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BTV-Impfungen: Tierhalter können ab Mitte März selbständig Impfkostenbeihilfe beantragen.

In den vergangenen Wochen führte eine neue Regelung bezüglich der Beantragung der Impfstoffkostenbeihilfe für die Blauzungenimpfung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu Verwirrung bei einigen Tierhaltern. Die Tierhalter mussten feststellen, dass die Beihilfe nicht mehr wie bisher über den Tierarzt beantragt werden kann, sondern rückwirkend zum 1.1.25 direkt bei der Tierseuchenkasse beantragt werden muss.

Unglücklicherweise steht derzeit noch kein System zur direkten Beantragung der Beihilfe durch Tierhalter zur Verfügung. Während der gestrigen Sitzung des Fachausschusses „Tierische Produktion“ bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz konnte das Problem erörtert werden. Der Fachausschussvorsitzende und Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Stefan Fiedler, kritisierte in diesem Zusammenhang eine unzureichende Kommunikation der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und bat um Aufklärung.

TSK-Vorsitzender Uwe Bißbort informierte, dass derzeit ein Beantragungsformular in der Erstellung sei, das Mitte März auf der Internetseite der TSK bereitgestellt werden soll. Durch Verzögerungen beim IT-Dienstleister habe sich die Fertigstellung des Formulars immer weiter nach hinten verschoben. Bißbort entschuldigte sich für die Intransparenz des Prozesses und erklärte, dass die TSK bis zuletzt keine belastbaren Angaben zum Start des Beantragungssystems machen konnte, da der entsprechende Dienstleister keine Informationen zur Fertigstellung liefern konnte.

Das Beantragungsformular, das ab Mitte März bereitstehen soll, wird es ermöglichen die Impfstoffkostenbeihilfe für Blauzungenimpfungen und Impfungen bei Pferden unkompliziert zu beantragen. Für andere Impfungen ist das Formular nicht vorgesehen. Die TSK erwartet sich von der direkten Beantragung durch die Tierhalter eine schnellere Abwicklung des Prozesses und damit verbunden auch schnellere Auszahlungen direkt an die Tierhalter. 

Wir werden über den Start des Beantragungssystems noch einmal separat informieren, sobald es durch die TSK bereitgestellt wird.