Landesnaturschutzgesetz – Landwirtschaftlicher Berufsstand kritisiert kurzfristige Novellierung

Koblenz. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hatte im vergangenen November den Entwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vorgelegt. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende Überarbeitung, sondern um kleinere textliche Änderungen, die aber in der Praxis erhebliche Auswirkungen auf die Organisation naturschutzfachlicher Themen vor Ort haben können. Daher war eine Stellungnahme des landwirtschaftlichen Berufsstandes angezeigt.

Die beiden rheinland-pfälzischen Bauern- und Winzerverbände sowie die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz haben fristgerecht eine gemeinsame Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf abgegeben. In ihrer Stellungnahme bemängelt der landwirtschaftliche Berufsstand neben einigen inhaltlichen Aspekten vor allem den Zeitpunkt zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Denn derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz zwei bedeutsame Projekte mit starkem naturschutzfachlichem Bezug, die einer kurzfristigen Änderung des Landesnaturschutzgesetzes aus Sicht der Landwirtschaft und des Weinbaus entgegenstehen. Zum einen werden im Donnersbergkreis und im Vulkaneifelkreis zwei Modellregionen für sogenannte „Naturschutzstationen“ durchgeführt. In den Regionen haben sich verschiedene Akteure aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen zusammengeschlossen, um gemeinsam organisatorische und praktische Fragen des kooperativen Naturschutzes vor Ort zu testen. Dafür ist ein Zeitraum von 2 Jahren vorgesehen und die im Süden von Rheinland-Pfalz gelegene Region hat bereits mit der Erprobung angefangen, während im Norden derzeit noch die organisatorischen Vorbereitungen laufen.

Darüber hinaus findet wird seit mehr als zwei Jahren am „Schulterschluss Artenvielfalt“ gearbeitet. In dieser Initiative diskutieren aktuell Landwirtschaftsverbände, Landwirtschaftskammer, Naturschutzverbände sowie die zuständigen Ministerien über die Chancen, die sich durch gemeinsam erarbeitete Maßnahmen in verschiedenen Themengebieten (z. B. Wasser, Artenschutz, Pflanzenschutzmitteleinsatz in Schutzgebieten, Konfliktarten) ergeben. Da zu erwarten ist, dass sich etwaige Ergebnisse auch auf Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzgesetzes auswirken werden, kommt die nunmehr vorgelegte Änderung zu früh, um die Erkenntnisse gegebenenfalls einfließen zu lassen.

Inhaltlich hat der landwirtschaftliche Berufsstand noch einmal einige wesentliche Forderungen im Zusammenhang mit dem enorm höhen Flächenverbrauch in Rheinland-Pfalz aufgezeigt. Vor allem die seit vielen Jahren vorgesehene Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen auch produktionsintegriert durchzuführen, wird in der Praxis kaum angewendet. Dies ist ein wesentlicher Kritikpunkt, da mit einem eindeutigen Bekenntnis dazu der hohe Flächenverbrauch in Rheinland-Pfalz deutlich verringert werden könnte, wovon vor allem die Landwirtschaft profitieren würde. Die ebenfalls vorgesehene Ausweitung von Betretungsrechten landwirtschaftlicher Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume wird abgelehnt. Letztlich sehen die Verbände und die Kammer es kritisch, wenn die bisherige Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenvorkommen von schützenswerten Arten nach der FFH-Richtlinie ohne Prüfung auf deren tatsächliche Vorkommen aufgehoben und dadurch der Prüfungsumfang nicht nur für landwirtschaftliche Vorhaben ausgeweitet würde. Der weitere Zeitplan zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz ist derzeit nicht bekannt. Ob das MKUEM an den Plänen festhält, die vorgeschlagenen Änderungen noch in dieser Legislaturperiode ins Parlament einzubringen und dann abzuschließen, ist derzeit nicht bekannt

Bewusst kommunizieren und argumentieren

Koblenz. In einer zunehmend digitalen Welt strömen täglich Tausende von Informationen auf die Menschen ein. Umso wichtiger ist eine geschickte und nachhaltige Kommunikation in der Politik, im Ehrenamt als auch in der Wirtschaft. Sie ist Grundlage für erfolgreiches Handeln. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bietet am Mittwoch, den 26. Februar 2025 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes in Koblenz das Seminar „Bewusst kommunizieren und argumentieren“ an.

Persönlichkeitstrainerin Marion Thiel wird die Teilnehmer für ihre eigene Kommunikationsfähigkeit sensibilisieren. Sie führt in die friedensstiftende und gleichsam erfolgreiche Kommunikation ein. Dabei ist es von großer Bedeutung eine Argumentationskette aufzubauen und Handlungsstränge zu erkennen. Gleichzeitig muss die „Sprache des Gegenüber“ erkannt werden. Das Seminar verbessert die Fähigkeiten der Teilnehmer Gespräche erfolgreicher durchzuführen, um die eigenen Interessen besser zu vertreten.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 110 Euro und für Nichtmitglieder 160 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier auf der Homepage.

Aktionspreise im Anflug – Kärcher-Frühjahrsaktion 2025

Koblenz. Unter dem Motto „Aktionspreise im Anflug“ bietet Kärcher den Mitgliedern des Bauern- u. Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V. exklusive Reinigungsgeräte zu attraktiven Konditionen an. Der Aktionszeitraum beginnt am 01. Februar und erstreckt sich bis zum Ende des Abverkaufs.

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Das Bestellformular und weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V. www.bwv-net.de oder über diesen LINK.

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Sie können sich bei Fragen auch an Ihre BWV-Kreisgeschäftsstelle wenden.

Warum entschied das Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Wolfsentnahme?

Koblenz. Die Diskussion um die Entnahme des auffälligen Wolfsrüden GW1896m des Leuscheider Rudels war in der vergangenen Woche auch Gegenstand der Sitzung des Umweltausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag. Dabei wurde auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz (vom 17.12.2024, Az 1 L 1327/24) thematisiert. Der politisch heftig diskutierte, aber rechtlich nachvollziehbare Beschluss setzt die einschlägige Rechtsprechung der letzten Monate fort. Im Juli 2024 erließ der Europäische Gerichtshof eine grundlegende Entscheidung, bei der es um die Auslegung von Art. 16 FFH-Richtlinie ging. Dabei wurden Maßstäbe für eine mögliche Entnahme von Wölfen bestimmt und unter anderem das naturschutzfachliche Ziel festgehalten, dass eine „Kultur der Koexistenz zwischen der Wolfspopulation, den Herden und den Viehzüchtern“ gefördert werden soll.

Anhand dieses Maßstabs hatte im gleichen Zeitraum das OVG Niedersachsen ein Urteil erlassen, nach dem die Genehmigung zur letalen Entnahme eines Wolfes zu unbestimmt gewesen sei und folgerichtig eine erteilte Entnahmegenehmigung wieder kassiert. Es wären, so das Gericht, nicht alle Alternativen zur Entnahme geprüft worden. Diese müssten anhand des Praxisleitfadens zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG abgeprüft werden. Hierbei wären alle einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zu beachten und eine Abwägung durchzuführen, bei der man auch die „ökologischen Kosten“ der Entnahme beachtet. Die wirtschaftlichen Kosten der Schutzmaßnahmen dürften dabei ebenfalls berücksichtigt werden.

In Anlehnung an diese beiden Urteile erließ das VG Koblenz Ende Dezember eine einstweilige Verfügung gegen die Genehmigung der SGD Nord für die letale Entnahme des Wolfsrüden GW1896m. Dieser Wolfsrüde hat eine traurige Berühmtheit erlangt, weil er immer wieder verantwortlich für diverse Rissvorfälle zeichnet. Die Verfügung wurde jedoch nach Auffassung der Richter hauptsächlich auf eine mangelnde Abwägung und zu knappe Sachverhaltsdarstellung gestützt, so dass sie letztlich scheiterte. Es wurden aber auch grundlegende Fragestellungen für die Voraussetzung einer rechtmäßigen Genehmigung aufgestellt, die in Zukunft mehr Rechtssicherheit für die handelnden Behörden bei zukünftigen Abschussgenehmigungen geben können. Diese sollen im Folgenden kurz dargestellt werden: Zum einen darf keine Verknüpfung einer sukzessiven Tötung (der stetigen Entnahme von Wölfen des Leuscheider Rudels) bis zur Entnahme des gesuchten Wolfes geschehen, wenn der Wolf keine signifikanten Merkmale hat. Die sukzessive Tötung darf nur bei einer Nicht-Identifikation des Wolfes (der für die Rissschäden verantwortlich ist) stattfinden und auch nur bis zum Ausbleiben der Schäden. So ist es nach § 45a Abs. 2 Satz 1 BNatSchG vorgesehen. Sonst würde, so das VG Koblenz, die Möglichkeit zur Entnahme des gesamten Rudels bestehen. Zudem muss für eine erfolgreiche Abschussgenehmigung dargelegt werden, dass der wirtschaftliche Schaden korrekt dargestellt wird, und zwar für die umliegenden Betriebe – nicht nur für die Hobbytierhaltung – vorliegen muss.

Auch der Herdenschutzzaun muss immer den Anforderungen an einen wolfssicheren Zaun entsprechen. So muss der Elektrozaun mindestens 1,20 Meter hoch sein und immer und auf der gesamten Länge straff gespannt sein, sonst wären die Herdenschutzmaßnahmen nicht hinreichend erfüllt. Außerdem muss die Möglichkeit von alternativen Schutzmaßnahmen im Gegensatz zur Entnahme stärker abgewogen werden (z.B. Hütehunde), bevor eine Entnahmegenehmigung erteilt werden kann.

Das VG Koblenz warf außerdem die Frage auf, inwiefern der Welpenwurf des Leuscheider Rudels aus dem Jahr 2024 hätte berücksichtigt werden müssen. Das VG begründete dies damit, dass die Welpen theoretisch von der Genehmigung zur Entnahme mitumfasst sind, aber bei einer vorgesehenen Entnahme des Leitwolfs optisch zu unterscheiden wären und daher nicht hätten von der Genehmigung mitumfasst sein dürfen. Fraglich ist jedoch, ob die Welpen rein praktisch von der Genehmigung hätten ausgenommen werden können. In der konkreten jagdlichen Entnahmesituation können die Jungtiere kaum von adulten Wölfen unterschieden werden, weil sie mit 6-8 Monaten fast ihre ausgewachsene Größe erreicht haben.

Letztendlich lässt sich festhalten, dass für die Genehmigung einer letalen Entnahme hohe Hürden zu nehmen sind, um alle notwendigen Voraussetzungen zur Entnahme nachzuweisen. Eine sachgerechte Abwägung ist notwendig, um vor allem für den Wolf selbst weniger einschneidenden Maßnahmen zu schaffen. Diese Argumentation entspricht dem Schutzstatus des Wolfes und der vom EuGH geforderten Förderung der Koexistenz von Wolf, Herden und Viehzüchtern. Juristisch ist das folgerichtig und es ist bei aller Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zu hoffen, dass die aufgestellten Grundsätze bei der nächsten Entnahmegenehmigung besser berücksichtigt werden.

MKS und ASP – Informationsveranstaltungen über Biosicherheit bei Schweinen und Rindern

Mainz. Im Rahmen des Netzwerks Fokus Tierwohl finden zwei Webinare, eines für Wiederkäuer am 04.02.2025 und eines für Schweine am 05.02.2025, statt. Nach dem am 16.06.2024 bestätigten ASP-Ausbruch in Hessen und später in Rheinland-Pfalz wurde am 10.01.2025 ein Ausbruch der MKS mit dem Serotyp O bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich festgestellt. Entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Die epidemiologischen Ermittlungen zur Eintragsursache laufen.

Auch wenn es bisher keinen weiteren Ausbruch der Maul- und Klauenseuche gegeben hat, hat Deutschland durch den Ausbruch den Status „MKS-frei“ verloren. Dies geht mit entsprechenden Handelseinschränkungen einher. Aufgrund dieser Situation sind Klauentierbetriebe herausgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ein- und Verschleppung von Tierseuchenerregern zu verhindern. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau empfiehlt die Teilnahme an den beiden Veranstaltungen.

Eine Anmeldung ist erforderlich für

für die Wiederkäuer-Veranstaltung am 04.02.2025, 20:00 bis 21:20 Uhr, unter dem Link https://t1p.de/b6vfd,

für die Schweine-Veranstaltung am 05.02.2025, 18:30 bis 19:50 Uhr, unter dem Link https://t1p.de/rhqr2

Über den aktuellen Stand bei ASP wird Dr. Silvia Eisch-Wolf berichten und Dr. Charlotte Kempf, beide MKUEM, über den aktuellen Stand bei MKS. Dr. Marion Dannenberg, Landesuntersuchungsamt (LUA), wird zu den aktuellen Fragen Stellung nehmen: Wie erkennt man die Maul- und Klauenseuche? Wie wird die Maul- und Klauenseuche übertragen? Was ist bei MKS zu tun? Dr. Andreas Steinbeck, Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH, erläutert anschaulich die praktischen Biosicherheitsmaßnahmen, die in den Betrieben umzusetzen sind. Dr. Uta Wettlaufer-Zimmer, LUA, wird zu den aktuellen Fragen Stellung nehmen: Wie erkennt man die Tierseuchen? Wie werden sie übertragen und was können Tierhalter jetzt tun? Welche Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten?

Ausschuss für Umwelt und Forsten diskutierte den weiteren Umgang mit dem Wolf und den Schutz von Weidetieren

Mainz. Gleich drei Anträge zum Thema „Wolfsrüde GW1896m“ sorgten in der 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten im Landtag Rheinland-Pfalz für eine intensive Debatte mit der Landesregierung, an der sich u.a. auch Umweltstaatsektretär Dr. Erwin Manz beteiligte. Kürzlich hatte die „Naturschutzinitiative e.V.“ aus dem Westerwald die durch die SGD Nord erteilte Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW1896m beklagt und vor dem Verwaltungsgericht Koblenz obsiegt.

Zu Beginn der Diskussion erinnerte Ausschussvorsitzender Marco Weber, MdL, dass sich das Land beim Umgang mit dem Wolf nicht über EU- oder Bundesrecht hinwegsetzen könne. Er betonte aber, dass die Wolfspopulation zugenommen habe und nun erstmals in Rheinland-Pfalz die Entnahme eines auffälligen Tieres angegangen worden sei. Gleichwohl sei verwaltungsgerichtlich entschieden worden, dass die letale Entnahme nicht ohne weiteres genehmigt werden dürfe. Weber fragte die Landesregierung, welche Konsequenzen das Ministerium und die nachgeordneten Fachstellen aus dem Urteil ziehen würden. Manz berichtete den Ausschussmitgliedern, dass das Gericht hohe Hürden zur Entnahme eines Wolfs aufgestellt habe. Diese basierten u.a. auch auf einem äußerst anspruchsvollen aber dennoch zumutbaren Herdenschutz. Wenn beispielsweise ein Wolfsschutzzaun mit einer Mindesthöhe von 1,20 Meter durch einen Wolf mehrfach überwunden werde, sei eine wichtige Bedingung erfüllt. In diesem Zusammenhang berichtete die Landesregierung über die aktuelle Entwicklung im Landkreis Altenkirchen und stellte dar, dass bei den erneut gerissenen drei Schafen der bekannte GW1896m vom Senckenberg-Institut als Verursacher bestätigt worden sei.

Die Landtagsabgeordneten Nico Steinbach und Horst Gies nahmen die Weidetierhalter in den Blick und sprachen die verheerenden Auswirkungen eines Wolfsrisses auch auf die überlebenden Weidetiere an. Gies fragte auch konkret nach dem Erhaltungszustand der Wolfspopulationen. Hierzu führte Manz aus, dass drei Regionen zu betrachten seien, der alpine, der maritime und der kontinentale Raum. Für Rheinland-Pfalz als kontinentalen Raum sei festzustellen, dass die Wolfsdichte hier nicht so hoch sei wie im maritimen Raum. Insofern könne sich eine Entnahme nur auf „Problemtiere“ beziehen und bezeichnete GW1896m als solches.

Einig waren sich die Ausschussmitglieder auch, dass Wölfe offenbar in der Lage sind eigenständig hohe Hürden zu überspringen. Mitarbeiter des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt und Energie (MKUEM) informierten, dass deshalb die Förderung von Schutzzäunen neu gedacht würde. Selbst wenn bereits für einen niedrigeren Schutz eine Förderung gewährt worden sei, werde eine Erhöhung auf 1,20 Meter, etwa mit einer weiteren stromführenden Litze, zusätzlich förderfähig sein. Diese Höhe sei auch die Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Hier betonte Dr. Manz abermals, dass durch Vorsorge und das Aufstellen von Schutzzäunen die Risszahlen gesunken seien.

Auch wenn der Begründungsumfang für eine Entnahme aufwändiger geworden sei, so bleibe diese für GW1896m weiterhin möglich. Den generell günstigen Erhaltungszustand für den Wolf ermittele die EU anhand der seitens der Bundesländer gemeldeten Daten, die über das Bundesamt für Naturschutz und das zuständige Bundesministerium nach Brüssel zur EU geleitet würden. Unklar sei aber, ob man derzeit den günstigen Erhaltungszustand für die kontinentale Region feststellen könne, unterstrich der Umweltstaatssekretär.

Unverständnis rief die Diskussion bei den anwesenden Vertretern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) aus dem Westerwald hervor, die eigens für den Tagesordnungspunkt „Wolf“ in die Landeshauptstadt gefahren waren. Sie waren einhellig der Meinung, dass das Klagerecht von Naturschutzinitiativen den Bemühungen für mehr Tierwohl nicht unterstütze. Es sei schwer nachvollziehbar, dass erst 1,20 Meter hohe Wolfschutzzäune überwunden werden müssten, um endlich den schrecklichen Tierrissen bei Weidetierhaltern ein Ende zu setzen. Das Thema wird auch weiterhin auf der Tagesordnung der Landespolitik bleiben: „Die Messlatte ist für mich nicht 1,20 Meter, sondern das Tierwohl von Schafen, Rindern und anderen Weidetieren, die durch GW1896m gefährdet bleiben,“ so BWV-Präsident Marco Weber in der abschließenden Experten-Runde.

MKS – Aktueller Stand zum Seuchengeschehen

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau informiert aus der heutigen DBV-Fachausschusssitzung Schweinefleisch zur Maul- und Klauenseuche (MKS): Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine weiteren Verdachtsfälle oder Infektionen mit der MKS.

Die Auswertung der Tierbestände rund um die Ausbruchsweide in Brandenburg mit Wasserbüffelhaltung, die mit Bauzäunen für Wildtiere unzugänglich gemacht und mit Branntkalk desinfiziert wurde, dauert nach wie vor an. Bisher sind alle Testungen negativ, weshalb keine Hinweise auf eine weitere Ausbreitung der Seuche vorliegen. Dennoch bleiben die Überwachungsmaßnahmen weiter bestehen. Frühestens nach drei Monaten Seuchenfreiheit und der Aufhebung der Restriktionszonen kann Deutschland den Status „Frei von MKS“ wiedererlangen.

Brandenburg hat vorsorglich die MKS-Impfstoffbank aktiviert, was jedoch keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz des Impfstoffs darstellt. Eine Impfung wird derzeit als letztes Mittel angesehen, da viele Drittländer aufgrund der Risikominimierung keine Importe aus Ländern annehmen, die impfen. Entsprechend könnte die sogenannte „Notimpfung“ für längerfristige Handelsrestriktionen in verschiedenen Staaten sorgen. Angesichts der aktuell stabilen Ausbruchslage und der Aussicht auf ein möglichst schnelles Wiedererlangen des „Frei von MKS“-Status wird eine Impfung derzeit als potenziell kontraproduktiv betrachtet.

Das Friedrich-Löffler-Institut hat ein FAQ rund um das Thema „Impfung gegen MKS“ veröffentlicht. Dieses ist abrufbar unter: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00063742/FLI-FAQ_MKS_2025-01-17_bf.pdf

Bewusst kommunizieren und argumentieren

Koblenz. In einer zunehmend digitalen Welt strömen täglich Tausende von Informationen auf die Menschen ein. Umso wichtiger ist eine geschickte und nachhaltige Kommunikation in der Politik, im Ehrenamt als auch in der Wirtschaft. Sie ist Grundlage für erfolgreiches Handeln. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bietet am Mittwoch, den 26. Februar 2025 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes in Koblenz das Seminar „Bewusst kommunizieren und argumentieren“ an.

Persönlichkeitstrainerin Marion Thiel wird die Teilnehmer für ihre eigene Kommunikationsfähigkeit sensibilisieren. Sie führt in die friedensstiftende und gleichsam erfolgreiche Kommunikation ein. Dabei ist es von großer Bedeutung eine Argumentationskette aufzubauen und Handlungsstränge zu erkennen. Gleichzeitig muss die „Sprache des Gegenüber“ erkannt werden. Das Seminar verbessert die Fähigkeiten der Teilnehmer Gespräche erfolgreicher durchzuführen, um die eigenen Interessen besser zu vertreten.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 110 Euro und für Nichtmitglieder 160 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier auf der Homepage.

Maul- und Klauenseuche – Folgen noch nicht abschätzbar

Am 10. Januar wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) drei Wasserbüffel positiv auf Maul- und Klauenseuche (MKS) getestet. Die Herde der Wasserbüffel bestand aus 14 Tieren und gehörte zu einem Biobetrieb in Hönow im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg. Drei Wasserbüffel waren verendet, die restlichen elf Büffel wurden gekeult. Die Suche nach der Ursache des Eintrags ist noch nicht beendet. Es wird derzeit von einer Kontaktübertragung ausgegangen.

Mit der Feststellung des Ausbruchs hat Deutschland seinen Status als „MKS-frei“, der hierzulande seit 1988 galt, verloren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ging beim Branchengespräch am Montag davon aus, dass Ausfuhren von Milch, Milchprodukten sowie Fleisch und Fleischprodukten in Länder außerhalb der EU kaum mehr möglich sein werden. Tatsächlich nimmt die Zahl der Drittstaaten, die die Einfuhr von Produkten von empfänglichen Tieren aus Deutschland verbieten, täglich zu. Die nachfolgenden Fragen und Antworten bilden den derzeitigen Kenntnisstand zu Beginn dieser Woche ab.

Was macht die Maul- und Klauenseuche so gefährlich für Klauentiere?

Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Klauentiere wie Haus- und Wildschweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Rot-, Reh-, Damwild und verschiedene Zootiere, betrifft. Ratten und Igel können ebenso wie Alpakas und Lamas, die zu den die Kameliden gehören, erkranken und das Virus tragen. Pferde sind Einhufer und gelten als nicht anfällig. Die Inkubationszeit ist sehr kurz. Deshalb breitet sich die Erkrankung sehr schnell aus. Die häufigste Übertragungsart der MKS ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. MKS-kranke Tiere verbreiten das Virus in großen Mengen über Flüssigkeit aus aufgeplatzten Blasen, aber auch über Speichel, Milch, Kot und Atemluft. Besonders gefährlich ist, dass beispielsweise das Schwein schon 3 Tage Virus ausatmen kann, ohne dass äußerliche Symptome der Erkrankung zu sehen sind. Bei Rindern kann die Inkubationszeit sogar 7 Tage dauern, bevor Symptome wie Fieber, Milchrückgang, Appetitlosigkeit und Apathie sowie die typischen Blasen an Maul, Zunge, Klauen und Zitzen auftreten. Erschwerend kommt hinzu, dass das Virus im Erdboden verbleibt, wenn erkrankte Klauentiere dort gelaufen sind bzw. gestanden haben und die typischen Bläschen an den Klauen aufplatzen und das Virus sich so im Erdreich verteilt.

Das Virus wird von erkrankten Tieren ausgeschieden und ist deshalb auch in Wasser, Abwasser, Jauche, Gülle und Mist zu finden. Das Virus kann zudem durch Wind über größere Distanzen verweht werden, was die Bekämpfung zusätzlich erschwert. Außer der Übertragung von Tier zu Tier kann eine indirekte Übertragung über Menschen, Fahrzeuge, Futterreste, Gegenstände und tierische Erzeugnisse von Klauentieren erfolgen. Der Mensch kann das Virus über nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen. Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen.

Wie widerstandsfähig ist das Virus?

Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu, etc. kann das Virus über Monate bis Jahre überleben. Auf hohe Temperaturen (z. B. bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet. Das Virus kann zudem durch Behandlung mit Säure mit einem pH-Wert < 6 und Lauge mit einem pH-Wert > 9 eliminiert werden.

Wie macht sich die MKS bemerkbar?

Eine Erkrankung aufgrund von MKS-Viren verläuft bei den meisten erwachsenen Tieren nicht tödlich, führt aber zu einem langanhaltenden Leistungsabfall. Die Symptome scheinen denen der Blauzungenkrankheit ähnlich zu sein, z. B. Lahmheitserscheinungen, Leistungsabfall, Blasen an Maul und Zunge, an den Klauen und an Zitzen, Appetitlosigkeit und Fieber. Dem Vernehmen nach glaubte der Tierhalter in Brandenburg zunächst, dass die Wasserbüffel an der Blauzungenkrankheit erkrankt seien. Erst bei der diagnostischen Abklärung wurde klar, dass es sich um MKS handelt. Bei einem unklaren Krankheitsbild ist deshalb unbedingt ein Tierarzt hinzuziehen.

Ist die MKS für den Menschen gefährlich?

Menschen sind für das MKS-Virus praktisch nicht empfänglich. Das FLI teilt auf seiner Homepage mit, dass unter den in Deutschland üblichen hygienischen Bedingungen beim Verzehr von Milch, Milchprodukten und Fleisch keine Gefahr besteht. Diese Einschätzung wird u. a. durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. Eine Risikobewertung für eine MKS-Infektion beim Menschen sowie Informationen zur Sicherheit von pasteurisierter Milch sind auf der Homepage des BfR unter diesem Link verfügbar

Wie kann es zum Eintrag des MKS-Virus gekommen sein?

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich bei dem aktuellen MKS-Fall in Brandenburg um ein lokales, punktuelles Geschehen. Mehr weiß man derzeit noch nicht. Die Fachleute werden jetzt akribisch nach der Quelle des Eintrags suchen. Grundsätzlich kann der Eintrag des Virus punktuell jederzeit dort passieren, wo z. B. Urlauber virusbelastetes Material aus dem Urlaub, beispielsweise aus der Türkei, Afrika oder Asien, mitbringen, dieses achtlos entsorgen und dann empfängliche Tiere damit in Kontakt kommen. Illegal eingeführte Nahrungsmittel aus diesen Ländern stellen eine grundsätzliche Bedrohung der Nutztiere in Europa dar. Deshalb werden potenzielle Risikogruppen, wie z. B. Saisonarbeitskräfte, besonders darauf hingewiesen. Urlauber an den Flughäfen werden ebenfalls über die Gefahr der Einschleppung von Tier- und Pflanzenkrankheiten informiert. Bei Jagdreisen in Regionen, in denen das MKS-Virus im Wildbestand grassiert, ist ebenfalls erhöhte Vorsicht geboten. Da dies für das ASP-Virus genauso gilt, werden die Jäger aber schon lange vor dem Mitbringen von z. B. Trophäen von solchen Reisen gewarnt. Auch ein Landwirt, der Jäger ist, weiß, dass Jagdkleidung und der Jagdhund generell nichts im Schweinestall verloren haben.

Sorge bereitet den Landwirten und dem Bauernverband, als Vertreter der Landwirte gegenüber Behörden und der Politik, dass die sogenannten Hobbyhalter sich oftmals gar nicht der Verantwortung bewusst sind, geschweige denn die Symptome der Viruserkrankungen wie ASP und MKS kennen. Jeder kann heutzutage ohne jegliche Sachkunde Nutztiere halten. Ob dies angesichts des Leids, dass die Tiere durch Erkrankungen erleiden müssen, und des möglichen wirtschaftlichen Schadens noch zeitgemäß ist, muss diskutiert werden. Leider ist festzustellen, dass sich diejenigen, die Nutztiere als Hobby halten, die Pflichten, die landwirtschaftliche Betriebe mit Nutztieren einhalten müssen, oft gar nicht kennen oder sich ihnen entziehen. Aus Tierschutzgründen und zum Schutz der Tiergesundheit generell, muss die Haltung von Nutztieren als Hobby mit Auflagen zur Sachkunde verknüpft werden. Auch Kleinst- und Hobbyhalter müssen verpflichtet werden, Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Wie kann der Landwirte seine Nutztiere vor MKS schützen?

Die Tierhalter sind derzeit aufgerufen, ihre Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen noch einmal zu kontrollieren und ggf. nachzubessern bzw. zu verschärfen. Aufgrund der Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Hessen und Rheinhessen sind die Schweinehalter allerdings sowieso bereits seit Monaten sensibilisiert und vorsichtig. Auch die Rinderhalter sind aufgrund der Blauzungenkrankheit hochsensibel und achten auf die Einhaltung der wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen. Landwirtschaftliche Betriebe sollten noch einmal die Verkehrswege für Dritte auf der Hoffläche prüfen und versuchen, den Verkehr auf dem Hof zu reduzieren und bewusst von den Ställen fernhalten. Der Besuch in den Ställen z. B. durch den Tierarzt sollte nur mit entsprechender Schutzkleidung zugelassen werden. Das gilt aber auch bereits, um die Erreger der ASP und der Blauzungenkrankheit fernzuhalten, und ist in vielen Betrieben eine Selbstverständlichkeit.

Wie groß ist die Befürchtung der Landwirte, dass die Maul- und Klauenseuche in Rheinland-Pfalz ausbricht?

Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen für einen Ausbruch der MKS in Rheinland-Pfalz. Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe haben ein hohes Niveau bei der Biosicherheit bzw. den vorbeugenden Hygienemaßnahmen, da dies sowohl von der Tierseuchenkasse als auch fach- und förderrechtlich verlangt und kontrolliert wird. Biosicherheitsmaßnahmen sind präventive Managementmaßnahmen, um das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten bei Nutztieren zu verhindern.

Welche Konsequenzen hätte ein MKS-Ausbruch in Rheinland-Pfalz?

Ein MKS-Ausbruch, der noch nicht einmal in Rheinland-Pfalz sein muss, würde sich dramatisch für alle Landwirte, die Klauentiere halten, auswirken. Der Export jeglicher Produkte von Klauentieren käme zum Erliegen, da Deutschland den Status „MKS-frei“ nach den Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit verloren hat. Ab sofort werden viele Drittstaaten sogenannte Veterinärbescheinigungen verlangen, die wegen des MKS-Ausbruchs für Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischprodukte, aber auch für Häute und Felle, gesalzene Naturdärme oder Samen und Blutprodukte aktuell nicht ausgestellt werden können. Das wird auf den Markt und damit auf den Preis negativen Einfluss haben, da Deutschland Lebensmittel in viele Teile der Welt exportiert. Somit müssen die Tierhalter bereits jetzt mit Konsequenzen am Markt und mit Schaden durch Preisrückgänge rechnen. Ein Blick auf den Export von Milch und Milchprodukten aus Deutschland zeigt die Dimension – 50 % werden exportiert, davon laut Milchindustrieverband ungefähr 18 % in Drittländer.

Es werden aber nicht nur Lebensmittel, sondern auch Klauentiere gehandelt. Unmittelbar vom MKS-Ausbruch betroffen sind die Milchviehbetriebe, die ihre männlichen Kälber, die sogenannten Montagskälber, vom Viehhandel abholen und in die Niederlande zu spezialisierten Kälbermästern bringen lassen. Diese Touren wurden vom Viehhandel direkt nach Bekanntgabe des MKS-Ausbruchs noch am Wochenende storniert, da die Niederlande die Grenzen für Klauentiere zunächst einmal geschlossen haben. Sollte es bei einem punktuellen Geschehen in Brandenburg bleiben, können die Niederlande eine solche Sperre nicht lange aufrechterhalten, da das EU-Recht eine sogenannte Regionalisierung vorsieht, die den Handel außerhalb der Sperrzonen ermöglicht. Spätestens wenn das Geschehen eingegrenzt werden kann, kann zwischen den Mitgliedstaaten und dem MKS-freien Gebieten in Deutschland der Nutztiertransport bzw. der Handel mit Erzeugnissen von Klauentieren wieder ungehindert aufgenommen werden. Wann das aber genau sein wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Das heißt für die Milchviehbetriebe, erst einmal Platz für die Kälber zu schaffen, die ansonsten in die Niederlande gehen würden. Das wird Auswirkungen auf den Erlös der einzelnen Kälber, die schwerer werden, haben und die Kosten werden sich durch längere Aufzuchtzeiten insgesamt erhöhen.

Welche Möglichkeit gibt es bei einem Ausbruch, das Virus einzudämmen?

Sofortiges, konsequentes Handeln ist bei einem Ausbruch nötig. Die EU-Vorschriften und nationalen Vorgaben geben hier genaue Maßnahmen vor, die mehrfach in Tierseuchenübungen von Seiten der Behörden, unter Einbeziehung von landwirtschaftlichen Betrieben, geübt wurden. Solche Übungen haben auch in Rheinland-Pfalz stattgefunden. Grundsätzlich müssen Tiere eines von MKS betroffenen Betriebs und die Tiere sogenannter Kontaktbetriebe schnellstmöglich getötet werden. In der Ausbruchsregion werden um den Ursprungsherd des Virus im Radius von 3 km eine Schutz- und von 10 km eine Überwachungszone eingerichtet. Jeglicher Tierhandel ist dort einzustellen. Um Umkreis von 1 km wird eine Sperrzone eingerichtet, in der vorsorglich alle empfänglichen Tiere getötet werden. So hat man in Brandenburg gehandelt und durch behördliche Allgemeinverfügungen die Regeln für die Betriebe konkretisiert.

Da MKS durch kleinste Tröpfchen, den Atem der Tiere und über die Luft verbreitet werden kann, gilt es im Falle eines Ausbruchs, die Virusausscheider schnellstmöglich zu eliminieren und jeglichen Tierverkehr zu unterbinden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Das hat man auch in Brandenburg so gemacht. Der „Stillstand“, der behördlicherseits für 72 Stunden verhängt wurde, wurde am Montag um weitere 46 Stunden verlängert, da die Untersuchungen hinsichtlich des Eintrags noch nicht beendet sind.

Da der Boden, auf dem die erkrankten Tiere standen, gleichfalls belastet sein kann, sind verschiedene Maßnahmen nötig, um diesen zu „entseuchen“. Hier wird Branntkalk zum Einsatz kommen müssen. Branntkalk ist ungelöschter Kalk und dient zur Desinfektion des Bodens, aber auch von Festmist, Einstreu, Futterresten etc. Bei den Hackschnitzeln des Biofilters einer Abluftreinigungsanlage kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie infektiöse Erreger enthalten. Deshalb müssen diese ebenfalls „entseucht“ werden. Die beim Ablöschen des Branntkalks entstehende Hitze zerstört Viren, Bakterien etc. Der Umgang mit Gülle und Jauche ist reglementiert, da der Erreger darüber verbreitet werden kann. Wie genau die „Entseuchung“ dieser Materialien erfolgen wird, wird derzeit diskutiert.

Kann gegen den Erreger geimpft werden?

Die generelle Impfung ist seit 1991 EU-weit verboten. Eine Notimpfung gefährdeter Tierbestände wäre aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, die die EU vorschreibt, möglich. So muss u. a. der Serotyp des Virus bekannt sein. Das FLI hat inzwischen herausgefunden, dass es sich bei dem Virus um den Serotyp O handelt. Diesen Serotyp gibt es in der Türkei und in Asien. Ein Impfstoff gegen diesen Serotyp könnte hergestellt werden, da es eine MKS-Antigenbank des Bundes und der Bundesländer gibt und für diesen Serotyp geeignetes Antigen vorhanden ist. Die MKS-Antigenbank wurde eigens für Fälle wie den aktuellen Ausbruch eingerichtet. Aufgrund dieser vorbeugenden Maßnahmen, die u. a. durch die Tierseuchenkassen mitfinanziert werden, könnten die benötigten Impfstoffe innerhalb weniger Tage hergestellt werden. Bevor aber Hoffnung auf eine solche Impfung aufkommt, muss man ehrlicherweise sagen, dass die Impfung zwar die Tiere schützen würde, die deutsche Landwirtschaft aber nicht vor den Restriktionen im Handel. Das Impfvirus lässt sich mit diagnostischen Maßnahmen nicht vom sogenannten Feldvirus unterscheiden, sodass Deutschland dann trotzdem nicht als frei von MKS gelten würde. Mit der Impfung allein lässt sich ein MKS-Ausbruch also nicht wirksam bekämpfen.

Was ist mit empfänglichen Tieren in Zoos und Wildparks?

Gemäß dem Leitfaden des FLI werden seit dem letzten Samstag die empfänglichen Tiere in Zoos ebenfalls beprobt.

Biosicherheitsmaßnahmen

Alle Halter von Klauentieren sollten ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und optimieren, um die Eintragsmöglichkeiten zu reduzieren:

  • Zugang zu Stall und Futterplätzen für fremde Dritten einschränken
  • Schutzkleidung oder Hygieneschleuse für alle betriebsfremden Personen die in den Stall müssen, wie Tierarzt, Besamungstechniker, Klauenpfleger, Viehhändler, Milchkontrolleure, Futterlieferanten oder Milchtankwagenfahrer
  • Zukauf von Tieren nur aus bekannten Quellen bzw. mit den entsprechenden Papieren
  • Geräte/Maschinen, die betriebsübergreifend genutzt werden, wie z. B. Futtermischwagen, Klauenpflegestand etc. bergen ein Gefährdungspotenzial
  • Schadnagerbekämpfung regelmäßig durchführen und dokumentieren
  • Wegeplanung im Betrieb überdenken
  • Abholung verendeter Tiere möglichst am Rande des Betriebsgeländes

Wo gibt es Informationen?

Bislang keine weiteren Nachweise

Erstes Aufatmen nach dem Schreckensbefund der Maul- und Klauenseuche – die Proben von allen für die Krankheit empfänglichen Tiere im Radius von 1 km um den Ausbruchsbetrieb wurden vom brandenburgischen Landeslabor negativ befundet. Wie das Potsdamer Landwirtschaftsministerium zudem berichtete, hat die EU-Kommission die eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen bestätigt. Damit ist die Gebietskulisse auch auf EU-Ebene rechtskräftig. AgE

BWV begrüßt Förderung des Kaufs notwendiger Düngetechnik im FISU

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) begrüßt die Förderung notwendiger Düngetechnik zur emissionsarmen Ausbringung flüssiger organischer Düngemittel, im Rahmen des FISU (Förderprogramm für Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen). Damit folgt die Landesregierung von Rheinland-Pfalz den Forderungen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, notwendige Investitionen in den technischen Umweltschutz deutlich zu fördern.

Nach den Vorgaben der Bundesdüngeverordnung dürfen ab 1. Februar flüssige organische Düngemittel auch im Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbau streifenförmig bodennah ausgebracht werden. Ziel ist die Reduzierung von Ammoniakverlusten (Gülle enthält Stickstoff zu einem hohen Anteil in Form von Ammonium), indem Schleppschlauch- oder Schleppschuh-Verteiler benutzt werden.  Die Technik ist sehr teuer, weshalb der Bauernverband gefordert hatte, dass das  Land mit Unterstützung der EU, im Rahmen des FISU, 2,9 Millionen Euro zur Verfügung stellt, um den Kauf zu unterstützen. Die Investitionen werden mit einem Satz von 40 Prozent gefördert.

Bis zum 30. April 2025 können landwirtschaftliche Unternehmen beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel einen Förderantrag einreichen.

Eine detaillierte Zusammenstellung der förderfähigen Maschinen und Geräte sind der FISU-Maschinenliste zu entnehmen. Diese und der Förderantrag können auf der Website des DLR Mosel unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Foerderung-Spezialmaschinenund-Umweltinvestitionen-FISU