März 2025 | BWV

MGV der Schutzgemeinschaft Mittelrhein (1.4.25)

Einladung

Die Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mittelrhein (Schutzgemeinschaft Mittelrhein) lädt alle Erzeuger des Anbaugebiets Mittelrhein hiermit zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein:

Dienstag, den 1. April 2025

BWV Rheinland-Nassau, 56073 Koblenz, Karl-Tesche-Straße 3

9:00 Uhr: Beginn ordentliche Mitgliederversammlung

Tagesordnung:

TOP 1:        Eröffnung und Begrüßung

TOP 2:        Bericht zu den Tätigkeiten der Schutzgemeinschaft Mittelrhein

TOP 3:        Entlastung des Vorstands

TOP 4:        Wahl der Vertreter in die Vertreterversammlung

TOP 5:        Verschiedenes

Am 01. April können Sie über den folgenden Link per Zoom an der Sitzung teilnehmen:

Die Zoom-Einwahldaten zur Teilnahme per ID/Kenncode lauten:

Meeting-ID: 868 4110 0355
Kenncode: 420843

Starke Erzeugergemeinschaften sorgen für das Vertrauen zwischen Erzeuger und Handel

Koblenz. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften Rhein-Hunsrück-Höhen, der noch acht regionale Erzeugergemeinschaften für Qualitätsgetreide angehören, sorgt sich um die Zukunft der Marktmacht der Ackerbaubetriebe in Rheinland-Pfalz.

Der Vorsitzende der Vereinigung Jörg Müller, der ebenfalls Vorsitzender der Erzeugergemeinschaft Hunsrück-Nahe für Qualitätsgetreide, Öl- und Hülsenfrüchte ist, trifft hierzu eine eindeutige Aussage: „Ohne die Erzeugergemeinschaften könnten die Bäuerinnen und Bauern nur noch Vertrauen in die Handelsunternehmen aber keine Gewissheit haben. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften ist gemeinsam mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd Träger der Interessengemeinschaft (IG) Nitnet, die für die Absicherung der Messwerte der angeschlossenen Ganzkorn-Messgeräte sowohl im Erfassungshandel als auch bei Verarbeitern sorgt.“

Dem Netzwerk sind circa 190 Messgeräte für Feuchte, Protein und Ölgehalt angeschlossen, überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie in Luxemburg. Diese Messgeräte stehen in den Landhandelsunternehmen, Mälzereien, Ölmühlen und Getreidemühlen. Somit ist die Wertschöpfungskette vom Landwirt bis zum Verarbeiter in diesem System vertreten. Die fachliche Betreuung erfolgt dabei durch die langjährig erfahrene Firma Agrar-Labor-Wenzel in Kirchberg. Die Absicherung der Geräte durch die IG Nitnet sorgt gegenüber den relativ weit gefassten Eichfehlertoleranzen für eine deutlich verbesserte Messsicherheit. Wer sicher gehen möchte, dass die gemessenen Werte seines Vertragspartners für Getreide und Raps vertrauenswürdig sind, sollte daher auf den Anschluss der eingesetzten Ganzkornmessgeräte an die IG Nitnet achten. Dies ist an dem IG Nitnet-Zertifikat am Gerät zu erkennen.

Die IG Nitnet und das beauftragte Agrar-Labor-Wenzel sorgen dabei für Vergleichbarkeit und befinden sich in stetem Kontakt mit den Eichämtern. Die Einbeziehung wichtiger Labore zur Bestimmung der Gehalte der Standardisierungs-Muster gehören ebenso zur Arbeit dieser berufsständischen Organisation wie die schwierige Aufgabe der Kalibrierung und die Einbeziehung von Vergleichsmustern, um die Messwerte möglichst exakt feststellen zu können. Diese Arbeit bedarf größter Präzision und hoher fachspezifischer Kenntnisse.

Müller sorgt sich um die Zukunft der Erzeugergemeinschaften. „In den letzten Jahren scheint mir der Rückhalt im Berufsstand für die Erzeugergemeinschaften zu schwinden. Gerade in den beiden zurückliegenden Jahren haben zwei Erzeugergemeinschaften ihre Arbeit eingestellt. Das führt zu einem schwindenden Einfluss der Markfruchtbaubetriebe auf Handelsebene. Geht die Entwicklung so weiter, wäre der Schaden für die Betriebe enorm. Es ist an der Zeit für ein Umdenken und für ein stärkeres Engagement für die Marktfrucht-Erzeugergemeinschaften in Rheinland-Pfalz. Die Bäuerinnen und Bauern müssen zwingend ihre Erzeugergemeinschaften stärken und somit die Marktmacht und den Einfluss des Berufsstandes erhalten. Ohne jegliche Handhabe und Kontrollen bliebe den Bauern allein das Vertrauen. Das wäre mir und für die Bedeutung unserer Getreide- und Rapsabrechnungen für unsere Betriebe zu wenig. Der Marktfruchtbaubetrieb wäre am Ende der Leidtragende. Soweit muss es nicht kommen“, macht Vorsitzender Jörg Müller deutlich.

Eiererzeugung in Rheinland-Pfalz – eine Nische mit Zuwachs

Koblenz. Die Haltung von Legehennen mit der Erzeugung von Eiern ist Teil der landwirtschaftlichen Lebensmittelerzeugung. Eierproduktion erfreut sich immer größerer Beliebtheit unter den Landwirten in Rheinland-Pfalz, auch wenn es sich im Vergleich zu anderen Bundesländern immer noch um eine Nische handelt. In Rheinland-Pfalz sorgen über 940.000 Hühner in spezialisierten Betrieben mit Hennenhaltung für die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Eiern. Daneben gibt es viele kleine Bestände, die der Eigenversorgung oder auch einer begrenzten regionalen Versorgung dienen. Diese werden von den statistischen Erhebungen nicht erfasst.

Wurden 2011 noch 160 Millionen Eier im Jahr in Rheinland-Pfalz erzeugt, sind es heute, laut Statistischem Landesamt, bereits 280 Millionen, die in den spezialisierten Hennenhaltungsbetrieben mit mindestens 3.000 Haltungsplätzen produziert werden. Dennoch sind es zu wenige Eier, um alle Rheinland-Pfälzer mit Eiern aus der Region zu versorgen. Der Selbstversorgungsgrad beträgt hier gerade einmal 28 Prozent. Damit liegt Rheinland-Pfalz deutlich unter dem bundesweiten Selbstversorgungsgrad von 73 Prozent. Aus dem Grad der Selbstversorgung lässt sich ableiten, dass Eier importiert werden müssen, um den Bedarf zu decken.

Bei Eiern aus dem Ausland gelten meist andere gesetzliche Regelungern bei den Haltungsformen. Beispielsweise ist das routinemäßige Töten männlicher Küken seit 1. Januar 2022 in Deutschland verboten. In der EU und in Drittstaaten außerhalb der EU ist hingegen das routinemäßige Töten der männlichen Küken der Legerassen eine weiterhin gängige Praxis. Ähnlich sieht es bei der Haltung von Legehennen aus. Während in Deutschland die Haltung von Legehennen in Käfigen seit 1. Januar 2010 verboten ist, trat das Verbot in der EU erst zwei Jahre später in Kraft. Die Möglichkeit Hühner in Kleingruppen in Käfigen mit Sitzstangen und Sandbad zu halten, wird Ende 2025 auslaufen und dann in Deutschland nicht mehr erlaubt sein. In der EU wird diese Haltungsform aber weiterhin bestehen.

Insgesamt ist die Bodenhaltung die dominierende Haltungsform in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz, gefolgt von der Freilandhaltung. In den 74 rheinland-pfälzischen Betrieben mit spezialisierter Hennenhaltung leben 61 Prozent der Hühner in Bodenhaltungs- und 34 Prozent in Freilandhaltungssystemen. Auch die Eiererzeugung nach ökologischen Anforderungen gewinnt weiter an Bedeutung. Mittlerweile werden 14 Prozent aller Eier im Land ökologisch produziert.

Handlungsbedarf bei Überschreitung von Antiobiotika-Kennzahlen

Mit der Veröffentlichung der Kennzahlen am 15. Februar 2024 sehen sich Milchviehhalter erstmals mit dem bundesweiten Vergleich ihrer eigenen Kennzahlen konfrontiert. Seit Beginn letzten Jahres sind bestimmte Tierhalter, zu denen auch Milchviehhalter zählen, verpflichtet, die Nutzungsart ihrer Tiere anzugeben und den durchschnittlichen Tierbestand halbjährlich zu melden. Auch wenn keine antibiotische Behandlung im Betrieb stattgefunden hat, muss eine Nullmeldung abgegeben werden.

Die elektronische Meldung muss dann erfolgen, wenn im Jahresdurchschnitt mehr Tiere gehalten werden, als die gesetzlich festgelegten Bestandsuntergrenzen vorsehen. Während der Tierarzt unter anderem für die Meldung der Verabreichung und Dosierung von Medikamenten zuständig ist, obliegt dem Landwirt die Verantwortung für die Meldung der Nutzungsart und der Tierbewegungen (also Bestandsänderungen im Halbjahr) zur Berechnung der halbjährlichen durchschnittlichen Bestandszahlen.

Die Meldung erfolgt über die Tierarzneimitteldatenbank (TAM) des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier). Die Meldungen der Bestandszahlen müssen jeweils bis zum 14. Januar und 14. Juli eines Jahres abgegeben werden.

Die zuständigen Behörden ermitteln aus den Meldungen der Tierärzte und Landwirte die betriebliche Therapiehäufigkeit und teilen diese den Landwirten jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres mit. Am 15. Februar jedes Jahres veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die jährlichen Kennzahlen zum Antibiotikaeinsatz.

Die Aufgabe des Betriebs besteht nun darin, die veröffentlichten Kennzahlen mit der eigenen betrieblichen Therapiehäufigkeit zu vergleichen und zu prüfen, ob diese eine oder beide der bundesweiten Kennzahlen überschreiten. Bei Überschreitung einer Kennzahl sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Überschreitung Kennzahl 1: Der Landwirt muss gemeinsam mit dem Tierarzt die Gründe für die Überschreitung ermitteln und Schritte zur Reduktion einleiten. Dieses Gespräch muss dokumentiert werden, wobei die Dokumentation in individueller Form erfolgen kann.

Überschreitung Kennzahl 2: Tritt dieser Fall ein, muss der Landwirt zusammen mit dem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes erstellen. Dieser Plan muss bis zum 1. April bzw. 1. Oktober beim zuständigen Veterinäramt eingereicht werden. Sie erhalten in diesem Fall einen Beleg vom Kreisveterinäramt, der bei einer QM-Kontrolle unbedingt vorzulegen ist (KO-Kriterium). Sollte die Umsetzung aufgrund von etwaigen Umbauarbeiten länger als sechs Monate dauern, muss ein Zeitplan beigefügt werden.

Der Maßnahmenplan muss bis spätestens 1. April 2024 bei der zuständigen Veterinärbehörde eingereicht werden.

Besondere Dringlichkeit bekommt die anstehende Frist aufgrund der schon lange grassierenden Blauzungenkrankheit und ihrer medizinischen Behandlung. Es ist zu erwarten, dass viele Betriebe die Kennzahlen derzeit überschreiten. Die Notwendigkeit der Erstellung von Maßnahmenplänen ist deswegen für einen Großteil der Viehhalter zu erwarten. Wir bitten alle Landwirte diesen Termin im Auge zu behalten und die Notwendigkeit der Erstellung von Maßnahmenplänen zu prüfen.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema finden Sie in der aktuellen Rheinischen Bauernzeitung 12/2025 auf Seite 31.

Weiterführende Links:

LKV: Änderungen im Tierarzneimittelgesetz: Kennzahlen überschritten – Was ist zu tun?

LKV: Formblatt Maßnahmenkatalog

Eier sind aktuell genügend vorhanden bei leicht höheren Preisen

Koblenz. Ostern steht vor der Tür und prompt folgen die alljährlichen Fragen nach Preisen und Verfügbarkeit. Aufgrund steigender Futterpreise für Hühner und steigende Eierexporte in die USA müssen für Eier der Klasse M, also mittelgroße Eier, je nach Haltungsform ca. 25 Cent bezahlt werden. Bioeier können durchaus bis 45 Cent erreichen. Die Preise variieren je nach Lebensmittelhandelsunternehmen. Die Verbraucherpreise liegen insgesamt nur unwesentlich über dem Vorjahr. Der Eiermarkt hat sich ingesamt ein wenig entspannt. Lediglich bei Freiland- oder Bioeiern kann es verenzelt zu Engpässen im Eierangebot kommen. Insgesamt gibt es aktuell in den Lebensmittelmärkten in Rheinland-Pfalz keine Engpässe.

Woran erkennt jemand, der nicht selbst beim Direktvermarkter Eier kauft, woher sie stammen und wie die Hühner gehalten werden? Jedes Ei wird mit einer Kennzeichnung gestempelt. Ein Beispiel:

1-DE-0712341. Die erste Zahl bezeichnet die Haltungsform, die „1“ bedeutet in diesen Fall „Freilandhaltung“. „DE“ steht für Deutschland und die ersten beiden Ziffern danach für das Bundesland, dabei steht „07“ für Rheinland-Pfalz. Alle weiteren Zahlen stehen als Kennzahlen für den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb. Auf der Seite www.was-steht-auf-dem-ei.de kann der interessierte Verbraucher die Herkunft seiner gekauften Eier zurückverfolgen.

Alexander Schweitzer: „Im ländlichen Raum schlägt das Herz des Landes Rheinland-Pfalz“

Hövels. Großes Interesse rief der angekündigte Besuch des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer bei den Mitgliedern des Bauern- und Winzerverbandes im Kreisverband Altenkirchen hervor. Das Bürgerhaus in Hövels war bis auf den letzten Platz belegt. Vorsitzender Josef Schwan aus Wissen wies auf die bäuerlichen Kernanliegen im ländlich geprägten nördlichsten Kreisverband des BWV Rheinland-Nassau hin. Er forderte die Politik und die Verwaltung auf, die besondere Situation der Bauern im ländlichen Raum zu berücksichtigen, beispielsweise die Regelungen zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern. Die Geografie ließe es nicht zu, überall eine streifenförmige Ausbringung sicherzustellen, um Ammoniak-Emissionen zu reduzieren. Gerade für ländliche Regionen sei es daher unverzichtbar, die geografischen und klimatischen Besonderheiten der Mittelgebirgsregionen, beispielsweise auch bei der Förderung von Technik oder der Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit, zu berücksichtigen.

Josef Schwan, zugleich auch Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG), machte darauf aufmerksam, dass die afrikanische Schweinepest (ASP) für die Tierhaltung und auch die Jagdgenossenschaften eine latente Gefahr darstelle. In Zusammenarbeit mit allen Akteuren vor Ort – insbesondere mit der Veterinärabteilung des Landkreises – sei es wichtig, für den Fall eines ASP-Ausbruchs vorbereitet zu sein, um schnell und effektiv handeln zu können. Auch der Umgang mit dem Wolf war für Schwan ein zentrales Thema. Angesichts vieler Schaf-, Ziegen-, Damwild- und Pferdehalter sowie einer immer noch hohen Zahl an Rinderhaltern im Kreis müsse die Politik endlich ein Zeichen setzen, die Sorgen der Tierhalter ernst zu nehmen und die Tierhaltung, die maßgeblich auch das Landschaftsbild präge, wirkungsvoll zu unterstützen. Er begrüßte die erfolgten Änderungen in der Berner Konvention zur Absenkung des Wolf-Schutzstatus, forderte aber Bund und Land dazu auf, nun schnell die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Bestandsregulierung zu schaffen, so dass in Zukunft die Entnahme von auffälligen Individuen, wie den GW1896m, auch tatsächlich durchgesetzt werden könne.

An den Ministerpräsidenten gerichtet forderte Schwan darauf dringend eine Reduzierung des landwirtschaftlichen Flächenverbrauchs: „Ein steigender Bedarf für Kompensationen von Eingriffen durch Siedlungsbau, Freiflächenphotovoltaik und Infrastruktur zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzflächen ist schon lange nicht mehr akzeptabel“, betonte der Kreisvorsitzende. Zudem sei auch der Erhalt des Grünlandes nicht zuletzt auch für den Naturschutz von überragender Bedeutung. Dieses könne nur durch die Bewirtschaftung vor allem mit Rindern und anderen Wiederkäuern garantiert werden.

Aus der Bundes- und Landespolitik waren die Gäste ebenso gekommen wie aus dem Landkreis und von befreundeten Organisationen. Der neue Co-Vorsitzende der Landjugend Rheinland-Nassau, Fabian Schüller, begrüßte die Initiative des Kreisverbandes, mit hochkarätigen Vertretern der rheinland-pfälzischen Politik ins Gespräch zu kommen. Dabei sei der Besuch des Ministerpräsidenten für ihn ein Signal der Wertschätzung für den Berufsstand, um die täglichen Zwänge der Bäuerinnen und Bauern im ländlichen Raum aufzugreifen. „Der Dialog zwischen Landwirtschaft und Politik ist entscheidend, gerade für die junge und motivierte nachfolgende landwirtschaftliche Generation. Die Gesellschaft muss gemeinsam mit dem Berufsstand die Weichen für eine Zukunft mit der Landwirtschaft im Land stellen“, so Schüller. Die neu gewählte Bundestagsabgeordnete Ellen Demuth sicherte zu, die Themen der Landwirtschaft in Berlin vertreten zu wollen und ihnen Gehör zu verschaffen.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer stellte sich der Diskussion mit den BWV-Mitgliedern und den Gästen. Schweitzer selbst stamme aus einer ländlich geprägten Region, so dass ihm die besonderen Herausforderungen der Menschen dort bekannt seien. Für ihn sei die Landwirtschaft und die damit verbundene Lebensmittelproduktion eine „Schlüsselindustrie“, die es auch in Zukunft besonders zu unterstützen gelte. Gerade in Krisenzeiten sei die Versorgung mit qualitativ hochwertigen und regional produzierten Lebensmitteln wichtiger denn je. Sein Plädoyer für einen flächendeckenden Mindestlohn von 15 Euro die Stunde fand indes weniger Zustimmung bei den Zuhörern, denn dies würde nach Ansicht des Berufsstandes die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Lebensmittelproduktion gegenüber dem europäischen und internationalen Ausland deutlich erschweren. Allerdings blieb der Sozialdemokrat eisern: „Wir wollen für einen gerechten Lohn eintreten, auch um den schwarzen Schafen auf Arbeitgeberseite die rote Karte zu zeigen und um Lohndumping zu vermeiden.“

Der Bürokratieabbau sei ein weiterer Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Landesregierung, um dem Ausufern vieler formaler Regelungen und Dokumentationspflichten durch EU-Verordnungen entgegenzutreten. Es müsse ein Ziel bleiben, die Betriebe von überflüssigen Dokumentationspflichten und Bürokratie zu entlasten, mahnte der Ministerpräsident.

Die jüngsten Meldungen aus der Landeshauptstadt Mainz zum Thema Wolf stimmten allerdings versöhnlich. Viele Vertreter der Jägerschaft, wie Kreisjagdmeister Jörg Wirths oder von der Bürgerinitiative Wolfsprävention Westerwald, um Sprecherin Bianca Belleflamme, begrüßten die Ankündigung der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht im Rahmen des zu novellierenden Landesjagdgesetz. Allerdings machte Kreisjagdmeister Wirths auch deutlich, dass die Aufnahme in das Jagdrecht nur unter Berücksichtigung von Jagdzeiten Sinn mache. Es dürfe nicht so weit kommen, „dass am Ende die Jäger die Buhmänner sind.“ Der weitere Auf- und Ausbau des Herdenschutzes mit entsprechender Förderung des Landes Rheinland-Pfalz sei gerade im Westerwald notwendig. Denn zu den 320 Rinder haltenden Betrieben, hiervon 50 Milchviehbetriebe, im Kreis Altenkirchen, kämen noch etwa 1.500 Höfe mit Pferden, Schafen oder Damwild hinzu, ergänzte Kreisvorsitzender Josef Schwan.

Für den Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und Landtagsabgeordneten, Marco Weber, hatten die Themen „Grünlandkartierung“ und „Flächenverbrauch“ hohe Priorität. Er kritisierte den hohen Verbrauch an Flächen, die dem Berufsstand perspektivisch die Grundlage zum Arbeiten entziehen würde. „Wir können mit unseren Flächen nicht mehr so weiter aasen.“ Maß und Mittel stünden nicht mehr im Einklang, etwa im Hinblick auf Ausgleichsflächen und die Flächenkonkurrenz zu Freiflächenphotovoltaikanlagen. Der BWV-Präsident betonte aber auch die große Bedeutung der Arbeit des engagierten Ehrenamtes im Verband und bedankte sich stellvertretend bei den anwesenden Vorsitzenden Josef Schwan (Altenkirchen), Ulrich Schreiber (Neuwied) und Matthias Müller (Westerwald) für ihre engagierte berufsständische Arbeit. Durch die intensive Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt könne der Berufsstand auch bei Gesetzesinitiativen und der politischen Willensbildung einerseits zielgerichtet mitwirken, andererseits auch bei der Beratung und Ausgestaltung von Förderprogrammen die Mitglieder fachkundig bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

Das vollbesetzte Bürgerhaus in Hövels goutierte die Reden von Ministerpräsident Schweitzer und Bauern-Präsident Weber im Rahmen der von Kreisgeschäftsführer Markus Mille und seinem Team vorbildlich organisierten Veranstaltung mit viel Applaus. Beide waren vom Staatsakt für den verstorbenen Justizministers von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, aus Koblenz direkt in den hohen Westerwald geeilt. Als das Zitat des politischen Nachmittages bleibt sicherlich die Aussage von Ministerpräsident Alexander Schweitzer in Erinnerung: „Im ländlichen Raum schlägt das Herz des Landes Rheinland-Pfalz.“ Mit diesem Bewusstsein wird der Bauern- und Winzerverband zusammen mit seinen Kreisverbänden entsprechende Forderungen an die Landespolitik zur kommenden Landtagswahl 2026 formulieren, mit den Kreisvorständen diskutieren und sodann den Parteien rechtzeitig vorlegen.

Keine voreilige Novelle des Landeswassergesetzes

Koblenz. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat Anfang März 2025 den Entwurf für eine Novelle des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vorgestellt und um Stellungnahme zu zahlreichen Neuregelungen gebeten. Das Gesetz wurde zuletzt im Jahr 2015 umfangreich überarbeitet und enthält die wichtigsten Grundlagen zum Umgang mit den rheinland-pfälzischen Gewässern. Mit dem Landeswassergesetz hat das Land Rheinland-Pfalz auch die Möglichkeit, in einzelnen Themenbereichen in Abweichung zu dem bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetz auf Rheinland-Pfalz zugeschnittene spezielle Regelungen, beispielsweise im Bereich des Hochwasserschutzes oder Beregnung, festzulegen.

Die beiden rheinland-pfälzischen Bauern- und Winzerverbände haben zusammen mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände eine Stellungnahme an das MKUEM übersandt und verlangt, die kurze gesetzte Frist für eine Stellungnahme (Anfang April) deutlich zu verlängern. Da das Landeswassergesetz auch für die Landwirtschaft und den Weinbau wichtige und für die tägliche Praxis relevante Regelungen enthält, ist eine umfassende Diskussion im Rahmen der Gremien des Berufsstandes notwendig, um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können. Zudem haben die Verbände darauf hingewiesen, dass durch den Gesetzgeber keine voreiligen Fakten – zum Beispiel beim Thema Gewässerrandstreifen – geschaffen werden sollen, die möglicherweise nicht im Einklang mit Zukunftsplan Wasser oder der Diskussion im Rahmen des Schulterschluss Artenvielfalt stehen.

Raus aus der Komfortzone – neue Kunden kommen nicht von alleine!

Koblenz. Ausruhen auf dem bekannten Kundenstamm? Genügt das? Wer das verneint, kann Geld und Zeit sparen. Winzerinnen und Winzer, die sich weiterbilden und neue Kunden gewinnen möchten, sollten das Seminar mit Verkaufstrainer und Autor Sascha Bartnitzki am 25. März 2025 von 09:30 bis 16:00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in Koblenz besuchen.

Wie wird man Verkäufer mit Begeisterung und findet die zielgenaue Gesprächseröffnung und Ansprache bei einem Neukundengespräch, sind wichtige Inhalte des Seminars. Weitere wichtige Punkte sind die dialogorientierte Gesprächsführung und der Wechsel von der Beratung zum proaktiven Verkauf.

Die Themen „Adressen gewinnen – das Thema der Zukunft“, „so wird der Verkoster zum Käufer“, „wie Sie Zusatzverkäufe einleiten und zum Abschluss bringen“ und „das Erlernen von Gesprächstechniken bei Widerständen des Kunden“ werden von Sascha Bartnitzki ebenfalls erläutert.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 195 Euro und 290 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, Fax: 0261 9885-1300, E-Mail: meurer@bwv-net.de. Sie können sich auch hier online anmelden.

BWV-Präsident Weber zur Wiedereinführung des Agrardiesels

Auch in einer Demokratie ist es von Zeit zu Zeit notwendig, sich durch friedlichen Protest Gehör zu verschaffen. Vor mehr als einem Jahr haben die Bauern und Winzer dies mit ihren Demonstrationen getan. Mit Geduld und Verantwortungsbewusstsein haben sie mehr als ein Jahr lang auf die Nachricht gewartet, dass die wettbewerbsverzerrende Streichung des Agrardiesels rückgängig gemacht wird. Auch der überbordenden Bürokratie soll es in der kommenden Legislaturperiode an den Kragen gehen. Zwei wichtige Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft sind damit wieder in greifbarer Nähe. Für den Berufsstand, der in den vergangenen Jahren wirtschaftlich und seelisch schwer belastet wurde, zeichnet sich damit ein Licht am Ende des Tunnels ab. Weiter so!

Berner Konvention: BWV-Präsident Weber fordert zügige Umsetzung des Wolfsstatus

Koblenz. Anlässlich der heute in Kraft tretenden Änderung der Berner Konvention, die eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes vorsieht und Ende letzten Jahres mit großer Mehrheit auf internationaler Ebene beschlossen wurde, fordert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, die EU-Kommission jetzt zum zügigen Handeln auf: „Die EU-Kommission muss eine Änderung der FFH-Richtlinie zügig auf den Weg bringen, um den abgesenkten Schutzstatus auch auf europäischer Ebene umzusetzen. Die Anpassung ist absolut überfällig und der Erhaltungszustand des Wolfsbestandes gerade im nördlichen Rheinland-Pfalz ist mehr als günstig. Zudem sind die Weidetierhalter auf ein aktives Bestandsmanagement für den Wolf angewiesen. Die Weidetierhaltung darf nicht länger der ungebremsten Ausbreitung des Wolfes ausgesetzt werden. Von der neuen Bundesregierung erwarte ich auf europäischer Ebene die Änderung der FFH-Richtlinie im Sinne einer Regulierung des Wolfs aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig müssen die bereits bestehenden Möglichkeiten im EU-Recht für eine Problemwolfentnahme und für ein aktives Bestandsmanagement genutzt werden. Die zugesagte Aufnahme des Wolfes in das novellierte Landesjagdgesetz wird alleine nicht die Lösung für die Problemwolfentnahme sein.“