Landwirtschaftliche Arbeitgeber fordern Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeit

Koblenz. Der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Thomas Richter, hat sich in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition gewandt und eindringlich vor den Auswirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung auf die Landwirtschaft gewarnt.

Hintergrund ist die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Mai 2025, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 in zwei Stufen anzuheben. Zwar bleibt der empfohlene Mindestlohn zunächst unter der Schwelle von 15 Euro pro Stunde, dennoch sieht Richter in der Anhebung auf 13,90 Euro pro Stunde bereits ab 1. Januar 2026 eine erhebliche Bedrohung für viele landwirtschaftliche Betriebe – insbesondere im Obst-, Gemüse- und Weinbau.

„Schon jetzt kämpfen unsere Betriebe mit massivem Wettbewerbsdruck durch billigere Importe. In den vergangenen fünf Jahren ist die Anbaufläche arbeitsintensiver Kulturen wie Spargel, Beeren oder Baumobst um bis zu 15 Prozent zurückgegangen“, warnt Richter. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns würde diesen Trend verstärken und zahlreiche Betriebe zur Aufgabe zwingen – mit dramatischen Folgen für Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

Forderung nach saisonaler Ausnahme vom Mindestlohn

Richter appelliert an die Bundestagsabgeordneten, sich für eine differenzierte Regelung einzusetzen: Für saisonale Beschäftigungen solle weiterhin der derzeitige Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde gelten. Steige der gesetzliche Mindestlohn zukünftig auf über 16,03 Euro brutto pro Stunde, solle für saisonale Tätigkeiten ein Satz von 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns gelten. Diese Regelung sei notwendig, um die bäuerlichen Familienbetriebe und eine verbrauchernahe Produktion in Deutschland zu sichern. „Andernfalls droht nicht nur ein Rückzug der Landwirtschaft aus bestimmten Kulturen, sondern auch der Verlust regionaler Arbeitsplätze und eine verstärkte Abhängigkeit von Importen – oftmals aus Ländern mit niedrigeren Sozial- und Umweltstandards“, so Richter weiter.

Selbstversorgungsgrad sichern – Klimaschutz stärken

Richter verweist zudem auf das Ziel der Bundesregierung, den Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse auszubauen – ein Ziel, das durch die geplanten Maßnahmen konterkariert werde. Durch eine faire und realitätsnahe Ausgestaltung des Mindestlohns könnten nicht nur regionale Strukturen erhalten, sondern auch klimaschädliche Transporte und Importe vermieden werden.

Stoffstrombilanzverordnung ist nach jahrelangem Einsatz endlich vom Tisch

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hat gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und den Landesbauernverbänden gegen das „Daten- und Auflagenmonster“ Stoffstrombilanzverordnung gekämpft. Nun wurde die Aufhebungsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums am vergangenen Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit in Kraft. „Gute Argumente und Beharrlichkeit zahlen sich aus. Im Rahmen des Bürokratieabbaus musste die Stoffstrombilanz einfach fallen. Eine andere Entscheidung hätte in der Praxis niemand verstanden“, machte BWV-Präsident Marco Weber klar.

Die Verordnung wurde bereits 2018 eingeführt. Die Betriebsleiter mussten bilanzieren, in welchem Umfang die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor in ihre landwirtschaftlichen Betriebe Eingang finden und diese wieder verlassen. Die landwirtschaftlichen Betriebsleiter sind aber ohnehin verpflichtet über die Düngebedarfsermittlung umfangreiche Nährstoffdaten zu erfassen. Die zusätzliche Bilanzpflicht in einer parallelen Verordnung stellte daher eine Doppelbelastung ohne ökonomischen und ökologischen Mehrwert dar.

Bundesminister Alois Rainer erklärte hierzu, dass mit dem Aus der Verordnung ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und somit ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung im landwirtschaftlichen Bereich umgesetzt worden sei. Der jährliche Bürokratieaufwand auf den Höfen werde dadurch um ca. 18 Millionen Euro gesenkt. Dabei würde der Umweltschutz nicht in Mitleidenschaft gezogen, sondern lediglich Bürokratie abgebaut. Die Anforderungen an die Düngung und der Schutz des Grundwassers blieben schließlich erhalten. Dies sei in der Düngeverordnung weiterhin geregelt, so Rainer. Es sei ihm ein weiteres Anliegen, bei all den Auflagen der Düngeverordnung, in den belasteten Gebieten das Verursacherprinzip zu stärken.
Der BWV fordert seit Langem, die Düngeverordnung von Seiten des Gesetzgebers noch einmal zu öffnen und die Weichen für verursacherorientierte Maßnahmen rechtssicher zu stellen, statt pauschale Verbote zum Schutz des Grundwassers zu erlassen.

Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz endlich verabschiedet

Mainz. Nach jahrelanger Diskussion und zuletzt noch einmal heftigen Kritiken, insbesondere seitens der Jägerschaft, hat der rheinland-pfälzische Landtag mit den Stimmen der Ampelkoalition am 03. Juli 2025 den Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Damit bekommen die Jagdrechtsinhaber und Grundstückseigentümer ebenso wie die Jagdgenossenschaften und Jäger ab dem 01. April 2027 eine neue gesetzliche Grundlage, die den Umgang miteinander sowie die Organisation der Jagd in Zukunft regeln soll. Im Gegensatz zu den weitreichenden Überlegungen, die seit dem Jahr 2022 in vielen Gesprächsrunden diskutiert wurden, gibt es nun deutlich weniger Änderungen als zunächst von vielen befürchtet. Für die Grundrechtseigentümer und Jagdrechtsinhaber bleibt vieles so, wie sie es bisher gewohnt waren. Einige Aspekte müssen allerdings noch in der auf dem Gesetz fußenden Landesjagdverordnung und in den Verwaltungsvorschriften geregelt und konkretisiert werden. Dies wird in den nächsten Monaten geschehen.

Für die Bewirtschafter ergeben sich ebenfalls keine so weitreichenden Änderungen wie ursprünglich vorgesehen war. Bei vielen inhaltlichen Fragen orientiert sich der neue Gesetzestext an dem seit dem Jahr 2010 geltenden Landesjagdgesetz. Die wichtigsten Änderungen für die Landwirte lassen sich im Bereich des Wildschadens erkennen. Zum einen wurde die Frist zur Meldung von Wildschäden von derzeit einer Woche auf zwei Wochen ab dem 01.04.2027 verlängert. Dies schafft für die Landwirte mehr Flexibilität und dürfte auch für die Jagdgenossenschaften und Jäger letztlich weniger Bürokratie bedeuten. Zum anderen gibt es eine weitere wichtige Änderung bei den Wildschadensschätzern, deren Ausbildung und Bestellung in Zukunft unter der Leitung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz professionalisiert stattfinden werden.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) werden den weiteren Fortgang und insbesondere die nun folgenden Arbeiten an der Landesjagdverordnung und den Verwaltungsvorschriften kritisch begleiten, um die Interessen der Grundeigentümer und Bewirtschafter dabei möglichst optimal einbringen zu können.

Keine Bedenken für Mobilfunkmast bei Einhaltung der Grenzwerte

Neustadt/W. Die digitale Versorgung des ländlichen Raums und damit auch der Ausbau der Mobilfunknetze stellen gerade für Rheinland-Pfalz eine große Herausforderung dar. Doch nicht immer sind Mobilfunkmasten in der Nachbarschaft gerne gesehen, weshalb es gelegentlich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit von Masten gibt.

So hatte sich auch ein Anwohner eines Gebäudes in einer Entfernung von etwa 16 Metern zum geplanten Standort eines Mobilfunkmastes gegen die Errichtung gewandt und hatte seine Begründung darauf gestützt, dass ihm durch die Anlage gesundheitliche Schäden drohen. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur eine „Standortbescheinigung“ für die Mobilfunkanlage erteilt, die bescheinigt, dass diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen hat. Bei der Bewertung greift die Bundesnetzagentur auf festgesetzte Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung zurück. Die zuständige Behörde hatte daraufhin eine Baugenehmigung erteilt, gegen die sich der Anwohner wehrte, da er die Auffassung vertrat, dass die festgesetzten Grenzwerte nicht wissenschaftlich fundiert seien.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat jedoch die Bedenken zurückgewiesen und klargestellt, dass die dokumentierte Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen der Standortbescheinigung ausreichend sei, um tatsächliche Umweltauswirkungen durch eine Mobilfunkanlage auszuschließen. Die vom Verordnungsgeber festgesetzten Grenzwerte seien Ausdruck einer umfassenden Berücksichtigung möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Anhaltspunkte dafür, dass die Festsetzung und Beurteilung der Grenzwerte nicht sachgerecht ermittelt worden sind, seien dagegen nicht ersichtlich. Daher hat das Verwaltungsgericht Neustadt die Klage eines Anwohners im Rahmen einer Eilentscheidung zurückgewiesen.

(Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt a.d.W. vom 06. Februar 2025 – Aktenzeichen:
5 L 18/25.NW)

Schneider für eigenständige GAP

Berlin. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat sich auf dem Deutschen Bauerntag in Berlin dafür ausgesprochen, das Agrarbudget im kommenden EU-Haushalt weiterhin als eigenen Posten zu führen. „Als Bundesregierung setzen wir uns dafür ein, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auch künftig ein eigenständiger Politikbereich im mehrjährigen Finanzrahmen der EU bleibt“, betonte der SPD-Politiker. Nach Ansicht Schneiders sollten Umweltschutz und Landwirtschaft in dieser Frage zusammenstehen. Es gebe ein gemeinsames Interesse, „zielgerichtete Gelder sicherzustellen“. Insbesondere die zweite Säule dürfe im „Tauziehen um den EU-Haushalt nicht unter die Räder geraten“, mahnte Schneider.

Schneider plädierte dafür, in der kommenden GAP die vielfältigen Umweltdienstleistungen der Landwirtschaft bürokratierarm zu honorieren. Der notwendige Bürokratieabbau dürfe indes nicht dazu führen, dass Umweltstandards geschliffen werden, betonte er.

Freiwillige Naturwiederherstellung
Der Bundesumweltminister kündigte zudem an, bei der nationalen Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) insbesondere auf freiwillige Maßnahmen setzen zu wollen. „Die EU setzt die NRL-Ziele für die Mitgliedstaaten, sie setzt keine Ziele für einzelne Betriebe“, stellte Schneider klar. Der SPD-Politiker warb dennoch für die Wiederherstellungsverordnung mit Verweis auf die Chancen, die sich daraus für die Landwirtschaft ergeben könnten. Etwa würde von einer Trendumkehr bei der Abnahme der Bestäuberpopulationen auch die landwirtschaftliche Produktion profitieren. Es müsse daher darum gehen, Synergien zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft zu heben, argumentierte Schneider. Ihm zufolge braucht es einen „Dialog auf Augenhöhe“, um die Ziele des NRL zu erreichen. Beteiligungsformate mit den Verbänden sollen dies garantieren.

„Substanzielle Mittel“ aus Sondervermögen
Als „riesige Aufgabe“ für den Klimaschutz bezeichnete es Schneider, die Emissionen aus dem Landnutzungssektor (LULUCF) zu senken. Darunter fallen bekanntlich jene Treibhausgase, die aus Wäldern und den landwirtschaftlich genutzten Mooren entweichen. In diesem Bereich gebe es noch „große Defizite und Handlungsbedarfe“, sagte Schneider. Er wolle sich daher in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt dafür stark machen, „substanzielle Mittel“ aus dem 300 Mrd. Euro schweren Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für den natürlichen Klimaschutz einzusetzen.

Weitere Gelder sollen aus dem von der Ampel ins Leben gerufenen und von schwarz-rot verstetigte Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) fließen. Die von der Vorgängerregierung erstellten Konzepte im ANK steckten laut Schneider noch in den „Kinderschuhen“ und seien bislang nicht in „konkret abrufbare Förderprogramme gegossen worden“. „Mit Hochdruck“ arbeite sein Haus daher daran, dies zu ändern. AgE

Der Minister findet Anklang

Berlin. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer will seine Politik eng mit den Wirtschaftsbeteiligten abstimmen. In seiner Rede auf dem Deutschen Bauerntag in Berlin bekräftigte der CSU-Politiker seine Dialogbereitschaft. Er wolle „mit den Leuten sprechen“ und ihre Hinweise beherzigen. Es gehe nicht darum, von oben herab Politik zu machen, sondern gemeinsam nach Lösungen zu suchen, versicherte der Minister. Sein Amt habe er „mit Respekt, Demut und hoher Motivation“ angetreten. Sein Ressort verstehe er als „Ministerium für Wertschätzung und Wertschöpfung“.

Bei den knapp 500 Delegierten und den zahlreichen Gästen fand Rainer großen Anklang. Für seine Rede und die anschließende Diskussion bekam er anhaltenden Applaus. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sprach von einem guten Signal und einer Grundlage für die weitere Zusammenarbeit. „Minister Rainer hört zu“, lobte Rukwied. Mit seinen Ausführungen habe er vielen Landwirtinnen und Landwirten „aus dem Herzen gesprochen“. Entscheidend sei jedoch, was davon umgesetzt werde. Rukwied hatte im Vorfeld des Bauerntages geäußert, er habe hohe Erwartungen an den Auftritt des Ministers.

Gutes Signal für die Biokraftstoffe
Rainer führte die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung sowie die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar 2026 als Belege an, „dass wir nicht nur reden, sondern handeln.“ Der Minister kündigte an, dass für ihn auch die Steuerbegünstigung für biogene Kraftstoffe auf der Tagesordnung stehe. Man werde es angehen, die Entwicklung dieser Kraftstoffe im Markt zu fördern und der Land- und Forstwirtschaft den Einstieg in alternative Treibstoffe zu ermöglichen.

Die Union zur Förderung der Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßte die Aussagen als wichtiges Signal, „dass die Bundesregierung von der Zukunft der Biokraftstoffe überzeugt ist und die Alternativen unterstützt werden sollen.“ Dies sei auch deshalb von großer Bedeutung, weil die Klimaschutzleistung der in der Landwirtschaft eingesetzten alternativen Kraftstoffe auf die Klimaschutzverpflichtung des Sektors angerechnet werden könne.

Neubewertung abgeschlossen
Auf gutem Wege sieht der Minister die Aktivitäten seines Hauses zum Bürokratieabbau. So habe die eigens eingerichtete Stabsstelle eine Neubewertung der knapp 200 Vorschläge vorgenommen, die die Länder in der letzten Wahlperiode eingereicht hatten. Es zeige sich, dass Doppelstrukturen und Doppelerhebungen spürbar reduziert werden können. Dabei fielen deutlich mehr Maßnahmen in die Zuständigkeit des Bundes als bislang angenommen. Seine konkreten Schlussfolgerungen daraus will der Minister in Kürze vorstellen. Dies gilt auch für Eckpunkte einer neuen Exportstrategie, die im Ministerium erarbeitet werde. Zuvor hatte Rainer im Bundestag bereits angekündigt, dass die Präsenz auf Auslandsmessen wieder verstärkt werden soll. Offenbar will der Minister eine Entscheidung seines Vorgängers rückgängig machen, das Auslandsmesseprogramm des Agrarressorts für 2026 deutlich herunterzufahren. Danach sollten im nächsten Jahr nur noch neun statt bislang 35 Messebeteiligungen gefördert werden.

Pflanzenschutz, Tierhaltung und Wolf
Rainer bekräftigte seinen Willen, die Tierhaltung in Deutschland weiterzuentwickeln. Dabei erteilte
er einer Finanzierung über eine „Fleischsteuer“ eine Absage. Gemeint ist dabei eine Anhebung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf tierische Erzeugnisse, wie sie die Borchert-Kommission vorgeschlagen hat und vom Deutschen Bauernverband mitgetragen wird.

Ausdrücklich bekannte sich der Minister zum Pflanzenschutz. Der sei kein Selbstzweck, sondern garantiere sichere Ernten, gewährleiste stabile Preise und sei Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft. Dringend notwendig sei, die Zulassung für Pflanzenschutzwirkstoffe zu beschleunigen. Das müsse schneller gehen, auch um neuen Schaderregern wie der Schilfglasflügelzikade künftig wirksam begegnen zu können. Deren Auftreten bezeichnete Rainer als reale Bedrohung für viele Betriebe. Betroffen seien bislang mehr als 100.000 Hektar.

Verständnis zeigte Rainer für Forderungen, den Wolfsbestand zu regulieren. Sein Ministerium arbeite an einer Änderung des Bundesjagdgesetzes, um Spielraum für die Bejagung des Beutegreifers zu bekommen. Wichtig sei zudem, der Europäischen Kommission einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfs zu melden. Die Ausbreitung in den letzten Jahren mache es unerlässlich, den Bestand zu regulieren. Die sei nicht zuletzt deshalb erforderlich, um das Kulturgut „Weidetierhaltung“ zu schützen. AgE

Neues Kompetenzzentrum des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in Bekond

Koblenz/Bekond. Mit einem feierlichen Spatenstich und der symbolischen Grundsteinlegung hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau vergangene Woche den Startschuss für den Neubau eines modernen Bürogebäudes in Bekond gegeben. Auf einer Grundstücksfläche von rund 2.500 Quadratmeter entsteht die neue Geschäftsstelle des Kreisbauern- und Winzerverbandes Trier-Saarburg sowie die Niederlassung der BWV RHEMO Steuerberatung GmbH. Direkt gegenüber der Niederlassung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz entsteht damit ein einzigartiges Kompetenzzentrum für die Grünen Berufe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Weinbaus in der Region. Das neue Gebäude in ökologischer Holzhybridbauweise bietet auf knapp 500 Quadratmeter Gesamtfläche modern ausgestattete Büroflächen für die etwa 20 Mitarbeiter. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sorgt für nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung. Für Besucher und Mitarbeiter stehen 21 Parkstellplätze zur Verfügung – die hervorragende Verkehrsanbindung an die Autobahnen A1 und A48 unterstreicht die Attraktivität des Standorts.

In der Zeitkapsel für die Grundsteinlegung wurde eingeschweißtes Saatgut ebenso verstaut wie die tagesaktuellen Ausgaben der Tageszeitungen im Verbandsgebiet (Trierischer Volksfreund und Rhein-Zeitung), sowie die Rheinische Bauernzeitung (RBZ) und Die Winzerzeitung (DWZ), zudem Münzen mit dem Prägejahr 2025 und eine Urkunde, auf der alle Gäste und Baubeteiligten unterschrieben hatten.
BWV-Präsident Marco Weber hob die Bedeutung des Neubaus für die Branche hervor: „Mit diesem Neubau setzen wir ein starkes Zeichen: „Landwirtschaft und Weinbau haben Zukunft!“ Hier in Bekond schaffen wir ein Zentrum, das Beratung, Service und Innovation rund um das Thema Landwirtschaft und Weinbau für unsere Mitglieder und die gesamte Region bündelt. Auch für die Mandanten der BWV RHEMO Steuerberatung GmbH, die wie gewohnt als Partner im Haus des BWV ihre Niederlassung haben wird, ist der Neubau in Bekond ein sichtbares Zeichen für die Qualität der Steuerberatung mit Fachexpertise.“

Walter Clüsserath, Präsident des Weinbauverbandes Mosel und Kreisvorsitzender des BWV Trier-Saarburg, fügte hinzu, dass für ihn mit diesem Bauprojekt ein langgehegter Wunsch in Erfüllung gehe. Die Grünen Berufe in der Region erhielten ein gemeinsames, zukunftsfähiges Zuhause und das in unmittelbarer Nachbarschaft zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz – eine gute Investition des Bauern- und Winzerverbandes, die auch die Bedeutung der Weinbauregion Mosel unterstreiche.

Jan H. Eitel, Geschäftsführer des Generalunternehmers IMMPRINZIP, hob die nachhaltige Bauweise hervor: „Wir investieren hier in die Zukunft – mit kluger, ökologischer Architektur, die Funktionalität, Nachhaltigkeit und Wohlfühlatmosphäre für die Nutzer vereint.“

Mit dem neuen Sitz des Bauern- und Winzerverbandes als Kompetenzzentrum für Landwirtschaft und Weinbau in Bekond wird die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure der Land- und Forstwirtschaft sowie des Weinbaus weiter gestärkt. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Sommer 2026 geplant.

(Christian Altmaier, BWV)

Deutscher Bauerntag 2025 – „Mehr Politikwechsel wagen“

Berlin. Mit einer starken Delegation des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau wurden während der 93. Mitgliederversammlung des Deutschen Bauerntages in Berlin die politischen Forderungen des bäuerlichen Berufsstandes im nördlichen Rheinland-Pfalz vertreten. In seiner Grundsatzrede stellte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwied fest, dass seit dem letzten Bauerntag in Cottbus die Ampelkoalition zerbrochen, eine neue Regierung gebildet worden sei und es in mehreren Bundesländern schwierige Regierungsbildungen gegeben habe. „Auch international sehen wir große Umbrüche – besonders in den USA, die über Jahrzehnte der wichtigste Partner Deutschlands und Europas waren. Es gibt wachsende Sorgen hinsichtlich Handel und Zölle – also gerade bei den internationalen Grundlagen für Zusammenarbeit und Frieden. Besonders besorgniserregend ist aber die sicherheitspolitische Entwicklung: Die NATO wurde über Jahrzehnte maßgeblich von den USA getragen und war Garant unserer Sicherheit. Heute steht dahinter ein großes Fragezeichen“, stellte Rukwied klar.

Die vielen und teilweise globalen Konflikte würden Anlass zur Sorge geben. Die Folge seien zunehmende Unsicherheiten und wachsende Zukunftsängste. Ein Nährboden für radikale Kräfte von rechts und links. Es sei jetzt Aufgabe von Bund und Ländern, positive Signale des Aufbruchs zu setzen. Worte allein reichten nicht, es brauche ein sichtbares Handeln. Es gehe um die Stabilität unserer Demokratie. Die Verantwortung liege daher bei allen Demokratinnen und Demokraten, in der Gesellschaft mit ihren Vereinen und Institutionen, also auch bei den Bauernverbänden. Die Regierung müsse alle gesellschaftlichen Gruppen einbinden. Nur gemeinsam werde eine Kehrtwende gelingen, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa.

Die wirtschaftliche Abwärtsspirale müsse gestoppt werden. Bis 2030 wolle die Automobilindustrie 45.000 Arbeitsplätze abbauen: „Das betrifft Familien, das betrifft die Kaufkraft. Deutschland muss wirtschaftlich stark bleiben und in seine Zukunft investieren. Nur so können Deutschland und Europa ihre Vorreiterrolle behaupten. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen!“, forderte Rukwied nicht nur die Mitgliederversammlung auf.

Verantwortung ernst nehmen
Nach Jahren der Stagnation im Agrarbudget sei es an der Zeit umzudenken, forderte der DBV-Präsident. Die Ernährungssicherheit sei genauso wichtig wie die Verteidigungspolitik. Das Präsidium des DBV habe deshalb die Bedeutung eines höheren Agrarbudgets klar betont. Die Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik bleibe eine zentrale und wichtige europäische Aufgabe, schließlich sei Europa zu 70 Prozent ländlich geprägt. Diese Strukturen dürften nicht gefährdet werden. Europa sei fragil, die Regierungschefs wären gut beraten, die ländlichen Räume zu stabilisieren. Es dürfe kein Nebeneinander und keine einzelnen nationalen Programme geben, sondern einheitliche Regeln und Fairplay in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Markteingriffe und Bürokratieabbau
Bei der Gemeinsamen Marktordnung versuche die Verwaltung zunehmend einzugreifen. So plane EU-Agrarkommissar Christophe Hansen die Einführung verpflichtender Vorverträge für Milcherzeuger. Dies lehne der Deutsche Bauernverband grundweg ab. Rukwied: „Unsere Landwirte nutzen ihre unternehmerische Freiheit, etwa in der Milchvermarktung – mit Erfolg: Produzenten erzielen so bis zu 3 Cent mehr pro Liter Milch. Das sind in Summe zwischen 750 und 900 Millionen Euro für unsere Milchviehhalter. Diese unternehmerische Freiheit gilt es weiterhin zu schützen. Wir wollen keine Bürokratie und keine Administration, die versucht Preise mitzubilden und sich einzumischen.“

Rukwied fordert die Beendigung des „Green Deal“ und der „Farm to Fork-Strategie“ und stattdessen wieder mehr Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft. Rückschritt sei mit der Landwirtschaft nicht zu machen. Der Berufsstand biete Lösungen für viele aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen an. Als Beispiel nannte Rukwied die Bereiche Biodiversität und Wasserschutz: „Wir wollen kooperativ nach vorne gehen – das gelingt unternehmerisch besser als durch Verwaltungsauflagen.“ Eine klare Absage erteilte Rukwied dem „Soil Monitoring Law“ (EU-Bodenüberwachungsgesetz). Es werde den Betrieben in einigen Jahren vorschreiben, wie sie ihre Böden zu bewirtschaften hätten und wann geerntet werden dürfe. Das gehe deutlich zu weit. „Wir kennen unsere Flächen und wissen, wie sie zu pflegen sind. Dieses Gesetz muss gestoppt werden. Hier erwarte ich vom Kanzler, vom Landwirtschafts- und vom Umweltminister eine klare Haltung und keine Enthaltungen mehr!“ Gleiches gelte für das Naturwiederherstellungsgesetz: Dieses dürfe nicht ins Eigentum eingreifen. Das Gesetz sei einst von der ehemaligen österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler „durchgewunken“ worden, weil sie sich nicht an die damalige schwarz-grüne Koalitionsvereinbarung gehalten habe. Als „Zünglein an der Waage, sei mit ihrer Zustimmung schließlich das EU-Renaturierungsgesetz verabschiedet worden. Die EU und die Regierungen müssten den Mut haben, den Fehler zu erkennen und das Gesetz zurücknehmen.

Nationale Agrarpolitik – Tierhaltung braucht Perspektive
In den letzten zehn Jahren seien in Deutschland über zwei Millionen Tiere in der Schweine-Haltung abgebaut worden, während Spanien seine Produktion massiv ausgebaut habe. Letztendlich, so Rukwied, bedeute diese Entwicklung eine Standardreduzierung in den Bereichen Umwelt und Tierschutz. Die deutschen Spitzenlandwirte würden zur Zeit hohe Risiken eingehen, wenn sie ihre Betriebe weiter entwickeln wollten. Jetzt seien klare Signale seitens der Bundesregierung für die deutsche Tierhaltung notwendig und sinnvoll. Daher fordere der Berufsstand ein „Investitionsprogramm Tierhaltung“, beginnend mit der Schweinehaltung. Ab 2026 müsse es jährlich 1,5 Milliarden Euro frisches Geld als Investitionszuschuss geben, um die heimische Produktion zu stärken. Der Bund müsse diese Mittel endlich bereitstellen, um den Umbau der Tierhaltung zu ermöglichen. Damit erhielten die landwirtschaftlichen Unternehmer endlich die dringend notwendige Planungssicherheit. Die Investitionssummen für die einzelnen Betriebe seien schließlich enorm. Außerdem müssten diese Investitionen mindestens 20 Jahre Bestandsschutz haben und nicht immer weitere Nachforderungen im laufenden Betrieb – beispielsweise im Bereich des Baurechtes – die Investitionsentscheidung eines Landwirts in Frage stellen.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz müsse neu geplant und ab 2027 umgesetzt werden. Wenn Deutschland seine Tierhaltung in Deutschland erhalten wolle, seien zukunftsfähige Schlachtunternehmen notwendig. Investoren müsse man unterstützen und sie sollten dabei nicht durch das Bundeskartellamt ausgebremst werden. Schließlich sei für eine zukunftsfähige Landwirtschaft auch eine schlagkräftige Infrastruktur notwendig. Das sei auch Bestandteil einer nachhaltigen Tierhaltungsstrategie.

 

Bilder, v.l.n.r.:
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes stellte sich nach der Grundsatzrede von DBV-Präsident Joachim Rukwied der Diskussion mit den Delegierten der 18 Landesbauernverbände und der assoziierten Verbände.
Johanna Schott (3.v.l.) und Lea Sensen (4.v.l.) nahmen für ihre Siege beim Bundesentscheid im Berufswettbewerb der Sparten Weinbau und Landwirtschaft die Gratulation der BWV-Vizepräsidenten Stefan Fiedler und Harald Schneider, des Landjugendvorsitzenden Fabian Schüller und der LandFrauenpräsidentin Gudrun Breuer entgegen (v.l.).
Die Delegierten des BWV informierten sich in der Mitgliederversammlung über aktuelle Themen und brachten in Gesprächen die Ziele des hiesigen bäuerlichen Berufsstandes ein.

Sonderkulturen, Pflanzenschutz, Mindestlohn
Der DBV-Präsident wurde wütend, als er das Thema Pflanzenschutz ansprach. Immer mehr Kulturen seien kaum noch anbaubar, weil wichtige Wirkstoffe zum Schutz der Kulturen und zur Erzeugung gesunder Lebensmittel und Rohstoffe fehlten. Notfallzulassungen böten den Betrieben keine ausreichende Sicherheit. „Unsere Landwirte erleben aktuell unter anderem mit der Glasflügelzikade massive Ertragseinbußen – etwa bei Zuckerrüben, Sellerie, Zwiebeln, Rote Beete oder Rotkohl. 23 Prozent der Kartoffelflächen sind in Deutschland derzeit betroffen. Wir brauchen pragmatische Zulassungsverfahren – wie in der Pharmazie. Hier gibt es eine europäische Zulassungsbehörde, die die Zulassungen europaweit vornimmt. Das brauchen wir für den Pflanzenbau auch. Die Einvernehmensregelung des Umweltbundesamts muss weg. Unsere Pflanzen müssen vor Schadinfektionen geschützt werden – nur dann sichern wir unsere Versorgung.“

Auch bei der Düngung machte Rukwied deutlich, dass die Landwirtschaft ein Anrecht darauf habe, die Kulturen bedarfsgerecht zu ernähren. Ohne diese praxisgerechte Düngung könnten keine gesunden Lebensmittel erzeugt werden.

Der gesetzliche Mindestlohn bereitet Rukwied große Sorgen. In seinem Betrieb entstünden durch 300 Stunden pro Hektar bei zusätzlich zwei Euro höheren Stundenlohn zusätzliche jährliche Mehrkosten in Höhe von 20.000 Euro und das bei Märkten, wie dem Weinbau, die ohnehin unter Druck stünden. Die europäischen Wettbewerber würden deutlich weniger bezahlen. In Polen etwa 7 Euro, in Spanien 8 Euro. Deutschland benötige deshalb eine Sonderregelung für saisonale Arbeitskräfte, sonst werde die deutsche Obst-, Gemüse- und Weinerzeugung gefährdet werden. Eine Abwanderung der Produktion ins Ausland sei nicht tolerabel.

Klimaschutz, Eigentum, Bürokratie
Der landwirtschaftliche Berufsstand stehe zum Klimaschutz. Die Landwirtschaft sei bei dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung erfolgreicher, als es die Vorgaben verlangten, betonte Rukwied. Die Bäuerinnen und Bauern seien bereit weiter voranzugehen, aber dann müssten sie von ideologischen Fesseln verschont bleiben. Nachwachsende Rohstoffe, Bioenergie, Bioethanol, Biodiesel, all diese Produktbereiche gelte es zu unterstützen. Nur so könnten die deutschen Klimaziele – mit der heimischen Landwirtschaft – erreicht werden. Auch die Kaskadennutzung sei ein wichtiger Baustein.

„Eigentum ist Grundlage unserer Demokratie. Doch das Naturflächenbedarfsgesetz gefährdet diese Basis. Bereits heute werden der Landwirtschaft täglich 56 Hektar entzogen, das entspricht in 30 Jahren der Fläche Schleswig-Holsteins. Das geplante Flächenbedarfsgesetz muss gestoppt werden. Hände weg von unserem Eigentum!“, machte DBV-Präsident Rukwied unmissverständlich klar.

Bezüglich der Wolfsproblematik forderte der Präsident praktikable Lösungen. Die Haus- und Nutztiere müssten vor Rissen und qualvollem Tod geschützt werden. Ein guter Erhaltungszustand der Wolfspopulation müsse an Brüssel gemeldet werden, dann könne endlich ein Bestandsmanagement eingeführt werden. Die Bestände müssten reduziert werden. Ähnliches gelte aber auch für Biber, Saatkrähen und andere geschützte Arten. Schließlich seien nicht nur die Tierhaltung, sondern auch die Pflanzenkulturen zu schützen.

Über 190 Vorschläge lägen, so Rukwied, dem Bundeslandwirtschaftsministerium zum Abbau der Bürokratie vor. „Wir fordern die Streichung von Gesetzen, statt immer wieder neue zu erlassen. Natürlich braucht eine Gesellschaft Regeln, aber derzeit nehmen die Ordnungsrahmen der EU und Deutschlands der Landwirtschaft die Luft zum atmen. Wir wollen Ergebnisse sehen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer muss nun liefern. Handeln ist wichtig! Wir brauchen einen echten Bürokratieabbau.“

Unser Angebot an die Politik
Rukwied gab zu verstehen, dass die Bauernfamilien ihren Teil zum notwendigen Politikwechsel beitragen wollen. Der Berufsstand wolle Deutschland und die Landwirtschaft nach vorne bringen. Der Deutsche Bauernverband mache dabei konkrete Angebote – vom kooperativen Naturschutz, über moderne Tierhaltung, Generierung von Wertschöpfung bis zur Stärkung des ländlichen Raums. Dabei setze sich der Verband für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land ein.

Die Landwirtschaft sei ein starker Berufsstand und biete der Politik eine konstruktive Partnerschaft an. In den letzten eineinhalb Jahren war der Deutsche Bauernverband sehr erfolgreich: Die Agrardieselsteuerrückvergütung werde wieder eingeführt, das grüne Kennzeichen blieb, die einseitige Belastung der Landwirtschaft sei verhindert worden. Genauso wichtig sei es, dass die Bevölkerung weiter hinter ihrer Landwirtschaft stehe. 80 Prozent der Bevölkerung würden sich zu ihr bekennen – auch bezüglich der Förderung im Rahmen der GAP würden über 70 Prozent zustimmen. Darauf könne die Landwirtschaft aufbauen.
Der Verband sei zudem weiblicher geworden. Rukwied freue sich über die starke Präsenz und das Engagement der Unternehmerinnen – sie seien eine Bereicherung für Verband und Berufsstand. Neben dem Einsatz der LandFrauenverbände sei ihr Engagement mittlerweile unverzichtbar für den DBV. Auch jünger wolle der Verband werden. Über „DBV next“ vernetzen sich die Landjugend und junge Landwirte bereits. „DBV next“ sei eine weitere Möglichkeit für den Nachwuchs des Berufsstandes, ein starkes Fundament für die Zukunft zu legen.

Rukwied beendete seine Grundsatzrede mit den Worten: „Die Landwirtschaft ist ein großartiger Beruf und sie hat Zukunft. Dafür braucht es einen starken Bauernverband. Wenn wir unsere Gemeinschaft leben, gestalten wir auch die Zukunft erfolgreich. Unsere Grundlage ist das Grundgesetz, die Verfassung, die Demokratie und ein „Ja“ zu Europa. Familie, Tradition und Kultur sind unsere Fundamente. Darauf bauen wir auf.“

Ein landwirtschaftlicher Unternehmerinnenausschuss stärkt die Bäuerinnen im BWV

Koblenz. Zu Beginn der Sitzung des Verbandsrates des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) brachte Präsident Marco Weber seine Freude über den großen Erfolg der Landjugend Rheinland-Nassau im Bundesentscheid des Berufswettbewerbs zum Ausdruck. Lea Sensen und Johanna Schott belegten jeweils den ersten Platz in den Bereichen Landwirtschaft und Weinbau. Die Erfolge der jungen Frauen bestätigten ein hohes Ausbildungsniveau in den Grünen Berufen in Rheinland-Pfalz. Anschließend erläuterte er die aktuelle verbandspolitische Arbeit und die Themen, die intensiv betreut werden müssten. So führte Weber Gespräche mit den beiden Bundestagsabgeordneten Marlon Bröhr und Julian Joswig. Weitere Gespräche mit Abgeordneten und mit der Präsidentin des Deutschen Bundestages würden zur Zeit geplant, ebenso ein Gespräch mit Bischof Stephan Ackermann.

Das Landesjagdgesetz werde aktuell intensiv diskutiert, so Weber. Eine anstehende Anhörung von Experten, unter aderem auch der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG), werde ausgewertet und beurteilt. Während einige Themen differenziert zu betrachten seien, sei vor allem der neue geplante Umgang mit Wildschäden aus Sicht der Landwirtschaft positiv zu bewerten. Der BWV habe sich in die drei Jahre andauernde Diskussion intensiv eingebracht. So würden nun Verbesserungen bei Wildschadensverfahren und die bessere Einbindung in die Hegegemeinschaften geplant. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sei ohnehin nach langem Einsatz endlich gelungen, auch wenn auf bundesdeutscher Ebene noch Regelungen fehlten, um ein sachgerechtes Bestandsmanagement zu betreiben und problematische Tiere zu entnehmen. Der Einsatz des landwirtschaftlichen Berufsstandes für das Wild sei in diesem Jahr in besonderer Weise während einer Pressekonferenz zum Thema Wildrettung öffentlichkeitswirksam präsentiert worden. Präsident Weber bat darum, das öffentliche und mit hoher Aufmerksamkeit besetzte Thema „Rehkitze“ nicht zu unterschätzen und würdigte ausdrücklich das gemeinsame Engagement von Landwirtschaft und Jägerschaft vor Ort.

Ein weiteres sehr wichtiges Thema sei der Entwurf des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) zum Landeswassergesetz. Die gesetzten sehr kurzen Fristen zur Stellungnahme hat Weber deutlich kritisiert. Dennoch habe der Verband gegenüber dem MKUEM 13 Kritikpunkte am Entwurf angebracht, die in der weiteren Diskussion berücksichtigt werden müssten. Vor allem ein geplanter zehn Meter breiter Gewässerrandstreifen berge Risiken für die Landwirtschaft und verhindere in Zukunft kooperative Ansätze zwischen Landwirtschaft und Gewässerschutz, so dass dieser nicht akzeptabel sei. Weiter gebe es einige nicht geklärte Fragen zu künftigen Fördermöglichkeiten in Gewässerrandstreifen, zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie zum anfallenden bürokratischen Aufwand.

Das Landesnaturschutzgesetz werde voraussichtlich ebenfalls novelliert. Dabei diskutierte der Verbandsrat über das Für und Wider bezüglich der Einführung von Naturschutzstationen und über den geplanten Wegfall von Nebenvorkommen von Tier- und Pflanzenarten in FFH-Gebieten.

Die Geschäftsführung hatte alle wichtigen Aspekte der drei Gesetzesentwürfe aufbereitet, über die während der Sitzung unter den Mitgliedern des Verbandsrates intensiv diskutiert wurde. Die Teilnehmer bestätigten die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen des BWV und sie werden die berufsständischen Anliegen ebenfalls gegenüber den politischen Vertretern des Landtages in den Regionen darlegen.

Die Saatgut-Treuhandverwaltung und ihre Ernteguterklärung bringe aktuell Unruhe zwischen Landwirtschaft und Landhandel, kritisierte Vizepräsident Harald Schneider: „Der BWV, der Deutsche Bauernverband und alle weiteren Landesbauernverbände stellen sich deutlich gegen die „Datenkrake“ Ernteerklärung der Saatguttreuhandverwaltung (STV). Die Verbände befürworten eine kurze Erklärung, die auf der Homepage des BWV heruntergeladen werden kann. Ohne die Abgabe einer Erklärung wird dem Handel durch die STV mit hohen Strafzahlungen gedroht.“ Es sei sicherlich sinnvoll auch im Einzelfall das Gespräch mit dem jeweiligen Abnehmer zu suchen.

Weber brach weiterhin eine Lanze für den Einkommensausgleich in der kommenden GAP-Förderperiode. Schließlich sei der flächenbezogene Einkommensausgleich aufgrund niedriger Marktpreise eingeführt worden. Der BWV Rheinland-Nassau werde sich in die bundesdeutsche Debatte um die Zukunft der gemeinsamen Agrarpolitik einbringen. Gleiches gelte für die Landtagswahl im kommenden Jahr. In naher Zukunft werde ein BWV-Forderungspapier erarbeitet, das vor der Entstehung der Wahlprogramme den einzelnen Parteien vorliegen werde.

Als besonderen Gast konnte Weber die Vizepräsidentin des Deutschen Bauernverbandes begrüßen. Susanne Schulze Bockeloh erläuterte in ihrem Vortrag die Bedeutung der Frauen in der Landwirtschaft. Schließlich seien fünfzig Prozent der Agrarstudenten Frauen, Betriebsleiterinnen gebe es allerdings nur elf Prozent. Dabei seien Frauen für die Landwirtschaft äußerst wichtig. Sie seien teamfähig, hätten eine hohe Unternehmenskultur, trügen zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit bei und schließlich profitierten die Unternehmensgewinne davon. Hinzu kämen ihre Innovationsfähigkeit sowie die Bereitschaft, neue Betriebszweige einzuführen. „Die Bedürfnisse der Bäuerinnen müssen künftig auch in politischen Entscheidungen stärker Widerhall finden. So ist die Einführung einer Mutterschutzregelung für Selbständige sehr wichtig, gerade für Bäuerinnen“, machte Schulze Bockeloh deutlich. Sie begrüßte daher ausdrücklich die Gründung eines Unternehmerinnenausschusses im BWV. Es sei ihr eine große Ehre, während der konstituierenden Sitzung des neuen Ausschusses anwesend zu sein. Der Deutsche Bauernverband habe bereits im Jahr 2022 einen vergleichbaren Ausschuss gegründet.

Während des Verbandsrates wurde Ökonomierat Michael Horper von DBV-Vizepräsidentin Susanne Schulze Bockeloh mit der Andreas-Hermes-Medaille des Deutschen Bauernverbandes geehrt. Wir berichteten hier auf der Homepage darüber.

Landesjagdgesetz: IGJG und BWV beziehen Position

Koblenz. Noch vor der Sommerpause, so der Zeitplan der Landesregierung, soll im rheinland-pfälzischen Landtag die Novellierung des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes abgeschlossen sein. Damit soll ein Schlussstrich unter die rund drei Jahre lang andauernde Diskussion in Rheinland-Pfalz gezogen werden. Mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes würden die Jagdgenossenschaften, Grundeigentümer, Bewirtschafter und Jäger damit eine neue gesetzliche Grundlage für den gemeinsamen Umgang miteinander erhalten.

Die unter dem Dach des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau organisierte Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) hatte sich bereits in den letzten Jahren intensiv mit den Überlegungen des für den Entwurf zuständigen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) befasst. Auch viele Aspekte, die bei den ersten Entwürfen insbesondere für die Jagdgenossenschaften kritisch gewesen sind, konnten im Verlauf der letzten beiden Jahre ausgebessert werden, sodass der nun mehr vorliegende Entwurf für die Jagdgenossenschaften und Jagdrechtsinhaber, aber auch für die Bauern und Winzer nicht mehr grundsätzlich in Frage zu stellen war. Dennoch gab es einige Punkte, die am vorgelegten veränderten Gesetzentwurf noch zu kritisieren sind. Der Vorsitzende der IGJG, Josef Schwan, sowie sein Stellvertreter, Stefan Fiedler, zu gleich Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, haben daher die Gelegenheit genutzt, die Positionen der Jagdrechtsinhaber im Rahmen der Anhörung vor dem rheinland-pfälzischen Umweltausschuss am 17. Juni in Mainz deutlich zu artikulieren. In Ergänzung zu den bereits schriftlich eingereichten Stellungnahmen (diese sind auf Homepage des BWV zum Download bereit gestellt) haben sie insbesondere noch einmal darauf hingewiesen, dass die Einbindung des landwirtschaftlichen Berufsstandes und der Grundeigentümer bei der noch nicht erfolgten Erarbeitung der wichtigen Landesjagdverordnung unbedingt notwendig ist. Josef Schwan wies ausdrücklich darauf hin, dass viele Fragen, die mit der Neuregelung des Landesjagdgesetzes für die Jagdgenossenschaften verbunden sind, erst durch die Landesjagdverordnung konkretisiert werden können und daher die Einbindung der betroffenen Jagdgenossenschaften unausweichlich sei. Stefan Fiedler wies insbesondere darauf hin, dass die fachbehördliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des Schalenwildes auf die forstlichen Bestände, die im neuen Gesetz eine noch zentralere Rolle als in den bisherigen Regelungen erhalten soll, nur unter Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer erarbeitet werden dürfe und mahnte zugleich an, bei der Auswahl der Gutachter auf deren Unabhängigkeit großen Wert zu legen. Beide Vertreter wiesen noch einmal darauf hin, dass die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ein zu begrüßendes Zeichen an die Tierhalter und Jagdgenossenschaften sei, forderten aber zudem ein, dass nach Erarbeitung notwendiger bundesgesetzlicher Regelungen der Landesgesetzgeber schnell nachsteuern müsse, um ohne Verzug in ein Bestandsmanagement von Wölfen einsteigen zu können. Auch die Veränderungen im Zusammenhang mit den Regelungen zum Wildschaden wurden ausdrücklich begrüßt, weil sie sowohl für die Jagdgenossenschaften, als auch für die Bewirtschafter und letztlich auch die Jäger mehr Flexibilität bereithalten. Allerdings sei es notwendig, bei der positiv zu bewertenden zukünftigen zentralen Aus- und Weiterbildung beziehungsweise Bestellung der Wildschadensschätzer durch die Landwirtschaftskammer diese auch mit den notwendigen personellen und finanziellen Mitteln auszustatten. Die Wildschadensschätzer haben gerade bei streitigen Wildschadenssachverhalten eine enorm befriedigende Funktion, sodass auf deren Bestellung und Ausbildung ein besonderer Wert gelegt werden sollte.

Die Parlamentarier müssen nunmehr über letzte Änderungen am Landesjagdgesetz entscheiden. Nach dem bisherigen Zeitplan soll am 04. Juli 2025 der Beschluss im rheinland-pfälzischen Landtag gefasst werden, sodass – mit den danach zu erarbeitenden untergesetzlichen Regelungen (Landesjagdverordnung und Verwaltungsvorschriften) – ein Inkrafttreten des Gesamtpaketes zum 01. April 2027 möglich ist.