20 Jahre Weingenuss und Literatur – Erlesene Weine im spannenden Ambiente

Koblenz. Der Meister des schwarzhumorigen Kurzkrimis, Ralf Kramp, wird am 31. Oktober ab 19:30 Uhr in den Räumen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau in Koblenz aus seinen Krimis lesen. Die Handlungsorte sind meist authentisch und in der Eifel zu finden. Bereits 1996 veröffentliche Kramp seinen ersten Krimi.

Christiane und Matthias Lambrich vom Weingut „Goswin Lambrich“ aus Oberwesel am Mittelrhein kredenzen ihre aktuellen Weine. Cool Climate am Mittelrhein – geht das? Anscheinend sehr gut sogar, besonders stolz sind die Lambrichs auf die Auszeichnung Vinum-Aufsteiger und Eichelmann-Weingut des Jahres.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau verspricht wieder einen kurzweiligen Abend. Die Teilnehmergebühr beträgt 20,00 €.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Karl-Tesche-Straße 3, 56070 Koblenz, Telefon: 0261-9885-1112, E-Mail: presse@bwv-net.de oder online hier über die Homepage.

DBV-Fachleute aus dem gesamten Bundesgebiet erkunden Energieprojekte in Rheinland-Pfalz

Koblenz. Wie wird der Energiehunger der Zukunft gedeckt und welche Projekte gibt es bereits? Mit diesen Fragestellungen befasste sich der Fachausschuss „Erneuerbare Energien und Nachwachsende Rohstoffe“ des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auf Einladung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV). DBV-Fachausschussvorsitzender und BWV-Präsident Marco Weber, MdL, freute sich über die Gäste aus den 18 Landesbauernverbänden, die Exkursion und den anschließenden Austausch im Verbandshaus in Koblenz.

Am 18. September 2025 ging es zunächst zum Obsthof Nachtwey in Gelsdorf. Dort wird die erste Agri-PV-Anlage für CO2-neutralen Obstanbau getestet. Entsprechend neugierig waren die Teilnehmer der Exkursion. Das Forschungsprojekt des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE und weiteren Partnern ist die erste Agri-PV-Forschungsanlage für Äpfel und Spalierobst in Deutschland. Die Gesamtversuchsfläche beträgt 9.100 Quadratmeter, die Agri-PV-Anlage mit einer Leistung von 258 kWp wurde auf rund einem Drittel der Fläche installiert.

Nach der Besichtigung des Pilotprojektes besuchte die Gruppe das Ahrtal, in dem weiterhin die Spuren der verheerenden Flutkatastrophe vom Juli 2021 zu sehen sind. Nach der Flut wurde ein zielgerichteter Wiederaufbau betrieben, bei dem die Menschen im Ahrtal zusammengerückt sind. Daher besuchte der DBV-Fachausschuss auch die Bürgerenergiegenossenschaft Marienthal. In diesem Ort waren 98 Prozent der Haushalte bis zum 1. Stock überflutet. Daher waren alle Heizungsanlagen zerstört, die in der Mehrzahl mit Heizöl oder Flüssiggas betrieben wurden. Hieraus ergaben sich nach der Flutnacht weitere erhebliche Folgeschäden an Natur und in Gebäuden. Aufgrund dieser Erfahrungen hat sich die Dorfgemeinschaft Marienthal dazu entschieden, eine hochwassersichere und zukunftsorientierte Lösung zu finden: Die Eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG wurde mit ins Boot genommen und eine neue Form der Energieversorgung in dem kleinen Ahrtal-Ort initiiert. Tief beeindruckt zeigten sich die Gäste aus ganz Deutschland über den Wiederaufbau- und Pioniergeist, der diesem neuen Weg der dezentralen Wärme- und Energieversorgung zugrunde liegt.

Zuletzt wurde das Thema Bioenergieerzeugung im Hunsrück in den Fokus genommen. Die größte Bio-Erdgasanlage in Rheinland-Pfalz wird im Gewerbepark Hellerwald bei Boppard oberhalb des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal betrieben. Bei Vollauslastung kann die Anlage 60 Millionen kWh Bio-Erdgas produzieren, die auf Erdgasqualität angereichert werden. Seit Januar 2013 ist die Anlage in Betrieb, in der nachwachsende Rohstoffe wie Mais-, Gras-, Getreide und Pflanzensilage verarbeitet werden –  etwa 54.000 Tonnen pro Jahr. Die Bioenergieerzeugung Koblenz GmbH (BEE) betreibt die Anlage sowie weitere zehn Windkraftanlagen im Westerwald mit einer Leistung von 15 MW.

Zum Abschluss der Exkursion berichteten Mitarbeiter der Energieversorgung Mittelrhein AG (evm AG) am Hauptsitz in Koblenz über die Entwicklung der kommunalen Wärmeplanung, den Netzausbau, über Batteriespeicher und die Zukunft der Biogasenergie.

Am Abend besuchte der Staatssekretär für Energie Rheinland-Pfalz, Michael Hauer, den Bundesfachausschuss und stellte die Strategien des Landes vor und sich selbst der Fachdiskussion mit den DBV-Energie-Experten. Am zweiten Tag des Fachausschusses wurde schließlich ein Großbatteriespeicher-Projekt in der Nähe von Koblenz vorgestellt und die Hürden der Batteriespeicherung besprochen. Rundherum wurde der gesamte Themenkomplex des Bundesfachausschusses mit vorbildhaften Beispielen aus dem Norden von Rheinland-Pfalz beleuchtet. Hier brachte auch BWV-Vize-Präsident Harald Schneider als Biogas-Anlagen-Betreiber viele Sichtweisen ein, die von den Gästen aus ganz Deutschland geteilt wurden.

BWV-Präsident Marco Weber freute sich über die beiden Tage: „Wir erhielten spannende Einblicke in die Welt der Erneuerbaren Energien und konnten uns mit Fachleuten aus Verbänden und Unternehmern austauschen. Die vorgestellten Projekte bereicherten dabei unsere Diskussionen nachhaltig. Mein Dank gilt dem Organisations-Team in Berlin und Koblenz. Die drängenden Fragen der Energiepolitik müssen wir auch als ‚Energie-Landwirte‘ beantworten und der Politik mit auf den Weg geben. Daher freue ich mich auch, dass der zuständige Staatssekretär Michael Hauer aus Mainz nach Koblenz gekommen ist und sich viel Zeit für persönliche Gespräche genommen hat.“

Marco Weber: „Energiewende darf Landwirtschaft nicht einseitig belasten“

Koblenz. Zur Vorlage des neuen Monitoringberichts „Energiewende. Effizient. Machen.“ nimmt der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und Vorsitzende des DBV-Fachausschusses Erneuerbare Energien, Marco Weber, Stellung:

„Der Bericht „Energiewende. Effizient. Machen.“ des „Reiche-Ministeriums“ für Wirtschaft und Energie zeigt eindeutig eine energiepolitische Neuausrichtung: Während die Freiflächen-Photovoltaik massiv ausgebaut werden soll, werden Biogas- und Biomasseanlagen zunehmend ins Abseits gedrängt. Für die Landwirtschaft hat das gravierende Konsequenzen, die der landwirtschaftliche Berufsstand so nicht akzeptieren kann. Die Bundesregierung setzt damit einseitig auf Freiflächen-PV und vernachlässigt die Potenziale, die Biogas bietet. Das bedeutet für die Landwirtschaft und letztlich für unsere gesamte Gesellschaft, dass immer mehr landwirtschaftliche Nutzflächen der Nahrungsmittelproduktion entzogen und in hochsubventionierte Solarparks umgewandelt werden. Gleichzeitig verlieren die Landwirte, die in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in Biogasanlagen getätigt haben, ihre Planungssicherheit. Statt Stabilität und Versorgungssicherheit bei der Bioenergieerzeugung zu gewährleisten, zwingt man die Biogasgewinnung in ein unsicheres Nischendasein, etwa in die Wärmeversorgung oder in die Einspeisung ins Gasnetz.

Biogas ist jedoch die einzige erneuerbare Energiequelle, die grundlastfähig und flexibel steuerbar ist. Gerade in Zeiten, in denen wir dringend Versorgungssicherheit benötigen, ist es energiepolitisch widersinnig, diesen Wirtschaftszweig herunterzufahren. Biomasse- und Biogasanlagen leisten nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch zur regionalen Wertschöpfung und Versorgungssicherheit im ländlichen Raum. Zudem ist dem weiteren Flächenfraß Einhalt zu bieten. Daher fordern wir die konsequente Nutzung von bereits versiegelten Flächen wie Parkplätzen oder großflächigen Dächern, um hier PV-Anlagen zu errichten: Solarenergie muss in mehreren Ebenen gedacht werden. Solarenergie allein nach Kosteneffizienz zu betrachten, hilft weder der Branche noch den Landwirten oder gar den Energieverbrauchern.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert daher:

1.) Planungssicherheit für bestehende Biogasanlagen durch eine verlässliche und langfristige Förderung.

2.) Technologieoffenheit statt einseitiger Bevorzugung von Freiflächen-PV. PV-Anlagen auf versiegelten Flächen (Parkplätze, Dächer) müssen Vorrang haben vor Freiflächen-Solarparks. Agri-PV-Anlagen tragen dazu bei, Nahrungsmittelproduktion und Energieerzeugung zu kombinieren, sind aber nicht ausgereift, bzw. nicht für alle Produktionsrichtungen geeignet.

3.) Flächenschutz: Acker- und Grünland sind die Grundlage unserer Ernährungssicherung. Eine ausufernde Flächenkonkurrenz durch PV darf nicht weiter angeheizt werden.

Die Landwirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten – aber nicht, indem sie ihre Existenzgrundlagen gefährdet. Der aktuelle Monitoringbericht verkennt die Realität im ländlichen Raum und gefährdet die Akzeptanz der Energiewende. Wir brauchen eine Energiewende mit der Landwirtschaft, nicht gegen sie.“

Marco Weber: „Die Bauernfamilien begrüßen die Wiedereinführung der Agrardieselerstattung!“

Koblenz. Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau begrüßt die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts, die Agrardieselsteuerrückerstattung ab 2026 wieder vollständig einzuführen.

Marco Weber, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, wertet die Entscheidung als einen wichtigen Erfolg für die Landwirtschaft: „Wir Bauern und Winzer haben letztes Jahr unter anderem für die Beibehaltung der Agrardieselsteuerrückerstattung demonstriert. Die Gesellschaft und weite Teile der Politik standen und stehen hinter uns. Die aktuelle Regierungskoalition hat eine wichtige Zusage nun eingehalten. Nur mit gesellschaftlicher Unterstützung können wir konkurrenzfähig wirtschaften und die Menschen in unserer Heimat mit unseren vielfältigen Produkten versorgen.“

BWV-Verbandsrat: Naturschutzstationen kontrovers diskutiert

Koblenz. Der Verbandsrat des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland Nassau (BWV) diskutierte unter der Leitung von Präsident Marco Weber über die anstehenden Änderungen des rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzgesetzes. Im Fokus stand dabei das Projekt „Naturschutzstationen“. Nach dem Willen des Umweltministeriums sollen nach und nach Modellstationen entstehen. Vera Schmidt, Leiterin der Abteilung Naturschutz und nachhaltige Entwicklung im Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Umwelt und Energie (MKUEM) stand den Delegierten Rede und Antwort.

Zu Beginn erklärte Weber, dass der Verband ein Musterverfahren eines Mitglieds aus dem Raum Bitburg gegen die Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier gewonnen habe. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz habe der IHK-Beitragspflicht von Landwirten für PV-Anlagen eine Absage erteilt. Die Entscheidung betrifft nicht nur einen Einzelfall, sondern hat über die rund 40 in Rheinland-Pfalz ruhenden ähnlichen Verfahren auch eine bundesweite Bedeutung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einem Schreiben an Umweltministerin Katrin Eder habe Weber auf die dramatische Struktur der Schlachthöfe in Rheinland-Pfalz hingewiesen. Auch der BWV-Fachausschuss „Tierische Produktion“ habe unter dem Vorsitz von BWV-Vizepräsident Stefan Fiedler bereits auf die desolate Situation in diesem Bereich hingewiesen. Darüber hinaus sei die Lage bei der Tierkörperbeseitigung äußerst kritisch. So würden tote Tiere teilweise über eine Woche nicht abgeholt werden. Das sei gerade im Sommer eine unhaltbare Situation, so dass sich der BWV noch einmal an den Träger der Tierkörperbeseitigung gewandt und schnelle Abhilfe gefordert hat.

Ein weiterer Schwerpunkt der Verbandsarbeit sei weiterhin der überbordende Flächenverbrauch. So habe Weber gemeinsam mit den Vizepräsidenten Fiedler und Harald Schneider das Gespräch mit Bischof Stefan Ackermann gesucht, um ihm die Betroffenheit des landwirtschaftlichen Berufsstandes bezüglich des Flächenverbrauchs durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen darzulegen.

Der Bauern- und Winzerverband spreche sich konsequent für die konventionelle Bewirtschaftung in Naturschutzgebieten aus. Darunter falle vor allem die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Landwirte im Bereich des Laacher Sees hätten während einer Veranstaltung ihrem Unmut über die Restriktionen in Naturschutzgebieten geäußert. Es sei deutlich geworden, so der Bauernpräsident, dass ein effektiver Naturschutz nur mit der Landwirtschaft funktionieren könne. Schließlich hätten gerade am Laacher See 40 Landwirte dazu beigetragen, die biologische Vielfalt zu erhalten. Die Umweltverwaltung werde aufgefordert, dringend Ausnahmen vom PSM-Ausbringungsverbot zu ermöglichen.

Bindeglied zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen

Des Weiteren erklärte Weber, dass der Kreisvorstand des Bauern- und Winzerverbandes in Daun einstimmig beschlossen habe, dass sich die Landwirtschaft gemeinsam mit den Kommunen und Naturschutzverbänden an der Modell-Naturschutzstation Nord im Kreis Daun einbringen werde. Es sei das Ziel des Berufsstands, die Arbeit der Naturschutzstationen kennenzulernen und ihre Möglichkeiten zu nutzen. Das Zusammenspiel zwischen Landwirtschaft, Kommunen und Naturschutz sei durchaus interessant. Es handele sich hierbei um ein Pilotprojekt, das es genau zu beobachten gelte. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau habe hierzu gemeinsam mit dem BWV Rheinland-Pfalz Süd und der Landwirtschaftskammer bereits im Januar dieses Jahres in einem Schreiben an die Landesregierung gefordert, das Landesnaturschutzgesetz erst nach Abschluss der Modellphase anzupassen, damit die Erkenntnisse daraus in das künftige Gesetz eingebracht werden könnten.

Abteilungsleiterin Schmidt erläuterte, dass es langfristiges Ziel sei, Naturschutzstationen, die jeweils zwei bis drei Landkreise umfassten, flächendeckend zu etablieren. Sie sprach von einem Zeithorizont dafür von 15 Jahren. Zurzeit gebe es zwei Modellgebiete, den Vulkaneifelkreis und die kreisübergreifende Naturschutzstation Donnersberg, Bad Dürkheim, Neustadt/W. Das Personal werde dabei vollständig vom Land finanziert. Als Träger einer Station fungiere ein Trägerverein, der vor Beginn einer Arbeitsaufnahme gegründet werden müsse. Basisaufgaben einer Station seien die Vertragsnaturschutzberatung, die Biotopbetreuung sowie die Umsetzung der Natura 2000-Auflagen. Grundsätzlich würden die Aufgaben vom Verein und somit von der Basis definiert werden. Für das nördliche Rheinland-Pfalz wären die Erarbeitung einer Grünlandstrategie, Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sowie die Bekämpfung invasiver Arten vorstellbar.

Der zuständige Kreisgeschäftsführer Peter Hutsch sieht in den Naturschutzstationen eine Chance, die Belange der Landwirtschaft besser in gesellschaftliche Forderungen zu integrieren. Schließlich würden über die Naturschutzstationen auch die Kommunen eng mit der Landwirtschaft zusammenarbeiten. Weber fügte hinzu, dass sowohl die Kommunen als auch die Umweltverbände landwirtschaftliche Flächen für ihre Zwecke nutzen wollten. Über die Naturschutzstationen könnten frühzeitig Gespräche geführt werden, um allseits zufriedenstellende Lösungen zu finden. Ziel der Landwirtschaft sei es dabei, gute landwirtschaftliche Flächen für die Nahrungsmittelerzeugung zu erhalten. Auch das wahllose Aufkaufen von Ausgleichsflächen müsse endlich der Vergangenheit angehören. Hierfür könnten die Naturschutzstationen ihren Beitrag leisten.

In der Aussprache wurde deutlich, dass das Voranpreschen des MKUEM sehr kritisch gesehen wird. Angesichts der laufenden Modellprojekte und der im Gesetz vorhandenen Widersprüche bekräftigte der BWV-Verbandsrat die Forderung, die Naturschutzstationen vorerst nicht in das Landesnaturschutzgesetz aufzunehmen, sondern die Erkenntnisse der Modellphase unbedingt abzuwarten.

Grünlandkartierung lässt keinen Einspruch zu

Ein weitere Tagungspunkt war die „Grünlandkartierung“, die seit einigen Jahren kreisweise durchgeführt wird. Fiedler bemängelte, dass die Landwirte vor einer Kartierung nicht ausreichend informiert würden. Dabei sei dem Berufsstand seitens der Umweltverwaltung zugesagt worden, dass ein Vertreter der Landwirtschaft bei der Kartierung zugegen sein könne. Dieses Versprechen werde von der Umweltverwaltung konsequent ignoriert. Weber kritisierte darüber hinaus scharf, dass gegen die Kategorisierung der Grünlandflächen kein Einspruch erhoben werden könne. Außerdem sei es indiskutabel, wenn Flächen, nur weil sie in Naturschutzprogramme eingebracht worden seien, dauerhaft als Areale mit vielfältigen Arten geschützt werden müssten. Schmidt machte darauf aufmerksam, dass bis zu 10 Jahre nach dem Auslaufen eines Programms Flächen wieder landwirtschaftlich genutzt werden dürften. Es sei aber ein zentrales Problem, schränkte Weber ein, dass die zuvor vorhandene Pflanzenpopulation seitens eines landwirtschaftlichen Betriebsleiters nicht nachgewiesen werden könne. Am Ende sei wieder einmal der Landwirt der Dumme. Die Delegierten beanstandeten, dass die Landwirtschaft mit der Grünlandkartierung einen Wertverlust hinnehmen müsse. Schmidt machte darauf aufmerksam, dass offensichtliche Fehler gemeldet werden könnten. Somit sei es möglich, eine Kategorisierung zurückzunehmen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wies Weber darauf hin, dass im Rahmen der Diskussion um das Landeswassergesetz die Gewässerrandstreifen von 10 m auf 5 m reduziert würden. Hier habe der Berufsstand einen Erfolg erzielt, zumal 10 m breite Streifen an Gewässern den Erosionsschutz nicht verbessern würden. Dennoch halte der BWV an seiner grundsätzlichen Kritik am Landeswassergesetz fest und spreche sich gegen ordnungsrechtliche und für kooperative Maßnahmen im Bereich der Gewässerrandstreifen aus.

Abschließend widmeten sich die Delegierten noch der aktuellen Situation im Weinbau. Gestiegene Traubenerträge würden auf einen insgesamt abnehmenden Nachfragemarkt stoßen. Der stetige Anstieg an Rebflächen „kollidiere“ mit der Diskussion über Gesundheit und Alkohol. Es sei daher kaum mit einer kurzfristigen Besserung der Situation am Weinmarkt, sondern mit einer Strukturbereinigung zu rechnen. Der Präsident des Weinbauverbandes Mittelrhein Heinz-Uwe Fetz rechnet mit einer deutschlandweiten Rückführung der Rebflächen um zirka 30.000 Hektar mit einer anschließenden Stabilisierung des Markts.

BWV-Service: E.ON nimmt jährliche Preisanpassungen vor

Koblenz. E.ON wird künftig jährliche Preisanpassungen zum Vorteil der BWV-Mitglieder vornehmen. Mitglieder, die noch ältere Stromverträge haben und die Erstlaufzeit bereits ausgelaufen ist, mussten bisher Preisschwankungen akzeptieren. E.ON beabsichtigt nun mit der neuen internen Berechnungslogik diese Schwankungen auszugleichen und auf ein einheitliches Niveau zu heben. Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass ältere Produkte durch eine Kündigung abgelöst und durch einen Neuvertrag ersetzt werden müssen. Im Fokus der Kampagne steht für die BWV-Mitgliedsbetriebe das E.ON-Produkt „E.ON BWV Strom eFix 2023 (Grau und Öko)“.

Ab dem 11.09.2025 erhalten diese Mitglieder ein Kündigungsschreiben zum 31.12.2025 und ein direktes Folgeangebot. Um den Anreiz für den Abschluss der attraktiven Neuverträge zu erhöhen, bietet E.ON eine Verlosung von 50 Media Markt/Saturn-Gutscheinen im Wert von je 1.000 Euro an.

Arbeiten mit dem elektronischen Jagdkataster – Version 11

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau führt am Freitag, den 24. Oktober 2025 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr wieder ein Seminar über das Verwalten eines elektronischen Jagdkatasters durch. Dirk Model, Geschäftsführer der Gesellschaft für Informationssysteme (GIS) aus Leipzig, stellt neben der Version 11 der digitalen Jagdpachtverwaltung, die Bearbeitung der ALKIS-Daten und die Bearbeitung verschiedener Listen mit Filtern vor. Die graphische und datenbankbasierte Erstellung der Jagdbögen, beziehungsweise der Jagdbezirke sowie die Führung des Kassenbuches sind weitere Seminarthemen.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau und der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) 110 Euro und für Nichtmitglieder 160 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de oder online hier.

BWV gewinnt Musterverfahren – OVG Koblenz erteilt Beitragspflicht von Landwirten für PV-Anlagen eine klare Absage

Koblenz. Seit Jahren streiten Landwirte, die auf ihren landwirtschaftlichen Gebäuden PV-Anlagen installiert haben, mit ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Mitgliedschaft zur und Beitragspflicht bei der IHK. Hintergrund ist die Regelung, dass Photovoltaikanlagen regelmäßig gewerblich betrieben werden und damit eine Mitgliedschaft in der regional zuständigen Industrie- und Handelskammer auslösen. Damit verbunden ist auch eine entsprechende grundsätzliche Beitragspflicht.

Fraglich ist allerdings, ob die Landwirte von einer Beitragsprivilegierung des § 3 Abs.4 Satz 3 IHK-Gesetz profitieren können. Diese besagt im Grundsatz, dass IHK-Mitglieder, die zugleich Beiträge in einer anderen Kammer bezahlen – bei den Landwirten ist dies die Landwirtschaftskammer – von einer sogenannten „Zehntelregelung“ Gebrauch machen können. Nur wenn dieses Zehntel einen Betrag von 5.200 € als Bemessungsgrundlage überschreitet, müssen entsprechende IHK-Gebühren gezahlt werden. Dieser Betrag wird jedoch bei den Dachanlagen regelmäßig nicht erreicht.

Im entschiedenen Fall eines Landwirtes aus der Region Trier betreibt dieser neben der Landwirtschaft mehrere PV-Anlagen auf seinen Dächern. Die IHK Trier hatte zunächst die Auffassung vertreten, dass für die begehrte Beitragsbefreiung ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen landwirtschaftlicher Tätigkeit und Betrieb einer Photovoltaikanlage vorliegen müsse. Daher hat sie die Anwendung der Zehntelregelung abgelehnt und auch das Verwaltungsgericht Trier ist dieser Auffassung zunächst gefolgt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat nun dem Landwirt Recht gegeben. In dem Verfahren, in dem der Landwirt von den Juristen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) unterstützt wurde, haben die Richter des Koblenzer Senates deutlich gemacht, dass die Auffassung der IHK Trier unrichtig und die restriktive Auslegung der Beitragsprivilegierung der IHK daher rechtswidrig sei.

In der Begründung führten die Richter insbesondere aus, dass das IHK-Gesetz für eine Beitragsprivilegierung gerade keinen zwingenden Zusammenhang zwischen dem Betrieb der PV-Anlage und dem landwirtschaftlichen Unternehmen fordere. Eine solche Einschränkung habe der Gesetzgeber nicht vorgesehen, der Angehörige von IHKs, die zugleich Mitglied in einer weiteren Kammer sind, entlasten wollte. Die Beitragsbescheide wurden daher aufgehoben.

Die Entscheidung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes hat bundesweite Bedeutung, da es bisher zu diesem Themenkomplex unterschiedlicher Rechtsprechungen der Verwaltungsgerichte der Bundesländer gibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die IHK Trier eine abschließende Klärung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anstrebt, ist derzeit unklar. Dennoch handelt es sich bei der Entscheidung um einen wichtigen juristischen Etappensieg des Landwirtes, der auch für die rund 40 weiteren Landwirte, deren Beitragsverfahren aufgrund des vom BWV angestrengten und unterstützten Musterverfahrens ruhen, von Bedeutung ist.

BWV-Präsident Marco Weber zeigte sich erfreut über die Entscheidung des OVG. Die tatkräftige und juristische Unterstützung eines Mitglieds zeige, dass der BWV Rheinland-Nassau solche Musterverfahren zum Wohl einer Vielzahl betroffener Mitglieder durchführe. Jetzt sei endlich Rechtsklarheit geschaffen worden.

Urteil des OVG Koblenz vom 26. August 2025 – AZ 6 A 10460/25.OVG

Bundesfachausschuss Recht tagt in Koblenz und begrüßt Landesjustizminister

Die Juristen der 18 Landesbauernverbände kamen zu einer turnusmäßigen Sitzung des Bundesfachausschuss „Agrarrecht“ des Deutschen Bauernverbandes (DBV) beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) in Koblenz zusammen. Für den Abschluss des ersten Sitzungstages hatte der Präsident des BWV, Marco Weber, seinen Landtagskollegen und Minister der Justiz Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis zum Impulsreferat eingeladen. Dieser folgte der Einladung gerne und informierte die anwesenden Juristenkollegen um den Fachausschuss-Vorsitzenden und DBV-Vizepräsidenten Dr. Holger Hennies, über die Entwicklungen des Justizwesens in Rheinland-Pfalz. Gerade die Digitalisierung sei eine Chance für die Justiz im Land, auch mit Blick auf schnellere Verfahren bei Gericht, aber auch die Kommunikation mit dem Bürger. Im Anschluss nutzten die Juristen der Landesbauernverbände auch die Gelegenheit, mit dem rheinland-pfälzischen Fachminister in Austausch zu treten.

Inhaltlich hatte die zweitägige Fachtagung einiges auf der Agenda: Von der Lebensmittellieferkette, über Fachthemen der Europäischen Union und Vorschlägen für ein einfacheres und effektiveres Düngerecht, bis hin zu Fragen der Erntegutbescheinigung und Updates zu neuen Züchtungsmethoden und Biopatenten reichte die Tagesordnung. Aus der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn kam Dr. David Jüntgen als Referent zum Themenkomplex „unlautere Handelspraktiken“ zu Wort. Hier stellte er die Arbeitsweise und Erkenntnisse der zuständigen Beschwerdestelle nach dem AgrarOLkG (Agrarogranisationen- und Lieferketten-Gesetz) vor.

Ein Besuch in Koblenz durfte natürlich nicht ohne eine kurze Stadtführung mit einer Überraschung am Deutschen Eck enden: Am Eingang zum Museum Ludwig erwartete die Besucher aus ganz Deutschland eine kleine Weinprobe mit Riesling aus den Weinanbaugebieten „Mosel“ und „Mittelrhein“, die vor Ort als Flüsse zusammenfließen. BWV-Weinbaureferent Dr. Maximilian Hendgen entführte die Zuhörer in die Steil- und Steilstlagen von Mosel und Mittelrhein, hob die Besonderheiten der einzelnen Lagen hervor und unterstrich die lange Geschichte des Weinbaus. So zählten Rieslinge von der Mosel über Jahrzehnte zu den teuersten Weinen der Welt. Auch heute noch werde in mühevoller Manufakturarbeit die Weinlese vollzogen und so schimmerte im Glas der Gäste das Gold der Reben.

BWV-Präsident Marco Weber und der stellvertretende BWV-Hauptgeschäftsführer und Rechtsanwalt Marcus Hehn zeigten sich zufrieden nach Abschluss des zweitätigen juristischen Konvents in Koblenz: „Die Zusammenarbeit der Landesbauernverbände in Fachthemen stärkt Landwirtschaft und Weinbau in Deutschland. Wir freuen uns als Gastgeber unsere Region von ihrer besten Seite haben zeigen zu dürfen und freuen uns auf den nächsten Bundesfachausschuss, der in Kürze die Vielfalt der ‚Erneuerbaren Energie‘ im nördlichen Rheinland-Pfalz präsentieren wird.“ DBV-Vizepräsident Dr. Holger Hennies bedankte sich bei den beiden Gastgebern für die fulminante Organisation der Tagung: „Die Vielfalt unserer 18 Landesbauernverbände wird deutlich, wenn wir uns zu Tagungen jenseits des DBV-Sitzes in Berlin, vor Ort treffen. Der Austausch über die Vielzahl an juristischen Themen hat gezeigt, wie sinnvoll auch der Dialog miteinander ist. Dabei wird auch deutlich, dass auch aus der juristischen Sicht heraus Lösungsansätze für agrarpolitische Fragestellungen entwickelt werden. Eine besondere Ehre ist es natürlich, dass auch ein Landesjustizminister unseren DBV-Fachausschuss beehrt und sich interessiert und informiert über die Themen von Landwirtschaft und Weinbau gezeigt hat.“