Bitte teilnehmen – Die EU führt Sondierung zur Vereinfachung und Modernisierung von EU-Vorschriften durch

Brüssel. Die Europäische Kommission hat eine Sondierung gestartet, um Beiträge zur Vereinfachung und Modernisierung der EU-Vorschriften zur Lebens- und Futtermittelsicherheit zu sammeln. Der bevorstehende „Omnibus“-Vorschlag soll Maßnahmen in Bereichen wie Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte, Futtermittelzusatzstoffe, Hygieneanforderungen und amtliche Kontrollen an den EU-Grenzen enthalten. Beiträge können bis zum 14. Oktober 2025 eingereicht werden.

Insbesondere kann zur Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Bezug auf die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln Stellung genommen werden. Wesentlich für die Kommission sind unter anderem die Auswirkungen auf die Pflanzengesundheit und dabei insbesondere fehlende Wirkstoff- und Mittelverfügbarkeit für etwaige Tilgungsmaßnahmen, aber auch Themen wie die Verwendung von Drohnen, Grundstoffe und Saatgutbehandlung sowie Präzisierungen zu Rückstandshöchstgehalten.

So gelangt man zur Sondierung:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14824-Lebensmittel-und-Futtermittelsicherheit-Omnibus-Vereinfachungspaket_de

Der BWV empfiehlt die Durchsicht der den Pflanzenschutz betreffenden Bereiche.

Informationen und Links für die Beteiligung finden Sie auch unter https://germany.representation.ec.europa.eu/news/vereinfachung-des-eu-rechts-fur-lebens-und-futtermittel-ihre-meinung-ist-gefragt-2025-09-16_de

Marco Weber über BVG-Urteil: „Unsere Landwirte düngen gewissenhaft und präzise“

Koblenz. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium ein nationales Aktionsprogramm erstellen müsse. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, findet hierzu deutliche Worte: „Das deutsche Düngerecht regelt die weltweit schärfsten Auflagen bezüglich der Ausbringung von Düngemitteln. Daran wird auch ein noch zu erstellendes Aktionsprogramm nichts ändern. Die Nitratgehalte im Grundwasser gehen insgesamt zurück. Dabei handelt es sich um eine Entwicklung, die viele Jahre in Anspruch nimmt. Wir befinden uns bereits heute auf dem besten Wege. Die Landwirtschaft unterstützt tatkräftig den Grundwasserschutz und arbeitet hieran aktiv mit. Das Ausbringen von Düngemitteln orientiert sich dabei am Bedarf der Kulturpflanzen. Wir Bauern und Winzer arbeiten ohnehin sehr präzise, gewissenhaft und beachten die strengen Vorgaben der Düngeverordnung.“

Weiter erklärt Weber: „Die von einer Umweltorganisation geführten Klage geht daher an der Wirklichkeit vorbei. Die Bundesdüngeverordnung setzt die EU-Nitratrichtlinie um und wird seitens der EU-Kommission akzeptiert. Ein zusätzliches Aktionsprogramm wird daran nichts ändern“.

Landwirtschaftsseminar – Bestmögliche Wettervorhersage erstellen

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führt am 04. November 2025 von 10:00 bis 14:00 Uhr in der Rotunde der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz das Seminar „Bestmögliche Wettervorhersage erstellen“ durch.

Diplom-Meteorologin Verena Leyendecker von WetterOnline wird zu Beginn des Seminars in die Agrarmeteorologie einführen. Weitere Schwerpunkte lauten „Wie findet man eine gute Wettervorhersage für mehrere Tage, ungeachtet verschiedener Aussagen diverser Apps?“, „Einblick in das Lesen von Wettermodellen, deren Unterschiede und Zuverlässigkeit“, „Grundlagen über das Einschätzen von Unsicherheiten einer Wetterprognose“ und praktische Übung bezüglich der Erstellung einer Wettervorhersage.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 40 Euro und für Nichtmitglieder 90 Euro.

Informationen und Anmeldungen: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, E-Mail: neu@bwv-net.de oder hier online über die BWV-Homepage.

Grußwort zum Erntedank

Liebe Bäuerinnen und Bauern, Winzerinnen und Winzer, Landfrauen und Landjugendliche,

die Ernte liegt weitgehend hinter uns und die meisten Landwirte, Obstbauern und auch Winzer können mit dem Ergebnis zufrieden sein. Was uns umtreibt, sind weniger die Ernteergebnisse als vielmehr das marktwirtschaftliche und politische Umfeld. Zwar können die Futterbaubetriebe mit der Gras- und Maisernte sowie den Erzeugerpreisen zufrieden sein. Im Marktfruchtbau, im Veredelungsbereich und vor allem im Weinbau sind die Erzeugerpreise hingegen einfach nur schlecht, während im Obstbau die steigenden Mindestlohnkosten sowie Probleme im Bereich des Pflanzenschutzes den Betrieben große Sorgen bereiten.

Die Getreideernte wäre insgesamt sehr gut ausgefallen, wenn kurz vor und während der Ernte Niederschläge nicht so manche Qualitäten negativ beeinflusst hätten. Aber mit den Unbilden des Wetters kommen wir Bauernfamilien seit Jahrhunderten zurecht. Sicherlich gibt es Jahre, die uns große Freude und auch solche, die uns große Sorgen bereiten. Ärgerlich ist aber, dass unsere Gesellschaft, und auch die Politik, die die gesellschaftlichen Verhältnisse widerspiegelt, die Bedeutung der heimischen Lebensmittelproduktion, die während der Coronazeit sehr deutlich zu erkennen war, offensichtlich vergessen haben. Anders kann ich mir nicht erklären, warum den Betrieben immer wieder Steine in den Weg gelegt oder ihnen gegenüber Hürden aufgebaut werden.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau stellt anlässlich der Landtagswahl im Frühjahr 2026 einen Forderungskatalog an die Parteien zusammen, der auf das Wohl all unserer Betriebe und auf die Ernährungssicherheit unseres Landes abzielt. Denn unabhängig davon, ob wir zurzeit eine Krise durchleben oder nicht, muss der landwirtschaftlichen Urproduktion ein überragendes öffentliches Interesse zuerkannt werden. Daher liegt es im Interesse der Gesellschaft, in Anbetracht der weltweiten landwirtschaftlichen Konkurrenzsituation, die Förderprogramme aufrecht zu erhalten, steuerliche Entlastungen auszubauen und unsere Junglandwirte und -winzer zu stärken, damit sie sich voll Freude und Zuversicht den Herausforderungen unseres wichtigen Berufs stellen.

Damit wir auch in Zukunft noch ausreichende Ernten einholen können, bedarf es selbstverständlich stabiler landwirtschaftlicher Strukturen, aber auch landwirtschaftlicher und weinbaulicher Flächen, die die Betriebe zu rentablen Preisen kaufen oder pachten können. Ländliche Regionen dürfen nicht immer weiter zersiedelt und versiegelt werden. Zu wertvoll sind unsere, über Jahrhunderte gepflegten Flächen, als dass sie achtlos anderen – manchmal zweifelhaften – Zwecken geopfert werden. Außerdem müssen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entweder produktionsintegriert oder über die Aufwertung naturschutzfachlich relevanter Flächen umgesetzt werden.

Der seitens der Politik geradezu unverantwortliche restriktive Umgang mit der Zulassung und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sagt sehr viel auch über den Umgang der Gesellschaft mit uns Bauern aus. Wir sind hier in Deutschland bestens ausgebildet, wir wissen, wie wir mit unseren Tieren und unseren Pflanzen umgehen müssen und das tun wir gerne. Schließlich ist unser Beruf eine Berufung und wir sind uns unserer Verantwortung für den Erhalt der Schöpfung bewusst. Daher muss die zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln endlich schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. Die zonale Zulassung dürfen einzelne Zulassungsbehörden nicht immerwährend unterlaufen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten muss – wie bisher auch – für unsere Betriebe auch weiterhin unbürokratisch möglich sein. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht stigmatisiert werden. Die Vernunft sollte endlich wieder über Panikmache und Unverstand siegen.

Welcher Stellenwert gebührt der Landwirtschaft?

Gerade beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wäre eine Zusammenarbeit mit Naturschutzorganisationen möglich und sinnvoll. Wer einmal verinnerlicht hat, dass wir Landwirte mit unserer Bewirtschaftung schließlich die biologische Vielfalt ermöglicht haben, wird alles daransetzen, die Landwirtschaft in einer Region wirtschaftlich zu erhalten. Ein Erhalt der Artenvielfalt und der Kulturlandschaft ohne Landwirtschaft ist nicht nur unbezahlbar, sondern schlicht unmöglich. Nur eine ökonomisch attraktive Bewirtschaftung von Flächen hält eine Landwirtschaft in der Region und sorgt für eine nachhaltig existente Vielfalt an Pflanzen, Tieren und abwechslungsreicher Landschaft.

Ein weiterer Punkt, der ebenfalls noch nicht zu unserer Zufriedenheit gelöst wurde, ist das Zusammenleben von Weidetieren und Wölfen. Dass es Verbänden über ihr Klagerecht ermöglicht wird, die Tötung unserer Weidetiere durch Wölfe weiterhin zuzulassen, schlägt dem Fass den Boden aus. Hier wird das Verbändeklagerecht ad absurdum geführt, hier wird Tierschutz mit Füssen getreten, hier wird die weidetierhaltende Landwirtschaft ganz bewusst in ihrer Existenz bedroht. Ich bin davon überzeugt, dass es uns gelingen wird, zufriedenstellende Lösungen für die Landwirtschaft umzusetzen. Es ist aber schockierend, wie viel Zeit die Einführung und Umsetzung sinnvoller Lösungen benötigt. Es ist schlicht und ergreifend traurig, mit ansehen zu müssen, wie die Zauderer in Politik und Gesellschaft es in Kauf nehmen, dass tierhaltende Betriebe resigniert aufgeben.

Jetzt möchte auch noch die EU-Kommission das Budget der Landwirtschaft „reformieren“. Solche Reformen führen am Ende nur zu Kürzungen unserer Beihilfen. Eine Kürzung des EU-Agraretats in Höhe von etwa 20 % steht in der Diskussion. Selbst die EU-Agrarminister wenden sich gegen die Pläne der EU-Kommission. Darüber hinaus soll nach Plänen der Kommission den einzelnen Mitgliedsstaaten mehr Verantwortung bei der Verteilung der Finanzmittel übertragen werden. Ich zweifle sehr daran, dass dies am Ende zu einer Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit unserer Betriebe führen wird. Gegen die Pläne der EU-Kommission positioniert sich unser Berufsstand in Deutschland deutlich. Der landwirtschaftliche Berufsstand kann sich nicht nur auf seine ureigene Tätigkeit, Lebensmittel, Rohstoffe und erneuerbare Energien zu erzeugen, beschränken. Wir müssen uns weiterhin auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene für unsere Interessen einsetzen und stark machen, sei es für den Einsatz unserer Produktionsmittel oder für den Erhalt unserer Flächen und für einen Kampf gegen unsinnige Auflagen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau wird sich daher bei politischen und fachlichen Gesprächen immer wieder für die Anliegen unserer Bauern- und Winzerfamilien einsetzen.

Wir Bäuerinnen und Bauern arbeiten auf unserer Scholle und mit unseren Tieren. Ungeachtet unserer Kämpfe mit der Natur und der Bürokratie mit all ihren Auflagen, sollten wir dankbar sein für all das, was wir auch dieses Jahr wieder erreicht haben und worauf wir stolz sein können. Ob wir an einen Schöpfer glauben oder nicht, es ist nicht selbstverständlich, dass wir unsere Bevölkerung ernähren können. Dafür sollten wir dankbar sein, Gott, unserer Umwelt und nicht zuletzt unseren Familien, die uns unterstützen. Das vergessen wir allzu schnell. Die Erntedankfeste erinnern uns daran.

Ich wünsche Ihnen allen bei der Ernte, der noch auf dem Acker stehenden Feldfrüchte viel Erfolg und beste Qualitäten sowie den Tierhaltern Glück im Stall. Vor allem wünsche ich Ihnen weiterhin Freude an unserem sehr wichtigen und erfüllenden Beruf. Vielleicht ist die Landwirtschaft nicht alles, aber ohne sie wäre alles nichts.

Marco Weber
Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau

Landeswindenergiegebietegesetz Rheinland-Pfalz – BWV rügt kurze Stellungnahmefrist

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) nutzte die Gelegenheit, um zur geplanten Änderung des Landeswindenergiegebietegesetzes Rheinland-Pfalz eine Stellungnahme abzugeben. Zusammen mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd sowie der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz kritisierte der BWV die sehr kurze Frist für eine Stellungnahme. 13 Tage seien für ehrenamtlich geführte Verbände unzumutbar, da es für sie nicht möglich sei, sich in den zuständigen Gremien mit den Änderungen der gesetzlichen Grundlagen in Rheinland-Pfalz zu befassen. Daher haben sich die Verbände – ähnlich wie bereits im Frühjahr bei ebenfalls sehr kurzen Fristen für eine Stellungnahme zu den Änderungen des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz – ausdrücklich vorbehalten, nach der Diskussion in den jeweiligen Gremien eine weitere ergänzende Stellungnahme einzureichen.

Die Änderung im Landeswindenergiegebietegesetz betrifft vornehmlich die Festlegung von prozentualen Werten, die in den verschiedenen Regionen von Rheinland-Pfalz für die Erzeugung von Windenergie seitens der Planungsgemeinschaften gelten sollen. Diese sind nach regionalen Gegebenheiten angepasst und sollen beispielsweise im Mittelrhein-Westerwald 1,83 Prozent oder in der Region Trier 2,45 Prozent der jeweiligen Landesfläche betragen. Landesweit wird ein Wert von 2,2 Prozent angestrebt. Die Ziele sollen bis Ende 2030 erreicht werden. Die Gesetzesvorlage lässt jedoch klare Regelungen vermissen, welche Gebiete denn tatsächlich in die Saldierung eingehen müssen. Hier gibt es bei den Trägern der Raumordnung unterschiedliche Vorgaben, beispielsweise werden bei der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe bezüglich der Festsetzung der Vorranggebiete nur Gebiete größer als 50 Hektar berücksichtigt. In der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald beträgt dieser Wert jedoch 15 Hektar und in der Region Trier gibt es gar keine Untergrenze. Dies kann schließlich zu Verzerrungen und damit einer unsachgemäßen statistischen und politischen Betrachtung führen.

Ob und wann das Gesetz in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht wird, ist derzeit noch unklar.

DHL kündigt Rahmenvertrag zum 31. Dezember 2025

Koblenz. DHL hat den seit vielen Jahren bestehenden Rahmenvertrag mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) zum 31.12.2025 aufgekündigt. Das hat Konsequenzen für die Nutzer der DHL-Paketmarken National für Pakete bis 20 und bis 31,5 Kilogramm und die DHL-EU-Paketmarken. Die Mitglieder des BWV können nur noch bis zum 12.12.2025 Paketmarken über die BWV-Kreisgeschäftsstellen erwerben. Die über den BWV gekauften DHL-Paketmarken National und die DHL-EU-Paketmarke behalten nach dem 31.12.2025 ihre Gültigkeit und können noch bis zum 31.12.2028 für den Versand genutzt werden. Damit hat jedes Mitglied ausreichend Zeit, die noch vorhandenen Marken aufzubrauchen. Die bis dahin nicht verbrauchten DHL-Paketmarken können anschließend nicht mehr umgetauscht bzw. erstattet werden!

Labels, die über BWV-Sticker erstellt werden, können noch bis zum 31.12.2025 durch die Mitglieder genutzt werden. Danach wird die Schnittstelle zu DHL für die Nutzung der DHL-Rahmenvertragskonditionen deaktiviert.

Für BWV-Mitglieder, die über 200 Pakete pro Jahr versenden, strebt der BWV mit DHL eine online-basierte Lösung zur Erstellung von Paketlabels an, mit einer direkten Anbindung der BWV-Mitglieder an das DHL-Geschäftskundenportal. Außerdem verhandelt der Verband mit anderen Versanddienstleistern, um weitere Lösungen für den Versand anbieten zu können.