Bauern und Winzer feiern in Trier das zentrale Erntedankfest!

Trier. Am Samstag, den 5. Oktober 2024 findet ab 10.00 Uhr das Zentrale Erntedankfest des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, des LandFrauenverbandes und des Landjugendverbandes in Trier statt. An der Porta Nigra präsentiert der große Bauernmarkt die Vielseitigkeit der heimischen Erzeugung: Kartoffeln, Obst, Gemüse, Edelbrände, Wein, Viez, Sekt, Federweißer, Ziegenkäse, Küchenkräuter, Wurst, Honig und Wollkleider. Der Bauernmarkt ist voller Attraktivitäten und lässt nichts zu wünschen übrig.

Nach dem von den LandFrauen feierlich begleiteten Erntedankgottesdienst um 13.00 Uhr im Trierer Dom, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger und Gäste der Stadt Trier herzlich eingeladen sind, findet gegen 14.00 Uhr ein Umzug zur Porta Nigra statt. Anschließend begrüßt der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, neben weiteren Grußwortrednern die Gäste des zentralen Erntedankfestes und überreicht der Bürgermeisterin der Stadt Trier Elvira Garbes die Erntekrone der Landjugend Rheinland-Nassau.

Die Landjugend und der Bauern- und Winzerverband präsentieren Musik, Tanz und Folkloredarbietungen auf der Bühne vor der Porta Nigra. Ein großes Informationszelt und die Direktvermarkter bieten sowohl den Erwachsenen als auch den Kindern interessante Einblicke in die landwirtschaftliche Produktion und die Tierhaltung.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt das zentrale Erntedankfest.

Flyer Bauernmarkt 2024

Wie schütze ich meine Weinbezeichnung?

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Dienstag, den 12. November 2024 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz ein Seminar über das Weinbezeichnungsrecht durch. Rechtsanwalt André Nienhaus, Fachanwalt für IT-Recht in Bocholt, erläutert die Bedeutung einer Marke und die Vorgehensweise bei einer Markenanmeldung. Wie eine Marke geschützt werden kann, Markenrechtsverletzung durch Dritte, Kosten des Markenschutzes und Umgang mit ungerechtfertigten Abmahnungen sind weitere Seminarthemen.

 Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und für Nichtmitglieder 80 Euro.

 Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder online hier.

BWV begrüßt Pläne der EU zur Lockerung des Schutzstatus des Wolfes

Koblenz. Das Präsidium des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) begrüßt die Ankündigung der EU-Kommission, den Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene zu überdenken. Die EU beabsichtigt, noch in diesem Jahr den Schutzstatus von „streng geschützt“ in „geschützt“ zu ändern. Auch die Bundesregierung hat mittlerweile Zustimmung zur Neuregelung signalisiert. In der Folge kann dies eine Regulierung des Bestandes und eine eventuelle Bejagung des großen Beutegreifers maßgeblich vereinfachen.

„Dieser Schritt ist angesichts der immer weiter zunehmenden Zahl an Wölfen in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz längst überfällig“, so BWV-Präsident Marco Weber am Rande einer Sitzung des BWV-Präsidiums. Endlich würden die statistischen Daten über den Wolfsbestand in Europa sachgerecht gewürdigt und die richtigen Schlüsse daraus gezogen. Er hoffe, dass der veränderte Schutzstatus schnell in der Praxis durch den Bund und auch in Rheinland-Pfalz umgesetzt werde und bei Bedarf die Population und einzelne Tiere schnell reguliert werden könnten. Der BWV-Wolfsbeauftragte Matthias Müller zeigte sich ebenfalls erleichtert über die Ankündigung der Kommission, bei der nächsten Sitzung der für den europäischen Artenschutz zuständigen Berner Konvention Anfang Dezember zu beantragen, die rechtlichen Grundlagen des Schutzstatus zu ändern: „Vor allem für die Tierhalter in den Mittelgebirgsregionen ist dies ein wichtiges Signal der Politik. Ihre Sorgen um die eigenen Tiere, die vor allem aus topografischen Gründen kaum sachgerecht vor Wolfsübergriffen geschützt werden können, werden endlich ernst genommen. Ich hoffe, dass auf neuer Grundlage Wölfe, die insbesondere Nutztiere reißen, schnell und unbürokratisch entnommen werden.“

BWV fordert Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei Gülleausbringung

Koblenz. Ab dem 01. Februar 2025 darf Gülle auf Grünland grundsätzlich nur noch streifenförmig und bodennah ausgebracht werden. Das Landesamt für Landwirtschaft in Bayern (LfL) hat allerdings festgestellt, dass die Ammoniakverflüchtigung bei der Ausbringung von Gülle, die unter einen TM-Gehalt von 4,6 Prozent verdünnt wurde, mit herkömmlichen Breitverteilern geringer ist als bei der bodennahen streifenförmigen Gülleausbringung.

Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg werden nun eine praktikable und zugleich umweltfreundliche Alternative auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zulassen, nämlich die Ausbringung von auf maximal 4,6 Prozent Trockenmasse verdünnte Rindergülle mit den herkömmlichen Breitverteilern. Die emissionsarme Breitverteilung kann auf Grünland und auf Ackerland eingesetzt werden.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, setzt sich zurzeit für die Umsetzung dieser praxistauglichen Regelung auch in Rheinland-Pfalz ein. „Unabhängig von einer dringend gebotenen Gleichstellung aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland macht der Einsatz einer umweltfreundlichen, ökonomischen und landwirtschaftlich praktikablen Lösung natürlich Sinn.“ Diese Maßnahme könne darüber hinaus ohne Bürokratie umgesetzt werden, was der Forderung nach Bürokratieabbau entgegenkäme. Die Betriebsleiter wären nicht gezwungen, teure Technik einzukaufen oder Dienstleister zu bezahlen. Es wäre eine günstige Lösung gerade für kleine und mittlere Betriebe.

BWV am 26.09.2024 nicht erreichbar

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, der Landvolk-Verlag und die BWV RHEMO Steuerberatung GmbH machen am 26.9. einen Betriebsausflug in das Verbandsgebiet. Wir freuen uns auf einen ereignisreichen Tag im Hunsrück und darauf, die Region, unsere Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Kreisen und natürlich einige Mitglieder vor Ort noch besser kennenzulernen. Wir sind am 27. September wieder für Sie da.

Neue Kooperationsvereinbarung mit SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Koblenz/Trier. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat mit dem Energieversorger SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH eine neue Kooperationsvereinbarung zur Versorgung seiner Mitglieder geschlossen. Die Vereinbarung gilt für BWV-Mitglieder im gesamten Verbandsgebiet und umfasst Normalstrom und Wärmepumpenstrom.

Bei Interesse an einem Bezug von Strom über die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH steht die jeweilige BWV-Kreisgeschäftsstelle zur Verfügung.

Hier geht es zu Ihrer Kreisgeschäftsstelle.

 

Update ASP: Hinweise des MKUEM hinsichtlich der Maisernte in den ASP Sperrzonen

Unabhängig von den in den Allgemeinverfügungen genannten Vorgaben zum Absuchen der Flächen vor der Ernte von Ölsaaten, Getreide, Gemenge sowie Eiweißpflanzen sollten folgende Empfehlungen berücksichtigt werden: Für die Maisernte wird allgemein empfohlen, die Flächen vor Start der Ernte abzusuchen.

 

Werden Kadaver gefunden, sind diese an die zuständige Veterinärbehörde zu melden, zu entfernen und die betroffene Stelle ist zu desinfizieren.

Damit Wildschweine die Möglichkeit haben, sich geschützt und ruhig zurückzuziehen und das Feld zu verlassen, sollte vor Start der Ernte möglichst um das Feld herum und anschließend durch das Feld in Kreuzform geerntet werden. Ein „Einkreisen“ der Tiere sollte vermieden werden, da diese ansonsten evtl. in Panik geraten und das Feld in verschiedene Richtungen verlassen.

Weitere Infos:

Aktuelle Fallzahlen und Informationen zur ASP sind auf der Sonderseite des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums abrufbar.

Aktuelle und weiterführende Informationen können Sie auch bei den betroffenen Landkreisen abrufen: 

Die „ASP-Leitlinien“, C/2023/1504 Bekanntmachung der EU-Kommission über die Leitlinien für die Prävention, Bekämpfung und Tilgung der Afrikanischen Schweinepest in der Union erhalten Sie ebenfalls hier zum Download.

1. Auswahlverfahren Weininvestitionsförderung GMOWi

Am 25.09.24 wurde die Landesverordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung möchte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau das Auswahlverfahren im Förderprogramm „Weininvestitionsförderung (GMOWi)“

über 4,7 Mio. Euro am 25.September 2024,

durchgeführt durch die zuständige Bewilligungsbehörde, das DLR Mosel, ankündigen.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden nach der erfolgreichen Auswahl durch das DLR Mosel informiert. Die Bewilligungsbescheide werden im Oktober folgen. Aktuelle Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie ständig auf der Internetseite des DLR Mosel unter folgendem Link: https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Weininvestitionsfoerderung-GMOW

Das Gesetz- und Verordnungsblatt finden Sie hier zum Download:

Erhöhte Anreicherung in der Pfalz, Rheinhessen sowie an Mosel und Nahe ist möglich

Rheinland-Nassau. Der ungünstige Witterungsverlauf und das vermehrte Auftreten der Kirschessigfliege führt in Teilen von Rheinland-Pfalz bei bestimmten Rebsorten zu einer früheren Lese.

Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium hat daher die bereits von den Schutzgemeinschaften Pfalz, Mosel, Nahe und Rheinhessen eingeleitete Maßnahme einer Absenkung des Mindestmostgewichtes für die Rebsorte Dornfelder mit einem Antrag zur Erhöhung der Anreicherungsspanne für die Rebsorten Blauer Portugieser und Dornfelder in den Anbaugebieten Pfalz, Rheinhessen, Mosel und Nahe flankiert. Trotz einer früheren Lese der beiden Rebsorten zur Erhaltung der Sortentypizität und Verhinderung von Ertragsverlusten soll dadurch die Qualität im Glas erhalten bleiben. 

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat den Antrag am 19. September genehmigt, mit einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist in Kürze zu rechnen. In der Genehmigung wird ausgeführt: Abweichend von Anhang VIII Teil I Abschnitt A Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 darf in den unten aufgeführten Weinanbaugebieten bzw. Teilen davon und für die genannten Keltertraubensorten die Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts der im Jahr 2024 geernteten frischen Weintrauben sowie des Traubenmostes, des teilweise gegorenen Traubenmostes, des Jungweins und des Weins, soweit diese Erzeugnisse aus Trauben der Ernte 2024 gewonnen worden sind, vorgenommen werden. Folgende Grenzwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: a) 3,5 % vol in Weinbauzone A gemäß Anhang VII Anlage I der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. in den Anbaugebieten Nahe, Mosel, Pfalz und Rheinhessen mit den Rebsorten Blauer Portugieser und Dornfelder bestockte Flächen (Weinbauzone A).

Weiteres Seminar: E-Rechnung, was muss ich ab dem 1.1.2025 beachten?

Wegen der großen Nachfrage bieten die Landwirtschaftskammer Saarland und der BWV Rheinland-Nassau ein weiteres Seminar über E-Rechnungen am 24.09. um 10 Uhr an. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wurden neue Regelungen zur Einführung der E-Rechnung (elektronische Rechnung) verabschiedet. Was bedeutet das für landwirtschaftliche Unternehmen? Was müssen Betriebe bis wann umsetzen? Landwirte und Winzer müssen sich bis zum 01.01.2025 mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen. Alle Unternehmen mit wirtschaftlichen Kontakten zu weiteren Unternehmen (Business to Business) sind ab Januar verpflichtet E-Rechnungen empfangen, archivieren und verarbeiten zu können. Je nach Betriebsform bzw. Umsatz folgt bis zum 01.01.2028 die Pflicht solche Rechnungen ebenfalls selbst erstellen und versenden zu können.

Die Landwirtschaftskammer des Saarlandes und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bieten daher am 24.09.2024 um 10:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung an.

LWK und BWV raten allen landwirtschaftlichen Betrieben sich zeitnah mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls mit den jeweiligen Steuerberatern in Verbindung zu setzen. Bis zum 01.01.2025 muss ein Programm installiert werden, das den Empfang, die Archivierung und die Verarbeitung von E-Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen ermöglicht.

Die Online-Informationsveranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über Details zu informieren. Bitte melden Sie sich hier zur kostenlosen Veranstaltung an: https://join.next.edudip.com/de/webinar/e-rechnung-was-muss-ich-ab-dem-01012025-beachten/2059323