Bundestagswahl 2025 / Wahlsynopse

Am 23. Februar ist Bundestagswahl. Nach dem Scheitern der Ampelregierung haben die Bürgerinnen und Bürger die Wahl, welche Parteien Deutschland in der kommenden 21. Legislaturperiode regieren werden. Die dbk hat einen Blick in die Entwürfe bzw. die beschlossenen Fassungen der Wahlprogramme der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen geworfen und zeigt in wesentlichen Auszügen (vollständige Programme in den Links) auf, was die Bauernfamilien von den Parteien in Sachen Landwirtschaftspolitik zu erwarten haben.

Sie können die Übersicht unter diesem LINK abrufen.

OVG Niedersachsen kippt die Ausweisung der „roten Gebiete“

Muss die niedersächsische Landesdüngeverordnung überarbeitet werden?

Die Diskussion über die Düngeverordnungen der Bundesländer hält den Berufsstand seit Jahren in Atem. Ausgehend von europarechtlichen Vorgaben und bundesgesetzlichen Regelungen hat darüber hinaus jedes einzelne Bundesland eine spezielle Landesdüngeverordnung erlassen, um den regionalen Besonderheiten gerecht zu werden. In Rheinland-Pfalz gilt derzeit die Fassung vom 01. Januar 2023, in der die „roten“ nitratsensiblen und „gelben“ phosphatsensiblen Gebiete festgelegt werden. Nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch in anderen Bundesländern ist diese Einordnung streitig, insbesondere, was die grundlegenden wissenschaftlichen Fakten angeht, die der erfolgten Ausweisung der Grundwasserkörper oder Teilen davon zugrunde liegen. Daher landen diese Landesdüngeverordnungen nicht selten vor Gericht, so auch in Niedersachsen.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte über mehrere Normenkontrollanträge betroffener Landwirte zu entscheiden und hält die in dem Bundesland geltende Landesdüngeverordnung teilweise für nicht rechtens. In einem Musterverfahren (AZ 10 KN 66/22) stellte das Gericht fest, dass die „roten Gebiete“ fehlerhaft ermittelt worden seien. Dafür sind zum einen formale Aspekte und der Verstoß gegen zwingende höherrangige Regelungen des Bundes maßgeblich. Insbesondere weise die maßgebliche Verwaltungsvorschrift nicht die notwendige Verbindlichkeit auf, damit ein bundeseinheitliches Vorgehen sichergestellt werden könne. Zum anderen sei es nicht sachgerecht, bei der Ermittlung der belasteten Gebiete auch Messwerte anderer Grundwasserkörper zu berücksichtigen und auch im Umfeld unbelasteter Messstellen „rote Gebiete“ auszuweisen.

Das Landvolk Niedersachsen, das die Landwirte bei den Normenkontrollanträgen mit großem Aufwand unterstützt hat, zeigte sich in einer ersten Stellungnahme zufrieden. Man setze nun verstärkt darauf, dass die künftige Bundesregierung „Verbesserungen für die in den angeblich nitratbelasteten Gebieten wirtschaftenden Landwirte“ auf den Weg bringt. Ein abschließendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig würde wohl noch Jahre dauern, ohne dass sich für die Landwirte substanziell etwas verändern würde. Man werde nun die Urteilsbegründung abwarten, um daraus Schlüsse für das weitere Vorgehen zu ziehen, so der Verband.

Ungeachtet des Urteils des OVG in Lüneburg bleibt die niedersächsische Landesdüngeverordnung insgesamt jedoch in Kraft. Sie gilt künftig auch dann weiter, wenn das Land ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Dies ist sehr wahrscheinlich, denn laut einer Sprecherin des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums bestehen Zweifel an der Rechtsauffassung des OVG. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marco Mohrmann, stellte sich hinter die klagenden Bauern. Dass die Landwirtschaft auch mit juristischen Mitteln gegen die Ausgestaltung der roten Gebiete vorgehe, sei „völlig verständlich“. Gebraucht werde endlich das Verursacherprinzip, damit die vielen Betriebe, die vollständig ordnungsgemäß düngten, aus den entsprechenden Auflagen entlassen würden. Ein pauschales Bestrafen der Landwirte über die Auflagen in den roten Gebiete sei nicht nur fachlich falsch, sondern reduziere auch die Erntemengen und die Qualität der Produkte, was die gesamte Wertschöpfung im ländlichen Raum treffe, kritisierte Mohrmann.

Ob das Urteil direkte Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz hat, ist derzeit nicht eindeutig einzuschätzen. Zunächst muss der Wortlaut der Entscheidung abgewartet werden. Interessant sein dürfte aber die Meinung des Senats, dass sich eine Landesdüngeverordnung an höherrangigem Recht orientieren und dies bei der Ausweisung der Gebiete berücksichtigen müsse. Ein zu Niedersachsen vergleichbares Verfahren der Normenkontrolle wird es allerdings in Rheinland-Pfalz nicht geben, denn eine solche ist nach landesgesetzlichen Vorgaben in unserem Bundesland nicht möglich, was sich letztlich auch in einem vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau unterstützen Verfahren im Jahre 2020 gezeigt hat.
BWV, AgE

Mittelrhein-Weinbautag

Wirtschaftlichkeit von Steillagen – Kosten beherrschen

Koblenz. Der Weinbauverband Mittelrhein führt am Freitag, den 7. Februar 2025 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr seinen Mittelrhein-Weinbautag als Online-Veranstaltung durch. Neben Informationen über eine sichere Gärführung sowie der Vorstellung, der Ziele und Aufgaben des Deutschen Weininstituts wird das Thema „Wirtschaftlichkeit von Steillagen – wie können Kosten im Vertrieb gedeckt werden?“ das Hauptthema des Weinbautages sein.

Prof. Dr. Simone Loose von der Hochschule Geisenheim, Monika Reule vom Deutschen Weininstitut und Dominik Süß vom Dienstleistungszentrum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück konnten als Referenten für die Weinbautagung gewonnen werden.

Die Teilnahme am Weinbautag ist kostenfrei und steht allen Winzerinnen und Winzern offen.

Hier kann jeder Interessierte online teilnehmen.

Für eine reibungslose Teilnahme wird eine vorherige Installation des kostenlosen Zoom-Webbrowser-Clients empfohlen (https://zoom.us/download)

Moderne Pferdehaltung – Was ist zu beachten?

Koblenz. Die Pensionspferdehaltung ist für viele landwirtschaftliche Betriebe ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bietet für Pensionspferdehalter am 6. März 2025 ab 10 Uhr in seiner Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Seminar „ Moderne Pferdehaltung – Was ist zu beachten?“ an.

Die behandelten Themen lauten: „Versicherungsschutz rund um die Pensionspferdehaltung“, „Möglichkeiten und Grenzen der Heutrocknung und Mikrobiologie des Heus“, „Pferd und Mensch, zwei Gehirne, zwei Welten“, „Dokumentations- und Meldepflichten für Pferdehalter“, „Pensionspferdehalter und tierschutzgerechte Haltung“, „Haltungsverfahren und Mistlagerung“ und „Wie Pensionsstallbetreiber aus Haftung nehmen?“

Als Referenten konnte der BWV Dr. Petra Paul, Versicherungsreferentin des BWV, Dr. Thomas Priesmann, DLR Eifel, Dr. Petra Hubrich, Ärztin für Neurologie und Psychiatrie, Dr. Simone Nesselberger, Leiterin Veterinäramt Koblenz, Alexandra Jurr, Landwirtschaftskammer NRW und Dr. Ines Molitor, Rheinischer Landwirtschaftsverband, gewinnen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 40 Euro und für Nichtmitglieder 90 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier online anmelden.