Fachforum Bewässerung am 04. Mai 2023

Steillagenweinbau nachhaltig sichern

Koblenz. Der Klimawandel ist in Deutschland längst angekommen. Die Durchschnitts- und Spitzentemperaturen sind seit Jahren immer weiter gestiegen, während gleichzeitig Niederschlagshäufigkeit und -verteilung Grund zur Sorge bieten. Die Folge: in vier der letzten fünf Jahre erlebte der rheinland-pfälzische Weinbau im Sommer intensive Dürrephasen. Ganz besonders schwer davon betroffen waren zahlreiche Weinbausteillagen an den Flusshängen von Mosel, Mittelrhein, Ahr und Nahe, denen aufgrund steiniger, karger Böden, einer geringen Bodenmächtigkeit und der hohen Einstrahlungsintensität vielfach das Wasser ausging. Es ist daher wichtig, dass sich der weinbauliche Berufsstand mit der Zukunft des Wassermanagements befasst. Anhaltenden Trockenphasen könnten mit gezielten Bewässerungsmaßnahmen begegnet werden, um Traubenqualität und Ertrag zu sichern und diese für das Landschaftsbild so wichtigen Weinberge langfristig zu erhalten. Zugleich gilt es, die Ressource Wasser möglichst gerecht zu verteilen sowie das vorhandene Wasser verantwortungsvoll und effizient einzusetzen, um Nutzungskonflikten vorzubeugen.

Um sich gemeinsam mit Politik, Verwaltung und Gesellschaft intensiv über mögliche Perspektiven der Wassernutzung und -verteilung auseinanderzusetzen, lädt der Bauern- und Winzerverband im Rahmen seiner Fachforen-Reihe zum Fachforum „Bewässerung im Weinbau“ für Donnerstag, den 04. Mai 2023 ab 10.00 Uhr in die Hauptgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in die Karl-Tesche-Straße 3 in Koblenz herzlich ein. Auch eine Online-Zuschaltung ist möglich.

Da die Teilnehmeranzahl vor Ort begrenzt ist, wird um Rückmeldung per E-Mail an Frau Schmitz (schmitz@rheinische-bauernzeitung.de) gebeten. Sollten Sie sich für eine digitale Teilnahme entscheiden, erhalten Sie einen Zugangslink.

Programmablauf

Sozialwahl 2023

Wählt Liste 5! Bauern, Winzer, Waldbauern – Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Koblenz.Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hat für die Sozialwahlen bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) eine gemeinsame Liste mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd, dem Hessischen Bauernverband und dem Bauernverband Saar eingereicht, die Liste 5. Der Name der Liste lautet: „Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland“.

Die SVLFG hat in den vergangenen Wochen alle landwirtschaftlichen UnternehmerInnen zur Feststellung der Wahlberechtigung und Registrierung im Wählerverzeichnis angeschrieben. Nur wer die Unterlagen an die SVLFG zurückschickt, kann wählen! Ausschließlich die registrierten Wähler erhalten ab Mitte April die Wahlunterlagen. Diese müssen bis spätestens Ende Mai an die SVLFG zurückgeschickt werden.

Nur wenn Sie an der Sozialwahl 2023 teilnehmen, können Sie sicherstellen, dass die Interessen aus dem Verbandsgebiet des BWV auch künftig in der Vertreterversammlung der SVLFG Beachtung finden. Hier werden wichtige Themen, die Sie alle betreffen, wie zum Beispiel der Beitragsmaßstab in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, entschieden. Schicken Sie also zunächst bitte unbedingt den ausgefüllten Fragebogen zurück. Ein Freiumschlag liegt bei. Eine Ausfüllhilfe finden Sie am Ende des Artikels.

Die Liste 5 steht zum einen für den Erhalt des eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems. Zum anderen setzen sich die Vertreter der Liste 5 für solidarische und gerechte Beiträge in allen Zweigen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und eine Reduzierung der Verwaltungskosten ein. Über die Kreisbauernverbände wird eine flächendeckende ortsnahe Sozialberatung sichergestellt. Der BWV kämpft seit Jahren massiv und fortlaufend für eine Erhöhung der Bundesmittel zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung und eine gesetzliche Absicherung, was zu einer Beitragsreduzierung bei der Berufsgenossenschaft führen würde.

Wählen Sie die Liste 5!
Nur wer wählt, kann mitbestimmen!

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau
Rechtsanwältin Barbara Wolbeck
Karl-Tesche-Straße 3
56073 Koblenz
Tel. 0261/9885-1321
E-Mail: wolbeck@bwv-net.de

oder Ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle

Tierkörperbeseitigung

Öffentliche Bekanntmachung der vorläufigen Entgeltliste 2023

Mainz. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) informierte am 11.04.2023 über die vorläufige „Entgeltliste für die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen, Tierischen Erzeugnissen sowie sonstigen Entsorgungen“ (Beseitigung von Tierkörpern und Schlachtabfällen) für das Jahr 2023. Diese wurde im Staatsanzeiger Nr. 13 vom 11. April veröffentlicht und sie ist damit als „öffentlich bekannt“ anzusehen.

Das MKUEM wies außerdem darauf hin, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2023 – 6 A 10646/22) hinsichtlich der Entgeltliste für die Jahre 2019/2020 ausschließlich Auswirkungen für die Kläger und die Firma SecAnim Südwest GmbH hat. Auslöser der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes war die Klage zweier Schlachtbetriebe aus Rheinland-Pfalz, die gegen die Genehmigung der Entgeltliste für die Jahre 2019/2020 zunächst Klage beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht hatten. Das Gericht folgte dem Klagebegehren der beiden Betriebe und hatte im März 2022 den Genehmigungsbescheid des Ministeriums aufgehoben. Gegen die Entscheidung des VG Trier hatten sowohl das MKUEM als auch die beigeladene SecAnim Südwest GmbH Berufung eingelegt. Das OVG hatte dann aber die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen und damit das Urteil des VG Trier bestätigt.

Das OVG begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Bemessung von Entgelten allein anhand der amtlichen Schlachtzahlen nicht den grundlegenden Anforderungen an eine verursachungsgerechte Verteilung genüge. Das MKUEM erklärte weiter, dass die Ausführungen des Gerichts zur Bemessung der Entgelte im laufenden Genehmigungsverfahren für das Jahr 2023 und auch zukünftig berücksichtigt würden. Derzeit dauere die preisrechtliche Prüfung des Entgeltbedarfs für das Jahr 2023 nach Informationen des BWV noch an.

Agrarinvestitionsförderung

Mit der Verschlechterung der Förderbedingungen leistet man dem Tierwohl einen Bärendienst

Koblenz. Bei der Agrarinvestitionsförderung (AFP) droht eine deutliche Verschärfung der Bedingungen. Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung soll im Falle einer Förderung der zulässige Viehbesatz für Schweine- und Geflügel unter 2 Großvieheinheiten (GV) je Hektar selbstbewirtschafteter Fläche liegen. Zusammen mit der geplanten Änderung der Koeffizienten für die Umrechnung von Tieren in Großvieheinheiten (GVE) führt dies zu einer deutlichen Verschärfung der Förderbedingungen. Nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) erhöht sich dadurch der Flächenbedarf für investitionswillige Schweinehalter um den Faktor 4,6 und für Betriebe mit Legehennen, die investieren wollen, um den Faktor 9,3.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michael Horper, erklärt hierzu: „Das Ziel der Investitionsförderung, die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden sowie tiergerechten Landwirtschaft, wird mit diesen Vorgaben verfehlt.“

In einem Brief an den rheinland-pfälzischen Staatssekretär Andy Becht fordert der BWV Rheinland-Nassau das Land auf, bei der Abstimmung zwischen Bund und Ländern darauf zu drängen, dass die Möglichkeit aus der EU-Durchführungsverordnung 2021/2290 genutzt wird, wonach die Mitgliedstaaten abweichende Umrechnungskoeffizienten festlegen können.

Ändere man die Umrechnungskoeffizienten und fordere gleichzeitig, die 2 GVE je Hektar einzuhalten, erweise man den politisch gewollten Umbau der Tierställe zu mehr Tierwohl einen Bärendient, warnt Horper.

 Umweltleistungen der Landwirtschaft

Landwirtschaft ist eine CO2-Senke

Koblenz. Durch den Einsatz von Bioenergie für Strom, Wärme und Kraftstoffe wurden 2021 in Deutschland insgesamt 79 Millionen Tonnen Treibhaugasemissionen vermieden. Damit übersteigt die Landwirtschaft ihre gesamten Emissionen in Höhe von 61 Millionen Tonnen um etwa 30 Prozent. Hinzu kommt, dass davon etwa 45 Millionen Tonnen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft anfallen. Die Methan- und CO2-Gehalte in der Atmosphäre steigen dadurch nicht an. Die landwirtschaftlichen Emissionen können deshalb nicht mit anderen Wirtschaftsbereichen, die je nach Produktionsrichtung fossile Energien verbrauchen, verglichen werden.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michael Horper, findet deutliche Worte: „Landwirtschaftliche Emissionen mit Emissionen industrieller Wirtschaftsbereiche zu vergleichen ist unredlich. Die Landwirtschaft ist eindeutig eine CO2-Senke und im Hinblick auf die Herausforderungen des Klimawandels Teil der Lösung des Problems. Es ist unser Ziel, diese Senke weiter auszubauen. Das kann aber nur mit der Landwirtschaft geschehen.“ So werde der Methanausstoß der Rinder völlig überschätzt, so Horper, weil deren Gasausstoß im Rahmen des Kohlenstoffkreislaufs über die Pflanzen wieder gebunden werde. Wer nur eine Seite einer Medaille nenne, sei nicht ehrlich. Darüber hinaus arbeite gerade die Landwirtschaft intensiv an effektiveren Produktionstechniken, um den Methanausstoß zu reduzieren. Dadurch werde die landwirtschaftliche Kohlenstoffsenke weiter verbessert, macht Präsident Horper deutlich.

So kommt die Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU) in einer Studie zu dem Ergebnis, dass beispielsweise die Zahl der österreichischen Kühe trotz höherer Gesamtmilcherzeugung deutlich gesunken seien und sich damit der Methanausstoß bereits um 40 Prozent verringert habe. Je Liter Milch, so die Studie, sei die Klimawirkung insgesamt um 50 Prozent geringer als bisher angenommen.

Soziale Medien und die Landwirtschaft

Umfrage des BWV und der TH Bingen

Koblenz. Die Öffentlichkeitsarbeit ist einem kontinuierlichen Wandel unterlegen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führt gemeinsam mit der Technischen Hochschule Bingen eine anonyme Umfrage über die „Bedeutung von Sozialen Medien für die Landwirtschaft“ durch.

Die Umfrage gibt Aufschluss darüber, ob und inwiefern Soziale Medien als Medium für Öffentlichkeitsarbeit in der Landwirtschaft geeignet sind. Darüber hinaus haben die Mitglieder des BWV die Möglichkeit, Vorschläge für die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes mitzuteilen und eigene Erwartungen zu äußern. Auch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die Möglichkeiten eigener bäuerlicher Öffentlichkeitsarbeit und die mögliche Themenvielfalt für die Öffentlichkeitsarbeit werden erfragt. Außerdem können Sie Ihre eigene Meinung hinterlegen.

Die Umfrage nimmt etwa 3 bis 5 Minuten in Anspruch.

Über den folgenden Link „Formular ausfüllen“ gelangen Sie zur Umfrage.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, um an der Umfrage teilzunehmen.

Landwirtschaft und Mitverantwortung in Rheinland-Pfalz

Landwirte unterstützen die Feuerwehr im ländlichen Raum

Koblenz. Feld- und Waldbrände halten die Feuerwehren, die Eigentümer und Bewirtschafter in Atem. Oftmals gibt es außerhalb geschlossener Ortschaften keine Möglichkeiten schnell an das notwendige Löschwasser zu gelangen. In Dürreperioden, wie im vergangenen Jahr; sind sogar Löschteiche häufig ausgetrocknet.

Die Landwirte helfen seit Jahren, Brände im Außenbereich zu löschen. Sie stehen dabei mit ihren mit Wasser gefüllten Güllefässern zur Verfügung. Nun haben erstmals in Spay bei Koblenz Landwirte und Feuerwehr eine gemeinsame Übung durchgeführt und brennende Strohballen gelöscht. Landwirt Willi Schuth hat aktiv an der Übung teilgenommen: „Die gesamte Löschkette muss im Ernstfall funktionieren. Der Landwirt muss für die Feuerwehr erreichbar sein, er muss ein wassergefülltes Güllefass vorhalten und mit der Technik und dem Einsatzplan der Feuerwehr harmonieren.“

Übungen helfen, den Einsatz der helfenden Bäuerinnen und Bauern weiter zu optimieren. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau steht im Kontakt mit der Landesgeschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz, um einerseits die Zusammenarbeit in ganz Rheinland-Pfalz zu verbessern und andererseits die im Einsatz befindlichen Landwirte vor Schäden im Einsatz versicherungsrechtlich besser abzusichern. Zudem gibt es auf der regionalen Ebene bereits viele enge Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Feuerwehr mit kurzen Informationswegen, die im Ernstfall große Schäden verhindern oder sogar Leben retten können.