Grußwort zum Erntedankfest

Liebe Bauern und Winzer, liebe Landfrauen und Landjugendliche,

Erntedankfest – Zeit zum Innehalten und Reflektieren. Was haben wir erreicht, was erlebt in diesem Jahr?

Nach einem nassen Winter und Frühling folgte eine Hitzeperiode. Rheinland-Pfalz blieb zwar von Waldbränden verschont, aber mit steigenden Temperaturen stiegen auch die Sorgen um die Ernte. Die Getreideernte gestaltete sich nach anfänglich gutem Start in den Frühdruschgebieten schwierig. Während der Haupternte fehlten die trockenen Tage. Starkregenfälle führten regional zu Lagergetreide, das nicht einmal als Futter verwertbar war. Dieses Getreide konnte schließlich nur noch energetisch verwertet werden. Dem Mais und den Zuckerrüben hingegen tat die Feuchtigkeit gut. Die später im Jahr zu erntenden Ackerkulturen stehen insgesamt gut da. Das feuchte Frühjahr hat die Grundfutterversorgung gesichert, wenngleich die Sommertrockenheit den Tierhaltern große Sorgen machte. Ein zweiter Schnitt war in der Regel zeitnah nicht möglich. Erst im späteren Sommer konnten weiteres Futter eingefahren und Reserven aufgebaut werden.

Sorge bereitete der viele Regen auch den Winzern, deren Trauben im Frühjahr vieler Behandlungen bedurften. Bei der Lese der frühen Rebsorten zeigte sich örtlich starker Oidium-Befall. In einigen Regionen war von „Notlese“ die Rede. Trotzdem sind die Winzer zuversichtlich, dass es ein qualitativ und quantitativ guter Weinjahrgang werden kann. Die Schutzgemeinschaften der Weinanbaugebiete Mosel und Nahe haben einen Antrag auf Reduzierung der Mindestmostgehalte gestellt, damit die Winzer u. a. den Dornfelder lesen können, bevor die Kirschessigfliege und Pilzkrankheiten das Lesegut schädigen und den Ertrag schmälern.

Landwirtschaft und Weinbau müssen also auch in diesem Jahr wieder unterschiedlichste Herausforderungen meistern, die durch das Wetter und Klimaveränderungen verursacht wurden. Wenn es nötig war, haben sich die Landwirte gegenseitig geholfen. Das wird aber immer schwieriger, da durch langanhaltende Großwetterlagen die Abfolge der kritischen Wetterereignisse über große Gebiete hinweg zunimmt. Aber auch regionale Extremwetterereignisse treten immer häufiger auf. Der Hagel, der jüngst Weinreben und Trauben rund um Worms geschädigt hat, ist ein Beispiel dafür, dass plötzlich die Arbeit eines ganzen Jahres vernichtet werden kann.

Von größeren Katastrophen ist das nördliche Rheinland-Pfalz in diesem Jahr verschont geblieben. Es gibt aber niemanden, der bei der Ankündigung von Starkregen oder bei den aktuellen Bildern aus Libyen oder Slowenien nicht an die Ereignisse von vor zwei Jahren an der Ahr und in der Eifel denkt. Das Wetter ist nicht beherrschbar. Deshalb sind wir erleichtert, wenn wir „verschont“ bleiben und das Wetter kein Unglück und Leid verursacht, sondern unsere Arbeit unterstützt und Ernte, Ertrag und die Erzeugung gesunder Lebensmittel ermöglicht. Dafür sind wir dankbar.

Wir stellen uns unserer verantwortungsvollen Aufgabe und unserem Wunsch, die Menschen im Land mit gesunden, guten Nahrungsmitteln und erneuerbaren Energien zu versorgen. Unser Einsatz für unsere Betriebe, unsere Familien und die gesamte Gesellschaft kostet uns viel Kraft und verlangt viel Engagement, da wir immer wieder neue und strenge Bedingungen und Auflagen erfüllen müssen. Gerade die Auflagen beschneiden aufgrund nationaler Alleingänge unsere Wettbewerbsfähigkeit auf den europäischen und weltweiten Märkten. Mit Sorge erleben die Viehhalter schwindende Strukturen, wie schließende regionale Schlachthöfe oder einen zunehmenden Mangel an Großtierärzten. All dies erschwert und verteuert die Erzeugung unserer Produkte. Hinzu kommt die Sorge, wie wir zukünftig die Wasserversorgung und somit das Ertragsniveau unserer Kulturen sichern. Darüber hinaus müssen wir die Düngeverordnung einhalten und das Damoklesschwert eines großräumigen Einsatzverbots von Pflanzenschutzmitteln schwebt über uns.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau kämpft ununterbrochen auf allen politischen Ebenen für unsere Zukunft und für verlässliche Rahmenbedingungen. Politische Zusagen haben oft kurze Halbwertszeiten. Das gilt insbesondere für die Agrarpolitik des Bundes. Die geplanten Kürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) sind ein Verstoß gegen die Verlässlichkeit, denn durch die Kürzungen können in den Bundesländern nicht mehr alle EU-Mittel abgerufen werden – Mittel, die uns versprochen und zugeteilt wurden. Einmal mehr zeigt sich, dass hier nicht zu Ende gedacht wird. Deutschland ist Nettozahler und müsste im eigenen Interesse so viel Geld wie möglich über die Nutzung von EU-Programmen wieder ins Land zurückholen. Wer das nicht tut, vergeht sich am Steuerzahler.

Der Bauern- und Winzerverband ist ständig im Gespräch mit den politischen Entscheidungsträgern im Land, beim Bund und in Brüssel, um das Schlimmste zu verhindern, so z. B. ein Überhandnehmen des Wolfs, der viel Schaden bei unseren Tierhaltern anrichtet.

Ziel unserer Verbandsarbeit ist seit nun 75 Jahren, Sie alle bei den Bemühungen um ein auskömmliches Einkommen zu unterstützen. Vieles verändert sich um uns herum – rechtliche Auflagen, Märkte, Preise, das Klima, das Verbraucherdenken, die Demografie, die Digitalisierung, die Anforderungen an Energieerzeugung und -verbrauch, die Möglichkeiten der Technik und die finanzielle Ausstattung des EU-Haushalts für die Gemeinsame Agrarpolitik. Die Herausforderungen und Erwartungen steigen, die Bedingungen werden aktuell nicht besser. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau wird sich bei politischen und fachlichen Gesprächen weiter für die berechtigten Anliegen der Bauern- und Winzerfamilien einsetzen. Ich danke allen, die den Verband mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit hierbei unterstützen.

Auch wenn noch nicht alle Früchte der Arbeit geerntet oder gelesen sind, gilt es jetzt zu danken, kurz durchzuatmen und mit neuer Kraft die verbleibenden Monate dieses Jahres anzugehen. Dabei wünsche ich uns allen viel Erfolg und Freude.

Ökonomierat Michael Horper

Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau

IGJG und BWV wollen keine Schwächung der Jagdgenossenschaften und setzen auf funktionsfähige Jagd

Koblenz. Die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) und der BWV-Ausschuss Forst, Jagd und Eigentumsfragen haben sich in einer gemeinsamen Sitzung Mitte September mit dem vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) vorgelegten Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes befasst. Der Entwurf, der bereits seit Wochen in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert wird, wurde in seinen Grundzügen von den Vertreterinnen des Umweltministeriums, insbesondere von Frau Lea Lorscheider und Frau Larissa Krapp, vorgestellt.

Der Ausschussvorsitzende und neue Vorsitzende der IGJG, Josef Schwan, konnte zu der sehr gut besuchten Veranstaltung über 70 Personen begrüßen, die die Gelegenheit ausgiebig nutzten, inhaltliche Rückfragen zum Gesetzentwurf zu stellen. Die intensive, über vierstündige Diskussion dient als Grundlage für die von Seiten der IGJG und dem BWV abzugebenden Stellungnahmen zum Gesetzentwurf. Diese werden die Interessen der Jagdgenossenschaften, Grundstückseigentümer und Bewirtschafter sachlich aufzeigen und Kritikpunkte am vorgelegten Gesetzentwurf darstellen. Die Teilnehmer waren sich grundsätzlich einig darüber, dass das bisherige Jagdrechtssystem gut funktioniert und grundsätzlich keine Notwendigkeit besteht, einen tiefgreifenden Wandel herbeizuführen und insbesondere einen Systemwechsel im bewährten System der Revierjagd vorzunehmen. Es wurde die Sorge deutlich, dass durch die im Entwurf vorgesehenen Möglichkeiten, einzelne oder auch größere Flächen aus dem Verbund des Reviersystems herauszulösen, die Jagdgenossenschaften als Solidargemeinschaften insgesamt geschwächt werden. Zudem bemängelten die Teilnehmer, dass der Gesetzentwurf eine Vielzahl an Ermächtigungsgrundlagen beinhalte, mit denen das Umweltministerium im Rahmen von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften weitere Konkretisierungen der gesetzlichen Regelungen vornehmen könne, ohne dass diese bisher im Detail bekannt wären. Dies betrifft beispielsweise organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Befriedung einzelner Flächen oder der Organisation von Jagdgenossenschaften. Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass eine funktionierende Jagd unbedingt notwendig sei, damit die land- und forstwirtschaftlichen Kulturen geschützt und übermäßige Wildschäden vermieden würden. Daher bestehe grundsätzlich ein großes Interesse daran, dass auch die Jäger verlässliche Grundlagen erhielten, um als Pächter der einzelnen Reviere attraktive Rahmenbedingungen vorzufinden.

Die geplanten Veränderungen bei den – nach den Vorstellungen des MKUEM – in Zukunft bejagbaren Tierarten wurde ebenfalls erörtert. Die Liste ist im Entwurf gegenüber der bisherigen Fassung im Landesjagdgesetz deutlich kürzer und „ökosystemfremde“, also invasive Arten sollen zukünftig besonders behandelt werden. Allerdings gibt es, das wurde von den Teilnehmern kritisiert, nach wie vor keine Bestrebungen, auch den Wolf in die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten aufzunehmen. Mit der Aufnahme könnten in Zukunft die rechtlichen Möglichkeiten optimiert werden, um bei auffälligen Wölfen oder bei einer notwendigen Regulierung des Bestandes schnell und unkompliziert auch jagdrechtliche Maßnahmen ergreifen zu können.

Der im Sommer vorgelegte Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Phase der Verbändeanhörung. Die Frist für eine Stellungnahme läuft bis zum 15.10.2023. Danach werden alle eingehenden Forderungen und Anregungen im rheinland-pfälzischen Umweltministerium gesichtet und der Gesetzentwurf wird noch einmal überarbeitet. Erst danach wird das parlamentarische Verfahren eröffnet, in dem dann der rheinland-pfälzische Landtag und die dort vertretenen Parteien die Möglichkeit haben werden, sich noch intensiver mit dem vom Umweltministerium vorgelegten Gesetzentwurf zu befassen. Dabei, so waren sich alle Sitzungsteilnehmer einig, wird es sicherlich Änderungen am bisher vorgelegten Entwurf geben, denn noch kein Referentenentwurf hat die parlamentarischen Beratungen unverändert als Gesetz verlassen.

BWV-Präsident Michael Horper im Gespräch mit Agrarpolitikerin der SPD-Fraktion

Koblenz. Die Agrarpolitiker der SPD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz kamen mit BWV-Präsident Michael Horper zu einem virtuellen Austausch zusammen. Im Rahmen des 90-minütigen Gespräches wurden drängende agrarpolitische Themen diskutiert.

Das derzeit aktuelle Thema zur Novellierung des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes, die Überarbeitung des Wolfsmanagementplans sowie das Positionspapier der SPD-Landtagsfraktion zum Wolf standen im Mittelpunkt des Gespräches. Präsident Horper begrüßte ausdrücklich, dass endlich Bewegung in die Problematik des Umgangs mit problematischen Tieren komme. Außerdem wurden die europäischen Überlegungen zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und die möglichen Folgen für die Bauern und Winzer in Rheinland-Pfalz angesprochen. Darüber hinaus standen auch die von Bundesseite aus drohenden Kürzungen der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz), die Landesdüngeverordnung sowie der Flächenverbrauch und die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf der Tagesordnung. SPD-Landtagsfraktion und BWV kamen darin überein, den zielgerichteten sachlichen Dialog über agrarpolitische Themen weiterhin fortzuführen.

Anliegen des DBV zur Herbst-Agrarministerkonferenz 2023

Kiel. Anlässlich der Agrarministerkonferenz vom 20. bis zum 23. September 2023 in Kiel warnt der Deutsche Bauernverband (DBV) in einem Anliegenpapier davor, dass bei Umsetzung der geplanten Kürzungen im Agrarhaushalt zahlreiche wichtige Maßnahmen zur Zukunftsorientierung der Landwirtschaft nicht mehr umgesetzt werden können.

Dazu der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken: „Mit Blick auf die großen Herausforderungen, die mit dem Klimawandel, der Weiterentwicklung der Tierhaltung, der Verbesserung der biologischen Vielfalt und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse einhergehen, sind alle beteiligten politischen Akteure aufgefordert, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eine Erhöhung der im Haushaltsplanentwurf veranschlagten Mittel zu erwirken. Alles andere wäre ein vollkommen inakzeptabler Kahlschlag zu Lasten der Agrarstruktur und der ländlichen Räume.“

Darüber hinaus fordert der Deutsche Bauernverband Bund und Länder unter anderem dazu auf, endlich Zukunftsperspektiven für die Nutztierhaltung in Deutschland zu schaffen und Naturschutzgesetzgebung konsequent im Sinne der Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft auszurichten. Auch wiederholt der DBV seine Forderung nach einer Neubewertung des Schutzstatus des Wolfes und mahnt erneut dringend notwendige Korrekturen bei den Ökoregelungen in der GAP-Förderung an.

Das vollständige Anliegenpapier des Deutschen Bauernverbandes finden Sie hier

Josef Schwan ist neuer Vorsitzender des IGJG

Koblenz. Nach dem coronabedingten Ausfall in den letzten Jahren fand Mitte September 2023 in Koblenz die Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (IGJG) statt. Die Neuwahl des Vorstandes stand u.a. auf der Tagesordnung. Der Gründungsvorsitzende, Ökonomierat Heribert Metternich, sowie sein Gründungs-Stellvertreter, Georg Groß, schieden aus den Ämtern, die sie über 20 Jahre lang innehatten, aus. Zudem haben auch die langjährigen Vorstandsmitglieder Georg Stassen und Heinz-Peter Kriechel ihr Amt abgegeben.

Nach der Satzung der IGJG wird der Vorsitzende vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bestimmt. Das BWV-Präsidium hatte sich bereits auf den Kreisvorsitzenden des Kreisbauernverbandes Altenkirchen, Josef Schwan, verständigt, der die IGJG nun in den nächsten Jahren führen wird. Josef Schwan beschäftigt sich seit vielen Jahren mit jagdpraktischen und jagdrechtlichen Fragen und ist zudem Mitglied im rheinland-pfälzischen Landesjagdbeirat. Die Mitgliederversammlung wählte zudem den Kreisvorsitzenden des Bauernverbandes in Bitburg, Stefan Fiedler, sowie den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Mertloch, Johannes Maur, neu in den Vorstand. Die beiden bisherigen Vorstandsmitglieder Andreas Lenz und Jörg Winter wurden ebenfalls wiedergewählt und sorgen insofern für eine Kontinuität in der inhaltlichen Arbeit in der IGJG. Der neue Vorsitzende Josef Schwan dankte seinen scheidenden Vorgängern für die über Jahrzehnte geleistete engagierte inhaltliche Arbeit zum Wohle der Jagdgenossenschaften und Grundeigentümer. Er kündigte an, dass auch der neue Vorstand die Interessen der Jagdrechtsinhaber mit Nachdruck vertreten werde.

Ökonomierat Heribert Metternich leitete über 20 Jahre die Geschicke der IGJG. Links: Hauptgeschäftsführerin Karin Bothe-Heinemann.
Die Mitgliederversammlung der IGJG war in Anbetracht der aktuellen Entwicklung im Jagdrecht und der Vorstandswahl sehr gut besucht.

BWV kritisiert weitere staatliche Belastung für Landwirte und Winzer

Koblenz. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die Einführung eines Wassercents für die Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2024 beschlossen. Damit wird jenseits einer geltenden Freimenge von 10.000 m³ Grundwasser bzw. 20.000 m³ Oberflächenwasser eine Abgabe für Landwirte fällig. In Zukunft müssen sie für die Entnahme eines Kubikmeters Grundwasser 6 Cent und für Oberflächenwasser 2,4 Cent zahlen. Erleichterungen gibt es für Wasser- und Bodenverbände, die lediglich die Hälfte der Abgabe zahlen müssen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hatte sich in einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität gegen die Einbeziehung der Landwirtschaft in das System des Wassercents ausgesprochen. Das Argument, mit den Abgaben auch Landwirte dazu zu bewegen, mit der Ressource Wasser sparsam umzugehen, ist nach Ansicht des BWV eher nachrangig, da alleine das Fördern und Verteilen von Grundwasser pro Kubikmeter etwa 60 Cent bis 70 Cent kostet. Daher haben die Landwirte bereits einen eigenen Anreiz, Wasser zu sparen und eine zusätzliche Abgabe ist nicht erforderlich. Außerdem ist die jeweils zugewiesene Wasserentnahmemenge ohnehin kontingentiert.

Darüber hinaus kritisierte der BWV Rheinland-Nassau, dass der zu erwartende finanzielle Betrag auf Seiten des Landes durch höhere Personalkosten und ausufernde Bürokratie mehr als aufgefressen werden könnte. Dieses Argument überzeugte die Landesregierung jedoch ebenfalls nicht davon, von der Einbeziehung der Landwirtschaft in den Wassercent abzusehen, ebenso wie die aus BWV-Sicht fehlenden Regelungen für den weinbaulichen Bereich, wo Neuanpflanzungen ohne Bewässerungsmaßnahmen kaum noch möglich sind. Die Landwirte sind nicht für den Klimawandel, der für die notwendigen Bewässerungsmaßnahmen eine tragende Rolle spielt, verantwortlich. Grundsätzlich ist dieser ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und daher dürfen zusätzliche Kosten nicht auf die Landwirtschaft abgewälzt werden. Vielmehr wäre es notwendig, die Allgemeinheit an entsprechenden Kosten zu beteiligen.

Bildquelle: IMAGO HMB-Media

Die Landwirtschaft feiert Erntedankgottesdienst in der Liebfrauenkirche

Koblenz. Der landwirtschaftliche Berufsstand feiert am 30. September 2023 um 16.00 Uhr in der Liebfrauenkirche in Koblenz seinen zentralen ökumenischen Erntedankgottesdienst. Auch wenn die Ernte nicht für alle Bauern- und Winzerfamilien zur Zufriedenheit ausgefallen ist, werden die mit der Natur arbeitenden Menschen einen Dankgottesdienst abhalten.

Die Musikkapelle Gondershausen umrahmt die Messe musikalisch, während die Landjugendgruppe aus Flammersfeld auch in diesem Jahr eine selbstgebundene Erntekrone präsentieren wird. Die LandFrauen aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis werden die Kirche anlässlich des Gottesdienstes wieder prachtvoll schmücken. LandFrauen aus verschiedenen Landkreisen rund um Koblenz werden die Feier aktiv mitgestalten.

Zum Erntedankgottesdienst sind alle interessierten Menschen aus Stadt und Land herzlich eingeladen. Der Bauernmarkt findet in diesem Jahr nicht statt.

Es ist gefährlich den Datenschutz zu vernachlässigen

Koblenz. Im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung informierte der Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) darüber, wie bei der Nutzung der sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, TikTok u.a.) und der Gestaltung der eigenen Homepage die Vorgaben des IT-Rechts gewahrt werden. Die rechtlichen Vorgaben sind komplex und vielschichtig: So sind insbesondere das Urheberrecht, das Telekommunikations- und Medienrecht und das Datenschutzrecht in Form der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten.

Interessenten konnten sich Mitte September in der Hauptgeschäftsstelle des BWV in Koblenz im Seminar „Sicher in den sozialen Medien bewegen!“ hierüber informieren. Als Referent konnte der Fachanwalt für IT-Recht André Nienhaus aus Bocholt gewonnen werden.

Nienhaus erläuterte unter anderem, welche Anforderungen an das Impressum der eigenen Homepage zu stellen sind und wie eine Einwilligung gestaltet sein muss, damit (potentielle) Kunden zu Informationszwecken per Post, E-Mail oder WhatsApp kontaktiert werden dürfen. Die DSGVO beinhaltet eine Vielzahl von zu beachtenden Punkten hinsichtlich der Nutzung der sozialen Medien und der Gestaltung der eigenen Homepage.

Die Aufarbeitung erfolgte anhand konkreter, aktueller und einprägsamer Fälle aus der Rechtsprechung. Es wurde deutlich, dass ein Sachverhalt oftmals gleichzeitig komplexe Fragestellungen aus den Bereichen des Urheberrechts, des Telekommunikationsrechts und der DSGVO berührt. Bei Nichtbeachtung dieser Pflichten sind Abmahn-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche denkbar. Wegen der Komplexität der Regelungen wurde erkennbar, dass diese für juristische Laien nachvollziehbarerweise oftmals nicht einfach zu verstehen sind. Aus diesem Grund bietet der Bauern- und Winzerverband, als Ergänzung zu diesem Seminar, für die Mitglieder die Möglichkeit, ihre Website und/oder ihren Webshop auf Übereinstimmung mit der DSGVO überprüfen zu lassen. Hierzu besteht ein Kooperationsvertrag mit Rechtsanwalt Nienhaus. Weitere Informationen hierzu sind bei den BWV-Kreisgeschäftsstellen erhältlich.

Kürzungen im Agrarhaushalt sind nicht zukunftsorientiert

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland Nassau Michael Horper kritisiert die geplanten drastischen Einsparungen im Agrarhaushalt scharf. Die seitens des Bundeslandwirtschaftsministers vorgeschlagenen Kürzungen in der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) seien widersinnig und das völlig falsche Signal: „293 Millionen Euro auf Bundesebene in einem Bereich kürzen zu wollen, der für die Zukunft des Landwirtschaft und des ländlichen Raumes von grundlegender Bedeutung ist, torpediert auch das Vertrauen in politische Zusagen. Dass auch noch die Sonderrahmenpläne (SRL) für die für ländliche Entwicklung und Ökolandbau und biologische Vielfalt gänzlich gestrichen werden sollen, ist nicht nur ein völlig falsches Signal, es widerspricht auch der Bedeutung dieser SRL, die zur Bewältigung von Extremwetterereignissen und zur Unterstützung der Biodiversität dienen sollen.“

In einem Schreiben an das Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag, Carina Konrad, machte Horper nochmals deutlich, dass das Geld aus der GAK in erheblichem Umfang zur nationalen Kofinanzierung von Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) diene. Sollten GAK-Mittel nicht zur Verfügung stehen, könnten die ELER-Mittel teilweise nicht in Anspruch genommen werden. In Rheinland-Pfalz würden nach ersten Schätzungen rund 40 Mio. € im Agrarhaushalt fehlen, womit viele Maßnahmen in Frage gestellt werden müssten. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau sei bereits in Gesprächen mit der Landesregierung, um die Folgen der geplanten Kürzungen zu diskutieren und alles zu unternehmen, diese Kürzungspläne noch abzuwenden. Hierzu bedürfe es des Schulterschlusses mit den Bundestagsabgeordneten, weshalb Präsident Horper sich auch dort hinwendet, um den immensen Schaden abzuwenden.

Das ist aber nicht die einzige Lücke, die die Sparpläne reißen werden. Die Landjugend Rheinland-Nassau reagiert schockiert über die geplante Kürzung von ca. 4,5 Millionen Euro im Kinder- und Jugendplan des Bundes. Vorsitzende Maria Müller: „Das ist ein Offenbarungseid der Ampelkoalition, die versprochen hatte, Strukturpolitik für Kinder und Jugendliche betreiben zu wollen.“ Für die ehrenamtliche Jugendarbeit für die Kinder und Jugendlichen in den ländlichen Räumen würden diese Kürzungen bedeuten, dass bereits knapp finanzierte Fortbildungs- und Gruppenangebote sowie hauptamtliche Unterstützungsleistungen akut bedroht seien.

Spitzenvertreter des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland Nassau und des Landjugendverbandes Rheinland-Nassau stellen mit Betroffenheit fest, dass die Bundesregierung Einsparungen in Bereichen vornehme würde, die unbedingt gestützt und gefördert werden müssten. Beide Verbände befürchten Fehlentwicklungen im ländlichen Raum, die negative Auswirkungen auf gesellschaftliche, klimapolitische und jugendpolitische Ziele haben würden.

Schutzgemeinschaft reagiert auf aktuelle Witterungsverhältnisse

Mosel. Der Vorstand der Organisation zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mosel – die Schutzgemeinschaft Mosel – hat am 12.09.2023 einstimmig die Absenkung des Mindestmostgewichtes für die Rebsorte Dornfelder beschlossen. Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein für das Erntejahr 2023 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 % vol. natürlicher Alkohol herabgesetzt. Damit ist eine frühere Lese der Trauben bei Bedarf möglich.

Hintergrund der Entscheidung, die nach fachlicher Bewertung der aktuellen Lage mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR Mosel) erfolgte, ist maßgeblich die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr durch Essigfäule, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann. Gleichzeitig wird die Schutzgemeinschaft Mosel einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für ausgewählte rote Rebsorten auf den Weg bringen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls als notwendig erachtet und flankiert die Absenkung des Mostgewichtes in sinnvoller Weise.

In der Schutzgemeinschaft Mosel sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbaugebietes Mosel organisiert. Ihr Vorstand setzt sich repräsentativ zusammen aus Vertretern des Weinbaus, der Kellereien und der Genossenschaften. Der Schutzgemeinschaft obliegt die Verwaltung der sogenannten Lastenhefte der geschützten Herkunftsbezeichnungen an der Mosel. Darin sind die jeweiligen Produktionsbedingungen – wie etwa Mindestmostgewicht, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag – geregelt. Die Schutzgemeinschaft Mosel wurde im Dezember 2018 gegründet und ist durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium anerkannt.