Internationale Grüne Woche

Horper pocht auf steuerliche Entlastung für Biokraftstoffe

Berlin. Während das Bundesumweltministerium den Ausstieg für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse plant, pocht der Vorsitzende der Branchenplattform „Erneuerbare Antriebsenergie für die Land- und Forstwirtschaft“, Michael Horper, weiterhin auf eine Neuauflage einer steuerlichen Entlastung für den Biosprit: „Bis Ende 2021 wurde Biokraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt wird, mit 45 Cent je Liter entlastet. Seit 1. Januar 2022 wird für Biokraftstoffe keinerlei steuerliche Entlastung mehr gewährt, die Energiesteuer für Biokraftstoffe beträgt somit 47,04 Cent je Liter“, teilte Horper bei einem Austausch zwischen Vertretern aus Berufsstand, Landtechnikindustrie und Bundeslandwirtschaftsministerium am vorigen Mittwoch (25.1.) am Rande der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin mit.

Durch die Steuerbelastung ergibt sich Horper zufolge die aus Sicht des Klimaschutzes absurde Situation, dass nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe einen entscheidenden preislichen Wettbewerbsnachteil erleiden. „Das ist ein unhaltbarer Zustand und muss von der Bundesregierung ebenso korrigiert werden wie die Aussagen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke, dass Biokraftstoffe keine Zukunft haben sollen“, forderte Horper, der zugleich Präsident vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ist (BWV) ist. AgE

BWV Service

Kärcher-Farmer-Aktion ab 01.02.2023

Koblenz. Unter dem Motto „Grund und Boden sauber halten“ bietet Kärcher den Mitgliedern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau folgende exklusiven Reinigungsgeräte speziell für den landwirtschaftlichen und weinbaulichen Einsatz zu attraktiven Konditionen an:

– Handliche Kaltwasser-Hochdruckreiniger

– Platzsparende stationäre Melkstandreiniger

– Effiziente Heißwasser-Hochdruckreiniger

– Zuverlässige Nass-/Trockensauger

– Zeit- und kostensparende Zubehör- und Reinigungsmittelpakete

Mitglieder im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau können Kärcher-Geräte zum exklusiven Sonderpreis erhalten. Die Abwicklung erfolgt über den Kärcher-Fachhandel. Dieser informiert auch gerne über die Möglichkeit zum Ratenkauf.

Nähere Informationen finden Sie ab dem 01.02.2023 im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau. Sie können sich bei Fragen auch an Ihre BWV-Kreisgeschäftsstelle wenden.

Hier geht es zum Mitgliederbereich

Bundesgerichtshof

Bausparer können Gebühren zurückverlangen

Karlsruhe. Der Bausparvertrag ist in Deutschland nach wie vor eine der beliebtesten Anlagemöglichkeiten, um mittel- und langfristig Vermögen aufzubauen. Auch wenn der Anteil der Bausparverträge insgesamt in den letzten 20 Jahren in Deutschland stetig zurückgeht, so gibt es immer noch rund 24 Mio. Verträge in Deutschland, in die Sparer, teilweise staatlich unterstützt, regelmäßig Geld zum Vermögensaufbau einzahlen und damit auch die Grundlage für ein Eigenheim legen. Bausparverträge sind durch eine zeitliche Zweiteilung geprägt. Während einer Ansparphase wird ein Grundstock angespart und während der Darlehensphase wird das zu einem bestimmten Zeitpunkt gewährte Darlehen dann zurückgeführt. Wer dabei die staatliche Förderung nutzt, kann auf diese Weise attraktive Renditen erzielen bzw. die Zinsbelastung während der Darlehensphase verringern.

Allerdings verursachen solche Verträge in der Regel auch Kosten. Gerade in Zeiten niedriger Zinserträge ist es besonders ärgerlich, wenn Bausparkassen hohe Gebühren für die Verträge verlangen, sei es beim Abschluss oder auch während der Laufzeit selber. In der Vergangenheit waren solche Gebühren bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Meist sind die gerichtlichen Entscheidungen zu Gunsten der Bausparer ausgefallen. So auch im jüngsten Fall, den der Bundesgerichthof (BGH) im November 2022 behandelt hat.

Betroffen sind Kosten, die während der Ansparphase von den Bausparkassen verlangt werden. In einem Klageverfahren eines Verbraucherverbandes gegen eine Bausparkasse hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass Servicepauschalen und Kontoführungsgebühren während der Ansparphase eines Bausparvertrages grundsätzlich unzulässig sind. Das Urteil steht somit in einer Linie mit einer etwas älteren Entscheidung aus dem Jahr 2017, als der BGH festgestellt hatte, dass Bausparkassen in der Darlehensphase keine jährlichen Kontoführungsgebühren oder Servicepauschalen erheben dürfen. Dies ist nunmehr auch für die Ansparphase ausdrücklich klargestellt.

Bausparer können daher zu viel gezahlte Gebühren grundsätzlich von den Bausparkassen zurückverlangen. Das sollte schriftlich erfolgen, beispielsweise mit einem Muster, dass die Kreisgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau für die Mitglieder zur Verfügung stellen. Wichtig ist es, im Zweifel nachzuweisen, dass das Anforderungsschreiben auch tatsächlich bei der Bausparkasse eingegangen ist. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass in dem Anforderungsschreiben ausdrücklich darum gebeten wird, den form- und fristgerechten Eingang des Schreibens zu bestätigen und zusätzlich die Schreiben per Fax und Mail bzw. Brief zu versenden. Geltend gemacht werden können mindestens die Entgelte für die letzten 3 Jahre, da diese noch nicht verjährt sind. Möglicherweise sind auch ältere Gebühren einforderbar, da die Anwendung der allgemeinen 3-jährigen Verjährungsfrist mindestens streitig ist, so dass diese ebenfalls zurückgefordert werden sollten. Im Zweifel sollten sich Bausparer auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen, die grundsätzlich davon ausgeht, dass Erstattungsansprüche auf Grund missbräuchlicher Klauseln nicht verjähren, bevor der Verbraucher erkennen kann, dass sein Recht auf Erstattung besteht. Dieser Zeitpunkt dürfte aber bei den Servicepauschalen erst im November 2022 und dem dann bekannt gewordenen Urteil des BGB liegen, sodass eine Rückforderung auch für vorherige Jahre möglich erscheint.

Urteil des BGH vom 15.11.2022, Aktenzeichen: X ZR 551/21

Pferdehaltung

Wirtschaftlichkeit der Pferdehaltung

Koblenz. Die Haltung von Pferden ist sehr aufwändig und die wirtschaftliche Nutzung kann sehr vielseitig sein. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führt am 23. Februar 2023 von 10.00 bis 15.00 Uhr das Seminar „Wirtschaftlichkeit der Pferdehaltung“ in seiner Zentrale in Koblenz durch. Referenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, der Landwirtschaftskammer, der Landestierärztekammer und der Tierseuchenkasse beleuchten die Auswirkungen der Energiekrise auf pferdehaltende Betriebe. Die Optimierung der Versicherungen für Pferdehalter sind ein weiterer Schwerpunkt sowie die Vertragsgestaltung bei Pferdepensionshaltung. Darüber hinaus werden die Bundestierärztekammer und die Pferdekasse ihre Leistungen für Pferdehalter beleuchten.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und 80 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, Fax: 0261 9885-1300, E-Mail: meurer@bwv-net.de oder online hier über unsere Homepage

DBV zum Autogipfel

Klimaziele im Verkehrssektor erfordern Biokraftstoffe

Berlin. Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt seine Ablehnung des Vorschlags der grün geführten Bundesministerien für einen schrittweisen Ausstieg aus Biokraftstoffen auf Basis von Nahrungspflanzen. „Ohne Biokraftstoffe würden die Klimaziele im Verkehrssektor noch stärker verfehlt werden; dieser Tatsache dürfen die grünen Minister für Landwirtschaft und Umwelt nicht ausweichen“, erklärte der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses für Erneuerbare Energien und Präsident des Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, anlässlich des heutigen „Autogipfels“ im Bundeskanzleramt.

Horper zufolge sind Biokraftstoffe in einem angemessenen Ausmaß eine sinnvolle Verbindung zwischen Teller und Tank, jedoch kein Gegensatz. Zuckerrüben zur Ethanolherstellung stellten eine wichtige Sommerkultur dar, und Raps sei als Grundstoff für heimischen Biodiesel eine besonders für Bienen attraktive Fruchtart. Außerdem seien die Eiweißfuttermittel aus der Biokraftstoffproduktion wichtig für die heimischen Kreisläufe in der Tierfütterung und verringerten auf diese Weise Sojaimporte.

Soziale Medien

Sicher in den sozialen Medien bewegen!

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führt am 14.02.2023 von 10.00 bis 15.00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Seminar „Sicher in den sozialen Medien bewegen!“ durch.

Wer eine Homepage besitzt, einen Online-Shop betreut oder sich in den sozialen Medien aufhält, sollte über die rechtlichen Gegebenheiten Bescheid wissen, um Abmahnungen und deren Folgen zu entgehen.

Fachanwalt André Nienhaus wird u.a. erläutern, was bei Veröffentlichungen in den sozialen Medien zu beachten ist und welche Grundlagen zu beherrschen sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Datenschutz und was sowohl in den sozialen Medien als auch auf einer Homepage zu beachten ist.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und 80 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, Fax: 0261 9885-1300, E-Mail: meurer@bwv-net.de oder online hier auf dieser Seite.

Moselweinbautage

Nachhaltigen Weinbau erhalten!

Rheinland-Pfalz. Am 13. Januar fanden die digitalen Moselweinbautage 2023, die sich um das Schwerpunktthema Nachhaltigkeit gedreht hatten, mit dem weinbaupolitischen Tag ihren Abschluss. Rund 150 Zuschauer verfolgten den Vortrag des Präsidenten des Weinbauverbands Mosel, Walter Clüsserath, der von den Aktivitäten des Weinbauverbands im zurückliegenden Jahr berichtete. So habe der Verband unter anderem sehr deutlich Stellung gegen die Pflanzenschutzreduktionspläne der EU bezogen, die Herkunftsprofilierung in der Schutzgemeinschaft vorangetrieben und erfolgreich für eine Wiederaufnahme des Präparates Mildicut in die BVL-Pflanzenschutzmittelliste für Anwendung mit Luftfahrzeugen gekämpft. Gegenüber den Winzern appellierte er für eine bedachtsame Bewirtschaftung der Weinberge: „Naturschutz fängt bereits im Kleinen an.“

Clüsserath wies weiterhin auf das hohe Gut einer funktionierenden und gefestigten Demokratie hin, die als Ideenwettbewerb jedem die Möglichkeit der Mitgestaltung eröffne. Gleiches gelte für die Verbandsarbeit. Er forderte die Zuhörer auf, sich für die Interessen des Berufsstands aktiv einzubringen.

Hofübergabeseminar II

Die Hofübergabe vernünftig regeln

Koblenz. Eine geordnete landwirtschaftliche Hofübergabe ist die Grundlage für einen erfolgreichen Start der Hofnachfolger und ihren landwirtschaftlichen oder weinbaulichen Betrieb. Das Seminar „Die Hofübergabe vernünftig regeln“ findet am 04. bis 05. Februar 2023 in der Hauptgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau statt. Es setzt sich mit den betrieblichen Maßnahmen, aber vor allem auch mit den zwischenmenschlichen Fragestellungen vor und während der Hofübergabe auseinander.

Gemeinsam finden die Teilnehmer heraus, welche Hindernisse zu überwinden sind und wie der Übergabeprozess von Beginn an in die richtige Richtung geführt wird, damit eine vernünftige Hofübergabe gelingen kann.

Die Seminarkosten betragen 325 € inkl. Vollverpflegung und Übernachtung im EZ (ohne Übernachtung mit Frühstück beträgt die Seminargebühr 210 €).

Anmeldung und Information: Evangelische Akademie für Land und Jugend unter: https://www.lja.de/veranstaltungen/2345316/2023/02/04/die-hof%C3%BCbergabe-vern%C3%BCnftig-regeln.html oder telefonisch: 02681 / 95160

Neujahrsempfang der LandFrauen

„Frauen, die nichts fordern, bekommen nichts“

Koblenz. „Frauen die nichts fordern, werden beim Wort genommen: sie bekommen nichts!“ Mit diesem provokanten Zitat von Simone de Beauvoir machte Gudrun Breuer, Präsidentin des LandFrauenverband Rheinland-Nassau, während des Neujahrsempfangs ihres Verbandes deutlich, dass Frauen nur jedes vierte Mandat in der Politik erhielten, was aber ihrem Stellenwert in der Gesellschaft nicht gerecht werde. Umso wichtiger sei die diesjährige Kampagne „Mut Mitbestimmung Mitgestaltung – Mehr Frauen in die Räte und Gremien“, die mit diesem Empfang eingeleitet werde. Breuer: „Es ist wichtig, dass Frauen sich in den kommunalen Räten und Gremien für die Menschen in den Gemeinden, Städten und Landkreisen einsetzen. Es geht darum, das demokratische Grundverständnis zu stärken. Wir möchten mit dieser Kampagne Frauen für die Politik begeistern, der Anfang wird heute gemacht.“

Nach dem Grußwort der Frauenministerin Katharina Binz, die auch die Schirmherrschaft der Kampagne übernommen hat, sprach Bundestagsabgeordnete und LandFrau Gitta Connemann über ihren Werdegang in der Politik. Sie habe sich nie davon abhalten lassen, ihrer Leidenschaft – der verantwortlichen politischen Arbeit – nachzugehen, immer am Ball zu bleiben und stets den Mut zu haben, Entscheidungen zu fällen: „Politik ist die Gestaltung des Miteinanders, sie braucht die Erfahrung, die Kompetenz und die Sichtweise beider Geschlechter. Lasst uns gemeinsam stark sein, nutzt das Netzwerk der LandFrauen, um andere Frauen für die Politik zu begeistern und stärkt Euch gegenseitig“, so der Appell von Connemann an die begeisterten LandFrauen im Land.

In der anschließenden Talkrunde berichteten Frauen von ihren Erfahrungen in der Politik und riefen dazu auf, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten, um u.a. die Rahmenbedingungen für familienfreundlichere Sitzungen zu schaffen oder über digitale Konzepte nachzudenken.

Bei weiteren Fragen und Informationen zum Thema melden Sie bei: info@landfrauen-rheinland-nassau.de.

Der LandFrauenverband Rheinland-Nassau ist mit ca. 18.000 Mitgliedern der größte Frauenverbund im Norden von Rheinland-Pfalz. Sie arbeiten überkonfessionell und politisch unabhängig. Die “Zukunftsregion ländlicher Raum” ist Vision und Motivation im LandFrauenverband. Die Mitgliedschaft steht allen Frauen im ländlichen Raum offen. Sie sind ein großes Netzwerk von Frauen für Frauen! Eine Gemeinschaft, die begeistert und beflügelt.

Tag des Deutschen Apfels am 11. Januar

Deutsche Qualität verstärkt nachfragen!

Koblenz. Der Apfel ist das beliebteste Obst der deutschen Verbraucher. Von den insgesamt 72 Kilogramm Pro-Kopf-Verbrauch an Obst in Deutschland entfallen 24 Kilogramm auf Äpfel. Am 11. Januar findet der jährliche „Tag des Deutschen Apfels“ statt. An diesem Tag wird vermehrt auf die Bedeutung des Apfels in der Ernährung und für die Obstbaubetriebe hingewiesen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hebt dabei die in Deutschland übliche umweltfreundliche integrierte Produktion der Äpfel hervor. So wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach dem sogenannten Schadwellenprinzip, also der Anzahl der auftretenden Schädlinge, angewandt. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit zwischen Obstbauern und Imkern in Rheinland-Pfalz vorbildlich.

Es gibt viele Argumente, die für eine verstärkte Nachfrage für in Deutschland und Rheinland-Pfalz erzeugte Äpfel sprechen. Vor allem setzen die Menschen damit ein Zeichen für „ihre Bauern“, da der erhöhte Mindestlohn für die Saisonarbeitskräfte und steigende Energie- und Produktionskosten zu deutlichen Belastungen im Obstbau geführt haben, wodurch den Obstbauern die Bewirtschaftung ihrer Betriebe deutlich erschwert wird. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Obstbau Rheinland-Nassau, Norbert Schäfer, bringt es auf den Punkt: „Der Selbstversorgungsgrad an deutschen Äpfeln in Höhe von 45 Prozent hat durchaus noch Luft nach oben. Wer verstärkt Äpfel isst, unterstützt nicht nur eine ausgewogene Ernährung und damit die eigene Gesundheit, sondern auch die heimischen Obstbaubetriebe und somit unsere landwirtschaftlichen Strukturen im ländlichen Raum.“

Der „Tag des Deutschen Apfels“ sollte Anlass sein, sich vermehrt mit dem Apfel in der Ernährung auseinanderzusetzen und an der Ladentheke häufiger die vielfältigen deutschen Apfelsorten nachzufragen.