-Tesche-Straße 3

9:00 Uhr: Beginn ordentliche Mitgliederversammlung

Tagesordnung:

TOP 1:        Eröffnung und Begrüßung

TOP 2:        Bericht zu den Tätigkeiten der Schutzgemeinschaft Mittelrhein

TOP 3:        Entlastung des Vorstands

TOP 4:        Wahl der Vertreter in die Vertreterversammlung

TOP 5:        Verschiedenes

Am 01. April können Sie über den folgenden Link per Zoom an der Sitzung teilnehmen:

Die Zoom-Einwahldaten zur Teilnahme per ID/Kenncode lauten:

Meeting-ID: 868 4110 0355
Kenncode: 420843

Handlungsbedarf bei Überschreitung von Antiobiotika-Kennzahlen

Mit der Veröffentlichung der Kennzahlen am 15. Februar 2024 sehen sich Milchviehhalter erstmals mit dem bundesweiten Vergleich ihrer eigenen Kennzahlen konfrontiert. Seit Beginn letzten Jahres sind bestimmte Tierhalter, zu denen auch Milchviehhalter zählen, verpflichtet, die Nutzungsart ihrer Tiere anzugeben und den durchschnittlichen Tierbestand halbjährlich zu melden. Auch wenn keine antibiotische Behandlung im Betrieb stattgefunden hat, muss eine Nullmeldung abgegeben werden.

Die elektronische Meldung muss dann erfolgen, wenn im Jahresdurchschnitt mehr Tiere gehalten werden, als die gesetzlich festgelegten Bestandsuntergrenzen vorsehen. Während der Tierarzt unter anderem für die Meldung der Verabreichung und Dosierung von Medikamenten zuständig ist, obliegt dem Landwirt die Verantwortung für die Meldung der Nutzungsart und der Tierbewegungen (also Bestandsänderungen im Halbjahr) zur Berechnung der halbjährlichen durchschnittlichen Bestandszahlen.

Die Meldung erfolgt über die Tierarzneimitteldatenbank (TAM) des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier). Die Meldungen der Bestandszahlen müssen jeweils bis zum 14. Januar und 14. Juli eines Jahres abgegeben werden.

Die zuständigen Behörden ermitteln aus den Meldungen der Tierärzte und Landwirte die betriebliche Therapiehäufigkeit und teilen diese den Landwirten jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres mit. Am 15. Februar jedes Jahres veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die jährlichen Kennzahlen zum Antibiotikaeinsatz.

Die Aufgabe des Betriebs besteht nun darin, die veröffentlichten Kennzahlen mit der eigenen betrieblichen Therapiehäufigkeit zu vergleichen und zu prüfen, ob diese eine oder beide der bundesweiten Kennzahlen überschreiten. Bei Überschreitung einer Kennzahl sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Überschreitung Kennzahl 1: Der Landwirt muss gemeinsam mit dem Tierarzt die Gründe für die Überschreitung ermitteln und Schritte zur Reduktion einleiten. Dieses Gespräch muss dokumentiert werden, wobei die Dokumentation in individueller Form erfolgen kann.

Überschreitung Kennzahl 2: Tritt dieser Fall ein, muss der Landwirt zusammen mit dem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes erstellen. Dieser Plan muss bis zum 1. April bzw. 1. Oktober beim zuständigen Veterinäramt eingereicht werden. Sie erhalten in diesem Fall einen Beleg vom Kreisveterinäramt, der bei einer QM-Kontrolle unbedingt vorzulegen ist (KO-Kriterium). Sollte die Umsetzung aufgrund von etwaigen Umbauarbeiten länger als sechs Monate dauern, muss ein Zeitplan beigefügt werden.

Der Maßnahmenplan muss bis spätestens 1. April 2024 bei der zuständigen Veterinärbehörde eingereicht werden.

Besondere Dringlichkeit bekommt die anstehende Frist aufgrund der schon lange grassierenden Blauzungenkrankheit und ihrer medizinischen Behandlung. Es ist zu erwarten, dass viele Betriebe die Kennzahlen derzeit überschreiten. Die Notwendigkeit der Erstellung von Maßnahmenplänen ist deswegen für einen Großteil der Viehhalter zu erwarten. Wir bitten alle Landwirte diesen Termin im Auge zu behalten und die Notwendigkeit der Erstellung von Maßnahmenplänen zu prüfen.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema finden Sie in der aktuellen Rheinischen Bauernzeitung 12/2025 auf Seite 31.

Weiterführende Links:

LKV: Änderungen im Tierarzneimittelgesetz: Kennzahlen überschritten – Was ist zu tun?

LKV: Formblatt Maßnahmenkatalog

BWV-Präsident Weber zur Wiedereinführung des Agrardiesels

Auch in einer Demokratie ist es von Zeit zu Zeit notwendig, sich durch friedlichen Protest Gehör zu verschaffen. Vor mehr als einem Jahr haben die Bauern und Winzer dies mit ihren Demonstrationen getan. Mit Geduld und Verantwortungsbewusstsein haben sie mehr als ein Jahr lang auf die Nachricht gewartet, dass die wettbewerbsverzerrende Streichung des Agrardiesels rückgängig gemacht wird. Auch der überbordenden Bürokratie soll es in der kommenden Legislaturperiode an den Kragen gehen. Zwei wichtige Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft sind damit wieder in greifbarer Nähe. Für den Berufsstand, der in den vergangenen Jahren wirtschaftlich und seelisch schwer belastet wurde, zeichnet sich damit ein Licht am Ende des Tunnels ab. Weiter so!

Hohe Erwartungen an Christophe Hansen

Am 14. März kommt der neue EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, Christophe Hansen, nach in die Grenzregion. Schwerpunktmäßig wird er die soeben veröffentlichte ehrgeizige „Vision für die Zukunft von Landwirtschaft und Ernährung in Europa“ der EU-Kommission vorstellen. Der landwirtschaftliche Berufsstand setzt große Hoffnungen in den Luxemburger – nicht nur, weil er mit 43 Jahren so jung ist wie kein anderer europäischer Agrarkommissar vor ihm. Sondern vor allem, weil Hansen mit der landwirtschaftlichen Praxis und den Bedürfnissen und Sorgen der Landwirte besser vertraut sein dürfte als manch einer seiner Vorgänger. Hansen kommt von einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung im Dreiländereck Luxemburg-Rheinland-Pfalz-Wallonien.
Die Erwartungen an Hansen sind groß, aber der Agrarkommissar ist heute längst nicht mehr so mächtig wie z.B. in den 1970er Jahren, als die Landwirtschaft praktisch der einzige Politikbereich war, den die Mitgliedsaaten wirklich an Brüssel abgetreten hatten. Damals war der Agrarkommissar Herr über mehr als drei Viertel des gesamten EU-Haushalts. Heute beträgt der Anteil der Gemeinsamen Agrarpolitik am EU-Budget nur mehr rund 25%. Obwohl: Alleinherrscher war und ist ein Kommissar nie, denn die ausführenden Entscheidungen der Kommission werden kollegial getroffen, also im Einvernehmen aller Kommissare.


Wie in anderen demokratischen Körperschaften herrscht auch in der EU eine Gewaltentrennung: Die Zuständigkeiten für Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung der Gesetze (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) sind strikt auseinandergehalten. Darüber hinaus ist die Legislative noch einmal doppelt abgesichert: Gesetzesvorschläge müssen zwei Hürden nehmen. Auf EU-Ebene sind dies der Ministerrat und das Europäische Parlament. Beide Instanzen müssen einem Vorschlag zustimmen, damit dieser Gesetzeskraft erhält. Weil die Vorstellungen und Standpunkte der drei implizierten Institutionen mitunter nicht übereinstimmen, treten sie in Verhandlungen – den sog. Trilog –, um zu einem Kompromiss zu finden. In einem wichtigen Punkt weicht die europäischen Funktionsweise von der in demokratischen Staaten üblichen Prozedur ab: In der EU kann nur die Kommission einen Gesetzesvorschlag einbringen (sog. Initiativrecht), während die Initiative in den Nationalstaaten in der Regel vom Parlament selbst ausgeht.


Ist ein europäisches Gesetz verabschiedet, dann muss es auch umgesetzt werden. Dabei ist EU-Kommission für die Europäische Union das, was die Regierung für einen Staat ist: die ausführende Gewalt (Exekutive). In diesem Sinne überwacht sie als „Hüterin der europäischen Verträge“ die Einhaltung des Europarechts durch die EU-Mitgliedstaaten.


In dieser europäischen Regierung ist der Agrarkommissar sozusagen der europäische Landwirtschaftsminister. Wie in den Nationalstaaten steht der „Minister“ auch auf europäischer Ebene einem Ministerium vor, die sog. Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, kurz DG AGRI. Deren Beamtenstab – rund 1.000 Mitarbeiter, die auf zehn Fachdirektionen aufgeteilt sind – unterstützt ihn dabei, dafür zu sorgen, dass die europäischen Rechtsakte der Gemeinsamen Agrarpolitik in allen Bereichen (Marktorganisation, wirtschaftliche Analysen und Bewertungen, Qualitätspolitik…) sowie der Agrarhaushalt korrekt ausgeführt werden.


Am 14. März haben wir und Sie die Gelegenheit, mit dem Mann in Kontakt zu treten, der die Geschicke der Landwirtschaft in den kommenden Jahren – mindestens bis 2029 – ganz wesentlich prägen wird. Eine Anmeldung zur Veranstaltung um 14 Uhr im Kulturzentrum Worriken 9, B-4750 Bütgenbach ist notwendig.

Aufgrund einer limitierten Platzanzahl ist eine Anmeldung notwendig. Über diesen Link können Sie sich anmelden: https://forms.office.com/e/0eNH0dxAUR

 

BWV-Präsident Weber wünscht einen fröhlichen Straßenkarneval

Mit viel Leidenschaft und schwerem Gerät unterstützen Bauern und Winzer alljährlich den Karneval. Insbesondere der Straßenkarneval wäre ohne die vielen Zugmaschinen und Anhänger aus den landwirtschaftlichen Betrieben nicht denkbar. Inzwischen unterstützen die Landwirte auch beim Sperren von Straßen und Absichern von Zufahrtswegen und ermöglichen den Närrinnen und Narren hierdurch ein entspanntes Feiern. Wir wünschen allen Feiernden einen fröhlichen Straßenkarneval und danken den vielen engagierten Landwirten für Ihren Einsatz!

BTV-Impfungen: Tierhalter können ab Mitte März selbständig Impfkostenbeihilfe beantragen.

In den vergangenen Wochen führte eine neue Regelung bezüglich der Beantragung der Impfstoffkostenbeihilfe für die Blauzungenimpfung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu Verwirrung bei einigen Tierhaltern. Die Tierhalter mussten feststellen, dass die Beihilfe nicht mehr wie bisher über den Tierarzt beantragt werden kann, sondern rückwirkend zum 1.1.25 direkt bei der Tierseuchenkasse beantragt werden muss.

Unglücklicherweise steht derzeit noch kein System zur direkten Beantragung der Beihilfe durch Tierhalter zur Verfügung. Während der gestrigen Sitzung des Fachausschusses „Tierische Produktion“ bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz konnte das Problem erörtert werden. Der Fachausschussvorsitzende und Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Stefan Fiedler, kritisierte in diesem Zusammenhang eine unzureichende Kommunikation der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und bat um Aufklärung.

TSK-Vorsitzender Uwe Bißbort informierte, dass derzeit ein Beantragungsformular in der Erstellung sei, das Mitte März auf der Internetseite der TSK bereitgestellt werden soll. Durch Verzögerungen beim IT-Dienstleister habe sich die Fertigstellung des Formulars immer weiter nach hinten verschoben. Bißbort entschuldigte sich für die Intransparenz des Prozesses und erklärte, dass die TSK bis zuletzt keine belastbaren Angaben zum Start des Beantragungssystems machen konnte, da der entsprechende Dienstleister keine Informationen zur Fertigstellung liefern konnte.

Das Beantragungsformular, das ab Mitte März bereitstehen soll, wird es ermöglichen die Impfstoffkostenbeihilfe für Blauzungenimpfungen und Impfungen bei Pferden unkompliziert zu beantragen. Für andere Impfungen ist das Formular nicht vorgesehen. Die TSK erwartet sich von der direkten Beantragung durch die Tierhalter eine schnellere Abwicklung des Prozesses und damit verbunden auch schnellere Auszahlungen direkt an die Tierhalter. 

Wir werden über den Start des Beantragungssystems noch einmal separat informieren, sobald es durch die TSK bereitgestellt wird.

BWV-Präsident Weber zur Bundestagswahl 2025

Die Vorzeichen für eine neue Bundesregierung stehen auf Schwarz-Rot mit wichtigen wirtschaftspolitischen Schwerpunktsetzungen. Für die deutsche Landwirtschaft kann dies eine agrarpolitische Wende bedeuten. Insbesondere die Agrardieseldebatte wird nun neu aufgerollt werden, um wieder mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im europäischen und internationalen Handel herzustellen. Neben den nationalen Aufgaben warten große Herausforderungen auf allen politischen Ebenen auf die neue Regierung. Wir stehen für den konstruktiven Diskurs wie immer zur Verfügung. Die neue Regierung muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass es noch viele Scherben aufzuheben gibt, die die letzte Regierung hinterlassen hat. Das Beheben der agrarpolitischen Fehlentscheidungen der letzten Legislaturperiode hat für uns nach wie vor höchste Priorität!

Blauzungenkrankheit – was ist zu tun?

Die virale Infektionskrankheit überraschte im letzten Jahr viele Tierhalter und stellte sie vor enorme Herausforderungen und ökonomische Verluste. Für das Jahr 2025 wird ein erneuter Druck der Blauzungenerkrankung erwartet. Was können Sie als Betrieb tun, um ihre Herde bestmöglich vor dem Eintrag des Blauzungenvirus zu schützen?

Was kann man tun, um einen Eintrag des Blauzungenvirus in die Herde zu vermeiden?

Nur durch eine flächendeckende Impfung kann das Blauzungenvirus effektiv bekämpft und der Erkrankung vorgebeugt werden. Hohe Verluste und drastische Leistungseinbußen bei den Tieren sind nur zwei Argumente, die dafür sprechen, dass die Impfung sich auch aus finanzieller Sicht lohnt. Aber auch aus Sicht des Tierwohls und des Tierschutzes kann nur zur Impfung geraten werden. Langwierige Folgen, wie z.B. nicht tragende Rinder und intrauterin geschädigte Kälber und Lämmer, werden erst später ersichtlich und bringen weitere Einbußen mit. Vor allem BTV-3 zeigte im letzten Jahr eine schwere Klinik. Der Einsatz der Impfstoffe gegen BTV-3 ist weiterhin gestattet. Die Situation zum Impfstatus der einzelnen Betriebe in Rheinland-Pfalz ist sehr unterschiedlich. Teils wurden die Herden ab Juni/Juli 2024 grundimmunisiert, teils wurden die Herden aber auch nur teilweise geimpft, sprich laktierende Kühe ohne Jungvieh. Zudem gibt es aber auch einige Betriebe, die noch keine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit durchgeführt haben. Je nach Status der Herde ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen für den Schutzstatus vor BTV-3:

Herde im Sommer/Herbst 2024 gegen BTV-3 geimpft:

Die gesamte Herde wurde inklusive Jungvieh und Kälber geimpft. Betriebe, die im Sommer/Herbst 2024 bereits 2-mal geimpft haben, sollten vor dem Frühjahr wieder nachimpfen und die sogenannte Booster-Impfung des jeweiligen Impfstoffes durchführen, sodass vor dem Start des „Gnitzenflugs“ die Immunität stabil ist. Die Antikörper bauen sich sukzessiv nach der Impfung ab. Eine Wiederholungsimpfung ist für eine vollständige Immunität also absolut zu empfehlen. Der Booster erfolgt über eine einmalige Injektion einer Einzeldosis.

Herde im Sommer/Herbst 2024 nur teilweise gegen BTV-3 geimpft:

Die laktierenden Kühe wurden geimpft, das Jungvieh und die Kälber jedoch nicht. In diesem Fall ist die Booster-Impfung des jeweiligen Impfstoffes für die laktierenden Kühe zu empfehlen. Das Jungvieh und die Kälber sollten grundimmunisiert werden. Bei den Kälbern muss darauf geachtet werden, dass das empfohlene Mindestalter des Impfstoff-Produkts eingehalten wird. Dies ist absolut zu empfehlen. Je mehr Tiere in einem Bestand geimpft sind, umso geringer wird das Risiko einer Infektion.

Herde wurde nicht geimpft, aber im Sommer/Herbst infiziert:

Regelmäßig kommt die Frage auf, ob die Infektion der Herde mit dem BTV-3-Virus auch einen Schutz bietet. Auch im Sommer oder Herbst infizierte Herden sollten für das Jahr 2025 vollständig geimpft werden. Das BT-Virus ist keine Tier-zu-Tier-Übertragung und es wird daher Tiere in der Herde geben, die nicht infiziert waren und somit keine Antikörper aufweisen. Konkret kann man nur nach einem positiven PCR-Nachweis von einem infizierten Tier sprechen. Bei Einzelnachweisen in einer Herde ist der Gesamtstatus der Herde jedoch nicht bekannt. Zudem ist nicht bekannt, wie lange der Schutzstatus besteht nach einer natürlichen BTV-3-Infektion. Daher empfiehlt es sich die gesamte Herde zu grundimmunisieren.

Herde nicht geimpft und nicht infiziert:

Bisher nicht geimpfte und nicht infizierte Herden sollten vor dem Frühjahr grundimmunisiert werden. Mit der zweimaligen Applikation sollte spätestens Ende Januar/ im Februar begonnen werden.
Dabei sollte neben BTV-3 auch die Varianten BTV-4 und BTV-8 nicht vernachlässigt werden, welche wieder aus dem Südwesten auf dem Vormarsch sind. Betroffen sind vor allem Rinder und die kleinen Wiederkäuer. Auch für Schafe/Ziegen wird eine zweimalige Applikation im Abstand von 3-4 Wochen als Grundimmunisierung empfohlen. Nur wer impft, schützt sich und seine Tiere vor größeren Ausfällen und wirtschaftlichen Verlusten. Nur mit einer flächendeckenden Impfung kann die Ausbreitung der Blauzungenerkrankung eingedämmt werden.


Es gibt einen Impfzuschuss durch das Land und durch die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, den die Tierhalter nutzen sollen. Der neue Serotyp BTV-12 wurde aktuell in den Niederlanden entdeckt. Die Gefahr der Einschleppung nach Deutschland besteht. Bislang gibt es aber keinen Impfstoff gegen BTV-12.

Christiane Reif-Lanser, LWK RLP
Dr. Heidrun Mengel, TSK RLP