BTV-8 im Saarland: Auswirkungen auf unser Verbandsgebiet, Verbringungsregeln und Impfempfehlung

Amtlicher Nachweis der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8) im Saarland: Die Auswirkungen auf unser Verbandsgebiet, Verbringungsregeln und Impfempfehlung

Am 06.11.2025 wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV-8) in einem Rinderbestand im Saarland durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Um empfängliche Tiere, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, außerhalb der Restriktionszonen nicht zu gefährden, sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich. Alle rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen, abgesehen von Teilen der Kreise Ahrweiler, Neuwied und dem Westerwaldkreis sowie dem kompletten Landkreis Altenkirchen, befinden sich in der 150 km Zone um den Primärausbruch.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Das Virus wird durch bestimmte Stech-
mücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen.

Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung (Kombiimpfstoff BTV-4/BTV-8) möglich.

Die Erkrankung kann zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und wirtschaftlichen Schäden führen. Eine Verhinderung und Eindämmung ist nur durch eine vorbeugende Impfung möglich. Wir empfehlen daher eine umgehende Impfung der gefährdeten Tierbestände im Verbandsgebiet, um einer Ausbreitung des Virus entgegenzutreten. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Impfung gegen BTV-3 keine Kreuzimmunität leistet. Tiere, die gegen BTV-3 geimpft wurden verfügen nicht über die notwendige Immunität gegen BTV-8.

In der 150 km Zone, die nahezu ganz Rheinland-Pfalz umfasst, sind bestimmte Verbringungsregelungen zu beachten:

Das Verbringen innerhalb der betroffenen Gebiete ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Für Tiere, die dazu bestimmt sind in BTV-8 freie Gebiete in Deutschland verbracht zu werden, bestehen unter Berücksichtigung der bei der EU notifizierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich BTV-8 die drei nachfolgenden.

Verbringungsmöglichkeiten:

  1. Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen:
    1. sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft; oder
    2. sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
  2. Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter
    1. vor der Belegung entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft oder
    2. mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft wurden.

Im Fall von 2b. ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde. Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.

  1. Tiere, die keine der Anforderungen nach 1. oder 2. erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie
    1. mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden und
    2. während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden.

Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung (siehe Homepage MKUEM) begleitet werden.

Verbringung außerhalb Deutschlands

Für Verbringungen außerhalb Deutschlands sind die geltenden Anforderungen des jeweiligen Bestimmungslandes zu beachten. Diese können jederzeit im Vorfeld einer Verbringung am Landesamt für Verbraucherschutz erfragt werden.

Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8 und entsprechen im Wesentlichen den Verbringungsregelungen aus den Jahren 2019 bis 2023. In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.

Aufgrund der aktuellen Seuchenentwicklung hinsichtlich BTV-3 in Bayern bzw. hinsichtlich BTV-8 in den an das Saarland angrenzenden Departements in Frankreich ist es erforderlich, unverändert gegen BTV-3 und darüber hinaus verstärkt gegen BTV-8 zu impfen. Auch Insektizide (Pour-On) gegen Mücken werden empfohlen. Bisher nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden, d.h. zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden. Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes reicht nach einer Grundimmunisierung eine einfache jährliche Wiederholungsimpfung, damit die Aufrechterhaltung des Impfschutzes gewährleistet ist.

Impfzuschüsse

Das Land und die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten. Bei Impfungen gegen den Serotyp 3, 4 und 8 beträgt die Unterstützung landesweit beim Rind 2,50 Euro, bei Schafen und Ziegen 2,00 Euro. Weitere Informationen zum Impfzuschuss erhalten Sie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse (https://tsk-rlp.de/).

Sperrgebiete in Regionen, die nur teilweise im 150 km Radius des Ausbruchs liegen

Im Folgenden finden Sie eine Liste betroffener Gebiete, die nur zum Teil in dem 150 km Radius um den Ausbruchsbetrieb in der Nähe von Gersheim im Saarland liegen und Sperrzonen eingerichtet haben:

  • Ahrweiler: Der gesamte Landkreis wird zum Sperrbezirk erklärt
  • Westerwald:
    • Die Verbandsgemeinde Montabaur, mit der Exklave der Ortsgemeinde Steinefrenz (Flur 42, Nähe Wirzenborn)
    • Höhr-Grenzhausen
    • Ransbach-Baumbach, mit der Exklave der Ortsgemeinde Ellenhausen (Flur 17, Nähe Oberhaid)
    • Verbandsgemeinde Wirges: Stadt Wirges, OG Staudt, OG Dernbach, OG Ebernhahn, OG Bannberscheid
  • Neuwied:
  • Stadt Neuwied inkl. aller Stadtteile
  • OG Leutesdorf
  • OG Rheinbrohl
  • OG Bad Hönningen zwischen B42 und Rheinufer
  • OG Datzeroth
  • OG Ehlscheid
  • OG Melsbach
  • OG Rengsdorf
  • OG Anhausen
  • OG Meinborn
  • OG Isenburg
  • OG Kleinmaischeid: Grenze zur OG Isenburg, B413 bis Kleinmaischeid bis  K117, dieser folgend bis Großmaischeid
  • OG Großmaischeid: K117 bis zur Sayntalstraße in Kausen folgend

Eine interaktive Karte ist über diesen Link abrufbar: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/2A81951A27E8B324AF175BB5E5352BB3D3302AA666FEE0C8A2C71AAF82B22B25

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität unter https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt

Klare Forderungen zur Landtagswahl 2026 – Zukunft für Bauern und Winzer sichern

Mit Blick auf die Landtagswahl am 22. März 2026 hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. ein umfassendes Positionspapier vorgelegt. Es macht deutlich: Wer die Unterstützung der Landwirtschaft und des Weinbaus im Land will, muss konkrete Entlastungen, Planungssicherheit und faire Rahmenbedingungen schaffen. Der Verband fordert von der kommenden Landesregierung vor allem weniger Bürokratie, mehr Praxistauglichkeit und eine nachhaltige Förderung von Betrieben in allen Regionen – vom Westerwald über die Eifel und den Hunsrück bis an Mosel, Mittelrhein, Nahe und Ahr.

Bürokratie abbauen, Verwaltung stärken

Ein zentrales Anliegen ist der spürbare Abbau von Bürokratie. Kontrollen sollen um die Hälfte reduziert und sämtliche Anträge, Meldungen und Genehmigungen über eine zentrale digitale Plattform gebündelt werden. „Unsere Betriebe brauchen weniger Schreibtischarbeit und mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit“, betont Präsident Marco Weber. Zudem soll die Agrarverwaltung schlagkräftiger und effizienter organisiert werden – beispielsweise durch eine starke Landwirtschaftskammer als zentrale Behörde.

Einfachere Verfahren, digitale Lösungen

Genehmigungsverfahren und Förderanträge müssen deutlich schneller werden: maximal drei Monate Bearbeitungszeit fordert der BWV. Für kleinere Projekte – etwa Stallumbauten, Hofläden oder Photovoltaikanlagen – soll es vereinfachte Verfahren geben. Bereits erfasste Daten sollen künftig automatisch für alle relevanten Behörden nutzbar sein, um Mehrfachmeldungen zu vermeiden.

Faire Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft

In Umwelt- und Naturschutzrecht verlangt der Verband praxistaugliche, verständliche Vorgaben statt komplizierter Verordnungen. Auch die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete soll auf 50 Euro pro Hektar erhöht werden – ein wichtiges Signal für die bäuerlichen Familienbetriebe im Mittelgebirge und im Steillagenweinbau.

Landwirtschaft und Energie zusammendenken

Der Ausbau erneuerbarer Energien muss mit landwirtschaftlichen Interessen in Einklang stehen. Der Verband fordert klare Grenzen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, um den Verlust wertvoller Acker- und Grünlandflächen zu verhindern. Agri-PV-Projekte können in Sonderkulturen sinnvoll sein, sollen aber nicht flächendeckend gefördert werden. „Bestehende Biogasanlagen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende – hier braucht es neue Förderprogramme und Investitionsanreize“, erklärt BWV-Vizepräsident Harald Schneider.

Tierhaltung und Regionalität fördern

Für Stallumbauten und innovative Tierhaltungssysteme fordert der BWV Zuschüsse und zinsgünstige Landesdarlehen. Außerdem brauche es gezielte Unterstützung für regionale Schlachtstrukturen, um Transportwege zu verkürzen und Wertschöpfung vor Ort zu halten. Wer höhere Tierwohlstandards einfordert, müsse deren Mehrkosten auch ausgleichen. „Wenn wir auch zukünftig eine sichere Lebensmittelversorgung aus heimischer Produktion wollen, muss gerade die Tierhaltung unterstützt werden,“ begründet BWV-Vizepräsident Stefan Fiedler die Forderung.

Nachwuchs, Umwelt und Kooperation

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung junger Landwirte, die Betriebe übernehmen oder neu gründen. Ebenso fordert der Verband eine Stärkung des kooperativen Naturschutzes – also freiwillige, partnerschaftliche Lösungen statt starrer Vorschriften. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln müsse weiterhin möglich bleiben, selbst in Schutzgebieten, wenn dies fachlich vertretbar ist.

Klarheit bei Düngeverordnung, Wolf und Grünland

Die aktuelle Grünlandkartierung soll gestoppt werden, solange Landwirte kein Widerspruchsrecht haben. In den sogenannten „roten Gebieten“ fordert der BWV eine schnelle Einführung des Verursacherprinzips: Betriebe, die keinen Nährstoffüberschuss verursachen, dürfen nicht mit Auflagen belastet werden.

Beim Thema Wolf verlangt der Verband ein praxistaugliches und rechtssicheres Bestandsmanagement sowie eine unbürokratische Entnahme auffälliger Tiere.

Dialog mit den Parteien gestartet

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert eine Landwirtschaftspolitik, die nicht behindert, sondern ermöglicht. „Unsere Betriebe wollen Verantwortung übernehmen – für Ernährungssicherheit, Klima und Landschaftspflege“, heißt es im Positionspapier. „Dafür brauchen sie aber endlich politische Rahmenbedingungen, die Leistung anerkennen, statt sie zu behindern.“ Der BWV Rheinland-Nassau hat den Dialog mit den Parteien, die zur Landtagswahl antreten, gestartet. „Wir haben auch die beiden Spitzenkandidaten von CDU und SPD eingeladen, um mit ihnen und unseren Mitgliedern über die Zukunft des Landes, aber auch von Landwirtschaft und Weinbau zu diskutieren. Unser Appell an unsere Mitglieder: Nutzen Sie die Gelegenheit zum Dialog mit den Kandidaten und unsere Angebote die in Vorbereitung sind, um am 22. März 2026 auch eine gute Wahl-Entscheidung für unser Land treffen zu können“, erklärt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Christian Altmaier. „Wer Resilienz sagt, muss auch Landwirtschaft und Weinbau meinen. Die Selbstversorgung mit hochwertigen Lebensmitteln aus heimischer Produktion muss eigentlich für alle Politiker und Parteien im Interesse der Bevölkerung ein Anliegen sein, hinter dem alle Menschen stehen können.“ Ein besonderer Dank geht an das engagierte Ehren- und Hauptamt, die bei der Erstellung der Forderungen mitgewirkt haben und die eine starke Stimme von Landwirtschaft und Weinbau sind.

Das vollständige Forderungspapier finden Sie hier.

Landeswindenergiegebietegesetz Rheinland-Pfalz – BWV rügt kurze Stellungnahmefrist

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) nutzte die Gelegenheit, um zur geplanten Änderung des Landeswindenergiegebietegesetzes Rheinland-Pfalz eine Stellungnahme abzugeben. Zusammen mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd sowie der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz kritisierte der BWV die sehr kurze Frist für eine Stellungnahme. 13 Tage seien für ehrenamtlich geführte Verbände unzumutbar, da es für sie nicht möglich sei, sich in den zuständigen Gremien mit den Änderungen der gesetzlichen Grundlagen in Rheinland-Pfalz zu befassen. Daher haben sich die Verbände – ähnlich wie bereits im Frühjahr bei ebenfalls sehr kurzen Fristen für eine Stellungnahme zu den Änderungen des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz – ausdrücklich vorbehalten, nach der Diskussion in den jeweiligen Gremien eine weitere ergänzende Stellungnahme einzureichen.

Die Änderung im Landeswindenergiegebietegesetz betrifft vornehmlich die Festlegung von prozentualen Werten, die in den verschiedenen Regionen von Rheinland-Pfalz für die Erzeugung von Windenergie seitens der Planungsgemeinschaften gelten sollen. Diese sind nach regionalen Gegebenheiten angepasst und sollen beispielsweise im Mittelrhein-Westerwald 1,83 Prozent oder in der Region Trier 2,45 Prozent der jeweiligen Landesfläche betragen. Landesweit wird ein Wert von 2,2 Prozent angestrebt. Die Ziele sollen bis Ende 2030 erreicht werden. Die Gesetzesvorlage lässt jedoch klare Regelungen vermissen, welche Gebiete denn tatsächlich in die Saldierung eingehen müssen. Hier gibt es bei den Trägern der Raumordnung unterschiedliche Vorgaben, beispielsweise werden bei der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe bezüglich der Festsetzung der Vorranggebiete nur Gebiete größer als 50 Hektar berücksichtigt. In der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald beträgt dieser Wert jedoch 15 Hektar und in der Region Trier gibt es gar keine Untergrenze. Dies kann schließlich zu Verzerrungen und damit einer unsachgemäßen statistischen und politischen Betrachtung führen.

Ob und wann das Gesetz in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht wird, ist derzeit noch unklar.

Bundesfachausschuss Recht tagt in Koblenz und begrüßt Landesjustizminister

Die Juristen der 18 Landesbauernverbände kamen zu einer turnusmäßigen Sitzung des Bundesfachausschuss „Agrarrecht“ des Deutschen Bauernverbandes (DBV) beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) in Koblenz zusammen. Für den Abschluss des ersten Sitzungstages hatte der Präsident des BWV, Marco Weber, seinen Landtagskollegen und Minister der Justiz Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis zum Impulsreferat eingeladen. Dieser folgte der Einladung gerne und informierte die anwesenden Juristenkollegen um den Fachausschuss-Vorsitzenden und DBV-Vizepräsidenten Dr. Holger Hennies, über die Entwicklungen des Justizwesens in Rheinland-Pfalz. Gerade die Digitalisierung sei eine Chance für die Justiz im Land, auch mit Blick auf schnellere Verfahren bei Gericht, aber auch die Kommunikation mit dem Bürger. Im Anschluss nutzten die Juristen der Landesbauernverbände auch die Gelegenheit, mit dem rheinland-pfälzischen Fachminister in Austausch zu treten.

Inhaltlich hatte die zweitägige Fachtagung einiges auf der Agenda: Von der Lebensmittellieferkette, über Fachthemen der Europäischen Union und Vorschlägen für ein einfacheres und effektiveres Düngerecht, bis hin zu Fragen der Erntegutbescheinigung und Updates zu neuen Züchtungsmethoden und Biopatenten reichte die Tagesordnung. Aus der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn kam Dr. David Jüntgen als Referent zum Themenkomplex „unlautere Handelspraktiken“ zu Wort. Hier stellte er die Arbeitsweise und Erkenntnisse der zuständigen Beschwerdestelle nach dem AgrarOLkG (Agrarogranisationen- und Lieferketten-Gesetz) vor.

Ein Besuch in Koblenz durfte natürlich nicht ohne eine kurze Stadtführung mit einer Überraschung am Deutschen Eck enden: Am Eingang zum Museum Ludwig erwartete die Besucher aus ganz Deutschland eine kleine Weinprobe mit Riesling aus den Weinanbaugebieten „Mosel“ und „Mittelrhein“, die vor Ort als Flüsse zusammenfließen. BWV-Weinbaureferent Dr. Maximilian Hendgen entführte die Zuhörer in die Steil- und Steilstlagen von Mosel und Mittelrhein, hob die Besonderheiten der einzelnen Lagen hervor und unterstrich die lange Geschichte des Weinbaus. So zählten Rieslinge von der Mosel über Jahrzehnte zu den teuersten Weinen der Welt. Auch heute noch werde in mühevoller Manufakturarbeit die Weinlese vollzogen und so schimmerte im Glas der Gäste das Gold der Reben.

BWV-Präsident Marco Weber und der stellvertretende BWV-Hauptgeschäftsführer und Rechtsanwalt Marcus Hehn zeigten sich zufrieden nach Abschluss des zweitätigen juristischen Konvents in Koblenz: „Die Zusammenarbeit der Landesbauernverbände in Fachthemen stärkt Landwirtschaft und Weinbau in Deutschland. Wir freuen uns als Gastgeber unsere Region von ihrer besten Seite haben zeigen zu dürfen und freuen uns auf den nächsten Bundesfachausschuss, der in Kürze die Vielfalt der ‚Erneuerbaren Energie‘ im nördlichen Rheinland-Pfalz präsentieren wird.“ DBV-Vizepräsident Dr. Holger Hennies bedankte sich bei den beiden Gastgebern für die fulminante Organisation der Tagung: „Die Vielfalt unserer 18 Landesbauernverbände wird deutlich, wenn wir uns zu Tagungen jenseits des DBV-Sitzes in Berlin, vor Ort treffen. Der Austausch über die Vielzahl an juristischen Themen hat gezeigt, wie sinnvoll auch der Dialog miteinander ist. Dabei wird auch deutlich, dass auch aus der juristischen Sicht heraus Lösungsansätze für agrarpolitische Fragestellungen entwickelt werden. Eine besondere Ehre ist es natürlich, dass auch ein Landesjustizminister unseren DBV-Fachausschuss beehrt und sich interessiert und informiert über die Themen von Landwirtschaft und Weinbau gezeigt hat.“

DHL – Preisanpassung zum 01.09.2025

DHL wird zum 01.09.2025 bei bestimmten Produkten, die über den Rahmenvertrag mit DHL angeboten werden, die Preise erhöhen.
Von der Preiserhöhung betroffen sind die DHL „Paketmarke National“ bis 20 kg und bis 31,5 kg, die „EU-Paketmarke“ und die Paketmarken über das Tool „BWV-Sticker“.
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BWV-Präsident Weber begrüßt Ministerin Schmitts „Weinbaupaket 2025plus“

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Marco Weber, begrüßt die Pläne der Landesregierung, auf die enorm angespannte Situation des Weinsektors zu reagieren. Es gebe dringend weiteren Handlungsbedarf, gerade auch in Hinblick auf die unmittelbar anstehende Traubenlese. Der BWV warnt schon seit Monaten vor einer weiteren Zuspitzung der wirtschaftlichen Lage im Weinbau. Insbesondere der kostenintensive Steillagenweinbau bedarf dringend stärkerer finanzieller Unterstützung, geht seine Bedeutung doch weit über den Weinbau selbst hinaus. Der Weinbau in den Steillagen der Mittelgebirgsregionen prägt das Kulturlandschaftsbild seit Jahrhunderten. Weber: “Das Weinbaupaket unserer rheinland-pfälzischen Weinbauministerin Daniela Schmitt ist dringend notwendig. Wir sehen die Initiative als ersten wichtigen Schritt, um die krisengeschüttelten Weinbaubetriebe zu entlasten. Weitere Schritte werden sicher notwendig sein.”

Der Flächenverbrauch in Koblenz nimmt kein Ende – BWV wehrt sich gegen Baugebiet „Am Kreuzchen“

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) kritisiert die Kommunen dafür, trotz gegenteiliger Ankündigungen den Flächenverbrauch in der Landwirtschaft nicht wirksam zu reduzieren. Seit Jahrzehnten setzt sich der Verband gegen die anhaltend hohe Inanspruchnahme von Flächen in Rheinland-Pfalz ein. Damit unterstützt er die Forderungen des Deutschen Bauernverbandes sowie 17 weiterer Landesverbände, den täglichen Flächenverbrauch von derzeit rund 51 Hektar deutlich zu senken.

Laut Nachhaltigkeitsstrategie soll der Wert bundesweit bis 2030 auf weniger als 30 Hektar pro Tag sinken – doch davon ist Deutschland weit entfernt. In Rheinland-Pfalz liegt der tägliche Flächenverbrauch aktuell bei mehr als fünf Hektar, obwohl das Land bis 2030 dauerhaft unter einem Hektar pro Tag bleiben möchte.
Ein Beispiel für die starke Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen ist der Bau der Nordtangente in Koblenz. Nach einer landwirtschaftlichen Struktur- und Betroffenheitsanalyse wurden dafür etwa 80 Hektar verbraucht. Dennoch setzt sich die Entwicklung ungebremst fort: Mit dem geplanten Bebauungsgebiet „Am Kreuzchen“ in Bubenheim sollen erneut knapp sieben Hektar – rund zehn Fußballfelder – überbaut werden. Betroffen wäre vor allem der Hof Werlesmühle von Betriebsleiter Walter Saal, der die Fläche bisher bewirtschaftet.

Der BWV unterstützt die Bemühungen des Betriebes, die Flächen weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen, und fordert die Stadt dazu auf, keine weiteren Baugebiete auszuweisen, wenn dafür wertvolle Landwirtschaftsflächen verloren gehen. Darüber hinaus gibt es ohnehin nur noch wenige Vollerwerbslandwirte im Stadtgebiet Koblenz, obwohl sich doch gerade die Menschen in der Stadt gerne bewusst, regional und nachhaltig ernähren. So erzeugte Lebensmittel benötigen aber landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen in der näheren Umgebung und Betriebe, die sie bewirtschaften.

BWV-Präsident Marco Weber findet klare Worte: „Die Landwirte in Koblenz haben ihren Beitrag mehr als geleistet. Jetzt sind intelligente Lösungen gefragt – etwa Nachverdichtungen oder die Nutzung bereits versiegelter Flächen. Es ist an der Zeit, die Betriebe zu unterstützen und ihre Entwicklung zu fördern. Hier könnte der Stadtrat in Koblenz im September ein Zeichen setzen und dem Baugebiet nicht zustimmen.“

Herbstaktion ab 29.08.2025: „STARKE REINIGUNG – FÜR STARKE ERTRÄGE“

Unter dem Motto „Starke Reinigung – für starke Erträge“ bietet Kärcher den Mitgliedern des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau exklusive Reinigungsgeräte zu besonders attraktiven Konditionen an.

Die Anforderungen in der Landwirtschaft sind vielfältig– mit innovativen Kärcher-Lösungen aber alle zu meistern:

■ robuste Kalt- und Heißwasserhochdruckreiniger für den Einsatz in der Landwirtschaft
■ stationäre, AFP-förderfähige Melkstandreiniger
■ professionelle Nass- und Trockensauger für den landwirtschaftlichen Einsatz
■ zeit- und kostensparende Zubehör- und Reinigungsmittelpakete

Bei Online-Registrierung bis sechs Wochen nach Kauf verlängert sich die Garantie zusätzlich und kostenlos von 12 auf 24 Monate. Die Abwicklung erfolgt bequem über den Kärcher-Fachhandel vor Ort. Dort berät man auch gerne über Möglichkeiten zum Ratenkauf.

Weitere Informationen sind im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau oder bei der jeweiligen Kreisgeschäftsstelle zu finden.

Das Jakobskreuzkraut auf dem Vormarsch – Eine Gefahr für Mensch und Tier

Das Jakobskreuzkraut stellt eine ernsthafte Gefahr dar – für Weidetiere durch Vergiftungen und langfristige Leberschäden und potenziell auch für Menschen über kontaminierte Lebensmittel. Die Ausbreitung wird begünstigt durch extensiv bewirtschaftete Flächen mit mangelnder Düngung und fehlender Grünlandpflege. Besonders problematisch sind vernachlässigte Straßen- und Grünstreifen, die als Ausgangspunkt dienen können. Nur durch konsequente Pflege, Monitoring, gezielte Mahd und Narbenpflege lässt sich das Jakobskreuzkraut eindämmen. Derzeit erhalten wir verstärkt Meldungen aus dem Verbandsgebiet, dass sich das giftige Kraut vielerorts unkontrolliert ausbreitet. Als Ursache werden dabei vielfach schlecht gepflegte Straßenrandstreifen und Naturschutzflächen vermutet. Zur Sensibilisierung für das Thema stellen wir hier in Kürze noch einmal die wichtigsten Fakten und Handlungsempfehlungen zum Jakobskreuzkraut und seiner Bekämpfung zusammen.

Giftigkeit für Tiere

Das Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea, auch Jakobs‑Greiskraut genannt) enthält in allen Pflanzenteilen hochgiftige Pyrrolizidinalkaloide wie Senecionin, die sich bei Tieren – insbesondere Pferden und Rindern – zu toxischen Verbindungen umwandeln können. Bereits geringe Mengen in der Futtermischung reichen aus, um akute oder chronische Leberschäden hervorzurufen. Akut vergiftete Tiere sterben innerhalb weniger Tage, chronische Fälle zeigen meist irreversible Leberschäden, Wachstumsverzögerungen oder Schwellungen. Eine Therapie ist praktisch nicht möglich. Die Gefahr liegt vor allem in Heu und in der Silage: Der bittere Geschmack verschwindet beim Trocknen, die Alkaloide bleiben enthalten und die Tiere verzehren das Futter.

Risiko für den Menschen

Für den Menschen können Pyrrolizidinalkaloide über Honig, Tees oder Kräuterprodukte in den Körper gelangen. Sie werden in der Leber zu reaktiven, giftigen Abbauprodukten umgewandelt, die Leberschäden oder sogar Krebserkrankungen verursachen können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung fordert deshalb eine Nulltoleranz für diese Substanzen in Lebensmitteln. Hautkontakt kann bei empfindlichen Personen zudem zu allergischen Reaktionen führen, weswegen beim Umgang Handschuhe empfohlen werden.

Der Einfluss von schlechter Pflege und mangelnder Düngung in der Grünlandbewirtschaftung

Extensiv genutztes Grünland

Jakobskreuzkraut bevorzugt nährstoffarme, trockene Standorte und lückige Grasnarben. Besonders betroffen sind extensiv genutzte Weiden, Brachen oder Naturschutzflächen ohne ausreichende Düngung und Pflege. Dort fehlen Grasbestände, die eine dichte Narbenstruktur bilden; das Kreuzkraut kann sich dort leicht ausbreiten.

Fehlende oder unregelmäßige Düngung verhindert eine konkurrenzstarke Gräsernarbe. Eine standortgerechte Stickstoff- und Kaliumdüngung unterstützt das Graswachstum und erschwert die Etablierung von Jakobskreuzkraut.

Vernachlässigung der Pflege

Maßnahmen wie schleppen, walzen, striegeln, nachsäen und häufiger Schnitt sind entscheidend für die Bekämpfung der Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes. Werden diese unterlassen, entstehen offene Bodenstellen und damit perfekte Keimflächen für die Pflanze. Wenn erst einmal Samen gebildet sind, erfolgt die Ausbreitung rasch.

Gemeinde‑ oder Straßenwarten übernehmen oft die Pflege von Grünstreifen entlang von Straßen. Werden diese nicht regelmäßig gemäht, gezielt nachgesät oder gestrafft, bilden Straßenränder Hotspots für Jakobskreuzkraut. Von dort wandern Samen über den Wind oder bei Kontakt ins angrenzende Grünland – somit entsteht ein Reservoir für die weitere Ausbreitung.

Prävention und Maßnahmen

  • Früherkennung & Monitoring: Die regelmäßige Kontrolle landwirtschaftlicher und angrenzender Flächen ist notwendig.
  • Mechanische Maßnahmen: Bei kleinerem Befall Pflanzen vor der Blüte ausreißen oder ausstechen, bei größerem Befall frühzeitig mähen (bis spätestens Ende Juni) und Mähgut vollständig entfernen – nicht kompostieren!
  • Nachsaat und Narbenpflege: Nach der Mahd offene Stellen nachsäen, walzen/striegeln und Weidefrequenz anpassen, um eine dichte Grasnarbe zu fördern.
  • Chemische Bekämpfung: Nur im Ausnahmefall auf Wirtschaftsflächen; auf Naturschutzflächen oft nicht zulässig.

Handlungsempfehlungen für Kommunen und Straßenbaulastträger

Ziel: Verhinderung der Ausbreitung entlang von Straßen, Wegen, Böschungen und kommunalen Grünflächen.

1. Regelmäßige Pflege öffentlicher Grünflächen

  • Straßenränder, Böschungen, Kreisverkehre und Randstreifen mindestens zweimal jährlich mähen, idealerweise vor der Blüte (spätestens Ende Juni).
  • Das Mähgut immer entfernen, um eine Nachreifung oder Versamung zu verhindern.

2. Schnittgut fachgerecht entsorgen

  • Nicht kompostieren oder auf angrenzende Flächen lagern.
  • Auf sachgerechte Entsorgung über Biogasanlagen oder kontrollierte Verbrennung achten.

3. Schulungen und Sensibilisierung

  • Bauhof- und Grünpflegepersonal in Erkennung und Umgang mit Jakobskreuzkraut schulen.
  • Meldesystem etablieren, z. B. durch digitale Karten oder Apps, in dem Bürger Vorkommen melden können.

4. Monitoring etablieren

  • Verdachtsflächen regelmäßig kontrollieren.
  • Ausbreitung dokumentieren, idealerweise mit Kartierung der betroffenen Flächen zur gezielten Bekämpfung.

5. Öffentlichkeitsarbeit

  • Bürger über die Risiken (z. B. für Tiere und Honigproduktion) aufklären.
  • Empfehlungen für private Gartenbesitzer und Pferdehalter bereitstellen.

Handlungsempfehlungen für Landwirte, Pferdehalter und Flächenbewirtschafter

Ziel: Reduzierung des Befallsrisikos auf Weiden, Mähwiesen und in der Futterproduktion.

1. Grünlandpflege optimieren

  • Grasnarbe schließen: Durch Nachsaat, Düngung (v.a. Stickstoff & Kalium) und angepasstes Beweidungsmanagement.
  • Vermeidung offener Bodenstellen, z. B. durch zu hohe Trittbelastung oder Nährstoffmangel.

2. Frühzeitige Mahd

  • Mähwiesen möglichst vor der Blüte des Jakobskreuzkrauts schneiden.
  • Mähgut entfernen – insbesondere vor Heu- oder Silagegewinnung.

3. Manuelle Entfernung auf kleinen Flächen

  • Einzelpflanzen mit Wurzel ausstechen und sicher entsorgen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, ggf. Atemschutz) verwenden.

4. Futterkontrolle vor der Ernte

  • Bei Verdacht auf Durchmischung: betroffene Partie aussortieren oder analysieren lassen.
  • Kontaminiertes Futter nicht verfüttern – auch nicht in kleinen Mengen.

5. Langfristige Prävention

  • Umstellung auf konkurrenzstarke Grasarten (z. B. Deutsches Weidelgras) bei Neuansaaten.
  • Nachbarn und Lohnunternehmer auf Befallsflächen hinweisen – Zusammenarbeit fördern.

🛈 Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Landwirtschaftskammer, dem Amt für Umwelt- und Naturschutz, Ihrem Bauernverband oder Ihrem Agrarberater beim regionalen DLR.

Afrikanische Schweinepest in Rheinland-Pfalz – Bedrohung und aktueller Stand

Koblenz. Durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen sind auch die rheinland-pfälzischen Regionen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald in besonderem Maße gefährdet. Der erste bestätigte ASP-Fall ist am 14. Juni 2025 in Nordrhein-Westfalen im Kreis Olpe aufgetreten. Danach wurden weitere Fälle auch in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und im Hochsauerlandkreis festgestellt. Mittlerweile wurden 36 ASP-Fälle bei Wildschweinen amtlich bestätigt. Die letzte ASP-Bestätigung erfolgte am 27. Juli im Kreis Siegen-Wittgenstein.

In Rheinland-Pfalz gibt es in der Oberrheinregion bereits 75 bestätigte ASP-Fälle und 1.161 Wildschweine wurden bisher untersucht. 48 bestätigte ASP-Fälle entfallen dabei auf den Landkreis Mainz-Bingen und 26 Fälle auf den Kreis Alzey-Worms. Ein positiver Befund betrifft ein aus Hessen angeschwemmtes Wildschwein. Seit August 2024 trat kein weiterer nachgewiesener ASP-Fall in Rheinland-Pfalz mehr auf. Um die ASP-Fälle herum wurden mehrere Sperr- und Pufferzonen eingerichtet mit verbindlichen Regeln, u.a. Leinenpflicht für Hunde in Wald- und Rheinregionen sowie eingeschränkte Jagden und Betretungsverbote. Sobald ein ASP-Fall auftritt gelten tierseuchenrechtliche Sperr- und Pufferzonen, in denen schweinehaltende Betriebe in besonderer Weise betroffen sind. So dürfen Hausschweine nur mit behördlicher Genehmigung zugekauft oder verkauft, beziehungsweise transportiert werden. Es gilt in den betroffenen Gebieten grundsätzlich die Stallpflicht für Hausschweine sowie strenge Sicherheitsvorgaben bezüglich Desinfektion von Kleidung, Fahrzeugen und Geräten. Weiterhin gelten Handelsbeschränkungen sowie ein striktes Betretungsverbot für externe Besucher.

Deutlich schwerwiegendere Folgen hätte ein Hausschweinebefall mit ASP. Dies hätte die Keulung des gesamten Nutztierbestandes des betroffenen Betriebes zur Folge. Darüber hinaus würde ein Sperrkreis mit mindestens drei Kilometern Radius eingerichtet werden. Neben Tierverlusten wäre ein langfristiger Produktionsausfall unvermeidbar, zumal eine mindestens 40-tägige Wartezeit bis zur Wiederbelegung des Stalles eingehalten werden müsste.

Die Tatsache, dass der isolierte Erreger der ASP aus NRW bisher keinem bekannten deutschen Ausbruch der ASP zuzuordnen ist, zeigt, wie vielfältig die Übertragungswege sein können. Ein Abgleich der Gensequenz durch das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut hat ergeben, dass der Erreger eine hohe Übereinstimmung mit einem in Italien (Kalabrien) dokumentierten Fall in etwa 1.500 Kilometer Entfernung hat. Daher kann jeder Tourist, jeder Wanderer oder jeder Fahrradfahrer durch sein Verhalten dazu beitragen, eine mögliche Ausbreitung der ASP zu vermeiden. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer haben daher ein Merkblatt erstellt, das hier auf der Homepage zum Download bereit steht.