Seminar für Winzer – Raus aus der Komfortzone – neue Kunden kommen nicht von alleine!

Koblenz. Ausruhen auf dem bekannten Kundenstamm? Genügt das? Wer das verneint, kann Geld und Zeit sparen. Winzerinnen und Winzer, die sich weiterbilden und neue Kunden gewinnen möchten, sollten das Seminar mit Verkaufstrainer und Autor Sascha Bartnitzki am 18. März 2026 von 09:30 bis 16:00 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in Koblenz besuchen.

Bartnitzki erläutert Verkaufstechniken, wie Kniffe und Verkaufsrhetorik, das aktive Verkaufen und Vermarkten sowie Besonderheiten des Weinverkaufens und deren wirkungsvoller Einsatz. Warum die „WIE“ und „WAS“-Faktoren über den Verkaufserfolg bestimmen, zielgenaue Kundenansprache in der Vinothek, optimierte Fragetechnik und aktives Zuhören, also alles Wichtige von der Weinprobe zum Verkauf, werden von Sascha Bartnitzki vorgestellt.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 220 Euro und 310 Euro für Nichtmitglieder.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online über die BWV-Homepage.

Pflanzenschutzmittel Kartell – Klagephase eingeleitet

Koblenz. Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2020 Bußgelder in Millionenhöhe gegen Großhändler, die mit Pflanzenschutzmitteln handeln, verhängt. Hintergrund waren unzulässige Preisabsprachen, die im Zeitraum zwischen 1998 und 2015 zu höheren Preisen insbesondere bei den Endkunden als Verwender der Pflanzenschutzmittel geführt haben.

Insgesamt waren acht Großhändler von den Bußgeldern betroffen. Für Landwirte, die finanzielle Nachteile durch diese Preisabsprachen erhalten haben, gab es die Möglichkeit, sich im Rahmen von Sammelklagen zusammenzuschließen und die Ansprüche gebündelt geltend zu machen. Nach einer langjährigen Phase, in denen umfangreiche Vorbereitungen und Recherchen notwendig waren, wurden mittlerweile drei Klageverfahren bei den Landgerichten Kiel und Dortmund eingeleitet. In den Verfahren werden die Ansprüche mehrerer tausend Betriebe in dreistelliger Millionenhöhe geprüft. Nach Einschätzung der auf Kartellrecht spezialisierten Rechtsanwälte, die die Landwirte zur Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche vertreten, ist mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer zu rechnen.

Naturwiederherstellungsverordnung – BWV: Umweltministerium muss Gebietskulissen melden

Koblenz. Im Rahmen der Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung mussten die Bundesländer bis zum Herbst letzten Jahres gegenüber dem Bundesumweltministerium die vorhandenen Flächen und bisher umgesetzten Maßnahmen bzw. die künftig geplanten Gebietskulissen im Rahmen des Nationalen Wiederherstellungsplans melden. Bisher ist sowohl auf Bundesebene als auch in den meisten Bundesländern keine Transparenz über die gemeldeten Gebiete und Maßnahmen hergestellt worden.

Der stellvertretende BWV-Hauptgeschäftsführer Christian Altmaier hat in einem Schreiben an Staatssekretär Dr. Erwin Manz das rheinland-pfälzische Umweltministerium aufgefordert alle gemeldeten Daten dem BWV mitzuteilen. Darunter fallen alle gemeldeten Lebensraumtypen, sämtliche einzubeziehende Schutzgebiete sowie deren Flächenkulissen, Flächen in der Agrarlandschaft hinsichtlich Acker, Grünland und Wald, geplante Flächenkulissen für vorgesehene Instrumente, Maßnahmen, Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Verordnung und weitere von den Ländern übermittelte Daten zur Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans.

Altmaier wies deutlich darauf hin, dass die europäische Naturwiederherstellungsverordnung seitens der Landwirtschaft nach wie vor als kontraproduktiv für die inzwischen zu verzeichnenden Erfolge bei der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz angesehen werde. Der Berufsstand befürchte, dass trotz angekündigter Kooperation bei der nationalen Umsetzung, gravierende Spätfolgen, vergleichbar der Umsetzung der FFH-Richtlinie, drohen könnten. Spätere ordnungsrechtliche Schritte – Auflagen und Verbote – würden auch von Seiten der Umweltpolitik nicht ausgeschlossen, wenn künftige vorgegebene Ziele nicht erreicht würden. Darüber hinaus, befürchtet Altmaier, dass bei der Umsetzung eines Naturflächenbedarfsgesetzes und mit Vorkaufsrechten für Agrarflächen für den Naturschutz, in Verbindung mit großzügigen Budgets für den Flächenkauf, der Flächendruck weiter erhöht, der Pachtmarkt angeheizt und der Kampf um Flächen weiter verstärkt werde. Das habe eine Gefährdung der Zukunftsperspektiven unserer landwirtschaftlichen Betriebe zur Folge. In Anbetracht dessen halte der landwirtschaftliche Berufsstand nach wie vor eine Überarbeitung der EU-Naturwiederherstellungs-verordnung für dringend geboten.

Ab dem 27.02.2026 neue Erntehelfertarife der HanseMerkur Reiseversicherung

Koblenz. Zum 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung die sozialversicherungsfreie Beschäftigungsdauer für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Fortwirtschaft von bisher 70 Tagen auf 90 Tage erhöht. Diese Änderung bedingt u.a. auch Anpassungen bei der HanseMerkur Reiseversicherung für den Reiseschutz für Saisonarbeitskräfte.

Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Der Versicherungsschutz wird auf 123 Tage angepasst.
  • Wie bisher können Personen bis zum 70. Geburtstag versichert werden, die vorübergehend in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland tätig sind.
  • Die Prämien der Reise-Krankenversicherung (Basic- und Profi-Schutz) werden sowohl aufgrund der Dauer als auch der Entwicklung der medizinischen Kosten angepasst.
  • Die Reise-Haftpflichtversicherung und die Reise-Unfallversicherung bleiben in der Prämie unverändert.
  • Die Versicherungsleistungen bleiben insgesamt unverändert bei der Reise-Krankenversicherung (Basic- und Profi-Schutz) sowie der Reise-Sachversicherung (Haftpflicht- und Unfallversicherung).
  • Die Umstellung auf die neuen Produkte erfolgt zum 27.02.2026

Die Anmeldung der Saisonarbeitskräfte erfolgt unverändert hier per Online-Anmeldung im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes.

Erfolgreiche Social Media-Strategie für Direktvermarkter und Winzer

Koblenz. Am 9. März führt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) das Seminar „Erfolgreiche Social Media-Strategie für Direktvermarkter und Winzer“ durch. Zwischen 10:00 und 16:30 Uhr wird die bekannte Influencerin und Unternehmerin Jutta Zeisset in der BWV-Hauptgeschäftsstelle in Koblenz nach einer Zielgruppenanalyse, mit den Teilnehmern die Ziele für eine erfolgreiche Social-Media-Strategie besprechen.

Anschließend wird Frau Zeisset die Plattformwahl bearbeiten: „Welches Netzwerk eignet sich wofür und wie nutze ich es optimal?“ Darüber hinaus wird das Erstellen zielorientierter Beiträge durchgeführt. Dabei spielt die Zielgruppe eine besondere Rolle.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 170 Euro und für Nichtmitglieder 250 Euro inkl. Mittagessen.

Informationen und Anmeldungen: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online.

Alexander Schweitzer stellt sich den Fragen der Bauern und Winzer

Koblenz. Zur Landtagswahl am 22.3.2026 lädt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau den Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer nach Koblenz ein. Die BWV-Mitglieder haben damit Gelegenheit, ihre Fragen über die Zukunft des ländlichen Raumes, der Landwirtschaft und des Weinbaus in Rheinland-Pfalz persönlich an Schweitzer richten zu können.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer kommt am Donnerstag, den 26.02.2026 um 14:30 Uhr zum Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau nach Koblenz. Zusammen mit dem Präsidenten des Verbandes, Marco Weber, werden sie sich den Fragen im „Fishbowl-Format“ und somit „auf Augenhöhe“ stellen.

Hierzu sind Sie herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich schnell an. Die Plätze sind begrenzt. Ihre Fragen können Sie im Rahmen der Veranstaltung persönlich an die Gäste richten. Wenn Sie uns Ihre Frage mit der Anmeldung zusenden, werden wir diese den Kandidaten vorab zukommen lassen. Ihre Anmeldung und Ihre Frage senden Sie bitte an info@bwv-net.de, Telefon: 0261 9885 1311. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.

Wir rufen Sie dazu auf, am 22.3.2026 Ihre Stimme abzugeben und sich aktiv an der Landtagswahl zu beteiligen: Demokratie lebt vom Mitmachen. Stärken Sie mit Ihrer Stimme den ländlichen Raum, die Landwirtschaft und den Weinbau in Rheinland-Pfalz.

Agrarfinanztagung – Den Betrieb langfristig ausrichten – Fallstricke kennen und beachten

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führt gemeinsam mit der Deutschen Kreditbank (DKB) am 04. März 2026 von 10:00 bis 16:00 Uhr in der Rotunde der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Seminar „Den Betrieb langfristig ausrichten – Fallstricke kennen und beachten“ durch.

Bernd Werzinger und Andy Pohle von der DKB und Eckart Schlamann, entra Hof Schlamann GmbH & Co., werden über „Unternehmensfinanzierung“, „Projektfinanzierung und Betriebsentwicklung“, „Kooperation und betriebliche Entwicklung“, „Entwicklungsszenarien – was benötigen die Betriebsleiter?“, „Wie verhält man sich in Kooperationen?“ und „Wie muss ein Betrieb langfristig ausgerichtet werden?“ sprechen und mit den Teilnehmern diskutieren.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 80 Euro und für Nichtmitglieder 150 Euro inkl. Mittagessen. Informationen und Anmeldungen: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online über die BWV-Homepage.

Aktueller Umgang mit der Düngeverordnung

Koblenz. Viele Betriebsleiter sind durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich des praktischen Umgangs mit den Düngevorgaben verunsichert. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau macht daher darauf aufmerksam, dass zwar die allgemein gültigen Vorschriften der Düngeverordnung in Kraft bleiben, jedoch die im Antragsjahr 2025 festgestellten Verstöße in „Roten Gebieten“ im Rahmen der Konditionalität nicht sanktioniert werden. Auch fachrechtliche Verfahren zu solchen Verstößen werden zunächst nicht weiterverfolgt.

Das bedeutet aber auch, dass das Fachrecht zur Düngung unangetastet bleibt, die zusätzlichen Auflagen in den Roten Gebieten werden vorerst nicht weiterverfolgt. Die gute fachliche Praxis, wie z.B. das Düngen nach Entzug, gilt weiterhin, ein Aussetzen der Reduzierung der N-Düngung um 20 Prozent unter Entzug wird aber zurzeit toleriert. Das Ausbringen organischer Düngemittel auf morgendlich gefrorenem Boden bei anschließendem Auftauen wird derzeit sehr kontrovers diskutiert. Verschiedene Bundesländer legen diesen Bereich der Düngeverordnung unterschiedlich aus, wodurch Unsicherheiten bei den Anwendern entstehen. Dem BWV sind bisher keine Sanktionen bekannt geworden, sofern ein verantwortungsvoller Umgang unter Berücksichtigung des Bodenschutzes mit organischen Düngemitteln bei am Morgen gefrorenen Böden mit anschließendem Tauwetter belegt werden kann.

Mitgliederversammlung wählt Andreas Struth einstimmig zum neuen Vorsitzenden

Bogel. Ein eindrucksvolles Bild zeigte sich der Versammlungsleitung der jüngsten Mitgliederversammlung des Kreisbauern- und Winzerverband Rhein-Lahn, als rund 100 Mitglieder ihre Abstimmungskarten in die Luft hielten und damit volle Unterstützung für einen Neuanfang signalisierten. Andreas Struth wurde einstimmig als Vorsitzender gewählt und bildet mit seinen Stellvertretern Martin Dittmar und Markus Rehkop nun ein starkes Team für Rhein-Lahn, das auch gleich mit Aktivitäten loslegt.

Bereits im Juni wird der Kreisverband den Menschen zeigen, wie bedeutend Landwirtschaft und Weinbau im Rhein-Lahn-Kreis sind. Am 21. Juni findet in Naststätten wieder der „Tag der Landwirtschaft“ statt. Neben einem Bauernmarkt, Tier- und Landmaschinenschauen, wird es umfangreiche Informationen rund um Landwirtschaft, Wald und Wild geben. Gemeinsam mit den LandFrauen und der Landjugend wird die neue Mannschaft diese Großveranstaltung stemmen. Bereits zwei Tage früher, am 19. Juni findet als Auftakt das „ZeltBeben“ statt, eine Party der Landjugend im Rhein-Lahn-Kreis.

Mit diesem verheißungsvollen Engagement will der neue Kreisvorstand wieder die starke Stimme des Berufsstandes sein. Unterstützt wird er dabei von der Kreisgeschäftsstelle in Niederwallmenach, deren Fortbestand auch der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, thematisierte. Denn mit einem Nachfolger für den langjährigen Kreisgeschäftsführer Armin Geisel zeige der Landesbauernverband mit Sitz in Koblenz, dass ihm auch der Rhein-Lahn-Kreis wichtig ist. Martin Buschfort hat am 01. Februar seine Arbeit als neuer Kreisgeschäftsführer aufgenommen. Zusammen mit Sabine Schwarz ist er fortan seitens des Hauptamtes für alle Mitglieder und Vorstandsmitglieder Ansprechpartner. Mit dem starken Zusammenhalt und der Einigkeit sollen auch neue Mitglieder für den Kreisverband gewonnen werden.

Die politische Situation der Bauern und Winzer in Rheinland-Pfalz, Deutschland und Europa beleuchtete Weber ausführlich. Mit Blick auf den Weinbaupräsidenten des Mittelrheins, Heinz-Uwe Fetz, erläuterte er zentrale Forderungen des Berufsstandes. Die richtigen Rahmenbedingungen, gerade auch beim Mindestlohn und bei den Freihandelsabkommen seien notwendig, um Landwirtschaft und Weinbau am Mittelrhein und im Rhein-Lahn-Kreis Perspektiven zu eröffnen. Gerade mit Blick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 bekräftigte Weber, dass es gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle Betriebe in der EU geben müsse. Länderspezifische Alleingänge gelte es zu verhindern. Das Mercosur-Abkommen zeige überdies, dass bei Freihandelsabkommen unterschiedliche Qualitätsstandards akzeptiert würden. Die heimischen Landwirte gerieten damit allerdings unter Druck, da sie mit ihren Standards gegenüber den in Südamerika erzeugten Produkte nicht mithalten könnten. Auf dieser Seite des Ozeans werde alles bis ins kleinste Detail dokumentiert, derweil auf der anderen Seite ganz andere Qualitätsstandards greifen würden, von deutlich weniger Bürokratie ganz zu schweigen.

Neben den Themen Grünlandkartierung und Düngeverordnung sprach der BWV-Präsident auch das Thema Wolf an. Weite Teile von Rheinland-Pfalz stünden vor einer gewaltigen Herausforderung, die auch die Tierhaltung in Frage stelle. Ohne eine Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz und die Möglichkeit rechtssicher Problemwölfe durch Jäger entnehmen zu können, werde es dem Berufsstand mehr und mehr erschwert, ihre Tiere auf den Weiden zu halten. Dabei bedürfe es keines „Bürokratiemonsters“ und keine komplexen Vorgaben, unter denen ein Wolf geschossen werden könne. Jäger müssten ermächtigt werden, in der ihnen übertragenen Verantwortung im Interesse von Natur- und Tierschutz handeln zu können.

Bitte melden Sie sich bei Problemen mit der Einspeisevergütung beim BWV

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau macht darauf aufmerksam, dass es massive Probleme bei der Auszahlung von Einspeisevergütungen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere an PV-Anlagenbetreiber geben kann. Das kann an einer IT-Umstellung, Personalmangel und an einem Anstieg der Anschlussanfragen liegen. Die Zahlungen können sich daher teilweise um Monate verzögern.

Der BWV bittet die Betroffenen ihre Probleme, bzw. Erfahrungen mit ihrem Netzbetreiber mitzuteilen. Bitte nutzen Sie hierfür den BWV-E-Mailkontakt info@bwv-net.de. Ihre Mitteilungen werden vertraulich behandelt. Sie dienen aber bei der Zusammenstellung von Argumentationen des BWV gegenüber den jeweiligen Netzbetreibern. Gerne können Sie auch ein Formular über folgenden Link nutzen: Formular über die Erfahrungen mit Netzbetreibern

Der BWV empfiehlt, bei ausbleibenden Zahlungen den Netzbetreiber schriftlich zu informieren. Außerdem kann der Betreiber unter Fristsetzung angemahnt werden. Die Einspeisevergütung ist regelmäßig nicht verloren, wird aber zeitverzögert ausgezahlt. Betroffene sollten den Schriftverkehr dokumentieren und bei anhaltenden Problemen die Schlichtungsstelle Energie oder die Bundesnetzagentur kontaktieren.