BWV-Präsident Weber zur Wiedereinführung des Agrardiesels

Auch in einer Demokratie ist es von Zeit zu Zeit notwendig, sich durch friedlichen Protest Gehör zu verschaffen. Vor mehr als einem Jahr haben die Bauern und Winzer dies mit ihren Demonstrationen getan. Mit Geduld und Verantwortungsbewusstsein haben sie mehr als ein Jahr lang auf die Nachricht gewartet, dass die wettbewerbsverzerrende Streichung des Agrardiesels rückgängig gemacht wird. Auch der überbordenden Bürokratie soll es in der kommenden Legislaturperiode an den Kragen gehen. Zwei wichtige Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft sind damit wieder in greifbarer Nähe. Für den Berufsstand, der in den vergangenen Jahren wirtschaftlich und seelisch schwer belastet wurde, zeichnet sich damit ein Licht am Ende des Tunnels ab. Weiter so!

Hohe Erwartungen an Christophe Hansen

Am 14. März kommt der neue EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, Christophe Hansen, nach in die Grenzregion. Schwerpunktmäßig wird er die soeben veröffentlichte ehrgeizige „Vision für die Zukunft von Landwirtschaft und Ernährung in Europa“ der EU-Kommission vorstellen. Der landwirtschaftliche Berufsstand setzt große Hoffnungen in den Luxemburger – nicht nur, weil er mit 43 Jahren so jung ist wie kein anderer europäischer Agrarkommissar vor ihm. Sondern vor allem, weil Hansen mit der landwirtschaftlichen Praxis und den Bedürfnissen und Sorgen der Landwirte besser vertraut sein dürfte als manch einer seiner Vorgänger. Hansen kommt von einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung im Dreiländereck Luxemburg-Rheinland-Pfalz-Wallonien.
Die Erwartungen an Hansen sind groß, aber der Agrarkommissar ist heute längst nicht mehr so mächtig wie z.B. in den 1970er Jahren, als die Landwirtschaft praktisch der einzige Politikbereich war, den die Mitgliedsaaten wirklich an Brüssel abgetreten hatten. Damals war der Agrarkommissar Herr über mehr als drei Viertel des gesamten EU-Haushalts. Heute beträgt der Anteil der Gemeinsamen Agrarpolitik am EU-Budget nur mehr rund 25%. Obwohl: Alleinherrscher war und ist ein Kommissar nie, denn die ausführenden Entscheidungen der Kommission werden kollegial getroffen, also im Einvernehmen aller Kommissare.


Wie in anderen demokratischen Körperschaften herrscht auch in der EU eine Gewaltentrennung: Die Zuständigkeiten für Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung der Gesetze (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) sind strikt auseinandergehalten. Darüber hinaus ist die Legislative noch einmal doppelt abgesichert: Gesetzesvorschläge müssen zwei Hürden nehmen. Auf EU-Ebene sind dies der Ministerrat und das Europäische Parlament. Beide Instanzen müssen einem Vorschlag zustimmen, damit dieser Gesetzeskraft erhält. Weil die Vorstellungen und Standpunkte der drei implizierten Institutionen mitunter nicht übereinstimmen, treten sie in Verhandlungen – den sog. Trilog –, um zu einem Kompromiss zu finden. In einem wichtigen Punkt weicht die europäischen Funktionsweise von der in demokratischen Staaten üblichen Prozedur ab: In der EU kann nur die Kommission einen Gesetzesvorschlag einbringen (sog. Initiativrecht), während die Initiative in den Nationalstaaten in der Regel vom Parlament selbst ausgeht.


Ist ein europäisches Gesetz verabschiedet, dann muss es auch umgesetzt werden. Dabei ist EU-Kommission für die Europäische Union das, was die Regierung für einen Staat ist: die ausführende Gewalt (Exekutive). In diesem Sinne überwacht sie als „Hüterin der europäischen Verträge“ die Einhaltung des Europarechts durch die EU-Mitgliedstaaten.


In dieser europäischen Regierung ist der Agrarkommissar sozusagen der europäische Landwirtschaftsminister. Wie in den Nationalstaaten steht der „Minister“ auch auf europäischer Ebene einem Ministerium vor, die sog. Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, kurz DG AGRI. Deren Beamtenstab – rund 1.000 Mitarbeiter, die auf zehn Fachdirektionen aufgeteilt sind – unterstützt ihn dabei, dafür zu sorgen, dass die europäischen Rechtsakte der Gemeinsamen Agrarpolitik in allen Bereichen (Marktorganisation, wirtschaftliche Analysen und Bewertungen, Qualitätspolitik…) sowie der Agrarhaushalt korrekt ausgeführt werden.


Am 14. März haben wir und Sie die Gelegenheit, mit dem Mann in Kontakt zu treten, der die Geschicke der Landwirtschaft in den kommenden Jahren – mindestens bis 2029 – ganz wesentlich prägen wird. Eine Anmeldung zur Veranstaltung um 14 Uhr im Kulturzentrum Worriken 9, B-4750 Bütgenbach ist notwendig.

Aufgrund einer limitierten Platzanzahl ist eine Anmeldung notwendig. Über diesen Link können Sie sich anmelden: https://forms.office.com/e/0eNH0dxAUR

 

Frühstück mit Elvis – ein Koblenzer Katzenkrimi

Koblenz. Am Freitag, den 21. März ab 19.30 Uhr, wird der schnurrende Ermittler Elvis im neuesten Buch der Autorin S. Sagenroth während seinen Ermittlungen die Leser zu verschiedenen Schauplätzen in der Koblenzer Altstadt führen. Die Koblenzer/innen werden sich in ihrem Roman zuhause fühlen. S. Sagenroth schreibt Bücher für Jugendliche und Erwachsene und lebt mit ihrer Familie und Katze in Koblenz.

Rudolf Hugemann vom Weingut Karl Hugemann aus Leutesdorf kredenzt seine auserlesenen Weine. In Steil- und Flachlagen am Rhein bewirtschaftet Rudolf Hugemann in der 5. Generation seine Rebflächen. Dabei baut er neben Riesling auch Weißburgunder, Spätburgunder, Portugieser und Dornfelder an.

Die Teilnehmergebühr beträgt 20 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: presse@bwv-net.de oder online hier.

Das elektronische Jagdkataster, Version 10/11

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Freitag, den 14. März 2025 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr wieder ein Seminar über das Verwalten eines elektronischen Jagdkatasters durch. Dirk Model, Geschäftsführer der Gesellschaft für Informationssysteme (GIS) aus Leipzig, stellt neben den Grundlagen der Version 10/11 der digitalen Jagdpachtverwaltung, die Bearbeitung der ALKIS-Daten und die Bearbeitung verschiedener Listen mit Filtern vor. Die graphische und datenbankbasierte Erstellung der Jagdbögen, beziehungsweise der Jagdbezirke sowie die Führung des Kassenbuches sind weitere Seminarthemen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) 110 Euro und für Nichtmitglieder 160 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: presse@bwv-net.de oder online hier.

BWV-Präsident Weber wünscht einen fröhlichen Straßenkarneval

Mit viel Leidenschaft und schwerem Gerät unterstützen Bauern und Winzer alljährlich den Karneval. Insbesondere der Straßenkarneval wäre ohne die vielen Zugmaschinen und Anhänger aus den landwirtschaftlichen Betrieben nicht denkbar. Inzwischen unterstützen die Landwirte auch beim Sperren von Straßen und Absichern von Zufahrtswegen und ermöglichen den Närrinnen und Narren hierdurch ein entspanntes Feiern. Wir wünschen allen Feiernden einen fröhlichen Straßenkarneval und danken den vielen engagierten Landwirten für Ihren Einsatz!

BTV-Impfungen: Tierhalter können ab Mitte März selbständig Impfkostenbeihilfe beantragen.

In den vergangenen Wochen führte eine neue Regelung bezüglich der Beantragung der Impfstoffkostenbeihilfe für die Blauzungenimpfung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu Verwirrung bei einigen Tierhaltern. Die Tierhalter mussten feststellen, dass die Beihilfe nicht mehr wie bisher über den Tierarzt beantragt werden kann, sondern rückwirkend zum 1.1.25 direkt bei der Tierseuchenkasse beantragt werden muss.

Unglücklicherweise steht derzeit noch kein System zur direkten Beantragung der Beihilfe durch Tierhalter zur Verfügung. Während der gestrigen Sitzung des Fachausschusses „Tierische Produktion“ bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz konnte das Problem erörtert werden. Der Fachausschussvorsitzende und Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Stefan Fiedler, kritisierte in diesem Zusammenhang eine unzureichende Kommunikation der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und bat um Aufklärung.

TSK-Vorsitzender Uwe Bißbort informierte, dass derzeit ein Beantragungsformular in der Erstellung sei, das Mitte März auf der Internetseite der TSK bereitgestellt werden soll. Durch Verzögerungen beim IT-Dienstleister habe sich die Fertigstellung des Formulars immer weiter nach hinten verschoben. Bißbort entschuldigte sich für die Intransparenz des Prozesses und erklärte, dass die TSK bis zuletzt keine belastbaren Angaben zum Start des Beantragungssystems machen konnte, da der entsprechende Dienstleister keine Informationen zur Fertigstellung liefern konnte.

Das Beantragungsformular, das ab Mitte März bereitstehen soll, wird es ermöglichen die Impfstoffkostenbeihilfe für Blauzungenimpfungen und Impfungen bei Pferden unkompliziert zu beantragen. Für andere Impfungen ist das Formular nicht vorgesehen. Die TSK erwartet sich von der direkten Beantragung durch die Tierhalter eine schnellere Abwicklung des Prozesses und damit verbunden auch schnellere Auszahlungen direkt an die Tierhalter. 

Wir werden über den Start des Beantragungssystems noch einmal separat informieren, sobald es durch die TSK bereitgestellt wird.

BWV-Präsident Weber zur Bundestagswahl 2025

Die Vorzeichen für eine neue Bundesregierung stehen auf Schwarz-Rot mit wichtigen wirtschaftspolitischen Schwerpunktsetzungen. Für die deutsche Landwirtschaft kann dies eine agrarpolitische Wende bedeuten. Insbesondere die Agrardieseldebatte wird nun neu aufgerollt werden, um wieder mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im europäischen und internationalen Handel herzustellen. Neben den nationalen Aufgaben warten große Herausforderungen auf allen politischen Ebenen auf die neue Regierung. Wir stehen für den konstruktiven Diskurs wie immer zur Verfügung. Die neue Regierung muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass es noch viele Scherben aufzuheben gibt, die die letzte Regierung hinterlassen hat. Das Beheben der agrarpolitischen Fehlentscheidungen der letzten Legislaturperiode hat für uns nach wie vor höchste Priorität!

Präsidiumswahl: Marco Weber als BWV-Präsident bestätigt

Koblenz. Marco Weber (50) aus Lissendorf im Vulkaneifel-Kreis wurde im Amt des Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau bestätigt. Damit vertritt der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes Daun in den kommenden fünf Jahren wieder die Interessen der bäuerlichen Familien in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus sowie in den Weinanbaugebieten Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe.

98 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder der Vertreterversammlung sprachen Marco Weber das Vertrauen aus. Weber ist schon viele Jahre im Verband aktiv und vertritt die Interessen des landwirtschaftlichen Berufsstandes mit großer Leidenschaft – seit 2003 war u.a. Vorsitzender der Landjugend Daun und er ist seit 2014 Kreisvorsitzender des Kreisverbandes Daun. Weiterhin ist er Mitglied der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und sitzt dem Haushaltsausschuss vor. Er ist Mitglied des Präsidiums im Deutschen Bauernverband und dort seit Juli 2024 Vorsitzender des Fachausschusses Energie. In Rheinland-Pfalz ist er über die FDP im Landtag und vertritt dort die Interessen des landwirtschaftlichen und weinbaulichen Berufsstandes.

Vizepräsidenten wurden Harald Schneider aus Heidweiler im Kreis Bernkastel-Wittlich und Stefan Fiedler  aus Habscheid-Hallert im Kreis Bitburg-Prüm. Sie sind neu im Amt des Vizepräsidenten.

Schneider (55) ist Milchviehhalter und Biogaserzeuger. Er ist BWV-Kreisvorsitzender von Bernkastel-Wittlich und seit 2000 Mitglied des Präsidiums und seit 2019 Vorsitzender des BWV-Fachausschusses für Pflanzliche Erzeugung und Erneuerbare Energien. Darüber hinaus ist er Mitglied des Vorstandes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Fiedler (51) bewirtschaftet ebenfalls einen Milchviehbetrieb mit Biogasanlage. Er ist Vorsitzender des BWV-Kreisbauernverbandes Bitburg-Prüm, Vorsitzender des Ausschusses Tierische Produktion der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und Vorstandsmitglied der Milchwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz (MILAG).

Zu Beisitzern im Präsidium wurden gewählt:

Walter Clüsserath (64), Winzer, aus Pölich im Kreis Trier-Saarburg. Er ist erfolgreicher Fassweinerzeuger und anerkannter Weinfachmann, Präsident des Weinbauverbandes Mosel, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Trier-Saarburg, Mitglied des Vorstandes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Matthias Müller (62) aus Irmtraut im Westerwald, Ackerbau- und Milchviehbetrieb mit Biogasanlage. Müller ist Vorsitzender des Kreisbauernverbandes des Westerwaldkreises und Gemeinderatsmitglied in Irmtraut. Er ist der Wolfbeauftragte des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau.

Bastian Faust (45), leitet einen Milchviehbetrieb in Niederweiler im Rhein-Hunsrückkreis.  Auch er betreibt eine Biogasanlage. Er ist BWV-Kreisvorsitzender des Kreisbauern- und Winzerverbandes Rhein-Hunsrück.

Benjamin Purpus (34), Milchviehhalter in Seesbach im Landkreis Bad Kreuznach. Dort ist er seit 2024 Vorsitzender des BWV-Kreisverbandes. Er war bereits im bisherigen Präsidium die Stimme für die Landjugend. Den Landjugendvorsitz hat er im Januar an Fabian Schüller abgegeben.

Sie haben die Wahl – Ihre Stimme ist wichtig!

Liebe Bäuerinnen und Bauern, Winzerinnen und Winzer, liebe Jugend,

am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Ich bitte Sie nachdrücklich, an der kommenden Bundestagswahl teilzunehmen. Ich weiß, dass die Umsetzung unserer begründeten Anliegen dem Bohren dicker Bretter gleicht. Vor einem Jahr haben wir demonstriert und öffentlich für unsere Interessen gekämpft. Es gibt auf Bundesebene aber nur einen einzigen Ort, an dem sie umgesetzt werden können – den Deutschen Bundestag.

Agrardiesel, Tierwohl, Pflanzenschutz, Bioenergie und viele Themen mehr müssen aber auch auf offene Ohren stoßen. Der Berufsstand muss mit Abgeordneten diskutieren, die unsere Anliegen nachvollziehen können und sich in Entscheidungspositionen befinden. Nur dann können wir weitere Erfolge erzielen, die uns Perspektiven eröffnen. Nur so werden die Landwirtschaft und der Weinbau den ihnen gebührenden Platz in der deutschen Wirtschaft und im Wettbewerb innerhalb der EU wieder einnehmen können. Ich habe es satt, dass unsere Arbeit, unser Eigentum und unser wirtschaftliches Auskommen die Spielwiesen ideologischer Strömungen in unserer Gesellschaft sind. Wenn es Ihnen genauso geht, nutzen Sie diese Möglichkeit, bei der Wahl Ihre Stimme für Toleranz, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Schutz des Eigentums abzugeben.

Corona, Demonstrationen und Lebensmittelverknappung haben ihre Spuren in der Gesellschaft hinterlassen. Selbstversorgung ist längst keine verlachte Forderung mehr. 80 Jahre Frieden und Freiheit werden nicht mehr als selbstverständlich wahrgenommen. Dennoch dauert es lange, bis ein Staatsapparat auf solche Faktoren reagiert. Daher benötigen wir Geduld und einen langen Atem, aber auch ein Umfeld, das eine Kursänderung zulässt.

Die Systemrelevanz der Landwirtschaft und des Weinbaus ist mittlerweile unbestritten. Wir erzeugen gesunde und beste Lebensmittel. Wir sind aber auch Teil einer gesellschaftlichen Klimaschutzinitiative und tragen mit unseren Biogasanlagen, Windkraftanlagen auf unseren Flächen, Solaranlagen auf unseren Dächern und mit der Produktion nachwachsender Rohstoffe zur Klimawende bei. Wie daraus unschwer zu erkennen ist, sind unsere Flächen unser Kapital. Daher werden wir weiter für den Flächenschutz und den Flächenerhalt kämpfen. Dafür benötigen wir aber dringend wieder aufgeschlossene Gesprächspartner.

Unsere bäuerlichen Familienbetriebe brauchen Perspektiven. Ihre Bedeutung für den ländlichen Raum ist essenziell. Daher bitte ich Sie, für sich die Fragen zu beantworten, wer unsere Aussichten in die Zukunft verbessern kann und wer sich für mehr fairen Wettbewerb für unsere Betriebe einsetzt. Wir benötigen ein Parlament, das unser Eigentum und unsere Rechte nicht mehr infrage stellt. Hierunter fällt auch der verantwortungsbewusste Umgang mit unseren Flächen und unseren Tieren, also der sinnvolle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf allen unseren landwirtschaftlichen Flächen und endlich Unterstützung beim Um- und Neubau von Ställen, um gesellschaftlich gewollte Tierschutzmaßnahmen umzusetzen. Diese müssen danach über Jahrzehnte Bestand haben. Es handelt sich dabei schließlich um generationenrelevante Investitionen.

Die von mir genannten Spielwiesen haben hier keinen Platz. Es muss Schluss damit sein, dass ein Betriebsleiter Investitionen scheut, weil er mit Nachforderungen rechnen muss. So kann ein attraktiver Standort Deutschland nicht gelingen. Kurzum, wir brauchen wieder Menschen in verantwortlichen Positionen – also im Bundestag – die akzeptieren, dass landwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe wirtschaftliche Unternehmen sind, die auskömmliche Preise benötigen sowie einen Ausgleich für steigende Kosten. Wir brauchen eine Wertschöpfung, die uns wieder die Freude am Beruf zurückbringt und uns für die Zukunft planen lässt.

Selbstverständlich sind wir bereit, Naturschutzmaßnahmen umzusetzen. Wir haben doch selbst Freude an unseren Flächen und der Natur, die uns tagtäglich umgibt. Wir leisten doch gerne unseren Beitrag für die Artenvielfalt, für gesundes Wasser und fruchtbare Böden. Wenn die Ökonomie stimmt und wir unseren Beruf mit Freude ausüben können, profitiert auch die Ökologie.

Tragen Sie bitte dazu bei, dass Ihre Berufsvertreterinnen und -vertreter Ihre Ziele umsetzen können. Nehmen Sie Ihr ureigenes Recht als deutsche Bürgerinnen und Bürger wahr und wählen Sie aus dem Spektrum der demokratischen Parteien die richtige für sich, Ihre Zukunft und für die Zukunft Ihrer Familie und Ihres Betriebs!

Marco Weber
Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau

Blauzungenkrankheit – was ist zu tun?

Die virale Infektionskrankheit überraschte im letzten Jahr viele Tierhalter und stellte sie vor enorme Herausforderungen und ökonomische Verluste. Für das Jahr 2025 wird ein erneuter Druck der Blauzungenerkrankung erwartet. Was können Sie als Betrieb tun, um ihre Herde bestmöglich vor dem Eintrag des Blauzungenvirus zu schützen?

Was kann man tun, um einen Eintrag des Blauzungenvirus in die Herde zu vermeiden?

Nur durch eine flächendeckende Impfung kann das Blauzungenvirus effektiv bekämpft und der Erkrankung vorgebeugt werden. Hohe Verluste und drastische Leistungseinbußen bei den Tieren sind nur zwei Argumente, die dafür sprechen, dass die Impfung sich auch aus finanzieller Sicht lohnt. Aber auch aus Sicht des Tierwohls und des Tierschutzes kann nur zur Impfung geraten werden. Langwierige Folgen, wie z.B. nicht tragende Rinder und intrauterin geschädigte Kälber und Lämmer, werden erst später ersichtlich und bringen weitere Einbußen mit. Vor allem BTV-3 zeigte im letzten Jahr eine schwere Klinik. Der Einsatz der Impfstoffe gegen BTV-3 ist weiterhin gestattet. Die Situation zum Impfstatus der einzelnen Betriebe in Rheinland-Pfalz ist sehr unterschiedlich. Teils wurden die Herden ab Juni/Juli 2024 grundimmunisiert, teils wurden die Herden aber auch nur teilweise geimpft, sprich laktierende Kühe ohne Jungvieh. Zudem gibt es aber auch einige Betriebe, die noch keine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit durchgeführt haben. Je nach Status der Herde ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen für den Schutzstatus vor BTV-3:

Herde im Sommer/Herbst 2024 gegen BTV-3 geimpft:

Die gesamte Herde wurde inklusive Jungvieh und Kälber geimpft. Betriebe, die im Sommer/Herbst 2024 bereits 2-mal geimpft haben, sollten vor dem Frühjahr wieder nachimpfen und die sogenannte Booster-Impfung des jeweiligen Impfstoffes durchführen, sodass vor dem Start des „Gnitzenflugs“ die Immunität stabil ist. Die Antikörper bauen sich sukzessiv nach der Impfung ab. Eine Wiederholungsimpfung ist für eine vollständige Immunität also absolut zu empfehlen. Der Booster erfolgt über eine einmalige Injektion einer Einzeldosis.

Herde im Sommer/Herbst 2024 nur teilweise gegen BTV-3 geimpft:

Die laktierenden Kühe wurden geimpft, das Jungvieh und die Kälber jedoch nicht. In diesem Fall ist die Booster-Impfung des jeweiligen Impfstoffes für die laktierenden Kühe zu empfehlen. Das Jungvieh und die Kälber sollten grundimmunisiert werden. Bei den Kälbern muss darauf geachtet werden, dass das empfohlene Mindestalter des Impfstoff-Produkts eingehalten wird. Dies ist absolut zu empfehlen. Je mehr Tiere in einem Bestand geimpft sind, umso geringer wird das Risiko einer Infektion.

Herde wurde nicht geimpft, aber im Sommer/Herbst infiziert:

Regelmäßig kommt die Frage auf, ob die Infektion der Herde mit dem BTV-3-Virus auch einen Schutz bietet. Auch im Sommer oder Herbst infizierte Herden sollten für das Jahr 2025 vollständig geimpft werden. Das BT-Virus ist keine Tier-zu-Tier-Übertragung und es wird daher Tiere in der Herde geben, die nicht infiziert waren und somit keine Antikörper aufweisen. Konkret kann man nur nach einem positiven PCR-Nachweis von einem infizierten Tier sprechen. Bei Einzelnachweisen in einer Herde ist der Gesamtstatus der Herde jedoch nicht bekannt. Zudem ist nicht bekannt, wie lange der Schutzstatus besteht nach einer natürlichen BTV-3-Infektion. Daher empfiehlt es sich die gesamte Herde zu grundimmunisieren.

Herde nicht geimpft und nicht infiziert:

Bisher nicht geimpfte und nicht infizierte Herden sollten vor dem Frühjahr grundimmunisiert werden. Mit der zweimaligen Applikation sollte spätestens Ende Januar/ im Februar begonnen werden.
Dabei sollte neben BTV-3 auch die Varianten BTV-4 und BTV-8 nicht vernachlässigt werden, welche wieder aus dem Südwesten auf dem Vormarsch sind. Betroffen sind vor allem Rinder und die kleinen Wiederkäuer. Auch für Schafe/Ziegen wird eine zweimalige Applikation im Abstand von 3-4 Wochen als Grundimmunisierung empfohlen. Nur wer impft, schützt sich und seine Tiere vor größeren Ausfällen und wirtschaftlichen Verlusten. Nur mit einer flächendeckenden Impfung kann die Ausbreitung der Blauzungenerkrankung eingedämmt werden.


Es gibt einen Impfzuschuss durch das Land und durch die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, den die Tierhalter nutzen sollen. Der neue Serotyp BTV-12 wurde aktuell in den Niederlanden entdeckt. Die Gefahr der Einschleppung nach Deutschland besteht. Bislang gibt es aber keinen Impfstoff gegen BTV-12.

Christiane Reif-Lanser, LWK RLP
Dr. Heidrun Mengel, TSK RLP