Anträge für Aufbauhilfen jetzt stellen! – Antragsfristen laufen aus
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Kreisverwaltung Ahrweiler weist auf die Antragsfrist für Aufbauhilfen für Landwirtschaft und Weinbau am 31.12.2024 hin. Antragsfristen für die Aufbauhilfen würden aufgrund der europarechtlichen Bestimmungen an diesem Termin enden. Zwar sei die Landesregierung im Gespräch mit der Eu-Kommission, um eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2026 zu ermöglichen – analog zu den Hilfen für Privathaushalte. Eine Zustimmung der Kommission sei jedoch noch nicht erfolgt. Durch die Flutkatastrophe wurden viele landwirtschaftliche und weinbauliche Flächen zerstört. Um den Wiederaufbau zu erleichtern und die Kosten abzumildern, können die Maßnahmen im Rahmen der Aufbauhilfe für Landwirtschaft und Weinbau gefördert werden. Hierzu zählt die Beseitigung der Schäden, die durch das Hochwasser, bzw. den Starkregen im Juli 2021 enstanden sind. Auf der Homepage Kreisverwaltung Ahrweiler www.kreis-ahrweiler.de werden die wichtigsten Fragen beantwortet und dort können auch die Anträge heruntergeladen werden. Anträge können bei Schäden an Flächen bei den jeweils zuständigen Kreisverwaltungen und für Schäden an Wirtschaftsgütern, wie Gebäuden, technischen Anlagen oder Vorräten beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel gestellt werden. Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Website des DLR Mosel zu finden. Hierfür kann folgender Kurzlink genutzt werden: https://t.ly/qtdv6