Flächenverbrauch, Energiekosten, Bürokratie – Was der BWV von der künftigen Landesregierung für Landwirtschaft und Weinbau erwartet

Koblenz. Am 18. Mai 2026 wird der neue Landtag in Rheinland-Pfalz zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Vor dem Hintergrund der vereinbarten Koalitionsgespräche zwischen CDU und SPD richtet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) den Blick auf die drängenden Herausforderungen in der Landwirtschaft und im Weinbau.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, erläuterte gemeinsam mit weiteren Vertretern des Verbandes öffentlich die zentralen Forderungen an die künftige Landesregierung. Ziel ist es, die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betriebe im Land gesichert werden.

Die Situation in den Betrieben ist angespannt: Aktuelle niedrige Erzeugerpreise in allen landwirtschaftlichen Produktionszweigen treffen auf steigende Energie- und Betriebskosten. Gleichzeitig sehen sich Landwirte und Winzer mit wachsenden bürokratischen Auflagen sowie steigenden Mindestlöhnen konfrontiert. Weber machte klar, dass die Agrardieselsteuererstattung erhöht werden müsse, um die Kosten der Betriebe zu entlasten. Außerdem müsse die Förderung der landwirtschaftlichen Biogasanlagen zwingend fortgeführt werden. Die Betriebe haben enorme Geldsummen in die umweltfreundliche Biogaserzeugung investiert. Es wäre sträflich, wenn diese umweltfreundliche und grundlastfähige Energie nun ohne Grund aufgegeben würde. Bei bundespolitischen Entscheidungen erwarte Marco Weber eine entsprechende Einflussnahme seitens des Landes.

Weitere zentrale Themen waren der Umgang mit aggressiven Wölfen und nun – nach der Berücksichtigung des Wolfes im Bundesjagdgesetz – die Forderung des BWV, schnell deren Entnahme in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. Der zunehmende Flächenverbrauch – insbesondere durch den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen – müsse endlich gestoppt werden. Es gebe alternative Möglichkeiten für PV-Anlagen. Dafür müssten keine landwirtschaftlichen Flächen geopfert werden. Der BWV fordert auch einen couragierten Bürokratieabbau und hier eine Umgestaltung der Agrarverwaltung mit schlanken Strukturen und schnellen Entscheidungswegen, um Landwirten und Winzern, gerade auch der jungen Generation, bei Investitionsentscheidungen unterstützend zur Seite zu stehen.

Der BWV hat in seinem Forderungskatalog insgesamt 22 Forderungen formuliert, die alle Landtagsfraktionen in Rheinland-Pfalz erhalten haben. BWV-Präsident Weber: „Es liegt nun an der Landesregierung, zu zeigen, wie ernst es ihr mit der Zukunft der Landwirtschaft und des Weinbaus in Rheinland-Pfalz ist.“

BWV-Verbandsrat – Nachhaltigkeit ist nur wirtschaftlich möglich!

Koblenz. BWV-Präsident Marco Weber konnte während der letzten Verbandsratssitzung Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt begrüßen. Er dankte ihr für die Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative Schulterschluss Artenvielfalt. Die Initiative sei ein Forum, in dem sich Landwirtschaft, Naturschutz und Verwaltung intensiv austauschen könnten. Als eine nicht im Schulterschluss Artenvielfalt beteiligte NGO gegen die genehmigte Erlegung eines Problemwolfes geklagt hatte, hätte er sich im Hinblick auf die Einführung eines praxisgerechten Wolfsmanagements zumindest mehr Rückhalt seitens BUND und Nabu gewünscht. Die Weiterentwicklung dieser Initiative werde der BWV aktiv begleiten und verfolgen. Der BWV setze sich ebenfalls vehement für den Erhalt der Erzeugung erneuerbarer Energien in der Landwirtschaft ein. Durch die Ausdehnung der Flächenphotovoltaikanlagen würden der Landwirtschaft große Areale an Nutzflächen entzogen, während gleichzeitig Biogasanlagen aufgegeben werden müssten. Das sei widersinnig und daher nicht nachvollziehbar. Der BWV werde sich gerade bezüglich der künftigen Ausgestaltung der erneuerbaren Energien im Deutschen Bauernverband als auch im Bundeswirtschaftsministerium politisch aktiv einbringen. Er hoffe dabei auch auf die neue hauptamtliche Spitze des DBV mit Stefanie Sabet als Generalsekretärin und ihre neu ernannten Stellvertreter, Steffen Pingen und Benjamin Walker.

Weber dankte allen Teilnehmern der großen öffentlichkeitswirksamen Wolfsaktion von rund 20 Organisationen und ca. 1.000 Teilnehmern verschiedener Bundesländer in Rehe im Westerwald. Hinsichtlich des Schießens aggressiver Wölfe müsse künftig schnell gehandelt werden können. Offensichtlich gefährliche Wölfe müssten ohne DNA-Abstriche – und somit schnell und unbürokratisch – entnommen werden können.

Das Jahr 2026 sei für die Frauen im ländlichen Raum von besonderer Bedeutung. Er freue sich daher, dass die Vereinten Nationen dieses Jahr als Jahr der Frauen in der Landwirtschaft ausgerufen hätten. Die LandFrauen, so Weber, seien sehr gut aufgestellt und vernetzt. Der Berufsstand stehe mit vielen Themen mit den LandFrauen in der Diskussion und die Zusammenarbeit sei gerade in Rheinland-Nassau vorbildlich. Dafür sprach er der anwesenden LandFrauenpräsidentin Gudrun Breuer seinen Dank aus. Es sei sehr wichtig, zentrale Themen gemeinsam in Politik und Gesellschaft nach vorne zu tragen. Damit steige die Chance, Erfolg bei den jeweiligen Themen zu erzielen. Ein weiterer wichtiger Punkt, den der Berufsstand bearbeite, sei die Novellierung der Düngeverordnung. Gerade hierzu habe der Verband im Februar einen eine eigene Fachausschusssitzung durchgeführt und dabei mit wichtigen Vertretern des Landes diskutiert. Die bisherige Düngeverordnung habe zu unbefriedigenden Situationen in Landwirtschaft geführt. Jetzt gelte es, endlich praxisgerechte Regelungen einzuführen und umzusetzen.

Der Berufsstand habe sich erfolgreich gegen die Klage zweier NGOs gewehrt, die Hubschrauberspritzungen im Steillagenweinbau untersagen wollten. Es sei nicht auszudenken, hätte der Berufsstand diesen Rechtsstreit verloren. Weber dankte dem Landwirtschaftsministerium für seine erfolgreich geleistete Arbeit und fachliche Unterstützung des Berufsstandes auf diesem Gebiet. Ein weiterer Erfolg sei die Einführung der Ausgleichszulage Im Jahr 2022 gewesen, für die sich der BWV vehement eingesetzt habe. Zwar betrage die Höhe lediglich 25 Euro pro Hektar, aber sie sei da und stehe den Betrieben in den benachteiligten Gebieten ohne weitere Auflagen zur Verfügung. Auch bezüglich der Niederlassungsbeihilfe für junge Bäuerinnen und Bauern würde sich Weber eine größere finanzielle Ausstattung und weniger Bürokratie wünschen.

Die Förderung von Investitionen in Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen (FISU) sei äußerst wichtig, so der BWV-Präsident, da gerade Maschinen und Geräte einen Wirtschaftsfaktor in den Betrieben darstellen. Es freue ihn daher, dass die Förderung von 1,9 auf 4 Millionen Euro aufgestockt worden sei. Somit hätten alle Förderanträge bearbeitet werden können. Sorge bereite ihm die aktuell kriegerische Situation im Nahen Osten. Die Energiepreissituation werde sich enorm belastend auf die landwirtschaftlichen Betriebe auswirken.

Weber habe sich in die Diskussion über die neue Landesjagdverordnung eingeschaltet und Gesprächen vor der kommenden Wahl eine Absage erteilt. Wichtige Entscheidungen diesbezüglich müssten mit der neuen Regierung getroffen werden. Ohnehin biete er die fachliche Hilfe des BWV bei landwirtschaftlichen und weinbaulichen Themen während der kommenden zu erwartenden Koalitionsgespräche welche an.

Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt gratulierte zu Beginn ihrer Rede Benjamin Purpus und Andreas Struth für ihre Wahl zu neuen Kreisvorsitzenden im BWV. Es freue sie, wenn junge Menschen politische Verantwortung für ihren Berufsstand übernehmen würden. Gerade Rheinland-Pfalz setze sich für junge Menschen ein, was die Einführung der Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte bestätige. Verbesserungsmöglichkeiten würde sie in Angriff nehmen. Die Förderung der Hofnachfolge sei per se nachhaltig und Nachhaltigkeit gehe mit Wirtschaftlichkeit einher. Daher habe sie auch das Förderprogramm FISU unterstützt. Für Schmitt sei klar, dass der Generationengedanke grundsätzlich nachhaltig sei. Wer den Betrieb an einen Nachfolger übergebe, schütze per se Tiere, Boden und Reben. Darüber hinaus unterstützen sehr viele Betriebe das soziale Gefüge in den Dörfern, sei es bei Festivitäten, in der Feuerwehr, während des Karnevals und viele weitere Aktivitäten.

Kritisch geht Schmitt mit den Kritikern der Landwirtschaft um: „Denjenigen, die unsere Teller füllen, gebührt Anerkennung und Respekt. Es ist schlecht, wenn eine laute Minderheit die Politik prägt, während eine ruhige Mehrheit sich mehr und mehr zurückzieht.“

Bildung und Aufklärung seien für Sie weitere wichtige Punkte der Agrarpolitik. Die Landwirtschaft müsse tiefer in das Bewusstsein der Menschen eindringen. Sie erlebe, dass die Verbraucher zwar die Landwirtschaft wertschätzen würden, bei der Auswahl der Lebensmittel aber Wertschätzung vermissen lassen. Dies liege nicht zuletzt an fehlender Aufklärung und Bildung.

Den Weinbaubetrieben gehe es aktuell sehr schlecht. Dabei produzierten gerade die rheinland-pfälzischen Weingüter hervorragende Weine. Diese Tatsache müsse verstärkt nach außen getragen werden. Andere Volkswirtschaften würden hauptsächlich ihre heimischen Weine konsumieren. Dies stünde auch den deutschen Verbrauchern gut zu Gesicht. Hier gebe es noch große Potenziale und Chancen, auch bezüglich möglicher Exporte in Drittstaaten. Gerade in Rheinland-Pfalz präge der Wein wesentlich die Kulturlandschaft. Entsprechend entsetzt sei sie über die Klage von Umweltverbänden gegen die Hubschrauberspritzung in Steillagen gewesen. Dabei sei doch Fakt, dass ohne den Weinbau der Apollofalter nicht überleben könne. Daher habe das Landwirtschaftsministerium gute Arbeit geleistet und die Winzer im Kampf gegen diese ungerechtfertigte Klage unterstützt.

Selbstverständlich fördere das Landwirtschaftsministerium über das FISU-Programm notwendige landwirtschaftliche Technologien. Darüber hinaus unterstütze das Ministerium auch progressive Beratungs- und Versuchstätigkeiten, wie zum Beispiel das Forschungs- und Beratungszentrumzentrum in Klein-Altendorf. Es sei ihr Anliegen, alle landwirtschaftlichen Produktionsbereiche zu stärken, sei es der Obstbau, die Tierhaltung, der Weinbau, der Ackerbau etc.

Große Sorgen bereite ihr der Energiekostenanstieg aufgrund der aktuellen Kriegssituation im Nahen und Mittleren Osten. Auch bezüglich des Mindestlohns hätte sie sich eine landwirtschaftsfreundlichere Entscheidung gewünscht. Schließlich kämen die Menschen nach Deutschland, um Geld zu verdienen, was angesichts der Erhöhungen des Mindestlohns und der damit zunehmenden Aufgabe des Anbaus arbeitsintensiver Kulturen, immer fraglicher werde. Sie habe sich daher für die Streichung der Abgaben für die Sozialversicherungen bei Saisonarbeitskräften eingesetzt. Der Bund habe sich bedauerlicherweise gegen ihren Vorschlag ausgesprochen. Nun steige zusätzlich der Druck auf das Gehaltsgefüge der Arbeitnehmer in den Betrieben. Das bedauere sie sehr.

Landwirtschaftsministerin Schmitt habe die Düngeverordnung nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil über die bayerische Landesdüngeverordnung, umgehend ausgesetzt. Die Vorschläge über die Ausgestaltung der künftigen Landesdüngeverordnungen sollte mit den Ländern abgestimmt werden. Die Verursachergerechtigkeit müsse dabei eine zentrale Rolle spielen.

Für Schmitt sei klar, dass der Generationengedanke grundsätzlich nachhaltig sei. Wer den Betrieb an einen Nachfolger übergebe, schütze per se Tiere, Boden und Reben. Darüber hinaus würden sehr viele Betriebe das soziale Gefüge in den Dörfern, sei es bei Festivitäten, in der Feuerwehr, während des Karnevals und viele weitere Aktivitäten, unterstützen.

In der anschließenden Diskussion wurden die einzelnen Themen abermals angesprochen und die Betroffenheit in den einzelnen Betrieben erläutert. So wurden unter anderem die Liquiditätsprobleme in den Betrieben, die zu niedrige Steillagenförderung, die zu niedrige Ausgestaltung der Ausgleichszulage in Verbindung mit den aktuell niedrigen Erzeugerpreisen, sowie unnötige Auflagen, wie z.B. die sehr teure Abdeckung von Güllebehältern, diskutiert. Es besteht allseitig der Wunsch und die Forderung, dass die Politik „eine Schippe drauflegen“ müsse. Schmitt machte diesbezüglich klar, dass sie Mittelkürzungen bei der GAK und bei der GAP nicht hinnehmen werde und die vorhandenen Mittel intelligent verteilt werden müssten.

Die Mitglieder des Verbandsrates haben die Politik des Landes aufgefordert, Bürokratie abzubauen, die Förderung in einigen Bereichen aufzustocken und die Landwirtschaft und Forschung, Beratung und Versuchswesen weiter intensiv zu begleiten. Auch die gleiche Behandlung aller Bauern- und Winzerfamilien in Deutschland wurde angemahnt. So gebe es zwischen den Bundesländern oftmals verschiedene Auslegungen gesetzlicher Vorgaben, die in Rheinland-Pfalz häufig strenger umgesetzt würden.

Am Ende der Verbandsratssitzung zeigte sich BWV-Präsident Weber stolz auf die Strukturen des Verbandes, auf dessen qualifiziertes Personal und den Einsatz von Haupt- und Ehrenamt in Politik und Gesellschaft. Im Hinblick auf die aktuellen Kriege gab er zu bedenken, dass die Ansprüche an das Leben, wie wir es zu führen gewohnt seien, nicht mehr selbstverständlich seien. Auch viele NGOs sollten dies registrieren und ihre Aktivitäten überdenken.

Bejagung aggressiver Wölfe: Marco Weber fordert Einrichtung einer Arbeitsgruppe

Koblenz. Am kommenden Freitag, den 27.03.2026, wird im Bundesrat aller Voraussicht nach die lang diskutierte Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes endgültig beschlossen. Nachdem der Bundestag bereits vor einigen Wochen den Gesetzentwurf verabschiedet hat, ist nunmehr noch die Zustimmung der Länderkammer erforderlich, um den Wolf aus dem Bundesnaturschutzgesetz zu nehmen und stattdessen dem Regime des Jagdrechtes zu unterstellen. Die Neuregelungen werden voraussichtlich Anfang April 2026 und damit in der nächsten Woche in Kraft treten.

BWV-Präsident Marco Weber fordert vom Land Rheinland-Pfalz, sich nun schnellstmöglich mit den praktischen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu befassen und kurzfristig eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Landwirtschaftsverbände, der Naturschutzverbände sowie der Jägerschaft einzuberufen, um das Prozedere des Abschusses von insbesondere schadstiftenden Wölfen zu besprechen. „Ein Abwarten ist nicht zumutbar, weil die Akteure im ländlichen Raum, vor allem die Weidetierhalter, eine schnelle Umsetzung der neuen, sich bietenden gesetzlichen Möglichkeiten erwarten“, so Weber. „Die Erwartungen sind hoch und dürfen nicht durch „Nichtstun“ des zuständigen Ministeriums erneut enttäuscht werden“.

Wein und Schokolade – eine unmögliche Kombination?

Koblenz. Im Rahmen seiner Reihe „Weingenuss und …“ entführt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau am Freitag, den 17. April seine Gäste wieder in das „Reich der Genüsse“. Der renommierte Chocolatier Eberhard Schell aus dem württembergischen Gundelsheim verwandelt jede Kakaobohne zur perfekten Schokolade. Bereits in der vierten Generation steht Schell und seine Familie für herausragende Qualität und kreative Schokoladenkreationen. Wein und Schokolade haben sehr viel Gemeinsamkeiten: Beide gehören zu den ältesten Kulturgetränken der Menschheit und haben Terroire, Verarbeitung, Geschmack, Aromen und mehr.

Winzer Carsten Lunnebach kredenzt die Weingenüsse vom gleichnamigen Weingut in Güls. Es wird seit über 100 Jahren geführt. Die Betriebsphilosophie „Qualität statt Quantität“ hat oberste Priorität. Neben zahlreichen Auszeichnungen erhielt das Weingut Lunnebach im Jahr 2000 den Ehrenpreis der Stadt Koblenz. Die Kombination beider Traditionsunternehmen und ihrer Genüsse lassen einen erlebnisreichen Abend erwarten.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau verspricht wieder einen kurzweiligen Abend. Die Teilnehmergebühr beträgt 30,00 €.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Karl-Tesche-Straße 3, 56070 Koblenz, Telefon: 0261-9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online über die Homepage.

Rechtsgutachten bestätigt BWV: Mindestlohn-Sonderreglung ist möglich und muss umgesetzt werden

Koblenz. Der Mindestlohn belastet die Landwirtschaft und den Weinbau in Deutschland sehr stark. Aktuelle Stundensätze in Höhe von 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 14,60 Euro für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte führen unweigerlich zu Arbeitsplatzverlusten unter den saisonalen Mitarbeitern und schließlich bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Ein 140 Seiten umfassendes Rechtsgutachten des renommierten Professors Dr. Christian Picker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. Ein Mindestlohnabschlag in Höhe von bis zu 20 Prozent verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht. Eine Sonderregelung wäre zulässig, um Beschäftigte vor Arbeitsplatzverlusten zu schützen. Es sei nicht Ziel der Mindestlohnregelung, Existenzen wirtschaftlich zu gefährden. Negative Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Wertschöpfung und Versorgungssicherheit seien mit zu hohen Mindestlohnsätzen nicht vereinbar.

Der Präsident des Bauern und Winzerverbandes Rheinland Nassau, Marco Weber, sieht sich in seiner Forderung gegenüber der Bundesregierung bestätigt, endlich aktiv zu werden und den für die Versorgungssicherheit Deutschlands wichtigen Wirtschaftszweig zu unterstützen: „Die deutsche Landwirtschaft ist Teil einer globalen Wirtschaft und konkurriert mit internationalen Lebensmittelproduzenten. Mit überhöhten Mindestlöhnen kann ein hier ansässiger Landwirt, der gegen inner- und außereuropäische Importwaren ankämpfen muss, nicht konkurrieren. Es wird endlich Zeit, dass die Bundesregierung dies erkennt, anerkennt und die Konsequenzen zieht.“

Der Vorsitzende des landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes in Rheinland-Nassau, Thomas Richter, verlangt zwingend mehr Einsatz der kommenden Landesregierung für die Bauern und Winzer in Rheinland-Pfalz: „Wir leben in dem Bundesland mit dem deutschlandweit höchsten Anteil an Sonderkulturen. Es ist wichtig, dass sich die Verbraucher künftig noch heimisches Obst, Gemüse und Wein leisten können. Auch der Mindestlohn muss dazu beitragen, die heimischen Sonderkulturbetriebe konkurrenzfähig zu erhalten. Darüber hinaus verliert das Land ohne eigene Betriebe das Produktions-Know-how. Der Arbeitgeberverband verlangt gemeinsam mit allen anderen berufsständischen Organisationen in Rheinland-Pfalz, dass Sonderregelungen für die Landwirtschaft und den Weinbau in den kommenden Koalitionsverhandlungen Berücksichtigung finden müssen“, mahnt Richter an.

Thomas Kreuter, Obstbauer und Vorsitzender des Koblenzer Obstbaurings, macht darauf aufmerksam, dass die Kosten für landwirtschaftliche Produkte dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage unterliegen. Das Angebot an Äpfeln sei aktuell sehr hoch und die Erzeugerpreise niedrig. Die Bewirtschaftung der Flächen ist aktuell nicht kostendeckend: „Wie sollen unsere Sonderkulturbetriebe hohe Mindestlöhne bezahlen, ohne Verluste einzufahren? An Investitionen ist dabei gar nicht mehr zu denken. Darüber hinaus werden unsere Hofnachfolger völlig verunsichert und tragen sich mit dem Gedanken, die Betriebe eben nicht zu übernehmen. Dabei leben die Saisonarbeitskräfte ihr Einkommen in ihren Heimatländern von den in Deutschland erzielten Einkommen. Die Lebenshaltungskosten und auch die dortigen Mindestlöhne sind hingegen deutlich niedriger als hier. Die politisch Verantwortlichen müssen jetzt schnell umdenken und vor allem handeln!“

Eine Gruppe aus acht Verbänden, darunter der Deutsche Bauernverband und der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, haben das Gutachten von Professor Picker in Auftrag gegeben, um Rechtssicherheit zu erlangen. Das Gutachten stellt klar, entgegen den Aussagen der Bundesregierung, dass eine Sonderregelung durchaus eingeführt und umgesetzt werden kann.

BWV-Präsident Marco Weber: „Wenn die Politik keine Reformen wagt, muss die Verwaltung abspecken – Jahr für Jahr!“

Koblenz. Rheinland-Pfalz braucht endlich eine echte Verwaltungsreform. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau Marco Weber fordert politisches Aufwachen nach dem TV-Duell der Ministerpräsidentenkandidaten Alexander Schweitzer (SPD) und Gordon Schnieder (CDU).

Der Bauernpräsident zeigte sich enttäuscht über den Mangel an Reformwillen: „Das war ein Duell ohne Feuer und ohne Reformideen. Weder Herr Schnieder noch Herr Schweitzer haben erkennen lassen, dass sie bereit wären, mutige Schritte in Richtung eines schlanken, effizienten Staates zu gehen. Wer die Probleme nur verwaltet, wird sie niemals lösen.“ Weber fordert deshalb eine grundlegende Neuordnung der öffentlichen Verwaltung – insbesondere auch der Agrarverwaltung, die zunehmend als bürokratisches Hemmnis für die landwirtschaftlichen Betriebe empfunden wird. „Wir brauchen weniger Papier, weniger Paragraphen und mehr Pragmatismus“, so Weber. „Wenn es die Politik nicht schafft, Bürokratie abzubauen, dann muss ein klarer Mechanismus eingeführt werden: Jedes Jahr zehn Prozent weniger Gesetze, Verordnungen und auch weniger Verwaltungspersonal. Eine Rasenmäher-Methode wäre ehrlicher als das immerwährende Gerede von ‚Entbürokratisierung‘, die am Ende doch niemand mit Herzblut angeht.“

Weber appelliert an die künftige Landesregierung, über Parteigrenzen hinweg den Reformkurs einzuschlagen: „Wir benötigen keine neuen Versprechen, sondern weniger Vorschriften. Das wäre die beste Unterstützung für alle, die in diesem Land hart arbeiten. Eine staatliche Selbstverpflichtung, die Bürokratie deutlich abzubauen ober alternativ Gesetze und Auflagen nach strengen Vorgaben abzuschaffen, würde in vielerlei Hinsicht Zeichen setzen. Alles andere ist nicht mehr glaubwürdig.“

Wolfsmanagement – BWV und IGJG begrüßen Änderung des Bundesjagdgesetzes

Koblenz. Nach jahrelanger Diskussion sind auf der Bundesebene nun endlich die Weichen dafür gestellt worden, ein effizientes Wolfsmanagement in Deutschland auf den Weg zu bringen und aggressive Wölfe entnehmen zu können. Der Bundestag hat am 05.03.2026 die Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, wonach der Wolf in Zukunft grundsätzlich bejagt werden kann. Damit wird eine langjährige Forderung des landwirtschaftlichen Berufsstandes erfüllt. Der Bundesrat muss dem Gesetz allerdings Ende März noch zustimmen.

„Eine gute Entscheidung insbesondere für die Weidetierhalter in den rheinland-pfälzischen Mittelgebirgsregionen“ so unisono der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, sowie der Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Josef Schwan. Nun erwarten beide, dass auf Landesebene schnell die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein effektives regionales Wolfsmanagement zu etablieren und vor allem die rechtlichen Voraussetzungen zur schnellen Entnahme von schadstiftenden Wölfen zu schaffen. Das müsse, so Weber und Schwan, bereits kurzfristig geschehen. Die Erwartungen an schnelle Entscheidungen und an die praktische Umsetzungen seien vor allem aus Sicht der Weidetierhaltung groß.

BWV: Die Düngeverordnung muss die Leistungen der Bauern stärker berücksichtigen

Koblenz. Im Rahmen des Fachausschusses pflanzliche Produktion, erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) diskutierten die Teilnehmer und Gäste über das aktuelle Bundesverwaltungsgerichtsurteils über die bayerische Landesdüngeverordnung und die Auswirkungen für Rheinland-Pfalz. Der Fachausschussvorsitzende Harald Schneider konnte zu diesem Thema die fachkundigen Referenten Dr. Friedhelm Fritsch vom Landwirtschaftsministerium und Dr. Stefan Sauer vom Landesamt für Umwelt begrüßen.

Zu Beginn der Sitzung kritisierte Harald Schneider die Biogas-Politik der Bundesregierung scharf: „Die Erzeugung von Biogas ist in Deutschland offensichtlich nicht mehr gewollt. Bundesministerin Katherina Reiche plant keine weitere Unterstützung der aktuell vorhandenen Biogasanlagen. Im Gegenteil, nach Auffassung von Schneider wird offensichtlich eher die Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe begrüßt, um deren Flächen gewerblich oder für Wohnbaugebiete nutzen zu können. Darüber hinaus kritisierte er, dass die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zu Lasten der Betreiber missbraucht werde, um Abdeckungen für Güllebehälter installieren zu müssen. Die Vorteile von natürlich entstehenden Schwimmschichten werde hingegen in Rheinland-Pfalz nicht anerkannt bzw. ignoriert.

Dr. Friedhelm Fritsch erläuterte während seines Vortrages die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Düngeverordnung. Die Roten Gebiete bestünden rechtlich weiter, die Auflagen würden hingegen ausgesetzt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe sich über die künftige Ausgestaltung der Gebiete bisher nicht geäußert, obwohl seit Ende Januar die ausführliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Urteil vorliege. Die Bewirtschafter seien nun lediglich verpflichtet, die Kulturen nach Bedarf zu düngen. Man habe bereits festgestellt, dass eine Reduzierung der Düngung um 20 Prozent offensichtlich keinen nachteiligen Effekt auf das Grundwasser habe. Die Regeln der Düngeverordnung, zusammengefasst im Merkblatt aus dem Jahr 2020 des Landes Rheinland-Pfalz, würden weiterhin gelten. Jetzt müsse der Bund ein Aktionsprogramm zur Düngepraxis erstellen. Nach Fritsch wäre die Ausweisung belasteter Gebiete grundsätzlich nicht notwendig. Die Fachkenntnisse der Bäuerinnen und Bauern, kombiniert mit einer Stickstoffdünger-Bedarfsermittlung wäre völlig ausreichend.

Auf die Frage der Vorgehensweise bezüglich Düngung auf gefrorenen Boden, erklärte Fritsch, dass das Ausbringen organischer Düngemittel auf morgendlich gefrorenem Boden bei anschließendem Auftauen derzeit sehr kontrovers diskutiert werde. Verschiedene Bundesländer legten diesen Bereich der Düngeverordnung unterschiedlich aus, was zu Unsicherheiten bei den Anwendern führe. Dem BWV sind bisher keine Sanktionen bekannt geworden, sofern ein verantwortungsvoller Umgang mit organischen Düngemitteln bei gefrorenen Böden und anschließendem Tauwetter belegt werden könne (RBZ und BWV berichteten).

Der für die Ausweisung der Grundwassermessstellen zuständige Referent im Landesamt für Umwelt, Dr. Stephan Sauer, erklärte, dass es aktuell 448 Grundwassermessstellen gebe. Die Messstellen liefern die fachlichen Daten über den Zustand und die Veränderungen der Grundwasserqualität in Rheinland-Pfalz. Ziel sei es, landesweit 600 bis 630 zu errichten. Bei 196 Messstellen seien denitrifizierende Vorgänge zu erwarten. Sauer erläuterte die Hintergründe, die zur Ausweisung der Messstellen führen. Anschließend diskutierten die Teilnehmer über die Dichte der Messstellen und deren Bedeutung für den vermeintlichen Einfluss der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe auf die Qualität des Grundwassers.

Ein weiteres Thema der Fachausschusssitzung war der Umgang mit Nachbauerklärungen. Die zuständige Referentin des Deutschen Bauernverbandes, Katharina Geiger, informierte über die aktuelle Diskussion zu den Nachbauerklärungen nach dem Ernteguturteil von November 2023. Dieses Urteil wird derzeit von der Saatgut-Treuhand als Grundlage angesehen, um vom Handel und den Landwirten umfangreiche Auskünfte über deren Anbau zu verlangen. Hier diskutiere der Berufsstand sehr kontrovers, sodass es aktuell keine einheitliche „Marschrichtung“ gebe. Leider ergibt sich daraus nach wie vor eine Unsicherheit im praktischen Umgang, die nach Auffassung der Teilnehmer schnellstmöglich bis zur Erntezeit geklärt werden müsse.

Der Vorsitzende Harald Schneider zeigte sich abschließend zuversichtlich über die künftige Umsetzung der Düngeverordnung in Bund und Land, bezüglich der Zukunft der Biogasbetriebe sei hingegen ein Richtungswechsel der Berliner Politik gerade zur Stärkung der Landwirtschaft sowie der sicheren Energieversorgung in den ländlichen Regionen unabdingbar.

Seminar für Winzer – Raus aus der Komfortzone – neue Kunden kommen nicht von alleine!

Koblenz. Ausruhen auf dem bekannten Kundenstamm? Genügt das? Wer das verneint, kann Geld und Zeit sparen. Winzerinnen und Winzer, die sich weiterbilden und neue Kunden gewinnen möchten, sollten das Seminar mit Verkaufstrainer und Autor Sascha Bartnitzki am 18. März 2026 von 09:30 bis 16:00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in Koblenz besuchen.

Bartnitzki erläutert Verkaufstechniken, wie Kniffe und Verkaufsrhetorik, das aktive Verkaufen und Vermarkten sowie Besonderheiten des Weinverkaufens und deren wirkungsvoller Einsatz. Warum die „WIE“ und „WAS“-Faktoren über den Verkaufserfolg bestimmen, zielgenaue Kundenansprache in der Vinothek, optimierte Fragetechnik und aktives Zuhören, also alles Wichtige von der Weinprobe zum Verkauf, werden von Sascha Bartnitzki vorgestellt.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 220 Euro und 310 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online über die BWV-Homepage.

Pflanzenschutzmittel Kartell – Klagephase eingeleitet

Koblenz. Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2020 Bußgelder in Millionenhöhe gegen Großhändler, die mit Pflanzenschutzmitteln handeln, verhängt. Hintergrund waren unzulässige Preisabsprachen, die im Zeitraum zwischen 1998 und 2015 zu höheren Preisen insbesondere bei den Endkunden als Verwender der Pflanzenschutzmittel geführt haben.

Insgesamt waren acht Großhändler von den Bußgeldern betroffen. Für Landwirte, die finanzielle Nachteile durch diese Preisabsprachen erhalten haben, gab es die Möglichkeit, sich im Rahmen von Sammelklagen zusammenzuschließen und die Ansprüche gebündelt geltend zu machen. Nach einer langjährigen Phase, in denen umfangreiche Vorbereitungen und Recherchen notwendig waren, wurden mittlerweile drei Klageverfahren bei den Landgerichten Kiel und Dortmund eingeleitet. In den Verfahren werden die Ansprüche mehrerer tausend Betriebe in dreistelliger Millionenhöhe geprüft. Nach Einschätzung der auf Kartellrecht spezialisierten Rechtsanwälte, die die Landwirte zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche vertreten, ist mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer zu rechnen.