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Hubschrauberspritzung an der Terrassenmosel rechtens

Koblenz. Erleichtert haben die Winzer an der Terrassenmosel auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz reagiert, den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die vom Land Rheinland-Pfalz erteilte Genehmigung für Hubschrauberspritzungen im Vorkommensgebiet des Moselapollofalters vorerst abzuweisen. Das gerichtliche Vorgehen hatte in den letzten Wochen zu großer Unruhe bei den Winzern geführt, die durch ein mögliches Verbot den Weinbau vor allem in den Steillagen in großer Gefahr sahen. Ohne die alternativlose Bekämpfung von Pilzerkrankungen im Weinbau aus der Luft wäre die weitere Bewirtschaftung der steilen Terrassenweinberge entlang der Mosel wohl unmöglich geworden. Durch die Entscheidung der Koblenzer Richter sehen sich die Winzer in ihrem Tun bestätigt.

Der Gesetzgeber sieht zum Schutz von Natur und Mensch enge Vorgaben vor, unter welchen Bedingungen Pflanzenschutzmittel aus der Luft ausgebracht werden dürfen. Die Entscheidung des Gerichts belegt nun, dass bei den Hubschrauberspritzungen im Steillagenweinbau an der Mosel die Winzer und das Land sämtliche Vorgaben einhalten. Weinbaupräsident Walter Clüsserath zeigte sich daher in einer ersten Stellungnahme zufrieden: „Wir Winzer sind keine Umweltsünder, im Gegenteil. Ohne die Leistung des Berufsstands gäbe es die einzigartige Biodiversität in den Weinbausteillagen nicht.“

Der Weinbauverband Mosel und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau haben sich zusammen mit den Partnern aus Politik und Verwaltung für die Interessen der Winzer eingesetzt, die durch ihre Arbeit einen unschätzbaren Beitrag zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft leisten.

Clüsserath dankte daher ausdrücklich der rheinland-pfälzischen Weinbauministerin Daniela Schmitt und den Fachleuten im Ministerium, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Genehmigungsbehörde sowie den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) als Fachbehörden für ihren Einsatz im Zuge des Eilantrags der DUH: „Der Berufsstand hat seitens des Landes hier starken Rückhalt erfahren – dank ihnen gibt es nun, zumindest vorerst, Rechtssicherheit für den Erhalt unseres traditionelles Weinbaus in den Steillagen.“
Ob die Klägerin ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird, ist derzeit unklar.