Vorsicht bei Bildverwendung auf Webseiten, in Newslettern und Sozialen Medien

Koblenz. In den letzten Wochen häufen sich Anfragen der Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, die unliebsame Post von Wettbewerbern beziehungsweise Abmahnvereinen erhalten. Insbesondere zeichnet sich ab, dass zwei Themenkreise derzeit von besonderer Bedeutung sind. Dabei handelt es sich einmal um die Verfolgung von meist jahrelang zurückliegenden Urheberrechtsverletzungen oder Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, die bereits einmal Gegenstand einer strafbewehrten Unterlassungserklärung waren. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass insbesondere Soziale Medien wie Facebook, Instagram, TikTok sowie Newsletter von landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betrieben auf die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial hin analysiert werden.

Was den ersten angesprochenen Themenbereich angeht, so gab es vor etwa 10 bis 15 Jahren erste große Mahnwellen, die sich auch gegen Bauern und Winzer, insbesondere im Zusammenhang mit Direktvermarktung, gerichtet haben. Viele dieser Abmahnungen konnten, weil sie unberechtigt waren, abgewendet werden. In einigen Fällen haben die betroffenen Landwirte jedoch strafbewehrte Unterlassungserklärungen unterschrieben. Dabei ging es beispielsweise um zwingende Angaben bei Produktbeschreibungen, insbesondere Allergene (z.B. Sulfite), Verstöße gegen die Verpflichtung zur Angabe von Grundpreisangaben (Literpreise) oder Verstöße gegen zwingende rechtliche Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. den Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung oder die unzulässige Vereinbarung eines Gerichtsstandes gegenüber dem Endverbraucher). Solche strafbewehrten Unterlassungserklärungen sind in der Regel ohne zeitliche Beschränkung gültig, sodass viele der „Wettbewerber“ oder „Abmahnvereine“ lange Jahre abwarten können, um dann die Einhaltung der vertraglichen Regelungen zu überprüfen. Gerade in den letzten Wochen stellte sich dabei heraus, dass einige Landwirte offenbar ihre vertraglichen Verpflichtungen, die manchmal über 10 Jahre zurückliegen, „vergessen“ haben, weil beispielsweise ein Webseiten-Designer gewechselt hat oder sich bei einer Neuaufstellung einer Webseite oder der Neuformulierung von Geschäftsbedingungen Fehler eingeschlichen haben. Sofern in der damaligen Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe vereinbart wurde, sind die Chancen, sich dagegen erfolgreich zu wehren, gering. In den Fällen, in denen ein sogenannter „Hamburger Brauch“ vereinbart wurde, gibt es die Möglichkeit, über die verlangte Vertragsstrafe zu verhandeln. Doch auch in diesen Fällen sind die Chancen, einer Strafe zu entgehen, eher gering, weil der Verwender von urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich problematischen Bildern oder Texten meist selbst den Fehler begangen hat, der ihm nunmehr vorgeworfen wird.

Neben der Geltendmachung von Vertragsstrafen ist auffällig, dass Auftritte in Sozialen Medien scheinbar systematisch von Bildrechteinhabern analysiert werden und dabei auch Bilder, die seit vielen Jahren auf einer Facebook-Seite oder einem Instagram-Profil vorhanden sind, als problematisch entdeckt werden. Es sind mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen kein Nachweis erbracht werden konnte, dass die Bilder tatsächlich mit Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Dabei handelt es sich oft um scheinbar unverfängliche Bilder von Landschaften, Produkten, Nutzpflanzen, Reben und ähnlichem. Sofern in diesen Fällen der Verwender nicht nachweisen kann, dass er vor Einstellen der Bilder auf einer Webseite oder einem Account bei Instagram, Facebook und Co. die Zustimmung des Urhebers eingeholt hat, beziehungsweise alternativ nachweisen kann, dass zum damaligen Zeitpunkt die Verwendung der Bilder keinem urheberechtlichen Schutz unterlegen war, ist es schwierig, den geltend gemachten Schadensersatzforderungen des Urhebers zu entgehen. Bei der Bemessung des Schadensersatzes spielen die Reichweite der Verwendung, die Häufigkeit der Verwendung, die Dauer und nicht zuletzt die wirtschaftliche Bedeutung, die solche Bilder für den Verwender haben, eine Rolle.

Vor diesem Hintergrund mahnt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau noch einmal ausdrücklich, dass sich die Verwender von Bildern, Texten etc. vorher genau vergewissern müssen, ob diese tatsächlich urheberrechtlich unproblematisch sind, um auch Jahre später noch unliebsame finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Das gilt nicht nur – dann aber besonders – wenn diese Darstellungen im Internet oder über Soziale Medien auffindbar sind. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die eigenen – auch über Jahre zurück eingestellten –Darstellungen noch einmal genau anzusehen, um möglicherweise problematische Bilder umgehend zu entfernen und somit einer berechtigten Abmahnung oder Schadensersatzforderung den Boden zu entziehen. Denjenigen Personen, die im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung Unterlassungserklärungen unterschrieben haben, rät der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, die Einhaltung der Regelungen und insbesondere die Nichtverwendung problematischer Bilder etc. genau im Blick zu haben, um teure Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Landrat Marko Boos setzt sich mit der Bedeutung des Obstbaus in Mayen-Koblenz auseinander

Koblenz. Der Obstbauring Koblenz hat den Landrat des Kreises Mayen-Koblenz, Marko Boos, zu einem Obstbaurundgang im Raum Koblenz eingeladen. Unter der Leitung des Vorsitzenden Thomas Kreuter besuchte die Gruppe einen Versuchsstandort des Obstbaurings in Mülheim-Kärlich. Auf dem Standort werden verschiedene Obstbaumkulturen, wie zum Beispiel Süßkirschen, Zwetschen, Äpfel und Mandeln unter dem Einfluss verschiedener Erziehungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen angebaut, beobachtet und die Ergebnisse ausgewertet. Der Landrat konnte sich gerade angesichts des berufsständischen Versuchsstandorts vom Verantwortungsbewusstsein der hiesigen Obstbauern überzeugen.

Martin Balmer, Geschäftsführer des Obstbaurings, erläuterte, dass im Landkreis auf ca. 550 Hektar Obst angebaut werde. Davon entfielen zirka 220 Hektar auf Süßkirschen und 180 Hektar auf Zwetschen. Der Landwirtschaft liege, so Kreuter, sehr viel an der Naturverträglichkeit des Obstbaus, weshalb auch Zwischenkulturversuche durchgeführt würden. Gerade der Schutz nützlicher Insekten sei den Bäuerinnen und Bauern der Region ein großes Anliegen.

Anja Hamann-Kraut, Versuchs- und QS-Betreuerin, erläuterte einen Düngeversuch für biologisch wirtschaftende Obstbaubetriebe und Versuche mit Nutzinsekten. Gerade der hohe Anteil an Brache und Gründüngung führe zu einer hohen Artenvielfalt auf den Flächen aller Obstbaumkulturen.

Thomas Kreuter verdeutlichte, dass über Pheromonanwendungen Schadinsekten reduziert werden könnten. Es müsse dennoch auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiterhin ermöglicht werden, um die Nachfrage des Handels nach hochwertiger Ware befriedigen zu können. Der Wegfall ganzer Wirkstoffgruppen werde sich nachteilig auf den Obstbau in Deutschland auswirken, während Importware die nach und nach verschwindende deutsche Produktion ersetzen werde.

Landrat Marko Boos und die Obstbauern besuchten anschließend die Baumschule Gräb in Kettig und informierten sich über züchterische Entwicklungen im Obstbereich. Die Baumschule Gräb ist bei Süßkirschen selbst züchterisch aktiv und vermehrt darüber hinaus Sauerkirschen, Zwetschen, Nektarinen und Aprikosen. Betriebsleiter Rudolf Gräb erläuterte auch die Bedeutung der sogenannten Meristemvermehrung und die Vorgehensweise beim Verpfropfen von Unterlagen, um Viruskrankheiten zu vermeiden. Landrat Boos zeigte sich beeindruckt über die Leistungen und professionellen Kenntnisse der Obstbaubetriebe in seinem Kreis. Er könne als Sohn einer Winzerfamilie gerade auch die Pflanzenschutzproblematik sehr gut nachvollziehen. Die Obstbauern zeigten sich erfreut über das Interesse des Landrates und freuen sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit in der Region.

Saisonarbeitskräfteseminar – Darauf müssen Betriebsinhaber achten

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) führt am 08. September 2025 von 09:30 bis 13:30 Uhr in der Rotunde der Hauptgeschäftsstelle in Koblenz ein Saisonarbeitskräfteseminar durch.

Die Seminarteilnehmer werden sich mit den rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Hintergründen, die bei der Einstellung von Saisonarbeitskräften von Bedeutung sind, beschäftigen. Rechtsanwältin Barbara Wolbeck, Versicherungsreferentin Dr. Petra Paul und Steuerberater Bernd Heinrichs vom BWV stehen als Fachreferenten zur Verfügung.

Die Seminargebühr beträgt für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau 40 Euro und für Nichtmitglieder 90 Euro.

Informationen und Anmeldungen: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112, E-Mail: neu@bwv-net.de oder hier über die Homepage.

Bauernpräsident ist trotz guter Ernte über schlechte Preise besorgt

Rheinland-Pfalz. Nach einem ungewöhnlich warmen und trockenen Frühjahr hat sich die Wetterlage gebessert, allerdings mit großen regionalen Unterschieden. Die Ernte 2025 fällt entsprechend heterogen aus. Insgesamt zeigte sich der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Marco Weber, erfreut über Mengen und Qualitäten der diesjährigen Getreide- und Rapsernte. Die Preise seien hingegen viel zu niedrig und würden nicht immer die Kosten decken, die ein Betrieb zu tragen habe. Während der Erntepressekonferenz beim Handelsunternehmen „Ewald Gillig GmbH“ in Antweiler erläuterte der Bauern- und Winzerpräsident die zu erwartenden Ergebnisse der Ernte 2025 im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Winterweizen bleibe mit rund 100.000 Hektar die wichtigste Marktfrucht in Rheinland-Pfalz. Die Ertragsspanne reiche je nach Boden und Niederschlagsverteilung von mäßig bis sehr gut. Besonders die Kornfüllphase habe vom frühen Sommerregen profitiert. Die Qualität sei weitgehend in Ordnung. Wintergerste zeige sich insgesamt ertragreich, so Weber, begünstigt durch Winterfeuchte und sonnige Bedingungen zur Reife. Die Qualitäten seien gut, der Markt jedoch angespannt. Sommergerste leide unter der Frühjahrstrockenheit. Trotz verbesserter Kornausbildung seien die Bestände insgesamt dünn. Die Ernte bleibe unter ihrem Potenzial, die Preise stagnierten zudem auf zu niedrigem Niveau. Raps profitiere von einem gesunden Pflanzenbestand und zeige sich mit hohen Ölgehalten, guter Standfestigkeit und wenig Schädlingsbefall von seiner besten Seite, ist Weber erfreut. Die Erträge seien mit teilweise über vier Tonnen pro Hektar erfreulich.

Im Grünland sei der erste Silageschnitt ergiebig ausgefallen, spätere Schnitte hätten unter der Trockenheit gelitten, verdeutlichte Weber. „Heu konnte bei idealem Wetter geerntet werden – sowohl Menge als auch Qualität stimmen. Für Wiederkäuer wird im kommenden Winter ausreichend Futter zur Verfügung stehen.“

Obst: Gute Qualitäten und Preise – eine vielversprechende Saison
Freude bereite in diesem Jahr bisher auch der Obstbau, machte der Bauernpräsident deutlich. Äpfel zeigten sich in hervorragender Qualität. Viele Blüten, wenig Krankheitsdruck und die rechtzeitigen Niederschläge hätten für vitale Bestände gesorgt. Zudem würden massive Ernteausfälle aufgrund von Frühjahrsfrösten im Hauptanbauland Polen die europäische Konkurrenz entlasten. In der EU würden 2025 nur 11 statt der üblichen 14 Millionen Tonnen Äpfel erwartet. Süßkirschen überzeugten durch hohe Qualitäten und stabile Marktpreise – auch aufgrund von Ernteausfällen in anderen Ländern. Die Trockenheit reduziere zudem den Insektendruck, was zu Kosteneinsparungen im Pflanzenschutz geführt habe. „Zwetschgen versprechen durch guten Fruchtansatz eine starke Versorgung“, so Weber. Erdbeeren würden von der trockenen Witterung profitieren, die die Qualitäten verbessere und den Pflanzenschutzaufwand reduziere. Auch geschützter Anbau beweise sich als zuverlässig – so könnten bis in den Herbst hinein beste Qualitäten geerntet werden. Allerdings zeige sich auch, dass die Nachfrage wegen der gestiegenen Preise eher zurückhaltend sei und sich dies ebenfalls auf die Anbaufläche bei Erdbeeren, die tendenziell sinke, auswirke.

Die Politik sollte den ländlichen Raum unterstützen
Deutliche Worte und klare Forderungen prägten die agrarpolitische Standortbestimmung zur Ernte 2025. BWV-Präsident Marco Weber betont: „Alle unsere landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betriebe benötigen faire Wettbewerbsbedingungen und auskömmliche Erzeugerpreise. Die politische Richtung muss sich ändern, um den Strukturwandel nicht weiter zu beschleunigen. Ein positives Signal kommt von der neuen Bundesregierung: Die Agrardieselrückvergütung wird ab 2026 wieder eingeführt. Damit die Regierung ihren Bauern wieder deren Position gegenüber den Berufskollegen anderer EU-Staaten stärkt.“

Große Sorge bereite Weber die geplante Anhebung des Mindestlohns bis 2027. Gerade für Sonderkulturbetriebe im Wein-, Obst- oder Gemüsebau seien Lohnsteigerungen nicht tragbar. Angesichts deutlich niedrigerer Mindestlöhne in anderen EU-Ländern fordert der BWV eine differenzierte Lösung für Saisonarbeitsplätze.

Die Politik müsse, laut Weber, den Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor produktionsfremden Nutzungen deutlich verbessern. Die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaik-Flächen sowie die Grünlandkartierung würden die Flächenkonkurrenz in der Landwirtschaft deutlich verschärfen. Einerseits würden Biogasanlagen wegen mangelnder staatlicher Unterstützung aufgegeben und andererseits würden Flächen für Photovoltaikanlagen ausgewiesen, was negative Auswirkung auf den Pacht- und Grundstücksmarkt habe. Die landwirtschaftlichen Flächen müssten geschützt werden, um den nachfolgenden Generationen eine Chance zu geben. Bereits heute führe der Flächenverlust zu massiven Pachtpreissteigerungen und damit einer deutlichen Erhöhung der Produktionskosten. Das müsse beendet werden.

 

 

EU-Fördermittel: Kürzungen wären fatal
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) stelle mit Milliardenbeträgen einen zentralen Pfeiler der landwirtschaftlichen Förderung dar. Eine Reduzierung der Mittel nach 2027 würde nach Einschätzung des BWV-Präsidenten die Selbstversorgung schwächen und ländliche Räume destabilisieren. Planungssicherheit sei dringend notwendig, um Investitionen und junge Betriebsnachfolger zu sichern. Daher sei ein festes Agrarbudget der EU notwendig. Die Botschaft der Landwirte ist deutlich: „Wir wollen wirtschaftlich arbeiten können – nicht am Rand der Rentabilität oder unter Dauerregulierung.“ Der Verband fordert gezielte Entlastung bei Lohnkosten, eine Entbürokratisierung der Verwaltung, eine praxisnahe Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und langfristig sichere EU-Förderbedingungen. Nur so könne die regionale Produktion erhalten und die Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln und pflanzlichen Rohstoffen – vor allem in Krisenzeiten – gewährleistet bleiben.

BWV-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachausschusses Pflanzliche Erzeugung und Erneuerbare Energien, Harald Schneider, kritisierte die fehlende Verursacherorientierung bei gesetzlich angeordneten Maßnahmen im Bereich der Düngeverordnung: „Die Betriebe in den sogenannten Roten Gebieten können kaum mehr Backweizen produzieren, während gleichzeitig Getreide aus Staaten, wie beispielsweise Ägypten, importiert wird, die das Getreide eigentlich selbst benötigen.“ Die Politik müsse sich endlich den landwirtschaftlichen Themen annehmen. Nun stehe die Pflanzenkrankheit Stolbur vor unseren Toren und die Landwirtschaft müsse sich mit Notfallzulassungen für notwendige Pflanzenschutzmittel auseinandersetzen, anstatt schnell und sachgerecht auf den jeweiligen Krankheitsdruck reagieren zu können. Das sei indiskutabel. Zulassungen für Pflanzenschutzmittel in der EU müssten ohne Ausnahme auch in Deutschland gelten. Auch die Zukunft der Bioenergie müsse endlich gesichert werden. Nahe EU-Staaten, wie Polen oder Italien, würden ihre Biogasbetriebe unterstützen, während in Deutschland ca. 10.000 Biogasanlagen mittelfristig in ihrem Bestand gefährdet würden. Es müsse in der Politik endlich perspektivischer geplant und entschieden werden.

Der Geschäftsführer der Ewald Gillig GmbH, Peter Gillig, zeigte sich stolz über sein Unternehmen, denn die Mühle sei bereits 1686 gegründet worden und 1892 in den Besitz der Familie Gillig übergegangen. Seither habe das Unternehmen mehrere Standbeine aufgebaut und sei ein wesentlicher Vermarkter landwirtschaftlicher Produkte im nördlichen Rheinland-Pfalz und im südlichen Nordrhein-Westfalen. Seit der Ahrflut-Katastrophe 2021 hätte seine Familie viel investiert, um den Standort zu erhalten. Vor allem die Bürokratie verzögere nun eine zügige Wiederherstellung des gesamten Standortes. Präsident Marco Weber dankte Peter Gillig und seinem Vater Ewald Gillig, dass sie ihr Unternehmen als Gastgeber für die BWV-Pressekonferenz zur Verfügung stellten.

Neues Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz wurde nach nunmehr dreijähriger Diskussion abschließend im rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen. Für die Jagdrechtsinhaber und Grundstückseigentümer sowie die Bewirtschafter werden sich einige – kleinere – Änderungen ergeben, die jedoch zunächst noch in der noch zu erarbeitenden Landesjagdverordnung konkretisiert werden müssen. Der Text des Landesjagdgesetzes wurde mittlerweile nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist unter https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Service/FAQs/Landesjagdgesetz-Positionspapier/Landesjagdgesetz_09.07.2025.pdf verfügbar.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau sowie die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer werden sich in die Erarbeitung der Landesjagdverordnung intensiv inhaltlich einbringen.

Landwirtschaftliche Arbeitgeber fordern Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeit

Koblenz. Der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, Thomas Richter, hat sich in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition gewandt und eindringlich vor den Auswirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung auf die Landwirtschaft gewarnt.

Hintergrund ist die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Mai 2025, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 in zwei Stufen anzuheben. Zwar bleibt der empfohlene Mindestlohn zunächst unter der Schwelle von 15 Euro pro Stunde, dennoch sieht Richter in der Anhebung auf 13,90 Euro pro Stunde bereits ab 1. Januar 2026 eine erhebliche Bedrohung für viele landwirtschaftliche Betriebe – insbesondere im Obst-, Gemüse- und Weinbau.

„Schon jetzt kämpfen unsere Betriebe mit massivem Wettbewerbsdruck durch billigere Importe. In den vergangenen fünf Jahren ist die Anbaufläche arbeitsintensiver Kulturen wie Spargel, Beeren oder Baumobst um bis zu 15 Prozent zurückgegangen“, warnt Richter. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns würde diesen Trend verstärken und zahlreiche Betriebe zur Aufgabe zwingen – mit dramatischen Folgen für Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

Forderung nach saisonaler Ausnahme vom Mindestlohn

Richter appelliert an die Bundestagsabgeordneten, sich für eine differenzierte Regelung einzusetzen: Für saisonale Beschäftigungen solle weiterhin der derzeitige Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde gelten. Steige der gesetzliche Mindestlohn zukünftig auf über 16,03 Euro brutto pro Stunde, solle für saisonale Tätigkeiten ein Satz von 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns gelten. Diese Regelung sei notwendig, um die bäuerlichen Familienbetriebe und eine verbrauchernahe Produktion in Deutschland zu sichern. „Andernfalls droht nicht nur ein Rückzug der Landwirtschaft aus bestimmten Kulturen, sondern auch der Verlust regionaler Arbeitsplätze und eine verstärkte Abhängigkeit von Importen – oftmals aus Ländern mit niedrigeren Sozial- und Umweltstandards“, so Richter weiter.

Selbstversorgungsgrad sichern – Klimaschutz stärken

Richter verweist zudem auf das Ziel der Bundesregierung, den Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse auszubauen – ein Ziel, das durch die geplanten Maßnahmen konterkariert werde. Durch eine faire und realitätsnahe Ausgestaltung des Mindestlohns könnten nicht nur regionale Strukturen erhalten, sondern auch klimaschädliche Transporte und Importe vermieden werden.

Stoffstrombilanzverordnung ist nach jahrelangem Einsatz endlich vom Tisch

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hat gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und den Landesbauernverbänden gegen das „Daten- und Auflagenmonster“ Stoffstrombilanzverordnung gekämpft. Nun wurde die Aufhebungsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums am vergangenen Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit in Kraft. „Gute Argumente und Beharrlichkeit zahlen sich aus. Im Rahmen des Bürokratieabbaus musste die Stoffstrombilanz einfach fallen. Eine andere Entscheidung hätte in der Praxis niemand verstanden“, machte BWV-Präsident Marco Weber klar.

Die Verordnung wurde bereits 2018 eingeführt. Die Betriebsleiter mussten bilanzieren, in welchem Umfang die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor in ihre landwirtschaftlichen Betriebe Eingang finden und diese wieder verlassen. Die landwirtschaftlichen Betriebsleiter sind aber ohnehin verpflichtet über die Düngebedarfsermittlung umfangreiche Nährstoffdaten zu erfassen. Die zusätzliche Bilanzpflicht in einer parallelen Verordnung stellte daher eine Doppelbelastung ohne ökonomischen und ökologischen Mehrwert dar.

Bundesminister Alois Rainer erklärte hierzu, dass mit dem Aus der Verordnung ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und somit ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung im landwirtschaftlichen Bereich umgesetzt worden sei. Der jährliche Bürokratieaufwand auf den Höfen werde dadurch um ca. 18 Millionen Euro gesenkt. Dabei würde der Umweltschutz nicht in Mitleidenschaft gezogen, sondern lediglich Bürokratie abgebaut. Die Anforderungen an die Düngung und der Schutz des Grundwassers blieben schließlich erhalten. Dies sei in der Düngeverordnung weiterhin geregelt, so Rainer. Es sei ihm ein weiteres Anliegen, bei all den Auflagen der Düngeverordnung, in den belasteten Gebieten das Verursacherprinzip zu stärken.
Der BWV fordert seit Langem, die Düngeverordnung von Seiten des Gesetzgebers noch einmal zu öffnen und die Weichen für verursacherorientierte Maßnahmen rechtssicher zu stellen, statt pauschale Verbote zum Schutz des Grundwassers zu erlassen.

Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz endlich verabschiedet

Mainz. Nach jahrelanger Diskussion und zuletzt noch einmal heftigen Kritiken, insbesondere seitens der Jägerschaft, hat der rheinland-pfälzische Landtag mit den Stimmen der Ampelkoalition am 03. Juli 2025 den Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Damit bekommen die Jagdrechtsinhaber und Grundstückseigentümer ebenso wie die Jagdgenossenschaften und Jäger ab dem 01. April 2027 eine neue gesetzliche Grundlage, die den Umgang miteinander sowie die Organisation der Jagd in Zukunft regeln soll. Im Gegensatz zu den weitreichenden Überlegungen, die seit dem Jahr 2022 in vielen Gesprächsrunden diskutiert wurden, gibt es nun deutlich weniger Änderungen als zunächst von vielen befürchtet. Für die Grundrechtseigentümer und Jagdrechtsinhaber bleibt vieles so, wie sie es bisher gewohnt waren. Einige Aspekte müssen allerdings noch in der auf dem Gesetz fußenden Landesjagdverordnung und in den Verwaltungsvorschriften geregelt und konkretisiert werden. Dies wird in den nächsten Monaten geschehen.

Für die Bewirtschafter ergeben sich ebenfalls keine so weitreichenden Änderungen wie ursprünglich vorgesehen war. Bei vielen inhaltlichen Fragen orientiert sich der neue Gesetzestext an dem seit dem Jahr 2010 geltenden Landesjagdgesetz. Die wichtigsten Änderungen für die Landwirte lassen sich im Bereich des Wildschadens erkennen. Zum einen wurde die Frist zur Meldung von Wildschäden von derzeit einer Woche auf zwei Wochen ab dem 01.04.2027 verlängert. Dies schafft für die Landwirte mehr Flexibilität und dürfte auch für die Jagdgenossenschaften und Jäger letztlich weniger Bürokratie bedeuten. Zum anderen gibt es eine weitere wichtige Änderung bei den Wildschadensschätzern, deren Ausbildung und Bestellung in Zukunft unter der Leitung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz professionalisiert stattfinden werden.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) werden den weiteren Fortgang und insbesondere die nun folgenden Arbeiten an der Landesjagdverordnung und den Verwaltungsvorschriften kritisch begleiten, um die Interessen der Grundeigentümer und Bewirtschafter dabei möglichst optimal einbringen zu können.

Keine Bedenken für Mobilfunkmast bei Einhaltung der Grenzwerte

Neustadt/W. Die digitale Versorgung des ländlichen Raums und damit auch der Ausbau der Mobilfunknetze stellen gerade für Rheinland-Pfalz eine große Herausforderung dar. Doch nicht immer sind Mobilfunkmasten in der Nachbarschaft gerne gesehen, weshalb es gelegentlich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit von Masten gibt.

So hatte sich auch ein Anwohner eines Gebäudes in einer Entfernung von etwa 16 Metern zum geplanten Standort eines Mobilfunkmastes gegen die Errichtung gewandt und hatte seine Begründung darauf gestützt, dass ihm durch die Anlage gesundheitliche Schäden drohen. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur eine „Standortbescheinigung“ für die Mobilfunkanlage erteilt, die bescheinigt, dass diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen hat. Bei der Bewertung greift die Bundesnetzagentur auf festgesetzte Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung zurück. Die zuständige Behörde hatte daraufhin eine Baugenehmigung erteilt, gegen die sich der Anwohner wehrte, da er die Auffassung vertrat, dass die festgesetzten Grenzwerte nicht wissenschaftlich fundiert seien.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat jedoch die Bedenken zurückgewiesen und klargestellt, dass die dokumentierte Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen der Standortbescheinigung ausreichend sei, um tatsächliche Umweltauswirkungen durch eine Mobilfunkanlage auszuschließen. Die vom Verordnungsgeber festgesetzten Grenzwerte seien Ausdruck einer umfassenden Berücksichtigung möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Anhaltspunkte dafür, dass die Festsetzung und Beurteilung der Grenzwerte nicht sachgerecht ermittelt worden sind, seien dagegen nicht ersichtlich. Daher hat das Verwaltungsgericht Neustadt die Klage eines Anwohners im Rahmen einer Eilentscheidung zurückgewiesen.

(Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt a.d.W. vom 06. Februar 2025 – Aktenzeichen:
5 L 18/25.NW)

Schneider für eigenständige GAP

Berlin. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat sich auf dem Deutschen Bauerntag in Berlin dafür ausgesprochen, das Agrarbudget im kommenden EU-Haushalt weiterhin als eigenen Posten zu führen. „Als Bundesregierung setzen wir uns dafür ein, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auch künftig ein eigenständiger Politikbereich im mehrjährigen Finanzrahmen der EU bleibt“, betonte der SPD-Politiker. Nach Ansicht Schneiders sollten Umweltschutz und Landwirtschaft in dieser Frage zusammenstehen. Es gebe ein gemeinsames Interesse, „zielgerichtete Gelder sicherzustellen“. Insbesondere die zweite Säule dürfe im „Tauziehen um den EU-Haushalt nicht unter die Räder geraten“, mahnte Schneider.

Schneider plädierte dafür, in der kommenden GAP die vielfältigen Umweltdienstleistungen der Landwirtschaft bürokratierarm zu honorieren. Der notwendige Bürokratieabbau dürfe indes nicht dazu führen, dass Umweltstandards geschliffen werden, betonte er.

Freiwillige Naturwiederherstellung
Der Bundesumweltminister kündigte zudem an, bei der nationalen Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) insbesondere auf freiwillige Maßnahmen setzen zu wollen. „Die EU setzt die NRL-Ziele für die Mitgliedstaaten, sie setzt keine Ziele für einzelne Betriebe“, stellte Schneider klar. Der SPD-Politiker warb dennoch für die Wiederherstellungsverordnung mit Verweis auf die Chancen, die sich daraus für die Landwirtschaft ergeben könnten. Etwa würde von einer Trendumkehr bei der Abnahme der Bestäuberpopulationen auch die landwirtschaftliche Produktion profitieren. Es müsse daher darum gehen, Synergien zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft zu heben, argumentierte Schneider. Ihm zufolge braucht es einen „Dialog auf Augenhöhe“, um die Ziele des NRL zu erreichen. Beteiligungsformate mit den Verbänden sollen dies garantieren.

„Substanzielle Mittel“ aus Sondervermögen
Als „riesige Aufgabe“ für den Klimaschutz bezeichnete es Schneider, die Emissionen aus dem Landnutzungssektor (LULUCF) zu senken. Darunter fallen bekanntlich jene Treibhausgase, die aus Wäldern und den landwirtschaftlich genutzten Mooren entweichen. In diesem Bereich gebe es noch „große Defizite und Handlungsbedarfe“, sagte Schneider. Er wolle sich daher in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt dafür stark machen, „substanzielle Mittel“ aus dem 300 Mrd. Euro schweren Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für den natürlichen Klimaschutz einzusetzen.

Weitere Gelder sollen aus dem von der Ampel ins Leben gerufenen und von schwarz-rot verstetigte Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) fließen. Die von der Vorgängerregierung erstellten Konzepte im ANK steckten laut Schneider noch in den „Kinderschuhen“ und seien bislang nicht in „konkret abrufbare Förderprogramme gegossen worden“. „Mit Hochdruck“ arbeite sein Haus daher daran, dies zu ändern. AgE