April 2025 | BWV

IGJG verabschiedet vier Vorstandsmitglieder

Koblenz. Bereits im Jahr 2023 gab es bei der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) im nördlichen Rheinland-Pfalz einen Wechsel im Vorstand. Die IGJG ist die zentrale Interessenvertretung der Grundeigentümer und Jagdrechtsinhaber, sowohl in jagdpolitischen als auch in weiteren gesellschaftspolitisch relevanten Bereichen.

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde in der Rotunde des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau verabschiedete der neue IGJG-Vorsitzende Josef Schwan nun die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder und dankte ihnen für ihren jahrzehntelangen Einsatz.

Besonders hervorgehoben wurde Ökonomierat Heribert Metternich, der die IGJG seit ihrer Gründung im Jahr 2000 als Vorsitzender prägte. Ebenso lange stand ihm Georg Groß als Stellvertreter zur Seite. Georg Stassen, der ebenfalls seit Beginn dem Vorstand angehörte, brachte die Interessen des Weinbaus in die Arbeit der IGJG ein. Heinz Peter Kriechel aus Ahrweiler ergänzte das Vorstandsteam ab 2011 und wirkte zwölf Jahre an der Weiterentwicklung der IGJG mit.

Josef Schwan würdigte die kontinuierliche und konsequente Arbeit des bisherigen Vorstandes. Ihr Engagement habe maßgeblich dazu beigetragen, dass die IGJG heute als anerkannter Vertreter der Jagdrechtsinhaber in Rheinland-Pfalz gilt. Darüber hinaus habe die IGJG unter der Führung von Heribert Metternich auch die bundespolitische Diskussion rund um jagdpolitische Themen nachhaltig mitgestaltet.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau dankt allen ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern für ihre langjährige und erfolgreiche Arbeit.

Ökonomierat Heribert Metternich erhält höchste Auszeichnung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau

Koblenz. Ökonomierat Heribert Metternich aus Arnshöfen im Westerwald erhielt gestern die höchste Ehrung, die der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau für seine verdienten Vertreter bereithält, die Goldene Ehrennadel des Verbandes. BWV-Präsident Marco Weber verlieh ihm diese Auszeichnung im Rahmen einer Sitzung des Vorstandes der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG), bei der die ehemaligen Vorstandsmitglieder offiziell verabschiedet wurden. Metternich hat nicht nur die Geschicke des Kreisbauernverbandes Westerwald über Jahrzehnte als dessen Vorsitzender bestimmt, sondern er war weit darüber hinaus für die Landwirte Rheinland-Nassau tätig. In seiner Laudatio hob Weber das Engagement Metternichs in den verschiedenen Gremien des BWV hervor.

Als Gründungsvorsitzender der IGJG lenkte er 23 Jahre die Geschicke dieser sich für die Rechte der Grundeigentümer und Jagdrechtsinhaber einsetzenden Organisation. Gerade der Bereich der Jagd und der Organisation der Grundeigentümer in den Jagdgenossenschaften sowie die damit verbundenen Herausforderungen haben ihm besonders am Herzen gelegen, sodass er seine Jahrzehnte langen Erfahrungen als Vorstand auch in die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) einbringen konnte. Auf rheinland-pfälzischer Ebene hat er sich große Anerkennung auch bei anderen Verbänden und Institutionen erworben, da er u.a. mehrere Jahre als Vorsitzender des Landesjagdbeirates und damit des höchsten beratenden Gremiums in jagdrechtlichen Fragen der rheinland-pfälzischen Landesregierung vorgestanden hat.

Ihm lagen auch die persönlichen Sorgen und Nöte der Landwirte am Herzen. Daher war er viele Jahre als Vorsitzender des Bäuerlichen Hilfsfonds tätig. Sichtlich bewegt dankte Ökonomierat Heribert Metternich in einer kurzen Dankesrede Präsident Marco Weber für die ihm zuteil gewordene Auszeichnung. Er hob die Bedeutung des Eigentums hervor. Dies sei gerade in einer Zeit, in der von vielen Seiten Anforderungen an das Grundeigentum gestellt würden, wichtig. Das Recht des Eigentums dürfe nicht weiter zu Gunsten allgemeiner Aufgaben ausgehöhlt werden. Gerade die IGJG sei dafür in den letzten Jahren eingetreten und er habe immer besonders gerne als dessen Vorsitzender die Interessen der Bauern und Winzer in zahlreichen politischen Gesprächen vertreten.

MKS, ASP & Co. – Neues Informationsblatt zur Prävention gegen die Virusverbreitung

Das aktuelle Maul- und Klauenseuchengeschehen (MKS) in Ungarn, wo mittlerweile vier Fälle bestätigt wurden, und die fünf MKS-Ausbrüche in Milchviehbetrieben in der Slowakei werden in Deutschland mit Sorge betrachtet. Die Einschleppung oder Verbreitung des MKS-Virus ist ein realistisches Szenario, das nicht unterschätzt werden darf. Die Auswirkungen wären fatal, wie der Nachweis von MKS bei Wasserbüffel im Januar 2025 in Märkisch-Oderland (Brandenburg) bereits gezeigt hat. Nach dem Bekanntwerden des MKS-Ausbruchs haben alle Länder den Handel mit Produkten von Klauentieren mit Deutschland gesperrt. Obwohl Deutschland von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) als frei von Maul- und Klauenseuche anerkannt wurde, bestehen weiterhin Exporthemmnisse und Vermarktungsbeschränkungen, die derzeit mit jedem betroffenen Staat bilateral geklärt und abgebaut werden müssen.

Der Deutsche Bauernverband hat deshalb gemeinsam mit befreundeten Verbänden ein neues Informationsblatt erstellt. Dieses richtet sich insbesondere an ausländische Saisonarbeitskräfte und informiert in acht verschiedenen Sprachen über die potenzielle Einschleppung von Viren durch mitgebrachte und unachtsam entsorgte Lebensmittel sowie kontaminierte Kleidung und Ausrüstung. Das Merkblatt soll das Bewusstsein für das Risiko der Verbreitung von Tierseuchen, insbesondere Maul- und Klauenseuche und Afrikanische Schweinepest, schärfen und appelliert an die Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen und präventiven Maßnahmen. Das Informationsblatt ist hier verfügbar und sollte möglichst weit verbreitet werden.

STV wirbt für Nachbauerklärung – DBV und AbL raten hingegen zu formloser Erklärung

Berlin. Die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) bittet im Auftrag der Pflanzenzüchter Landwirte darum, freiwillig eine Nachbauauskunft abzugeben. Wie die STV am Montag in einer Pressekonferenz mitteilte, kann die Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2024/Frühjahr 2025 unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni. Die STV wies darauf hin, dass es aufgrund von Sortenschutzverletzungen finanzielle und rechtliche Folgen haben kann, die Zahlungs- oder Rückmeldefrist am 30. Juni zu verpassen.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) steht der STV-Erntegutbescheinigung unterdessen weiterhin kritisch gegenüber. „Aus Sicht des DBV hat sich an der rechtlichen Situation im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Wir halten es daher nach wie vor für ausreichend, mit einem kurzen Dreizeiler zu bestätigen, dass die geltenden saatgutrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Den Versuch, unerlaubten Saatgutnachbau durch fragwürdige Bürokratie zu bekämpfen, bewerten wir weiterhin als falschen Ansatz. Ein solches Vorgehen bestraft letztlich hauptsächlich diejenigen mit Mehrarbeit, die sich ohnehin korrekt verhalten“, monierte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

Für alle, die trotzdem eine Nachbauerklärung bei der STV abgeben wollen, soll es dieses Jahr Vereinfachungen geben. „Das Verfahren ist unkompliziert sowohl für Landwirte in der Beantragung als auch für Händler in der Entgegennahme der Erntegutbescheinigung“, betonte STV-Geschäftsführer Dr. Moritz von Köckritz. Weiter sagte er: „Es wird für Z-Saatgutnutzer erhebliche Erleichterungen geben. Nach wie vor ist es erforderlich, dass die Fläche der jeweiligen Fruchtart, für die die Erntegutbescheinigung beantragt wird, angegeben wird.“ Aber Landwirte müssten dieses Jahr nicht mehr ihren kompletten Anbau aufgeschlüsselt nach Sorten, Mengen und Anbauflächen angeben, sondern ausschließlich die Gesamtmenge an Z-Saatgut oder -Pflanzgut. Wie viele Landwirte im letzten Jahr eine Nachbauerklärung eingereicht haben, wollte von Köckritz nicht sagen, weil dabei „noch ordentlich Luft nach oben“ sei.

Der Datenschutz wird laut STV bei der Verarbeitung der eingegebenen Daten berücksichtigt. „Die Systeme für die Erntegutbescheinigung und die Nachbauverfahren sind streng voneinander getrennt. Eine Überführung der Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Landwirts“, erklärte der STV-Geschäftsführer.

Was den Datenschutz betrifft, ist die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hingegen skeptisch. Sie rät Landwirten dazu, keine Nachbauerklärung bei der STV einzureichen, um die eigenen Daten zu schützen. Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Interessengemeinschaft gegen Nachbaugesetze und Nachbaugebühren (IG Nachbau), hatte sich dazu bereits im Februar geäußert: „Es ist bekannt, dass die STV seit Jahren Daten der landwirtschaftlichen Betriebe systematisch sammelt, um sie in vielfältiger Form für finanzielle Forderungen an die Landwirte zu benutzen und Druck auszuüben. Nach dem Gesetz hat die STV einen Auskunftsanspruch bei Vorlage eines sortenspezifischen Anhaltspunktes. Sie hat aber keinen Anspruch darauf, dass sich die landwirtschaftlichen Betriebe auf eine Online-Erhebung einlassen. Solche Verfahren beinhalten das Risiko, häufig mehr Daten preisgeben zu müssen als rechtlich erforderlich.“ Kathrin John, LZ Rheinland

MGV der Schutzgemeinschaft Mosel (4.4.25)

Einladung

Die Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mosel (Schutzgemeinschaft Mosel) lädt alle Erzeuger des Anbaugebiets Mosel hiermit zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein:

Freitag, den 4. April 2025

BWV Rheinland-Nassau, 56073 Koblenz, Karl-Tesche-Straße 3

9:00 Uhr: Beginn ordentliche Mitgliederversammlung

Tagesordnung:

TOP 1:        Eröffnung und Begrüßung

TOP 2:        Bericht zu den Tätigkeiten der Schutzgemeinschaft Mosel

TOP 3:        Entlastung des Vorstands

TOP 4:        Wahl der Vertreter in die Vertreterversammlung, getrennt nach den Interessengruppen Weinbau, Genossenschaften und Weinkellereien, auf Vorschlag der Interessengruppen

TOP 5:        Verschiedenes

Am 4. April können Sie über den folgenden Link per Zoom an der Sitzung teilnehmen:

Die Zoom-Einwahldaten zur Teilnahme per ID/Kenncode lauten:

Meeting-ID: 868 9157 4741
Kenncode: 702046