Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau

BWV-Mitgliedskarten

Koblenz. Die neuen BWV-Mitgliedskarten, die eine Gültigkeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026 haben werden, konnten auf Grund von Lieferschwierigkeiten im Bereich der Kartenrohlinge erst im Januar produziert werden.

Die Karten werden in der KW 7 direkt an die Mitglieder versandt.

Ländliche Erwachsenenbildung

DigitalFIT – Fortbildung für Weiterbildner

Rheinland-Pfalz. Die Landesvereinigung für ländliche Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz (LEB) bietet eine Fortbildung für Weiterbildner und Pädagogen zum digitalen Unterrichten und Vortragen an. In einer ganztägigen Präsenzveranstaltung und fünf vierstündigen digitalen Schulungen werden die Teilnehmer digital fortgebildet und in die Lage versetzt, Unterricht und Veranstaltungen digital anzubieten und umzusetzen. Damit möchte die LEB einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der digitalen Kompetenz im ländlichen Raum leisten. Die Schulung ist eine Maßnahme im Rahmen des Projektes DigitalFIT, das vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) aus Mitteln des EU-Hilfsprogramms REACT-EU gefördert wird. Die Teilnahme ist daher kostenlos.

Die Hauptinhalte der Fortbildung sind:

– Grundlagen des Lehrens und Lernens

– Videokonferenzen planen, einrichten, moderieren

– ausgewählte digitale Tools kennen, bedienen, sinnvoll einsetzen

– eigene Lehr- und Erklärfilme produzieren

– Veranstaltungen digital bewerben

– digitale Unterrichtsentwürfe entwickeln

– häufig auftretende Probleme im Rahmen der Online-Lehre lösen

Weitere Informationen zum Projekt und die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter: https://www.leb-rlp.de/digitalfit

Hier kann der Trailer zu „DigitalFIT – Lehrkraft für digitales Unterrichten in der Weiterbildung“ aufgerufen werden: https://youtu.be/ixXxBe9szIk

Kälbertransporte

Horper: Europäische Festlegung bei Transportmindestalter notwendig

Koblenz. Auf Unverständnis im landwirtschaftlichen Berufsstand stößt die Bundesratsentscheidung, das Mindesttransportalter für Kälber von 14 auf 28 Tage zu erhöhen. Nach einer Übergangszeit von nur einem Jahr muss ab Januar 2023 das höhere Transportalter umgesetzt werden. „Milchviehbetriebe müssten die Zahl ihrer Kälberplätze deutlich erhöhen, was zu enormen Kosten durch notwendige Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen auf den Milchviehbetrieben führte“, kritisiert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper.

Horper begrüßt eine Bundesratsinitiative der niedersächsischen Landesregierung mit dem Ziel, die beschlossene Anhebung des Mindestalters von Kälbern für innerdeutsche Transporte auf Januar 2025 zu verschieben. Er fordert die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, den Antrag Niedersachsens aktiv zu unterstützen, auch wenn eine dreijährige Übergangsfrist angesichts der Belastungen für die Landwirtschaft keine wirkliche Lösung sei. Horper verlangt vielmehr ein EU-weit abgestimmtes Vorgehen, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Milchviehhalter zu verhindern. Dass sich im letzten Jahr der Ausschuss „Tierschutz beim Transport“ des Europäischen Parlamentes für eine Erhöhung des Mindestalters für Kälber auf sogar 35 Tage ausgesprochen hat, zeige, dass in dieser Frage noch weiterer Klärungsbedarf bestehe. „Natürlich müssen Kälber beim Transport gesund und stabil sein. Es ist jedoch für Milcherzeuger unmöglich, ohne konkrete Planungssicherheit in Umbauten zu investieren, die möglicherweise kurze Zeit später schon wieder Makulatur sind. Deshalb müssen wir erst wissen, worauf sich die EU am Ende festlegt“, so Horper.

DBV-Fachforum Milch 2022

Standardsetzung und Kommunikation: Nutzen für die Milcherzeuger?!

Berlin. Am 24. Januar findet von 16 bis 18 Uhr das DBV-Milchforum 2022 unter dem Motto „Standardsetzung und Kommunikation: Nutzen für die Milcherzeuger?!“ statt. Auf dem Fachforum Milch werden mit der Standardsetzung in der Milchviehhaltung und der Branchenkommunikation Milch zwei Topthemen der Milchbranche aufgegriffen.

Mit den hohen Erzeugungsstandards für Rohmilch stellt sich die Frage nach dem Nutzen und der Umsetzbarkeit für unsere Milchviehhalter. Wie kann dies gut gelingen? Welchen Beitrag zur Vermittlung einer modernen Milchviehhaltung kann eine Branchenkommunikation leisten? Wie will die Initiative Milch es schaffen, neben den Leistungen unserer Milchviehhalter für mehr Tierwohl und Umweltschutz auch den hohen Nährwert von Milch in den Köpfen der Verbraucher dauerhaft zu verankern? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen einer zweiteiligen Podiumsdiskussion mit Politikern, Experten und Praktikern aus der Milchbranche erörtert. Alle Interessierten sind herzlich zu diesem gemeinsamen Austausch eingeladen.

Die Veranstaltung kann über den Livestream des Deutschen Bauernverbandes unter www.bauernverband.de begleitet werden.

Kälbertransporte

Horper: Europäische Festlegung bei Transportmindestalter notwendig

Koblenz. Auf Unverständnis im landwirtschaftlichen Berufsstand stößt die Bundesratsentscheidung, das Mindesttransportalter für Kälber von 14 auf 28 Tage zu erhöhen. Nach einer Übergangszeit von nur einem Jahr muss ab Januar 2023 das höhere Transportalter umgesetzt werden. „Milchviehbetriebe müssten die Zahl ihrer Kälberplätze deutlich erhöhen, was zu enormen Kosten durch notwendige Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen auf den Milchviehbetrieben führte“, kritisiert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper.

Horper begrüßt eine Bundesratsinitiative der niedersächsischen Landesregierung mit dem Ziel, die beschlossene Anhebung des Mindestalters von Kälbern für innerdeutsche Transporte auf Januar 2025 zu verschieben. Er fordert die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, den Antrag Niedersachsens aktiv zu unterstützen, auch wenn eine dreijährige Übergangsfrist angesichts der Belastungen für die Landwirtschaft keine wirkliche Lösung sei. Horper verlangt vielmehr ein EU-weit abgestimmtes Vorgehen, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Milchviehhalter zu verhindern. Dass sich im letzten Jahr der Ausschuss „Tierschutz beim Transport“ des Europäischen Parlamentes für eine Erhöhung des Mindestalters für Kälber auf sogar 35 Tage ausgesprochen hat, zeige, dass in dieser Frage noch weiterer Klärungsbedarf bestehe. „Natürlich müssen Kälber beim Transport gesund und stabil sein. Es ist jedoch für Milcherzeuger unmöglich, ohne konkrete Planungssicherheit in Umbauten zu investieren, die möglicherweise kurze Zeit später schon wieder Makulatur sind. Deshalb müssen wir erst wissen, worauf sich die EU am Ende festlegt“, so Horper.

Landwirtschaft

Berufsstand sucht Milchkönigin für 2022 bis 2024

Bad Kreuznach. Die Milchwirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz-Saar e.V. (MILAG) sucht für den Zeitraum von 2022 bis 2024 die Milchkönigin für Rheinland-Pfalz und das Saarland. Die amtierende Milchkönigin Vivian gibt ihre Krone Ende 2022 weiter.

Die Wahl und anschließende Inthronisierung erfolgt im Rahmen der Milchwirtschaftlichen Jahrestagung – voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November 2022 im Saarland. Die Milchkönigin muss fachliches Wissen über die Herkunft, Vermarktung, Verarbeitung und Bedeutung der Milch für die Ernährung besitzen. Außerdem muss eine Milchkönigin landwirtschaftliche Inhalte charmant weitergeben können.

Die MILAG bietet zwei abwechslungsreiche Jahre unterwegs im Auftrag der Milch mit spannenden Einsätzen. Der Aufwand wird über eine monatliche Entschädigung und durch die Zahlung der Reisekosten entgolten.

Voraussetzungen und weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.milag.net/nextshopcms/show.asp?lang=de&e1=15&ssid=1&docid=2&newsid=5128

Bewerbungen mit kurzem Anschreiben, Lebenslauf und aktuellem Foto sind bis zum 1. August zu richten an die Milchwirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz-Saar e.V. (MILAG), Riegelgrube 15-17 in 55543 Bad Kreuznach, E-Mail: info@milag.net, Tel.: 0671/8860250, www.milag.net

Omikron

Ernährungsversorgung sicherstellen

Koblenz. Angesichts der nahenden Omikron-Welle führt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau mit den zuständigen Stellen im Land Rheinland-Pfalz Gespräche, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln auch im Falle von bisher nicht gekannten Corona-Inzidenzen zu gewährleisten.

Konkret geht es darum, wie die Ernährungsversorgung im Falle des Ausfalls von Personal in der Lebensmittelkette aufrechterhalten werden kann. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, betont: „Die zu Beginn der Corona-Pandemie in 2020 gelebte Praxis der engen Abstimmung zwischen den Bauern- und Winzerverbänden und den zuständigen Stellen wird erneut praktiziert. Dass die Landwirtschaft und der Weinbau zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) gehören und systemrelevant sind, ist eine wichtige Feststellung. Jetzt muss es darum gehen, durch ein Bündel von Maßnahmen und bürokratische Erleichterungen die gesamte Kette der Lebensmittelerzeugung und -vermarktung funktionsfähig zu halten.“

Der Bauern- und Winzerverband fordert u.a., Arbeitszeiten zu flexibilisieren, Ausnahmen von der Quarantänepflicht zur Versorgung des Viehs und zur Bearbeitung der Äcker, Rebflächen und Wiesen sowie bei Lenk- und Ruhezeiten im Güterverkehr zuzulassen. Weiterhin sind Tiertransportregelungen zu flexibilisieren und staatliche Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben aufzuschieben. Hierzu laufen weitere Abstimmungsgespräche mit dem Landwirtschaftsministerium. Die Agrarverwaltung wird auf der Homepage der Dienstleistungszentren sogenannte FAQs bereitstellen, in denen die wichtigen Fragen zu Corona und der Leitung von landwirtschaftlichen bzw. weinbaulichen Betrieben beantwortet werden: https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Coronavirus-FAQ.

Die Kreisgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau stehen den Betrieben mit Rat und Tat zur Verfügung.

CORONA

Aktuelle Informationen über die Coronamaßnahmen

Koblenz. Für heute, Freitag den 14.1.2022, ist das Inkrafttreten von neuen Regelungen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz angekündigt. Die Corona-Landesverordnung ist aber derzeit noch nicht veröffentlicht.

Markstammdatenregister

Meldepflichten erfüllt?

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hatte darauf hingewiesen, dass für die EEG-Anlagenbetreiber eine Pflicht zur Meldung der Stammdaten an das Markstammdatenregister (MaStR) besteht. Die Meldefrist für Bestandanlagen ist am 30. September 2021 abgelaufen. Hat der Anlagenbetreiber die Registrierung verpasst, wird die Vergütung um 20 Prozent vermindert. Bei einem doppelten Meldeverstoß kann sich die Vergütung auf null verringern.

Mit der einmaligen Meldung der Stammdaten ist es aber nicht getan. Jede Änderung bei einer bestehenden Anlage („Altanlage“) ist ebenfalls zu melden bzw. zu registrieren und zwar innerhalb einer Monatsfrist ab Eintritt des zu meldenden Ereignisses. Das heißt, dass auch Änderungen bei einer vorhandenen Anlage, die die im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten betreffen, innerhalb eines Monats registriert werden müssen. So ist beispielsweise die Erhöhung der installierten Leistung einer schon in Betrieb genommenen Anlage oder der Wechsel des Betreibers der Anlage unbedingt auch dem Marktstammdatenregister zu melden. Dies wird oft vergessen und führt dann zu einem bösen Erwachen. Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG werden erst gezahlt, wenn der Betreiber die Anlage ordnungsgemäß registriert hat.

Wichtig sind die Registrierung und die Datenpflege bei Änderung auch deshalb, weil beispielsweise bei der Abgabe eines Gebotes im Rahmen einer Ausschreibung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), die Anlage mit den erforderlichen Daten bereits vier Wochen vor dem Gebotstermin an das Register gemeldet sein muss. Ist die Vorgabe nicht erfüllt, wird die BNetzA das Gebot ausschließen. Wird der Fehler bei der Gebotsabgabe nicht bemerkt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, wird der Zuschlag zurückgenommen, da die Meldefrist zum Marktstammdatenregister nicht gewahrt war. Die Folgen für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage, kann sich jeder Betreiber ausmalen.

Der BWV Rheinland-Nassau hat deshalb einen Rahmenvertrag mit der Firma GeLa Energie GmbH abgeschlossen, die gegen eine Gebühr die Meldungen für den Betreiber übernimmt und erledigt. Die Gebühren, die dem Anlagenbetreiber von der GeLa für die Eintragung im MaStR in Rechnung gestellt werden, betragen je Anlage:

a.)Meldung einer PV-Anlage oder einer Windkraftanlage: 75 Euro

b.)Meldung einer Biogasanlage und erstes BHKW: 200 Euro

aaa(für jedes weitere BHKW zusätzlich 50 Euro)

Wird für die Eintragung im Markstammdatenregister die Firma GeLa beauftragt, so haftet diese auch für Sanktionen, die durch das Verschulden der Firma GeLa verursacht wurden; wobei natürlich der Anlagenbetreiber die benötigten Daten zur Verfügung stellen muss.

Kontakt mit der GeLa Energie GmbH kann unter Angabe der Mitgliedsnummer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. aufgenommen werden: Ansprechpartner bei der GeLa Energie GmbH: Herr Manuel Hoffrogge; Telefonnummer: 05906-9662980 oder E-Mail: hoffrogge@gela-energie.de

CORONA

BWV informiert auf seiner Homepage erneut über Corona

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat die Gefahr, die von der der Omikron-Welle für die Infrastruktur ausgeht, und die aktuellen Beschlüsse zum Anlass genommen, das Thema Corona erneut auf die Homepage zu stellen. Interessierte Landwirte und Winzer können mit einem Klick auf einer Seite landen, wo die wichtigsten Informationen für Landwirte und Winzer zur Verfügung stehen. 

Bereits zu Beginn der Corona-Beschränkungen hatte der BWV alle Informationen rund im Corona aufgearbeitet und den Mitgliedern über die Homepage zugänglich gemacht. Zum Schluss umfasste das Kompendium 180 Seiten voller Informationen für Winzer, Direktvermarkter, Gemüsebau und Obstbaubetriebe, Tierhalter etc. Daneben hatte die Agrarverwaltung auf der Homepage der Dienstleitungszentren sogenannte FAQs bereitgestellt, die auch jetzt noch zugänglich sind und wichtige Fragen im Zusammenhang mit Corona und der Leitung von landwirtschaftlichen bzw. weinbaulichen Betrieben beantwortet. Diese Seite finden Sie hier: https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Coronavirus-FAQ

Bundeskanzler Olaf Scholz hat mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten vergangenen Freitag Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, insbesondere im Hinblick auf die neue Virusvariante Omikron, beschlossen. Da die Beschlüsse in einer Bundesverordnung eingearbeitet werden müssen, müssen Bundestag und Bundesrat diese noch beschließen. Das könnte Ende dieser Woche (14.01.) geschehen. Im Anschluss müssen dann die Bundesländer die neuen Regeln teilweise noch mit eigenen Verordnungen umsetzen. Das rheinland-pfälzische Kabinett wird sich heute, am Dienstag (11.1.), mit den neuen Quarantäne-Regelungen befassen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat bereits angekündigt, die Regelungen sehr schnell umsetzen zu wollen – sobald Bundestag und Bundesrat die entsprechende Verordnung erlassen haben. Die neuen Vorgaben werden schließlich in die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes einfließen. Somit gelten die Beschlüsse der Ministerpräsidenten/innen und des Bundeskanzlers derzeit noch nicht.