BWV-Präsident Weber fordert: „Landwirte benötigen dringend Ausnahmegenehmigung in Naturschutzgebieten“

Niederzissen. 40 betroffene Bäuerinnen und Bauern trafen sich auf dem Vulkanhof bei Niederzissen, am Naturschutzgebiet Laacher See, das 2.100 Hektar umfasst, um über das aktuelle Pflanzenschutzmittelanwendungsverbot in Naturschutzgebieten zu diskutieren. Hierzu haben die Kreisvorsitzenden des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) Franz-Josef Schäfer und Wolfgang Karbaum den BWV-Präsidenten Marco Weber und Philipp Forst vom DLR Westerwald-Osteifel sowie Landtagsabgeordnete auf den Betrieb von Sebastian Schäfer eingeladen.

Während der gesamten Veranstaltung wurde deutlich, dass die landwirtschaftlichen Betriebe unter dem Pflanzenschutzmittelverbot in Naturschutzgebieten wirtschaftlich und mental leiden. Dabei wird offentsichtlich der Schutzzweck, die Flora und Fauna zu erhalten, nicht erreicht, da die eingeschränkte Bewirtschaftung zu Verschiebungen bei den Populationen führt.

Zu Beginn der Veranstaltung erläuterte Philipp Forst die geltenden Auflagen zum Pflanzenschutzausbringungsverbot in Naturschutzgebieten. Am Laacher See seien dabei rund 330 Hektar an Ackerflächen betroffen. Die nachteiligen Folgen des Anwendungsverbotes für Landwirtschaft und Naturschutz seien mittlerweile absehbar, nämlich negative Auswirkungen auf die Bodenbrüter sowie den Erosionsschutz. Die Artengesellschaften, so Forst, würden sich definitiv ändern, aber offensichtlich nicht in die gewünschte Richtung. Der den Betrieben gewährte Erschwernisausgleich mildere die Verluste lediglich, könne sie aber nicht vollständig wirtschaftlich ausgleichen. Dazu trage auch das Anrechnen dieses Ausgleichs auf die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen bei. Darüber hinaus würden sich die Betriebe noch abhängiger von Subventionen machen. Auch erhöhe sich das Anbaurisiko landwirtschaftlicher Kulturen deutlich, so Forst.

Gegenüber den anwesenden Landtagsabgeordneten Petra Schneider, Horst Gies und den Medienvertretern machte der Präsident des BWV Marco Weber deutlich, dass die Landwirte ihre Flächen regulär bewirtschaften wollten und keine Wertverluste akzeptieren würden. Gerade der Deutsche Bauernverband habe vor der Verabschiedung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung im Jahr 2021 intensive Gespräche mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner geführt. Diese hätten aber leider nicht den für die Bauern gewünschten Erfolg gezeitigt. Weber machte deutlich, dass es für ihn nun zwei Vorgehensweisen gebe. Es müsse schnell das Gespräch mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gesucht werden. Dies sei notwendig, um in der Anwendungsverordnung dauerhafte Ausnahmen festzulegen. Über eine Öffnungsklausel könne dann das Land Herbizid- und Insektizid-Behandlungen sowie den Einsatz von Insektiziden genehmigen. In einem weiteren Schritt müssten die Flächen innerhalb eines Naturschutzgebietes in landwirtschaftlich nutzbare Flächen und „Nur-Naturschutzflächen“ differenziert werden. Die Landbewirtschaftung in Naturschutzgebieten müsse weiterhin aufrechterhalten werden, nicht zuletzt, um auch den Naturschutzzielen gerecht zu werden.

Der Betriebsleiter des am stärksten betroffen Betriebes, Sebastian Schäfer, kritisierte das Verbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in Naturschutzgebieten heftig. Er sei nun nicht mehr in der Lage, dort wie bisher Raps anzubauen, eine Kultur, die für seine Fruchtfolge von fundamentaler Bedeutung sei. Er habe mittlerweile hohe Investitionen für Bodenbearbeitungsgeräte tätigen müssen, um Pflanzenschutzmaßnahmen mechanisch durchführen zu können. Trotz dieser hohen Investitionen könnten die Kulturen qualitativ den Erfordernissen des Marktes nicht gerecht werden.

Abgeordneter Horst Gies ergänzte, dass die Absprachen zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium sehr zu kritisieren seien. Der Artenvielfalt werde damit ein Bärendienst erwiesen. Außerdem gingen dadurch landwirtschaftliche Flächen verloren. Er unterstütze den Bauernpräsidenten bezüglich der Umsetzung schneller Sondergenehmigungen für die Betriebe, die in Schutzgebieten wirtschafteten. Wahlkreisabgeordnete Petra Schneider gab zu bedenken, dass durch die enteignungsgleichen Auflagen Werte verloren gingen, die letztlich auch den landwirtschaftlichen Rentnern schaden würden. Letztlich gingen Einkommen verloren.

In der weiteren Diskussion kam man darin überein, dass die pauschalen und nicht  an die Besonderheiten der jeweiligen Region angepassten Einschränkungen konventioneller landwirtschaftlicher Bewirtschaftung in Naturschutzgebieten der Artenvielfalt und Boden brütenden Tieren deutlich schaden könne, wie das Beispiel Maria Laach zeige. Außerdem würden erhöhte Investitionen die Betriebe wirtschaftlich schädigen und dem Erosionsschutz entgegenwirken. Dieser Entwicklung müssten Berufsstand und Politik weiterhin deutlich entgegentreten.

DHL – Preisanpassung zum 01.09.2025

DHL wird zum 01.09.2025 bei bestimmten Produkten, die über den Rahmenvertrag mit DHL angeboten werden, die Preise erhöhen.
Von der Preiserhöhung betroffen sind die DHL „Paketmarke National“ bis 20 kg und bis 31,5 kg, die „EU-Paketmarke“ und die Paketmarken über das Tool „BWV-Sticker“.
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BWV-Präsident Weber begrüßt Ministerin Schmitts „Weinbaupaket 2025plus“

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Marco Weber, begrüßt die Pläne der Landesregierung, auf die enorm angespannte Situation des Weinsektors zu reagieren. Es gebe dringend weiteren Handlungsbedarf, gerade auch in Hinblick auf die unmittelbar anstehende Traubenlese. Der BWV warnt schon seit Monaten vor einer weiteren Zuspitzung der wirtschaftlichen Lage im Weinbau. Insbesondere der kostenintensive Steillagenweinbau bedarf dringend stärkerer finanzieller Unterstützung, geht seine Bedeutung doch weit über den Weinbau selbst hinaus. Der Weinbau in den Steillagen der Mittelgebirgsregionen prägt das Kulturlandschaftsbild seit Jahrhunderten. Weber: “Das Weinbaupaket unserer rheinland-pfälzischen Weinbauministerin Daniela Schmitt ist dringend notwendig. Wir sehen die Initiative als ersten wichtigen Schritt, um die krisengeschüttelten Weinbaubetriebe zu entlasten. Weitere Schritte werden sicher notwendig sein.”

Der Flächenverbrauch in Koblenz nimmt kein Ende – BWV wehrt sich gegen Baugebiet „Am Kreuzchen“

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) kritisiert die Kommunen dafür, trotz gegenteiliger Ankündigungen den Flächenverbrauch in der Landwirtschaft nicht wirksam zu reduzieren. Seit Jahrzehnten setzt sich der Verband gegen die anhaltend hohe Inanspruchnahme von Flächen in Rheinland-Pfalz ein. Damit unterstützt er die Forderungen des Deutschen Bauernverbandes sowie 17 weiterer Landesverbände, den täglichen Flächenverbrauch von derzeit rund 51 Hektar deutlich zu senken.

Laut Nachhaltigkeitsstrategie soll der Wert bundesweit bis 2030 auf weniger als 30 Hektar pro Tag sinken – doch davon ist Deutschland weit entfernt. In Rheinland-Pfalz liegt der tägliche Flächenverbrauch aktuell bei mehr als fünf Hektar, obwohl das Land bis 2030 dauerhaft unter einem Hektar pro Tag bleiben möchte.
Ein Beispiel für die starke Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen ist der Bau der Nordtangente in Koblenz. Nach einer landwirtschaftlichen Struktur- und Betroffenheitsanalyse wurden dafür etwa 80 Hektar verbraucht. Dennoch setzt sich die Entwicklung ungebremst fort: Mit dem geplanten Bebauungsgebiet „Am Kreuzchen“ in Bubenheim sollen erneut knapp sieben Hektar – rund zehn Fußballfelder – überbaut werden. Betroffen wäre vor allem der Hof Werlesmühle von Betriebsleiter Walter Saal, der die Fläche bisher bewirtschaftet.

Der BWV unterstützt die Bemühungen des Betriebes, die Flächen weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen, und fordert die Stadt dazu auf, keine weiteren Baugebiete auszuweisen, wenn dafür wertvolle Landwirtschaftsflächen verloren gehen. Darüber hinaus gibt es ohnehin nur noch wenige Vollerwerbslandwirte im Stadtgebiet Koblenz, obwohl sich doch gerade die Menschen in der Stadt gerne bewusst, regional und nachhaltig ernähren. So erzeugte Lebensmittel benötigen aber landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen in der näheren Umgebung und Betriebe, die sie bewirtschaften.

BWV-Präsident Marco Weber findet klare Worte: „Die Landwirte in Koblenz haben ihren Beitrag mehr als geleistet. Jetzt sind intelligente Lösungen gefragt – etwa Nachverdichtungen oder die Nutzung bereits versiegelter Flächen. Es ist an der Zeit, die Betriebe zu unterstützen und ihre Entwicklung zu fördern. Hier könnte der Stadtrat in Koblenz im September ein Zeichen setzen und dem Baugebiet nicht zustimmen.“

Herbstaktion ab 29.08.2025: „STARKE REINIGUNG – FÜR STARKE ERTRÄGE“

Unter dem Motto „Starke Reinigung – für starke Erträge“ bietet Kärcher den Mitgliedern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau exklusive Reinigungsgeräte zu besonders attraktiven Konditionen an.

Die Anforderungen in der Landwirtschaft sind vielfältig– mit innovativen Kärcher-Lösungen aber alle zu meistern:

■ robuste Kalt- und Heißwasserhochdruckreiniger für den Einsatz in der Landwirtschaft
■ stationäre, AFP-förderfähige Melkstandreiniger
■ professionelle Nass- und Trockensauger für den landwirtschaftlichen Einsatz
■ zeit- und kostensparende Zubehör- und Reinigungsmittelpakete

Bei Online-Registrierung bis sechs Wochen nach Kauf verlängert sich die Garantie zusätzlich und kostenlos von 12 auf 24 Monate. Die Abwicklung erfolgt bequem über den Kärcher-Fachhandel vor Ort. Dort berät man auch gerne über Möglichkeiten zum Ratenkauf.

Weitere Informationen sind im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau oder bei der jeweiligen Kreisgeschäftsstelle zu finden.

Das Jakobskreuzkraut auf dem Vormarsch – Eine Gefahr für Mensch und Tier

Das Jakobskreuzkraut stellt eine ernsthafte Gefahr dar – für Weidetiere durch Vergiftungen und langfristige Leberschäden und potenziell auch für Menschen über kontaminierte Lebensmittel. Die Ausbreitung wird begünstigt durch extensiv bewirtschaftete Flächen mit mangelnder Düngung und fehlender Grünlandpflege. Besonders problematisch sind vernachlässigte Straßen- und Grünstreifen, die als Ausgangspunkt dienen können. Nur durch konsequente Pflege, Monitoring, gezielte Mahd und Narbenpflege lässt sich das Jakobskreuzkraut eindämmen. Derzeit erhalten wir verstärkt Meldungen aus dem Verbandsgebiet, dass sich das giftige Kraut vielerorts unkontrolliert ausbreitet. Als Ursache werden dabei vielfach schlecht gepflegte Straßenrandstreifen und Naturschutzflächen vermutet. Zur Sensibilisierung für das Thema stellen wir hier in Kürze noch einmal die wichtigsten Fakten und Handlungsempfehlungen zum Jakobskreuzkraut und seiner Bekämpfung zusammen.

Giftigkeit für Tiere

Das Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea, auch Jakobs‑Greiskraut genannt) enthält in allen Pflanzenteilen hochgiftige Pyrrolizidinalkaloide wie Senecionin, die sich bei Tieren – insbesondere Pferden und Rindern – zu toxischen Verbindungen umwandeln können. Bereits geringe Mengen in der Futtermischung reichen aus, um akute oder chronische Leberschäden hervorzurufen. Akut vergiftete Tiere sterben innerhalb weniger Tage, chronische Fälle zeigen meist irreversible Leberschäden, Wachstumsverzögerungen oder Schwellungen. Eine Therapie ist praktisch nicht möglich. Die Gefahr liegt vor allem in Heu und in der Silage: Der bittere Geschmack verschwindet beim Trocknen, die Alkaloide bleiben enthalten und die Tiere verzehren das Futter.

Risiko für den Menschen

Für den Menschen können Pyrrolizidinalkaloide über Honig, Tees oder Kräuterprodukte in den Körper gelangen. Sie werden in der Leber zu reaktiven, giftigen Abbauprodukten umgewandelt, die Leberschäden oder sogar Krebserkrankungen verursachen können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung fordert deshalb eine Nulltoleranz für diese Substanzen in Lebensmitteln. Hautkontakt kann bei empfindlichen Personen zudem zu allergischen Reaktionen führen, weswegen beim Umgang Handschuhe empfohlen werden.

Der Einfluss von schlechter Pflege und mangelnder Düngung in der Grünlandbewirtschaftung

Extensiv genutztes Grünland

Jakobskreuzkraut bevorzugt nährstoffarme, trockene Standorte und lückige Grasnarben. Besonders betroffen sind extensiv genutzte Weiden, Brachen oder Naturschutzflächen ohne ausreichende Düngung und Pflege. Dort fehlen Grasbestände, die eine dichte Narbenstruktur bilden; das Kreuzkraut kann sich dort leicht ausbreiten.

Fehlende oder unregelmäßige Düngung verhindert eine konkurrenzstarke Gräsernarbe. Eine standortgerechte Stickstoff- und Kaliumdüngung unterstützt das Graswachstum und erschwert die Etablierung von Jakobskreuzkraut.

Vernachlässigung der Pflege

Maßnahmen wie schleppen, walzen, striegeln, nachsäen und häufiger Schnitt sind entscheidend für die Bekämpfung der Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes. Werden diese unterlassen, entstehen offene Bodenstellen und damit perfekte Keimflächen für die Pflanze. Wenn erst einmal Samen gebildet sind, erfolgt die Ausbreitung rasch.

Gemeinde‑ oder Straßenwarten übernehmen oft die Pflege von Grünstreifen entlang von Straßen. Werden diese nicht regelmäßig gemäht, gezielt nachgesät oder gestrafft, bilden Straßenränder Hotspots für Jakobskreuzkraut. Von dort wandern Samen über den Wind oder bei Kontakt ins angrenzende Grünland – somit entsteht ein Reservoir für die weitere Ausbreitung.

Prävention und Maßnahmen

  • Früherkennung & Monitoring: Die regelmäßige Kontrolle landwirtschaftlicher und angrenzender Flächen ist notwendig.
  • Mechanische Maßnahmen: Bei kleinerem Befall Pflanzen vor der Blüte ausreißen oder ausstechen, bei größerem Befall frühzeitig mähen (bis spätestens Ende Juni) und Mähgut vollständig entfernen – nicht kompostieren!
  • Nachsaat und Narbenpflege: Nach der Mahd offene Stellen nachsäen, walzen/striegeln und Weidefrequenz anpassen, um eine dichte Grasnarbe zu fördern.
  • Chemische Bekämpfung: Nur im Ausnahmefall auf Wirtschaftsflächen; auf Naturschutzflächen oft nicht zulässig.

Handlungsempfehlungen für Kommunen und Straßenbaulastträger

Ziel: Verhinderung der Ausbreitung entlang von Straßen, Wegen, Böschungen und kommunalen Grünflächen.

1. Regelmäßige Pflege öffentlicher Grünflächen

  • Straßenränder, Böschungen, Kreisverkehre und Randstreifen mindestens zweimal jährlich mähen, idealerweise vor der Blüte (spätestens Ende Juni).
  • Das Mähgut immer entfernen, um eine Nachreifung oder Versamung zu verhindern.

2. Schnittgut fachgerecht entsorgen

  • Nicht kompostieren oder auf angrenzende Flächen lagern.
  • Auf sachgerechte Entsorgung über Biogasanlagen oder kontrollierte Verbrennung achten.

3. Schulungen und Sensibilisierung

  • Bauhof- und Grünpflegepersonal in Erkennung und Umgang mit Jakobskreuzkraut schulen.
  • Meldesystem etablieren, z. B. durch digitale Karten oder Apps, in dem Bürger Vorkommen melden können.

4. Monitoring etablieren

  • Verdachtsflächen regelmäßig kontrollieren.
  • Ausbreitung dokumentieren, idealerweise mit Kartierung der betroffenen Flächen zur gezielten Bekämpfung.

5. Öffentlichkeitsarbeit

  • Bürger über die Risiken (z. B. für Tiere und Honigproduktion) aufklären.
  • Empfehlungen für private Gartenbesitzer und Pferdehalter bereitstellen.

Handlungsempfehlungen für Landwirte, Pferdehalter und Flächenbewirtschafter

Ziel: Reduzierung des Befallsrisikos auf Weiden, Mähwiesen und in der Futterproduktion.

1. Grünlandpflege optimieren

  • Grasnarbe schließen: Durch Nachsaat, Düngung (v.a. Stickstoff & Kalium) und angepasstes Beweidungsmanagement.
  • Vermeidung offener Bodenstellen, z. B. durch zu hohe Trittbelastung oder Nährstoffmangel.

2. Frühzeitige Mahd

  • Mähwiesen möglichst vor der Blüte des Jakobskreuzkrauts schneiden.
  • Mähgut entfernen – insbesondere vor Heu- oder Silagegewinnung.

3. Manuelle Entfernung auf kleinen Flächen

  • Einzelpflanzen mit Wurzel ausstechen und sicher entsorgen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, ggf. Atemschutz) verwenden.

4. Futterkontrolle vor der Ernte

  • Bei Verdacht auf Durchmischung: betroffene Partie aussortieren oder analysieren lassen.
  • Kontaminiertes Futter nicht verfüttern – auch nicht in kleinen Mengen.

5. Langfristige Prävention

  • Umstellung auf konkurrenzstarke Grasarten (z. B. Deutsches Weidelgras) bei Neuansaaten.
  • Nachbarn und Lohnunternehmer auf Befallsflächen hinweisen – Zusammenarbeit fördern.

🛈 Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Landwirtschaftskammer, dem Amt für Umwelt- und Naturschutz, Ihrem Bauernverband oder Ihrem Agrarberater beim regionalen DLR.

Afrikanische Schweinepest in Rheinland-Pfalz – Bedrohung und aktueller Stand

Koblenz. Durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen sind auch die rheinland-pfälzischen Regionen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald in besonderem Maße gefährdet. Der erste bestätigte ASP-Fall ist am 14. Juni 2025 in Nordrhein-Westfalen im Kreis Olpe aufgetreten. Danach wurden weitere Fälle auch in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und im Hochsauerlandkreis festgestellt. Mittlerweile wurden 36 ASP-Fälle bei Wildschweinen amtlich bestätigt. Die letzte ASP-Bestätigung erfolgte am 27. Juli im Kreis Siegen-Wittgenstein.

In Rheinland-Pfalz gibt es in der Oberrheinregion bereits 75 bestätigte ASP-Fälle und 1.161 Wildschweine wurden bisher untersucht. 48 bestätigte ASP-Fälle entfallen dabei auf den Landkreis Mainz-Bingen und 26 Fälle auf den Kreis Alzey-Worms. Ein positiver Befund betrifft ein aus Hessen angeschwemmtes Wildschwein. Seit August 2024 trat kein weiterer nachgewiesener ASP-Fall in Rheinland-Pfalz mehr auf. Um die ASP-Fälle herum wurden mehrere Sperr- und Pufferzonen eingerichtet mit verbindlichen Regeln, u.a. Leinenpflicht für Hunde in Wald- und Rheinregionen sowie eingeschränkte Jagden und Betretungsverbote. Sobald ein ASP-Fall auftritt gelten tierseuchenrechtliche Sperr- und Pufferzonen, in denen schweinehaltende Betriebe in besonderer Weise betroffen sind. So dürfen Hausschweine nur mit behördlicher Genehmigung zugekauft oder verkauft, beziehungsweise transportiert werden. Es gilt in den betroffenen Gebieten grundsätzlich die Stallpflicht für Hausschweine sowie strenge Sicherheitsvorgaben bezüglich Desinfektion von Kleidung, Fahrzeugen und Geräten. Weiterhin gelten Handelsbeschränkungen sowie ein striktes Betretungsverbot für externe Besucher.

Deutlich schwerwiegendere Folgen hätte ein Hausschweinebefall mit ASP. Dies hätte die Keulung des gesamten Nutztierbestandes des betroffenen Betriebes zur Folge. Darüber hinaus würde ein Sperrkreis mit mindestens drei Kilometern Radius eingerichtet werden. Neben Tierverlusten wäre ein langfristiger Produktionsausfall unvermeidbar, zumal eine mindestens 40-tägige Wartezeit bis zur Wiederbelegung des Stalles eingehalten werden müsste.

Die Tatsache, dass der isolierte Erreger der ASP aus NRW bisher keinem bekannten deutschen Ausbruch der ASP zuzuordnen ist, zeigt, wie vielfältig die Übertragungswege sein können. Ein Abgleich der Gensequenz durch das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut hat ergeben, dass der Erreger eine hohe Übereinstimmung mit einem in Italien (Kalabrien) dokumentierten Fall in etwa 1.500 Kilometer Entfernung hat. Daher kann jeder Tourist, jeder Wanderer oder jeder Fahrradfahrer durch sein Verhalten dazu beitragen, eine mögliche Ausbreitung der ASP zu vermeiden. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer haben daher ein Merkblatt erstellt, das hier auf der Homepage zum Download bereit steht.