Landwirtschaft in Krisenzeiten

BWV-Präsident Michael Horper: Abhängigkeit von Importen verringern

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, macht einen Tag nach der russischen Invasion in die Ukraine deutlich: „Wir Bauern und Bäuerinnen, Winzerinnen und Winzer sind verlässliche Produzenten von Agrarerzeugnissen in Deutschland und als solche sehen wir uns in der Verantwortung, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, gerade in Krisenzeiten, sicherzustellen.“

In einem Schreiben an die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, forderte er entsprechendes Krisenmanagement zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur. Dabei seien auch die Primärproduzenten in notwendige Absprachen einzubeziehen. Gleichzeitig müsse die Abhängigkeit von Importen so weit wie möglich verringert werden. Die Erzeugung heimischer Nahrungsmittel müsse Priorität haben und dürfe nicht weiter gefährdet werden. „Gerade Rheinland-Pfalz kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten, denn die Landwirte erzeugen nicht nur wichtige Lebensmittel, sondern stellen ihre Flächen auch für die Erzeugung von Energie zur Verfügung“, so Horper. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, fordert er einen sicheren und kostengünstigen Zugang zu Dieselkraftstoff, Düngemitteln, Futtermitteln und zu Ersatzteilen für landwirtschaftliche Maschinen sowie eine Stabilisierung der eigenen Energieerzeugung z.B. auch durch Biogasanlagen.

Es sei nun wichtig, sich auf die Wirtschaftlichkeit und die Handlungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu konzentrieren, macht Michael Horper deutlich. Hierfür seien klare politische Entscheidungen zur Entlastung der Betriebe zu treffen.

Tiergesundheit

BVD-Impfung und Einstallung geimpfter Tier ab 26.2.2022 in Rheinland-Pfalz verboten

Mainz. Die Oberste Veterinärbehörde im Umweltministerium in Mainz und das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz haben am 25.2.2022 mitgeteilt, dass ab Samstag, den 26.2.2022, in Rheinland-Pfalz die Impfung gegen die Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) und die Einstallung von gegen BVD geimpfter Tiere verboten sind. Hintergrund ist die Anerkennung des Antrags von Rheinland-Pfalz als BVD-freie Region durch die EU-Kommission. Damit gilt Rheinland-Pfalz offiziell als BVD-frei.

Die „Tierseuchenrechtliche Verfügung des Landesuntersuchungsamtes zur Anordnung eines Verbots der Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD)“ finden Sie hier auf der LUA-Homepage.

Was bedeutet BVD-frei?

Die Anerkennung des Status BVD-frei bedeutet nach den Vorgaben der EU, dass mindestens 99,8 Prozent der Betriebe im betreffenden Gebiet BVD-frei sind, beziehungsweise 99,9 Prozent der Rinder. Diese sind dann BVD-frei, wenn in den letzten 18 Monaten kein positiver Fall aufgetreten ist. Entweder müssen alle Tiere auf das BVD-Virus untersucht sein (davon die in den letzten 12 Monaten geborenen Kälber spätestens nach 20 Tagen), oder es wird nach einem vorgeschriebenen Schema auf Antikörper untersucht.

Warum wird die Impfung verboten?

Hintergrund des Impfverbots ist es, ein erneutes Auftreten der Seuche schneller erkennen zu können, so die Begründung des LUA. Impfungen verursachen eine Antikörperbildung im Tier. Da Impf-Antikörper und Antikörper natürlicher BVD-Infektionen im Labor nicht sicher unterschieden werden können, würde eine Impfung die Überwachung des Status „frei von BVD“ unmöglich machen.

Untersuchung über Ohrstanze wird zunächst fortgeführt

Hauptziel der staatlichen BVD-Bekämpfung, die bereits 2011 begonnen hat, ist es, dauerhaft infizierte Rinder möglichst frühzeitig zu erkennen und aus den Beständen zu entfernen, damit sie die Krankheit nicht verbreiten. Sichergestellt wurde dies durch die bundesweit verpflichtende Untersuchung von Ohrstanzen neugeborener Kälber. Seit dem Start dieser Untersuchungen im Jahr 2011 sind im LUA mehr als 1,6 Millionen Proben rheinland-pfälzischer Kälber auf den Erreger getestet worden.

Mittelfristig soll die BVD-Diagnostik auf serologische Untersuchungen umgestellt werden. Das wäre kostengünstiger und weniger aufwendig, so die Aussage der Veterinäre. Solange aber noch BVD-geimpfte Tiere in den Beständen vorhanden seien, sei diese Umstellung aber noch nicht möglich, da die serologische Untersuchung (Blut oder Tankmilch) nicht zwischen Antikörpern des Impfvirus oder des Feldvirus unterscheiden könne.

Wie verbreitet sich der BVD-Virus?

BVD ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die zu den verlustreichsten Virusinfektionen bei Rindern zählt. Das BVD-Virus wird durch direkten Kontakt der Tiere untereinander oder indirekt über kontaminiertes Futter, Wasser oder Gerätschaften übertragen. Bei Tieren mit funktionierendem Immunsystem verläuft die Infektion in der Regel ohne erkennbare klinische Symptome; gelegentlich werden Durchfall und grippeähnliche Symptome beobachtet. Besonders gravierend ist die Infektion des Fetus in der Gebärmutter trächtiger Tiere. Die Folgen können Aborte oder die Geburt missgebildeter Kälber sein. Wird der Fetus im ersten Drittel der Trächtigkeit infiziert, erkennt sein noch nicht ausgereiftes Immunsystem das Virus nicht als körperfremd und bildet keine körpereigene Abwehr aus. Folge: Die Tiere bleiben dauerhaft infiziert. Sie scheiden das Virus lebenslang in hohen Dosen aus und tragen so zur Verbreitung des Erregers im Bestand bei (Virämiker). Nach einer weiteren Infektion mit dem Virus der BVD erkranken sie an der Mucosal Disease (MD) und sterben in der Regel innerhalb weniger Tage.

Warum gibt es ein Einstallungsverbot für geimpfte Tiere?

Es dürfen keine geimpften Tiere mehr eingestallt werden, da sonst der Freiheits-Status gefährdet wird. Geimpfte Tiere, die aktuell noch in rheinland-pfälzischen Betrieben stehen, dürfen dort verbleiben. Sie dürfen jedoch nicht in andere Betriebe in freien Gebieten (also z.B. innerhalb Rheinland-Pfalz) verbracht werden.

Auf Empfehlung des für die Tierseuchenfragen zuständige Umweltministerium wurde in der Rheinischen Bauernzeitung und dem Agrarinfo für Mitglieder bereits im März 2021 der Hinweis veröffentlicht, dass nur noch BVD-frei getestete Tiere zugekauft werden sollen. Auch vom routinemäßigen Einsatz des Impfstoffes zur Prophylaxe wurde abgeraten. Damals galten der Eifelkreis und der Rhein-Hunsrück-Kreis noch als sogenannte Tilgungs-Landkreise.

Wie ist die Situation in anderen Bundesländern?

Im Nachbarland NRW wurde bereits zum 1.2.2022 das Impfverbot verhängt. Eine Karte mit dem Stand der BVD-Sanierung in Deutschland ist hier verlinkt (Stand 12/2021). Hier sind die BVD-freien Gebiete in Grün und die Gebiete mit BVD-Tilgungsprogramm in Rot dargestellt.

Weitere Fragen?

Tierhalter sollen sich bei Unklarheiten an die für sie zuständigen Veterinärämter, Kreisverwaltungsbehörden oder Zuchtorganisationen wenden.

12. Berliner Milchforum am 7. und 8. April 2022

Die im Herbst vergangenen Jahres gewählte Ampelregierung hat sich mit ihrem Koalitionsvertrag eine herausfordernde Agenda gestellt. Darauf stehen u. a. mehr Klima- und Umweltschutz, ein Umbau der Nutztierhaltung, nachhaltiges Wirtschaften und eine mögliche Herkunftskennzeichnung.

Diese Themen bedürfen eines intensiven Diskurses bzgl. ihrer Machbar- und Finanzierbarkeit innerhalb der Milchbranche und mit der Politik. Das 12. Berliner Milchforum wird in seinem hybriden Format ausreichend Gelegenheit für Diskussionen und Austausch der Teilnehmer im Rahmen von Podiumsdiskussion, Abendtreff und Fachveranstaltung bieten.

Die Tagung wird vom Deutschen Bauernverband und dem Milchindustrie-Verband in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Raiffeisenverband und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft ausgerichtet. Wir freuen uns, Sie auch wieder in Präsenz begrüßen zu dürfen.

Zur Anmeldung und zum Programm geht es unter: Online-Anmeldung Milchforum (berliner-milchforum.de)

Programm des Berliner Milchforums

Evaluation des Jagdrechts nicht auf dem Rücken der Jagdgenossenschaften austragen

Koblenz. Mitte Februar kam der BWV-Ausschuss Forst, Jagd und Eigentumsfragen zusammen, um das vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) im Januar 2022 vorgelegte Evaluationspapier zum Jagdrecht in Rheinland-Pfalz zu diskutieren. Zu der Sitzung konnte der Vorsitzende Josef Schwan auch den Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, sowie einige Vorstandsmitglieder der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG), darunter auch den Vorsitzenden, Ökonomierat Heribert Metternich, sowie weitere Kreisvorsitzende begrüßen.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein Diskussionspapier, mit welchem das für Jagdfragen zuständige MKUEM den Verbänden Anregungen für eine mögliche Novellierung landesjagdrechtlicher Regelungen übersandt hatte. Mit dem vorgelegten Papier soll der inhaltliche Spielraum ausgelotet werden, der in einen Referentenentwurf zur Änderung der jagdrechtlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz münden soll. Damit soll das Jagdrecht für die nächsten Jahre an aktuelle rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden.

Bei einigen Punkten konnten Jagdgenossenschaften und Landwirte eine gemeinsame Haltung erarbeiten, bei anderen sind zunächst noch weitere Abwägungen notwendig. So hatte das MKUEM beispielsweise vorgeschlagen, die mittlerweile vielerorts entstehenden großen Freiflächen-Photovoltaikanlagen als befriedete Bezirke ausdrücklich in das Jagdrecht aufzunehmen. Diese Anregung stieß jedoch auf einhellige Ablehnung bei den Teilnehmern, insbesondere, weil alleine durch eine Einzäunung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen die Bejagbarkeit solcher Flächen nicht ausgeschlossen sei und bestimmte Wildarten wie Kaninchen, Fuchs oder Federwild durchaus auf diesen Flächen vorkommen könnten. Darüber hinaus hätte die Aufnahme dieser Flächen in den Katalog der befriedeten Bezirke die Folge, dass dort kein Wildschaden mehr zu zahlen sei. Dieser Vorschlag stehe den Bestrebungen, in Zukunft vermehrt über sogenannte Agri-Photovoltaikanlagen nachzudenken, bei der die landwirtschaftliche Nutzung weitgehend erhalten bleiben soll, entgegen.

Weiterhin wurde die zur Diskussion gestellte Verringerung der Größe der Eigenjagdbezirke von bisher 75 auf 50 Hektar eher kritisch gesehen und abgelehnt. Einer Zersplitterung der jagdlichen Landkarte solle kein Vorschub geleistet werden. Zudem sei zu befürchten, so die Ausschussmitglieder, dass vermehrt Eigenjagdbezirke mit forstlichen Kulturen entstehen könnten, die die Verpachtbarkeit gemeinschaftlicher Jagdbezirke erschweren und die Wildschadenproblematik auf den landwirtschaftlich genutzten Kulturen verstärken könnten. Auf besondere Kritik stieß die Überlegung, das Wildschadensverfahren, das derzeit bei den Verbandsgemeinden geführt wird, in Zukunft nahezu gänzlich entfallen zu lassen und die Beteiligten stattdessen auf die Beschreitung eines ordentlichen Rechtsweges zu verweisen, wenn es vor Ort zu keiner Einigung kommt. Es wurde betont, dass Jagdgenossenschaften, bei denen in Zukunft Wildschäden möglicherweise angemeldet werden könnten, auf Grund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und der organisatorischen Aufstellung fachlich hierfür gar nicht in der Lage seien. Die Überwälzung solcher derzeit hoheitlich wahrgenommenen Aufgaben auf die Jagdgenossenschaften sei inakzeptabel, zumal die Jagdgenossenschaften auch gesetzlich für den Ersatz des Wildschadens verpflichtet seien. Offen jedoch waren die Teilnehmer für die Anpassung einzelner Verfahrensregelungen an die Erfordernisse der Praxis.

Es gab auch einige Aspekte, die von den Teilnehmern der Sitzung vorsichtig positiv eingeschätzt wurden. Dies betrifft beispielsweise Klarstellungen zur Wildfolge oder organisatorische Fragen der Jagdgenossenschaften, wonach in Zukunft die Amtszeit eines gewählten Jagdvorstandes mit der Wahl und nicht mehr wie bisher an dem auf die Wahl folgenden 01. April, beginnen könnte. Allerdings müsse dann auch das Ende der Amtszeit flexibilisiert werden.

Der Ausschussvorsitzende Josef Schwan betonte nach fast vierstündiger intensiver Diskussion abschließend, dass das Interesse der Bauern und Winzer sowie der Jagdrechtsinhaber in Rheinland-Pfalz eine starke Stimme benötigten. Er begrüßte daher die konstruktive Diskussion des Ausschusses und kündigte an, die gewonnenen Erkenntnisse in den Abstimmungsgesprächen mit anderen Verbänden sowie dem MKUEM weiterhin offensiv zu vertreten. Wenn es dann im Laufe des Jahre 2022 zu konkreten Vorschlägen im Rahmen eines Referentenentwurfes komme, müsse genau analysiert werden, wo die Vorstellungen des MKUEM mit denjenigen der Bauern, Winzer, Grundstückeigentümer und Jagdrechtsinhaber übereinstimmen. Jedenfalls dürften die Änderungen nicht dazu führen, die Jagdgenossenschaften zu schwächen. Er freue sich auf weitere konstruktive Diskussionen, um das Jagdrecht in Rheinland-Pfalz an die Herausforderungen von Politik und Gesellschaft anzupassen.

BWV-Ausschuss Forst, Jagd und Eigentumsfragen

Evaluation des Jagdrechts nicht auf dem Rücken der Jagdgenossenschaften austragen

Koblenz. Mitte Februar kam der BWV-Ausschuss Forst, Jagd und Eigentumsfragen zusammen, um das vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) im Januar 2022 vorgelegte Evaluationspapier zum Jagdrecht in Rheinland-Pfalz zu diskutieren. Zu der Sitzung konnte der Vorsitzende Josef Schwan auch den Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, sowie einige Vorstandsmitglieder der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG), darunter auch den Vorsitzenden, Ökonomierat Heribert Metternich, sowie weitere Kreisvorsitzende begrüßen.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein Diskussionspapier, mit welchem das für Jagdfragen zuständige MKUEM den Verbänden Anregungen für eine mögliche Novellierung landesjagdrechtlicher Regelungen übersandt hatte. Mit dem vorgelegten Papier soll der inhaltliche Spielraum ausgelotet werden, der in einen Referentenentwurf zur Änderung der jagdrechtlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz münden soll. Damit soll das Jagdrecht für die nächsten Jahre an aktuelle rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden.

Bei einigen Punkten konnten Jagdgenossenschaften und Landwirte eine gemeinsame Haltung erarbeiten, bei anderen sind zunächst noch weitere Abwägungen notwendig. So hatte das MKUEM beispielsweise vorgeschlagen, die mittlerweile vielerorts entstehenden großen Freiflächen-Photovoltaikanlagen als befriedete Bezirke ausdrücklich in das Jagdrecht aufzunehmen. Diese Anregung stieß jedoch auf einhellige Ablehnung bei den Teilnehmern, insbesondere, weil alleine durch eine Einzäunung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen die Bejagbarkeit solcher Flächen nicht ausgeschlossen sei und bestimmte Wildarten wie Kaninchen, Fuchs oder Federwild durchaus auf diesen Flächen vorkommen könnten. Darüber hinaus hätte die Aufnahme dieser Flächen in den Katalog der befriedeten Bezirke die Folge, dass dort kein Wildschaden mehr zu zahlen sei. Dieser Vorschlag stehe den Bestrebungen, in Zukunft vermehrt über sogenannte Agri-Photovoltaikanlagen nachzudenken, bei der die landwirtschaftliche Nutzung weitgehend erhalten bleiben soll, entgegen.

Weiterhin wurde die zur Diskussion gestellte Verringerung der Größe der Eigenjagdbezirke von bisher 75 auf 50 Hektar eher kritisch gesehen und abgelehnt. Einer Zersplitterung der jagdlichen Landkarte solle kein Vorschub geleistet werden. Zudem sei zu befürchten, so die Ausschussmitglieder, dass vermehrt Eigenjagdbezirke mit forstlichen Kulturen entstehen könnten, die die Verpachtbarkeit gemeinschaftlicher Jagdbezirke erschweren und die Wildschadenproblematik auf den landwirtschaftlich genutzten Kulturen verstärken könnten. Auf besondere Kritik stieß die Überlegung, das Wildschadensverfahren, das derzeit bei den Verbandsgemeinden geführt wird, in Zukunft nahezu gänzlich entfallen zu lassen und die Beteiligten stattdessen auf die Beschreitung eines ordentlichen Rechtsweges zu verweisen, wenn es vor Ort zu keiner Einigung kommt. Es wurde betont, dass Jagdgenossenschaften, bei denen in Zukunft Wildschäden möglicherweise angemeldet werden könnten, auf Grund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und der organisatorischen Aufstellung fachlich hierfür gar nicht in der Lage seien. Die Überwälzung solcher derzeit hoheitlich wahrgenommenen Aufgaben auf die Jagdgenossenschaften sei inakzeptabel, zumal die Jagdgenossenschaften auch gesetzlich für den Ersatz des Wildschadens verpflichtet seien. Offen jedoch waren die Teilnehmer für die Anpassung einzelner Verfahrensregelungen an die Erfordernisse der Praxis.

Es gab auch einige Aspekte, die von den Teilnehmern der Sitzung vorsichtig positiv eingeschätzt wurden. Dies betrifft beispielsweise Klarstellungen zur Wildfolge oder organisatorische Fragen der Jagdgenossenschaften, wonach in Zukunft die Amtszeit eines gewählten Jagdvorstandes mit der Wahl und nicht mehr wie bisher an dem auf die Wahl folgenden 01. April, beginnen könnte. Allerdings müsse dann auch das Ende der Amtszeit flexibilisiert werden.

Der Ausschussvorsitzende Josef Schwan betonte nach fast vierstündiger intensiver Diskussion abschließend, dass das Interesse der Bauern und Winzer sowie der Jagdrechtsinhaber in Rheinland-Pfalz eine starke Stimme benötigten. Er begrüßte daher die konstruktive Diskussion des Ausschusses und kündigte an, die gewonnenen Erkenntnisse in den Abstimmungsgesprächen mit anderen Verbänden sowie dem MKUEM weiterhin offensiv zu vertreten. Wenn es dann im Laufe des Jahre 2022 zu konkreten Vorschlägen im Rahmen eines Referentenentwurfes komme, müsse genau analysiert werden, wo die Vorstellungen des MKUEM mit denjenigen der Bauern, Winzer, Grundstückeigentümer und Jagdrechtsinhaber übereinstimmen. Jedenfalls dürften die Änderungen nicht dazu führen, die Jagdgenossenschaften zu schwächen. Er freue sich auf weitere konstruktive Diskussionen, um das Jagdrecht in Rheinland-Pfalz an die Herausforderungen von Politik und Gesellschaft anzupassen.

BWV-Service

Ab dem 01.03.2022 neue Erntehelfertarife

Koblenz. Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet ab dem 01.03.2022 zur Absicherung der Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer neue Erntehelfertarife für einen Versicherungszeitraum bis 91 Tage an. Es wird dabei eine Reise-Kranken- und eine Reise-Sachversicherung angeboten.

Die Leistungen der Reise-Krankenversicherung wurden dabei in den beiden Tarifvarianten „Basic“ und „Profi“ teilweise verbessert und die Versicherungsprämien angepasst:

a) Die Basic-Variante beinhaltet u.a. Leistungen wie ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten (mit Selbstbehalt)

b) Die Profi-Variante wird um weitere Leistungen, wie Sehhilfen und Reparaturen von vorhandenen Hilfsmitteln ergänzt (kein aaSelbstbehalt)

Bei beiden Tarifvarianten gelten Mindestprämien je Person. Im Rahmen der Reise-Sachversicherung wird nicht nur eine Unfallversicherung angeboten, sondern zusätzlich eine Haftpflichtversicherung. Die Anmeldung der Saisonarbeitskräfte erfolgt unverändert per Online-Anmeldung im Mitglieder-Bereich des Bauern- und Winzerverbandes über www.bwv-net.de.

Pflanzenschutzanwendungsverordnung

Ausnahmemöglichkeiten für den Ackerbau in Naturschutzgebieten

Koblenz. Herbizide und Insektizide, die mit den Kennzeichnungsauflagen B1 bis B3 als bienengefährlich oder als bestäubergefährlich eingestuft sind, dürfen in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz nicht mehr eingesetzt werden. Dies ist eine unmittelbare Folge des im vergangenen Jahr verabschiedeten Insektenschutzpakets der Bundesregierung.

Die damit verbundenen Folgen der Novellierung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung würde landwirtschaftliche und Weinbau-Betriebe in Rheinland-Pfalz hart treffen. Daher hat sich BWV-Präsident Michael Horper bereits Anfang des Jahres an Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht gewandt und Härtefallregelungen und die Sicherstellung der Landbewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis beispielsweise in Naturschutzgebieten eingefordert.

Nun hat Abteilungsleiter Walter Reineck dargelegt, dass Ausnahmen von den Einschränkungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden möglich seien. Ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden liege demnach vor, wenn mehr als 30 Prozent der bewirtschafteten Ackerfläche eines Betriebes in einem oder mehreren Schutzgebieten lägen, die von den Verboten der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung betroffen seien. Bei Sonderkulturen liege ein erheblicher Schaden bereits vor, wenn mindestens 20 Prozent der bewirtschafteten Sonderkulturflächen (Obst-, Wein-, Gemüseflächen, u.a.) eines Betriebes in einem oder mehreren Schutzgebieten lägen.

Scharf kritisiert Horper die vorgesehene zeitliche Befristung für Ausnahmemöglichkeiten bis Ende 2024: „Die Landwirtschaft arbeitet nicht von der Hand in den Mund, sie arbeitet nachhaltig. Die Landwirtschaft hat die Flächen erst zu Naturschutzgebieten gemacht. Solche Regelungen sind einfach ignorant.“ Zwar werde es weiterhin Einzelfallprüfungen geben, das sei aber bürokratisch und behindere den Ablauf auf den Betrieben. Völlig an den Bedürfnissen der Praxis vorbei gehe zudem die Regelung, dass beidseits von Gewässern auf je zehn Meter Breite keine Pflanzenschutzmaßnahmen mehr durchgeführt werden dürften: „Vor allem für Winzer hat diese Regelung teilweise katastrophale Auswirkungen. Es muss schnellsten nachgebessert werden,“ verlangt Präsident Horper. Die aktuellen Regelungen führten auf vielen landwirtschaftlichen und weinbaulichen Flächen zu einer Enteignung, weil Flächen, die über Jahrhunderte bewirtschaftet worden seien, nun plötzlich nicht mehr sinnvoll genutzt werden könnten.

Landwirtschaft und Naturschutz

Erschwernisausgleich Insektenschutzpaket: Licht und Schatten

Koblenz. Bund und Länder haben sich Anfang Februar über den vom landwirtschaftlichen Berufsstand seit vielen Monaten geforderten Erschwernisausgleich für die Einschränkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die sich durch das Insektenschutzpaket ergeben, verständigt. Der Ausgleich soll offensichtlich rund 380 € bei Ackerflächen und 1.500 € bei Dauerkulturen pro Hektar betragen. Der Bund will dafür 65 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung stellen und die Bundesländer müssen diese Maßnahmen kofinanzieren.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) begrüßt, dass es mittlerweile erste, wenn auch wenig konkrete, Ansätze für einen Ausgleich der finanziellen Nachteile gibt, die die Landwirte durch die Restriktionen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insbesondere in Schutzgebieten erleiden. Der BWV forderte das Land in einem Schreiben an das Umweltministerium und an das Landwirtschaftsministerium auf, kurzfristig die notwendigen Fördervoraussetzungen in Rheinland-Pfalz zu schaffen und angemessene Förderprogramme zu erarbeiten. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass nicht nur Einschränkungen in Schutzgebieten, sondern insbesondere auch die Einschränkungen an den rund 22.000 Ufer-Kilometern der betroffenen Gewässer in die Förderung aufgenommen würden. Gerade im Weinbau werde das Verbot, in einem Streifen von je 10 Meter beiderseits der Gewässer Pflanzenschutzmittel einzusetzen (5 Meter bei Begrünung), zu erheblichen finanziellen Einbußen der Winzer führen. Der Weinbau sei ebenso kulturlandschaftsprägend wie der Obstbau und der BWV erwartet, dass dies bei der Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen bzw. bei der Erarbeitung von Förderprogrammen berücksichtigt werde.

Gemeinsame Agrarpolitik

Künftige GAP stellt viele landwirtschaftliche Betriebe vor große Herausforderungen

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, hatte die Mitglieder des Verbandsrates sowie der BWV‑Fachausschüsse eingeladen, um über die künftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu diskutieren. Neben dem stellvertretenden DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling erläuterten die stellvertretende BWV-Hauptgeschäftsführerin Karin Bothe-Heinemann und Dr. Simon Schlüter, Mitglied der Hauptgeschäftsführung, den aktuellen Stand zur GAP auf EU-, Bundes- und Landesebene.

Horper betonte, dass die wirtschaftlich besonders schwer getroffenen schweinehaltenden Betriebe bisher keine adäquaten Reaktionen seitens der Politik erfahren würden: „Ich mache mir um die Schweinehaltung in Rheinland-Pfalz große Sorgen. Es ist wichtig, dass die wirtschaftlichen und emotionalen Belastungen für die Betriebe nicht weiter zunehmen. Die politischen Entscheidungsträger wissen sehr wohl, dass während der künftigen EU-Förderperiode die Tierhaltung besonders berücksichtigt werden müsste, dennoch fehlen bisher die notwendigen Signale.“ Dr. Schlüter gab einen Rückblick über die bisher durchgeführten Verhandlungen und Entscheidungen auf EU-Ebene, die Grundlage der GAP für die der neue Förderperiode seien. Dabei hätten sich sowohl der Deutsche Bauernverband, als auch die Landesbauernverbände intensiv in die Diskussion eingebracht. So sei es beispielsweise ein berufsständischer Erfolg, dass die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen der Direktzahlungen für Deutschland von sechs Prozent auf nur 0,7 Prozent reduziert worden seien. Darüber hinaus würden künftig kleinere Betriebe bei der Förderung der ersten Hektare mehr Finanzmittel erhalten. Außerdem habe die erste Säule erhalten werden können, die grundsätzlich zur Disposition gestanden habe.

Kritisch für die Betriebe sieht Dr. Schlüter die erhebliche Zunahme „grüner Elemente“, die zu mehr Auflagen führen werden. Dadurch werde die Bürokratie weiter zunehmen. In Anbetracht des massiven Widerstands von Umwelt- und Verbraucherschutzgruppen gegen die bestehende Agrarförderung sowie konkurrierenden politischen Interessen und des Ausscheidens Großbritanniens aus der Europäischen Union hätten die erzielten Ergebnisse auf Brüsseler Ebene deutlich negativer für den Berufsstand ausfallen können. Insofern sei der Bauernverband durchaus erfolgreich gewesen.

Udo Hemmerling vom Deutschen Bauernverband bestätigte das insgesamt stabile Agrarbudget der GAP in den nächsten Jahren. Ab 2023 werde es keine Zahlungsansprüche mehr geben. Für die Feststellung des „aktiven Landwirtes“ werde der Nachweis der Mitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung genügen und die Tierkennzeichnung werde aus den verpflichtenden Vorgaben der Konditionalität (bisher Cross-Compliance-relevant) entfallen.

„Die Junglandwirteprämie wird deutlich attraktiver gestaltet werden“, erklärte Hemmerling. „Es ist eine bundeseinheitliche Prämie von 134 Euro je Hektar und Jahr auf längstens fünf Jahre vorgesehen. Ein Betrieb mit 100 Hektar kann in einem günstigen Fall mit über 65.000 Euro an Junglandwirteprämie rechnen.“ Weiterhin erklärte Hemmerling die geplante Ausgestaltung der Mutterkuh- sowie der Mutterschafprämie. Problematisch sieht er den geforderten Fruchtwechsel auf Ackerland. Dabei würden Zwischenfrüchte oder Untersaaten auf 50 Prozent der betrieblichen Ackerfläche als Fruchtwechsel anerkannt werden. Ausgenommen vom verpflichtenden Fruchtwechsel seien Betriebe mit mehr als 75 Prozent Ackerfutter auf der Ackerfläche oder 75 Prozent Dauergrünland. Betriebe bis zu zehn Hektar Ackerland und Ökolandbaubetriebe seien ebenfalls ausgenommen. Kritisch sieht Hemmerling die zum Teil überzogenen Anforderungen bei der Konditionalität und dass die Basisprämie nur noch ca. 150 Euro pro Hektar betragen werde. Die Fördermöglichkeiten über die sogenannten Eco-Schemes seien nicht zufriedenstellend mit den vorhandenen Förderangeboten der Bundesländer in der zweiten Säule abgesprochen. Dies führe zu Unsicherheiten und im Zweifel zu einer geringeren Förderung. Außerdem seien die Prämien der Eco-Schemes wenig attraktiv.

Die Auswirkungen der künftigen Agrarpolitik auf das Land Rheinland-Pfalz erläuterte Karin Bothe-Heinemann. Das Land habe über die Maßnahmen der zweiten Säule die Regelungskompetenz. Die EU fordere die Länder auf, mindestens 30 Prozent der Mittel der zweiten Säule für Klima- und Umweltmaßnahmen aufzuwenden. Rheinland-Pfalz erfülle dies bereits mit über 48 Prozent dieser Mittel. Daher seien grundsätzlich keine nennenswerten Programmänderungen der Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) notwendig. Es sei ein berufsständischer Erfolg, dass die Ausgleichszulage wieder eingeführt worden sei, machte Bothe-Heinemann deutlich. Ab 2023 sei diese seit Jahren vom BWV geforderte Förderung der Betriebe in den benachteiligten Gebieten Teil des Strategieplanes des Landes Rheinland-Pfalz.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau nehme auch weiterhin gezielt Einfluss auf die Ausgestaltung des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz. So habe sich der Verband schon seit 2020 in vier Stellungnahmen intensiv für die praxisgerechte Ausgestaltung künftiger Programme eingesetzt. Scharf kritisierte Bothe‑Heinemann, dass die Eco-Schemes in Konkurrenz zu den vorhandenen AUKM‑Maßnahmen stünden. Am Ende seien die Landwirte die Leidtragenden, wenn auf die aktuellen Landesprogramme weitere Auflagen „aufgesattelt“ würden, ohne dass zusätzliche finanzielle Anreize für die wirtschaftlichen Einbußen, die damit einhergehen, geschaffen würden.

Anschließend diskutierten die BWV-Vertreter über die kommenden Auflagen und Fördermöglichkeiten der künftigen Agrarpolitik. Dabei machte sich Dr. Schlüter stark für ein künftiges Herkunfts- und Haltungslabel, um die Tierhaltung im Land zu festigen. Die flächenbezogene Tierhaltung sei die Zukunft – gerade in Rheinland-Pfalz.

Insgesamt mache sich unter den Landwirten Unmut über die politischen Akteure breit. Auf die betrieblichen Situationen werde zu wenig Rücksicht genommen. So stellte Markus Hansen vom BWV-Fachausschuss Schweinehaltung die Politik für die schweinehaltenden Betriebe auf allen Ebenen infrage. Der Berufsstand müsse intensiver mit dem Handel reden. Die Wertschöpfung müsse die Landwirte erreichen und dürfe nicht beim Handel versichkern. Die Politik gebe den Bauern keine Planungssicherheit. Kreisvorsitzender Marco Weber (MdL) kritisierte die Höhe der Basisprämie: „Als Betrieb muss ich mir überlegen, ob ich 150 Euro pro Hektar in Anspruch nehme und mir die dafür notwendigen Auflagen antue. Dieses System führt lediglich zu einer Zwei-Klassen-Landwirtschaft.“ Kreisvorsitzender Stefan Fiedler gab zu bedenken, dass Tierhalter, die in Ställe investiert hätten, an Flächen gelangen müssten. Die künftige EU-Agrarförderung dürfe daher nicht an extensive Maßnahmen gebunden werden, damit Flächen für die Betriebe, die sie benötigten, auch angeboten würden.

Nach weiterer intensiver Diskussion machte Horper darauf aufmerksam, dass der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau über die weiteren Entwicklungen der GAP informieren werde. Die staatlichen Mittel seien bisher für die Bauernfamilien von großer Bedeutung gewesen. Sie dürften derzeit nicht infrage gestellt werden.

Pflanzenernährung

BWV fordert sachgerechte Gebietsabgrenzung der „Roten Gebiete“

Koblenz. Es zeichnet sich ab, dass in diesen Tagen in Gesprächen auf Bund-Länder Ebene bzw. mit der EU-Kommission die Richtlinien zur Ausweisung der „Roten Gebiete“ festgelegt werden, in denen künftig die Maßnahmen nach der Düngeverordnung gelten sollen. In einem Schreiben vom Hauptgeschäftsführer des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Dr. Josef Derstappen, an die beiden zuständigen Staatssekretäre Andy Becht (Landwirtschaftsministerium) und Dr. Erwin Manz (Umweltministerium) hat er nochmals ausdrücklich die Forderungen des Verbandes dargelegt, bei der anstehenden Neuausweisung sachgerechte Kriterien zugrunde zu legen, die für die Landwirte nachvollziehbar und praxisgerecht sind und die Belastungen so gering wie möglich halten. Auch wurde abermals eingefordert, in Zukunft die Betriebe, die nicht zu erhöhten Nitratwerten im Grundwasser beitragen von Verboten auszunehmen, damit die Regelungen zur Düngeverordnung verursacherorientiert ausgestaltet werden.

In seinem Schreiben äußerte Dr. Derstappen noch einmal sein Unverständnis darüber, dass die derzeitige Diskussion ausschließlich auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen werde und alle anderen möglichen und auch nicht bestrittenen Verursacher für erhöhte Nitratwerte im Grundwasser – beispielsweise Kläranlagen, undichte Leitungsnetze, Verkehr – völlig außerhalb der Betrachtung liegen. Dies sei unverantwortlich.