Koblenz. Derzeit versenden Kriminelle Schreiben sowohl postalisch als auch per E-Mail an die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), in denen die Betriebe zur Zahlung für ein Augenspülstation-Schild aufgefordert werden. Im Betreff der Schreiben heißt es „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstations-Schildes – Frist zur Umsetzung“ bzw. „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“. Den Schreiben ist eine Rechnung beigefügt.
Die Schreiben sind gefälscht! Sie und auch die beigefügten Rechnungen enthalten eine angebliche Telefonnummer der BGN. Vermutlich landen die Anrufe in einem Call-Center im Ausland. Die Mailadresse des Absenders, die in den Schreiben angegeben ist, ist ebenfalls falsch. Mittlerweile variieren die verschiedenen Domainnamen. Die BGN hat die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet.
Wichtig ist es, dass Sie keine Zahlungen leisten. Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien, wie etwa für Schilder.
Die BGN hat die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet und unternimmt alle möglichen Schritte, um eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe abzuwenden bzw. möglichst klein zu halten. Sofern Sie bereits Zahlungen geleistet haben, sollten Sie sich per E-Mail an kommunikation@bgn.de wenden. Die BGN rät des Weiteren dringend zu einer Strafanzeige und teilt das entsprechende Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der Strafverfolgungsbehörden mit.
Sofern Sie Zweifel haben, ob ein Schreiben tatsächlich von der BGN stammt, können Sie sich unter der Präventionshotline 0621/ 4456-3517 bei der BGN melden. Dort wird beantwortet, ob ein Anruf oder ein Schreiben von der BGN tatsächlich in Auftrag gegeben wurde.