Fit mit Milch – Der perfekte Mix für einen aktiven Lebensstil

Koblenz. Am 1. Juni findet der Weltmilchtag statt – ein besonderer Anlass, um die Vielfalt des hochwertigen Grundnahrungsmittels Milch zu würdigen. Milch und Milchprodukte bieten zahlreiche Vorteile für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden.

Die Milchwirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz-Saar (milag) lädt zu zwei besonderen Terminen mit köstlichen Milchprodukten ein. Unter dem Motto „Fit mit Milch – Der perfekte Mix für einen aktiven Lebensstil“ präsentiert die milag, wie die natürliche Eiweißquelle Milch den Alltag bereichern kann. Aktuelle Studien zeigen, dass sowohl die Lebensqualität als auch die Lebenserwartung erhöht werden können, wenn man sportliche Aktivitäten mit einer eiweißreichen Ernährung kombiniert. Milchprodukte sind natürliche Eiweißquellen und lassen sich durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten hervorragend in einen sportlichen Alltag integrieren.

Deshalb veranstaltet die SPVGG Sötern mit ihrer Abteilung Kinderturnen am Samstag, den 31. Mai 2025, in der Mehrzweckhalle in 66625 Sötern, Auf der Hub, im Saarland einen Spiele-Sport-Nachmittag von 14 bis 17 Uhr. Am Sonntag, den 01. Juni 2025, findet im Waldstadion in 54411 Hermeskeil in Rheinland-Pfalz von 11 bis 17 Uhr ein kunterbunter Sportnachmittag statt. Ausrichter sind der Turnverein Hermeskeil 1911 (TVH), der Hermeskeiler Sportverein (HSV) und der Karnevalsverein RuckZuck. Offizielle Vertretungen sind um 13 Uhr eingeladen. Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung in die Hochwaldhalle, Schulstraße in 54411 Hermeskeil, verlegt.

An beiden Tagen informiert die milag interessierte Verbraucher darüber, wie wichtig Milchprodukte in unserer Ernährung sind und welche Milchprodukte sich besonders dafür eignen Muskelmasse aufzubauen bzw. zu erhalten. Praktisch umgesetzt wird die Theorie mit frischen Milchshakes. Weitere Highlights sind der Besuch der rheinland-pfälzischen Milchkönigin Anne und ein Gewinnspiel. Besucher können sich in Sötern und/oder in Hermeskeil selbst überzeugen.

Gäste können sich live überzeugen, wie einfach es ist, Milchprodukte in einen aktiven, gesunden Lebensstil zu integrieren!

Ausführliche Informationen sind unter dem Link https://www.milag.net/weltmilchtag2025 zu finden.

Bäuerlicher Berufsstand übergibt Erklärung an Umweltminister

Orscholz. Während der Umweltministerkonferenz am vergangenen Donnerstag im saarländischen Orscholz übergaben Vertreter des bäuerlichen Berufsstandes mit ca. 100 Bäuerinnen und Bauern den Bundes- und Landesumweltministern eine Erklärung zu den Schwerpunkten Naturwiederherstellung und Wolfspolitik. Die Vorsitzende der Umweltministerkonferenz und saarländische Umweltministerin Petra Berg und Bundesstaatsekretär Jochen Flasbarth nahmen die Erklärung stellvertretend für alle Landesumweltminister entgegen. Eine Delegation des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, unter der Leitung von Vizepräsident Stefan Fiedler und Weinbaupräsident Walter Clüsserath, begleitete die Kundgebung und unterstützte die saarländischen Berufskollegen.

In seiner Begrüßung machte der Präsident des Saarländischen Bauernverbandes, Peter Hoffmann, klar, dass die Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung zu einer großen Belastung für die landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betriebe in Deutschland werden könne. Auch die Zunahme der Wolfspopulationen würde die Weidetierhalter mittelfristig zum Ausstieg aus der Produktion bewegen. Dies hätte schwerwiegende Folgen für die Biodiversität des Grünlandes. „Wir wollen im Saarland keine Wölfe“, betonte Hoffmann.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, erklärte, dass sich der Wolf durch einen Herdenschutzzaun nicht beeindrucken lasse. Hinzu komme die Nachweis-Bürokratie im Falle eines Wolfsrisses und das Damoklesschwert unberechenbarer Wolfsangriffe. All das werde zum Rückzug der Weidetierhaltung führen. „Dabei soll das Grünland erhalten bleiben. Wie denn sonst, wenn die Tierhalter nicht mehr da sein werden?“ stellte Hartelt die begründete Frage. Das Schutzniveau des Wolfs müsse nun endlich in der FFH-Richtlinie in einen geringeren Schutzstatus abgeändert werden. Ein guter Erhaltungszustand sei längst erreicht. Weiterhin müssten auffällige Wölfe endlich gerichtsfest entnommen werden können. Der aktuelle Zustand, dass Kleinverbände die berechtigte Entnahme eines reißenden Wolfes gerichtlich verhindern könne, müsse beseitigt werden, machte Hartelt klar.

Der Umweltreferent des Deutschen Bauernverbandes, Steffen Pingen, erläuterte die Gefahren durch die EU-Wiederherstellungsverordnung. Die Auswirkungen bzw. Folgen der Wiederherstellungsverordnung seien nicht eindeutig vorhersehbar, weil eine „Wiederherstellung“ nicht klar definiert sei. Die Wiederherstellungsverordnung umfasse mehrere Bereiche, so das Wiederherstellen verschiedener Lebensraumtypen, den FFH-Lebensraum, das Herstellen von Ökosystemen, die Renaturierung von Mooren und die Beachtung der Entwicklung von Feldvögeln bzw. Grünlandschmetterlingen. Ziel der Wiederherstellungsverordnung sei das Einleiten eines positiven Entwicklungstrends. Der Einfluss des Klimawandels oder räuberischer Tiere werde dabei nicht berücksichtigt. Pingen sieht aber ein Problem darin, dass die Landwirte nicht alle Entwicklungen beeinflussen könnten, womöglich aber zur Verantwortung gezogen würden.

Bis September 2026 müssten Bund und Länder einen Naturwiederherstellungsplan bei der EU einreichen. Die Bauernverbände müssten bei der Ausarbeitung der Pläne auf Augenhöhe eingebunden werden, forderte Pingen. Die weitere Ausweisung von Schutzgebieten und die Ausweitung ordnungsrechtlicher Vorgaben müssen verhindert werden. Das geplante Natur-Flächen-Gesetz soll die Naturwiederherstellungsverordnung umsetzen. Dabei dürfe es nicht zu einem Vorkaufsrecht für Naturschutzorganisationen kommen. Vielmehr müsse der Schwerpunkt auf Kooperation und Finanzierung freiwilliger Leistungen zusammen mit der Landwirtschaft gelegt werden. Es sei wichtig, Finanzmittel im Natur-Flächen-Gesetz verbindlich festzulegen.

Die Vorsitzende der Umweltministerkonferenz und saarländische Umweltministerin Petra Berg betonte, dass bei der Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung der Austausch mit der Landwirtschaft unerlässlich sei. Es dürfe keine weitere Bürokratie und keine weiteren Auflagen geben. Außerdem dürften keine weiteren Schutzgebiete ausgewiesen werden. Vielmehr müssten bereits bestehende Schutzflächen kartiert und aufgewertet werden. Die Landwirtschaft sei ein existenzieller Pfeiler Deutschlands. Hinsichtlich der Wolfproblematik stellte Berg fest, dass der Schutzstatus des Wolfes herabgesetzt werden müsse. Obwohl der Wolf im Saarland noch kein Problem sei, sei das gesamte Bundesland bereits Präventionsgebiet.

Der Staatssekretär des Bundesumweltministeriums Jochen Flasbarth zeigte sich gesprächsbereit. Die europäische Abstufung des Schutzstatus des Wolfes werde in deutsches Recht übertragen. Das Bundesjagdgesetz und auch das Bundesnaturschutzgesetz würden entsprechend geändert werden. Die Wiederherstellungsverordnung der EU verlange eine Datenbereitstellung bis zum Sommer 2026. Die Verordnung beruhe auf Freiwilligkeit. Dies sei im Rechtstext der Verordnung festgelegt. Schließlich sei die Ernährungssicherheit auch Grundlage der Wiederherstellungsverordnung.

Landwirtschafts- und Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, machte in seiner Ansprache deutlich, dass die Erzeugung von Lebensmitteln systemrelevant sei. Die Landwirte würden dringend mehr Rechtssicherheit und Gerichtsfestigkeit gegenüber der Wolfsbedrohung benötigen. Auch er setze sich für eine Anpassung der FFH-Richtlinie und einen geringeren Schutzstatus des Wolfs in dieser Richtlinie ein. Anschließend müsse das Bundesnaturschutzgesetz angepasst werden. Auch das Naturwiederherstellungsgesetz könne nur in Partnerschaft mit der Landwirtschaft umgesetzt werden. Er empfahl dem Deutschen Bauernverband, darzulegen, was die Landwirtschaft umsetzen wolle und könne und welche finanziellen Mittel dafür notwendig seien.

Über das Natur-Flächen-Gesetz müssten Ausgleichsmaßnahmen geregelt werden. Hierzu gehörten auch die Aufwertung ökologisch bewirtschafteter Flächen und die Einführung eines deutschlandweiten Ökokontos für die Betriebe, machte Backhaus deutlich.

Der sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch brach eine Lanze für die Regulierung des Wolfsbestandes. Die Weidetierhaltung sei in einigen Regionen Sachsens von den Wölfen akut bedroht. Dabei finanziere das Land Wolfsschutzzäune zu 100 Prozent. Jährlich erhöhe sich der Wolfsbestand um 30 Prozent: „Ein effektives Wolfs-Bestandsmanagement muss nun eingeführt werden“. Das Naturwiderherstellungsgesetz, so von Breitenbuch, müsse die Bedürfnisse der Eigentümer berücksichtigen.

Der Umweltminister Thüringens, Tilo Kummer, erklärte, dass sich die Wolfsrisse deutlich erhöht hätten. Die Gesellschaft habe aber auch eine Verantwortung für den Erhalt der Bergwiesen und der Grünlandflächen. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung dürfe nicht bedroht werden. Die betrachteten Gebiete könnten aber nicht wolfssicher gemacht werden. Es sei an der Zeit, dass der Wolf wieder Respekt vor landwirtschaftlichen Tieren erhielte.

Der Präsident des saarländischen Bauernverbandes, Peter Hoffmann, zeigte sich am Ende der Kundgebung zuversichtlich über die weiteren politischen Schritte in Bezug auf die Wolfsregulierung und die Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung. Der Berufsstand werde im Gespräch mit der Politik bleiben.

Die Inhalte der berufsständischen Erklärung können hier eingesehen werden.

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau weist auf die vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erteilten allgemeinen Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot anlässlich der Getreide-, Mais- und Ölsaatenernte sowie der Weintraubenlese hin. Diese gelten im Einzelnen für nachfolgende Zeiträume:

  • Getreide- und Rapsernte in der Zeit vom 02.07.2025 bis zum 10.09.2025
  • Weintraubenlese einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transportes von frisch gekeltertem Traubenmost und Maisernte in der Zeit vom 20.08.2025 bis zum 12.11.2025
  • für die sonstige Ölsaatenernte in der Zeit vom 06.08.2025 bis zum 17.09.2025

Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz: IGJG kritisiert Zeitplan des Umweltministeriums

Koblenz. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat Mitte Mai den Entwurf zur Änderung des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes vorgelegt. Dieser 130 Seiten starke Entwurf wurde am 15. Mai 2025 in erster Lesung im Landtag behandelt und an den federführenden Umweltausschuss überwiesen. Der ambitionierte Zeitplan sieht vor, dass bereits Anfang Juni eine Expertenanhörung zum Landesjagdgesetz stattfinden soll, damit Anfang Juli 2025 der notwendige Beschluss des Landtages über die Änderung des Landesjagdgesetzes erfolgen kann. Damit wäre das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz nach über zweijähriger intensiver Diskussion noch vor der Sommerpause verabschiedet und damit ein vorläufiger Schlusspunkt unter die teilweise hitzige Diskussion gesetzt.

Der Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Josef Schwan, hat sich in einer Stellungnahme gegenüber der zuständigen Staatsministerin Katrin Eder ausdrücklich gegen diesen ambitionierten Zeitplan gewandt. Er kritisierte vor allem, dass der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) keine sachgerechte Möglichkeit gegeben wird, den Entwurf und die weitreichenden Neuerungen und Auswirkungen auf die Grundeigentümer und Jagdrechtsinhaber wie es notwendig wäre zu diskutieren und die Mitglieder und die ehrenamtlichen Gremien in die Diskussion einzubeziehen.

Der aktuelle Gesetzentwurf vom 09.05.2025 steht auf der Homepage des BWV zum Download zur Verfügung.

Frühjahrstrockenheit setzt Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz unter Druck

Koblenz. Der März 2025 war in Rheinland-Pfalz außergewöhnlich mild – mit einer Durchschnittstemperatur von 7,1°C lag er fast drei Grad über dem langjährigen Mittel von 4,2°C. Auch im April setzte sich dieser Trend mit ebenfalls rund drei Grad über dem langjährigen Klimawert fort. Beide Monate zusammen verzeichneten zudem lediglich 50 Liter Niederschlag pro Quadratmeter, was einem Defizit von über 70 Litern gegenüber den üblichen Mengen entspricht.

Die Kombination aus anhaltender Trockenheit und überdurchschnittlichen Temperaturen stellt die Landwirtschaft in Südwestdeutschland vor massive Herausforderungen.

In den westlichen Mittelgebirgen hat die Trockenheit zu einer deutlichen Austrocknung der oberen Bodenschichten geführt. Für die landwirtschaftlichen Betriebe bedeutet dies einen äußerst schwierigen Start in die Anbausaison. In vielen Regionen fehlt die notwendige Bodenfeuchte, um Sommerfrüchte wie Mais oder Zuckerrüben erfolgreich auszusäen.

Auch bereits im Herbst ausgebrachte Kulturen wie Winterweizen und Winterraps leiden zunehmend unter Trockenstress, was zu Wachstumsverzögerungen führt und voraussichtlich spürbare Ertragseinbußen nach sich ziehen wird, sollte es im Laufe des Monats Mai keine Niederschläge mehr geben. Noch können Wachstumsrückstände kompensiert werden. Positiv sehen die Betriebe den geringen Krankheitsdruck. In feuchten Jahren sind die Pilzinfektionen in den landwirtschaftlichen Kulturen deutlich höher.

Kurzfristige Wetterprognosen geben keinen Grund zur Entwarnung. Nennenswerte Niederschläge sind derzeit nicht in Sicht, eine unbeständige Witterung ist erst in der letzten Maiwoche möglich.

Gefälschte Berufsgenossenschaft-Schreiben im Umlauf

Koblenz. Derzeit versenden Kriminelle Schreiben sowohl postalisch als auch per E-Mail an die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), in denen die Betriebe zur Zahlung für ein Augenspülstation-Schild aufgefordert werden. Im Betreff der Schreiben heißt es „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstations-Schildes – Frist zur Umsetzung“ bzw. „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“. Den Schreiben ist eine Rechnung beigefügt.

Die Schreiben sind gefälscht! Sie und auch die beigefügten Rechnungen enthalten eine angebliche Telefonnummer der BGN. Vermutlich landen die Anrufe in einem Call-Center im Ausland. Die Mailadresse des Absenders, die in den Schreiben angegeben ist, ist ebenfalls falsch. Mittlerweile variieren die verschiedenen Domainnamen. Die BGN hat die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet.
Wichtig ist es, dass Sie keine Zahlungen leisten. Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien, wie etwa für Schilder.

Die BGN hat die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet und unternimmt alle möglichen Schritte, um eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe abzuwenden bzw. möglichst klein zu halten. Sofern Sie bereits Zahlungen geleistet haben, sollten Sie sich per E-Mail an kommunikation@bgn.de wenden. Die BGN rät des Weiteren dringend zu einer Strafanzeige und teilt das entsprechende Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der Strafverfolgungsbehörden mit.

Sofern Sie Zweifel haben, ob ein Schreiben tatsächlich von der BGN stammt, können Sie sich unter der Präventionshotline 0621/ 4456-3517 bei der BGN melden. Dort wird beantwortet, ob ein Anruf oder ein Schreiben von der BGN tatsächlich in Auftrag gegeben wurde.

Flagge zeigen für bäuerliche Themen

Orscholz. Am 15. Mai findet die Umweltministerkonferenz der Länder im saarländischen Orscholz statt.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ruft zur Unterstützung des Bauernverbandes Saar auf und lädt alle Landwirtinnen und Landwirte herzlich ein, an der Kundgebung am 15.5. um 10 Uhr am Cloef-Atrium teilzunehmen.

Die zentralen Themen:
• Bestandsmanagement beim Wolf
• Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung nur im Schulterschluss mit der Landwirtschaft

Als Redner werden erwartet:
• Peter Hoffmann, Präsident des Bauernverbandes Saar
• Eberhard Hartelt, Präsident des BWV Rheinland-Pfalz Süd
• Steffen Uhl, Vorsitzender des Landesschaf- und Ziegenhalterverbandes

Im Anschluss wird eine berufsständische Delegation den Umweltministern ein Forderungspapier überreichen und die zentralen Anliegen erläutern.

Warum Ihre Teilnahme wichtig ist:
Berufspolitische Erfolge gelingen nur, wenn deutlich wird, dass die Landwirtinnen und Landwirte geschlossen hinter ihren Forderungen stehen. Der BWV Rheinland-Nassau unterstützt die Kundgebung mit Nachdruck und setzt auf eine starke Beteiligung. Anfahrten mit Traktoren sind ausdrücklich willkommen.

Verschmutzungen durch Feldarbeiten müssen beseitigt werden

Koblenz. Die Feldarbeiten haben in diesem Jahr bereits lange begonnen. Immer wieder stellt sich dabei aufs Neue die Frage, wie mit Verschmutzungen, die auf Straßen, Feldwegen oder anderen Flächen entstehen, umgegangen werden muss. Das Landgericht (LG) Flensburg hat mit Urteil vom 10.05.2024 eine in diesem Zusammenhang wichtige Frage entschieden, wonach derjenige, der im Rahmen von Feldarbeiten eine öffentliche Straße verschmutzt, für die Reinigung verantwortlich ist, auch wenn diese Straße nur wenig befahren ist.

In dem vorliegenden Fall verschmutzte ein Maishäcksler bei der Ernte eine Fahrbahn. Durch den danach einsetzenden Regen bildete sich eine mehrere Zentimeter dicke Matsch- und Schmierschicht. Auf dieser rutschte ein Müllwagen auf seiner Tour – 3 Tage nach der Verschmutzung – aus und verunfallte im Graben.

Das LG stellte fest, dass der Halter bzw. Fahrer des Maishäckslers die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 32 StVO verletzte. Diese Pflicht beinhaltet für die Verkehrsteilnehmer, keine Verkehrshindernisse zu schaffen. Entgegen der Ansicht des Beklagten stellte das Gericht außerdem fest, dass es sich bei der Fahrbahn nicht um einen reinen Wirtschaftsweg – mit möglicherweise geringeren Anforderungen an die Beseitigungsverpflichtung einer Verschmutzung – handele. Ob ein Wirtschaftsweg im Sinne der StVO vorliegt, müsse nämlich anhand der äußeren sofort erkenn- und bewertbaren Umstände festgestellt werden (so auch Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, 12 U 25/05). Es käme dabei nicht auf die katastermäßige Erfassung oder öffentliche Widmung einer Straße an. Es müsse vielmehr für jeden aufmerksamen Benutzer deutlich in Erkennbar sein, dass es sich um einen reinen Wirtschaftsweg handele.

Ob ein Wirtschaftsweg vorlag oder nicht war deshalb wichtig zu klären, da für reine Wirtschaftswege nach einhelliger Rechtsprechung geringe bis gar keine Verkehrssicherungspflichten vorliegen. Für öffentliche Straßen im Sinne der StVO müssen jedoch die erhöhten Verkehrssicherungspflichten beachtet werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen geteerten Fahrweg, der an Feldern und Wohnhäusern vorbeiführte. Der Weg war auch nicht mit einer entsprechend einschränkenden Beschilderung versehen. Der Maishäcksler-Fahrer verletzte dementsprechend seine Verkehrssicherungspflicht. Er hätte die Verunreinigung der Fahrbahn unverzüglich beseitigen müssen. Denn auch wenn die Straße an ein Feld angrenzte, mussten andere Verkehrsteilnehmer nicht per se mit einer Verschmutzung durch Lehm, Pflanzenresten oder Stroh rechnen.

Den Fahrer des Müllwagens traf dennoch eine Mitschuld von 25 Prozent, da bei einer offensichtlichen Verschmutzung der Fahrbahn angepasst hätte fahren müssen. Diese Einstufung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, welches in einem anderen Fall zu Lasten des Verkehrsteilnehmers entschieden hatte, wenn eine Feldberieselung auf 300 Meter für den Fahrer ersichtlich ist und dieser dementsprechend mit Wasser auf der Fahrbahn rechnen muss.

Das Urteil hebt nochmals die weitreichenden Verkehrssicherungspflichten von Landwirten hervor. Durch die landwirtschaftlichen Arbeiten dürfen keine Verkehrshindernisse oder gar Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entstehen, zu denen auch Verschmutzungen von Fahrbahnen gelten. Auch sollte der Landwirt genauestens überprüfen, ob es sich bei dem befahrenen Weg tatsächlich nur um einen reinen Wirtschaftsweg handelt oder dieser nicht doch auch der Allgemeinheit zugänglich und mithin eine öffentliche Straße ist, auf der die StVO zu beachten ist (auch hinsichtlich aller übrigen StVO-Vorschriften wie zum Beispiel das Vorfahrtsgebot). Dies richtet sich hinsichtlich der Verkehrspflichten der StVO immer nur nach der rein tatsächlichen Nutzung und erkennbaren Umstände. Doch auch wenn es sich um einen Wirtschaftsweg handelt, muss der Verursacher Verschmutzungen, die zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer führen, beseitigen, um Schäden – beispielsweise für Fahrradfahrer – zu minimieren. Allerdings sind die Anforderungen in diesen Fällen nicht so hoch wie auf öffentlichen Straßen, da Nutzer von Wirtschaftswegen stets auch mit typischen „Gebrauchsspuren“ rechnen müssen – vor allem in Zeiten einer erhöhten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzungsnotwendigkeit. Achtet ein Nutzer darauf nicht, so kann ihm gegebenenfalls ein Mitverschulden zur Last gelegt werden.

IGJG verabschiedet vier Vorstandsmitglieder

Koblenz. Bereits im Jahr 2023 gab es bei der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) im nördlichen Rheinland-Pfalz einen Wechsel im Vorstand. Die IGJG ist die zentrale Interessenvertretung der Grundeigentümer und Jagdrechtsinhaber, sowohl in jagdpolitischen als auch in weiteren gesellschaftspolitisch relevanten Bereichen.

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde in der Rotunde des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau verabschiedete der neue IGJG-Vorsitzende Josef Schwan nun die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder und dankte ihnen für ihren jahrzehntelangen Einsatz.

Besonders hervorgehoben wurde Ökonomierat Heribert Metternich, der die IGJG seit ihrer Gründung im Jahr 2000 als Vorsitzender prägte. Ebenso lange stand ihm Georg Groß als Stellvertreter zur Seite. Georg Stassen, der ebenfalls seit Beginn dem Vorstand angehörte, brachte die Interessen des Weinbaus in die Arbeit der IGJG ein. Heinz Peter Kriechel aus Ahrweiler ergänzte das Vorstandsteam ab 2011 und wirkte zwölf Jahre an der Weiterentwicklung der IGJG mit.

Josef Schwan würdigte die kontinuierliche und konsequente Arbeit des bisherigen Vorstandes. Ihr Engagement habe maßgeblich dazu beigetragen, dass die IGJG heute als anerkannter Vertreter der Jagdrechtsinhaber in Rheinland-Pfalz gilt. Darüber hinaus habe die IGJG unter der Führung von Heribert Metternich auch die bundespolitische Diskussion rund um jagdpolitische Themen nachhaltig mitgestaltet.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau dankt allen ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern für ihre langjährige und erfolgreiche Arbeit.

MGV der Schutzgemeinschaft Mosel (4.4.25)

Einladung

Die Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mosel (Schutzgemeinschaft Mosel) lädt alle Erzeuger des Anbaugebiets Mosel hiermit zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein:

Freitag, den 4. April 2025

BWV Rheinland-Nassau, 56073 Koblenz, Karl-Tesche-Straße 3

9:00 Uhr: Beginn ordentliche Mitgliederversammlung

Tagesordnung:

TOP 1:        Eröffnung und Begrüßung

TOP 2:        Bericht zu den Tätigkeiten der Schutzgemeinschaft Mosel

TOP 3:        Entlastung des Vorstands

TOP 4:        Wahl der Vertreter in die Vertreterversammlung, getrennt nach den Interessengruppen Weinbau, Genossenschaften und Weinkellereien, auf Vorschlag der Interessengruppen

TOP 5:        Verschiedenes

Am 4. April können Sie über den folgenden Link per Zoom an der Sitzung teilnehmen:

Die Zoom-Einwahldaten zur Teilnahme per ID/Kenncode lauten:

Meeting-ID: 868 9157 4741
Kenncode: 702046