BWV Service

Preiserhöhung zum 01.07.2023 bei UPS

Koblenz. Zum 01.07.2023 erhöht UPS im Bereich des innerdeutschen Standardversandes die Preise u.a. für die BWV-Mitglieder.

Der seit 2020 bestehende Rahmenvertrag zwischen dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und UPS kann von den Mitgliedern sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Versand genutzt werden.

Das Versandsystem von UPS ermöglicht Zusatzleistungen, die teilweise kostenlos angeboten werden. Zu den Zusatzleistungen gehören:

– Kostenlose Sendungsverfolgung

– Kostenloser Zustellnachweis

– Kostenlose Paketübergabe bei einem UPS Paketshop (alternativ holt UPS die Versandpakete gegen einen Kostenaufschlag ab)

– Alterskontrolle

Weitere Informationen zu dem mit UPS geschlossenen Rahmenvertrag erhalten Sie über den BWV-Internetauftritt unter www.bwv-net.de im Mitgliederbereich oder über die jeweilige BWV-Kreisgeschäftsstelle.

Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen

Landwirtschaftliche Flächen sind wichtig und zu schützen

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerbandes Rheinland-Nassau (BWV), Ökonomierat Michael Horper, kritisiert den zunehmenden Verbrauch an landwirtschaftlich genutzten Flächen scharf: „Das Land trägt Verantwortung für die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Diese dürfen nicht verbraucht werden, sondern müssen für die Nahrungsmittelproduktion und landwirtschaftliche regenerative Energien zur Verfügung stehen. Für den Bau von Solaranlagen müssen zuerst versiegelte Flächen, Verkehrsflächen und Konversionsflächen herangezogen werden.“

In seiner Stellungnahme über die Landesverordnung für Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten lehnt die berufsständische Vertretung die Erweiterung des Errichtungsvolumens für Freiflächen-Solaranlagen von 200 auf 400 Megawatt je Kalenderjahr ab. So hat sich der Verbandsrat des Bauern- und Winzerverbandes (BWV) einstimmig gegen den weiteren Ausbauzuwachs von Solaranagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgesprochen. Der BWV teilt weiter mit, dass bereits heute durch die Errichtung von Freiflächenanlagen zu viele landwirtschaftliche Flächen verloren gingen. Nicht nur die Verwerfungen auf dem Pacht- und Grundstücksmarkt seien beachtlich, landwirtschaftliche Betriebe, die schließlich von ihren Flächen abhängig seien, würden wirtschaftlich massiv geschädigt.

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, maximal zwei Prozent der Ackerflächen in Rheinland-Pfalz für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bereitzustellen. Der BWV fordert daher die Regierung auf, im Rahmen eines Monitorings die Gesamtphotovoltaikfreiflächen zu ermitteln und sicherzustellen, dass dieses politische Ziel nicht übererfüllt wird.

Livestream

Teilnahme am Deutschen Bauerntag 2023 ist digital möglich

Münster. Am 28. und 29. Juni 2023 treffen sich zur diesjährigen Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in Münster Delegierte aus allen Bundesländern, um über aktuelle agrarpolitische Entwicklungen zu diskutieren.

Der DBV bietet für beide Tage einen Livestream an. Am 28. Juni ab 12.30 Uhr ist eine digitale Teilnahme unter https://www.bauernverband.de/topartikel/deutscher-bauerntag möglich.

Hier können Sie das Programm herunterladen

Für Mitglieder im BWV Rheinland-Nassau

Neuer Rahmenvertrag mit der Firma U-Label

Koblenz. Infolge neuer verordnungsrechtlicher Regelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU müssen für Weine und Weinerzeugnisse ab dem 8. Dezember 2023 Nährwertangaben und die Auflistung der Zutaten entweder auf dem Etikett oder in digitaler Form als E-Label (über einen QR-Code auf dem Etikett verlinkt) angegeben werden. Die Hersteller von Spirituosen sind vorerst noch nicht zur Nutzung von E-Labels verpflichtet. Hier genügt die Auflistung auf dem Flaschenetikett.

Das Comitée Européen des Entreprises Vin hat zu dieser Thematik eine europäische Plattform („U-Label“) mit unterschiedlichen Angeboten gegen Bezahlung entwickelt.

Die Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, die Hersteller von Wein, Weinerzeugnissen und Spirituosen sind, können über den neuen BWV-Rahmenvertrag mit U-Label von den beiden Angebotsvarianten BASIC und PLUS profitieren.

Die Anmeldung zur Nutzung des Angebotes U-Label erfolgt in 2 Teilschritten:

Teilschritt 1

Mitglieder, die den Rahmenvertrag mit U-Label nutzen wollen, können eine Teilnehmermeldung hier über den Mitgliederbereich der BWV-Homepage www.bwv-net.de ausdrucken und ausfüllen und damit ihre Mitgliedschaft im BWV bestätigen lassen.

Nach Bestätigung der Mitgliedschaft im BWV erhält das Mitglied eine „Tokennummer“ vom BWV per Mail zugeschickt. Diese Tokennummer wird zum Nachweis der Rabattberechtigung bei der Registrierung bei U-Label benötigt.

Teilschritt 2

Die eigentliche Registrierung bei U-Label https://www.u-label.com/ kann das Mitglied nach Erhalt der Tokennummer über den BWV selbständig durchführen.

Interessenten können sich bei Fragen an ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle wenden.

Online-Veranstaltung

Wolf und Herdenschutz – Fördermöglichkeiten in Rheinland-Pfalz

Koblenz. Im nördlichen Rheinland-Pfalz wurden im ersten Halbjahr 2023 wieder vermehrt Wölfe nachgewiesen. Daher steigt der Informations- und Beratungsbedarf von haupt- und nebenberuflichen Landwirten und Tierhaltern an. Das rheinland-pfälzische Koordinationszentrum für Luchs und Wolf (KLUWO) bietet am Donnerstag, den 22. Juni 2023 von 18 bis 20 Uhr, in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) eine kostenlose Online-Veranstaltung zum Thema „Wolf und Herdenschutz sowie aktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten in Rheinland-Pfalz“ an. Die Veranstaltung legt den Schwerpunkt auf die Region Taunus. Allerdings sind die Informationen, insbesondere zu aktuellen Fördermöglichkeiten in Rheinland-Pfalz, auch für Tierhalter und Interessierte aus anderen Regionen von Bedeutung.

Weitere Inforationen und die Anmeldung sind verfügbar unter: https://www.herdenschutz.dvl.org/aktuelles/veranstaltungsdetails/wolf-und-herdenschutz-sowie-aktuelle-informationen-zu-foerderungsmoeglichkeiten-in-rheinland-pfalz

Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 21. Juni 2023. Der Teilnahmelink wird nach der Anmeldung und vor der Veranstaltung zugeschickt.

Sozialwahlen 2023

Wahlergebnis: Gemeinsame Liste des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, des Hessischen Bauernverbandes sowie des Bauernverbandes Saar erreicht über 8 %

Koblenz. Das Wahlergebnis der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) wurde in der Sitzung des Wahlausschusses der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau am 09.06.2023 bekannt gegeben. Eine Wahl mit Wahlhandlung fand ausschließlich in dieser Gruppe statt.

In den Gruppen der Arbeitgeber und versicherten Arbeitnehmer wurde jeweils nur eine Liste zugelassen. Daher fanden in diesen beiden Gruppen keine Wahlhandlungen statt.

Die Wahlbeteiligung in der Gruppe der SofA betrug 61,3 %.

Die Sitzverteilung wird gemäß gesetzlicher Vorgabe nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt ermittelt. Dabei dürfen nur die Vorschlagslisten berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. In der SofA-Gruppe haben sich neun Listen um die 20 Sitze in der Vertreterversammlung beworben. Bis auf die Liste des Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023, die unter anderem Vertreter des LSV, der AbL sowie des BDM enthält, haben alle Listen mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.

Die Liste 5 mit dem Namen „Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland“ hat 9.161 Stimmen und damit einen Prozentsatz von 8,03 % erreicht. Es handelt sich um ein hervorragendes Ergebnis, welches zunächst dazu führt, dass Ingo Steitz (Rheinland-Pfalz Süd) und Karsten Schmal (Präsident Hessischer Bauernverband), Mitglied der Vertreterversammlung sind.

Stimmen- und Sitzverteilung

Die neu gewählte Vertreterversammlung hat 60 Mitglieder. Sie setzt sich paritätisch aus Vertretern der versicherten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zusammen. Sie wählt den Vorstand, der nach der Satzung der SVLFG aus 15 Mitgliedern besteht, beschließt unter anderem die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest und beschließt die Unfallverhütungsvorschriften. Die konstituierende Sitzung wird am 11. Oktober 2023 stattfinden.

Wir bedanken uns auch auf diesem Weg bei allen Wählerinnen und Wählern der Liste 5.

Agrarinfos für Bauern

Mit kostenlosen Fachinformationen immer auf aktuellem Stand

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau gibt seit 2007 kostenfreie Agrar-Infos an seine Mitglieder heraus. Die Nachfrage nach diesen Infos steigt stetig an. Sie unterscheiden sich nach Produktionsschwerpunkten: Acker- und Obstbau-Info, Milch-Info, Schweine-Info, Neuer Energien und Leader-Info. Interessierte Mitglieder können jede Info entweder per E-Mail oder Fax erhalten.

Jede Info enthält kompakte Beiträge zu politischen und marktwirtschaftlichen Themen, die auf die jeweiligen Produktionsbereiche zugeschnitten sind. Die Mitglieder werden somit schnell und fachlich fundiert informiert.

Anmeldungen erfolgen unter: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Karl-Tesche-Str. 3, 56073 Koblenz, Tel. 0261/9885-1112, Fax 0261/9885-1300 oder per E-Mail: netter@bwv-net.de oder direkt hier, über diesen Link.

Eurokongress im Dreiländereck

Landwirtschaft fordert: „Weniger Auflagen, mehr Vertrauen!“

Eifel. Hochrangige Vertreter aus Landwirtschaft und Politik trafen sich vergangene Woche im Rahmen eines Eurokongresses im Dreiländereck von Deutschland, Belgien und Luxemburg. Die jeweiligen Vertreter diskutierten über den Verordnungsentwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), über die geplante EU-Industrieemissionsrichtlinie und die Regulierung der Naturschutzzonen auf EU-Ebene. Die Teilnehmer des Eurokongresses bereisten drei landwirtschaftliche Betriebe.

Gastgeber und BWV-Kreisvorsitzender Stefan Fiedler sprach während der Begrüßung auf seinem Betrieb in Hallert über das bäuerliche Selbstverständnis und die Anforderungen, die ein landwirtschaftlicher Betrieb zu leisten habe: „Viele Betriebsleiter sind demotiviert. Fehlende Planungssicherheit und hohe Investitionskosten sowie ein stetig steigender bürokratischer Aufwand sind beängstigend. Dabei sprechen Nicht-Experten den Landwirten ihre fachlichen Fähigkeiten ab. Das ist ein unerhörter Vorgang. Wir kennen unsere Tiere, wir arbeiten mit der Natur, wir benötigen keine Sperrzeiten, wir wissen wann welche Arbeit getan werden muss!“ Es sei nun endlich an der Zeit, so Fiedler, dass die Politik mit den Bauern spreche, bevor Gesetzesentwürfe ausgearbeitet würden. Schließlich läge es im Interesse der Landwirtschaft, die Landschaft und die Natur zu erhalten.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michael Horper, stellte fest, dass die politischen Voraussetzungen der einzelnen EU-Staaten unterschiedlich seien, die Probleme seien aber vergleichbar. Es werde Zeit, gemeinsam zu handeln. Was seitens der EU der Landwirtschaft zugemutet werde, sei nicht mehr hinnehmbar: Green Deal, Farm to Fork, SUR, NRL oder Industrieemissionsrichtlinie würden die landwirtschaftlichen Betriebe regelrecht erschlagen. Dabei würden die Familienbetriebe nach guter fachlicher Praxis wirtschaften. Ein vollständiges Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten sei mit ihm nicht zu machen. Die Landwirtschaft habe gerade in den vergangenen zehn Jahren bewiesen, dass sie in der Lage sei, den Aufwand an Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren und diese genauer den Schadensverläufen anzupassen. Vielmehr sollte sich die EU den Staaten annehmen, die sich den Naturschutzthemen weitaus weniger gewidmet hätten als die mittel- und nordeuropäischen Staaten. Der Landwirtschaft und insbesondere den Sonderkulturbetrieben würden ohnehin schon Mittel fehlen und müssten mit Einbußen leben. Als Beispiel nannte Horper die Drahtwurmbekämpfung. Bei einem Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten wäre der Weinbau an der Mosel nicht mehr zu halten. In Rheinland-Pfalz wären insgesamt 260.000 Hektar an landwirtschaftlicher Nutzfläche betroffen.

Europaabgeordnete Christine Schneider sprach im Anschluss über die SUR und die Ziele der EU-Kommission. SUR und NRL seien ein Gesetzespaket, das zwar die Klimaneutralität der EU bis 2050 unterstützen solle, der Initiator EU-Vizepräsident Frans Timmermans, verbreite dabei aber Unwahrheiten. Die EVP werde sich nicht gegen die Ziele des Green Deal stellen. Timmermans Weg sei aber nicht der richtige, um die Ziele des Green Deal zu erreichen. Es mache einfach keinen Sinn, Ziele zu setzen, die nicht erreichbar seien. Die EVP verlange daher, dass die EU-Kommission bessere Vorschläge vorlege, die den Anforderungen an die Landwirtschaft auch gerecht würden. Außerdem müssten Ballungszentren in ein Gesamt-Biodiversitätskonzept eingebunden werden. Dies geschehe bisher nicht, so Schneider. Eine Reduktion von Pflanzenschutzmitteln könne nur Hand in Hand mit dem Einführen neuer Züchtungsmethoden gelingen. Darüber hinaus sei Digital Farming zu forcieren und Anreize zur Erforschung alternativer Pflanzenschutzmittel zu schaffen. Es dürften auf gar keinen Fall Anwendungslücken auftreten. Darüber hinaus forderte Schneider schnellere Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Gerade Deutschland müsse dabei schneller und fristgerechter arbeiten.

Schneider machte deutlich, dass sich die EVP dafür einsetzen werde, dass es kein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten gebe werde. Scharf kritisierte Schneider die fehlenden Gesetzesfolgenabschätzungen. Diese hätte die EU-Kommission durchführen müssen, bevor sie einen Entwurf zur Diskussion stelle. Es gebe keine Ernährungssicherung ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Auch ein landwirtschaftliches Antragsverfahren für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln lehne sie ab, da Landwirte schnell handeln müssten und nicht 14 Tage auf eine Genehmigung warten könnten. Hier zeige sich die fehlende Praxisnähe vieler Parlamentarier.

Nun gehe es um die Zukunft der Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Betriebe, die ihre Arbeit einstellen würden, seien für alle Zeit verloren. Dies wirke sich auch auf die Artenvielfalt aus, die nur mit der Landwirtschaft erhalten werden könne. In der anschließenden Diskussion machte BWV-Vizepräsident Walter Clüsserath deutlich, dass beispielweise der Apollofalter ein Kulturfolger sei und nur dort existiere, wo es auch Weinbau gebe. Ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Weinbau gäbe es am Ende auch keinen Apollofalter mehr. Vielfalt und Bewirtschaftung und somit Offenhaltung der Landschaft, gingen Hand in Hand. Landtagsabgeordneter Johannes Zehfuß ergänzte, dass mit einem de facto-Bewirtschaftungsverbot landwirtschaftlicher Flächen die Waldflächen im Lande zunehmen würden. Dies hätte allerdings einen eklatanten Rückgang der Artenvielfalt zur Folge.

Präsident Horper ärgert sich darüber, dass die Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt der Landwirte, die zu einer effektiveren Landwirtschaft beigetragen habe, ihnen nun „Auf die Füße falle“. Es stände der EU gut an, zwischen Staaten, die sorgfältig und weniger sorgfältig gearbeitet hätten zu unterscheiden. Es sei traurig, dass die Bundesregierung die Landwirte hier nicht unterstütze. Im Gegenteil, die Regierung unterstütze sogar noch Timmermans und Wieners Vorgehensweise.

Der Vorsitzende des Flämischen Bauernbundes Lode Ceyssens forderte die Berufsvertretungen auf, noch intensiver mit den Abgeordneten zu sprechen. So werde der Belgische Bauernbund verschiedene Europaabgeordneten kontaktieren und die Konsequenzen der geplanten Gesetze diskutieren. Die Abgeordneten wüssten oft nicht, welche Folgen ihr Abstimmungsverhalten habe. Abgeordnete Schneider ergänzte, dass genau hier die Gesetzesfolgenabschätzung fehle. Für sie sei die Aufklärung der Abgeordneten von großer Bedeutung.

Auf dem belgischen Betrieb der Familie von Marcel und Maria Maraite kritisierte der Präsident des ostbelgischen Bauernbundes, Roger Croé, dass die geplante EU-Industrieemissionsrichtlinie nicht auf die Landwirtschaft übertragen werden dürfe. Aktuell plane die EU Betriebe ab 150 Großvieheinheiten in diese Richtline einzubinden. Dies sei ein „Landwirtschaftsverhinderungsgesetz“. Croé stellte die Frage, ob Betriebe über 150 Großvieheinheiten nun zwei Betriebe bilden müssten. Es sei völlig unverhältnismäßig, landwirtschaftliche Betriebe als Industrieanlagen zu behandeln. Spätestens beim Generationswechsel würden die Familienbetriebe ihre Tätigkeiten einstellen. Selbst der französische Staatspräsident Emmanuel Macron fordere eine „Verschnaufpause“ für die Landwirtschaft. Dies sei ein bezeichnender Vorschlag. Croé bat die Abgeordneten, sich vehement vor die Landwirtschaft zu stellen. Die aktuelle Entwicklung sei höchst gefährlich.

EU-Abgeordneter Pascal Arimont kritisierte ebenfalls die fehlende Folgenabschätzung zur Industrieemissionsrichtlinie. Arimont schätzt, dass mit der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie auf mittlere Sicht 20 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe ihre Arbeit einstellen würden. Er erinnerte an einen wesentlichen Grund für die Gründung der Europäischen Union: Die Sicherstellung der Ernährungssicherheit der Bevölkerung! Niemand in der Europäischen Union und darüber hinaus in der Welt solle Hunger leiden. Die EU-Kommission bringe ihr eigenes Ziel nun akut in Gefahr. Ein weiteres Problem sei, dass die Verantwortlichen der Gesetzesinitiativen nicht mit den Bäuerinnen und Bauern sprechen würden. Wie würden Landwirte denn Energie einsparen? Wie würden sie die Biodiversität erhalten wollen? Stattdessen werde grüne Ideologie in Gesetzestexte verpackt. Ohne die Landwirtschaft werde auch der ländliche Raum zerstört. Auch diesen müsse die EU schützen. Am Ende stehe ein zunehmender Import an Lebensmitteln aus Regionen, die weitaus fragwürdiger produzieren würden als die Familienbetriebe in der EU. Es sei sein Ziel, so Arimont, die Emissionsrichtlinie im Europäischen Rat zu stoppen. Dafür müssten aber Mehrheiten gefunden werden. Außerdem müssten Änderungsanträge gestellt werden, um die Landwirtschaft aus dem Gesetzesvorhaben zu streichen. Es sei schon sehr bedenklich, dass der EU-Umweltausschuss und nicht der Landwirtschaftsausschuss für das Gesetzgebungsverfahren zuständig sei. In einem weiteren Punkt erklärte Arimont, dass die Wolfspopulation gedeckelt und das Schießen der Wölfe ermöglicht werden müsse. Es gebe durchaus flexible Lösungen, was aber Menschenverstand und den dazugehörigen Willen benötige.

Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb der Familie von Xavier Reiff erläuterte der EU-Abgeordnete Christophe Hansen, dass die Industrieemissionsrichtlinie fachlicher Nonsens sei. Hier würden landwirtschaftliche Betriebe über einen Kamm geschoren. Dies werde dem bäuerlichen Berufsstand nicht gerecht. Außerdem sei die SUR völlig überzogen. Bereits heute sei es möglich, über die eco-schemes den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Er bestätigte Arimonts Aussage, dass es schlecht sei, wenn landwirtschaftliche Themen im Umweltausschuss behandelt würden. Hier fehle der Sachverstand. Er sei nicht in der Lage sachlich über landwirtschaftliche Themen zu entscheiden. Es sei auch nicht verständlich, weshalb Einschränkungen im Bereich Pflanzenschutz nicht für Bahnstrecken oder Industrieanlagen gelten sollten. Hier könnte man die Mengen durchaus deutlich reduzieren, ohne Betriebe und somit Arbeitsplätze zu gefährden. Durch den Wegfall landwirtschaftlicher Betriebe würden Importe zunehmen und deren Produktionsgrundlage könne kaum mehr kontrolliert werden. Die EVP würde Änderungsanträge ins Parlament einbringen. Jetzt gelte es, auf Menschen zuzugehen und sie zu überzeugen. Wenn Änderungen nicht zu erreichen wären, empfehle er dem Berufsstand mit Demonstrationen und Traktoren in Brüssel und Straßburg aufzufahren.

Präsident Michael Horper betonte am Ende der Veranstaltung, dass sowohl der Deutsche Bauernverband als auch die Landesbauernverbände ein Pflanzenschutzanwendungsverbot in Schutzgebieten komplett ablehnen würden: „Wir werden ein faktisches Arbeitsverbot nicht akzeptieren!“.

Der Eurokongress hatte zu einem konstruktiven Meinungsaustausch über verschiedene Gesetzesvorhaben der EU geführt. Die anwesenden Vertreter aus Politik und Landwirtschaft kamen darin überein, dass Nachbesserungen in allen geplanten Gesetzesvorhaben dringend erforderlich seien.

Internationaler Tag der Milch

Food waste-Pioniere

Die Landwirtschaft ist auf dem nachhaltigen Weg, der Wiederkäuer, Grasland und Ackerbau als ökologische Einheit in einen Kreislauf bringt. Kühe fressen für Menschen nicht verwertbares Gras und Pflanzenreste, die bei der Lebensmittelproduktion entstehen. Pro Kilogramm veganem Lebensmittel fallen etwa vier Kilogramm nicht essbare pflanzliche Biomasse an, z.B. Stroh, Blätter und Spelzen. Auch Reste aus der Herstellung z. B. von Rapsöl und Bier verwerten die Tiere.

Kühe sind durch ihre Fähigkeit, das Nicht-Essbare in ein hochwertiges Lebensmittel zu verwandeln, sozusagen die Pionierin in der Vermeidung von Food waste. Wiesen und Weiden sind zudem einer der effizienteste Bodenspeicher für Kohlenstoff.

Gesunde Ernährung – EU-Schulmilchprogramm

Gesunde Kuhmilch ist auch künftig wertvoller Bestandteil des
EU-Schulprogramms

Koblenz. Mit großer Mehrheit ist Anfang Mai vom Europäischen Parlament der Initiativbericht zur künftigen Umsetzung des Schulprogramms für Obst, Gemüse und Milch angenommen worden. „Das ist eine gute Entscheidung für eine gesunde Ernährung unserer Kinder und ein klares Votum für die Versorgung mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs“, stellte der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michel Horper, fest. Der Gehalt an Eiweiß, Kalzium, Vitaminen und anderen wertvollen Inhaltsstoffen sei bei Kuhmilch meist deutlich höher als in Pflanzendrinks. In 100 ml Kuhmilch befänden sich durchschnittlich 3,5 g Fett, 3,4 g Eiweiß, 4,8 g Kohlenhydrate und 120 mg Kalzium. Die pflanzlichen Alternativen könnten da nicht mithalten. Bei Hafer würden beispielsweise wichtige Inhaltsstoffe bei der Verarbeitung zu Haferdrinks zerstört.

Das Schulprogramm würde im Falle von Ernährungseinschränkungen bei Kindern Alternativprodukte anbieten. Zwar stelle das derzeitige Programm beispielsweise nur Milchprodukte von Kühen zur Verfügung, Kindern mit Laktoseintoleranz würde aber laktosefreie Milch als Alternative angeboten. Die Aufnahme von pflanzenbasierten Milchersatzdrinks in das EU-Schulprogramm wurde daher von den Parlamentariern mehrheitlich abgelehnt. Das EU-Parlament war sich einig, nur weitgehend naturbelassene Lebensmittel zu fördern, darunter auch Bioprodukte.

Dies sei der richtige Weg, um den Kindern die naturnahe Nahrungsmittelerzeugung nahezubringen, ist sich Horper sicher. Nur wer die unbearbeiteten Nahrungsmittel kenne, sei auch als Erwachsener in der Lage, die Bedeutung gesunder Lebensmittel besser einschätzen zu können.

Das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch wird bis Ende 2023 überarbeitet.