Koblenz. Nachdem die rheinland-pfälzische Landesregierung Mitte Mai 2025 kurzfristig den Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz in das parlamentarische Verfahren eingebracht hatte, hat sich die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) ausgiebig mit den vorgesehenen Auswirkungen auf die Jagdgenossenschaften sowie die Grundstückeigentümer und Bewirtschafter befasst.
Der Vorsitzende der IGJG, Josef Schwan, konnte mehr als 50 Personen zu der gemeinsam mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau geführten Diskussion begrüßen. In seiner Eingangsrede kritisierte Schwan den sehr engen Zeitplan für die parlamentarische Diskussion über den Gesetzentwurf. Daher habe er sich auch an die zuständige Umweltministerin Eder gewandt und deutlich gemacht, dass es für die ehrenamtlich geführten Verbände kaum möglich ist, unter Einbeziehung der Mitglieder eine fachlich fundierte Stellungnahme zum Entwurf für ein neues Jagdgesetz vorzulegen.
Die vorgesehenen Änderungen des Landesgesetzes Rheinland-Pfalz, die bereits Anfang Juli 2025 im Landtag verabschiedet werden sollen, wurden von den beiden Jagdreferentinnen des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Lea Lorscheider und Laura Steinbach, vorgestellt. Sie erläuterten, dass der nunmehr vorliegende Entwurf das Ergebnis einer über zweijährigen Diskussion mit den verschiedenen Akteuren auf rheinland-pfälzischer Ebene sei.
In der engagiert geführten Diskussion wurden einige wichtige Aspekte, die sowohl für die Grundstückseigentümer und Jagdrechtsinhaber als auch für die Bewirtschafter von Bedeutung sind, angesprochen. Die vorgesehene Neuregelung verfolgt vor allem das Ziel, den Wald zu stärken und die Wildbestände auf ein angemessenes Maß zurückzuführen. Im Rahmen der Diskussion wurden jedoch auch die Neuregelungen im Bereich des Wildschadensrechtes sowie der Organisation der Bewirtschaftungsgemeinschaften für Rotwild besprochen. Weiterhin wurden auch die Aufnahme des Wolfes in das rheinland-pfälzische Jagdrecht sowie die Besonderheiten, die damit verbunden sind, thematisiert. Besonders intensiv wurde die in Zukunft möglicherweise deutlich gesteigerte Bedeutung der fachbehördlichen Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf die Vegetation erörtert.
Kritisiert wurde die Besonderheit, dass viele im Landesjagdgesetz offene Fragen durch nachrangige Verordnungen auf Ebene des Ministeriums einer Regelung in der noch nicht erarbeiteten Landesjagdverordnung zugeführt werden sollen. Auch wenn geplant ist, dass die Verordnung und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften intensiv mit den Verbänden diskutiert werden sollen, um ein in Inkrafttreten gemeinsam mit dem Gesetz zum 01. April 2027 zu ermöglichen, so bestand doch die Sorge, dass von Seiten des für Jagdfragen zuständigen Ministeriums einige Aspekte ohne intensive fachliche Diskussion geregelt werden könnten.
Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan für die inhaltliche Diskussion im federführenden Umweltausschuss konnte unter der Moderation des Ausschussvorsitzenden Marco Weber etwas entspannt werden, so dass nun 2 Wochen mehr Zeit für die Erarbeitung einer fundierten Stellungnahme gegeben sind. Die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer wird ebenso wie der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau zur Anhörung im Umweltausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages am 17. Juni 2025 eine klare Positionierung auf der Grundlage der geführten Diskussion erarbeiten und den Parlamentariern zuleiten. Ob im Umweltausschuss und im Landtag dann noch Änderungen im vorgesehenen Entwurf vorgenommen werden, wird das weitere parlamentarische Verfahren zeigen.
Die Eckpunkte des neuen Landesjagdgesetzes, die vom MKUEM vorgestellt wurden, können Sie hier einsehen.