Bäuerlicher Hilfsfonds unterstützt landwirtschaftliche Kooperative im Partnerland Ruanda

Koblenz. Der Bäuerliche Hilfsfonds des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau unterstützt ein landwirtschaftliches Projekt im Partnerland Ruanda. Die Kooperative im nördlichen Bezirk Gicumbi, der 22 Frauen angehören, möchte ihr Einkommen verbessern und insbesondere den dort angebauten Mais weiterverarbeiten und veredeln.

Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Beirat beschloss der Hilfsfonds, die Familien der Kooperative zu unterstützen und ihnen so eine nachhaltig positive Einkommensentwicklung zu ermöglichen. Bevor die geplante Investition in Geräte und Ausrüstung in Höhe von 10.000 Euro erfolgt, werden die Mitglieder der Kooperative umfassend geschult und trainiert.

Leyla Engeln, Geschäftsführerin des Partnerschaftsvereins Rheinland-Pfalz–Ruanda, stellte den Mitgliedern des Hilfsfonds die Kooperative sowie deren Bedürfnisse vor. Der Partnerschaftsverein werde die Aktivitäten begleiten und kontinuierlich über die Entwicklung der Kooperative berichten. Vorsitzender Matthias Müller begrüßte die Initiative des Hilfsfonds und die Zusammenarbeit mit dem Partnerschaftsverein. Besonders die vorgeschalteten Schulungen seien für ihn ein Zeichen eines professionellen Vorgehens.

Beiratsvorsitzender und Landtagspräsident Hendrik Hering berichtete über seine Erfahrungen in Ruanda. Das Land entwickle sich positiv, sei gut strukturiert und lege großen Wert auf Bildung. Rheinland-Pfalz liege die Unterstützung seines Partnerlandes besonders am Herzen. Zudem sei der Partnerschaftsverein so organisiert, dass Spendengelder ohne Abzüge direkt den Projekten zugutekämen. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, begrüßte die jährliche Berichterstattung über die Entwicklung der Kooperative und regte an, dass ein leitendes Mitglied des Hilfsfonds bei einer zukünftigen Reise nach Ruanda Projekte vor Ort begutachten solle. LandFrauenpräsidentin und stellvertretende Hilfsfondsvorsitzende Gudrun Breuer freut sich besonders darüber, dass mit der Unterstützung der Kooperative gleichzeitig die wirtschaftliche Stellung von Frauen in Ruanda gestärkt werde – ein wichtiger Beitrag zur Absicherung ihrer Familien im ländlichen Raum.

Vorstand und Beirat des Bäuerlichen Hilfsfonds sprachen sich einstimmig für die Unterstützung der landwirtschaftlichen Kooperative in Gicumbi aus. Die Mittel sollen noch vor Weihnachten bereitgestellt werden.

Der Hilfsfonds verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos mildtätige Zwecke gegenüber Personen aus dem Bereich der Landwirtschaft und des Weinbaus. So unterstützte er er während der Flutkatastrophe an der Ahr über 100 landwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe schnell und völlig unbürokratisch.

Spenden sind willkommen und kommen vollständig mildtätigen Zwecken zugute:

Bäuerlicher Hilfsfonds
VR Bank RheinAhrEifel
DE46 5776 1591 0124 0807 01

DHL – Wichtige Information für die Mitglieder

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband wird die von DHL angebotene online-basierte Lösung zur Erstellung von Paketlabels, mit der direkten Anbindung an das DHL-Geschäftskundenportal, den sogenannten DHL-Mandantenvertrag, nicht abschließen!

Der von DHL angebotene Mandantenvertrag ist aus folgenden Gründen nicht vorteilhaft für die Mitglieder:

– Die Preise für diesen Vertrag  sind nicht vom Verband verhandelbar; werden von DHL festgelegt

– DHL kann die Preise jederzeit anpassen, wenn Ereignisse eintreten, die DHL nicht beeinflussen kann,
  z.B. Erhöhung von Personalkosten (bereits zum 01.01.2026 seitens DHL angekündigt)

– Rechnungsprüfung und Rechnungsreklamationen sind nur über das Mitglied selbst möglich

– Schadenabwicklung analog zur Rechnungsprüfung/-reklamation ist nur über das Mitglied möglich

  (es würde keine Unterstützung mehr über Premiumkundenservice von DHL durch den Verband erfolgen)

Ausblick

Der Verband führt schon seit einiger Zeit Gespräche mit anderen Versanddienstleistern um den BWV-Mitgliedern eine alternative Lösung für den Versand anbieten zu können. Von den angesprochenen Versanddienstleistern ist bisher einzig UPS an einem aktualisierten Rahmenvertrag mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau interessiert. Geplant ist die Nutzung des Tools „BWV-Sticker“ mit einer Anbindung an UPS als Rahmenvertragspartner.

Ob diese Versandlösung letztendlich für den Verband zum Nutzen seiner Mitglieder möglich ist, können wir erst nach der Testphase, in der wir uns aktuell befinden, entscheiden.

Diskussion über den „Schulterschluss Artenvielfalt“

Koblenz. Der Verbandsrat des Bauern und Winzerverbandes Rheinland Nassau hat während seiner Sitzung vergangene Woche intensiv über die Kooperationsvereinbarung zum Schulterschluss Artenvielfalt diskutiert. Neben den Mitgliedern des Verbandsrates begrüßte BWV-Präsident Marco Weber die Vorsitzende des Naturschutzbundes Rheinland-Pfalz (NABU) Cosima Lindemann und den ehemaligen Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Ralph Gockel.

Seit 2021 arbeiten die beiden Bauern- und Winzerverbände in Rheinland-Pfalz mit den verschiedenen rheinland-pfälzischen Naturschutzverbänden sowie dem Landwirtschaftsministerium und dem Umweltministerium intensiv zusammen, um die zukünftige Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Naturschutz und der Landwirtschaft in der Agrar- und Kulturlandschaft zu verbessern. Im Laufe von über zwei Jahren wurden in sechs Arbeitsgruppen und in einem Lenkungsausschuss alle wichtigen Landwirtschafts- und Naturschutzthemen – häufig kontrovers – diskutiert und Ergebnisse erarbeitet. Darüber gab es zahlreiche Gespräche mit den zuständigen Staatssekretären aus den beiden betroffenen Ministerien. Neben dem angestebten besseren Verständnis gegenüber den verschiedenen Interessen der jeweiligen Verbände und Berufsstände sollen auch die Einkommensmöglichkeiten für die landwirtschaftlichen Betriebe, die freiwillig Naturschutzmaßnahmen umsetzen, verbessert werden. Dabei steht mittel- und langfristig durchaus auch eine Reform der aktuellen Förderstruktur im Raum. Basis hierfür sind unter anderem die Modellprojekte im Kreis Ahrweiler und im Westerwaldkreis  oder der Partnerbetrieb Naturschutz.

Präsident Weber machte deutlich, dass die Kooperation auf Freiwilligkeit beruhe. Jede freiwillige Naturschutzmaßnahme, die letztlich auch die Wirtschaftlichkeit der Betriebe betreffe, müsse adäquat ausgeglichen werden. Ein weiteres Ziel müsse es sein, das Grünland über den kooperativen Ansatz dauerhaft erhalten und nutzen zu können. Im Verbandsgebiet könne bereits auf die Erfahrungen verschiedener Modellprojekte zurückgegriffen werden, bei denen Naturschutz und Landwirtschaft regional gut zusammenarbeiten. Diese Erfahrung sei sehr wertvoll und dem Einsatz landwirtschaftlicher Betriebe zu verdanken. Die NABU-Vorsitzende Lindemann betonte ebenfalls die Bedeutung der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, weil nur so Lösungen für konkrete Probleme vor Ort gefunden würden. Sie machte deutlich, dass sie sich weiterhin für die finanzielle Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe einsetzen würde. Schließlich seien über sie Naturschutzmaßnahmen in der Fläche umsetzbar. Ralph Gockel ergänzte, dass in der Kooperationsvereinbarung eine dauerhaft installierte Lenkungsgruppe vorgesehen sei, die die Entwicklung von Maßnahmen auf der Grundlage des Schulterschlusses Artenvielfalt begleiten und kontinuierlich überprüfen werde. Einig waren sich alle Beteiligten darüber, dass die staatliche Beratung optimiert und bürokratische Hürden abgebaut werden müssten. Auch müsse das Land die dauerhafte Finanzierung der kooperativen Maßnahmen garantieren. Nach intensiver und engagierter Diskussion beschlossen die Mitglieder des BWV-Verbandsrats, Ende November über eine Teilnahme des bäuerlichen Berufsstandes an der „Kooperationsvereinbarung Schulterschluss Artenvielfalt“ zu entscheiden.

Landjugend Rheinland-Nassau feiert 50-jähriges Bestehen

Rheinland-Pfalz. Ein halbes Jahrhundert Landjugend Rheinland-Nassau – ein Anlass, der würdig gefeiert wurde. Rund 180 Mitglieder, Ehemalige sowie Ehrengäste aus Politik, Verwaltung und Verbänden kamen in der Stadthalle Münstermaifeld zusammen und feierten bis in die frühen Morgenstunden.

Die Landjugend Rheinland-Nassau umfasst das gesamte nördliche Rheinland-Pfalz – von Eifel, Hunsrück und Westerwald über den Taunus bis hin zu den prägenden Flusstälern von Mittelrhein, Mosel, Ahr, Lahn und Nahe. Nach der Begrüßung durch die Landesvorsitzenden Maria Müller und Fabian Schüller sorgten die Winzertanzgruppe Mehring, die Volkstanzgruppe Zerf und die Winzertanzgruppe Detzem mit einer gemeinsamen Tanzeinlage für einen lebendigen Auftakt.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer übermittelte seine Glückwünsche per Videobotschaft. Anschließend würdigte Staatssekretär Andy Becht (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz) das unermüdliche Engagement der Landjugend. Es erfülle ihn stets mit Freude, der Landjugend bei Terminen zu begegnen, sich mit ihr auszutauschen und zu diskutieren.

Auch Harald Schneider, Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, blickte in seinem Grußwort auf seine eigene Landjugendzeit zurück. Er hob das vielfältige, ideenreiche und manchmal auch unbequeme Engagement der Landjugend hervor – ein Engagement, das aus seiner Sicht gut und notwendig sei, denn die Landjugend stehe für die Zukunft von Landwirtschaft und Weinbau im Land. Der Verband sei stolz auf seinen Nachwuchs.

LandFrauenpräsidentin Gudrun Breuer unterstrich die Bedeutung des Ehrenamts für die Entwicklung des ländlichen Raums und betonte die stets herzliche Zusammenarbeit von LandFrauen und Landjugend.

Zwischen den Redebeiträgen begeisterten die Tanzgruppen aus Zerf, Detzem und Mehring mit weiteren Darbietungen von traditionell bis modern. Die Landesvorsitzenden Müller und Schüller informierten über aktuelle Entwicklungen im Verband. Ein Zeitstrahl mit Videostatements ehemaliger engagierter Mitglieder – darunter Gründungsvorsitzender Karl Porten – zeigte zentrale Etappen und persönliche Eindrücke aus fünf Jahrzehnten Landjugendarbeit.

Nach dem offiziellen Teil wurde das Buffet eröffnet. Die Gäste nutzten die Zeit für Begegnungen, Gespräche und den Austausch von Erinnerungen. Zusätzlicher Gesprächsstoff war die eigens zum Jubiläum veröffentlichte Festschrift, die die Verbandsgeschichte lebendig werden ließ.

Später eröffnete der Landesvorstand mit dem traditionellen Eröffnungstanz die Tanzfläche. Die Band „Memory Lane“ aus Winningen sorgte für die musikalische Gestaltung des Abends. Mit der Jubiläumsfeier blickte die Landjugend Rheinland-Nassau auf fünf Jahrzehnte Verbandsarbeit zurück und dankt allen Mitgliedern, Gruppen und Unterstützern, die diese Entwicklung geprägt und bereichert haben.

BTV-8 im Saarland: Auswirkungen auf unser Verbandsgebiet, Verbringungsregeln und Impfempfehlung

Amtlicher Nachweis der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8) im Saarland: Die Auswirkungen auf unser Verbandsgebiet, Verbringungsregeln und Impfempfehlung

Am 06.11.2025 wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV-8) in einem Rinderbestand im Saarland durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Um empfängliche Tiere, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, außerhalb der Restriktionszonen nicht zu gefährden, sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich. Alle rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen, abgesehen von Teilen der Kreise Ahrweiler, Neuwied und dem Westerwaldkreis sowie dem kompletten Landkreis Altenkirchen, befinden sich in der 150 km Zone um den Primärausbruch.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Das Virus wird durch bestimmte Stech-
mücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen.

Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung (Kombiimpfstoff BTV-4/BTV-8) möglich.

Die Erkrankung kann zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und wirtschaftlichen Schäden führen. Eine Verhinderung und Eindämmung ist nur durch eine vorbeugende Impfung möglich. Wir empfehlen daher eine umgehende Impfung der gefährdeten Tierbestände im Verbandsgebiet, um einer Ausbreitung des Virus entgegenzutreten. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Impfung gegen BTV-3 keine Kreuzimmunität leistet. Tiere, die gegen BTV-3 geimpft wurden verfügen nicht über die notwendige Immunität gegen BTV-8.

In der 150 km Zone, die nahezu ganz Rheinland-Pfalz umfasst, sind bestimmte Verbringungsregelungen zu beachten:

Das Verbringen innerhalb der betroffenen Gebiete ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Für Tiere, die dazu bestimmt sind in BTV-8 freie Gebiete in Deutschland verbracht zu werden, bestehen unter Berücksichtigung der bei der EU notifizierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich BTV-8 die drei nachfolgenden.

Verbringungsmöglichkeiten:

  1. Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen:
    1. sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft; oder
    2. sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
  2. Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter
    1. vor der Belegung entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft oder
    2. mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft wurden.

Im Fall von 2b. ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde. Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.

  1. Tiere, die keine der Anforderungen nach 1. oder 2. erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie
    1. mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden und
    2. während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden.

Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung (siehe Homepage MKUEM) begleitet werden.

Verbringung außerhalb Deutschlands

Für Verbringungen außerhalb Deutschlands sind die geltenden Anforderungen des jeweiligen Bestimmungslandes zu beachten. Diese können jederzeit im Vorfeld einer Verbringung am Landesamt für Verbraucherschutz erfragt werden.

Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8 und entsprechen im Wesentlichen den Verbringungsregelungen aus den Jahren 2019 bis 2023. In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.

Aufgrund der aktuellen Seuchenentwicklung hinsichtlich BTV-3 in Bayern bzw. hinsichtlich BTV-8 in den an das Saarland angrenzenden Departements in Frankreich ist es erforderlich, unverändert gegen BTV-3 und darüber hinaus verstärkt gegen BTV-8 zu impfen. Auch Insektizide (Pour-On) gegen Mücken werden empfohlen. Bisher nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden, d.h. zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden. Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes reicht nach einer Grundimmunisierung eine einfache jährliche Wiederholungsimpfung, damit die Aufrechterhaltung des Impfschutzes gewährleistet ist.

Impfzuschüsse

Das Land und die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten. Bei Impfungen gegen den Serotyp 3, 4 und 8 beträgt die Unterstützung landesweit beim Rind 2,50 Euro, bei Schafen und Ziegen 2,00 Euro. Weitere Informationen zum Impfzuschuss erhalten Sie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse (https://tsk-rlp.de/).

Sperrgebiete in Regionen, die nur teilweise im 150 km Radius des Ausbruchs liegen

Im Folgenden finden Sie eine Liste betroffener Gebiete, die nur zum Teil in dem 150 km Radius um den Ausbruchsbetrieb in der Nähe von Gersheim im Saarland liegen und Sperrzonen eingerichtet haben:

  • Ahrweiler: Der gesamte Landkreis wird zum Sperrbezirk erklärt
  • Westerwald:
    • Die Verbandsgemeinde Montabaur, mit der Exklave der Ortsgemeinde Steinefrenz (Flur 42, Nähe Wirzenborn)
    • Höhr-Grenzhausen
    • Ransbach-Baumbach, mit der Exklave der Ortsgemeinde Ellenhausen (Flur 17, Nähe Oberhaid)
    • Verbandsgemeinde Wirges: Stadt Wirges, OG Staudt, OG Dernbach, OG Ebernhahn, OG Bannberscheid
  • Neuwied:
  • Stadt Neuwied inkl. aller Stadtteile
  • OG Leutesdorf
  • OG Rheinbrohl
  • OG Bad Hönningen zwischen B42 und Rheinufer
  • OG Datzeroth
  • OG Ehlscheid
  • OG Melsbach
  • OG Rengsdorf
  • OG Anhausen
  • OG Meinborn
  • OG Isenburg
  • OG Kleinmaischeid: Grenze zur OG Isenburg, B413 bis Kleinmaischeid bis  K117, dieser folgend bis Großmaischeid
  • OG Großmaischeid: K117 bis zur Sayntalstraße in Kausen folgend

Eine interaktive Karte ist über diesen Link abrufbar: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/2A81951A27E8B324AF175BB5E5352BB3D3302AA666FEE0C8A2C71AAF82B22B25

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität unter https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt

Jagdseminar in Gransdorf: Rechte und Pflichten von Jagdgenossenschaften im Fokus

Bitburg. Die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Jagdvereinigungen (IGJG) lädt am Mittwoch, 3. Dezember 2025, zu einem Fachseminar über die Rechte und Pflichten von Jagdgenossenschaften sowie den Umgang mit Wildschäden ein. Die Veranstaltung findet von 10:00 bis 15:00 Uhr im Gasthaus zum Holzwurm in Gransdorf statt.

Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Themen rund um die Organisation und Verantwortung von Jagdgenossenschaften. Behandelt werden unter anderem die Art der Jagdnutzung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk, die Gestaltung von Pachtverträgen, die Verwendung von Einnahmen aus der Jagdnutzung, die Pflege des Jagdkatasters sowie Fragen der Haftung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem richtigen Umgang mit Wildschäden, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Abläufen im Schadensfall. Zudem erhalten Teilnehmende Informationen zu Abschussvereinbarungen und Jagdfolgeerweiterungen.

Als Referenten konnten Rechtsanwalt Marcus Hehn, Peter Schwickert vom DLR Eifel und Kreisjagdmeister Gerd Grebener gewonnen werden, die ihre fachliche Expertise und Praxiserfahrungen einbringen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro für Mitglieder des BWV und der IGJG sowie 90 Euro für Nichtmitglieder. Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, Fax: 0261 9885-1300, E-Mail: presse@bwv-net.de oder hier online anmelden.

Klare Forderungen zur Landtagswahl 2026 – Zukunft für Bauern und Winzer sichern

Mit Blick auf die Landtagswahl am 22. März 2026 hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. ein umfassendes Positionspapier vorgelegt. Es macht deutlich: Wer die Unterstützung der Landwirtschaft und des Weinbaus im Land will, muss konkrete Entlastungen, Planungssicherheit und faire Rahmenbedingungen schaffen. Der Verband fordert von der kommenden Landesregierung vor allem weniger Bürokratie, mehr Praxistauglichkeit und eine nachhaltige Förderung von Betrieben in allen Regionen – vom Westerwald über die Eifel und den Hunsrück bis an Mosel, Mittelrhein, Nahe und Ahr.

Bürokratie abbauen, Verwaltung stärken

Ein zentrales Anliegen ist der spürbare Abbau von Bürokratie. Kontrollen sollen um die Hälfte reduziert und sämtliche Anträge, Meldungen und Genehmigungen über eine zentrale digitale Plattform gebündelt werden. „Unsere Betriebe brauchen weniger Schreibtischarbeit und mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit“, betont Präsident Marco Weber. Zudem soll die Agrarverwaltung schlagkräftiger und effizienter organisiert werden – beispielsweise durch eine starke Landwirtschaftskammer als zentrale Behörde.

Einfachere Verfahren, digitale Lösungen

Genehmigungsverfahren und Förderanträge müssen deutlich schneller werden: maximal drei Monate Bearbeitungszeit fordert der BWV. Für kleinere Projekte – etwa Stallumbauten, Hofläden oder Photovoltaikanlagen – soll es vereinfachte Verfahren geben. Bereits erfasste Daten sollen künftig automatisch für alle relevanten Behörden nutzbar sein, um Mehrfachmeldungen zu vermeiden.

Faire Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft

In Umwelt- und Naturschutzrecht verlangt der Verband praxistaugliche, verständliche Vorgaben statt komplizierter Verordnungen. Auch die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete soll auf 50 Euro pro Hektar erhöht werden – ein wichtiges Signal für die bäuerlichen Familienbetriebe im Mittelgebirge und im Steillagenweinbau.

Landwirtschaft und Energie zusammendenken

Der Ausbau erneuerbarer Energien muss mit landwirtschaftlichen Interessen in Einklang stehen. Der Verband fordert klare Grenzen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, um den Verlust wertvoller Acker- und Grünlandflächen zu verhindern. Agri-PV-Projekte können in Sonderkulturen sinnvoll sein, sollen aber nicht flächendeckend gefördert werden. „Bestehende Biogasanlagen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende – hier braucht es neue Förderprogramme und Investitionsanreize“, erklärt BWV-Vizepräsident Harald Schneider.

Tierhaltung und Regionalität fördern

Für Stallumbauten und innovative Tierhaltungssysteme fordert der BWV Zuschüsse und zinsgünstige Landesdarlehen. Außerdem brauche es gezielte Unterstützung für regionale Schlachtstrukturen, um Transportwege zu verkürzen und Wertschöpfung vor Ort zu halten. Wer höhere Tierwohlstandards einfordert, müsse deren Mehrkosten auch ausgleichen. „Wenn wir auch zukünftig eine sichere Lebensmittelversorgung aus heimischer Produktion wollen, muss gerade die Tierhaltung unterstützt werden,“ begründet BWV-Vizepräsident Stefan Fiedler die Forderung.

Nachwuchs, Umwelt und Kooperation

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung junger Landwirte, die Betriebe übernehmen oder neu gründen. Ebenso fordert der Verband eine Stärkung des kooperativen Naturschutzes – also freiwillige, partnerschaftliche Lösungen statt starrer Vorschriften. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln müsse weiterhin möglich bleiben, selbst in Schutzgebieten, wenn dies fachlich vertretbar ist.

Klarheit bei Düngeverordnung, Wolf und Grünland

Die aktuelle Grünlandkartierung soll gestoppt werden, solange Landwirte kein Widerspruchsrecht haben. In den sogenannten „roten Gebieten“ fordert der BWV eine schnelle Einführung des Verursacherprinzips: Betriebe, die keinen Nährstoffüberschuss verursachen, dürfen nicht mit Auflagen belastet werden.

Beim Thema Wolf verlangt der Verband ein praxistaugliches und rechtssicheres Bestandsmanagement sowie eine unbürokratische Entnahme auffälliger Tiere.

Dialog mit den Parteien gestartet

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert eine Landwirtschaftspolitik, die nicht behindert, sondern ermöglicht. „Unsere Betriebe wollen Verantwortung übernehmen – für Ernährungssicherheit, Klima und Landschaftspflege“, heißt es im Positionspapier. „Dafür brauchen sie aber endlich politische Rahmenbedingungen, die Leistung anerkennen, statt sie zu behindern.“ Der BWV Rheinland-Nassau hat den Dialog mit den Parteien, die zur Landtagswahl antreten, gestartet. „Wir haben auch die beiden Spitzenkandidaten von CDU und SPD eingeladen, um mit ihnen und unseren Mitgliedern über die Zukunft des Landes, aber auch von Landwirtschaft und Weinbau zu diskutieren. Unser Appell an unsere Mitglieder: Nutzen Sie die Gelegenheit zum Dialog mit den Kandidaten und unsere Angebote die in Vorbereitung sind, um am 22. März 2026 auch eine gute Wahl-Entscheidung für unser Land treffen zu können“, erklärt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Christian Altmaier. „Wer Resilienz sagt, muss auch Landwirtschaft und Weinbau meinen. Die Selbstversorgung mit hochwertigen Lebensmitteln aus heimischer Produktion muss eigentlich für alle Politiker und Parteien im Interesse der Bevölkerung ein Anliegen sein, hinter dem alle Menschen stehen können.“ Ein besonderer Dank geht an das engagierte Ehren- und Hauptamt, die bei der Erstellung der Forderungen mitgewirkt haben und die eine starke Stimme von Landwirtschaft und Weinbau sind.

Das vollständige Forderungspapier finden Sie hier.

Ein Tasting-Abend für die Sinne – Genuss-Vortrag

Koblenz. Der LandFrauenverband Rheinland-Nassau führt mit Obstkenner Frank Böwingloh am Freitag, den 14.11.2025 von 18 Uhr bis 20 Uhr, in der BWV-Hauptgeschäftsstelle in Koblenz die Veranstaltung „Genuss trifft Kreativität – Kochen mit alten Obstsorten“ durch.

Seit 18 Jahren begleitet Landschaftsarchitekt und Kirschenexperte Frank Böwingloh das Projekt Mittelrheinkirschen und zeigt, wie vielfältig und spannend das Kochen mit Obst sein kann. Es wird ein spannender Abend mit Verkostungen werden, die Einblicke in die neue Obstküche geben. Es geht um alte Sorten, intensive Aromen, kreative Rezeptideen und Geschmackskombinationen der besonderen Art.

Anmeldungen unter: https://lfvrln.de/anmeldung/ Während der Veranstaltung werden Kostproben gereicht, wodurch ein Unkostenbeitrag von 8 Euro erhoben wird. Die LandFrauen bitten darum, den Betrag im Vorfeld zu überweisen. Die Kontodetails erhalten die Interessieren direkt mit der Anmeldung.

Führungswechsel beim BWV im Hunsrück

Kirchberg/Birkenfeld. Nach fast einem Vierteljahrhundert an der Spitze der Kreisgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) in Birkenfeld und im Rhein-Hunsrück-Kreis hat sich Hartmut Bauer zum 31. Oktober in den Ruhestand verabschiedet. Sein Nachfolger als Kreisgeschäftsführer ist Niklas Alt.

Ein Leben für die Landwirtschaft

Hartmut Bauer blickt auf eine beeindruckende berufliche Laufbahn zurück, die stets eng mit der Landwirtschaft verbunden war. Nach seiner Ausbildung zum Landwirt und dem Abitur diente er zwölf Jahre bei der Bundeswehr in Idar-Oberstein, wo er als Artillerievermesser tätig war. Anschließend studierte er acht Semester an der Technischen Hochschule Bingen. Vier Jahre lang leitete Bauer anschließend das Hunsrück-Marketing, bevor er 2001 die Aufgabe des Kreisgeschäftsführers in den BWV-Kreisverbänden Birkenfeld und Rhein-Hunsrück von Arnold Kasper übernahm – ein Amt, das er mit großem Engagement und Sachverstand begleitete. Seit 2004 ist er zudem öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, eine Tätigkeit, die er weiterhin ausfüllen wird.

Generationswechsel mit Fachkompetenz

Mit Niklas Alt tritt ein junger, bestens ausgebildeter Agrarwissenschaftler in die Fußstapfen von Hartmut Bauer. Der 26-Jährige stammt aus Reichenbach im Kreis Birkenfeld. Schon früh kam er auf dem Milchviehbetrieb seines Onkels mit der Landwirtschaft in Kontakt. Nach dem Abitur in Birkenfeld studierte Alt an der Universität Hohenheim Agrarwissenschaften mit Schwerpunkt Pflanzenproduktion und schloss das Studium mit den Abschlüssen Bachelor und Master erfolgreich ab. Während des Studiums sammelte er vielfältige praktische Erfahrungen als Erntehelfer in Mecklenburg, Lettland und Kanada sowie während eines Praktikums und seiner Masterarbeit bei der Südzucker AG im Bereich alternativer Proteinpflanzen. Vor seinem Wechsel zum BWV war Alt als Nachwuchs-Betriebsleiter bei der Terra Sömmerda GmbH im Thüringer Becken tätig. Mit seiner fundierten Ausbildung, seiner Praxisnähe und seiner Leidenschaft für die Landwirtschaft bringt er beste Voraussetzungen mit, um die erfolgreiche Arbeit seines Vorgängers fortzuführen.