Veranstaltung über Altervorsorge für mitarbeitende Familienangehörige

Koblenz. Am 14. November findet von 10 bis 12 Uhr ein bwv-Seminar über die Altersvorsorge für mitarbeitende Familienangehörige in der bwv-Hauptgeschäftsstelle in Koblenz statt.

Rechtsanwältin Barbara Wolbeck und Versicherungsreferentin Dr. Petra Paul sprechen u.a. über die Absicherung von Ehepaaren und nicht Verheirateten bei Todes- und Scheidungsfall sowie über sozialversicherungsrechtliche Fragen. Die Absicherung über Unfall- und Berufsunfallversicherung sowie die finanzielle Vorsorge fürs Alter sind weitere Themen des Seminars.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und 80 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier anmelden.

Moderner neuer Internetauftritt des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau

Koblenz. Ab sofort präsentiert sich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (bwv) unter www.bwv-net.de mit einer neu gestalteten Homepage, einschließlich neuem Logo. Im Fokus der Neugestaltung der Webseiten standen vor allem eine inhaltliche Anpassungen, eine optische Überarbeitung und die Optimierung der Nutzung für Smartphones und Tablets.

Bereits in 2022 entschloss sich das Präsidiums des bwv, die in die Jahre gekommene optische Darstellung des Verbandes aufzufrischen und an die neuen Medien und deren technischen und gestalterischen Anforderungen anzupassen. Für die Umsetzung wurde die „4D. Digitalagentur für das Land eG“ beauftragt, eine Genossenschaft des Deutschen Bauernverbandes, vieler Landesbauernverbände und weiterer landwirtschaftsnahen Organisationen. In einem Workshop wurden Ideen gesammelt und im Öffentlichkeitsausschuss des bwv weiterentwickelt. Dabei wurden sowohl das Logo als auch die Farbgestaltung effektiver und die Verwendung auf Tablets und Smartphones optimiert. Dabei sind wir der „Traube und Ähre“ treu geblieben und haben das Logo weiterentwickelt und mit dem Namen der Verbandes bwv zu einer Wort/Bild-Markeverknüpft. Damit wurde auch die Handhabung und Lesbarkeit der Seite über mobile Geräte deutlich verbessert.

Die bisherigen Angebote an die Mitglieder des bwv bleiben vollumfänglich erhalten, sodass auch in Zukunft der gesamte bwv-Service sowohl über die Hautgeschäftsstelle als auch über die Kreisgeschäftsstellen weiterhin in hoher Qualität zur Verfügung stehen wird.

Canva – Posts optimieren und gestalten

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am 07. November von 14 bis 17 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Seminar „Canva – Posts optimieren und gestalten“ durch.

Canva ist ein Grafikprogramm, das das Erstellen von Posts u.a. für Facebook und Instagram kinderleicht  ermöglicht. Yvonne Pauly, Projektmanagerin in der Erwachsenenbildung erläutert die Möglichkeiten von Canva und gibt einen Überblick über die grafischen Möglichkeiten. Sie wird die Teilnehmer in die Lage versetzen, schnell und ansprechend eigene Posts informativ zu gestalten. Darüber hinaus wird sie ihnen Tipps und Tricks zu Canva mit auf den Weg geben. Die Teilnehmer dürfen gern eigene Ideen und Wünsche während des Seminars äußern.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und 80 Euro für Nichtmitglieder. Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier anmelden.

SUR: Umweltausschuss verweigert den kooperativen Ansatz

Bei der heutigen Abstimmung zum Bericht des Umweltausschusses des Europäischen Parlamentes zur Sustainable Use Regulation (SUR) hat sich eine knappe Mehrheit für die Empfehlungen der Berichterstatterin Sarah Wiener (GRÜNE) ausgesprochen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass damit erneut eine Chance vertan wurde, die in der Farm-to-Fork-Strategie gesetzten Ziele gemeinsam zu erreichen. „Offensichtlich hat wieder einmal die Ideologie über den kooperativen Ansatz gesiegt“, so der Generalsekretär des DBV, Bernhard Krüsken. „Dies ist sehr bedauerlich, denn mit den hier vorgesehenen Pauschalverboten ohne naturschutzfachlichen Bezug und mit überzogener Bürokratie würde der Natur nicht geholfen und der Landwirtschaft geschadet.“

Der Umweltausschuss hat nach langen Beratungen heute über die Empfehlungen abgestimmt, die nun an das Parlament weitergereicht werden. Dabei gab es eine knappe Mehrheit für pauschale Verbote aller chemisch-synthetischen Mittel, die nicht als Low-Risk-Wirkstoffe klassifiziert sind. Da es derzeit auch darüber hinaus keine ausreichenden Alternativen gibt, hätte dies das faktische Aus für die konventionelle Landwirtschaft zur Folge. Die Festlegung, was ein sensibles Gebiet sei, soll auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt werden. Nach Einschätzung des DBV wird dies durch Unterschiede in der Ausweisung zu einer Verschärfung der Wettbewerbsverzerrungen führen. Auch die anderen Punkte des Vorschlages, wie eine ausufernde und völlig praxisfremde Dokumentationspflicht und eine weitere Verschärfung der schon überzogenen Reduktionsziele, bestätigen den Eindruck, dass die Abgeordneten nach wie vor die erheblichen Belastungen nicht verstehen oder ignorieren, die auf die Landwirtschaft zukommen, sollten die Vorschläge umgesetzt werden. (DBV)

BTV 3 – Handel mit rheinland-pfälzischen Tieren nach wie vor ohne Beschränkungen möglich

Koblenz. Auf Bitten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau hatte das für Tierseuchenfragen zuständige rheinland-pfälzische Umweltministerium vergangene Woche die Organisationen, die die Rinderhalter vertreten, kurzfristig zu einer Videokonferenz eingeladen. Hintergrund war u.a. die Restriktionen im Nachbarland Nordrhein-Westfalen, nach dem Nachweis des BTV 3-Virus bei einem Schaf in Kleve (die Rheinische Bauernzeitung berichtete). Zusammenfassend kann bestätigt werden, dass es – anders als in Nordrhein-Westfalen – bisher keinerlei tierseuchenrechtliche Grundlagen für Restriktionen bzw. Einschränkungen im Handel für Rheinland-Pfalz bestehen. Der Markt hat trotzdem Verwerfungen erlitten, da die niederländischen Mäster letzte Woche den Fall in Kleve genutzt haben, um keine weiteren Kälber aus BTV-freien Gebieten, wie z.B. Rheinland-Pfalz, aufzukaufen. Für dieses Verhalten gibt es keine tierseuchenrechtlichen Gründe. Es ist aber bekannt, dass die niederländischen Mäster auch in der Vergangenheit plötzlich die Aufnahme von Kälbern zur Mast abgelehnt haben. Leider können die Mäster auf privatrechtlicher Ebene nicht belangt werden, da die Lieferungen von sogenannten „Montagskälbern“ laut Viehhandel „auf Zuruf“ laufen, also keinerlei Verträge zugrunde liegen.

In der Videokonferenz wurde seitens der Veterinäre vor einem illegalen Einsatz eines südafrikanischen Impfstoffes gewarnt, da er Nebenwirkungen aufweise und außerdem auch andere Serotypen beinhalte, da er in Südafrika nicht nur gegen BTV 3 eingesetzt werde. Insgesamt gebe es bei der Blauzunge 24 verschiedene Serotypen. Gegen den Serotyp 3 gebe es derzeit in der EU keinen zugelassenen Impfstoff. Natürlich werde man auf die Impfstoffhersteller zu gehen, aber bis hier ein Impfstoff zugelassen werden könne, werde es dauern, so die Einschätzung der obersten Veterinärverwaltung.

Auf die Nachfrage, was man als Tierhalter tun könne, um die Tiere zu schützen, berichteten die Veterinäre, dass sich die Gefahr der Einschleppung der Krankheit in die Bestände wohl verringern lasse, wenn man empfängliche Tiere vor der Abenddämmerung von der Weide in den Stall hole und erst nach der Morgendämmerung auf die Weide lasse. Somit könne die Flugzeit der Gnitzen, die bekanntlich den Virus übertragen würden, umgangen werden. Empfängliche Tiere sollten außerdem mit Repellentien behandelt werden.

Regeln für die Verbringung von Tieren aus Nordrhein-Westfalen

Für das innerstaatliche Verbringen von lebenden Rindern, Schafen und Ziegen aus dem nicht mehr als BTV-frei geltenden Gebiet Nordrhein-Westfalen in BTV-freie Gebiete in Deutschland gelten folgende Tiergesundheitsanforderungen bei Schlachttieren:

a) Die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers (Tierhaltererklärung befindet sich laut MKUEM in Arbeit) begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion aufgetreten sind bzw. kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion und kein nicht abgeklärter Krankheitsverlauf, der auf eine BTV-Infektion hinweist, festgestellt wurde,

b) die Tiere werden direkt von der Herkunftszone zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet, und

c) der Unternehmer des Herkunftsbetriebs hat den Unternehmer des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert. Eine Entschädigung für Tierverluste beim Versterben der Tiere an der Blauzungenkrankheit durch die Tierseuchenkasse kann nicht gewährt werden, da keine Rechtsgrundlage existiert. Das Tiergesundheitsgesetz (§ 15 TierGesG) lässt Entschädigungen nur zu, wenn eine Tötungsanordung besteht oder ausgesprochen wird, was bei BTV jedoch nicht der Fall ist.

Der bwv informiert zu BTV aktuell über seine Homepage www.bwv-net.de und über das Milch/Rindfleisch-Info, das Mitglieder über die Homepage bestellen können.

Horper kritisiert Duldungspflichten beim Ausbau erneuerbarer Energien

Koblenz. Die Bundesregierung hat im August 2023 das Solarpaket beschlossen und den Gesetzgebungsprozess begonnen, mit dem eine Vielzahl an Maßnahmen zur Förderung des Zubaus von Photovoltaik (PV) umgesetzt werden sollen. Kernpunkt des Solarpaketes ist das Ziel, bis zum Jahr 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Deutschland auf 80 Prozent zu steigern. Das soll insbesondere über einen verstärkten Zubau und durch eine erhöhte Geschwindigkeit beim Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern, an Gebäuden und auf Freiflächen erreicht werden. Auch besondere Regelungen für Agri-PV und Biodiversitäts-PV werden vorgesehen. Das aus Sicht der Landwirtschaft grundsätzlich zu begrüßen.

Auf Kritik von Landwirtschaft und Grundstückseigentümern stoßen allerdings die Pläne, dass im Rahmen der tatsächlichen Umsetzung weitreichende Duldungspflichten für die Verlegung von elektrischen Leitungen und Überfahrtrechte zu Lasten der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter in die gesetzlichen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aufgenommen werden sollen. Nach Ansicht von BWV-Präsident Michael Horper ist dies ein intensiver und unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentum und wird daher abgelehnt: „Aus meiner Sicht haben sich die bisherigen Vorgaben bewährt, wonach sich Anlagenbetreiber und Grundstückseigentümer mit umfassenden Gestattungsvereinbarungen interessengerecht und privatautonom abgesichert haben.“, so Horper. „Wenn nun eine Duldungsverpflichtung mit sehr geringen Entschädigungen der Eigentümer festgeschrieben werden soll, wird dadurch die Akzeptanz beim Ausbau der erneuerbaren Energien nicht gefördert werden“. Horper hat sich deshalb mit einem Brief an die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt gewandt und gefordert, die berechtigten Interessen der Grundstückseigentümer in den anstehenden Verhandlungen auf Bundesebene, insbesondere im Bundesrat, zu unterstützen und die auch verfassungsrechtlich bedenkliche Regelung zu streichen. Darüber hinaus sei es von zentraler Bedeutung, dass eine mit einer PV-Freiflächenanlage bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibe. Schließlich wirkten sich diese Vorgaben auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer aus. Ansonsten bestünden große finanzielle Risiken für landwirtschaftliche Betriebe. Die mit der bisher von der Finanzverwaltung geplante Zuordnung außerhalb des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sei mit erheblichen steuerlichen Nachteilen verbunden. Deshalb sei eine Klarstellung unbedingt notwendig. Nach den notwendigen Beschlüssen im Bundesrat und Bundestag soll das Solarpaket zum 01.01.2024 in Kraft treten.

UPS berechnet zusätzliche Nachfragezuschläge in der Zeit vom 1. Oktober 2023 bis 14. Januar 2024

Koblenz. Während der Hochsaison, vom 1. Oktober 2023 bis zum 14. Januar 2024, erhebt UPS Demand-Zuschläge (= Nachfragezuschläge) auf alle Pakete, die Zuschläge für ein großes Paket oder für eine zusätzliche Handhabungsgebühr erhalten würden. Das gilt auch für BWV-Mitglieder.

Die Zuschläge werden ab dem 1. Oktober 2023 für alle Export- oder Inlandssendungen mit einem tatsächlichen Gewicht von mehr als 25 kg berechnet.

Die Demand-Zuschläge werden als Pauschalgebühr pro Paket zusätzlich zu den bestehenden Tarifen, geltenden Zuschlägen o.ä. erhoben.

Weitere Informationen zu dem mit UPS geschlossenen Rahmenvertrag können hier im Mitgliederbereich der BWV-Homepage eingesehen oder über die jeweilige BWV-Kreisgeschäftsstelle erfragt werden.

Rheinland-Pfalz ist BTV-frei und der Handel ist nicht eingeschränkt

Koblenz. Im Kreis Kleve (NRW) wurde am Donnerstag, den 12.10.2023 der erste Fall von Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 bei einem Schaf eindeutig festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Fall bereits bestätigt. Es ist der erste Fall nach zweijähriger Pause ohne Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease) Das betroffene Schaf war klinisch auffällig. Die anderen Tiere im Bestand haben bisher keine Symptome gezeigt. Trotzdem wurde der betroffene Bestand bereits im Verdachtsfall vorsorglich gesperrt.

Durch die Feststellung des Ausbruchs verliert das gesamte Bundesland NRW den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Rheinland-Pfalz ist von der BTV 3-Restriktionszone zum aktuellen Stand nicht betroffen. Der Handel mit Wiederkäuern ist für rheinland-pfälzische Betriebe in Bezug auf BTV 3 nicht eingeschränkt! Durch den Wegfall der BTV-Freiheit in NRW darf der Viehhandel empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und sonstige Wiederkäuern) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete nur noch unter bestimmten Auflagen transportieren. Betriebe, in denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit besteht oder in denen eine Infektion nachgewiesen wurde, werden gesperrt und dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportieren.

Das FLI spricht von einem dynamischen Geschehen. In den Niederlanden sind mittlerweile über 1.000 Betriebe betroffen, überwiegend Schafhaltungen. Die Serotyp 3-Virusvariante geht offenbar mit stärkeren klinischen Schäden einher. In Milchvieh-betrieben wird von einem Rückgang der Milchleistung zwischen 30 und 50 % berichtet. Die Niederlande hat ihren Status „frei von der Blauzungenkrankheit“ verloren. In Belgien wurde ebenfalls ein Ausbruch in einer kleinen Schafhaltung der Gemeinde Turnhout, direkt an die Niederlande angrenzend, bestätigt. Auch Belgien hat daher seinen BTV-Freiheitsstaus verloren. Ein Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren aus den Niederlanden und Belgien ist aktuell verboten

Derzeit gibt es in der EU keine zugelassenen Impfstoffe gegen die Serotyp 3-Virusvariante der Blauzungenkrankheit. Einen südafrikanischen Impfstoff zur Seuchenbekämpfung einsetzen zu können, hat sich zerschlagen. Die niederländische Arzneimittelzulassungsbehörde hat den Impfstoff als „nicht sicher“ eingestuft. Eine Impfung ist nur mit einem Impfstoff möglich, der in der Europäischen Union oder den Niederlanden zugelassen ist.

BWV und IGJG fordern weitreichende Änderungen

Koblenz. Die Diskussion über die Novellierung des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes hat in den letzten Monaten hohe Wellen geschlagen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) sowie die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) hat nach langer und intensiver Diskussion Stellungnahmen erarbeitet und an die zuständige Ministerin Katrin Eder verschickt.

Hauptsächlich kritisieren BWV und IGJG, dass der Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes viele Unsicherheiten aufweist, die erst noch durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften näher bestimmt werden müssen. „Dabei ist uns gar nicht klar“, so der Vorsitzende der IGJG, Josef Schwan, „welches Ziel die Landesregierung inhaltlich damit verfolgt“. Als Beispiel nennt er die Voraussetzungen und das Verfahren, unter denen Eigentümer aus ethischen Gründen ihre Grundflächen aus der Solidargemeinschaft der Jagdgenossenschaft herauslösen können. Diese wichtige Frage sei nicht im Gesetz geregelt, sondern soll lediglich durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften konkretisiert werden. Die weitreichenden Ermächtigungsnormen zugunsten des MKUEM und die damit verbundenen Unsicherheiten seien, so Schwan, für die Jagdrechtsinhaber nicht akzeptabel. „Wir brauchen Klarheit und langfristige Rechtssicherheit anstatt einer „Wundertüte“, die auf der Verwaltungsebene am Gesetzgeber vorbei gefüllt wird.“

BWV-Präsident Michael Horper kritisiert vor allem die drohende Zersplitterung des bewährten Reviersystems. Die bisherige Regelung, wonach sich Grundeigentümer von Wald und Feld in der Jagdgenossenschaft zusammenfänden und die Ausübung der Jagd gemeinsam verwalten, sei dafür verantwortlich, dass die Jagd auch zum Schutz land- und forstwirtschaftlicher Kulturen sachgerecht ausgeübt werde. Für die Landwirte bedeute dies, dass sie in der Regel mit dem Jagdpächter verlässliche Ansprechpartner hätten. Dies müsse so bleiben.

IGJG und BWV sprachen sich außerdem dafür aus, in Zukunft den Wolf in das rheinland-pfälzische Jagdrecht aufzunehmen. Unabhängig von den sich dadurch bietenden rechtlichen Möglichkeiten, hinsichtlich einer Regulierung des Wolfsbestandes, sei dies auch ein deutliches Zeichen, dass die Landesregierung die Interessen der Tierhalter, vor allem in den Mittelgebirgsregionen, anerkenne, so Horper.

Stellungnahme des BWV zum Landesjagdgesetz

Stellungnahme des IGJG zum Landesjagdgesetz

Schweinehaltung weiterentwickeln – Möglichkeiten und Wege

Cloppenburg. Am 24. Oktober 2024 findet in der Stadthalle in Cloppenburg der DBV-Veredelungstag statt. Bitte melden Sie sich bis zum 19.10. an.

Die Schweinehaltung hat essentielle Bedeutung für viele Familienbetriebe in Deutschland. Das gilt auch für die vor- und nachgelagerten Stufen der Vermarktungskette und damit auch für die ländlichen Räume.

Die Nutztierhaltung steht im kritischen Fokus medialer und politischer Debatten. Gleichzeitig hängen Zukunft und Erfolg einer modernen Tierhaltung in hohem Maße von der Akzeptanz in Politik und Gesellschaft ab. In den vergangenen Monaten wurden einerseits das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Erleichterungen beim Baurecht und ein Bundesförderprogramm beschlossen. Andererseits gibt es zahlreiche Kritikpunkte an der Ausgestaltung der Gesetze bzw. Richtlinien. Mehr denn je gilt es jetzt, Lösungen und Wege zur Weiterentwicklung der Schweinehaltung zu suchen, zu finden und die Betriebe auf die Zukunft auszurichten. Dabei kommt es nicht zuletzt darauf an, im europäischen Binnenmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Seien Sie herzlich willkommen auf dem DBV-Veredlungstag 2023 in der Stadthalle Cloppenburg in Niedersachsen. Wir freuen uns darauf, die Perspektiven für die deutsche Schweinehaltung mit Ihnen, mit kompetenten Vertretern der Wirtschaft, der Politik und der Beratung zu diskutieren.

Programm zum DBV-Veredelungstag