Auswirkungen des Transportverbotes für Kälber unter 28 Tage planen
Berlin. Am 31.12.2022 endet die Übergangsfrist in der Tierschutz-Transportverordnung. Ab 1.1.2023 müssen Kälber, die zum Kälbermäster transportiert werden sollen, älter als 28 Tage sein. 14 Tage alte Kälber dürfen dann nur in Ausnahmefällen transportiert werden. Wahrscheinlich wird die einjährige Übergangsfrist für die neue 28-Tage-Transportregel von Kälbern auch nicht verlängert. Niedersachen hatte zwar einen Antrag an den Bundesrat gestellt und eine Übergangszeit von drei Jahren gefordert, dieser wurde aber nur von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Alle anderen Länder, auch Rheinland-Pfalz, folgten dem Antrag von Sachsen, den Antrag aus Niedersachsen zurückzustellen. Es bestehe noch Beratungsbedarf. Der Antrag wurde daher vertagt. Ob dies aus Sicht der betroffenen Milcherzeuger positiv oder negativ ist, kann derzeit überhaupt nicht abgeschätzt werden. Deshalb heißt es jetzt, die Planungen aufzunehmen, wie die längere Verweildauer im Milchviehbetrieb umgesetzt werden kann. Hierzu wurde in der Rheinischen Bauernzeitung ein Artikel veröffentlicht, der über den Link hier am Ende des Beitrages nachzulesen ist.
Die Übersicht zu den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung, die dabei zu beachten sind, finden Sie als gesonderte Datei ebenfalls dort zum Download. Hier wurden gegenüber der Abbildung in der RBZ auch noch zwei sprachliche Änderungen bei den Schadgasen und bei den besonderen Mindestanforderungen gemacht, so dass Sie bitte für Ihre Akten, diese Übersicht verwenden.