Markstammdatenregister

Meldepflichten erfüllt?

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hatte darauf hingewiesen, dass für die EEG-Anlagenbetreiber eine Pflicht zur Meldung der Stammdaten an das Markstammdatenregister (MaStR) besteht. Die Meldefrist für Bestandanlagen ist am 30. September 2021 abgelaufen. Hat der Anlagenbetreiber die Registrierung verpasst, wird die Vergütung um 20 Prozent vermindert. Bei einem doppelten Meldeverstoß kann sich die Vergütung auf null verringern.

Mit der einmaligen Meldung der Stammdaten ist es aber nicht getan. Jede Änderung bei einer bestehenden Anlage („Altanlage“) ist ebenfalls zu melden bzw. zu registrieren und zwar innerhalb einer Monatsfrist ab Eintritt des zu meldenden Ereignisses. Das heißt, dass auch Änderungen bei einer vorhandenen Anlage, die die im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten betreffen, innerhalb eines Monats registriert werden müssen. So ist beispielsweise die Erhöhung der installierten Leistung einer schon in Betrieb genommenen Anlage oder der Wechsel des Betreibers der Anlage unbedingt auch dem Marktstammdatenregister zu melden. Dies wird oft vergessen und führt dann zu einem bösen Erwachen. Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG werden erst gezahlt, wenn der Betreiber die Anlage ordnungsgemäß registriert hat.

Wichtig sind die Registrierung und die Datenpflege bei Änderung auch deshalb, weil beispielsweise bei der Abgabe eines Gebotes im Rahmen einer Ausschreibung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), die Anlage mit den erforderlichen Daten bereits vier Wochen vor dem Gebotstermin an das Register gemeldet sein muss. Ist die Vorgabe nicht erfüllt, wird die BNetzA das Gebot ausschließen. Wird der Fehler bei der Gebotsabgabe nicht bemerkt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, wird der Zuschlag zurückgenommen, da die Meldefrist zum Marktstammdatenregister nicht gewahrt war. Die Folgen für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage, kann sich jeder Betreiber ausmalen.

Der BWV Rheinland-Nassau hat deshalb einen Rahmenvertrag mit der Firma GeLa Energie GmbH abgeschlossen, die gegen eine Gebühr die Meldungen für den Betreiber übernimmt und erledigt. Die Gebühren, die dem Anlagenbetreiber von der GeLa für die Eintragung im MaStR in Rechnung gestellt werden, betragen je Anlage:

a.)Meldung einer PV-Anlage oder einer Windkraftanlage: 75 Euro

b.)Meldung einer Biogasanlage und erstes BHKW: 200 Euro

aaa(für jedes weitere BHKW zusätzlich 50 Euro)

Wird für die Eintragung im Markstammdatenregister die Firma GeLa beauftragt, so haftet diese auch für Sanktionen, die durch das Verschulden der Firma GeLa verursacht wurden; wobei natürlich der Anlagenbetreiber die benötigten Daten zur Verfügung stellen muss.

Kontakt mit der GeLa Energie GmbH kann unter Angabe der Mitgliedsnummer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. aufgenommen werden: Ansprechpartner bei der GeLa Energie GmbH: Herr Manuel Hoffrogge; Telefonnummer: 05906-9662980 oder E-Mail: hoffrogge@gela-energie.de