Neue Kooperationsvereinbarung mit SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Koblenz/Trier. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat mit dem Energieversorger SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH eine neue Kooperationsvereinbarung zur Versorgung seiner Mitglieder geschlossen. Die Vereinbarung gilt für BWV-Mitglieder im gesamten Verbandsgebiet und umfasst Normalstrom und Wärmepumpenstrom.

Bei Interesse an einem Bezug von Strom über die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH steht die jeweilige BWV-Kreisgeschäftsstelle zur Verfügung.

Hier geht es zu Ihrer Kreisgeschäftsstelle.

 

Bauern und Winzer feiern in Trier das zentrale Erntedankfest!

Trier. Am Samstag, den 5. Oktober 2024 findet ab 10.00 Uhr das Zentrale Erntedankfest des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, des LandFrauenverbandes und des Landjugendverbandes in Trier statt. An der Porta Nigra präsentiert der große Bauernmarkt die Vielseitigkeit der heimischen Erzeugung: Kartoffeln, Obst, Gemüse, Edelbrände, Wein, Viez, Sekt, Federweißer, Ziegenkäse, Küchenkräuter, Wurst, Honig und Wollkleider. Der Bauernmarkt ist voller Attraktivitäten und lässt nichts zu wünschen übrig.

Nach dem von den LandFrauen feierlich begleiteten Erntedankgottesdienst um 13.00 Uhr im Trierer Dom, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger und Gäste der Stadt Trier herzlich eingeladen sind, findet gegen 14.00 Uhr ein Umzug zur Porta Nigra statt. Anschließend begrüßt der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, neben weiteren Grußwortrednern die Gäste des zentralen Erntedankfestes und überreicht der Bürgermeisterin der Stadt Trier Elvira Garbes die Erntekrone der Landjugend Rheinland-Nassau.

Die Landjugend und der Bauern- und Winzerverband präsentieren Musik, Tanz und Folkloredarbietungen auf der Bühne vor der Porta Nigra. Ein großes Informationszelt und die Direktvermarkter bieten sowohl den Erwachsenen als auch den Kindern interessante Einblicke in die landwirtschaftliche Produktion und die Tierhaltung.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt das zentrale Erntedankfest.

Flyer Bauernmarkt 2024

E-Rechnung, was muss ich ab dem 01.01.2025 beachten?

LWK Saarland und BWV machen auf E-Rechnungs-Pflicht aufmerksam und informieren

Koblenz/Bexbach. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wurden neue Regelungen zur Einführung der E-Rechnung (elektronische Rechnung) verabschiedet. Was bedeutet das für landwirtschaftliche Unternehmen? Was müssen Betriebe bis wann umsetzen? Landwirte und Winzer müssen sich bis zum 01.01.2025 mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen. Alle Unternehmen mit wirtschaftlichen Kontakten zu weiteren Unternehmen (Business to Business) sind ab Januar verpflichtet E-Rechnungen empfangen, archivieren und verarbeiten zu können. Je nach Betriebsform bzw. Umsatz folgt bis zum 01.01.2028 die Pflicht solche Rechnungen ebenfalls selbst erstellen und versenden zu können.

Die Landwirtschaftskammer des Saarlandes und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bieten daher am 25.09.2024 um 10:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung an.

LWK und BWV raten allen landwirtschaftlichen Betrieben sich zeitnah mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls mit den jeweiligen Steuerberatern in Verbindung zu setzen. Bis zum 01.01.2025 muss ein Programm installiert werden, das den Empfang, die Archivierung und die Verarbeitung von E-Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen ermöglicht.

Die Online-Informationsveranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über Details zu informieren. Bitte melden Sie sich hier zur kostenlosen Veranstaltung an.

Mindestmostgewicht bei Dornfelder an der Mosel herabgesetzt

Schutzgemeinschaft reagiert auf die aktuellen Witterungsverhältnisse

Koblenz. Der Vorstand der Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mosel – die Schutzgemeinschaft Mosel – hat am 12.09.2024 einstimmig die Absenkung des Mindestmostgewichtes für die Rebsorte Dornfelder beschlossen. Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein für das Erntejahr 2024 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 %vol. natürlicher Alkohol herabgesetzt. Damit ist eine frühere Lese der Trauben bei Bedarf möglich.

Hintergrund der Entscheidung, die nach fachlicher Bewertung der aktuellen Lage mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR Mosel) erfolgte, ist maßgeblich die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr durch Essigfäule, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann. Gleichzeitig wird die Schutzgemeinschaft Mosel einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für ausgewählte rote Rebsorten auf den Weg bringen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls als notwendig erachtet und flankiert die Absenkung des Mostgewichtes auf sinnvolle Weise.

In der Schutzgemeinschaft Mosel sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbaugebietes Mosel organisiert. Ihr Vorstand setzt sich repräsentativ aus Vertretern des Weinbaus, der Kellereien und der Genossenschaften zusammen. Der Schutzgemeinschaft obliegt die Verwaltung der sogenannten Lastenhefte der geschützten Herkunftsbezeichnungen an der Mosel. Darin sind die jeweiligen Produktionsbedingungen – wie etwa Mindestmostgewicht, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag – geregelt. Die Schutzgemeinschaft Mosel wurde im Dezember 2018 gegründet und ist durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium anerkannt.

DHL – Preisanpassung zum 11.09.2024

Koblenz. Der BWV Rheinland-Nassau macht darauf aufmerksam, dass DHL zum 11.09.2024 bei den Produkten, die über den Rahmenvertrag mit DHL angeboten werden, die Preise erhöht hat.

Von der Preiserhöhung betroffen sind die DHL-Paketmarke National bis 20 kg und bis 31,5 kg, die EU-Paketmarke, DHL Paket International und die Paketmarken über das Tool „BWV-Sticker“.

Schutzgemeinschaft reagiert auf aktuelle Witterungsverhältnisse

Bad Kreuznach. Mit Beschluss vom 11. September 2024 hat die Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Nahe – die Schutzgemeinschaft Nahe – die Absenkung des Mindestmostgewichtes für Dornfelder beschlossen. Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein für das Erntejahr 2024 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 Vol.-% Alkohol herabgesetzt. Damit ist eine frühere Lese der Trauben bei Bedarf möglich.

Hintergrund der Entscheidung, die nach fachlicher Bewertung der aktuellen Lage durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück erfolgte, ist maßgeblich die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr durch die Kirschessigfliege, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann. Gleichzeitig wird die Schutzgemeinschaft Nahe einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für die Rebsorten Dornfelder und Portugieser der g.U. Nahe auf den Weg bringen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls als notwendig erachtet und flankiert die Absenkung des Mostgewichtes in sinnvoller Weise.

Die Organisation zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Nahe, die sog. Schutzgemeinschaft Nahe, ist gemäß § 22g Weingesetz als repräsentative Vertretung der Weinwirtschaft an der Nahe eingesetzt und vom Land Rheinland-Pfalz anerkannt. In der Schutzgemeinschaft Nahe sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbaugebietes organisiert. Ihr Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern des Weinbaus, der Weinkellereien und der Genossenschaften. Die Schutzgemeinschaft verwaltet die Lastenheft der g.U. Nahe und der g.g.A. Nahegauer Landwein, in denen die jeweiligen Produktionsbedingungen, z.B. Mindestmostgewichte, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag, etc. geregelt sind, und reicht im Bedarfsfall Änderungsanträge bei der zuständigen Behörde ein.

Erfolgreiche Kommunalpolitik für Landwirte und Winzer

Koblenz. Flächen in der Landwirtschaft und im Weinbau führen oft zu Begehrlichkeiten in der Kommunalpolitik. Darüber hinaus sollten landwirtschaftliche Belange in den Kommunen berücksichtigt werden. Deshalb bietet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau am Mittwoch, den 06. November 2024 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr das Seminar „Landwirte und Winzer in der Kommunalpolitik“ in der der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes in Koblenz an. Wesentliche Inhalte des Seminars sind „Bauleitplanung und Wegebau – Aufgaben des Gemeinderats“, „Landwirtschaftliche Belange in der Bauleitplanung“, „Naturschutzrechtliche Kompensation in der Bauleitplanung“, „Bauen im Außenbereich und baugenehmigungsfreie Vorhaben“ sowie „Belange der Landwirtschaft bei der Umsetzung der Energiewende“.

Als Referenten konnten Ralf Bitterwolf vom Gemeinde- und Städtebund, Jan-Hendrik Müller, Alexandra Thömmes und Matthias Hörsch von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gewonnen werden.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und für Nichtmitglieder 80 Euro inklusive Mittagessen.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier über unsere Homepage.

Agrardieselantrag ist bis Ende Dezember möglich

Löbau. Für das Kalenderjahr 2023 können Landwirte noch den alten Erstattungssatz für Agrardiesel in Höhe von 21,48 Cent/l zurückbekommen. Der Antrag muss nicht mehr bis zum 30. September sondern bis zum 31. Dezember gestellt werden.

Die verschobene Frist geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zurück. Das hatte entschieden, dass die Antragsfrist für den Agrardiesel auch den geläufigen Festsetzungsfristen für Verbrauchsteuern entsprechen muss. Diese enden immer am 31. Dezember eines Jahres. Für das Jahr 2023 kann wie bisher die Agrardieselrückvergütung von 21,48 Cent/l Agrardiesel beantragt werden. Nach einer Entscheidung der Bundesregierung sinkt ab dem Antrag für das Verbrauchsjahr 2024 der Rückvergütungssatz. Danach beträgt die Agrardieselvergütung

  • bis zum 29. Februar 2024 noch 21,48 Cent/l
  • vom 01. März 2024 rund 12,88 Cent/l und
  • vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 noch 6,44 Cent/l

Für das Verbrauchsjahr 2026 wird es nach aktueller Rechtslage keine Rückerstattung mehr geben. Die Steuerentlastung gilt nur für Gasöle – jeweils unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen. Ausgenommen von der Rückvergütung sind Biokraftstoffe oder Additive.

Der Antrag muss seit diesem Jahr komplett digital erfolgen. Der alte Papierantrag ist endgültig abgeschafft.

Wer das digitale Verfahren bisher noch nicht genutzt hat, sollte den Antrag nicht aufschieben. Allein das Finanzamt benötigt oft bis zu zehn Tage, um den nötigen Freischaltcode für Elster zuzuschicken.

Rentenbank öffnet ihr Programm „Liquiditätssicherung“ für Schäden durch die Afrikanische Schweinepest

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt alle landwirtschaftlichen Betriebe, die von den starken Einschränkungen innerhalb der Sperrzonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen sind. Dazu öffnet sie ihr Programm „Liquiditätssicherung“. Das Programm ermöglicht es Landwirtinnen und Landwirten, Darlehen zu „LR-TOP“-Konditionen aufzunehmen. Mit Laufzeiten von 4, 6 oder 10 Jahren können die Mittel für notwendige betriebliche Ausgaben genutzt werden. Antragsberechtigt sind alle Betriebe mit Sitz oder Flächen innerhalb von Sperrzonen, die einen auf die ASP zurückzuführenden Umsatz- und/oder Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen können.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Presseinformation.

Flutkatastrophe 2021

Anträge für Aufbauhilfen jetzt stellen! – Antragsfristen laufen aus

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Kreisverwaltung Ahrweiler weist auf die Antragsfrist für Aufbauhilfen für Landwirtschaft und Weinbau am 31.12.2024 hin. Antragsfristen für die Aufbauhilfen würden aufgrund der europarechtlichen Bestimmungen an diesem Termin enden. Zwar sei die Landesregierung im Gespräch mit der Eu-Kommission, um eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2026 zu ermöglichen – analog zu den Hilfen für Privathaushalte. Eine Zustimmung der Kommission sei jedoch noch nicht erfolgt. Durch die Flutkatastrophe wurden viele landwirtschaftliche und weinbauliche Flächen zerstört. Um den Wiederaufbau zu erleichtern und die Kosten abzumildern, können die Maßnahmen im Rahmen der Aufbauhilfe für Landwirtschaft und Weinbau gefördert werden. Hierzu zählt die Beseitigung der Schäden, die durch das Hochwasser, bzw. den Starkregen im Juli 2021 enstanden sind. Auf der Homepage Kreisverwaltung Ahrweiler www.kreis-ahrweiler.de werden die wichtigsten Fragen beantwortet und dort können auch die Anträge heruntergeladen werden. Anträge können bei Schäden an Flächen bei den jeweils zuständigen Kreisverwaltungen und für Schäden an Wirtschaftsgütern, wie Gebäuden, technischen Anlagen oder Vorräten beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel gestellt werden. Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Website des DLR Mosel zu finden. Hierfür kann folgender Kurzlink genutzt werden: https://t.ly/qtdv6