Kärcher Herbstaktion ab 30.08.2024

Koblenz. Unter dem Motto „Wir packen’s an – mit den Reinigungslösungen von Kärcher“ bietet Kärcher den Mitgliedern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau folgende exklusive Reinigungsgeräte speziell für den landwirtschaftlichen und weinbaulichen Einsatz zu attraktiven Konditionen an (solange der Vorrat reicht):

  • Robuste Kalt-u. Heißwasserhochdruckreiniger für den Einsatz in der Landwirtschaft
  • Stationäre AFP-förderfähige Melkstandreiniger
  • Professionelle Nass-Trockensauger für den landwirtschaftlichen Einsatz
  • Zeit- und kostensparende Zubehör- und Reinigungsmittelpakete

Mitglieder im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau können Kärcher-Geräte zum exklusiven Sonderpreis sowie eine zusätzliche Garantieverlängerung auf 24 Monate erhalten. Die Abwicklung erfolgt über den Bauernverband oder direkt über den Kärcher-Fachhandel vor Ort. Dieser informiert auch gerne über die Möglichkeit zum Ratenkauf.

Weitere Informationen befinden sich ab dem 30.08.2024 hier im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau oder unter www.kaercher.de/bauernverbandsaktion. Bei Fragen hilft auch die jeweilige BWV-Kreisgeschäftsstelle weiter.

ASP: Verbot der Fütterung von Speiseresten gilt für jeden

Nachdem im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) als mögliche Ursache für den Ausbruch der ASP bei Hausschweinen in Gerolstein im Kreis Bad Dürkheim, die Verfütterung von Speise- bzw. Essensresten in Kleinstbeständen von Hausschweinen diskutiert wird, rückt die Biosicherheit von Kleinsthaltung in den Fokus. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz hat deshalb das Merkblatt für Halter von Kleinstbeständen an Hausschweinen und sogenannten Minipigs aktualisiert. 

  • Das Merkblatt ist hier zu finden auf der Seite des LUA. 
  • Das Umweltministerium hat außerdem den Flyer zu den Kleinsthaltungen von Haus- und Minischweinen aktualisiert. Dieser Flyer steht auf der Homepage des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) zum Download bereit.

Beide Dokumente finden Sie außerdem in unserer Informationssammlung zur Afrikanischen Schweinepest.

BWV

Afrikanische Schweinepest – Neues Informationspapier für ausländische Mitarbeiter

Die Afrikanische Schweinepest hat sich in den letzten Monaten immer weiterverbreitet und hat mittlerweile auch Rheinland-Pfalz und das angrenzende Hessen sowie Baden-Württemberg erreicht. Sie ist für Menschen völlig ungefährlich, aber Haus- und Wildschweine sterben an der Infektion.

Da die ASP auch in osteuropäischen Ländern grassiert, aus denen viele der Saison-Arbeitskräfte stammen, die in der Weinlese und auch in den Obst- und Gemüsebaubetrieben arbeiten, weist der Landwirtschaftliche Arbeitsgeberverband Rheinland-Nassau ausdrücklich auf das Informationsblatt zu ASP hin.

Das ASP-Informationsblatt steht in den Sprachen Deutsch, Bulgarisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Ungarisch, Ukrainisch zur Verfügung und ist auf der Homepage des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (https://bwv-net.de/top-aktuell/informationen-ueber-die-afrikanische-schweinepest/) im Schwerpunkt ASP bei Wildschweinen abrufbar.

Mit dem Informationsblatt sollen die ausländischen Mitarbeiter bzw. Saisonkräfte über die Gefahren der ASP und die erforderlichen Vorsichts- und Hygienemaßahmen informiert werden. Hintergrund ist, dass sich mit beispielsweise aus der Heimat der Saison-AK mitgebrachter Wurst das ASP-Virus bis in unsere Region verschleppen kann. Die Haltbarkeit des Erregers ist überdurchschnittlich lang. In manchen Fleischprodukten kann er sich bis zu über einem Jahr halten (Salami 30 Tage, Parmaschinken 399 Tage, Gefrierfleisch sogar bis zu 6 Jahren). Deshalb können selbst kleine Reste, die achtlos entsorgt werden und an heimische Wildschweine gelangen, die Tierseuche in die Wildschweinepopulation eintragen.  Noch schlimmer ist, wenn Reste solcher „Mitbringsel“ Hauschweinen in den Trog geworfen werden. Zudem ist das Verfüttern jeglicher Speiseabfälle an Haus- und Wildschweine seit Jahren verboten.  Der AGV hat alle sein Mitglieder aufgerufen die Informationsblätter an Ihre ausländischen Mitarbeiter zu verteilen.

West-Nil-Fieber bei Pferden in Niedersachsen nachgewiesen

In Niedersachsen ist im Raum Lüchow/Landkreis Rotenburg bei einem Pferd und einem Pony das West-Nil-Fieber (WNV) nachgewiesen worden. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat deshalb die Pferdehalter zur Achtsamkeit aufgerufen.  Das Ministerium rät Haltern in betroffenen Regionen die Rücksprache mit behandelnden Tierärzten vor Ort, „ob eine Impfung Sinn macht“.

Pferde können am West-Nil-Virus schwer erkranken – mit Symptomen wie Muskelzittern oder Lähmungen. Etwa 20 Prozent der erkrankten Tiere behalten außerdem neurologische Schäden zurück. Überträger des Virus sind Stechmücken. Die für Stechmücken günstige Saison in Deutschland ist der Spätsommer, bei anhaltend warmem Wetter auch der Frühherbst. In Südeuropa werden Übertragungen häufig bis in den November beobachtet. Pferde und Menschen können sich mit dem Virus infizieren, sie können es aber nicht weiter übertragen.

Das Virus wird normalerweise zwischen Mücken und Vögeln übertragen. Bei den meisten Vögeln blieben Infektionen mit dem Virus symptomlos, nur bei einigen Arten könne eine schwere Erkrankung bis hin zum Tod führen. Das West-Nil-Virus stammt aus Afrika und wurde 2018 erstmals in Deutschland nachgewiesen. Laut Robert-Koch-Institut zeigt das Vorkommen von WNV-Erkrankungsfällen über mehrere Jahre, dass WNV auch in Deutschland überwintert und im Sommer ausreichend günstige klimatische Bedingungen vorfindet. Es ist damit zu rechnen, dass sich WNV in Deutschland weiter etabliert und es in den kommenden Jahren insbesondere in den schon bestehenden Gebieten, aber vielleicht auch in weiteren Gebieten, zu einem saisonalen Vorkommen von WNV-Erkrankungsfällen kommen wird.

Informationen zur Bejagung der Rabenkrähe innerhalb der Jagdzeit und während der Schonzeit

    Das MWVLW hat Ende Februar über das neue Meldeportal https://web.isip.de/meldeportal/rp informiert. Es wurde zudem angekündigt, dass im Laufe der Saison 24 weitere Informationen auf der Homepage der DLR zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nun erfolgt:

    1. Informationen zur Bejagung der Rabenkrähe außerhalb und innerhalb der Schonzeit:
      https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Ueberblick/InformationenzurBejagungderRabenkraehe
      (Download auch am Ende dieses Artikels)
    1. Antrag auf Vergrämungsabschuss von Saatkrähen:
      https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Ueberblick/InformationenzurBejagungderRabenkraehe

    Um das Meldeportal zu nutzen, muss man sich bei ISIP e.V. anmelden. Die Meldung kann anonym erfolgen und dient der Erfassung von Vogelschäden in landwirtschaftlichen, weinbaulichen und gartenbaulichen Kulturen in Rheinland-Pfalz. Die anonymisierten Meldungen bilden die Grundlage für den Wissenstransfer zu Vogelschäden durch die Pflanzenschutz- und Anbauberatung.

    Folgende Angaben sollen gemacht werden:

    1. Kultur
    2. Vogelart
      1. Rabenkrähe
      2. Saatkrähe
      3. Gänse-Arten
      4. Sonstiges
    3. Schadsymptome
      1. Fraß von Saatgut
      2. Fraß vom Keimlingen
      3. Herausziehen von Pflanzen
      4. Fraß von Pflanzen
      5. Fruchtschaden
      6. Beschädigung von Bewässerungssystem
      7. Beschädigung von Folien
      8. Sonstiges
    4. Schadfläche
    5. Schadenssumme
    6. Beschreibung
    7. Bild

    Die Internetseite www.isip.de wird vom Verein Informationssystem Integrierte Pflanzenproduktion e.V. (ISIP e.V.) betrieben. Der ISIP e.V.  hat 16 Mitglieder u.a. auch die LWK RLP und das Land Rheinland-Pfalz. 

    https://www.pflanzenschutz.rlp.de/Pflanzenschutz/MeldeportalVogelschaeden

    Blauzungen-Erkrankung: Muttertierverluste innerhalb von 15 Tagen melden

    In immer mehr Betrieben mit Schafen, Ziegen oder Rindern sind Muttertiere vom BT-Virus betroffen und einige der Tiere verenden leider auch. Hier entsteht gegebenenfalls ein förderrechtliches Problem, das aber bereinigt werden kann. Mit der GAP 2023 wurde bekanntlich die gekoppelte Einkommensstützung für Betriebe ohne Milchproduktion, für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen eingeführt. Für diese Tiere kann eine gekoppelte Zahlung beantragt werden.


    Verendet ein Muttertier vor Ende des Haltungszeitraumes (15.05. -15.08.), für das die gekoppelte Einkommensstützung beantragt wurde aufgrund der Blauzungenkrankheit, so muss dies nicht im Prämienantrag abgemeldet oder ersetzt werden, wenn man innerhalb von 15 Werktagen nach dem Tod einen formlosen Antrag auf „höhere Gewalt“ bei der Kreisverwaltung stellt. Dem Antrag beizulegen sind plausible Unterlagen zur Blauzungenkrankheit wie ein Nachweis des Virus in der Herde (z.B. durch Blutprobenuntersuchung von mind. einem Tier) sowie die Ohrmarkennummer des verstorbenen Tieres.
    Es gilt: Sofern ein Tier infolge höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände aus der Förderung ausscheidet, behält der Betriebsinhaber seinen Anspruch auf Förderung für die Tiere, die zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt oder der außergewöhnlichen Umstände förderfähig waren.


    BWV

    Mitmachen – Wichtige Unterschriftenaktion des Berufsstandes gegen Änderungen im Tierschutzgesetz

    Die deutsche Landwirtschaft unterstützt die Weiterentwicklung der Tierhaltung und die Bemühungen, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern und das Wohlergehen der Nutztiere zu fördern. Dafür werden aber praktikable Lösungen benötigt. Nationalen Alleingänge sind hingegen kontraproduktiv. Gesetzliche Veränderungen, wie sie die Bundesregierung jetzt zur Änderung des Tierschutzgesetz vorsieht, lehnt der Berufsstand ab.

    Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ruft gemeinsam mit dem DBV und allen anderen Landesbauernverbänden zur Teilnahme an der digitalen Unterschriftenaktion auf. Nur mit der Teilnahme der Bäuerinnen und Bauern kann und wird die Aktion Erfolg haben. Hier ist der Link zur Aktion:

    https://www.bayerischerbauernverband.de/tierschutzgesetz-so-nicht

    Es fehlt im aktuellen Entwurf ein angemessener zeitlicher Rahmen für Umstellungen, Perspektiven für die Weiterentwicklung der betroffenen Betriebe und die Berücksichtigung der Wettbewerbsungleichheit in Europa. Über den Link können auch die detaillierten geplanten Änderungen im Tierschutzgesetz und die Forderungen des Berufsstandes eingesehen werden.

    Das Verbot der Anbindehaltung, die Vorgaben zur Enthornung, des Verhindern des Kupieren des Ringelschwanzes und die vorgeschlagenen Regelungen zur Qualzucht müssen überarbeitet und praktikabel gestaltet werden. Ein überarbeitetes Tierschutzgesetz darf die heimischen Betriebe nicht aus dem Markt drängen. Nehmen Sie jetzt an der Unterschriftenaktion teil.

    Handlungsprogramm Schwarzwild Jagdjahr 2024/25

    Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat die aktuelle Situation der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen zum Anlass genommen und eine aktuelle Fassung des bekannten „Handlungsprogramms Schwarzwild für das Jagdjahr 2024/25“ vorgelegt. Inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen. Lediglich in der Einleitung wurde hinsichtlich der aktuellen Lage bei der ASP eine Ergänzung vorgenommen.

    Das Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen gibt es in Rheinland-Pfalz schon viele Jahre. Jährlich kamen und kommen die betroffenen Organisationen im Umweltministerium, das für Tierseuchen und die Jagd zuständig ist, zusammen, um das Programm nachzujustieren und fortzuschreiben. War das Papier in seiner Geburtsstunde im Jahre 2009 noch eine Handlungsempfehlung zur Reduzierung von Schwarzwild, wurde es im Laufe der Jahre zu einem Papier, das auch die Rahmenbedingungen für die Bejagung der Wildschweine verbessern sollte. Es wurde beispielsweise empfohlen, die Trichinenbeschau-Gebühren so zu gestalten, dass die Gebühr nach Altersklassen gestaffelt wird, damit vermehrt Frischlinge und Überläufer geschossen werden. Die Ausgestaltung der Gebühren liegt aber in den Händen der jeweiligen Kreise und wird im Kreistag von Mandatsträgern beschlossen, sodass im Papier nur eine Empfehlung ausgesprochen werden kann. Hieraus resultieren auch unterschiedliche Reglungen zwischen den Kreisen zur Trichinenbeschau. Der LJV möchte den Kreisen hierzu eine generelle Vorgabe machen, was jedoch rein rechtlich nicht möglich ist.
    Im Jahr 2021/22 hatte – wie üblich in großer Runde – kurz vor dem ersten Corona-Lockdown unter den beteiligten Verbänden eine intensive Erörterung und Abstimmung zum Handlungsprogramm stattgefunden. Nach dieser Abstimmung wurde völlig unerwartet seitens des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz signalisiert, dass man das Papier nicht mehr mittragen wolle. Es wurde kurz vor Weihnachten ein eigenes Papier vorgelegt, das den Namen „Handlungsprogramm 2.0“ trägt. In weiten Teilen wird auch in diesem Papier das Ziel deutlich, dass eine Reduzierung des Schwarzwildes zur Eindämmung von Wildschäden und Tierseuchen notwendig ist.

    In einigen Punkten gehen die Forderungen des LJV über die bisher gemeinsam gefundene Position hinaus und es werden Forderungen zu Lasten Dritter aufgestellt, denen keine der anderen unterzeichnenden Organisationen für ihre Mitglieder zusagen können. Unter anderem wird gefordert, dass die Landwirte „Ertragsausfälle auf den Bejagungsschneisen, die angelegt werden sollen, tolerieren und auf Ersatzzahlungen verzichten“. Außerdem soll es Vorgaben für die Saat und die Pflege der Bejagungsschneisen geben. So heißt es im LJV-Papier: „Bejagungsschneisen sind im Hinblick auf den Insekten- und Niederwildschutz zweckmäßig einzusäen und zu pflegen; Keinesfalls darf es durch Mulchmaßnahmen in der Blüte- oder Brutzeit zu vermeidbaren Beeinträchtigungen der Flora und Fauna kommen.“

    Verständlicherweise können dem weder die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer noch der Bauern- und Winzerverband uneingeschränkt zusagen. Beide Organisationen unterschreiben seit Jahren den Passus, dass die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe die Jagdausübungsberechtigten bei der Bejagung durch Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur, insbesondere durch Anlegen von Schussschneisen und die sofortige Verständigung der Jagdausübungsberechtigten bei Einwechseln von Schwarzwild in gefährdete Kulturen, unterstützen. Der Bauern- und Winzerverband fordert seine Mitglieder zudem auf, aktiv das Gespräch zur Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur mit den Jagdausübungsberechtigten zu suchen.

    Das tun wir hiermit auch für das laufende Jagdjahr 24/25! Die weiteren Empfehlungen können Sie dem nachstehenden Dokument entnehmen.

    BWV

    Das elektronische Jagdkataster, Version 10

    Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Freitag, den 18. Oktober 2024 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr wieder ein Seminar über das Verwalten eines elektronischen Jagdkatasters durch. Dirk Model, Geschäftsführer der Gesellschaft für Informationssysteme (GIS) aus Leipzig, stellt neben den Grundlagen der Version 10 der digitalen Jagdpachtverwaltung, die Bearbeitung der ALKIS-Daten und die Bearbeitung verschiedener Listen mit Filtern vor. Die graphische und datenbankbasierte Erstellung der Jagdbögen, beziehungsweise der Jagdbezirke sowie die Führung des Kassenbuches sind weitere Seminarthemen.

    Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) 90 Euro und für Nichtmitglieder 140 Euro.

    Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder online hier.