Berlin. Die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) bittet im Auftrag der Pflanzenzüchter Landwirte darum, freiwillig eine Nachbauauskunft abzugeben. Wie die STV am Montag in einer Pressekonferenz mitteilte, kann die Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2024/Frühjahr 2025 unter www.stv-bonn.de ab sofort online eingereicht werden. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni. Die STV wies darauf hin, dass es aufgrund von Sortenschutzverletzungen finanzielle und rechtliche Folgen haben kann, die Zahlungs- oder Rückmeldefrist am 30. Juni zu verpassen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) steht der STV-Erntegutbescheinigung unterdessen weiterhin kritisch gegenüber. „Aus Sicht des DBV hat sich an der rechtlichen Situation im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Wir halten es daher nach wie vor für ausreichend, mit einem kurzen Dreizeiler zu bestätigen, dass die geltenden saatgutrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Den Versuch, unerlaubten Saatgutnachbau durch fragwürdige Bürokratie zu bekämpfen, bewerten wir weiterhin als falschen Ansatz. Ein solches Vorgehen bestraft letztlich hauptsächlich diejenigen mit Mehrarbeit, die sich ohnehin korrekt verhalten“, monierte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.
Für alle, die trotzdem eine Nachbauerklärung bei der STV abgeben wollen, soll es dieses Jahr Vereinfachungen geben. „Das Verfahren ist unkompliziert sowohl für Landwirte in der Beantragung als auch für Händler in der Entgegennahme der Erntegutbescheinigung“, betonte STV-Geschäftsführer Dr. Moritz von Köckritz. Weiter sagte er: „Es wird für Z-Saatgutnutzer erhebliche Erleichterungen geben. Nach wie vor ist es erforderlich, dass die Fläche der jeweiligen Fruchtart, für die die Erntegutbescheinigung beantragt wird, angegeben wird.“ Aber Landwirte müssten dieses Jahr nicht mehr ihren kompletten Anbau aufgeschlüsselt nach Sorten, Mengen und Anbauflächen angeben, sondern ausschließlich die Gesamtmenge an Z-Saatgut oder -Pflanzgut. Wie viele Landwirte im letzten Jahr eine Nachbauerklärung eingereicht haben, wollte von Köckritz nicht sagen, weil dabei „noch ordentlich Luft nach oben“ sei.
Der Datenschutz wird laut STV bei der Verarbeitung der eingegebenen Daten berücksichtigt. „Die Systeme für die Erntegutbescheinigung und die Nachbauverfahren sind streng voneinander getrennt. Eine Überführung der Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Landwirts“, erklärte der STV-Geschäftsführer.
Was den Datenschutz betrifft, ist die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hingegen skeptisch. Sie rät Landwirten dazu, keine Nachbauerklärung bei der STV einzureichen, um die eigenen Daten zu schützen. Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Interessengemeinschaft gegen Nachbaugesetze und Nachbaugebühren (IG Nachbau), hatte sich dazu bereits im Februar geäußert: „Es ist bekannt, dass die STV seit Jahren Daten der landwirtschaftlichen Betriebe systematisch sammelt, um sie in vielfältiger Form für finanzielle Forderungen an die Landwirte zu benutzen und Druck auszuüben. Nach dem Gesetz hat die STV einen Auskunftsanspruch bei Vorlage eines sortenspezifischen Anhaltspunktes. Sie hat aber keinen Anspruch darauf, dass sich die landwirtschaftlichen Betriebe auf eine Online-Erhebung einlassen. Solche Verfahren beinhalten das Risiko, häufig mehr Daten preisgeben zu müssen als rechtlich erforderlich.“ Kathrin John, LZ Rheinland