Am 10. Januar wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) drei Wasserbüffel positiv auf Maul- und Klauenseuche (MKS) getestet. Die Herde der Wasserbüffel bestand aus 14 Tieren und gehörte zu einem Biobetrieb in Hönow im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg. Drei Wasserbüffel waren verendet, die restlichen elf Büffel wurden gekeult. Die Suche nach der Ursache des Eintrags ist noch nicht beendet. Es wird derzeit von einer Kontaktübertragung ausgegangen.
Mit der Feststellung des Ausbruchs hat Deutschland seinen Status als „MKS-frei“, der hierzulande seit 1988 galt, verloren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ging beim Branchengespräch am Montag davon aus, dass Ausfuhren von Milch, Milchprodukten sowie Fleisch und Fleischprodukten in Länder außerhalb der EU kaum mehr möglich sein werden. Tatsächlich nimmt die Zahl der Drittstaaten, die die Einfuhr von Produkten von empfänglichen Tieren aus Deutschland verbieten, täglich zu. Die nachfolgenden Fragen und Antworten bilden den derzeitigen Kenntnisstand zu Beginn dieser Woche ab.
Was macht die Maul- und Klauenseuche so gefährlich für Klauentiere?
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Klauentiere wie Haus- und Wildschweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Rot-, Reh-, Damwild und verschiedene Zootiere, betrifft. Ratten und Igel können ebenso wie Alpakas und Lamas, die zu den die Kameliden gehören, erkranken und das Virus tragen. Pferde sind Einhufer und gelten als nicht anfällig. Die Inkubationszeit ist sehr kurz. Deshalb breitet sich die Erkrankung sehr schnell aus. Die häufigste Übertragungsart der MKS ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. MKS-kranke Tiere verbreiten das Virus in großen Mengen über Flüssigkeit aus aufgeplatzten Blasen, aber auch über Speichel, Milch, Kot und Atemluft. Besonders gefährlich ist, dass beispielsweise das Schwein schon 3 Tage Virus ausatmen kann, ohne dass äußerliche Symptome der Erkrankung zu sehen sind. Bei Rindern kann die Inkubationszeit sogar 7 Tage dauern, bevor Symptome wie Fieber, Milchrückgang, Appetitlosigkeit und Apathie sowie die typischen Blasen an Maul, Zunge, Klauen und Zitzen auftreten. Erschwerend kommt hinzu, dass das Virus im Erdboden verbleibt, wenn erkrankte Klauentiere dort gelaufen sind bzw. gestanden haben und die typischen Bläschen an den Klauen aufplatzen und das Virus sich so im Erdreich verteilt.
Das Virus wird von erkrankten Tieren ausgeschieden und ist deshalb auch in Wasser, Abwasser, Jauche, Gülle und Mist zu finden. Das Virus kann zudem durch Wind über größere Distanzen verweht werden, was die Bekämpfung zusätzlich erschwert. Außer der Übertragung von Tier zu Tier kann eine indirekte Übertragung über Menschen, Fahrzeuge, Futterreste, Gegenstände und tierische Erzeugnisse von Klauentieren erfolgen. Der Mensch kann das Virus über nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen. Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen.
Wie widerstandsfähig ist das Virus?
Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu, etc. kann das Virus über Monate bis Jahre überleben. Auf hohe Temperaturen (z. B. bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet. Das Virus kann zudem durch Behandlung mit Säure mit einem pH-Wert < 6 und Lauge mit einem pH-Wert > 9 eliminiert werden.
Wie macht sich die MKS bemerkbar?
Eine Erkrankung aufgrund von MKS-Viren verläuft bei den meisten erwachsenen Tieren nicht tödlich, führt aber zu einem langanhaltenden Leistungsabfall. Die Symptome scheinen denen der Blauzungenkrankheit ähnlich zu sein, z. B. Lahmheitserscheinungen, Leistungsabfall, Blasen an Maul und Zunge, an den Klauen und an Zitzen, Appetitlosigkeit und Fieber. Dem Vernehmen nach glaubte der Tierhalter in Brandenburg zunächst, dass die Wasserbüffel an der Blauzungenkrankheit erkrankt seien. Erst bei der diagnostischen Abklärung wurde klar, dass es sich um MKS handelt. Bei einem unklaren Krankheitsbild ist deshalb unbedingt ein Tierarzt hinzuziehen.
Ist die MKS für den Menschen gefährlich?
Menschen sind für das MKS-Virus praktisch nicht empfänglich. Das FLI teilt auf seiner Homepage mit, dass unter den in Deutschland üblichen hygienischen Bedingungen beim Verzehr von Milch, Milchprodukten und Fleisch keine Gefahr besteht. Diese Einschätzung wird u. a. durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. Eine Risikobewertung für eine MKS-Infektion beim Menschen sowie Informationen zur Sicherheit von pasteurisierter Milch sind auf der Homepage des BfR unter diesem Link verfügbar
Wie kann es zum Eintrag des MKS-Virus gekommen sein?
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich bei dem aktuellen MKS-Fall in Brandenburg um ein lokales, punktuelles Geschehen. Mehr weiß man derzeit noch nicht. Die Fachleute werden jetzt akribisch nach der Quelle des Eintrags suchen. Grundsätzlich kann der Eintrag des Virus punktuell jederzeit dort passieren, wo z. B. Urlauber virusbelastetes Material aus dem Urlaub, beispielsweise aus der Türkei, Afrika oder Asien, mitbringen, dieses achtlos entsorgen und dann empfängliche Tiere damit in Kontakt kommen. Illegal eingeführte Nahrungsmittel aus diesen Ländern stellen eine grundsätzliche Bedrohung der Nutztiere in Europa dar. Deshalb werden potenzielle Risikogruppen, wie z. B. Saisonarbeitskräfte, besonders darauf hingewiesen. Urlauber an den Flughäfen werden ebenfalls über die Gefahr der Einschleppung von Tier- und Pflanzenkrankheiten informiert. Bei Jagdreisen in Regionen, in denen das MKS-Virus im Wildbestand grassiert, ist ebenfalls erhöhte Vorsicht geboten. Da dies für das ASP-Virus genauso gilt, werden die Jäger aber schon lange vor dem Mitbringen von z. B. Trophäen von solchen Reisen gewarnt. Auch ein Landwirt, der Jäger ist, weiß, dass Jagdkleidung und der Jagdhund generell nichts im Schweinestall verloren haben.
Sorge bereitet den Landwirten und dem Bauernverband, als Vertreter der Landwirte gegenüber Behörden und der Politik, dass die sogenannten Hobbyhalter sich oftmals gar nicht der Verantwortung bewusst sind, geschweige denn die Symptome der Viruserkrankungen wie ASP und MKS kennen. Jeder kann heutzutage ohne jegliche Sachkunde Nutztiere halten. Ob dies angesichts des Leids, dass die Tiere durch Erkrankungen erleiden müssen, und des möglichen wirtschaftlichen Schadens noch zeitgemäß ist, muss diskutiert werden. Leider ist festzustellen, dass sich diejenigen, die Nutztiere als Hobby halten, die Pflichten, die landwirtschaftliche Betriebe mit Nutztieren einhalten müssen, oft gar nicht kennen oder sich ihnen entziehen. Aus Tierschutzgründen und zum Schutz der Tiergesundheit generell, muss die Haltung von Nutztieren als Hobby mit Auflagen zur Sachkunde verknüpft werden. Auch Kleinst- und Hobbyhalter müssen verpflichtet werden, Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Wie kann der Landwirte seine Nutztiere vor MKS schützen?
Die Tierhalter sind derzeit aufgerufen, ihre Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen noch einmal zu kontrollieren und ggf. nachzubessern bzw. zu verschärfen. Aufgrund der Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Hessen und Rheinhessen sind die Schweinehalter allerdings sowieso bereits seit Monaten sensibilisiert und vorsichtig. Auch die Rinderhalter sind aufgrund der Blauzungenkrankheit hochsensibel und achten auf die Einhaltung der wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen. Landwirtschaftliche Betriebe sollten noch einmal die Verkehrswege für Dritte auf der Hoffläche prüfen und versuchen, den Verkehr auf dem Hof zu reduzieren und bewusst von den Ställen fernhalten. Der Besuch in den Ställen z. B. durch den Tierarzt sollte nur mit entsprechender Schutzkleidung zugelassen werden. Das gilt aber auch bereits, um die Erreger der ASP und der Blauzungenkrankheit fernzuhalten, und ist in vielen Betrieben eine Selbstverständlichkeit.
Wie groß ist die Befürchtung der Landwirte, dass die Maul- und Klauenseuche in Rheinland-Pfalz ausbricht?
Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen für einen Ausbruch der MKS in Rheinland-Pfalz. Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe haben ein hohes Niveau bei der Biosicherheit bzw. den vorbeugenden Hygienemaßnahmen, da dies sowohl von der Tierseuchenkasse als auch fach- und förderrechtlich verlangt und kontrolliert wird. Biosicherheitsmaßnahmen sind präventive Managementmaßnahmen, um das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten bei Nutztieren zu verhindern.
Welche Konsequenzen hätte ein MKS-Ausbruch in Rheinland-Pfalz?
Ein MKS-Ausbruch, der noch nicht einmal in Rheinland-Pfalz sein muss, würde sich dramatisch für alle Landwirte, die Klauentiere halten, auswirken. Der Export jeglicher Produkte von Klauentieren käme zum Erliegen, da Deutschland den Status „MKS-frei“ nach den Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit verloren hat. Ab sofort werden viele Drittstaaten sogenannte Veterinärbescheinigungen verlangen, die wegen des MKS-Ausbruchs für Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischprodukte, aber auch für Häute und Felle, gesalzene Naturdärme oder Samen und Blutprodukte aktuell nicht ausgestellt werden können. Das wird auf den Markt und damit auf den Preis negativen Einfluss haben, da Deutschland Lebensmittel in viele Teile der Welt exportiert. Somit müssen die Tierhalter bereits jetzt mit Konsequenzen am Markt und mit Schaden durch Preisrückgänge rechnen. Ein Blick auf den Export von Milch und Milchprodukten aus Deutschland zeigt die Dimension – 50 % werden exportiert, davon laut Milchindustrieverband ungefähr 18 % in Drittländer.
Es werden aber nicht nur Lebensmittel, sondern auch Klauentiere gehandelt. Unmittelbar vom MKS-Ausbruch betroffen sind die Milchviehbetriebe, die ihre männlichen Kälber, die sogenannten Montagskälber, vom Viehhandel abholen und in die Niederlande zu spezialisierten Kälbermästern bringen lassen. Diese Touren wurden vom Viehhandel direkt nach Bekanntgabe des MKS-Ausbruchs noch am Wochenende storniert, da die Niederlande die Grenzen für Klauentiere zunächst einmal geschlossen haben. Sollte es bei einem punktuellen Geschehen in Brandenburg bleiben, können die Niederlande eine solche Sperre nicht lange aufrechterhalten, da das EU-Recht eine sogenannte Regionalisierung vorsieht, die den Handel außerhalb der Sperrzonen ermöglicht. Spätestens wenn das Geschehen eingegrenzt werden kann, kann zwischen den Mitgliedstaaten und dem MKS-freien Gebieten in Deutschland der Nutztiertransport bzw. der Handel mit Erzeugnissen von Klauentieren wieder ungehindert aufgenommen werden. Wann das aber genau sein wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Das heißt für die Milchviehbetriebe, erst einmal Platz für die Kälber zu schaffen, die ansonsten in die Niederlande gehen würden. Das wird Auswirkungen auf den Erlös der einzelnen Kälber, die schwerer werden, haben und die Kosten werden sich durch längere Aufzuchtzeiten insgesamt erhöhen.
Welche Möglichkeit gibt es bei einem Ausbruch, das Virus einzudämmen?
Sofortiges, konsequentes Handeln ist bei einem Ausbruch nötig. Die EU-Vorschriften und nationalen Vorgaben geben hier genaue Maßnahmen vor, die mehrfach in Tierseuchenübungen von Seiten der Behörden, unter Einbeziehung von landwirtschaftlichen Betrieben, geübt wurden. Solche Übungen haben auch in Rheinland-Pfalz stattgefunden. Grundsätzlich müssen Tiere eines von MKS betroffenen Betriebs und die Tiere sogenannter Kontaktbetriebe schnellstmöglich getötet werden. In der Ausbruchsregion werden um den Ursprungsherd des Virus im Radius von 3 km eine Schutz- und von 10 km eine Überwachungszone eingerichtet. Jeglicher Tierhandel ist dort einzustellen. Um Umkreis von 1 km wird eine Sperrzone eingerichtet, in der vorsorglich alle empfänglichen Tiere getötet werden. So hat man in Brandenburg gehandelt und durch behördliche Allgemeinverfügungen die Regeln für die Betriebe konkretisiert.
Da MKS durch kleinste Tröpfchen, den Atem der Tiere und über die Luft verbreitet werden kann, gilt es im Falle eines Ausbruchs, die Virusausscheider schnellstmöglich zu eliminieren und jeglichen Tierverkehr zu unterbinden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Das hat man auch in Brandenburg so gemacht. Der „Stillstand“, der behördlicherseits für 72 Stunden verhängt wurde, wurde am Montag um weitere 46 Stunden verlängert, da die Untersuchungen hinsichtlich des Eintrags noch nicht beendet sind.
Da der Boden, auf dem die erkrankten Tiere standen, gleichfalls belastet sein kann, sind verschiedene Maßnahmen nötig, um diesen zu „entseuchen“. Hier wird Branntkalk zum Einsatz kommen müssen. Branntkalk ist ungelöschter Kalk und dient zur Desinfektion des Bodens, aber auch von Festmist, Einstreu, Futterresten etc. Bei den Hackschnitzeln des Biofilters einer Abluftreinigungsanlage kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie infektiöse Erreger enthalten. Deshalb müssen diese ebenfalls „entseucht“ werden. Die beim Ablöschen des Branntkalks entstehende Hitze zerstört Viren, Bakterien etc. Der Umgang mit Gülle und Jauche ist reglementiert, da der Erreger darüber verbreitet werden kann. Wie genau die „Entseuchung“ dieser Materialien erfolgen wird, wird derzeit diskutiert.
Kann gegen den Erreger geimpft werden?
Die generelle Impfung ist seit 1991 EU-weit verboten. Eine Notimpfung gefährdeter Tierbestände wäre aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, die die EU vorschreibt, möglich. So muss u. a. der Serotyp des Virus bekannt sein. Das FLI hat inzwischen herausgefunden, dass es sich bei dem Virus um den Serotyp O handelt. Diesen Serotyp gibt es in der Türkei und in Asien. Ein Impfstoff gegen diesen Serotyp könnte hergestellt werden, da es eine MKS-Antigenbank des Bundes und der Bundesländer gibt und für diesen Serotyp geeignetes Antigen vorhanden ist. Die MKS-Antigenbank wurde eigens für Fälle wie den aktuellen Ausbruch eingerichtet. Aufgrund dieser vorbeugenden Maßnahmen, die u. a. durch die Tierseuchenkassen mitfinanziert werden, könnten die benötigten Impfstoffe innerhalb weniger Tage hergestellt werden. Bevor aber Hoffnung auf eine solche Impfung aufkommt, muss man ehrlicherweise sagen, dass die Impfung zwar die Tiere schützen würde, die deutsche Landwirtschaft aber nicht vor den Restriktionen im Handel. Das Impfvirus lässt sich mit diagnostischen Maßnahmen nicht vom sogenannten Feldvirus unterscheiden, sodass Deutschland dann trotzdem nicht als frei von MKS gelten würde. Mit der Impfung allein lässt sich ein MKS-Ausbruch also nicht wirksam bekämpfen.
Was ist mit empfänglichen Tieren in Zoos und Wildparks?
Gemäß dem Leitfaden des FLI werden seit dem letzten Samstag die empfänglichen Tiere in Zoos ebenfalls beprobt.
Biosicherheitsmaßnahmen
Alle Halter von Klauentieren sollten ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und optimieren, um die Eintragsmöglichkeiten zu reduzieren:
- Zugang zu Stall und Futterplätzen für fremde Dritten einschränken
- Schutzkleidung oder Hygieneschleuse für alle betriebsfremden Personen die in den Stall müssen, wie Tierarzt, Besamungstechniker, Klauenpfleger, Viehhändler, Milchkontrolleure, Futterlieferanten oder Milchtankwagenfahrer
- Zukauf von Tieren nur aus bekannten Quellen bzw. mit den entsprechenden Papieren
- Geräte/Maschinen, die betriebsübergreifend genutzt werden, wie z. B. Futtermischwagen, Klauenpflegestand etc. bergen ein Gefährdungspotenzial
- Schadnagerbekämpfung regelmäßig durchführen und dokumentieren
- Wegeplanung im Betrieb überdenken
- Abholung verendeter Tiere möglichst am Rande des Betriebsgeländes
Wo gibt es Informationen?
- Auf den Internetseiten des BMEL unter www.kurzelinks.de/xjc2 findet man sogenannte FAQ zur MKS.
- Allgemeine Informationen zur MKS bietet das Friedrich-Loeffler-Institut unter dem Link www.kurzelinks.de/xgpw.
- Das Land Brandenburg hat auf seiner Webseite unter www.kurzelinks.de/wh2e alle aktuellen Informationen zusammengestellt.
Bislang keine weiteren Nachweise
Erstes Aufatmen nach dem Schreckensbefund der Maul- und Klauenseuche – die Proben von allen für die Krankheit empfänglichen Tiere im Radius von 1 km um den Ausbruchsbetrieb wurden vom brandenburgischen Landeslabor negativ befundet. Wie das Potsdamer Landwirtschaftsministerium zudem berichtete, hat die EU-Kommission die eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen bestätigt. Damit ist die Gebietskulisse auch auf EU-Ebene rechtskräftig. AgE