Grußwort zum Jahreswechsel – Gemeinsam sind wir stark

Liebe Bäuerinnen und Bauern,
Winzerinnen und Winzer,

wir Landwirte und Winzer werden tagtäglich durch eine riesige Zahl und enorme Vielfalt an Anforderungen, Auflagen und Vorschriften belastet. Die in den Betrieben erforderlichen Dokumentationen und Datenerhebungen fordern Zeit und kosten Geld. Zusätzlich ist die mentale Belastung durch die Vielzahl der unterschiedlichen, zum Teil widersprüchlichen und fachlich unsinnigen Vorschriften, aber auch durch die Kontrollen oder Audits durch Dritte, enorm. Die Energie der Bauern und Winzer wird davon aufgezehrt.

Wie wäre es, wenn Landwirte und Winzer wieder mit aller Kraft das tun könnten, was sie am besten können? Nahrungsmittel vom Acker, im Stall und in Obstbaumkulturen erzeugen, besondere Weine kreieren und vermarkten, Tiere großziehen und ihre Leistungsfähigkeit bei Milch und Fleisch durch gute Futterqualität und gute Haltungsbedingungen fördern und ganz nebenbei die Kulturlandschaft pflegen? Es wäre fast wie im Bilderbuch. Einfach, beschaulich und zufriedenstellend. Doch aus der Traum! Der Berufsstand wird gegängelt, kontrolliert, durch globale Handelsabkommen mit geringeren Standards vor den Kopf gestoßen, durch Vorschriften von der Aussaat bis zur Vermarktung beengt und von der Geburt eines Nutztiers bis über dessen Tod hinaus überwacht. Ein Schwarm von Wegweisern sagt denen, die ihr Fach von der Pike auf gelernt haben, was sie zu tun und zu lassen haben. Das muss aufhören!

Seit 2017 wurden alleine 174 neue bundesrechtliche Vorgaben für unseren Wirtschaftszweig „Land-, Forstwirtschaft und Fischerei“ erlassen, während nur 17 abgeschafft und 25 Vorgaben vereinfacht wurden. Diese Zahlen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken nach den Bürokratiekosten in der Landwirtschaft im Bundestag im November mitgeteilt. Der berufsständische Kampf gegen die Bürokratie und fachlich unsinnige Vorschriften ist vergleichbar mit dem Kampf gegen die vielköpfige Hydra, bei der zwei Köpfe nachwachsen, wenn ein Kopf abgetrennt wird. Trotzdem wird der Verband nicht aufhören, gegen neue, unsinnige Vorschriften zu kämpfen. Niemand sonst macht das tagtäglich für Sie – nur der Bauern- und Winzerverband.

Neben der Bürokratie erleben wir auch die Reduzierung und Streichung von finanziellen Unterstützungen, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte und Winzer gegenüber ihren Kollegen in angrenzenden EU-Staaten nachhaltig verschlechtern. Die Reduzierung der Agrardieselsteuerrückvergütung ist nur ein Beispiel von vielen und der Plan der Ampel, sie komplett zu streichen, hat das Fass im Winter 2023/24 zum Überlaufen gebracht.

Es war nicht diese eine Entscheidung, die die Landwirte auf die Straße getrieben hat. Es waren das ständige Misstrauen einem gut ausgebildeten Berufstand gegenüber, das ständige Besserwissen, die Benachteiligung durch schärfere Auflagen und die ständige Bevormundung. Seither verging kein politisches Gespräch, in dem der Verband nicht eingefordert hat, die Benachteiligungen der deutschen Landwirtschaft rückgängig zu machen und das Gespräch mit der Landwirtschaft zu suchen. Wir haben Respekt verdient und ihn tatsächlich auch von der Bevölkerung und auch anderen Wirtschaftszweigen bekommen. Aber wir müssen uns weiter mit Argumenten und Penetranz auf demokratischer Grundlage wehren! Eine neue Bundesregierung muss uns in unserer Wettbewerbsfähigkeit stärken und nicht schwächen. Das gilt auch beim Pflanzenschutz und bei der bedarfsgerechten Düngung, bei den Tierschutzvorgaben, bei der Nutzung von Biomasse zur Stromproduktion und der Sicherung der Grünlandbewirtschaftung durch Weidetiere. Unsere qualitativ hochwertigen, unter Beachtung von Standards beim Tier-, Arten-, Boden-, Arbeits- und Klimaschutz etc., erzeugten Produkte, müssen auch auf dem globalen Markt bestehen können. Das gilt ebenfalls beim Abschluss von Handelsabkommen.

Die Landwirtschaft produziert nämlich viel mehr als Nahrungsmittel. Sie produziert auch Kulturlandschaft und ist damit Grundlage für den Tourismus in der Region. Sie produziert außerdem das Gemeinschaftsgefühl im ländlichen Raum. Sind es doch oft Landwirte und Winzer, die den Maibaum oder den Weihnachtsbaum aufstellen, in den örtlichen Vereinen und der Feuerwehr aktiv sind und bei Dorffesten für die kulinarischen Genüsse sorgen. Dieses Engagement ist auch ein Garant für ein demokratisches Miteinander in den Dörfern und im ländlichen Raum. Daran werden wir alle Politiker erinnern, egal ob sie in der neuen Regierung Verantwortung tragen oder nicht.

Wir sind in Brüssel, Berlin und in Mainz für Sie! Wir werden weiter für Sie und Ihre Familien eintreten, gegen unsinnige, kräftezehrende Auflagen aufstehen und für faire Rahmenbedingungen kämpfen, damit Sie und Ihre Familie auch in Zukunft den schönsten Beruf, den es gibt, ausüben können – Landwirt oder Winzer zu sein.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest, ein gutes und gesundes neues Jahr und viel Erfolg bei Ihrer Arbeit im Betrieb. Seien Sie stolz auf das, was Sie täglich schaffen und erschaffen – Nahrungsmittel, Kulturlandschaft und Demokratie im ländlichen Raum.

Marco Weber
Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau

Obstbauern benötigen in der Politik Entscheidungen mit Sachverstand

 

Klein Altendorf. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hatte am 13. Dezember zur traditionellen Rheinisch-Nassauischen Obstbautag ins Forum des Campus Klein-Altendorf bei Rheinbach eingeladen. Der Einladung waren rd. 80 Obstbauern, Politiker und Berate gefolgt.

In seiner Begrüßung sprach sich Prof. Dr. Ralf Pude für mehr wissenschaftliche Entscheidungen in der Politik aus. Sein Institut erarbeite beispielsweise im Bereich „Nachwachsende Rohstoffe in der Landwirtschaft“ Ergebnisse, die alternative Bewirtschaftungsmöglichkeiten eröffneten.

BWV-Präsident Marco Weber bestätigte dies. Er selbst habe in seinem Betrieb einige alternative Kulturen ausprobiert. Bisher habe er immer viel Freude an seinem Beruf gehabt, aber nun stehe der Berufsstand an einer „Bordsteinkante“, an der sowohl der Berufsstand als auch die Politik aufpassen müssten, um nicht die Bodenhaftung zu verlieren, und die Landwirte somit ihre Freude am Beruf. Landwirte und Winzer müssten sich mit Bürokratie, aber auch Wetterrisiken auseinandersetzen. Hier könne die Politik tatkräftig helfen, um den Menschen in den Grünen Berufen ihre Freude an ihrer Berufung zu erhalten, so Weber. Daher müsse in Rheinland-Pfalz während der kommenden GAP-Periode die Ernteversicherung auch für die Obstbaubetriebe vollumfänglich unterstützt werden. Ein Landesprogramm müsse gerade für die bisher nicht berücksichtigten Obstbaubetriebe angeboten werden. Er freue sich darüber, dass in Rheinland-Pfalz ein Antrag zur Bezuschussung einer Mehrgefahrenversicherung auf den Weg gebracht worden sei, so der BWV-Präsident.

Während der Kundgebung anlässlich der Umweltministerkonferenz Ende November in Dernau sei der Pflanzenschutz ein zentrales Thema gewesen. In diesem Zusammenhang dankte Weber der EU-Abgeordneten Christine Schneider, die bisher immer einen kühlen Kopf bewahrt und sich für wirtschaftliche Themen eingesetzt habe, obwohl sie gegen große Widerstände habe ankämpfen müssen. Sie habe mit ihrem Einsatz im EU-Parlament wesentlich zur Ablehnung der Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) beigetragen. Diese Verordnung hätte viele Betriebe in Deutschland zerstört.

Weber forderte die Politik auf, nach den kommenden Bundestagswahlen am 23. Februar Agrarpolitik für die Landwirtschaft und nicht gegen sie zu betreiben. „Weniger ist oft mehr. Politischer Aktionismus schadet den Betrieben. Auch auf europäischer Ebene muss endlich der Rückwärtsgang eingelegt werden. Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRL) trägt allerdings nicht dazu bei, das Vertrauen in die Politik zu stärken.“

Der Deutsche Bauernverband werde gerade gegenüber der Politik sehr deutlich darlegen, welche negativen Entwicklungen unbedingt gestoppt werden müssten. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe offensichtlich nicht verstanden, was die Landwirtschaft benötige. Es müsse das Ziel der verantwortlichen Politiker sein, die Menschen in ihren Berufen zu motivieren und nicht zu bremsen.

Weber bot der EU-Abgeordneten und parlamentarischen Geschäftsführerin Christine Schneider seine Unterstützung an. Er sei auch bereit, gemeinsam mit seinen Berufskollegen nach Brüssel zu fahren, wenn sie Unterstützung benötige.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Obstbau, Norbert Schäfer, kann das langsame und schwerfällige Arbeiten der Bundesregierung nicht verstehen. Erst im Juli habe Deutschland bei der EU Hilfen für die landwirtschaftlichen und weinbaulichen Frostschäden beantragt, viel später als viele andere Mitgliedstaaten der EU. Am Ende würden dennoch über 46 Mio. € an die betroffenen Betriebe ausgeschüttet. Neben einer künftigen staatlichen Unterstützung der Risikoabsicherung für Obst- und Gemüsebaubetriebe müssten auch bürokratischer Hemmnisse beim Aufbau von Schutzanlagen im Obstbau abgebaut werden.

Er sei wütend über die dauernden Diskussionen über den Mindestlohn. Dieser sei schon bei der letzten Wahl thematisiert worden und nun schon wieder. Hier müsse die Politik gebremst werden, weil einzelne Staaten nicht einseitig diese Löhne erhöhen könnten, ohne verschiedene Wirtschaftszweige schwer zu schädigen.

Anwendungsverbote von Pflanzenschutzmitteln sind widersinnig

Invasive Schädlinge breiteten sich dramatisch aus, so Schäfer. Gleichzeitig fehlten passende Pflanzenschutzmittel. „Chemische Pflanzenschutzmittel werden weiterhin benötigt, um riesige Indikationslücken zu verhindern.“ Notfallzulassungen seien keine Dauerlösungen. Es sei vielmehr sehr bedenklich, dass viele Schadinsekten nicht mehr mit regulär zugelassenen Pflanzenschutzmitteln bekämpft werden könnten.

Den Menschen, auch den Entscheidern in der Politik, müsse wieder deutlicher dargelegt werden, dass jede verlorene Obstbaufläche die Artenvielfalt verringere. Auch ein Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten sei völlig widersinnig. Er bat den Berufsstand, wieder aktiv zu werden, wenn abermals Initiativen gegen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln losgetreten würden.

Schäfer dankte der rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsverwaltung, die die Pachtverträge für das Dienstleistungszentrum in Klein-Altendorf für fünf weitere Jahre verlängert habe. Dies sei ein gutes Zeichen für die Obstbaubetriebe in Rheinland-Pfalz.

Christine Schneider, parlamentarische Geschäftsführerin im Europaparlament, kritisierte das Fehlen einer praktikablen Mehrgefahrenversicherung für Obstbaubetriebe scharf. Sie habe Staatssekretär Andy Becht bereits angeschrieben, der aber auf die schwierige Finanzierung der Unterstützungsmaßnahmen hingewiesen habe. Sie sei aber erfreut, dass eine solche Finanzierung nun auf den Weg gebracht worden sei und die Obstbaubetriebe in naher Zukunft mit entsprechenden Angeboten aus der Versicherungswirtschaft rechnen könnten. Schließlich seien die Betriebe in Notsituationen dann nicht mehr auf die Politik angewiesen.

Bauernproteste haben Wirkung gezeigt

Die Bauernproteste in Deutschland und Europa haben Wirkung gezeigt, ist die Abgeordnete überzeugt. Ohne die Demonstrationen hätte es verpflichtende Flächenstilllegungen gegeben. Die Pflanzenschutzpolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik würden deutlich landwirtschaftsfreundlicher diskutiert. Die Demonstrationen hätten zu deutlich mehr Diskussionen in den zuständigen politischen Gremien um die Zukunft der Landwirtschaft geführt. Nun gelte es, die Finanzierung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik festzulegen.

Sie halte nichts von Verboten und Auflagen, sondern vielmehr von Anreizen, so Schneider. Bürokratische Maßnahmen und Dokumentationspflichten müssten reduziert werden. Eine wesentliche Hürde sei aber die deutsche Gründlichkeit. Die Angst vor Vertragsverletzungsverfahren sei gerade in Deutschland übermächtig. Dabei werde überall über Dokumentationspflichten und lange Genehmigungsverfahren geklagt. „Unsere Nachbarn haben eine deutlich andere Denkweise. Während wir eine ängstliche Vollkaskomentalität ausleben, bedeutet Freiheit für unsere Nachbarn das Wahrnehmen von Eigenverantwortung. Das beinhaltet zwar höhere Risiken, ermöglicht aber auch mehr Chancen“, so die Europaparlamentarierin.

Die Landwirtschaft sei in den verschiedenen Staaten der EU unterschiedlich ausgerichtet. Unterschiedliche Kulturen bedeuteten auch unterschiedliche Anforderungen. So hätten beispielsweise Flächenbeihilfen in Rumänien einen völlig anderen Stellenwert als in Deutschland. Das Problem im Parlament sei aber, Mehrheiten zu erzielen. Daher müsse Deutschland deutlich definieren, was abgesichert werden müsse und wie es zu finanzieren sei. Beispielsweise habe Deutschland den Bereich Digitalisierung bisher sehr „stiefmütterlich“ behandelt. Hier bestehe dringender Nachholbedarf. Eine weitere sehr wichtige Rolle in der EU-Agrarpolitik werde künftig das Wasser spielen. Die neue EU-Kommission wolle mit dem Berufsstand zusammenarbeiten, um Agrarprogramme zu erarbeiten. Dabei werde der Agrarhaushalt sicherlich nicht mit frischem Geld ausgestattet. Es sei schon ein Erfolg, die Mittel in der bisherigen Höhe zu erhalten. Sollte aber eines Tages die Ukraine Mitglied der Europäischen Union werden, werde die Flächenprämie nicht zu halten sein.

Europa besitze die ertragreichsten Flächen der Welt. Die Einführung einer Flächenstilllegung habe sie daher sehr geärgert, so Schneider. Ziel der Agrarpolitik müsse es auch in Zukunft sein, die Ernährungsgrundlage der europäischen Bevölkerung zu sichern. Die Mindestlohndiskussion konterkariere dabei wichtige Ziele, vor allem die der Sonderkulturbetriebe. Sie selbst sei nie Anhängerin eines Mindestlohns gewesen. Die Landwirtschaft habe nun einmal das Problem, Saisonarbeitskräfte aus Niedriglohnländern einstellen zu müssen. Es gebe schließlich Gründe für die niedrigen Löhne, nicht nur in der Landwirtschaft, sondern z. B. auch in der Gastronomie. Dabei stehe Deutschland in Konkurrenz mit Staaten, die noch nicht einmal einen Mindestlohn auswiesen, wie z. B. Italien, so Schneider.

Die Diskussion um die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kritisierte Schneider als zu ideologisch. Die SUR habe nichts mit der Realität gemein gehabt. Grundlegend problematisch sei, dass in der EU Pflanzenschutzthemen im EU-Umweltausschuss diskutiert würden. Hier würden die Entscheidungen zu diesem Thema getroffen. Das sei ein strukturelles Problem, das so nicht weiter bestehen dürfe. Die dort diskutierten Einsparziele an Pflanzenschutzmitteln müssten unbedingt die bisher erzielten Einsparungen berücksichtigen.

Schneider kritisierte die deutschen Zulassungsbehörden, die zu langsam und gegenüber der EU nicht fristgerecht arbeiteten. Die Bundesrepublik liefere ihre Stellungnahmen an die EU grundsätzlich zu spät ab. Deutsche Unternehmen beantragten in Deutschland kaum mehr Zulassungen für neue Pflanzenschutzmittel, wohl aber im Ausland, und würden diese anschließend importieren. Ziel müsse es aber sein, die Zulassung in Deutschland wieder attraktiver zu gestalten. Grundsätzlich seien in anderen EU-Staaten zugelassene Pflanzenschutzmittel auch in Deutschland zuzulassen. Deutsche Blockaden seien nicht zu tolerieren. Auch müsse die Forschung gefördert werden, um das Potenzial der Pflanzenschutzeinsparungen besser ausschöpfen zu können.

Die Diskussion um neue Züchtungsmethoden werde in Deutschland zu ideologisch geführt, sagte Schneider. CRSPR/CAS müsse endlich zugelassen werden. Hier gehe es lediglich um die Beschleunigung von Züchtungsmethoden. Fakten und wissenschaftliche Ergebnisse müssten Entscheidungen beeinflussen. Ideologien hätten hier nichts verloren. Als Beispiel nannte Schneider die Glyphosat-Diskussion. Umweltorganisationen hätten es verstanden, die öffentliche Stimmung für sich zu gewinnen und zu steuern. Hinzu komme, dass die Einflussnahme der Politik durch NGOs enorm sei. Es sei aber nicht in Ordnung, dass gerade diese NGOs auch noch staatlich gefördert würden, während sie gleichzeitig die Mitglieder der Parlamente beeinflussten.

Am Ende ihrer Rede betonte die Politikerin, dass alle 27 Mitgliedsstaaten nun gemeinsame Ziele formulieren müssten. Dabei seien Kompromisse unerlässlich. Der neue Agrarkommissar Christophe Hansen müsse sich dabei auch mit dem Umweltkommissar auseinandersetzen. Die immerwährende Polarisierung von Themen müsse endlich aufhören. Dies würde auch den Landwirten und Winzern helfen.

Der Vorsitzende des Kreisbauern- und Winzerverbandes Ahrweiler, Franz-Josef Schäfer, kritisierte, dass grundsätzlich ein Boden-Monitoring diskutiert werde. Schon heute befänden sich Spitzenböden in Roten Gebieten. Ein zusätzliches Boden-Monitoring würde die Bewirtschaftung der Flächen unmöglich machen. Er sehe die Gefahr, dass sich viele Betriebe verabschiedeten. Es werde ja bereits heute kaum mehr investiert.

BWV-Vizepräsident Walter Clüsserath ergänzte, dass die Betriebsprämie in seinem Kreis ca. 80 % des Einkommens der Betriebe ausmache. Die Prämie werde also auch weiterhin dringend benötigt. Ebenfalls forderte Clüsserath, dass die zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln endlich umgesetzt werden müsse. Die deutschen Alleingänge müssten endlich ein Ende finden. Als Winzer müsse er feststellen, dass sich mit steigendem Mindestlohn die Arbeit eines Betriebs kaum mehr rechne. Hier müsse dringend eine Reform für Saisonarbeitskräfte angedacht werden. Ansonsten könnten deutsche Produkte beispielsweise nicht mit spanischen konkurrieren, wenn in Spanien der Mindestlohn nur 6,55 € betrage. Auch müsse der Steillagenzuschuss für Winzer, der seit vielen Jahren nicht mehr angehoben worden sei, deutlich erhöht werden. Dabei dürfe nicht vergessen werden, dass in den Weinbauregionen gerade der Weinbau maßgeblich für den Tourismus verantwortlich sei. „Ohne Weinbau kein Tourismus“, so Clüsserath. Er betonte abschließend, dass die Landwirtschaftsverbände die größten Umweltschutzverbände seien und nicht irgendwelche NGOs.

Obstbauer Bruno Müller hat die Anzahl seiner Saisonarbeitskräfte mittlerweile halbiert, weil er deren Löhne kaum mehr erwirtschaften kann. Er bat Christine Schneider, ihren Einfluss auf ihre Kollegen in der Bundesregierung zu nutzen, um hier Sonderregelungen für die Landwirtschaft zu erzielen.

Schneider appellierte an den bäuerlichen Berufsstand, verstärkt politische Verantwortung zu übernehmen. Es sei ein Grundübel in nahezu allen Parlamenten, dass zu wenig landwirtschaftlicher und weinbaulicher Sachverstand vorhanden sei. Somit hätten gerade die NGOs ein relativ leichtes Spiel, ihre Überzeugungen durchzusetzen. Außerdem müsse endlich ein Umdenken in der deutschen Gesellschaft erfolgen. Es sei wichtig, überwiegend heimische Produkte zu kaufen und zu verzehren. In Frankreich oder Italien biete der Handel z. B. keinen deutschen Wein an. Die Denkweisen und Mentalitäten seien dort sehr national geprägt. Es sei zwingend notwendig, auch in den Kindertagesstätten und Grundschulen mit einem viel regionaleren Ansatz aufzutreten. Die Kinder müssten verstehen, welche Zusammenhänge es zwischen regionalen Produkten, Kulturlandschaften und den hier lebenden Menschen gebe. Durch den Wegfall der SUR seien Pflanzenschutzmittelanwendungsverbote in Schutzgebieten vom Tisch. Ein solches Verbot mache ohnehin keinen Sinn. Sie gehe davon aus, dass solche Verbotsansätze auch nicht mehr geplant würden, so Schneider. Jetzt sei es wichtig, junge Menschen im Berufsstand zu etablieren. Sie müssten die Chance haben, mit ihren Betrieben neue Produkte und Techniken zu prüfen und zu experimentieren. In Anbetracht der desolaten Preissituation im Weinbau werde aktuell ein Rodungsprogramm diskutiert.

EU muss faire Konkurrenz ermöglichen

BWV-Präsident Marco Weber kritisierte die unterschiedlichen Vorgaben innerhalb der EU. Die Pflanzenschutzsachkunde und Pflanzenschutzgerätekontrolle müssten überall in Europa gleich verpflichtend sein. Das gleiche gelte auch für Auflagen, wie z. B. bei der Ausbringung organischer Wirtschaftsdünger. Die Betriebe müssten sich nun einmal mit der Konkurrenz auseinandersetzen. Sie müssten die Möglichkeit erhalten, in einer Konkurrenzsituation bestehen zu können. Der Deutsche Bauernverband und die Landesbauernverbände seien eine starke Berufsvertretung, die auch in Brüssel Tag für Tag Kontakt mit den Entscheidungsträgern in der EU halte. Hier müssten die Weichen für mehr Gerechtigkeit und Konkurrenzfähigkeit gestellt werden. Die Jugend sei durchaus bereit, im Berufsstand mitzuarbeiten. Er selbst habe in seinem Landkreis eine Landjugendgruppe gegründet, die nunmehr 150 Mitglieder umfasse. Alle seien willkommen, um in den Gremien des bäuerlichen Berufsstands mitzuarbeiten.

In der weiteren Diskussion bat Obstbauer Tim Kreuter Christine Schneider nicht darin nachzulassen, sich für eine bessere Pflanzenschutzmittel-Zulassung einzusetzen. Die zur Zeit häufig angewandte Notfallzulassung sei für ihn als jungen Obstbauer keine verlässliche Option.

Am Ende der Veranstaltung erläuterte Dr. Christian Kaiser, Bezirksdirektor der Vereinigten Hagel, die aktuellen Angebote einer Elementarschadensversicherung. Die Vereinigte Hagel versichere Hagel, Sturm, Starkregen und Frost. Basis sei bei allen Versicherungsangeboten immer der Hagelschutz. Eine Versicherung könne nie den vollen Schaden ausgleichen, aber dennoch für Sicherheit sorgen.

Starkfröste seien aktuell ein schwer kalkulierbares und teures Risiko. So habe es in 2024 in jeder weinbaubetreibenden Gemeinde Frostschäden gegeben. Insgesamt seien ca. 11.700 ha geschädigt worden. Die Schadenssumme habe insgesamt ca. 84 Mio. € betragen. Problematisch seien der frühe Vegetationsbeginn und die dennoch späten letzten Frosttage. Diese Termine überschnitten sich immer öfter.

Um attraktive Versicherungen anbieten zu können, sei dringend eine attraktive Förderung notwendig. In Deutschland dürften maximal 50 % der Prämie gefördert werden, in Frankreich hingegen 65 %.

Während der Rheinisch-Nassauischen Obstbautagung wurden alle wichtigen Punkte, die die Obstbaubetriebe in Rheinland-Pfalz betreffen, diskutiert und Anregungen sowie Forderungen an politisch verantwortliche Personen weitergegeben. Alle Beteiligten zeigten sich zufrieden über den fachlichen und inhaltlichen Austausch.

Echter Politikwechsel notwendig

Kernanliegen des Deutschen Bauernverbandes zur Bundestagswahl 2025

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellt der Deutsche Bauernverband seine politischen Forderungen zur praxistauglichen Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft vor. In zehn Kernanliegen beschreibt der Verband die aus seiner Sicht notwendigen Maßnahmen, um in der kommenden Legislaturperiode die zentralen Herausforderungen der deutschen Landwirtschaft wirksam zu adressieren.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert deutliche Veränderungen für die kommende Legislaturperiode: „Was unsere Landwirtschaft jetzt braucht, ist ein echter Politikwechsel! Wir benötigen Wettbewerbsgleichheit in Europa, ohne nationale Alleingänge, und endlich einen wirksamen Bürokratieabbau für unsere Betriebe sowie Planungssicherheit. Ernährungssicherheit – insbesondere in diesen unsicheren Zeiten – ist nur möglich mit den richtigen politischen Rahmenbedingungen für eine starke und wettbewerbsfähige heimische Landwirtschaft.“ Zu den vielfältigen Kernanliegen zählt unter anderem die Forderung nach der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt durch ein umfassendes Bürokratieentlastungs- und Wettbewerbsstärkungsprogramm mitsamt einer tragfähigen Lösung beim Agrardiesel. Weitere Forderungen umfassen ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der deutschen Tierhaltung und die Stärkung der ländlichen Räume durch unternehmerische Freiräume und flächendeckende leistungsstarke Infrastruktur. Die kompletten Kernanliegen des Deutschen Bauernverbandes zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier: Deutscher Bauernverband e.V. – DBV-Kernanliegen Bundestagswahl 2025

Obstbau – Zukunft zwischen Politik und Klimawandel

Koblenz. Die Rheinisch-Nassauische Obstbautagung 2024 findet am 13. Dezember um 10 Uhr wieder auf dem Campus Klein-Altendorf 1 (Nord) statt. Die Landwirtschaft und insbesondere der Obstbau befinden sich im Spannungsfeld zwischen Politik und Klimawandel. Gerade das Jahr 2024 hat deutlich gemacht, wie anfällig der Obstbau für äußere Einflüsse jeglicher Art ist. Christine Schneider, Parlamentarische Geschäftsführerin im Europäischen Parlament und Mitglied in den Ausschüssen ENVI und AGRI wird in ihrem Vortrag über ihre Arbeit im Europäischen Parlament und ihren Einsatz für die Landwirtschaft und den Obstbau berichten.

Über Risikomanagement und tragbare Konzepte für Obstbaubetriebe wird Dr. Christian Kaiser, Bezirksdirektor der Vereinigen Hagelversicherung, sprechen. Gerade die Extremwettersituationen machen die Bestandsentwicklungen der Obstkulturen immer weniger planbar. Das wurde in diesem Jahr wieder einmal sehr deutlich. Christian Kaiser wird mögliche Wege und Konzepte darstellen.

Während der Eröffnung der Veranstaltung wird der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Obstbau, Norbert Schäfer, die wichtigsten Anliegen der Obstbauern in Rheinland-Nassau aufzählen und der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes, Marco Weber, wird über die aktuellen politischen Schwerpunktthemen berichten, die auch Einfluss auf die Arbeit der Obstbaubetriebe haben werden.

Zu dieser Tagung sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit den Referenten und anwesenden politischen Vertretern zu diskutieren.

Programm Rheinisch-Nassauische Obstbautagung 2024 neu

Weiteres E-Rechnung-Seminar: Was muss ich ab dem 01.01.2025 beachten?

BWV und Rhemo machen auf E-Rechnungs-Pflicht aufmerksam und informieren

Koblenz. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wurden neue Regelungen zur Einführung der E-Rechnung (elektronische Rechnung) verabschiedet. Was bedeutet das für landwirtschaftliche Unternehmen? Was müssen Betriebe bis wann umsetzen? Landwirte und Winzer müssen sich bis zum 01.01.2025 mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen. Alle Unternehmen mit wirtschaftlichen Kontakten zu weiteren Unternehmen (Business to Business) sind ab Januar verpflichtet E-Rechnungen empfangen, archivieren und verarbeiten zu können. Je nach Betriebsform bzw. Umsatz folgt bis zum 01.01.2028 die Pflicht solche Rechnungen ebenfalls selbst erstellen und versenden zu können.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bieten daher am 16.12., 17.12. um 9:00 Uhr in der BWV-Kreisgeschäftsstelle in Kirchberg, Denzer Lehmkaulen 1 und am 07.01., 08.01. um 9:00 Uhr in der BWV-Hauptgeschäftsstelle in Koblenz Informationsveranstaltungen an.

BWV und Rhemo raten allen landwirtschaftlichen Betrieben sich zeitnah mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls mit den jeweiligen Steuerberatern in Verbindung zu setzen. Bis zum 01.01.2025 muss ein Programm installiert werden, das den Empfang, die Archivierung und die Verarbeitung von E-Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen ermöglicht.

Die Online-Informationsveranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über Details zu informieren.

Umsetzsteuerpflicht für Jagdgenossenschaften

Jahressteuergesetz 2024 verlängert bestehende Ausnahmemöglichkeit

Koblenz. Die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) macht darauf aufmerksam, dass trotz aller politischen Unsicherheiten, die durch den Bruch der Ampelkoalition derzeit auf Bundesebene bestehen, inzwischen das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet wurde. Dieses enthält auch – wie bereits in den vergangenen Jahren – eine Verlängerung der Optionsfrist für Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit dem die Umsatzsteuerpflicht für diejenigen Körperschaften, die im Jahre 2015 von der so genannten „Optionsregelung“ gebrauch gemacht haben, verlängert wird. Die Verlängerung gilt wiederum für 2 Jahre, also zunächst bis Ende 2026.

Alle Jagdgenossenschaften, die schon im Jahr 2016 von der sogenannten Optionsregelung Gebrauch gemacht haben, können daher weiter die bisherige Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich jedoch, bei neu abzuschließenden Jagdpachtverträgen auf eine mögliche Umsatzsteuerpflicht hinzuweisen und dies bei den Vereinbarungen mit dem Jagdpächter unbedingt mit zu berücksichtigen.

BWV-Verbandsrat – Der DBV geht schlagkräftig der Bundestagswahl entgegen

Koblenz. Anlässlich der Verbandsratssitzung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau erläuterte Präsident Marco Weber die Folgen des Bruches der Ampelkoalition für die Bundespolitik und die Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz. Problematisch sei u.a. der für das Jahr 2025 nicht verabschiedete Bundeshaushalt. Er begrüße das baldige Stellen der Vertrauensfrage, zeitnahe Wahlen und danach schnellstmöglich eine arbeitsfähige und effiziente Bundesregierung. Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 sei bisher noch nicht verabschiedet worden. Eine Folge sei, dass kofinanzierte Programme nicht bedient werden könnten und die dafür vorgehenen Mittel gesperrt seien. Das gelte für landwirtschaftliche Förderprogramme genauso wie für Landeshaushalte. Die Folgen seien vielschichtig. Die Auszahlung der Flächenprämie zum Jahresende 2024 sei aber unangetastet möglich. Weiter erläuterte Weber die Auswirkungen des Austritts des FDP-Landesvorsitzenden und Bundesfinanzminister Volker Wissing für die FDP auf Bundes- und Landesebene.

Der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Gerald Dohme sprach im BWV-Verbandsrat über die Arbeit des landwirtschaftlichen Dachverbandes im politischen Berlin im Kontext der Verbands- und Strukturentwicklung. Er stellte zu Beginn seines Vortrages vor den Delegierten des Verbandsrates fest, dass der DBV über 18 Landesbauernverbände, die Mitglied im DBV seien und damit etwa 250.000 Bauernfamilien in 375 Kreisverbänden vertrete. Die 65 Mitarbeiter des DBV würden die Belange des landwirtschaftlichen Berufsstandes effektiv vertreten. 40 Mitarbeiter seien akademische Experten der unterschiedlichsten Ausrichtungen, die auf oberster Ebene mit Politikern in Kontakt stünden. Der DBV müsse in Berlin ebenso wie bei der EU in Brüssel Präsenz zeigen und begründete Anliegen kommunizieren und überzeugen. Der DBV sei in Berlin ein Teil von rund 6.000 Lobbyisten verschiedener Wirtschafts- und Nichtregierungsorganisationen. Er trifft dort derzeit auf 733 Bundestagsabgeordnete. Von diesen stünden nur etwa 20 der Landwirtschaft nahe und acht seien Agraringenieure oder Landwirte. Es sei von großer Bedeutung, betonte Dohme, thematisch und mit entsprechendem Fachwissen mit den Abgeordneten zu kommunizieren. Das sei aber nur in den Sitzungswochen möglich und setze entsprechende Planungen voraus.

Bauerntage und die Internationale Grüne Woche seien weitere wichtige Bausteine für den Transport der Anliegen der Bauernfamilien an die politischen Funktionsträger. Ein wesentliches Ziel sei, die positive Aufmerksamkeit der Presse zu erzielen. Die Bauernproteste zur Jahreswende 2023/24 mit dem Finale in Berlin Mitte Januar seien ein sehr gutes Beispiel für die verbandsinterne Zusammenarbeit und punktgenaue Organisation mit dem Fokus auf Ort, Zeitpunkt, Themen und Slogans. Da zu dieser Zeit die Unzufriedenheit in anderen europäischen Ländern sehr groß und zusätzlich die Stimmung in mittelständischen Betrieben anderer Branchen ebenfalls sehr schlecht gewesen sei, habe gemeinsam eine großartige und wirkungsvolle Protestwelle entstehen können. Die Tagespresse habe landwirtschaftlichen Themen viele Titelseiten gewidmet. Die Protestinhalte wirkten bis heute in politischen Debatten in ganz Europa nach. Der Erfolg und die friedliche Ausrichtung der Winterproteste hätten den Respekt der Bevölkerung gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben erhöht, die an Selbstbewusstsein gewonnen hätten.

Dohme machte deutlich, dass eine erfolgreiche Verbandsarbeit ein verlässliches, glaubwürdiges Auftreten, eine gute Vernetzung, passende Allianzen, Fachkompetenz, gute konstruktive Vorschläge zur Problemlösung, die Nutzung verschiedener Medienkanäle sowie stetige Präsenz am richtigen Ort zur richtigen Zeit mit den richtigen Argumenten beinhalte.

Gerald Dohme ging im weiteren Verlauf seines Vortrags auf die aktuelle politische Situation ein. Schließlich zerbrach einen Tag vor der BWV-Verbandsratssitzung die Ampelkoalition. „Deutschland braucht zeitnah eine stabile Regierung, um den Problemen im Land entgegnen zu können und ein starker Verhandlungspartner in der Außenpolitik zu sein. Der DBV stellt derzeit die landwirtschaftlichen Kernanliegen auf, um sie in die anstehende vorgezogene Bundestagswahl einzubringen. Er wird sich darüber hinaus bei den anstehenden Bundesparteitagen positionieren.“ Der DBV fordere, so Dohme, u.a. die Verankerung der Ernährungssicherheit als Staatsziel im Grundgesetz, gleichwertig mit den bereits dort aufgeführten Staatszielen Umwelt- und Tierschutz. In einem sogenannten 100-Tage-Programm werde der DBV Ziele formulieren, die bereits in den ersten 100 Tagen einer neuen Regierung umgesetzt werden könnten. Gleichzeitig werde bis zur neuen Bundestagswahl die Informationsfrequenz über landwirtschaftlichen Anliegen erhöht werden. Auch für die Verhandlungen zu einem neuen Koalitionsvertrag werde der DBV zeitnah Positionen ausarbeiten.

Der DBV werde seine Strukturen weiterentwickeln, machte der stellvertretende Generalsekretär deutlich. Eine effektive Vernetzung und Kommunikation der Landesbauernverbände untereinander und zum Deutschen Bauernverband sei Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit der landwirtschaftlichen Verbände und des DBV. Die Bundesagrarpolitik stehe dabei besonders im Fokus der berufsständischen Anliegen. Der DBV biete außerdem jungen Landwirten in den Landesbauernverbänden eine Plattform an, in der sich Jungbauern und Start-Up-Unternehmen kennenlernen und austauschen könnten. Ziel des DBV und der Landesbauernverbände sei es, Berufsnachwuchs für die politische Arbeit im Ehrenamt zu gewinnen. Kampagnen, Kurse, Workshops, Begegnungsmöglichkeiten, Persönlichkeitsförderung und politische Bildungsangebote seien lt. Dohme hierfür attraktive Mittel.

Im weiteren Verlauf der Verbandsratssitzung diskutierten die Delegierten weitere aktuelle Themen der BWV-RHEMO, E-Rechnungen und Schulterschluss Artenvielfalt.

Anträge ab 15. November möglich: 46,5 Millionen Euro Frosthilfen im Obst- und Weinbau

Berlin/Mainz. Weg frei für Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe: Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat am Montag die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ unterzeichnet. Damit wird die Grundlage geschaffen, um infolge der Spätfröste im April EU Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro zielgerichtet an die betroffenen deutschen Obst- und Weinbäuerinnen und -bauern auszuzahlen. Auf Drängen des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände hat das Bundeslanwirtschaftministerium die EU-Kommission aufgefordert, die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe in ihre Frosthilfen einzubeziehen. Ursprünglich hatte die EU Hilfen für die Betroffenen Betriebe in Deutschland verweigert.

Die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ soll noch im November in Kraft treten. Anträge können dann bis zum 8. Januar 2024 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen wurden, das heißt die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt. Damit wird sichergestellt, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb vor. Die Länder werden die Hilfen dann bis zum 30. April 2025 auszahlen.

Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten, zudem ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen.

Besonders in Ost- und Süddeutschland haben Spätfröste im April im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Insgesamt summieren sich die Schäden nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 286 Millionen Euro. Je nach Kultur und Standort betragen die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 bis 100 Prozent – insbesondere im Kernobst (Äpfel/Birnen), im Steinobst (Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie beim Beerenobst. Die Schäden im Weinanbau liegen im Bereich von 30 bis 100 Prozent.

In Rheinland-Pfalz ist ab 15. November und bis zum 08.01.2025 eine Antragsstellung der geschädigten Wein- und Obstbaubetriebe möglich. Die zuständige Stelle ist das DLR Mosel. Die Anträge werden auf deren Homepage unter „Krisenbeihilfe Frostschäden im Obst- und Weinbau“ ab dem Datum der möglichen Antragsstellung freigeschaltet.

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Es gelten die bundesdeutschen Regeln, dass 30 Prozent der gesamtbetrieblichen Schadensschwelle überschritten sein muss.

Im Obstbau werden hierfür Buchführungsergebnisse der Vorjahre mit dem voraussichtlichen Erlös 2024 verglichen. Die Obstanbauflächen und Erträge der Vorjahre und des Schadjahres müssen aufgeführt werden. Schäden werden entsprechend den regionalen Referenzwerten, die die staatliche Verwaltung festlegt, berechnet, da eine aktuelle Schadensfeststellung einzelbetrieblich nicht mehr möglich ist.

Im Weinbau muss für die Schadensberechnung die Traubenerntemeldung 2024 im Weininformationsportal (WIP) abgegeben worden sein. Auf Basis der Traubenernte- und Weinbaukarteimeldungen der Bezugsjahre sind Auszüge aus dem WIP zu erstellen und eine Tabelle zur Schadensberechnung ist auszufüllen. Ein Zugang zum WIP ist hierfür zwingend erforderlich und muss ggf. bei der Landwirtschaftskammer beantragt werden. Bei versicherten Betrieben wird die Versicherung berücksichtigt, eine Überkompensation des Schadens ist ausgeschlossen. Grundsätzlich gilt, dass betroffene Flächen aufgelistet werden müssen. Hierfür wird im Antrag eine Tabelle bereitgestellt.

Der Zuwendungssatz wird nach der Gesamtschadensfeststellung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung festgesetzt und Ende Februar veröffentlicht werden. Er ist abhängig von der Schadenshöhe und -fläche. Die Auszahlung ist für das kommende Frühjahr (März/April) geplant.

(BMEL, BWV)

Erfolgreiche Kommunalpolitik für Landwirte und Winzer

Koblenz. Flächen in der Landwirtschaft und im Weinbau führen oft zu Begehrlichkeiten in der Kommunalpolitik. Darüber hinaus sollten landwirtschaftliche Belange in den Kommunen berücksichtigt werden. Deshalb bietet der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau am Mittwoch, den 06. November 2024 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr das Seminar „Landwirte und Winzer in der Kommunalpolitik“ in der der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes in Koblenz an. Wesentliche Inhalte des Seminars sind „Bauleitplanung und Wegebau – Aufgaben des Gemeinderats“, „Landwirtschaftliche Belange in der Bauleitplanung“, „Naturschutzrechtliche Kompensation in der Bauleitplanung“, „Bauen im Außenbereich und baugenehmigungsfreie Vorhaben“ sowie „Belange der Landwirtschaft bei der Umsetzung der Energiewende“.

Als Referenten konnten Ralf Bitterwolf vom Gemeinde- und Städtebund, Jan-Hendrik Müller, Alexandra Thömmes und Matthias Hörsch von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gewonnen werden.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 30 Euro und für Nichtmitglieder 80 Euro inklusive Mittagessen.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder hier über unsere Homepage.

Schutz landwirtschaftlicher Flächen hat oberste Priorität

Koblenz. Auf Einladung des BWV Präsidenten Marco Weber sprach Innenminister Michael Ebling während der BWV-Verbandsratssitzung über den künftigen Landesentwicklungsplan (LEP V). LEP V soll den LEP IV ablösen, der aus dem Jahr 2008 stammt. Thematisiert wurde auch der Leitfaden zur Planung und Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus raumordnerischer Sicht vom 26. Januar 2024 (FFPVA), den das Innenministerium den Kommunen zur Verfügung gestellt hat. Dieser Leitfaden soll den Kommunen Vollzugshinweise zur vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm geben. Präsident Weber sprach sich für den uneingeschränkten Schutz landwirtschaftlicher Flächen aus: „Freiflächen-Photovoltaikanlagen dürfen nicht immer weiter landwirtschaftliche Nutzflächen verbrauchen.“ Eine Ausweitung der bereits durch das EEG bestehenden Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken, wie es ein Leitfaden des Innenministeriums vorsehe, müsse verhindert werden, da es Betriebe in ihrer Existenz bedrohe. Auch die Möglichkeit ein Zielabweichungsverfahren anzustoßen, die das Innenministerium in dem Leitfaden vorsehe, dürfe die demokratisch legitimierten Planungen der Kommunen nicht aushebeln. Dem weiteren Flächenverbrauch wären sonst Tür und Tor geöffnet, so der Präsident

Ebling machte deutlich, dass der Landesentwicklungsplan unterschiedliche Interessen vereinen müsse, von der Landes- bis auf die Gemeindeebene. Es gäbe dabei unterschiedliche Herausforderungen, wie den Klimawandel, den Erhalt der Kulturlandschaft, die regionale Wirtschaft und auch die Landwirtschaft zu meistern. Außerdem seien soziale Aspekte wichtig. Der privilegierte Ausbau von erneuerbaren Energien längs von linienförmigen Strukturtrassen basiere auf geändertem Bundesrecht. Daher habe der Ausbau regenerativer Energien Vorrang. Das Land Rheinland-Pfalz habe zusätzlich eigene Ziele zur Klimaanpassung formuliert. Selbstverständlich, so der Minister, sei die Landwirtschaft von herausragender Bedeutung und die hohe Flächeninanspruchnahme sei ihm bekannt. Der Boden sei nun einmal nicht vermehrbar. Daher solle LEP V gemeinsam mit allen wichtigen gesellschaftlichen Gruppen entwickelt werden. Er dankte dem BWV für die Abgabe seiner Stellungnahme im Rahmen des ersten Dialogprozesses zu LEP V. Bis zum zweiten Quartal 2025 sei die Veröffentlichung des ersten konsolidierten Entwurfs geplant, in dem dann die ersten Stellungnahmen berücksichtigt sein sollen. Im weiteren Verlauf, werde es sogenannte Werkstatt-Dialoge mit Stakeholdern und eine weitere Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Im letzten Quartal 2026 soll der Ministerrat sich mit dem LEP V befassen und es beschließen. Bis dahin soll ein intensiver Dialog mit allen Gruppen der Gesellschaft stattfinden. Schließlich sei der Plan über einen langen Zeitraum in die Zukunft gerichtet und er müsse abgestimmt und akzeptiert sein.

Die Dynamik und deren Folgen, landwirtschaftliche Flächen mit Photovoltaikpanelen zu überbauen, sei ihm sehr wohl bekannt. Ihm sei ebenfalls an einer gesunden Agrarstruktur und Kulturlandschaft gelegen. Daher seien die Anlagen auf maximal 2 Prozent der Ackerflächen begrenzt. Aktuell betrage die Überbauung von Ackerflächen mit Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz 0,034 Prozent. Unter Berücksichtigung der geplanten Anlagen seien es 0,6 Prozent, erläuterte Minister Ebling. (Anmerkung Redaktion: der BWV hat Minister Ebling gebeten, diese Zahlen zu überprüfen, da sie nicht belastbar scheinen.) Die Entwicklung unterliege einem Monitoring, so dass die 2-Prozent-Grenze nicht überschritten werde. Für künftige Planungen von PV-Anlagen komme den Regionalplänen, die dem LEP V untergeordnet seien, eine große Bedeutung zu. Dort seien Vorranggebiete auszuweisen, außerhalb derer keine Photovoltaikanlagen erstellt werden dürften.

„Landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe können
im Wettbewerb der Interessen um die Fläche kaum mithalten“.
Marco Weber
Präsident des BWV Rheinland-Nassau

Präsident Weber dankte Minister Ebling für den Meinungsaustausch. Eine Verknappung landwirtschaftlicher Flächen durch außerlandwirtschaftliche Nutzungen habe schwerwiegende Auswirkungen auf die Pacht- und Kaufpreise der jeweiligen Flächen. Dabei seien die landwirtschaftlichen Betriebe bereits heute kaum mehr in der Lage, landwirtschaftliche Flächen zu erwerben. In Rheinland-Pfalz würden derzeit circa 8 Hektar an landwirtschaftlichen Flächen pro Tag der Produktion entzogen. Bereits heute gehe somit circa alle 10 Tage statistisch ein landwirtschaftlicher Betrieb in Rheinland-Pfalz durch den Flächenverbrauch verloren. Hinzu kämen weitere Auflagen, wie beispielsweise die Grünlandkartierung, die zu weiteren Einschränkungen in der Produktion führen würden. Im Vulkaneifelkreis seien 28 Prozent des Grünlandes als besonders schützenswert kartiert worden. Dieses Grünland sei für Milchviehbetriebe wegen der notwendigen extensiven Bewirtschaftung kaum nutzbar. Somit habe die Kartierung Auswirkungen auf den Pachtmarkt, die nicht unterschätzt werden dürfe. Darüber hinaus dürfe die rheinland-pfälzische 2-Prozent-Grenze nicht zu einer Anhäufung von PV-Anlagen in einzelnen Regionen führen. So gäbe es bereits heute Gebiete, die die 2-Prozent-Grenze bereits überschreiten würden. Die regionale Verteilung müsse genauer definiert und neu berechnet werden, so Weber.

In der weiteren Diskussion machten die Mitglieder des Verbandsrates deutlich, dass sie grundsätzlich erneuerbare Energien begrüßen würden. Eine unkontrollierte Bebauung sei aber abzulehnen. Präsidiumsmitglied Harald Schneider machte deutlich, dass die Gemeinde oft keinen Einfluss darauf habe, wo PV-Anlagen installiert würden. So würden beispielsweise seinem Betrieb circa 20 Hektar beste Böden verloren gehen. Dabei wolle weder er noch die Gemeinde diese Flächen für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen. Es seien daher Konzepte notwendig, damit Privatinvestoren kommunale Planungen nicht umgehen könnten.

Vizepräsident Walter Clüsserath machte darauf aufmerksam, dass die Gewichtung landwirtschaftlicher Belange über die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer im Rahmen des LEP V nicht ihrer Bedeutung entspreche. Die Stellungnahme sei nur eine von ca. 70 öffentlichen Institutionen. Er forderte das Innenministerium auf, die Anliegen der Landwirtschaft höher zu gewichten. So seien die Anliegen vieler Umweltverbände nicht von größerer Bedeutung als die Anliegen der Landwirtschaft. Vizepräsident Manfred Zelder erinnerte an das Ziel der Ernährungssouveränität. Auch deshalb müssten die Belange der Landwirtschaft höher bewertet werden, als die der NGOs.

Ebling machte deutlich, dass es angesichts der Klimaveränderungen ambitionierte Klimaschutzziele geben müsse. Viele Kollegen in der Politik würden aber mittlerweile erkennen, dass die Erfüllung extremer Ziele nicht möglich sei. Dazu hätten auch die Proteste im Winter 23/24 beigetragen, betonte Ebling. Die Belange der Landwirtschaft würden seither anders betrachtet, Die Privilegierung von PV-Anlagen durch Entscheidungen auf Bundesebene habe eine Dynamik in Gang gesetzt, die nun eingebremst werden müsse: „Ohne Bremse schaffen wir Konflikte“, betonte der Minister. Die 2-Prozent-Grenze sei ein Deckel, den es geben müsse. Dieser Wert müsse allerdings über die Regionalplanung ausgewogen verteilt werden. Es sei nicht das Ziel, einzelnen Kommunen PV-Anlagen „aufzudrücken“. Vizepräsident Manfred Zelder betonte, dass im Raum Wittlich bereits acht Prozent der landwirtschaftlichen Flächen mit PV-Anlagen belegt seien. Die sogenannte Bremse sei also dringend notwendig.

Kreisvorsitzender Stefan Fiedler gab zu bedenken, dass viele Verbandsgemeinden ihre PV-Planungen bereits durchgeführt hätten. LEP V käme hier schon zu spät. Es müsse eine Art Veto geben, das den Interessen der Bürger Rechnung tragen würde und das demokratische gewählten Mitglieder in den Gemeinderäten unterstütze. Außerdem sollten erst Dachflächen und Parkplätze mit Photovoltaik belegt werden, bevor man Ackerland dafür nutze. Fiedler erinnerte daran, dass die Erzeugung erneuerbarer Energien auch weiterhin über Biogas möglich sein müsse. Diese Erzeugung sei mittlerweile nicht mehr nur vom Mais abhängig, es gäbe schließlich auch eine Güllevergärung und weitere pflanzliche Kulturen, wie zum Beispiel die Hirse oder die Durchwachsene Silphie.

Die ehemalige LandFrauenvorsitzende, Rita Lanius-Heck, machte an ihrem Heimat-Landkreis Rhein-Hunsrück die Folgen eines unausgewogenen Ausbaus der erneuerbaren Energien in der Region deutlich. Innerhalb der Regionalgemeinschaft werde das Ziel maximal 2 Prozent nicht überschritten. Bezogen auf die Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis werde dieses Ziel aber nicht eingehalten.

Marco Weber forderte den Innenminister auf beim Entwurf zum LEP V unbedingt nachzujustieren. Auch die Bundespolitik müsse ihre Entscheidungen den Entwicklungen vor Ort anpassen. Die Landwirtschaft habe sich nie gesträubt, sich konstruktiv an Planungen zu beteiligen. Existenzgefährdungen im landwirtschaftlichen Bereich werde er aber niemals akzeptieren. Bei der Privilegierung von PV-Anlagen müsse nun zwingend eine „Bremse“ eingeführt werden.

Alle Seiten kamen darin überein, weiter im Gespräch zu bleiben und dass die landwirtschaftlichen Erfordernisse verstärkt Berücksichtigung finden müssen.