Der Flächenverbrauch in Koblenz nimmt kein Ende – BWV wehrt sich gegen Baugebiet „Am Kreuzchen“

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) kritisiert die Kommunen dafür, trotz gegenteiliger Ankündigungen den Flächenverbrauch in der Landwirtschaft nicht wirksam zu reduzieren. Seit Jahrzehnten setzt sich der Verband gegen die anhaltend hohe Inanspruchnahme von Flächen in Rheinland-Pfalz ein. Damit unterstützt er die Forderungen des Deutschen Bauernverbandes sowie 17 weiterer Landesverbände, den täglichen Flächenverbrauch von derzeit rund 51 Hektar deutlich zu senken.

Laut Nachhaltigkeitsstrategie soll der Wert bundesweit bis 2030 auf weniger als 30 Hektar pro Tag sinken – doch davon ist Deutschland weit entfernt. In Rheinland-Pfalz liegt der tägliche Flächenverbrauch aktuell bei mehr als fünf Hektar, obwohl das Land bis 2030 dauerhaft unter einem Hektar pro Tag bleiben möchte.
Ein Beispiel für die starke Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen ist der Bau der Nordtangente in Koblenz. Nach einer landwirtschaftlichen Struktur- und Betroffenheitsanalyse wurden dafür etwa 80 Hektar verbraucht. Dennoch setzt sich die Entwicklung ungebremst fort: Mit dem geplanten Bebauungsgebiet „Am Kreuzchen“ in Bubenheim sollen erneut knapp sieben Hektar – rund zehn Fußballfelder – überbaut werden. Betroffen wäre vor allem der Hof Werlesmühle von Betriebsleiter Walter Saal, der die Fläche bisher bewirtschaftet.

Der BWV unterstützt die Bemühungen des Betriebes, die Flächen weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen, und fordert die Stadt dazu auf, keine weiteren Baugebiete auszuweisen, wenn dafür wertvolle Landwirtschaftsflächen verloren gehen. Darüber hinaus gibt es ohnehin nur noch wenige Vollerwerbslandwirte im Stadtgebiet Koblenz, obwohl sich doch gerade die Menschen in der Stadt gerne bewusst, regional und nachhaltig ernähren. So erzeugte Lebensmittel benötigen aber landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen in der näheren Umgebung und Betriebe, die sie bewirtschaften.

BWV-Präsident Marco Weber findet klare Worte: „Die Landwirte in Koblenz haben ihren Beitrag mehr als geleistet. Jetzt sind intelligente Lösungen gefragt – etwa Nachverdichtungen oder die Nutzung bereits versiegelter Flächen. Es ist an der Zeit, die Betriebe zu unterstützen und ihre Entwicklung zu fördern. Hier könnte der Stadtrat in Koblenz im September ein Zeichen setzen und dem Baugebiet nicht zustimmen.“

Herbstaktion ab 29.08.2025: „STARKE REINIGUNG – FÜR STARKE ERTRÄGE“

Unter dem Motto „Starke Reinigung – für starke Erträge“ bietet Kärcher den Mitgliedern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau exklusive Reinigungsgeräte zu besonders attraktiven Konditionen an.

Die Anforderungen in der Landwirtschaft sind vielfältig– mit innovativen Kärcher-Lösungen aber alle zu meistern:

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Bei Online-Registrierung bis sechs Wochen nach Kauf verlängert sich die Garantie zusätzlich und kostenlos von 12 auf 24 Monate. Die Abwicklung erfolgt bequem über den Kärcher-Fachhandel vor Ort. Dort berät man auch gerne über Möglichkeiten zum Ratenkauf.

Weitere Informationen sind im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau oder bei der jeweiligen Kreisgeschäftsstelle zu finden.

Das Jakobskreuzkraut auf dem Vormarsch – Eine Gefahr für Mensch und Tier

Das Jakobskreuzkraut stellt eine ernsthafte Gefahr dar – für Weidetiere durch Vergiftungen und langfristige Leberschäden und potenziell auch für Menschen über kontaminierte Lebensmittel. Die Ausbreitung wird begünstigt durch extensiv bewirtschaftete Flächen mit mangelnder Düngung und fehlender Grünlandpflege. Besonders problematisch sind vernachlässigte Straßen- und Grünstreifen, die als Ausgangspunkt dienen können. Nur durch konsequente Pflege, Monitoring, gezielte Mahd und Narbenpflege lässt sich das Jakobskreuzkraut eindämmen. Derzeit erhalten wir verstärkt Meldungen aus dem Verbandsgebiet, dass sich das giftige Kraut vielerorts unkontrolliert ausbreitet. Als Ursache werden dabei vielfach schlecht gepflegte Straßenrandstreifen und Naturschutzflächen vermutet. Zur Sensibilisierung für das Thema stellen wir hier in Kürze noch einmal die wichtigsten Fakten und Handlungsempfehlungen zum Jakobskreuzkraut und seiner Bekämpfung zusammen.

Giftigkeit für Tiere

Das Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea, auch Jakobs‑Greiskraut genannt) enthält in allen Pflanzenteilen hochgiftige Pyrrolizidinalkaloide wie Senecionin, die sich bei Tieren – insbesondere Pferden und Rindern – zu toxischen Verbindungen umwandeln können. Bereits geringe Mengen in der Futtermischung reichen aus, um akute oder chronische Leberschäden hervorzurufen. Akut vergiftete Tiere sterben innerhalb weniger Tage, chronische Fälle zeigen meist irreversible Leberschäden, Wachstumsverzögerungen oder Schwellungen. Eine Therapie ist praktisch nicht möglich. Die Gefahr liegt vor allem in Heu und in der Silage: Der bittere Geschmack verschwindet beim Trocknen, die Alkaloide bleiben enthalten und die Tiere verzehren das Futter.

Risiko für den Menschen

Für den Menschen können Pyrrolizidinalkaloide über Honig, Tees oder Kräuterprodukte in den Körper gelangen. Sie werden in der Leber zu reaktiven, giftigen Abbauprodukten umgewandelt, die Leberschäden oder sogar Krebserkrankungen verursachen können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung fordert deshalb eine Nulltoleranz für diese Substanzen in Lebensmitteln. Hautkontakt kann bei empfindlichen Personen zudem zu allergischen Reaktionen führen, weswegen beim Umgang Handschuhe empfohlen werden.

Der Einfluss von schlechter Pflege und mangelnder Düngung in der Grünlandbewirtschaftung

Extensiv genutztes Grünland

Jakobskreuzkraut bevorzugt nährstoffarme, trockene Standorte und lückige Grasnarben. Besonders betroffen sind extensiv genutzte Weiden, Brachen oder Naturschutzflächen ohne ausreichende Düngung und Pflege. Dort fehlen Grasbestände, die eine dichte Narbenstruktur bilden; das Kreuzkraut kann sich dort leicht ausbreiten.

Fehlende oder unregelmäßige Düngung verhindert eine konkurrenzstarke Gräsernarbe. Eine standortgerechte Stickstoff- und Kaliumdüngung unterstützt das Graswachstum und erschwert die Etablierung von Jakobskreuzkraut.

Vernachlässigung der Pflege

Maßnahmen wie schleppen, walzen, striegeln, nachsäen und häufiger Schnitt sind entscheidend für die Bekämpfung der Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes. Werden diese unterlassen, entstehen offene Bodenstellen und damit perfekte Keimflächen für die Pflanze. Wenn erst einmal Samen gebildet sind, erfolgt die Ausbreitung rasch.

Gemeinde‑ oder Straßenwarten übernehmen oft die Pflege von Grünstreifen entlang von Straßen. Werden diese nicht regelmäßig gemäht, gezielt nachgesät oder gestrafft, bilden Straßenränder Hotspots für Jakobskreuzkraut. Von dort wandern Samen über den Wind oder bei Kontakt ins angrenzende Grünland – somit entsteht ein Reservoir für die weitere Ausbreitung.

Prävention und Maßnahmen

  • Früherkennung & Monitoring: Die regelmäßige Kontrolle landwirtschaftlicher und angrenzender Flächen ist notwendig.
  • Mechanische Maßnahmen: Bei kleinerem Befall Pflanzen vor der Blüte ausreißen oder ausstechen, bei größerem Befall frühzeitig mähen (bis spätestens Ende Juni) und Mähgut vollständig entfernen – nicht kompostieren!
  • Nachsaat und Narbenpflege: Nach der Mahd offene Stellen nachsäen, walzen/striegeln und Weidefrequenz anpassen, um eine dichte Grasnarbe zu fördern.
  • Chemische Bekämpfung: Nur im Ausnahmefall auf Wirtschaftsflächen; auf Naturschutzflächen oft nicht zulässig.

Handlungsempfehlungen für Kommunen und Straßenbaulastträger

Ziel: Verhinderung der Ausbreitung entlang von Straßen, Wegen, Böschungen und kommunalen Grünflächen.

1. Regelmäßige Pflege öffentlicher Grünflächen

  • Straßenränder, Böschungen, Kreisverkehre und Randstreifen mindestens zweimal jährlich mähen, idealerweise vor der Blüte (spätestens Ende Juni).
  • Das Mähgut immer entfernen, um eine Nachreifung oder Versamung zu verhindern.

2. Schnittgut fachgerecht entsorgen

  • Nicht kompostieren oder auf angrenzende Flächen lagern.
  • Auf sachgerechte Entsorgung über Biogasanlagen oder kontrollierte Verbrennung achten.

3. Schulungen und Sensibilisierung

  • Bauhof- und Grünpflegepersonal in Erkennung und Umgang mit Jakobskreuzkraut schulen.
  • Meldesystem etablieren, z. B. durch digitale Karten oder Apps, in dem Bürger Vorkommen melden können.

4. Monitoring etablieren

  • Verdachtsflächen regelmäßig kontrollieren.
  • Ausbreitung dokumentieren, idealerweise mit Kartierung der betroffenen Flächen zur gezielten Bekämpfung.

5. Öffentlichkeitsarbeit

  • Bürger über die Risiken (z. B. für Tiere und Honigproduktion) aufklären.
  • Empfehlungen für private Gartenbesitzer und Pferdehalter bereitstellen.

Handlungsempfehlungen für Landwirte, Pferdehalter und Flächenbewirtschafter

Ziel: Reduzierung des Befallsrisikos auf Weiden, Mähwiesen und in der Futterproduktion.

1. Grünlandpflege optimieren

  • Grasnarbe schließen: Durch Nachsaat, Düngung (v.a. Stickstoff & Kalium) und angepasstes Beweidungsmanagement.
  • Vermeidung offener Bodenstellen, z. B. durch zu hohe Trittbelastung oder Nährstoffmangel.

2. Frühzeitige Mahd

  • Mähwiesen möglichst vor der Blüte des Jakobskreuzkrauts schneiden.
  • Mähgut entfernen – insbesondere vor Heu- oder Silagegewinnung.

3. Manuelle Entfernung auf kleinen Flächen

  • Einzelpflanzen mit Wurzel ausstechen und sicher entsorgen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, ggf. Atemschutz) verwenden.

4. Futterkontrolle vor der Ernte

  • Bei Verdacht auf Durchmischung: betroffene Partie aussortieren oder analysieren lassen.
  • Kontaminiertes Futter nicht verfüttern – auch nicht in kleinen Mengen.

5. Langfristige Prävention

  • Umstellung auf konkurrenzstarke Grasarten (z. B. Deutsches Weidelgras) bei Neuansaaten.
  • Nachbarn und Lohnunternehmer auf Befallsflächen hinweisen – Zusammenarbeit fördern.

🛈 Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Landwirtschaftskammer, dem Amt für Umwelt- und Naturschutz, Ihrem Bauernverband oder Ihrem Agrarberater beim regionalen DLR.

Afrikanische Schweinepest in Rheinland-Pfalz – Bedrohung und aktueller Stand

Koblenz. Durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen sind auch die rheinland-pfälzischen Regionen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald in besonderem Maße gefährdet. Der erste bestätigte ASP-Fall ist am 14. Juni 2025 in Nordrhein-Westfalen im Kreis Olpe aufgetreten. Danach wurden weitere Fälle auch in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und im Hochsauerlandkreis festgestellt. Mittlerweile wurden 36 ASP-Fälle bei Wildschweinen amtlich bestätigt. Die letzte ASP-Bestätigung erfolgte am 27. Juli im Kreis Siegen-Wittgenstein.

In Rheinland-Pfalz gibt es in der Oberrheinregion bereits 75 bestätigte ASP-Fälle und 1.161 Wildschweine wurden bisher untersucht. 48 bestätigte ASP-Fälle entfallen dabei auf den Landkreis Mainz-Bingen und 26 Fälle auf den Kreis Alzey-Worms. Ein positiver Befund betrifft ein aus Hessen angeschwemmtes Wildschwein. Seit August 2024 trat kein weiterer nachgewiesener ASP-Fall in Rheinland-Pfalz mehr auf. Um die ASP-Fälle herum wurden mehrere Sperr- und Pufferzonen eingerichtet mit verbindlichen Regeln, u.a. Leinenpflicht für Hunde in Wald- und Rheinregionen sowie eingeschränkte Jagden und Betretungsverbote. Sobald ein ASP-Fall auftritt gelten tierseuchenrechtliche Sperr- und Pufferzonen, in denen schweinehaltende Betriebe in besonderer Weise betroffen sind. So dürfen Hausschweine nur mit behördlicher Genehmigung zugekauft oder verkauft, beziehungsweise transportiert werden. Es gilt in den betroffenen Gebieten grundsätzlich die Stallpflicht für Hausschweine sowie strenge Sicherheitsvorgaben bezüglich Desinfektion von Kleidung, Fahrzeugen und Geräten. Weiterhin gelten Handelsbeschränkungen sowie ein striktes Betretungsverbot für externe Besucher.

Deutlich schwerwiegendere Folgen hätte ein Hausschweinebefall mit ASP. Dies hätte die Keulung des gesamten Nutztierbestandes des betroffenen Betriebes zur Folge. Darüber hinaus würde ein Sperrkreis mit mindestens drei Kilometern Radius eingerichtet werden. Neben Tierverlusten wäre ein langfristiger Produktionsausfall unvermeidbar, zumal eine mindestens 40-tägige Wartezeit bis zur Wiederbelegung des Stalles eingehalten werden müsste.

Die Tatsache, dass der isolierte Erreger der ASP aus NRW bisher keinem bekannten deutschen Ausbruch der ASP zuzuordnen ist, zeigt, wie vielfältig die Übertragungswege sein können. Ein Abgleich der Gensequenz durch das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut hat ergeben, dass der Erreger eine hohe Übereinstimmung mit einem in Italien (Kalabrien) dokumentierten Fall in etwa 1.500 Kilometer Entfernung hat. Daher kann jeder Tourist, jeder Wanderer oder jeder Fahrradfahrer durch sein Verhalten dazu beitragen, eine mögliche Ausbreitung der ASP zu vermeiden. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer haben daher ein Merkblatt erstellt, das hier auf der Homepage zum Download bereit steht.

Vorsicht bei Bildverwendung auf Webseiten, in Newslettern und Sozialen Medien

Koblenz. In den letzten Wochen häufen sich Anfragen der Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, die unliebsame Post von Wettbewerbern beziehungsweise Abmahnvereinen erhalten. Insbesondere zeichnet sich ab, dass zwei Themenkreise derzeit von besonderer Bedeutung sind. Dabei handelt es sich einmal um die Verfolgung von meist jahrelang zurückliegenden Urheberrechtsverletzungen oder Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, die bereits einmal Gegenstand einer strafbewehrten Unterlassungserklärung waren. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass insbesondere Soziale Medien wie Facebook, Instagram, TikTok sowie Newsletter von landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betrieben auf die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial hin analysiert werden.

Was den ersten angesprochenen Themenbereich angeht, so gab es vor etwa 10 bis 15 Jahren erste große Mahnwellen, die sich auch gegen Bauern und Winzer, insbesondere im Zusammenhang mit Direktvermarktung, gerichtet haben. Viele dieser Abmahnungen konnten, weil sie unberechtigt waren, abgewendet werden. In einigen Fällen haben die betroffenen Landwirte jedoch strafbewehrte Unterlassungserklärungen unterschrieben. Dabei ging es beispielsweise um zwingende Angaben bei Produktbeschreibungen, insbesondere Allergene (z.B. Sulfite), Verstöße gegen die Verpflichtung zur Angabe von Grundpreisangaben (Literpreise) oder Verstöße gegen zwingende rechtliche Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. den Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung oder die unzulässige Vereinbarung eines Gerichtsstandes gegenüber dem Endverbraucher). Solche strafbewehrten Unterlassungserklärungen sind in der Regel ohne zeitliche Beschränkung gültig, sodass viele der „Wettbewerber“ oder „Abmahnvereine“ lange Jahre abwarten können, um dann die Einhaltung der vertraglichen Regelungen zu überprüfen. Gerade in den letzten Wochen stellte sich dabei heraus, dass einige Landwirte offenbar ihre vertraglichen Verpflichtungen, die manchmal über 10 Jahre zurückliegen, „vergessen“ haben, weil beispielsweise ein Webseiten-Designer gewechselt hat oder sich bei einer Neuaufstellung einer Webseite oder der Neuformulierung von Geschäftsbedingungen Fehler eingeschlichen haben. Sofern in der damaligen Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe vereinbart wurde, sind die Chancen, sich dagegen erfolgreich zu wehren, gering. In den Fällen, in denen ein sogenannter „Hamburger Brauch“ vereinbart wurde, gibt es die Möglichkeit, über die verlangte Vertragsstrafe zu verhandeln. Doch auch in diesen Fällen sind die Chancen, einer Strafe zu entgehen, eher gering, weil der Verwender von urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich problematischen Bildern oder Texten meist selbst den Fehler begangen hat, der ihm nunmehr vorgeworfen wird.

Neben der Geltendmachung von Vertragsstrafen ist auffällig, dass Auftritte in Sozialen Medien scheinbar systematisch von Bildrechteinhabern analysiert werden und dabei auch Bilder, die seit vielen Jahren auf einer Facebook-Seite oder einem Instagram-Profil vorhanden sind, als problematisch entdeckt werden. Es sind mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen kein Nachweis erbracht werden konnte, dass die Bilder tatsächlich mit Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Dabei handelt es sich oft um scheinbar unverfängliche Bilder von Landschaften, Produkten, Nutzpflanzen, Reben und ähnlichem. Sofern in diesen Fällen der Verwender nicht nachweisen kann, dass er vor Einstellen der Bilder auf einer Webseite oder einem Account bei Instagram, Facebook und Co. die Zustimmung des Urhebers eingeholt hat, beziehungsweise alternativ nachweisen kann, dass zum damaligen Zeitpunkt die Verwendung der Bilder keinem urheberechtlichen Schutz unterlegen war, ist es schwierig, den geltend gemachten Schadensersatzforderungen des Urhebers zu entgehen. Bei der Bemessung des Schadensersatzes spielen die Reichweite der Verwendung, die Häufigkeit der Verwendung, die Dauer und nicht zuletzt die wirtschaftliche Bedeutung, die solche Bilder für den Verwender haben, eine Rolle.

Vor diesem Hintergrund mahnt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau noch einmal ausdrücklich, dass sich die Verwender von Bildern, Texten etc. vorher genau vergewissern müssen, ob diese tatsächlich urheberrechtlich unproblematisch sind, um auch Jahre später noch unliebsame finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Das gilt nicht nur – dann aber besonders – wenn diese Darstellungen im Internet oder über Soziale Medien auffindbar sind. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die eigenen – auch über Jahre zurück eingestellten –Darstellungen noch einmal genau anzusehen, um möglicherweise problematische Bilder umgehend zu entfernen und somit einer berechtigten Abmahnung oder Schadensersatzforderung den Boden zu entziehen. Denjenigen Personen, die im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung Unterlassungserklärungen unterschrieben haben, rät der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, die Einhaltung der Regelungen und insbesondere die Nichtverwendung problematischer Bilder etc. genau im Blick zu haben, um teure Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Landrat Marko Boos setzt sich mit der Bedeutung des Obstbaus in Mayen-Koblenz auseinander

Koblenz. Der Obstbauring Koblenz hat den Landrat des Kreises Mayen-Koblenz, Marko Boos, zu einem Obstbaurundgang im Raum Koblenz eingeladen. Unter der Leitung des Vorsitzenden Thomas Kreuter besuchte die Gruppe einen Versuchsstandort des Obstbaurings in Mülheim-Kärlich. Auf dem Standort werden verschiedene Obstbaumkulturen, wie zum Beispiel Süßkirschen, Zwetschen, Äpfel und Mandeln unter dem Einfluss verschiedener Erziehungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen angebaut, beobachtet und die Ergebnisse ausgewertet. Der Landrat konnte sich gerade angesichts des berufsständischen Versuchsstandorts vom Verantwortungsbewusstsein der hiesigen Obstbauern überzeugen.

Martin Balmer, Geschäftsführer des Obstbaurings, erläuterte, dass im Landkreis auf ca. 550 Hektar Obst angebaut werde. Davon entfielen zirka 220 Hektar auf Süßkirschen und 180 Hektar auf Zwetschen. Der Landwirtschaft liege, so Kreuter, sehr viel an der Naturverträglichkeit des Obstbaus, weshalb auch Zwischenkulturversuche durchgeführt würden. Gerade der Schutz nützlicher Insekten sei den Bäuerinnen und Bauern der Region ein großes Anliegen.

Anja Hamann-Kraut, Versuchs- und QS-Betreuerin, erläuterte einen Düngeversuch für biologisch wirtschaftende Obstbaubetriebe und Versuche mit Nutzinsekten. Gerade der hohe Anteil an Brache und Gründüngung führe zu einer hohen Artenvielfalt auf den Flächen aller Obstbaumkulturen.

Thomas Kreuter verdeutlichte, dass über Pheromonanwendungen Schadinsekten reduziert werden könnten. Es müsse dennoch auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiterhin ermöglicht werden, um die Nachfrage des Handels nach hochwertiger Ware befriedigen zu können. Der Wegfall ganzer Wirkstoffgruppen werde sich nachteilig auf den Obstbau in Deutschland auswirken, während Importware die nach und nach verschwindende deutsche Produktion ersetzen werde.

Landrat Marko Boos und die Obstbauern besuchten anschließend die Baumschule Gräb in Kettig und informierten sich über züchterische Entwicklungen im Obstbereich. Die Baumschule Gräb ist bei Süßkirschen selbst züchterisch aktiv und vermehrt darüber hinaus Sauerkirschen, Zwetschen, Nektarinen und Aprikosen. Betriebsleiter Rudolf Gräb erläuterte auch die Bedeutung der sogenannten Meristemvermehrung und die Vorgehensweise beim Verpfropfen von Unterlagen, um Viruskrankheiten zu vermeiden. Landrat Boos zeigte sich beeindruckt über die Leistungen und professionellen Kenntnisse der Obstbaubetriebe in seinem Kreis. Er könne als Sohn einer Winzerfamilie gerade auch die Pflanzenschutzproblematik sehr gut nachvollziehen. Die Obstbauern zeigten sich erfreut über das Interesse des Landrates und freuen sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit in der Region.

Saisonarbeitskräfteseminar – Darauf müssen Betriebsinhaber achten

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führt am 08. September 2025 von 09:30 bis 13:30 Uhr in der Rotunde der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz ein Saisonarbeitskräfteseminar durch.

Die Seminarteilnehmer werden sich mit den rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Hintergründen, die bei der Einstellung von Saisonarbeitskräften von Bedeutung sind, beschäftigen. Rechtsanwältin Barbara Wolbeck, Versicherungsreferentin Dr. Petra Paul und Steuerberater Bernd Heinrichs vom BWV stehen als Fachreferenten zur Verfügung.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 40 Euro und für Nichtmitglieder 90 Euro.

Informationen und Anmeldungen: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, E-Mail: neu@bwv-net.de oder hier über die Homepage.

Bauernpräsident ist trotz guter Ernte über schlechte Preise besorgt

Rheinland-Pfalz. Nach einem ungewöhnlich warmen und trockenen Frühjahr hat sich die Wetterlage gebessert, allerdings mit großen regionalen Unterschieden. Die Ernte 2025 fällt entsprechend heterogen aus. Insgesamt zeigte sich der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Marco Weber, erfreut über Mengen und Qualitäten der diesjährigen Getreide- und Rapsernte. Die Preise seien hingegen viel zu niedrig und würden nicht immer die Kosten decken, die ein Betrieb zu tragen habe. Während der Erntepressekonferenz beim Handelsunternehmen „Ewald Gillig GmbH“ in Antweiler erläuterte der Bauern- und Winzerpräsident die zu erwartenden Ergebnisse der Ernte 2025 im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Winterweizen bleibe mit rund 100.000 Hektar die wichtigste Marktfrucht in Rheinland-Pfalz. Die Ertragsspanne reiche je nach Boden und Niederschlagsverteilung von mäßig bis sehr gut. Besonders die Kornfüllphase habe vom frühen Sommerregen profitiert. Die Qualität sei weitgehend in Ordnung. Wintergerste zeige sich insgesamt ertragreich, so Weber, begünstigt durch Winterfeuchte und sonnige Bedingungen zur Reife. Die Qualitäten seien gut, der Markt jedoch angespannt. Sommergerste leide unter der Frühjahrstrockenheit. Trotz verbesserter Kornausbildung seien die Bestände insgesamt dünn. Die Ernte bleibe unter ihrem Potenzial, die Preise stagnierten zudem auf zu niedrigem Niveau. Raps profitiere von einem gesunden Pflanzenbestand und zeige sich mit hohen Ölgehalten, guter Standfestigkeit und wenig Schädlingsbefall von seiner besten Seite, ist Weber erfreut. Die Erträge seien mit teilweise über vier Tonnen pro Hektar erfreulich.

Im Grünland sei der erste Silageschnitt ergiebig ausgefallen, spätere Schnitte hätten unter der Trockenheit gelitten, verdeutlichte Weber. „Heu konnte bei idealem Wetter geerntet werden – sowohl Menge als auch Qualität stimmen. Für Wiederkäuer wird im kommenden Winter ausreichend Futter zur Verfügung stehen.“

Obst: Gute Qualitäten und Preise – eine vielversprechende Saison
Freude bereite in diesem Jahr bisher auch der Obstbau, machte der Bauernpräsident deutlich. Äpfel zeigten sich in hervorragender Qualität. Viele Blüten, wenig Krankheitsdruck und die rechtzeitigen Niederschläge hätten für vitale Bestände gesorgt. Zudem würden massive Ernteausfälle aufgrund von Frühjahrsfrösten im Hauptanbauland Polen die europäische Konkurrenz entlasten. In der EU würden 2025 nur 11 statt der üblichen 14 Millionen Tonnen Äpfel erwartet. Süßkirschen überzeugten durch hohe Qualitäten und stabile Marktpreise – auch aufgrund von Ernteausfällen in anderen Ländern. Die Trockenheit reduziere zudem den Insektendruck, was zu Kosteneinsparungen im Pflanzenschutz geführt habe. „Zwetschgen versprechen durch guten Fruchtansatz eine starke Versorgung“, so Weber. Erdbeeren würden von der trockenen Witterung profitieren, die die Qualitäten verbessere und den Pflanzenschutzaufwand reduziere. Auch geschützter Anbau beweise sich als zuverlässig – so könnten bis in den Herbst hinein beste Qualitäten geerntet werden. Allerdings zeige sich auch, dass die Nachfrage wegen der gestiegenen Preise eher zurückhaltend sei und sich dies ebenfalls auf die Anbaufläche bei Erdbeeren, die tendenziell sinke, auswirke.

Die Politik sollte den ländlichen Raum unterstützen
Deutliche Worte und klare Forderungen prägten die agrarpolitische Standortbestimmung zur Ernte 2025. BWV-Präsident Marco Weber betont: „Alle unsere landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betriebe benötigen faire Wettbewerbsbedingungen und auskömmliche Erzeugerpreise. Die politische Richtung muss sich ändern, um den Strukturwandel nicht weiter zu beschleunigen. Ein positives Signal kommt von der neuen Bundesregierung: Die Agrardieselrückvergütung wird ab 2026 wieder eingeführt. Damit die Regierung ihren Bauern wieder deren Position gegenüber den Berufskollegen anderer EU-Staaten stärkt.“

Große Sorge bereite Weber die geplante Anhebung des Mindestlohns bis 2027. Gerade für Sonderkulturbetriebe im Wein-, Obst- oder Gemüsebau seien Lohnsteigerungen nicht tragbar. Angesichts deutlich niedrigerer Mindestlöhne in anderen EU-Ländern fordert der BWV eine differenzierte Lösung für Saisonarbeitsplätze.

Die Politik müsse, laut Weber, den Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor produktionsfremden Nutzungen deutlich verbessern. Die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaik-Flächen sowie die Grünlandkartierung würden die Flächenkonkurrenz in der Landwirtschaft deutlich verschärfen. Einerseits würden Biogasanlagen wegen mangelnder staatlicher Unterstützung aufgegeben und andererseits würden Flächen für Photovoltaikanlagen ausgewiesen, was negative Auswirkung auf den Pacht- und Grundstücksmarkt habe. Die landwirtschaftlichen Flächen müssten geschützt werden, um den nachfolgenden Generationen eine Chance zu geben. Bereits heute führe der Flächenverlust zu massiven Pachtpreissteigerungen und damit einer deutlichen Erhöhung der Produktionskosten. Das müsse beendet werden.

 

 

EU-Fördermittel: Kürzungen wären fatal
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) stelle mit Milliardenbeträgen einen zentralen Pfeiler der landwirtschaftlichen Förderung dar. Eine Reduzierung der Mittel nach 2027 würde nach Einschätzung des BWV-Präsidenten die Selbstversorgung schwächen und ländliche Räume destabilisieren. Planungssicherheit sei dringend notwendig, um Investitionen und junge Betriebsnachfolger zu sichern. Daher sei ein festes Agrarbudget der EU notwendig. Die Botschaft der Landwirte ist deutlich: „Wir wollen wirtschaftlich arbeiten können – nicht am Rand der Rentabilität oder unter Dauerregulierung.“ Der Verband fordert gezielte Entlastung bei Lohnkosten, eine Entbürokratisierung der Verwaltung, eine praxisnahe Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und langfristig sichere EU-Förderbedingungen. Nur so könne die regionale Produktion erhalten und die Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln und pflanzlichen Rohstoffen – vor allem in Krisenzeiten – gewährleistet bleiben.

BWV-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachausschusses Pflanzliche Erzeugung und Erneuerbare Energien, Harald Schneider, kritisierte die fehlende Verursacherorientierung bei gesetzlich angeordneten Maßnahmen im Bereich der Düngeverordnung: „Die Betriebe in den sogenannten Roten Gebieten können kaum mehr Backweizen produzieren, während gleichzeitig Getreide aus Staaten, wie beispielsweise Ägypten, importiert wird, die das Getreide eigentlich selbst benötigen.“ Die Politik müsse sich endlich den landwirtschaftlichen Themen annehmen. Nun stehe die Pflanzenkrankheit Stolbur vor unseren Toren und die Landwirtschaft müsse sich mit Notfallzulassungen für notwendige Pflanzenschutzmittel auseinandersetzen, anstatt schnell und sachgerecht auf den jeweiligen Krankheitsdruck reagieren zu können. Das sei indiskutabel. Zulassungen für Pflanzenschutzmittel in der EU müssten ohne Ausnahme auch in Deutschland gelten. Auch die Zukunft der Bioenergie müsse endlich gesichert werden. Nahe EU-Staaten, wie Polen oder Italien, würden ihre Biogasbetriebe unterstützen, während in Deutschland ca. 10.000 Biogasanlagen mittelfristig in ihrem Bestand gefährdet würden. Es müsse in der Politik endlich perspektivischer geplant und entschieden werden.

Der Geschäftsführer der Ewald Gillig GmbH, Peter Gillig, zeigte sich stolz über sein Unternehmen, denn die Mühle sei bereits 1686 gegründet worden und 1892 in den Besitz der Familie Gillig übergegangen. Seither habe das Unternehmen mehrere Standbeine aufgebaut und sei ein wesentlicher Vermarkter landwirtschaftlicher Produkte im nördlichen Rheinland-Pfalz und im südlichen Nordrhein-Westfalen. Seit der Ahrflut-Katastrophe 2021 hätte seine Familie viel investiert, um den Standort zu erhalten. Vor allem die Bürokratie verzögere nun eine zügige Wiederherstellung des gesamten Standortes. Präsident Marco Weber dankte Peter Gillig und seinem Vater Ewald Gillig, dass sie ihr Unternehmen als Gastgeber für die BWV-Pressekonferenz zur Verfügung stellten.

Neues Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz wurde nach nunmehr dreijähriger Diskussion abschließend im rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen. Für die Jagdrechtsinhaber und Grundstückseigentümer sowie die Bewirtschafter werden sich einige – kleinere – Änderungen ergeben, die jedoch zunächst noch in der noch zu erarbeitenden Landesjagdverordnung konkretisiert werden müssen. Der Text des Landesjagdgesetzes wurde mittlerweile nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist unter https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Service/FAQs/Landesjagdgesetz-Positionspapier/Landesjagdgesetz_09.07.2025.pdf verfügbar.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau sowie die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer werden sich in die Erarbeitung der Landesjagdverordnung intensiv inhaltlich einbringen.

Landwirtschaftliche Arbeitgeber fordern Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeit

Koblenz. Der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Thomas Richter, hat sich in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition gewandt und eindringlich vor den Auswirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung auf die Landwirtschaft gewarnt.

Hintergrund ist die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Mai 2025, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 in zwei Stufen anzuheben. Zwar bleibt der empfohlene Mindestlohn zunächst unter der Schwelle von 15 Euro pro Stunde, dennoch sieht Richter in der Anhebung auf 13,90 Euro pro Stunde bereits ab 1. Januar 2026 eine erhebliche Bedrohung für viele landwirtschaftliche Betriebe – insbesondere im Obst-, Gemüse- und Weinbau.

„Schon jetzt kämpfen unsere Betriebe mit massivem Wettbewerbsdruck durch billigere Importe. In den vergangenen fünf Jahren ist die Anbaufläche arbeitsintensiver Kulturen wie Spargel, Beeren oder Baumobst um bis zu 15 Prozent zurückgegangen“, warnt Richter. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns würde diesen Trend verstärken und zahlreiche Betriebe zur Aufgabe zwingen – mit dramatischen Folgen für Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

Forderung nach saisonaler Ausnahme vom Mindestlohn

Richter appelliert an die Bundestagsabgeordneten, sich für eine differenzierte Regelung einzusetzen: Für saisonale Beschäftigungen solle weiterhin der derzeitige Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde gelten. Steige der gesetzliche Mindestlohn zukünftig auf über 16,03 Euro brutto pro Stunde, solle für saisonale Tätigkeiten ein Satz von 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns gelten. Diese Regelung sei notwendig, um die bäuerlichen Familienbetriebe und eine verbrauchernahe Produktion in Deutschland zu sichern. „Andernfalls droht nicht nur ein Rückzug der Landwirtschaft aus bestimmten Kulturen, sondern auch der Verlust regionaler Arbeitsplätze und eine verstärkte Abhängigkeit von Importen – oftmals aus Ländern mit niedrigeren Sozial- und Umweltstandards“, so Richter weiter.

Selbstversorgungsgrad sichern – Klimaschutz stärken

Richter verweist zudem auf das Ziel der Bundesregierung, den Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse auszubauen – ein Ziel, das durch die geplanten Maßnahmen konterkariert werde. Durch eine faire und realitätsnahe Ausgestaltung des Mindestlohns könnten nicht nur regionale Strukturen erhalten, sondern auch klimaschädliche Transporte und Importe vermieden werden.