UPS berechnet zusätzliche Nachfragezuschläge in der Zeit vom 1. Oktober 2023 bis 14. Januar 2024

Koblenz. Während der Hochsaison, vom 1. Oktober 2023 bis zum 14. Januar 2024, erhebt UPS Demand-Zuschläge (= Nachfragezuschläge) auf alle Pakete, die Zuschläge für ein großes Paket oder für eine zusätzliche Handhabungsgebühr erhalten würden. Das gilt auch für BWV-Mitglieder.

Die Zuschläge werden ab dem 1. Oktober 2023 für alle Export- oder Inlandssendungen mit einem tatsächlichen Gewicht von mehr als 25 kg berechnet.

Die Demand-Zuschläge werden als Pauschalgebühr pro Paket zusätzlich zu den bestehenden Tarifen, geltenden Zuschlägen o.ä. erhoben.

Weitere Informationen zu dem mit UPS geschlossenen Rahmenvertrag können hier im Mitgliederbereich der BWV-Homepage eingesehen oder über die jeweilige BWV-Kreisgeschäftsstelle erfragt werden.

Rheinland-Pfalz ist BTV-frei und der Handel ist nicht eingeschränkt

Koblenz. Im Kreis Kleve (NRW) wurde am Donnerstag, den 12.10.2023 der erste Fall von Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 bei einem Schaf eindeutig festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Fall bereits bestätigt. Es ist der erste Fall nach zweijähriger Pause ohne Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease) Das betroffene Schaf war klinisch auffällig. Die anderen Tiere im Bestand haben bisher keine Symptome gezeigt. Trotzdem wurde der betroffene Bestand bereits im Verdachtsfall vorsorglich gesperrt.

Durch die Feststellung des Ausbruchs verliert das gesamte Bundesland NRW den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Rheinland-Pfalz ist von der BTV 3-Restriktionszone zum aktuellen Stand nicht betroffen. Der Handel mit Wiederkäuern ist für rheinland-pfälzische Betriebe in Bezug auf BTV 3 nicht eingeschränkt! Durch den Wegfall der BTV-Freiheit in NRW darf der Viehhandel empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und sonstige Wiederkäuern) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete nur noch unter bestimmten Auflagen transportieren. Betriebe, in denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit besteht oder in denen eine Infektion nachgewiesen wurde, werden gesperrt und dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportieren.

Das FLI spricht von einem dynamischen Geschehen. In den Niederlanden sind mittlerweile über 1.000 Betriebe betroffen, überwiegend Schafhaltungen. Die Serotyp 3-Virusvariante geht offenbar mit stärkeren klinischen Schäden einher. In Milchvieh-betrieben wird von einem Rückgang der Milchleistung zwischen 30 und 50 % berichtet. Die Niederlande hat ihren Status „frei von der Blauzungenkrankheit“ verloren. In Belgien wurde ebenfalls ein Ausbruch in einer kleinen Schafhaltung der Gemeinde Turnhout, direkt an die Niederlande angrenzend, bestätigt. Auch Belgien hat daher seinen BTV-Freiheitsstaus verloren. Ein Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren aus den Niederlanden und Belgien ist aktuell verboten

Derzeit gibt es in der EU keine zugelassenen Impfstoffe gegen die Serotyp 3-Virusvariante der Blauzungenkrankheit. Einen südafrikanischen Impfstoff zur Seuchenbekämpfung einsetzen zu können, hat sich zerschlagen. Die niederländische Arzneimittelzulassungsbehörde hat den Impfstoff als „nicht sicher“ eingestuft. Eine Impfung ist nur mit einem Impfstoff möglich, der in der Europäischen Union oder den Niederlanden zugelassen ist.

BWV und IGJG fordern weitreichende Änderungen

Koblenz. Die Diskussion über die Novellierung des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes hat in den letzten Monaten hohe Wellen geschlagen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) sowie die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) hat nach langer und intensiver Diskussion Stellungnahmen erarbeitet und an die zuständige Ministerin Katrin Eder verschickt.

Hauptsächlich kritisieren BWV und IGJG, dass der Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes viele Unsicherheiten aufweist, die erst noch durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften näher bestimmt werden müssen. „Dabei ist uns gar nicht klar“, so der Vorsitzende der IGJG, Josef Schwan, „welches Ziel die Landesregierung inhaltlich damit verfolgt“. Als Beispiel nennt er die Voraussetzungen und das Verfahren, unter denen Eigentümer aus ethischen Gründen ihre Grundflächen aus der Solidargemeinschaft der Jagdgenossenschaft herauslösen können. Diese wichtige Frage sei nicht im Gesetz geregelt, sondern soll lediglich durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften konkretisiert werden. Die weitreichenden Ermächtigungsnormen zugunsten des MKUEM und die damit verbundenen Unsicherheiten seien, so Schwan, für die Jagdrechtsinhaber nicht akzeptabel. „Wir brauchen Klarheit und langfristige Rechtssicherheit anstatt einer „Wundertüte“, die auf der Verwaltungsebene am Gesetzgeber vorbei gefüllt wird.“

BWV-Präsident Michael Horper kritisiert vor allem die drohende Zersplitterung des bewährten Reviersystems. Die bisherige Regelung, wonach sich Grundeigentümer von Wald und Feld in der Jagdgenossenschaft zusammenfänden und die Ausübung der Jagd gemeinsam verwalten, sei dafür verantwortlich, dass die Jagd auch zum Schutz land- und forstwirtschaftlicher Kulturen sachgerecht ausgeübt werde. Für die Landwirte bedeute dies, dass sie in der Regel mit dem Jagdpächter verlässliche Ansprechpartner hätten. Dies müsse so bleiben.

IGJG und BWV sprachen sich außerdem dafür aus, in Zukunft den Wolf in das rheinland-pfälzische Jagdrecht aufzunehmen. Unabhängig von den sich dadurch bietenden rechtlichen Möglichkeiten, hinsichtlich einer Regulierung des Wolfsbestandes, sei dies auch ein deutliches Zeichen, dass die Landesregierung die Interessen der Tierhalter, vor allem in den Mittelgebirgsregionen, anerkenne, so Horper.

Stellungnahme des BWV zum Landesjagdgesetz

Stellungnahme des IGJG zum Landesjagdgesetz

Schweinehaltung weiterentwickeln – Möglichkeiten und Wege

Cloppenburg. Am 24. Oktober 2024 findet in der Stadthalle in Cloppenburg der DBV-Veredelungstag statt. Bitte melden Sie sich bis zum 19.10. an.

Die Schweinehaltung hat essentielle Bedeutung für viele Familienbetriebe in Deutschland. Das gilt auch für die vor- und nachgelagerten Stufen der Vermarktungskette und damit auch für die ländlichen Räume.

Die Nutztierhaltung steht im kritischen Fokus medialer und politischer Debatten. Gleichzeitig hängen Zukunft und Erfolg einer modernen Tierhaltung in hohem Maße von der Akzeptanz in Politik und Gesellschaft ab. In den vergangenen Monaten wurden einerseits das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Erleichterungen beim Baurecht und ein Bundesförderprogramm beschlossen. Andererseits gibt es zahlreiche Kritikpunkte an der Ausgestaltung der Gesetze bzw. Richtlinien. Mehr denn je gilt es jetzt, Lösungen und Wege zur Weiterentwicklung der Schweinehaltung zu suchen, zu finden und die Betriebe auf die Zukunft auszurichten. Dabei kommt es nicht zuletzt darauf an, im europäischen Binnenmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Seien Sie herzlich willkommen auf dem DBV-Veredlungstag 2023 in der Stadthalle Cloppenburg in Niedersachsen. Wir freuen uns darauf, die Perspektiven für die deutsche Schweinehaltung mit Ihnen, mit kompetenten Vertretern der Wirtschaft, der Politik und der Beratung zu diskutieren.

Programm zum DBV-Veredelungstag

Das gesunde Multitalent beeindruckt mit hohem Eiweiß und Vitamin D -Gehalt

Koblenz. Das Ei spielt eine zentrale Rolle in der Ernährung. Es ist ein natürliches Lebensmittel mit einem sehr hohen Gehalt an Eiweißen und Vitamin D und punktet dazu noch mit Spurenelementen, Mineralstoffen und weiteren wichtigen Vitaminen. Ein Hühnerei hat sogar einen höheren Eiweißgehalt als Rindfleisch oder Kuhmilch.

2022 gab es in Rheinland-Pfalz 75 Betriebe über 3.000 Legehennen, die 276 Millionen Eier erzeugt haben. Damit hat Rheinland-Pfalz nur einen Anteil von zwei Prozent an der deutschen Eierproduktion. Durchschnittlich 230 Eier beträgt der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr.

Jedes Hühnerei ist ein Unikat, es unterscheidet sich nicht nur in der Farbe und Form, sondern auch in der Größe. Je jünger ein Huhn ist, desto kleiner ist das Ei.

Heute noch stellt das Ei die Naturwissenschaft vor ein Rätsel: bisher ist es noch nicht gelungen, eine mathematische Formel für die Eiform zu finden.

Auf dem Welt-Ei-Kongress in Wien wurde 1966 der „Welt-Ei-Tag“ vom Internationalen Verband der Eierproduzenten ins Leben gerufen. Seitdem findet er jeden zweiten Freitag im Oktober, dieses Jahr am Freitag, den 13., statt.

Herdenschutzhunde müssen nachts eingesperrt werden

Münster. An der Grenze zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist seit einigen Jahren ein Wolfsrudel sesshaft geworden. Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen gibt es vielerlei Bestrebungen Nutztiere wirkungsvoll vor Wolfsangriffen zu schützen. Einer der möglichen Maßnahmen ist es, Tiere durch den Einsatz von Herdenschutzhunden im Freien zu schützen und damit Wolfsangriffe zu vermeiden. Der Einsatz solcher speziell ausgebildeter Hunde ist jedoch nicht immer konfliktfrei und führt mitunter zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. So auch in einem Fall, den das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen kürzlich zu entscheiden hatte.

Auf der nordrhein-westfälischen Seite hatte eine Landwirtin ihre insgesamt 46 Nutztiere (Galloway Rinder, Ponys, Esel, Ziegen und Schafe) auf ihren Weideflächen, die an ein dörfliches Gebiet mit Wohnbebauung angrenzen, zusätzlich zur Einzäunung mit insgesamt sieben Herdenschutzhunden geschützt. Den Nachbarn gefiel das häufige Bellen der Hunde nicht, was die zuständige Gemeinde dazu veranlasste, der Landwirtin aufzuerlegen, nachts zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr die Hunde in einem geschlossenen Gebäude unterzubringen. Der gegen diese Verfügung gerichtete Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht in Köln zurückgewiesen, auch die Beschwerde der Landwirtin vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hatte keinen Erfolg.

Zur Begründung wies der Senat im Eilverfahren darauf hin, dass die Anordnung der Unterbringung von Herdenschutzhunden in einem geschlossenen Gebäude während der in Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Ruhezeiten offensichtlich rechtmäßig sei. Vor dem Hintergrund, dass das Gebell der Herdenschutzhunde die Nachbarn mehr als nur geringfügig belästige, verstoße dies gegen das Landesimmissionsschutzgesetz. Auch wenn Hundegebell in einer dörflich geprägten Umgebung zur ortsüblichen Geräuschkulisse dazugehöre und der Herdenschutz im ausgewiesenen Wolfsgebiet stattfinde, genieße das Gebell der Hunde allerdings keinen absoluten Vorrang vor den Interessen der Nachbarn, nicht mehr als zumutbar gestört zu werden. Die Richter vertraten die Auffassung, dass das betriebliche Interesse der Landwirtin nicht überwiege, zumal diese auch nicht nachgewiesen habe, dass insbesondere während der Ruhezeiten zwingend auf den Einsatz der Herdenschutzhunde zurückgegriffen werden müsse. Denn sie verfüge über einen Stall, in dem wenigstens ein Teil der Tiere untergebracht werden könne und habe darüber hinaus einen nach aktuellen Förderrichtlinien anerkannten Elektrozaun installiert. Außerdem sei es für sie möglich, durch weitere organisatorische Maßnahmen ihre Herde ausreichend zu schützen. Letztlich sei auch nicht ersichtlich, dass eine so große Anzahl an Herdenschutzhunden tatsächlich erforderlich sei.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster zeigt, dass im Zusammenhang mit dem Auftreten des Wolfs unterschiedliche gesellschaftliche Interessen aufeinanderprallen und im Einzelfall die Interessen der Beteiligten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen. Dabei sind immer die Umstände des Einzelfalls von Bedeutung, wie das Urteil aus Münster zeigt. Die Entscheidung, die unanfechtbar ist, beruht allerdings auf der nordrhein-westfälischen Rechtsgrundlage. Ob in Rheinland-Pfalz eine Entscheidung in gleicher Weise getroffen würde, ist zumindest fraglich.

(Beschluss des OVG Münster vom 05.10.2023, AZ: 8 B 833/23)

Viele Besucher beim zentralen Erntedankgottesdienst in Koblenz

Koblenz. Rund 100 Besucher kamen zum zentralen Erntedankgottesdienst des Bauern- und Winzerverbandes, des LandFrauenverbandes und des Landjugendverbandes Rheinland-Nassau in die Liebfrauenkirche nach Koblenz.

Das zentrale Thema des Gottesdienstes war die Achtsamkeit. Superintendent Rolf Stahl, der neben Dechant Thomas Darscheid, den ökumenischen Gottesdienst leitete, machte auf die Veranwortung des Menschen für sein jeweiliges Umfeld aufmerksam. So sei es wichtig, dass der Mensch achtsam mit all dem umgeht, was er besitzt oder wofür er die Verantwortung trägt. Kein Besitz sei selbstverständlich. Daher müsse er für das ihm anvertraute Gut achtsam und auch dankbar sein.

Die LandFrauen präsentierten mit Wasser, Erde, Früchten, Samenkörnern und Blumen die Lebensgrundlagen für alle Menschen und betonten, dass alles sorgsam behandelt werden müsse und sie zeigten sich dankbar, dass sie und ihre Familien mit diesen Grundlagen arbeiten dürfen.

Die LandFrauen des Rhein-Hunsrück-Kreises haben die Kirche feierlich geschmückt, während die Frauen aus ganz Rheinland-Nassau den Gottesdienst mitgestaltet haben. Die Landjugend aus Flammersfeld hat an vielen Abenden die prächtige Erntekrone geflochten, die neben dem Schmuck der LandFrauen eine Augenweide des Gottesdienstes war. Für die musikalische Umrahmung sorgte die Musikkapelle aus Gondershausen.

Im Anschluss trafen sich die Gottesdienstbesucher vor der Kirche zum Gedankenaustausch und geselligen Beisammensein.

Die Erntekrone wurde während mehrerer Abende von Landjugendlichen aus Flammersfeld im Westerwald gebunden.
Die Vertreter der Bauern- und Winzerfamilien besuchten den Gottesdienst und kamen anschließend mit den Besuchern der Messe ins Gespräch. (Von links: Ehem. Kreisvorsitzender Rudolf Schneichel, Präsident Ökonomierat Michael Horper, Hauptgeschäftsführerin Karin Bothe-Heinemenn und BWV-Vizepräsident und Weinbaupräsident der Mosel Walter Clüsserath)
LandFrauen aus Rheinland-Nassau leiteten den Gottesdienst ein und erarbeiteten und sprachen die Fürbitten. (Von links: Gisela Kesseler, LandFrauenpräsidentin Gudrun Breuer, Martina Wendling, Marlene Zimmer und Irmtraut Wagner)
Auch in diesem Jahr sorgte die Musikkapelle aus Gondershausen wieder für die musikalische Umrahmung.

Auf bald, Miss Goodbye

Koblenz. Am Freitag, den 27. Oktober ab 19.30 Uhr, wird Schriftstellerin Anja Balschun in der Rotunde des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau aus ihrem neuen Buch „Auf bald, Miss Goodbye“ lesen. Balschun bezeichnet sich selbst als kriminalistische Serientäterin. Ihre literarische Palette umfasst neben mörderischen Geschehnissen auch Karnevals- und Weihnachtsgedichte sowie Geschichten auf Koblenzer Mundart.

Begleitet wird die Lesung von der bekannten Mittelrheinwinzerin Sarah Hulten aus Leutesdorf, die ihre aktuellen auserlesenen Weine präsentieren wird. Die Jungwinzerin gründete 2017 mithilfe eines Crowdfundings ihr eigenes Weingut.

Die Teilnehmergebühr beträgt 18 Euro.

Informationen und Anmeldungen bitte an: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz, Telefon: 0261 9885-1112 (vormittags), E-Mail: meurer@bwv-net.de

Grußwort zum Erntedankfest

Liebe Bauern und Winzer, liebe Landfrauen und Landjugendliche,

Erntedankfest – Zeit zum Innehalten und Reflektieren. Was haben wir erreicht, was erlebt in diesem Jahr?

Nach einem nassen Winter und Frühling folgte eine Hitzeperiode. Rheinland-Pfalz blieb zwar von Waldbränden verschont, aber mit steigenden Temperaturen stiegen auch die Sorgen um die Ernte. Die Getreideernte gestaltete sich nach anfänglich gutem Start in den Frühdruschgebieten schwierig. Während der Haupternte fehlten die trockenen Tage. Starkregenfälle führten regional zu Lagergetreide, das nicht einmal als Futter verwertbar war. Dieses Getreide konnte schließlich nur noch energetisch verwertet werden. Dem Mais und den Zuckerrüben hingegen tat die Feuchtigkeit gut. Die später im Jahr zu erntenden Ackerkulturen stehen insgesamt gut da. Das feuchte Frühjahr hat die Grundfutterversorgung gesichert, wenngleich die Sommertrockenheit den Tierhaltern große Sorgen machte. Ein zweiter Schnitt war in der Regel zeitnah nicht möglich. Erst im späteren Sommer konnten weiteres Futter eingefahren und Reserven aufgebaut werden.

Sorge bereitete der viele Regen auch den Winzern, deren Trauben im Frühjahr vieler Behandlungen bedurften. Bei der Lese der frühen Rebsorten zeigte sich örtlich starker Oidium-Befall. In einigen Regionen war von „Notlese“ die Rede. Trotzdem sind die Winzer zuversichtlich, dass es ein qualitativ und quantitativ guter Weinjahrgang werden kann. Die Schutzgemeinschaften der Weinanbaugebiete Mosel und Nahe haben einen Antrag auf Reduzierung der Mindestmostgehalte gestellt, damit die Winzer u. a. den Dornfelder lesen können, bevor die Kirschessigfliege und Pilzkrankheiten das Lesegut schädigen und den Ertrag schmälern.

Landwirtschaft und Weinbau müssen also auch in diesem Jahr wieder unterschiedlichste Herausforderungen meistern, die durch das Wetter und Klimaveränderungen verursacht wurden. Wenn es nötig war, haben sich die Landwirte gegenseitig geholfen. Das wird aber immer schwieriger, da durch langanhaltende Großwetterlagen die Abfolge der kritischen Wetterereignisse über große Gebiete hinweg zunimmt. Aber auch regionale Extremwetterereignisse treten immer häufiger auf. Der Hagel, der jüngst Weinreben und Trauben rund um Worms geschädigt hat, ist ein Beispiel dafür, dass plötzlich die Arbeit eines ganzen Jahres vernichtet werden kann.

Von größeren Katastrophen ist das nördliche Rheinland-Pfalz in diesem Jahr verschont geblieben. Es gibt aber niemanden, der bei der Ankündigung von Starkregen oder bei den aktuellen Bildern aus Libyen oder Slowenien nicht an die Ereignisse von vor zwei Jahren an der Ahr und in der Eifel denkt. Das Wetter ist nicht beherrschbar. Deshalb sind wir erleichtert, wenn wir „verschont“ bleiben und das Wetter kein Unglück und Leid verursacht, sondern unsere Arbeit unterstützt und Ernte, Ertrag und die Erzeugung gesunder Lebensmittel ermöglicht. Dafür sind wir dankbar.

Wir stellen uns unserer verantwortungsvollen Aufgabe und unserem Wunsch, die Menschen im Land mit gesunden, guten Nahrungsmitteln und erneuerbaren Energien zu versorgen. Unser Einsatz für unsere Betriebe, unsere Familien und die gesamte Gesellschaft kostet uns viel Kraft und verlangt viel Engagement, da wir immer wieder neue und strenge Bedingungen und Auflagen erfüllen müssen. Gerade die Auflagen beschneiden aufgrund nationaler Alleingänge unsere Wettbewerbsfähigkeit auf den europäischen und weltweiten Märkten. Mit Sorge erleben die Viehhalter schwindende Strukturen, wie schließende regionale Schlachthöfe oder einen zunehmenden Mangel an Großtierärzten. All dies erschwert und verteuert die Erzeugung unserer Produkte. Hinzu kommt die Sorge, wie wir zukünftig die Wasserversorgung und somit das Ertragsniveau unserer Kulturen sichern. Darüber hinaus müssen wir die Düngeverordnung einhalten und das Damoklesschwert eines großräumigen Einsatzverbots von Pflanzenschutzmitteln schwebt über uns.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau kämpft ununterbrochen auf allen politischen Ebenen für unsere Zukunft und für verlässliche Rahmenbedingungen. Politische Zusagen haben oft kurze Halbwertszeiten. Das gilt insbesondere für die Agrarpolitik des Bundes. Die geplanten Kürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) sind ein Verstoß gegen die Verlässlichkeit, denn durch die Kürzungen können in den Bundesländern nicht mehr alle EU-Mittel abgerufen werden – Mittel, die uns versprochen und zugeteilt wurden. Einmal mehr zeigt sich, dass hier nicht zu Ende gedacht wird. Deutschland ist Nettozahler und müsste im eigenen Interesse so viel Geld wie möglich über die Nutzung von EU-Programmen wieder ins Land zurückholen. Wer das nicht tut, vergeht sich am Steuerzahler.

Der Bauern- und Winzerverband ist ständig im Gespräch mit den politischen Entscheidungsträgern im Land, beim Bund und in Brüssel, um das Schlimmste zu verhindern, so z. B. ein Überhandnehmen des Wolfs, der viel Schaden bei unseren Tierhaltern anrichtet.

Ziel unserer Verbandsarbeit ist seit nun 75 Jahren, Sie alle bei den Bemühungen um ein auskömmliches Einkommen zu unterstützen. Vieles verändert sich um uns herum – rechtliche Auflagen, Märkte, Preise, das Klima, das Verbraucherdenken, die Demografie, die Digitalisierung, die Anforderungen an Energieerzeugung und -verbrauch, die Möglichkeiten der Technik und die finanzielle Ausstattung des EU-Haushalts für die Gemeinsame Agrarpolitik. Die Herausforderungen und Erwartungen steigen, die Bedingungen werden aktuell nicht besser. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau wird sich bei politischen und fachlichen Gesprächen weiter für die berechtigten Anliegen der Bauern- und Winzerfamilien einsetzen. Ich danke allen, die den Verband mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit hierbei unterstützen.

Auch wenn noch nicht alle Früchte der Arbeit geerntet oder gelesen sind, gilt es jetzt zu danken, kurz durchzuatmen und mit neuer Kraft die verbleibenden Monate dieses Jahres anzugehen. Dabei wünsche ich uns allen viel Erfolg und Freude.

Ökonomierat Michael Horper

Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau

IGJG und BWV wollen keine Schwächung der Jagdgenossenschaften und setzen auf funktionsfähige Jagd

Koblenz. Die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) und der BWV-Ausschuss Forst, Jagd und Eigentumsfragen haben sich in einer gemeinsamen Sitzung Mitte September mit dem vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) vorgelegten Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes befasst. Der Entwurf, der bereits seit Wochen in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert wird, wurde in seinen Grundzügen von den Vertreterinnen des Umweltministeriums, insbesondere von Frau Lea Lorscheider und Frau Larissa Krapp, vorgestellt.

Der Ausschussvorsitzende und neue Vorsitzende der IGJG, Josef Schwan, konnte zu der sehr gut besuchten Veranstaltung über 70 Personen begrüßen, die die Gelegenheit ausgiebig nutzten, inhaltliche Rückfragen zum Gesetzentwurf zu stellen. Die intensive, über vierstündige Diskussion dient als Grundlage für die von Seiten der IGJG und dem BWV abzugebenden Stellungnahmen zum Gesetzentwurf. Diese werden die Interessen der Jagdgenossenschaften, Grundstückseigentümer und Bewirtschafter sachlich aufzeigen und Kritikpunkte am vorgelegten Gesetzentwurf darstellen. Die Teilnehmer waren sich grundsätzlich einig darüber, dass das bisherige Jagdrechtssystem gut funktioniert und grundsätzlich keine Notwendigkeit besteht, einen tiefgreifenden Wandel herbeizuführen und insbesondere einen Systemwechsel im bewährten System der Revierjagd vorzunehmen. Es wurde die Sorge deutlich, dass durch die im Entwurf vorgesehenen Möglichkeiten, einzelne oder auch größere Flächen aus dem Verbund des Reviersystems herauszulösen, die Jagdgenossenschaften als Solidargemeinschaften insgesamt geschwächt werden. Zudem bemängelten die Teilnehmer, dass der Gesetzentwurf eine Vielzahl an Ermächtigungsgrundlagen beinhalte, mit denen das Umweltministerium im Rahmen von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften weitere Konkretisierungen der gesetzlichen Regelungen vornehmen könne, ohne dass diese bisher im Detail bekannt wären. Dies betrifft beispielsweise organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Befriedung einzelner Flächen oder der Organisation von Jagdgenossenschaften. Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass eine funktionierende Jagd unbedingt notwendig sei, damit die land- und forstwirtschaftlichen Kulturen geschützt und übermäßige Wildschäden vermieden würden. Daher bestehe grundsätzlich ein großes Interesse daran, dass auch die Jäger verlässliche Grundlagen erhielten, um als Pächter der einzelnen Reviere attraktive Rahmenbedingungen vorzufinden.

Die geplanten Veränderungen bei den – nach den Vorstellungen des MKUEM – in Zukunft bejagbaren Tierarten wurde ebenfalls erörtert. Die Liste ist im Entwurf gegenüber der bisherigen Fassung im Landesjagdgesetz deutlich kürzer und „ökosystemfremde“, also invasive Arten sollen zukünftig besonders behandelt werden. Allerdings gibt es, das wurde von den Teilnehmern kritisiert, nach wie vor keine Bestrebungen, auch den Wolf in die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten aufzunehmen. Mit der Aufnahme könnten in Zukunft die rechtlichen Möglichkeiten optimiert werden, um bei auffälligen Wölfen oder bei einer notwendigen Regulierung des Bestandes schnell und unkompliziert auch jagdrechtliche Maßnahmen ergreifen zu können.

Der im Sommer vorgelegte Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Phase der Verbändeanhörung. Die Frist für eine Stellungnahme läuft bis zum 15.10.2023. Danach werden alle eingehenden Forderungen und Anregungen im rheinland-pfälzischen Umweltministerium gesichtet und der Gesetzentwurf wird noch einmal überarbeitet. Erst danach wird das parlamentarische Verfahren eröffnet, in dem dann der rheinland-pfälzische Landtag und die dort vertretenen Parteien die Möglichkeit haben werden, sich noch intensiver mit dem vom Umweltministerium vorgelegten Gesetzentwurf zu befassen. Dabei, so waren sich alle Sitzungsteilnehmer einig, wird es sicherlich Änderungen am bisher vorgelegten Entwurf geben, denn noch kein Referentenentwurf hat die parlamentarischen Beratungen unverändert als Gesetz verlassen.