MGV der Schutzgemeinschaft Mittelrhein (1.4.25)

Einladung

Die Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mittelrhein (Schutzgemeinschaft Mittelrhein) lädt alle Erzeuger des Anbaugebiets Mittelrhein hiermit zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein:

Dienstag, den 1. April 2025

BWV Rheinland-Nassau, 56073 Koblenz, Karl-Tesche-Straße 3

9:00 Uhr: Beginn ordentliche Mitgliederversammlung

Tagesordnung:

TOP 1:        Eröffnung und Begrüßung

TOP 2:        Bericht zu den Tätigkeiten der Schutzgemeinschaft Mittelrhein

TOP 3:        Entlastung des Vorstands

TOP 4:        Wahl der Vertreter in die Vertreterversammlung

TOP 5:        Verschiedenes

Am 01. April können Sie über den folgenden Link per Zoom an der Sitzung teilnehmen:

Die Zoom-Einwahldaten zur Teilnahme per ID/Kenncode lauten:

Meeting-ID: 868 4110 0355
Kenncode: 420843

Starke Erzeugergemeinschaften sorgen für das Vertrauen zwischen Erzeuger und Handel

Koblenz. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften Rhein-Hunsrück-Höhen, der noch acht regionale Erzeugergemeinschaften für Qualitätsgetreide angehören, sorgt sich um die Zukunft der Marktmacht der Ackerbaubetriebe in Rheinland-Pfalz.

Der Vorsitzende der Vereinigung Jörg Müller, der ebenfalls Vorsitzender der Erzeugergemeinschaft Hunsrück-Nahe für Qualitätsgetreide, Öl- und Hülsenfrüchte ist, trifft hierzu eine eindeutige Aussage: „Ohne die Erzeugergemeinschaften könnten die Bäuerinnen und Bauern nur noch Vertrauen in die Handelsunternehmen aber keine Gewissheit haben. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften ist gemeinsam mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd Träger der Interessengemeinschaft (IG) Nitnet, die für die Absicherung der Messwerte der angeschlossenen Ganzkorn-Messgeräte sowohl im Erfassungshandel als auch bei Verarbeitern sorgt.“

Dem Netzwerk sind circa 190 Messgeräte für Feuchte, Protein und Ölgehalt angeschlossen, überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie in Luxemburg. Diese Messgeräte stehen in den Landhandelsunternehmen, Mälzereien, Ölmühlen und Getreidemühlen. Somit ist die Wertschöpfungskette vom Landwirt bis zum Verarbeiter in diesem System vertreten. Die fachliche Betreuung erfolgt dabei durch die langjährig erfahrene Firma Agrar-Labor-Wenzel in Kirchberg. Die Absicherung der Geräte durch die IG Nitnet sorgt gegenüber den relativ weit gefassten Eichfehlertoleranzen für eine deutlich verbesserte Messsicherheit. Wer sicher gehen möchte, dass die gemessenen Werte seines Vertragspartners für Getreide und Raps vertrauenswürdig sind, sollte daher auf den Anschluss der eingesetzten Ganzkornmessgeräte an die IG Nitnet achten. Dies ist an dem IG Nitnet-Zertifikat am Gerät zu erkennen.

Die IG Nitnet und das beauftragte Agrar-Labor-Wenzel sorgen dabei für Vergleichbarkeit und befinden sich in stetem Kontakt mit den Eichämtern. Die Einbeziehung wichtiger Labore zur Bestimmung der Gehalte der Standardisierungs-Muster gehören ebenso zur Arbeit dieser berufsständischen Organisation wie die schwierige Aufgabe der Kalibrierung und die Einbeziehung von Vergleichsmustern, um die Messwerte möglichst exakt feststellen zu können. Diese Arbeit bedarf größter Präzision und hoher fachspezifischer Kenntnisse.

Müller sorgt sich um die Zukunft der Erzeugergemeinschaften. „In den letzten Jahren scheint mir der Rückhalt im Berufsstand für die Erzeugergemeinschaften zu schwinden. Gerade in den beiden zurückliegenden Jahren haben zwei Erzeugergemeinschaften ihre Arbeit eingestellt. Das führt zu einem schwindenden Einfluss der Markfruchtbaubetriebe auf Handelsebene. Geht die Entwicklung so weiter, wäre der Schaden für die Betriebe enorm. Es ist an der Zeit für ein Umdenken und für ein stärkeres Engagement für die Marktfrucht-Erzeugergemeinschaften in Rheinland-Pfalz. Die Bäuerinnen und Bauern müssen zwingend ihre Erzeugergemeinschaften stärken und somit die Marktmacht und den Einfluss des Berufsstandes erhalten. Ohne jegliche Handhabe und Kontrollen bliebe den Bauern allein das Vertrauen. Das wäre mir und für die Bedeutung unserer Getreide- und Rapsabrechnungen für unsere Betriebe zu wenig. Der Marktfruchtbaubetrieb wäre am Ende der Leidtragende. Soweit muss es nicht kommen“, macht Vorsitzender Jörg Müller deutlich.

Eiererzeugung in Rheinland-Pfalz – eine Nische mit Zuwachs

Koblenz. Die Haltung von Legehennen mit der Erzeugung von Eiern ist Teil der landwirtschaftlichen Lebensmittelerzeugung. Eierproduktion erfreut sich immer größerer Beliebtheit unter den Landwirten in Rheinland-Pfalz, auch wenn es sich im Vergleich zu anderen Bundesländern immer noch um eine Nische handelt. In Rheinland-Pfalz sorgen über 940.000 Hühner in spezialisierten Betrieben mit Hennenhaltung für die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Eiern. Daneben gibt es viele kleine Bestände, die der Eigenversorgung oder auch einer begrenzten regionalen Versorgung dienen. Diese werden von den statistischen Erhebungen nicht erfasst.

Wurden 2011 noch 160 Millionen Eier im Jahr in Rheinland-Pfalz erzeugt, sind es heute, laut Statistischem Landesamt, bereits 280 Millionen, die in den spezialisierten Hennenhaltungsbetrieben mit mindestens 3.000 Haltungsplätzen produziert werden. Dennoch sind es zu wenige Eier, um alle Rheinland-Pfälzer mit Eiern aus der Region zu versorgen. Der Selbstversorgungsgrad beträgt hier gerade einmal 28 Prozent. Damit liegt Rheinland-Pfalz deutlich unter dem bundesweiten Selbstversorgungsgrad von 73 Prozent. Aus dem Grad der Selbstversorgung lässt sich ableiten, dass Eier importiert werden müssen, um den Bedarf zu decken.

Bei Eiern aus dem Ausland gelten meist andere gesetzliche Regelungern bei den Haltungsformen. Beispielsweise ist das routinemäßige Töten männlicher Küken seit 1. Januar 2022 in Deutschland verboten. In der EU und in Drittstaaten außerhalb der EU ist hingegen das routinemäßige Töten der männlichen Küken der Legerassen eine weiterhin gängige Praxis. Ähnlich sieht es bei der Haltung von Legehennen aus. Während in Deutschland die Haltung von Legehennen in Käfigen seit 1. Januar 2010 verboten ist, trat das Verbot in der EU erst zwei Jahre später in Kraft. Die Möglichkeit Hühner in Kleingruppen in Käfigen mit Sitzstangen und Sandbad zu halten, wird Ende 2025 auslaufen und dann in Deutschland nicht mehr erlaubt sein. In der EU wird diese Haltungsform aber weiterhin bestehen.

Insgesamt ist die Bodenhaltung die dominierende Haltungsform in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz, gefolgt von der Freilandhaltung. In den 74 rheinland-pfälzischen Betrieben mit spezialisierter Hennenhaltung leben 61 Prozent der Hühner in Bodenhaltungs- und 34 Prozent in Freilandhaltungssystemen. Auch die Eiererzeugung nach ökologischen Anforderungen gewinnt weiter an Bedeutung. Mittlerweile werden 14 Prozent aller Eier im Land ökologisch produziert.

Handlungsbedarf bei Überschreitung von Antiobiotika-Kennzahlen

Mit der Veröffentlichung der Kennzahlen am 15. Februar 2024 sehen sich Milchviehhalter erstmals mit dem bundesweiten Vergleich ihrer eigenen Kennzahlen konfrontiert. Seit Beginn letzten Jahres sind bestimmte Tierhalter, zu denen auch Milchviehhalter zählen, verpflichtet, die Nutzungsart ihrer Tiere anzugeben und den durchschnittlichen Tierbestand halbjährlich zu melden. Auch wenn keine antibiotische Behandlung im Betrieb stattgefunden hat, muss eine Nullmeldung abgegeben werden.

Die elektronische Meldung muss dann erfolgen, wenn im Jahresdurchschnitt mehr Tiere gehalten werden, als die gesetzlich festgelegten Bestandsuntergrenzen vorsehen. Während der Tierarzt unter anderem für die Meldung der Verabreichung und Dosierung von Medikamenten zuständig ist, obliegt dem Landwirt die Verantwortung für die Meldung der Nutzungsart und der Tierbewegungen (also Bestandsänderungen im Halbjahr) zur Berechnung der halbjährlichen durchschnittlichen Bestandszahlen.

Die Meldung erfolgt über die Tierarzneimitteldatenbank (TAM) des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier). Die Meldungen der Bestandszahlen müssen jeweils bis zum 14. Januar und 14. Juli eines Jahres abgegeben werden.

Die zuständigen Behörden ermitteln aus den Meldungen der Tierärzte und Landwirte die betriebliche Therapiehäufigkeit und teilen diese den Landwirten jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres mit. Am 15. Februar jedes Jahres veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die jährlichen Kennzahlen zum Antibiotikaeinsatz.

Die Aufgabe des Betriebs besteht nun darin, die veröffentlichten Kennzahlen mit der eigenen betrieblichen Therapiehäufigkeit zu vergleichen und zu prüfen, ob diese eine oder beide der bundesweiten Kennzahlen überschreiten. Bei Überschreitung einer Kennzahl sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Überschreitung Kennzahl 1: Der Landwirt muss gemeinsam mit dem Tierarzt die Gründe für die Überschreitung ermitteln und Schritte zur Reduktion einleiten. Dieses Gespräch muss dokumentiert werden, wobei die Dokumentation in individueller Form erfolgen kann.

Überschreitung Kennzahl 2: Tritt dieser Fall ein, muss der Landwirt zusammen mit dem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes erstellen. Dieser Plan muss bis zum 1. April bzw. 1. Oktober beim zuständigen Veterinäramt eingereicht werden. Sie erhalten in diesem Fall einen Beleg vom Kreisveterinäramt, der bei einer QM-Kontrolle unbedingt vorzulegen ist (KO-Kriterium). Sollte die Umsetzung aufgrund von etwaigen Umbauarbeiten länger als sechs Monate dauern, muss ein Zeitplan beigefügt werden.

Der Maßnahmenplan muss bis spätestens 1. April 2024 bei der zuständigen Veterinärbehörde eingereicht werden.

Besondere Dringlichkeit bekommt die anstehende Frist aufgrund der schon lange grassierenden Blauzungenkrankheit und ihrer medizinischen Behandlung. Es ist zu erwarten, dass viele Betriebe die Kennzahlen derzeit überschreiten. Die Notwendigkeit der Erstellung von Maßnahmenplänen ist deswegen für einen Großteil der Viehhalter zu erwarten. Wir bitten alle Landwirte diesen Termin im Auge zu behalten und die Notwendigkeit der Erstellung von Maßnahmenplänen zu prüfen.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema finden Sie in der aktuellen Rheinischen Bauernzeitung 12/2025 auf Seite 31.

Weiterführende Links:

LKV: Änderungen im Tierarzneimittelgesetz: Kennzahlen überschritten – Was ist zu tun?

LKV: Formblatt Maßnahmenkatalog

Keine voreilige Novelle des Landeswassergesetzes

Koblenz. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat Anfang März 2025 den Entwurf für eine Novelle des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vorgestellt und um Stellungnahme zu zahlreichen Neuregelungen gebeten. Das Gesetz wurde zuletzt im Jahr 2015 umfangreich überarbeitet und enthält die wichtigsten Grundlagen zum Umgang mit den rheinland-pfälzischen Gewässern. Mit dem Landeswassergesetz hat das Land Rheinland-Pfalz auch die Möglichkeit, in einzelnen Themenbereichen in Abweichung zu dem bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetz auf Rheinland-Pfalz zugeschnittene spezielle Regelungen, beispielsweise im Bereich des Hochwasserschutzes oder Beregnung, festzulegen.

Die beiden rheinland-pfälzischen Bauern- und Winzerverbände haben zusammen mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände eine Stellungnahme an das MKUEM übersandt und verlangt, die kurze gesetzte Frist für eine Stellungnahme (Anfang April) deutlich zu verlängern. Da das Landeswassergesetz auch für die Landwirtschaft und den Weinbau wichtige und für die tägliche Praxis relevante Regelungen enthält, ist eine umfassende Diskussion im Rahmen der Gremien des Berufsstandes notwendig, um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können. Zudem haben die Verbände darauf hingewiesen, dass durch den Gesetzgeber keine voreiligen Fakten – zum Beispiel beim Thema Gewässerrandstreifen – geschaffen werden sollen, die möglicherweise nicht im Einklang mit Zukunftsplan Wasser oder der Diskussion im Rahmen des Schulterschluss Artenvielfalt stehen.

BWV-Präsident Weber zur Wiedereinführung des Agrardiesels

Auch in einer Demokratie ist es von Zeit zu Zeit notwendig, sich durch friedlichen Protest Gehör zu verschaffen. Vor mehr als einem Jahr haben die Bauern und Winzer dies mit ihren Demonstrationen getan. Mit Geduld und Verantwortungsbewusstsein haben sie mehr als ein Jahr lang auf die Nachricht gewartet, dass die wettbewerbsverzerrende Streichung des Agrardiesels rückgängig gemacht wird. Auch der überbordenden Bürokratie soll es in der kommenden Legislaturperiode an den Kragen gehen. Zwei wichtige Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft sind damit wieder in greifbarer Nähe. Für den Berufsstand, der in den vergangenen Jahren wirtschaftlich und seelisch schwer belastet wurde, zeichnet sich damit ein Licht am Ende des Tunnels ab. Weiter so!

Hohe Erwartungen an Christophe Hansen

Am 14. März kommt der neue EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, Christophe Hansen, nach in die Grenzregion. Schwerpunktmäßig wird er die soeben veröffentlichte ehrgeizige „Vision für die Zukunft von Landwirtschaft und Ernährung in Europa“ der EU-Kommission vorstellen. Der landwirtschaftliche Berufsstand setzt große Hoffnungen in den Luxemburger – nicht nur, weil er mit 43 Jahren so jung ist wie kein anderer europäischer Agrarkommissar vor ihm. Sondern vor allem, weil Hansen mit der landwirtschaftlichen Praxis und den Bedürfnissen und Sorgen der Landwirte besser vertraut sein dürfte als manch einer seiner Vorgänger. Hansen kommt von einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung im Dreiländereck Luxemburg-Rheinland-Pfalz-Wallonien.
Die Erwartungen an Hansen sind groß, aber der Agrarkommissar ist heute längst nicht mehr so mächtig wie z.B. in den 1970er Jahren, als die Landwirtschaft praktisch der einzige Politikbereich war, den die Mitgliedsaaten wirklich an Brüssel abgetreten hatten. Damals war der Agrarkommissar Herr über mehr als drei Viertel des gesamten EU-Haushalts. Heute beträgt der Anteil der Gemeinsamen Agrarpolitik am EU-Budget nur mehr rund 25%. Obwohl: Alleinherrscher war und ist ein Kommissar nie, denn die ausführenden Entscheidungen der Kommission werden kollegial getroffen, also im Einvernehmen aller Kommissare.


Wie in anderen demokratischen Körperschaften herrscht auch in der EU eine Gewaltentrennung: Die Zuständigkeiten für Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung der Gesetze (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) sind strikt auseinandergehalten. Darüber hinaus ist die Legislative noch einmal doppelt abgesichert: Gesetzesvorschläge müssen zwei Hürden nehmen. Auf EU-Ebene sind dies der Ministerrat und das Europäische Parlament. Beide Instanzen müssen einem Vorschlag zustimmen, damit dieser Gesetzeskraft erhält. Weil die Vorstellungen und Standpunkte der drei implizierten Institutionen mitunter nicht übereinstimmen, treten sie in Verhandlungen – den sog. Trilog –, um zu einem Kompromiss zu finden. In einem wichtigen Punkt weicht die europäischen Funktionsweise von der in demokratischen Staaten üblichen Prozedur ab: In der EU kann nur die Kommission einen Gesetzesvorschlag einbringen (sog. Initiativrecht), während die Initiative in den Nationalstaaten in der Regel vom Parlament selbst ausgeht.


Ist ein europäisches Gesetz verabschiedet, dann muss es auch umgesetzt werden. Dabei ist EU-Kommission für die Europäische Union das, was die Regierung für einen Staat ist: die ausführende Gewalt (Exekutive). In diesem Sinne überwacht sie als „Hüterin der europäischen Verträge“ die Einhaltung des Europarechts durch die EU-Mitgliedstaaten.


In dieser europäischen Regierung ist der Agrarkommissar sozusagen der europäische Landwirtschaftsminister. Wie in den Nationalstaaten steht der „Minister“ auch auf europäischer Ebene einem Ministerium vor, die sog. Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, kurz DG AGRI. Deren Beamtenstab – rund 1.000 Mitarbeiter, die auf zehn Fachdirektionen aufgeteilt sind – unterstützt ihn dabei, dafür zu sorgen, dass die europäischen Rechtsakte der Gemeinsamen Agrarpolitik in allen Bereichen (Marktorganisation, wirtschaftliche Analysen und Bewertungen, Qualitätspolitik…) sowie der Agrarhaushalt korrekt ausgeführt werden.


Am 14. März haben wir und Sie die Gelegenheit, mit dem Mann in Kontakt zu treten, der die Geschicke der Landwirtschaft in den kommenden Jahren – mindestens bis 2029 – ganz wesentlich prägen wird. Eine Anmeldung zur Veranstaltung um 14 Uhr im Kulturzentrum Worriken 9, B-4750 Bütgenbach ist notwendig.

Aufgrund einer limitierten Platzanzahl ist eine Anmeldung notwendig. Über diesen Link können Sie sich anmelden: https://forms.office.com/e/0eNH0dxAUR

 

Frühstück mit Elvis – ein Koblenzer Katzenkrimi

Koblenz. Am Freitag, den 21. März ab 19.30 Uhr, wird der schnurrende Ermittler Elvis im neuesten Buch der Autorin S. Sagenroth während seinen Ermittlungen die Leser zu verschiedenen Schauplätzen in der Koblenzer Altstadt führen. Die Koblenzer/innen werden sich in ihrem Roman zuhause fühlen. S. Sagenroth schreibt Bücher für Jugendliche und Erwachsene und lebt mit ihrer Familie und Katze in Koblenz.

Rudolf Hugemann vom Weingut Karl Hugemann aus Leutesdorf kredenzt seine auserlesenen Weine. In Steil- und Flachlagen am Rhein bewirtschaftet Rudolf Hugemann in der 5. Generation seine Rebflächen. Dabei baut er neben Riesling auch Weißburgunder, Spätburgunder, Portugieser und Dornfelder an.

Die Teilnehmergebühr beträgt 20 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: presse@bwv-net.de oder online hier.

Das elektronische Jagdkataster, Version 10/11

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Freitag, den 14. März 2025 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr wieder ein Seminar über das Verwalten eines elektronischen Jagdkatasters durch. Dirk Model, Geschäftsführer der Gesellschaft für Informationssysteme (GIS) aus Leipzig, stellt neben den Grundlagen der Version 10/11 der digitalen Jagdpachtverwaltung, die Bearbeitung der ALKIS-Daten und die Bearbeitung verschiedener Listen mit Filtern vor. Die graphische und datenbankbasierte Erstellung der Jagdbögen, beziehungsweise der Jagdbezirke sowie die Führung des Kassenbuches sind weitere Seminarthemen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) 110 Euro und für Nichtmitglieder 160 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: presse@bwv-net.de oder online hier.

BWV-Präsident Weber wünscht einen fröhlichen Straßenkarneval

Mit viel Leidenschaft und schwerem Gerät unterstützen Bauern und Winzer alljährlich den Karneval. Insbesondere der Straßenkarneval wäre ohne die vielen Zugmaschinen und Anhänger aus den landwirtschaftlichen Betrieben nicht denkbar. Inzwischen unterstützen die Landwirte auch beim Sperren von Straßen und Absichern von Zufahrtswegen und ermöglichen den Närrinnen und Narren hierdurch ein entspanntes Feiern. Wir wünschen allen Feiernden einen fröhlichen Straßenkarneval und danken den vielen engagierten Landwirten für Ihren Einsatz!