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Mindestlohn – Bezahlbares Obst und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten

Obstbau. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) lehnt die Anhebung des Mindestlohns ab. BWV-Präsident Marco Weber wird deutlich: „Die vorgeschlagene Anhebung auf 13,90 Euro pro Stunde in 2026 und schließlich auf 14,60 Euro in 2027 ist eine Anhebung um 13,9 Prozent und wird alle arbeitsintensiven Bereiche in der deutschen Wirtschaft und dabei vor allem auch die Produkte der landwirtschaftlichen Sonderkulturbetriebe und des Weinbaus erheblich verteuern. Die Politik hat mit ihrer Ankündigung den Mindestlohn auf 15 Euro erhöhen zu wollen die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission ignoriert. Es geht um sinnvolle Lohnanpassungen. Die Bundesregierung sollte Betriebe nicht in wirtschaftliche Gefahr bringen.“

Die Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeiter im Obst- und Gemüsebau fordert auch Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau. Er widerspricht entschieden den Vorschlägen des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Harald Schaum, der kostenlose Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte fordert. Dies sei gegenüber den Vollzeitbeschäftigen unfair, die ihre Miete schließlich auch selbst bezahlen müssten. Außerdem dürften Kosten für Unterkunft und Verpflegung nur nach Vereinbarung und festgelegten gesetzlichen Sätzen im Arbeitsvertrag angerechnet werden, führt Stechmann aus.

Der BWV und die Bundesfachgruppe Obstbau hatten ausdrücklich den Vorschlag des Deutschen Bauernverbandes, den Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte im Obst- und Gemüsebau vorerst bei 12,82 € pro Stunde zu belassen, unterstützt. Gerade für die Saisonarbeitskräfte im Obst-, Gemüse- und Weinbau sollte es eine Sonderregelung geben, damit die landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber den Importwaren konkurrieren könnten. Schließlich befänden sich die deutschen Betriebe in Konkurrenz mit Betrieben in Staaten, deren Mindestlöhne deutlich unter 10 Euro lägen, bzw. keine Mindestlohnregelung hätten.