Mittelrhein-Weinbautag 2026

Der Weinbauverband Mittelrhein führt am Freitag, den 27. Februar 2026 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr seinen Mittelrhein-Weinbautag als Online-Veranstaltung durch.

In drei Fachvorträgen widmet sich der Weinbautag dem richtigen Einsatz von Druckluftentlaubungssystemen im Weinberg, der richtigen Vermarktung von Premium-Steillagenweinen und der Pflanzenschutzapplikation mittels Sprühdrohnen.

Die Teilnahme am Weinbautag ist kostenfrei und steht allen Winzerinnen und Winzern offen.

Der Zugang zum Online-Weinbautag erfolgt über den folgenden Link: Jetzt teilnehmen.

(Meeting-ID: 898 4093 4838 | Kenncode: 002831)

Für eine reibungslose Teilnahme wird eine vorherige Installation des kostenlosen Zoom-Webbrowser-Clients empfohlen (https://zoom.us/download)

Gordon Schnieder stellt sich den Fragen der Bauern und Winzer

Koblenz. Auf Einladung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) stellte sich Ministerpräsidentenkandidat Gordon Schnieder den Fragen von 70 Bauern und Winzern. Das war ein Service für die Mitglieder des BWV. In seinem Statement hob der Präsident des BWV Marco Weber die Bedeutung des Verbandes für seine 16.000 Mitglieder von der Eifel bis zur Nahe hervor. Die Themen, die der Verband bearbeite, sei so vielfältig wie die Landwirtschaft selbst: Gemeinsame Agrarpolitik, Tierhaltung, Milchwirtschaft, Weinbau, Steillagen, Apollofalter, Hubschrauberspritzung, Naturschutz, Schulterschluss Artenvielfalt, Naturschutzstationen, Wolfspolitik, Jagdgesetz, Agrarreform, Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetzgebung, Ausgleichsflächen, Biogas, Schlachthof-, Molkereien- und Mühlenstrukturen. Diese Themen seien nur eine kleine Auswahl der vielfältigen Arbeit, betonte der Präsident.

In seinem Statement betonte Gordon Schnieder, dass er den Strukturwandel ernst nehme. Selbst in seinem Wohnort gebe es nur noch einen Landwirt. Es sei die Aufgabe einer Landesregierung, Lösungen für die Menschen im Land anzubieten. Darüber hinaus seien die Bauern das Herzstück des sozialen Lebens. Ohne sie sei nicht einmal ein Faschingsumzug möglich. „Landwirtschaft ist gelebter Umwelt- und Naturschutz“, machte Schnieder unumwunden deutlich. Die Ziele der landwirtschaftlichen Arbeit sei sehr vielfältig. So habe die CDU in ihrem Bundesparteitag beschlossen, dass die Ernährungssicherheit Verfassungsrang erhalten solle. Die Landwirtschaft und die Tierhaltung seien vor dem Misstrauen der Gesellschaft zu schützen. So machte er gegenüber der Wolfspolitik deutlich: „Für mich gehört der Wolf überhaupt nicht hierher“. Selbst Saatkrähen oder Biber, die durchaus schützenswert seien, dürften die landwirtschaftliche Produktion nicht gefährden.

Schnieder werde den Bürokratieabbau im Auge behalten. So begrüße er, dass zum 1. Februar 2026 das Landpachtverkehrsgesetz in Rheinland-Pfalz aufgehoben worden sei, was die Anzeigepflichten deutlich vereinfache. Schnieder brach eine Lanze für die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum, die für die Landwirtschaft von zentraler Bedeutung seien. Hierfür müssten auch in Zukunft Stellen vorgehalten werden, um als effiziente Dienstleister für die Landwirtschaft und den Weinbau auch in Zukunft noch zur Verfügung zu stehen.

Für die Winzer müsse Druck aus dem Markt genommen werden. Während die Österreicher ihren in ihrem Land erzeugten Wein zu 90 Prozent selbst verbrauchen würden, läge in Deutschland der Eigenverbrauch bei lediglich 41 Prozent. Er wünsche sich in der Bevölkerung etwas mehr Patriotismus. Der Weinbau liege Schnieder am Herzen. Er sei für die Kulturlandschaften großer Flüsse in Rheinland-Pfalz von großer Bedeutung. Die Ausdehnung von Brachflächen diene niemandem. So existiere der Apollofalter nur wegen der Weinbergsbewirtschaftung der Winzer. Schnieder nahm auch den Lebensmitteleinzelhandel in die Pflicht: Landwirtschaftsminister Alois Rainer sollte ernsthafte Gespräche mit dem LEH führen. Der andauernde Preisdruck auf die Lebensmittelerzeuger müsse schnell beendet werden.

Die NGOs würden mit der Betitelung der Pflanzenschutzmittel als Pestizide ihre wahre Einstellung gegenüber der Landwirtschaft bekunden. Auch das Umweltbundesamt stehe der Landwirtschaft im Wege. Das müsse sich in Zukunft ändern. In Rheinland-Pfalz würde er sich für eine Reform der Ministerien einsetzen. So würde er ein Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Umwelt und Energie bilden.

In der anschließenden Fragerunde erklärte Schnieder auf die Frage nach der Finanzierung der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz, dass das Finanzressort ständig auf der Bremse stehe, obwohl Finanzmittel zur Verfügung stünden. Außerdem käme noch ein gerüttelt Maß an Ideologie hinzu. Die Forderung der LandFrauenpräsidentin Gudrun Breuer statt 0,3 1,0 Prozent des Bildungsetats für die Weiterbildung einzusetzen, begrüßte Gordon Schnieder. Er sei bereit, die „Bremse zu lösen“. Schließlich benötige die Weiterbildung vor allem auch im ländlichen Raum eine gebührende Unterstützung. Landjugendvorsitzender Fabian Schüller hob die Bedeutung der Jugendarbeit hervor, die den ländlichen Raum stärke. Diese müsse künftig intensiver unterstützt werden. Schnieder entgegnete, dass das Land in den vergangenen 10 Jahren über 9 Milliarden Euro an überschüssigen Finanzmitteln eingenommen habe. Es sei Geld da, um das Ehrenamt zu entlasten. Er werde, im Falle seiner Wahl, einen Kassensturz veranlassen und anschließend sinnvolle Prioritäten setzen.

Wie sich Schnieder die Zukunft der Lebensmittelerzeugung mit all den einschränkenden Vorgaben, wie Wolfspopulationen, Biodiversität, bewirtschaftungseinschränkenden Umweltauflagen, vorstelle, wollte Landwirt Markus Kühn wissen. Schnieder machte deutlich, dass die Landwirtschaft auch in Zukunft den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln benötige. Die Grünlandkartierung hemme zusätzlich die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe. Sie müsse beendet werden. Die Ausweitung der Wolfspopulationen werde er definitiv nicht akzeptieren. Präsident Marco Weber fügte hinzu, dass die Gesellschaft eine Denkumkehr benötige. Er würde es begrüßen, wenn die Landkreise ein Budget erhalten würden, um Programme zu erstellen, die auf die landwirtschaftlichen Betriebe in den einzelnen Kreisen zugeschnitten seien. Diese Programme dürften allerdings nicht zulasten der Basisbetriebsprämie gehen.

Josua Höfer beanstandete die nahezu ungebremsten Eierimporte aus der Ukraine in die EU. Bereits 11 Prozent des Eierverbrauchs in Deutschland werde über Importware abgedeckt. Selbstverständlich zerstöre eine solche Entwicklung die wirtschaftliche Basis der Legehennenhalter. Schnieder entgegnete, dass die Eier in Deutschland auf höchstem Niveau erzeugt würden. Tierwohl sei mittlerweile Standard in unseren Ställen. Dem ungezügelten Import müsse entgegengewirkt werden. Er sehe dennoch das Mercosur-Abkommen positiv. Es beinhalte große Chancen z.B. für die Milchwirtschaft. Darüber hinaus gebe es Obergrenzen, also Deckel, die die Produzenten in Europa schützen würden. Die eigene Landwirtschaft müsse vor ungezügelten Importen geschützt werden, erst recht, wenn sie den hiesigen Produktionsstandards nicht entsprechen. Dies bestätigte der BWV-Präsident. Das Mercosur-Freihandelsabkommen dürfe nur umgesetzt werden, wenn die Importdeckel nicht angehoben würden und gleiche Standards für alle Marktbeteiligten gelten würden. Gerade im Bereich Zucker müsse man sehr vorsichtig handeln. Selbst ein Deckel von 100.000 Tonnen würde in Deutschland der Produktion von etwa einer Zuckerfabrik entsprechen. Den niedrigen Kosten der Rohrzuckerproduktion könne in Europa nicht Paroli Gebiet geboten werden. Höfer ergänzte, dass es ebenfalls einen pauschalen Importdeckel für Eier geben müsse.

Vizepräsident Harald Schneider würde sich eine deutlich bessere Biogas-Politik seitens der Bundesregierung wünschen. Er geht davon aus, dass von den rund 10.000 Biogasanlagen in Deutschland nur etwa 1.000 auf Dauer bestand haben werden. Auch der Flächenfraß bringe die landwirtschaftlichen Betriebe in arge Bedrängnis. Photovoltaikanlagen und Baugebiete nähmen enorme Ausmaße an. Gerade in seinem Kreis Bernkastel-Wittlich gebe es enorme Flächenverluste. Schnieder entgegnete, dass er sich für den Erhalt der grundlastfähigen Biogasanlagen einsetzen werde. PV-Anlagen sollten primär auf Dächern installiert werden oder auf landwirtschaftlichen Flächen im Eigenbesitz. Pachtflächen seien auszunehmen. Die Flächen seien primär für die Erzeugung von Lebensmitteln da und müssten geschützt werden. Weber fügte hinzu, dass mit dem Auslaufen des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) auch die PV-Dachförderung eingestellt werden solle. Gleichzeitig gebe es die Verpflichtung, auf Neubauten PV-Anlagen zu installieren, so zum Beispiel auf Ställen oder Maschinenhallen. Dies sei ohne Förderung nicht wirtschaftlich. Dieser Entwicklung müsse entgegengewirkt werden. Für die Biogasbetreiber sei nun schnelles Handeln notwendig. Ohne eine Unterstützung durch das EEG sei das Aus für unsere Biogasbetriebe vorprogrammiert. Weber forderte die Politik auf, die Energiewende neu zu denken.

Obstbauer Thomas Kreuter kritisierte die Pflanzenschutzpolitik des Bundes scharf. Seit über 50 Jahren hätten gerade die Obstbaubetriebe sehr unter den stetig abnehmenden Pflanzenschutzmittelzahlen zu leiden. Außerdem müssten die Obstbaubetriebe, ebenso wie die Weinbaubetriebe eine Förderung bei der Nutzung von Mehrgefahrenversicherungen erhalten. Bereits heute betrage der Selbstversorgungsgrad bei Obst in Deutschland nur 30 Prozent. Der Spirale nach unten müsse aktiv begegnet werden. Man könne mit einer Sonderregelung für die Landwirtschaft beim Mindestlohn beginnen. Schnieder entgegnete, dass diese Entwicklung nur gemeinsam mit dem LEH gebremst werden könne. Hier seien zwingend Gespräche notwendig. Bezüglich des Mindestlohns stehe Schnieder hinter der Landwirtschaft. Es sei aber schwierig mit der SPD eine Sonderregelung einzuführen. Er werde sich darüber hinaus für die Abschaffung der Sozialausgaben für Saisonarbeitskräfte einsetzen, da die Sozialversicherungen von diesen Arbeitskräften in der Regel nicht genutzt werden könnten. Schnieder habe sich für 140 sozialversicherungsfreie Arbeitstage eingesetzt. Die Erhöhung von 70 auf 90 Tage seien lediglich ein Kompromiss gewesen. Bezüglich einer Mehrgefahrenversicherung hofft Schnieder auf entsprechend positive GAP-Vorgaben. Er werde die Bezuschussung der Mehrgefahrenversicherung für Obstbaubetriebe gerne unterstützen. Präsident Weber betonte, dass sich der BWV für Zuschüsse einsetze, die die wirtschaftliche Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe zum Ziel habe. Bedauerlicherweise seien die begrenzten Mittel für die FISU-Förderung benötigt worden. Eine zusätzliche Förderung der Mehrgefahrenversicherungen sei nicht möglich gewesen. Das müsse sich künftig ändern.

Würde es unter einem Ministerpräsident Gordon Schnieder in Rheinland-Pfalz auch künftig noch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) geben und das Programmangebot eventuell sogar weiter ausgebaut werden und würden die AUKM-Prämien nach vielen Jahren endlich angepasst werden, wollte der Kreisvorsitzende Wolfgang Karbaum wissen. Dem entgegnete Schnieder, dass sich das Land um die Gelder bemühen werde. Die AUKM-Maßnahmen würden auch unter seiner Verantwortung weiterhin angeboten werden. Weber fügte hinzu, dass der BWV den Standpunkt vertrete, dass den starren Vorgaben seitens Brüssel, flexible, regional angepasste Programme gegenübergestellt werden müssten. Dies gelte zum Beispiel für die Fruchtfolgen. Hier seien Gespräche mit dem Bundeslandwirtschaftsminister und dem EU-Agrarkommissar notwendig.

Winzer Heiko Hautt äußerte mit Unverständnis, dass Absatz- und Weinwerbeveranstaltungen aufgrund sich immer weiter verschärfender Auflagen kaum noch durchgeführt werden könnten. So müssten beispielsweise Veranstaltungsbetreiber in Winningen an der Mosel für eine 3-Tages-Veranstaltung bis zu 25.000 Euro investieren, um den Anforderungen der Behörden gerecht zu werden. Die Kommunalverwaltungen müssten verstärkt für die Menschen in der Region arbeiten und nicht gegen sie. Gordon Schnieder zeigte kein Verständnis dafür, jedes Risiko ausschalten zu wollen. Es gebe ein Lebensrisiko und manche Ereignisse würden nun einmal geschehen. Es müsse wieder mehr Führungsverantwortung geben und weniger Ängste vor Gefahren. Schnieder pflichtete Hautt bei.

Weinbaupräsident Walter Clüsserath wies darauf hin, dass die Leiterin der EU-Generaldirektion Elisabeth Werner festgestellt habe, dass nur 12 Prozent aller Bauern in der EU unter 40 Jahre alt seien und damit langfristig die Ernährungssicherheit in der EU nicht mehr gewährleistet sei. Diese begegneten zudem immer wieder neuen Anforderungen. So stehe die Natur-Wiederherstellungs-Verordnung in den Startlöchern, mit all ihren Regelungen und Auflagen. Damit würden die potenziellen Hofnachfolger weiter abgeschreckt. Weiterhin kritisierte Clüsserath die aktuelle Umsatzsteuerregelung, die dringend geändert werden müsse, um die Steuerlast der Betriebe zu reduzieren. Er forderte die Rücknahme dieser in zwei Schritten erfolgten Vorsteuerpauschalierung der ehemaligen Bundesregierung. Außerdem plädierte er für die Sozialversicherungsfreiheit für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte bei einer Tätigkeit im Jahr. Das Verbandsklagerecht müsse eingeschränkt werden. Die Deutsche Umwelthilfe nannte Clüsserath als prominentes Negativbeispiel. Clüsserath begrüßte die Reduzierung der bürokratischen statistischen Auflagen des Landes durch Ministerin Daniela Schmitt. Der Bund müsse die Vorerntestatistik ebenfalls abschaffen, forderte er. Künftig müsse eine zweckgebundene Tourismusabgabe in Höhe von zwei Euro pro Übernachtung und Gast eingeführt werden, um die Steillagen-Weinwirtschaft in Höhe von ca. 5.000 Euro pro Hektar unterstützen zu können. Ansonsten wären die Kosten kaum mehr einzufangen. Schnieder betonte, dass er sich für sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse für Saisonarbeitskräfte einsetze. Die gewünschten sozialversicherungsfreien 140 Arbeitstage im Jahr für Saisonarbeitskräfte hätten politisch bisher bedauerlicherweise nicht erzielt werden können, die aktuell geltenden 90 Tagen seien lediglich ein Kompromiss. Schnieder widersprach der Einführung weiterer Abgaben. Die Steillagenförderung sei hingegen zu unterstützen, die aber auf anderem Wege finanziert werden müsse. Auch über eine Rückführung des Verbandsklagerechts müsse angesichts des aktuell inflationären Gebrauchs nachgedacht werden.

Ulrich Bayer, Geschäftsführer des Schlachthofes Bayer in Niederwallmenach, forderte die Politik auf, endlich bis zur Behördenebene durchzugreifen, um deren Restriktionen zurückfahren. Er habe den Eindruck, die Behörden in den Kreisen würden auf politisches Wohlwollen nicht reagieren. Außerdem müsse die Verwaltung schlanker werden. Schnieder begrüßte den Abbau bürokratischer Auflagen. Die Schlachthöfe seien zwingend zu unterstützen. Jeder aufgegebene Schlachthof führe zu weiteren Aufwendungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Die Auflagen seien 1 zu 1 umzusetzen. Weitere, über die EU hinausgehende Auflagen, müssten abgeschafft werden.

Kreisgeschäftsführer Andreas Lenz forderte die Absenkung der Schlachtgebühren und die Einstellung der Grünlandkartierung. Sie käme einer Enteignung gleich. Außerdem müssten die Krankenhausstrukturen im ländlichen Raum verbessert werden. Dies sei dringend notwendig, weil die aktuelle Entwicklung sehr bedenklich sei. Schneider pflichtete Lenz bei: „Die Schlachtgebühren müssen reduziert werden“. Die „Grünlandkartierung“ sei für ihn das Unwort des Jahres. Sie würde der Entwicklung der ländlichen Strukturen und der bäuerlichen Betriebe entgegenstehen. Jetzt sei es wichtig, die Krankenhausstrukturen zu halten, damit die Versorgung in der Fläche nicht zusammenbreche. Zwar müsse nicht jede Behandlung in jedem Krankenhaus durchgeführt werden, aber eine Notversorgung müsse flächendeckend gewährleistet bleiben. Jetzt müssten alle Krankenhäuser gehalten werden, damit sie bei einer anstehenden Reform berücksichtigt werden könnten.

Kreisgeschäftsführer Pascal Kersten wünschte sich eine deutliche Reduzierung des enormen Flächendrucks durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen. Er forderte Schnieder auf, als Ministerpräsident diese Anlagen als Ausgleichflächen anzuerkennen. Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen müssten klimaschutzrelevante Aspekte berücksichtigt werden. Schnieder entgegnete, dass die Rückführung der Förderung für EE-Anlagen nicht zu verstehen sei. Präsident Weber forderte eine bessere Flächeneffizienz für Freiflächenanlagen. Dazu gehöre die Anerkennung der PV-Anlagen als Ausgleichsflächen und die Nutzung dieser Anlagen auf Grünlandflächen. Diese könnten die Wiesen naturschutzfachlich sogar aufwerten.

Landwirt Christoph Lamberty forderte ein erträgliches Maß bei den für die Förderung von Milchviehställen notwendigen Auflagen. Bei einem Stallbau für 250 Kühe mit Investitionskosten von circa 4 Millionen Euro betrage die Fördersumme zwar 40 Prozent, sie werde aber bei 800.000 Euro gedeckelt. Folglich müsse er zwei Ställe für jeweils die Hälfte der Kühe bauen, um die gesamte Förderung erhalten zu können. Er wünsche sich eine andere, praxisgerechtere Regelung. Präsident Weber ergänzte, dass die Höhe der Fördersumme schon einmal bei 1,2 Millionen Euro gelegen habe. Er werde hier beim Landwirtschaftsministerium vorstellig werden.

Kreisgeschäftsführer Peter Hutsch wünscht sich eine Reform der landwirtschaftlichen Beratungsstruktur in Rheinland-Pfalz. Als Vorbild sehe er die Landwirtschaftskammern in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen. Schnieder werde an den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum festhalten, da sie für die Schule, Versuchswesen und Forschung von besonderer Bedeutung seien. Er könne sich aber eine Reform der Beratungsstrukturen vorstellen, um deren Arbeit effektiver zu gestalten.

Am Ende der Veranstaltung machte der BWV-Präsident Marco Weber deutlich, dass der Verband für die Zukunft der Betriebe und deren Hofnachfolger arbeite. Dies sei nachhaltig und für ihn der Mittelpunkt der Verbandspolitik: „Der BWV ist Begleiter der Politik und parteiunabhängig.“ Er dankte Gordon Schnieder, dass er sich den Fragen der Bauern und Winzer gestellt habe und allen, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Gleichzeitig lud der Präsident für die BWV-Podiumsveranstaltung am 26. Februar ein, bei der sich Ministerpräsident Alexander Schweitzer den Fragen der Bauern und Winzer stellen wird.

Becht stimmt mit der BWV-Forderung für deutlich mehr Gerechtigkeit im Düngerecht überein

Mainz. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) das Landwirtschaftsministerium aufgefordert, die im Urteil angemahnten eingeschränkten Grundrechte der Landwirte auf Eigentum umd Berufsfreiheit auch in Rheinland-Pfalz umzusetzen.

Staatssekretär Andy Becht hat in einem Antwortschreiben auf die Forderungen des BWV dargelegt, dass die Landesregierung die noch nicht vorliegende Urteilsbegründung abwarten werde. Zuerst werde aber ein Aktionsprogramm der Düngeverordnung vorangestellt. Becht gab deutlich zu verstehen, dass der Aspekt der Verursachergerechtigkeit künftig stärker als bisher berücksichtigt werden müsse. Dabei würde er statt der Gewährung von Auflagen-Freistellungen nur direkt an die Verursacher der Nitratbelastung gerichteten Auflagen begrüßen – ohne überhaupt belastete Gebiete ausweisen zu müssen. Die EU-Kommission müsste einer solchen Vorgehensweise allerdings zustimmen.

Die vom BWV weiter angemahnte höhere Flexibilität bei Fristen und Auflagen sieht der Staatssekretär allerdings kritisch, weil hierfür eine Abstimmung unter den Bundesländern notwendig wäre, denn es dürfe keine Unterschiede an den Landesgrenzen geben. Flexible Regelungen müssten daher Bestandteil der Bundesdüngeverordnung sein, damit sie überall im gleichen Maß zur Anwendung kommen könnten.

Der Forderung des BWV, Grünlandgebiete grundsätzlich aus den Roten Gebieten herauszunehmen, sieht Staatssekretär Becht indes positiv. Schließlich trage die Grünlandbewirtschaftung in Rheinland-Pfalz mit seinem geringen Viehbesatz nur wenig zur Belastung der Gewässer mit Nitrat und Phosphat bei. Daher sehe er die bisherigen Regelungen in den belasteten Gebieten wie die Absenkung der N-Düngung oder den erweiterten Verbotszeitraum kritisch.

Der BWV wird sich weiterhin für eine die gerechtfertigte praxisgerechtere Umsetzung der Düngeverordnung einsetzen.

Wann, wenn nicht jetzt? Die Weidetierhalter stehen auf! Mahnfeuer im Westerwald fordert wirksames Wolfsmanagement

Die Weidetierhalter stehen auf: Mit einem länderübergreifenden Mahnfeuer am Freitag, 23.01.2026 um 18:00 Uhr bei der Grillhütte in Rehe (Westerwaldkreis), machen Weidetierhalter, Verbände des ländlichen Raums und weitere Unterstützer auf die dramatische Lage der Weidetierhaltung aufmerksam, in die sie eine Politik der ungebremsten Ausbreitung des Wolfes bringt.

Die Veranstaltung wird getragen von einem breiten Bündnis von Tierhalter- und weiteren Verbänden im ländlichen Raum aus dem Dreiländereck Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Auch die Landkreise Altenkirchen, Neuwied und der Westerwaldkreis unterstützen den sachlichen, verantwortungsbewussten und lösungsorientierten Protest.

Seit Jahren nehmen Wolfsübergriffe, wirtschaftliche Schäden und die Belastung für Tierhalter in unserer Mittelgebirgsregion zu. Die grausame Rissserie, die Weidetierhalter im Dreiländereck Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz seit kurz vor Weihnachten erschüttert, zeigt exemplarisch die Hilflosigkeit des bisherigen Wolfsmanagements auf, das keine ausreichenden, wirksamen Lösungen für die vulnerable Weidetierhaltung bietet.   

Das Mahnfeuer fordert ein wirksames Wolfsmanagement, das den Schutz von Weidetieren und damit den Erhalt der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft endlich zuverlässig gewährleistet. Wann, wenn nicht jetzt, müssen politische Ankündigungen endlich wirksam umgesetzt werden?

In einer Kundgebung beim Mahnfeuer werden von den Veranstaltern insbesondere folgende Forderungen erhoben:

  • Unverzügliches Handeln der Politik in Bund und Ländern!
  • Etablierung einer regulären Bejagung des Wolfes zur Vermeidung einer weiteren ungebremsten Ausbreitung!
  • Schnelle und gezielte Entnahme auffälliger und schadstiftender Wölfe!

Weidetierhaltung betrifft Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde, Gehegewild und weitere Tierarten gleichermaßen – keine darf ausgeklammert werden. Ohne praktikable Lösungen verlieren immer mehr Betriebe ihre Perspektive – und mit ihnen unsere artenreiche Kulturlandschaft in den Mittelgebirgen.

Das Signal der Weidetierhalter ist deutlich:

Wir stehen auf für ein wirksames Wolfsmanagement JETZT! Veranstalter:     Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V., Bürgerinitiative Wolfsprävention Westerwald, Landesverband der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. sowie der Verein Weidezone Deutschland.

BTV-8 im Saarland: Auswirkungen auf unser Verbandsgebiet, Verbringungsregeln und Impfempfehlung

Amtlicher Nachweis der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8) im Saarland: Die Auswirkungen auf unser Verbandsgebiet, Verbringungsregeln und Impfempfehlung

Am 06.11.2025 wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV-8) in einem Rinderbestand im Saarland durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Um empfängliche Tiere, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, außerhalb der Restriktionszonen nicht zu gefährden, sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich. Alle rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen, abgesehen von Teilen der Kreise Ahrweiler, Neuwied und dem Westerwaldkreis sowie dem kompletten Landkreis Altenkirchen, befinden sich in der 150 km Zone um den Primärausbruch.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Das Virus wird durch bestimmte Stech-
mücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen.

Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung (Kombiimpfstoff BTV-4/BTV-8) möglich.

Die Erkrankung kann zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und wirtschaftlichen Schäden führen. Eine Verhinderung und Eindämmung ist nur durch eine vorbeugende Impfung möglich. Wir empfehlen daher eine umgehende Impfung der gefährdeten Tierbestände im Verbandsgebiet, um einer Ausbreitung des Virus entgegenzutreten. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Impfung gegen BTV-3 keine Kreuzimmunität leistet. Tiere, die gegen BTV-3 geimpft wurden verfügen nicht über die notwendige Immunität gegen BTV-8.

In der 150 km Zone, die nahezu ganz Rheinland-Pfalz umfasst, sind bestimmte Verbringungsregelungen zu beachten:

Das Verbringen innerhalb der betroffenen Gebiete ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Für Tiere, die dazu bestimmt sind in BTV-8 freie Gebiete in Deutschland verbracht zu werden, bestehen unter Berücksichtigung der bei der EU notifizierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich BTV-8 die drei nachfolgenden.

Verbringungsmöglichkeiten:

  1. Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen:
    1. sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft; oder
    2. sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
  2. Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter
    1. vor der Belegung entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft oder
    2. mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft wurden.

Im Fall von 2b. ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde. Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.

  1. Tiere, die keine der Anforderungen nach 1. oder 2. erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie
    1. mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden und
    2. während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden.

Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung (siehe Homepage MKUEM) begleitet werden.

Verbringung außerhalb Deutschlands

Für Verbringungen außerhalb Deutschlands sind die geltenden Anforderungen des jeweiligen Bestimmungslandes zu beachten. Diese können jederzeit im Vorfeld einer Verbringung am Landesamt für Verbraucherschutz erfragt werden.

Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8 und entsprechen im Wesentlichen den Verbringungsregelungen aus den Jahren 2019 bis 2023. In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.

Aufgrund der aktuellen Seuchenentwicklung hinsichtlich BTV-3 in Bayern bzw. hinsichtlich BTV-8 in den an das Saarland angrenzenden Departements in Frankreich ist es erforderlich, unverändert gegen BTV-3 und darüber hinaus verstärkt gegen BTV-8 zu impfen. Auch Insektizide (Pour-On) gegen Mücken werden empfohlen. Bisher nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden, d.h. zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden. Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes reicht nach einer Grundimmunisierung eine einfache jährliche Wiederholungsimpfung, damit die Aufrechterhaltung des Impfschutzes gewährleistet ist.

Impfzuschüsse

Das Land und die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten. Bei Impfungen gegen den Serotyp 3, 4 und 8 beträgt die Unterstützung landesweit beim Rind 2,50 Euro, bei Schafen und Ziegen 2,00 Euro. Weitere Informationen zum Impfzuschuss erhalten Sie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse (https://tsk-rlp.de/).

Sperrgebiete in Regionen, die nur teilweise im 150 km Radius des Ausbruchs liegen

Im Folgenden finden Sie eine Liste betroffener Gebiete, die nur zum Teil in dem 150 km Radius um den Ausbruchsbetrieb in der Nähe von Gersheim im Saarland liegen und Sperrzonen eingerichtet haben:

  • Ahrweiler: Der gesamte Landkreis wird zum Sperrbezirk erklärt
  • Westerwald:
    • Die Verbandsgemeinde Montabaur, mit der Exklave der Ortsgemeinde Steinefrenz (Flur 42, Nähe Wirzenborn)
    • Höhr-Grenzhausen
    • Ransbach-Baumbach, mit der Exklave der Ortsgemeinde Ellenhausen (Flur 17, Nähe Oberhaid)
    • Verbandsgemeinde Wirges: Stadt Wirges, OG Staudt, OG Dernbach, OG Ebernhahn, OG Bannberscheid
  • Neuwied:
  • Stadt Neuwied inkl. aller Stadtteile
  • OG Leutesdorf
  • OG Rheinbrohl
  • OG Bad Hönningen zwischen B42 und Rheinufer
  • OG Datzeroth
  • OG Ehlscheid
  • OG Melsbach
  • OG Rengsdorf
  • OG Anhausen
  • OG Meinborn
  • OG Isenburg
  • OG Kleinmaischeid: Grenze zur OG Isenburg, B413 bis Kleinmaischeid bis  K117, dieser folgend bis Großmaischeid
  • OG Großmaischeid: K117 bis zur Sayntalstraße in Kausen folgend

Eine interaktive Karte ist über diesen Link abrufbar: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/2A81951A27E8B324AF175BB5E5352BB3D3302AA666FEE0C8A2C71AAF82B22B25

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität unter https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt

Klare Forderungen zur Landtagswahl 2026 – Zukunft für Bauern und Winzer sichern

Mit Blick auf die Landtagswahl am 22. März 2026 hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. ein umfassendes Positionspapier vorgelegt. Es macht deutlich: Wer die Unterstützung der Landwirtschaft und des Weinbaus im Land will, muss konkrete Entlastungen, Planungssicherheit und faire Rahmenbedingungen schaffen. Der Verband fordert von der kommenden Landesregierung vor allem weniger Bürokratie, mehr Praxistauglichkeit und eine nachhaltige Förderung von Betrieben in allen Regionen – vom Westerwald über die Eifel und den Hunsrück bis an Mosel, Mittelrhein, Nahe und Ahr.

Bürokratie abbauen, Verwaltung stärken

Ein zentrales Anliegen ist der spürbare Abbau von Bürokratie. Kontrollen sollen um die Hälfte reduziert und sämtliche Anträge, Meldungen und Genehmigungen über eine zentrale digitale Plattform gebündelt werden. „Unsere Betriebe brauchen weniger Schreibtischarbeit und mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit“, betont Präsident Marco Weber. Zudem soll die Agrarverwaltung schlagkräftiger und effizienter organisiert werden – beispielsweise durch eine starke Landwirtschaftskammer als zentrale Behörde.

Einfachere Verfahren, digitale Lösungen

Genehmigungsverfahren und Förderanträge müssen deutlich schneller werden: maximal drei Monate Bearbeitungszeit fordert der BWV. Für kleinere Projekte – etwa Stallumbauten, Hofläden oder Photovoltaikanlagen – soll es vereinfachte Verfahren geben. Bereits erfasste Daten sollen künftig automatisch für alle relevanten Behörden nutzbar sein, um Mehrfachmeldungen zu vermeiden.

Faire Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft

In Umwelt- und Naturschutzrecht verlangt der Verband praxistaugliche, verständliche Vorgaben statt komplizierter Verordnungen. Auch die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete soll auf 50 Euro pro Hektar erhöht werden – ein wichtiges Signal für die bäuerlichen Familienbetriebe im Mittelgebirge und im Steillagenweinbau.

Landwirtschaft und Energie zusammendenken

Der Ausbau erneuerbarer Energien muss mit landwirtschaftlichen Interessen in Einklang stehen. Der Verband fordert klare Grenzen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, um den Verlust wertvoller Acker- und Grünlandflächen zu verhindern. Agri-PV-Projekte können in Sonderkulturen sinnvoll sein, sollen aber nicht flächendeckend gefördert werden. „Bestehende Biogasanlagen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende – hier braucht es neue Förderprogramme und Investitionsanreize“, erklärt BWV-Vizepräsident Harald Schneider.

Tierhaltung und Regionalität fördern

Für Stallumbauten und innovative Tierhaltungssysteme fordert der BWV Zuschüsse und zinsgünstige Landesdarlehen. Außerdem brauche es gezielte Unterstützung für regionale Schlachtstrukturen, um Transportwege zu verkürzen und Wertschöpfung vor Ort zu halten. Wer höhere Tierwohlstandards einfordert, müsse deren Mehrkosten auch ausgleichen. „Wenn wir auch zukünftig eine sichere Lebensmittelversorgung aus heimischer Produktion wollen, muss gerade die Tierhaltung unterstützt werden,“ begründet BWV-Vizepräsident Stefan Fiedler die Forderung.

Nachwuchs, Umwelt und Kooperation

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung junger Landwirte, die Betriebe übernehmen oder neu gründen. Ebenso fordert der Verband eine Stärkung des kooperativen Naturschutzes – also freiwillige, partnerschaftliche Lösungen statt starrer Vorschriften. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln müsse weiterhin möglich bleiben, selbst in Schutzgebieten, wenn dies fachlich vertretbar ist.

Klarheit bei Düngeverordnung, Wolf und Grünland

Die aktuelle Grünlandkartierung soll gestoppt werden, solange Landwirte kein Widerspruchsrecht haben. In den sogenannten „roten Gebieten“ fordert der BWV eine schnelle Einführung des Verursacherprinzips: Betriebe, die keinen Nährstoffüberschuss verursachen, dürfen nicht mit Auflagen belastet werden.

Beim Thema Wolf verlangt der Verband ein praxistaugliches und rechtssicheres Bestandsmanagement sowie eine unbürokratische Entnahme auffälliger Tiere.

Dialog mit den Parteien gestartet

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert eine Landwirtschaftspolitik, die nicht behindert, sondern ermöglicht. „Unsere Betriebe wollen Verantwortung übernehmen – für Ernährungssicherheit, Klima und Landschaftspflege“, heißt es im Positionspapier. „Dafür brauchen sie aber endlich politische Rahmenbedingungen, die Leistung anerkennen, statt sie zu behindern.“ Der BWV Rheinland-Nassau hat den Dialog mit den Parteien, die zur Landtagswahl antreten, gestartet. „Wir haben auch die beiden Spitzenkandidaten von CDU und SPD eingeladen, um mit ihnen und unseren Mitgliedern über die Zukunft des Landes, aber auch von Landwirtschaft und Weinbau zu diskutieren. Unser Appell an unsere Mitglieder: Nutzen Sie die Gelegenheit zum Dialog mit den Kandidaten und unsere Angebote die in Vorbereitung sind, um am 22. März 2026 auch eine gute Wahl-Entscheidung für unser Land treffen zu können“, erklärt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Christian Altmaier. „Wer Resilienz sagt, muss auch Landwirtschaft und Weinbau meinen. Die Selbstversorgung mit hochwertigen Lebensmitteln aus heimischer Produktion muss eigentlich für alle Politiker und Parteien im Interesse der Bevölkerung ein Anliegen sein, hinter dem alle Menschen stehen können.“ Ein besonderer Dank geht an das engagierte Ehren- und Hauptamt, die bei der Erstellung der Forderungen mitgewirkt haben und die eine starke Stimme von Landwirtschaft und Weinbau sind.

Das vollständige Forderungspapier finden Sie hier.

Landeswindenergiegebietegesetz Rheinland-Pfalz – BWV rügt kurze Stellungnahmefrist

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) nutzte die Gelegenheit, um zur geplanten Änderung des Landeswindenergiegebietegesetzes Rheinland-Pfalz eine Stellungnahme abzugeben. Zusammen mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd sowie der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz kritisierte der BWV die sehr kurze Frist für eine Stellungnahme. 13 Tage seien für ehrenamtlich geführte Verbände unzumutbar, da es für sie nicht möglich sei, sich in den zuständigen Gremien mit den Änderungen der gesetzlichen Grundlagen in Rheinland-Pfalz zu befassen. Daher haben sich die Verbände – ähnlich wie bereits im Frühjahr bei ebenfalls sehr kurzen Fristen für eine Stellungnahme zu den Änderungen des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz – ausdrücklich vorbehalten, nach der Diskussion in den jeweiligen Gremien eine weitere ergänzende Stellungnahme einzureichen.

Die Änderung im Landeswindenergiegebietegesetz betrifft vornehmlich die Festlegung von prozentualen Werten, die in den verschiedenen Regionen von Rheinland-Pfalz für die Erzeugung von Windenergie seitens der Planungsgemeinschaften gelten sollen. Diese sind nach regionalen Gegebenheiten angepasst und sollen beispielsweise im Mittelrhein-Westerwald 1,83 Prozent oder in der Region Trier 2,45 Prozent der jeweiligen Landesfläche betragen. Landesweit wird ein Wert von 2,2 Prozent angestrebt. Die Ziele sollen bis Ende 2030 erreicht werden. Die Gesetzesvorlage lässt jedoch klare Regelungen vermissen, welche Gebiete denn tatsächlich in die Saldierung eingehen müssen. Hier gibt es bei den Trägern der Raumordnung unterschiedliche Vorgaben, beispielsweise werden bei der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe bezüglich der Festsetzung der Vorranggebiete nur Gebiete größer als 50 Hektar berücksichtigt. In der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald beträgt dieser Wert jedoch 15 Hektar und in der Region Trier gibt es gar keine Untergrenze. Dies kann schließlich zu Verzerrungen und damit einer unsachgemäßen statistischen und politischen Betrachtung führen.

Ob und wann das Gesetz in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht wird, ist derzeit noch unklar.

Bundesfachausschuss Recht tagt in Koblenz und begrüßt Landesjustizminister

Die Juristen der 18 Landesbauernverbände kamen zu einer turnusmäßigen Sitzung des Bundesfachausschuss „Agrarrecht“ des Deutschen Bauernverbandes (DBV) beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) in Koblenz zusammen. Für den Abschluss des ersten Sitzungstages hatte der Präsident des BWV, Marco Weber, seinen Landtagskollegen und Minister der Justiz Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis zum Impulsreferat eingeladen. Dieser folgte der Einladung gerne und informierte die anwesenden Juristenkollegen um den Fachausschuss-Vorsitzenden und DBV-Vizepräsidenten Dr. Holger Hennies, über die Entwicklungen des Justizwesens in Rheinland-Pfalz. Gerade die Digitalisierung sei eine Chance für die Justiz im Land, auch mit Blick auf schnellere Verfahren bei Gericht, aber auch die Kommunikation mit dem Bürger. Im Anschluss nutzten die Juristen der Landesbauernverbände auch die Gelegenheit, mit dem rheinland-pfälzischen Fachminister in Austausch zu treten.

Inhaltlich hatte die zweitägige Fachtagung einiges auf der Agenda: Von der Lebensmittellieferkette, über Fachthemen der Europäischen Union und Vorschlägen für ein einfacheres und effektiveres Düngerecht, bis hin zu Fragen der Erntegutbescheinigung und Updates zu neuen Züchtungsmethoden und Biopatenten reichte die Tagesordnung. Aus der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn kam Dr. David Jüntgen als Referent zum Themenkomplex „unlautere Handelspraktiken“ zu Wort. Hier stellte er die Arbeitsweise und Erkenntnisse der zuständigen Beschwerdestelle nach dem AgrarOLkG (Agrarogranisationen- und Lieferketten-Gesetz) vor.

Ein Besuch in Koblenz durfte natürlich nicht ohne eine kurze Stadtführung mit einer Überraschung am Deutschen Eck enden: Am Eingang zum Museum Ludwig erwartete die Besucher aus ganz Deutschland eine kleine Weinprobe mit Riesling aus den Weinanbaugebieten „Mosel“ und „Mittelrhein“, die vor Ort als Flüsse zusammenfließen. BWV-Weinbaureferent Dr. Maximilian Hendgen entführte die Zuhörer in die Steil- und Steilstlagen von Mosel und Mittelrhein, hob die Besonderheiten der einzelnen Lagen hervor und unterstrich die lange Geschichte des Weinbaus. So zählten Rieslinge von der Mosel über Jahrzehnte zu den teuersten Weinen der Welt. Auch heute noch werde in mühevoller Manufakturarbeit die Weinlese vollzogen und so schimmerte im Glas der Gäste das Gold der Reben.

BWV-Präsident Marco Weber und der stellvertretende BWV-Hauptgeschäftsführer und Rechtsanwalt Marcus Hehn zeigten sich zufrieden nach Abschluss des zweitätigen juristischen Konvents in Koblenz: „Die Zusammenarbeit der Landesbauernverbände in Fachthemen stärkt Landwirtschaft und Weinbau in Deutschland. Wir freuen uns als Gastgeber unsere Region von ihrer besten Seite haben zeigen zu dürfen und freuen uns auf den nächsten Bundesfachausschuss, der in Kürze die Vielfalt der ‚Erneuerbaren Energie‘ im nördlichen Rheinland-Pfalz präsentieren wird.“ DBV-Vizepräsident Dr. Holger Hennies bedankte sich bei den beiden Gastgebern für die fulminante Organisation der Tagung: „Die Vielfalt unserer 18 Landesbauernverbände wird deutlich, wenn wir uns zu Tagungen jenseits des DBV-Sitzes in Berlin, vor Ort treffen. Der Austausch über die Vielzahl an juristischen Themen hat gezeigt, wie sinnvoll auch der Dialog miteinander ist. Dabei wird auch deutlich, dass auch aus der juristischen Sicht heraus Lösungsansätze für agrarpolitische Fragestellungen entwickelt werden. Eine besondere Ehre ist es natürlich, dass auch ein Landesjustizminister unseren DBV-Fachausschuss beehrt und sich interessiert und informiert über die Themen von Landwirtschaft und Weinbau gezeigt hat.“

DHL – Preisanpassung zum 01.09.2025

DHL wird zum 01.09.2025 bei bestimmten Produkten, die über den Rahmenvertrag mit DHL angeboten werden, die Preise erhöhen.
Von der Preiserhöhung betroffen sind die DHL „Paketmarke National“ bis 20 kg und bis 31,5 kg, die „EU-Paketmarke“ und die Paketmarken über das Tool „BWV-Sticker“.
Ihre Abteilung
BWV Service

BWV-Präsident Weber begrüßt Ministerin Schmitts „Weinbaupaket 2025plus“

Koblenz. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Marco Weber, begrüßt die Pläne der Landesregierung, auf die enorm angespannte Situation des Weinsektors zu reagieren. Es gebe dringend weiteren Handlungsbedarf, gerade auch in Hinblick auf die unmittelbar anstehende Traubenlese. Der BWV warnt schon seit Monaten vor einer weiteren Zuspitzung der wirtschaftlichen Lage im Weinbau. Insbesondere der kostenintensive Steillagenweinbau bedarf dringend stärkerer finanzieller Unterstützung, geht seine Bedeutung doch weit über den Weinbau selbst hinaus. Der Weinbau in den Steillagen der Mittelgebirgsregionen prägt das Kulturlandschaftsbild seit Jahrhunderten. Weber: “Das Weinbaupaket unserer rheinland-pfälzischen Weinbauministerin Daniela Schmitt ist dringend notwendig. Wir sehen die Initiative als ersten wichtigen Schritt, um die krisengeschüttelten Weinbaubetriebe zu entlasten. Weitere Schritte werden sicher notwendig sein.”