Evaluation des Jagdrechts nicht auf dem Rücken der Jagdgenossenschaften austragen

Koblenz. Mitte Februar kam der BWV-Ausschuss Forst, Jagd und Eigentumsfragen zusammen, um das vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) im Januar 2022 vorgelegte Evaluationspapier zum Jagdrecht in Rheinland-Pfalz zu diskutieren. Zu der Sitzung konnte der Vorsitzende Josef Schwan auch den Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, sowie einige Vorstandsmitglieder der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG), darunter auch den Vorsitzenden, Ökonomierat Heribert Metternich, sowie weitere Kreisvorsitzende begrüßen.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein Diskussionspapier, mit welchem das für Jagdfragen zuständige MKUEM den Verbänden Anregungen für eine mögliche Novellierung landesjagdrechtlicher Regelungen übersandt hatte. Mit dem vorgelegten Papier soll der inhaltliche Spielraum ausgelotet werden, der in einen Referentenentwurf zur Änderung der jagdrechtlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz münden soll. Damit soll das Jagdrecht für die nächsten Jahre an aktuelle rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden.

Bei einigen Punkten konnten Jagdgenossenschaften und Landwirte eine gemeinsame Haltung erarbeiten, bei anderen sind zunächst noch weitere Abwägungen notwendig. So hatte das MKUEM beispielsweise vorgeschlagen, die mittlerweile vielerorts entstehenden großen Freiflächen-Photovoltaikanlagen als befriedete Bezirke ausdrücklich in das Jagdrecht aufzunehmen. Diese Anregung stieß jedoch auf einhellige Ablehnung bei den Teilnehmern, insbesondere, weil alleine durch eine Einzäunung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen die Bejagbarkeit solcher Flächen nicht ausgeschlossen sei und bestimmte Wildarten wie Kaninchen, Fuchs oder Federwild durchaus auf diesen Flächen vorkommen könnten. Darüber hinaus hätte die Aufnahme dieser Flächen in den Katalog der befriedeten Bezirke die Folge, dass dort kein Wildschaden mehr zu zahlen sei. Dieser Vorschlag stehe den Bestrebungen, in Zukunft vermehrt über sogenannte Agri-Photovoltaikanlagen nachzudenken, bei der die landwirtschaftliche Nutzung weitgehend erhalten bleiben soll, entgegen.

Weiterhin wurde die zur Diskussion gestellte Verringerung der Größe der Eigenjagdbezirke von bisher 75 auf 50 Hektar eher kritisch gesehen und abgelehnt. Einer Zersplitterung der jagdlichen Landkarte solle kein Vorschub geleistet werden. Zudem sei zu befürchten, so die Ausschussmitglieder, dass vermehrt Eigenjagdbezirke mit forstlichen Kulturen entstehen könnten, die die Verpachtbarkeit gemeinschaftlicher Jagdbezirke erschweren und die Wildschadenproblematik auf den landwirtschaftlich genutzten Kulturen verstärken könnten. Auf besondere Kritik stieß die Überlegung, das Wildschadensverfahren, das derzeit bei den Verbandsgemeinden geführt wird, in Zukunft nahezu gänzlich entfallen zu lassen und die Beteiligten stattdessen auf die Beschreitung eines ordentlichen Rechtsweges zu verweisen, wenn es vor Ort zu keiner Einigung kommt. Es wurde betont, dass Jagdgenossenschaften, bei denen in Zukunft Wildschäden möglicherweise angemeldet werden könnten, auf Grund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und der organisatorischen Aufstellung fachlich hierfür gar nicht in der Lage seien. Die Überwälzung solcher derzeit hoheitlich wahrgenommenen Aufgaben auf die Jagdgenossenschaften sei inakzeptabel, zumal die Jagdgenossenschaften auch gesetzlich für den Ersatz des Wildschadens verpflichtet seien. Offen jedoch waren die Teilnehmer für die Anpassung einzelner Verfahrensregelungen an die Erfordernisse der Praxis.

Es gab auch einige Aspekte, die von den Teilnehmern der Sitzung vorsichtig positiv eingeschätzt wurden. Dies betrifft beispielsweise Klarstellungen zur Wildfolge oder organisatorische Fragen der Jagdgenossenschaften, wonach in Zukunft die Amtszeit eines gewählten Jagdvorstandes mit der Wahl und nicht mehr wie bisher an dem auf die Wahl folgenden 01. April, beginnen könnte. Allerdings müsse dann auch das Ende der Amtszeit flexibilisiert werden.

Der Ausschussvorsitzende Josef Schwan betonte nach fast vierstündiger intensiver Diskussion abschließend, dass das Interesse der Bauern und Winzer sowie der Jagdrechtsinhaber in Rheinland-Pfalz eine starke Stimme benötigten. Er begrüßte daher die konstruktive Diskussion des Ausschusses und kündigte an, die gewonnenen Erkenntnisse in den Abstimmungsgesprächen mit anderen Verbänden sowie dem MKUEM weiterhin offensiv zu vertreten. Wenn es dann im Laufe des Jahre 2022 zu konkreten Vorschlägen im Rahmen eines Referentenentwurfes komme, müsse genau analysiert werden, wo die Vorstellungen des MKUEM mit denjenigen der Bauern, Winzer, Grundstückeigentümer und Jagdrechtsinhaber übereinstimmen. Jedenfalls dürften die Änderungen nicht dazu führen, die Jagdgenossenschaften zu schwächen. Er freue sich auf weitere konstruktive Diskussionen, um das Jagdrecht in Rheinland-Pfalz an die Herausforderungen von Politik und Gesellschaft anzupassen.

Bauern- und Winzerverband zur Ausweisung der Roten Gebiete

Präsidium verabschiedet Resolution

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau kritisiert mit Nachdruck die sich nun abzeichnenden Regelungen zur Ausweisung der Roten Gebiete in Deutschland, die nicht verursachergerecht sind.

In einer Resolution, die das Präsidium des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau am 4. Februar 2022 verabschiedet hat, werden verlässliche, verursachergerechte und für die Praxis angemessene Regelungen zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland angemahnt. Der Wortlaut der Resolution ist beigefügt.

Impf-Informationen für Saisonarbeitskräfte

Landwirtschaftliche Sozialversicherung bietet Impf-Erklärfilme für Saisonarbeitskräfte an

Kassel. Mit Erklärfilmen in neun verschiedenen Sprachen sollen Saisonarbeitskräfte motiviert werden, sich bereits in ihrem Heimatland gegen Corona impfen zu lassen. Zudem stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vor, wie sich Saisonarbeitskräfte mit einer Impfung vor Corona schützen können und wie eine Schutzimpfung abläuft.

Zu finden sind die neun Filme unter www.svlfg.de/youtube-digital auf dem YouTube-Kanal der SVLFG in der Playlist „Erklärfilm: Impfen schützt dich und andere!“. Die Inhalte werden in deutscher, englischer, rumänischer, polnischer und bulgarischer, aber auch in ukrainischer, ungarischer, georgischer und spanischer Sprache bereitgestellt.

Mit den neuen Filmen unterstützt die SVLFG Saisonarbeitskräfte und auch die Unternehmer dabei, in der Corona-Pandemie gesund und sicher zu arbeiten. Weitere Informationen zu Corona, Präventionsmaßnahmen, Antworten auf häufig gestellte Fragen und vielen weiteren Themen finden Saisonarbeitskräfte und Arbeitgeber in der Web-App Saisonarbeit unter www.agriwork-germany.de.

Die Filme können auch hier direkt aufgerufen werden:

Deutsche Version

Englische Version

Polnische Version

Rumänische Version

Bulgarische Version

Ungarische Version

Ukrainische Version

Georgische Version

Spanische Version

Spenden für Betroffene der Flutkatastrophe

Steuerliche Regeln sind kein Hemmnis für Auszahlung von Spendengeldern

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und insbesondere der Weinbauverband Ahr sind erfreut über die heutige Mitteilung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, dass „steuerliche Regelungen bei der Auszahlung von Spenden kein Hindernis sein dürfen“. Das Bundesministerium der Finanzen habe jetzt gemeinsam mit den Bundesländern eine „Lösung“ gefunden. Der vorgeschlagene Auszahlungsweg beachte sowohl das Spendenrecht wie auch die Grundsätze der Gemeinnützigkeit, stellt Lindner fest.

Der Bauern- und Winzerverband hofft, dass die konkreten Beschlüsse jetzt eine umgehende Auszahlung der eingegangenen Spenden an die betroffenen Betriebe ermöglicht.

Corona und Jagdgenossenschaften

Sonderregelung gilt für Jagdgenossenschaften weiterhin

Mainz. Bereits im Jahr 2021 hatte das für Jagdfragen zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) umfassende Sonderregelungen erlassen, wonach Jagdgenossenschaften, die Corona bedingt keine Versammlungen durchführen konnten, besondere Rechte in Anspruch nehmen durften. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen eigentlich eine Wahl zum Vorstand angestanden hätte, beziehungsweise notwendige Entscheidungen (beispielsweise über die Jagdverpachtung) hätten getroffen werden müssen. Die Amtszeit der Jagdvorstände wurde zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit um ein Jahr verlängert, zudem gab es umfangreichende Sonderkompetenzen für den Jagdvorstand, der viele notwenige Entscheidungen ohne die ansonsten vorgesehene Zustimmung der Jagdgenossenschaftsversammlung ausnahmsweise alleine treffen konnte.

Da sich das Pandemiegeschehen auch im Jahr 2022 nicht grundlegend geändert hat und nicht davon auszugehen ist, dass sich dies bis zu den häufig im März stattfindenden Versammlungsterminen bessert, hat das MKUEM darüber informiert, dass die im vergangenen Jahr erlassenen Sondervorschriften auch in diesem Jahr Anwendung finden sollen. Auch wenn grundsätzlich Versammlungen der Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts juristisch unter besonderen Vorkehrungen möglich wären, wäre dies angesichts der derzeitigen Corona-Lage nicht ratsam. Darauf weist das Ministerium ausdrücklich hin. Das MKUEM fordert die Jagdgenossenschaften aber auf, sobald wie möglich notwendige Versammlungen und insbesondere Wahlen zum Jagdvorstand vorzunehmen, damit diese dann nach der gesetzlichen Regelung in Rheinland-Pfalz zum 01. April 2023 ihr Amt antreten können. Dies gilt in all den Fällen, in denen die Versammlungen nach dem 01. April, also nach Beginn des neuen Jagdjahres stattgefunden haben.

Jagdgenossenschaften sollten daher bei anstehenden Wahlen nicht abwarten wie sich die Corona-Situation bis zum Winter 2022/2023 weiter entwickelt, sondern möglichst im Sommer, wenn die Einschränkungen durch die Pandemie nach den Erfahrungen der letzten beiden Jahre etwas entspannter sind, die Versammlungen einplanen und durchführen.

Sonderregelung gelten für Jagdgenossenschaften weiter

Mainz. Bereits im Jahr 2021 hatte das für Jagdfragen zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) umfassende Sonderregelungen erlassen, wonach Jagdgenossenschaften, die Corona bedingt keine Versammlungen durchführen konnten, besondere Rechte in Anspruch nehmen durften. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen eigentlich eine Wahl zum Vorstand angestanden hätte, beziehungsweise notwendige Entscheidungen (beispielsweise über die Jagdverpachtung) hätten getroffen werden müssen. Die Amtszeit der Jagdvorstände wurde zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit um ein Jahr verlängert, zudem gab es umfangreichende Sonderkompetenzen für den Jagdvorstand, der viele notwenige Entscheidungen ohne die ansonsten vorgesehene Zustimmung der Jagdgenossenschaftsversammlung ausnahmsweise alleine treffen konnte.

Da sich das Pandemiegeschehen auch im Jahr 2022 nicht grundlegend geändert hat und nicht davon auszugehen ist, dass sich dies bis zu den häufig im März stattfindenden Versammlungsterminen bessert, hat das MKUEM darüber informiert, dass die im vergangenen Jahr erlassenen Sondervorschriften auch in diesem Jahr Anwendung finden sollen. Auch wenn grundsätzlich Versammlungen der Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts juristisch unter besonderen Vorkehrungen möglich wären, wäre dies angesichts der derzeitigen Corona-Lage nicht ratsam. Darauf weist das Ministerium ausdrücklich hin. Das MKUEM fordert die Jagdgenossenschaften aber auf, sobald wie möglich notwendige Versammlungen und insbesondere Wahlen zum Jagdvorstand vorzunehmen, damit diese dann nach der gesetzlichen Regelung in Rheinland-Pfalz zum 01. April 2023 ihr Amt antreten können. Dies gilt in all den Fällen, in denen die Versammlungen nach dem 01. April, also nach Beginn des neuen Jagdjahres stattgefunden haben.

Jagdgenossenschaften sollten daher bei anstehenden Wahlen nicht abwarten wie sich die Corona-Situation bis zum Winter 2022/2023 weiter entwickelt, sondern möglichst im Sommer, wenn die Einschränkungen durch die Pandemie nach den Erfahrungen der letzten beiden Jahre etwas entspannter sind, die Versammlungen einplanen und durchführen.

Tiertransport

Auswirkungen des Transportverbotes für Kälber unter 28 Tage planen

Berlin. Am 31.12.2022 endet die Übergangsfrist in der Tierschutz-Transportverordnung. Ab 1.1.2023 müssen Kälber, die zum Kälbermäster transportiert werden sollen, älter als 28 Tage sein. 14 Tage alte Kälber dürfen dann nur in Ausnahmefällen transportiert werden. Wahrscheinlich wird die einjährige Übergangsfrist für die neue 28-Tage-Transportregel von Kälbern auch nicht verlängert. Niedersachen hatte zwar einen Antrag an den Bundesrat gestellt und eine Übergangszeit von drei Jahren gefordert, dieser wurde aber nur von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Alle anderen Länder, auch Rheinland-Pfalz, folgten dem Antrag von Sachsen, den Antrag aus Niedersachsen zurückzustellen. Es bestehe noch Beratungsbedarf. Der Antrag wurde daher vertagt. Ob dies aus Sicht der betroffenen Milcherzeuger positiv oder negativ ist, kann derzeit überhaupt nicht abgeschätzt werden. Deshalb heißt es jetzt, die Planungen aufzunehmen, wie die längere Verweildauer im Milchviehbetrieb umgesetzt werden kann. Hierzu wurde in der Rheinischen Bauernzeitung ein Artikel veröffentlicht, der über den Link hier am Ende des Beitrages nachzulesen ist.

Die Übersicht zu den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung, die dabei zu beachten sind, finden Sie als gesonderte Datei ebenfalls dort zum Download. Hier wurden gegenüber der Abbildung in der RBZ auch noch zwei sprachliche Änderungen bei den Schadgasen und bei den besonderen Mindestanforderungen gemacht, so dass Sie bitte für Ihre Akten, diese Übersicht verwenden.

Corona und Pferdesport

Sicherstellung des Tierwohls im Pferdesport

In einem Schreiben stellt Gesundheitsminister Clemens Hoch die aktuellen Regeln für die Corona-Auflagen in der Pferdehaltung zusammen. Die Informationen können Sie hier einsehen.

Landwirtschaft und Umwelt

Landwirtschaft trägt zur Biodiversität bei

Koblenz. Die Landwirtschaft unternimmt seit vielen Jahren verstärkt Anstrengungen, um die Artenvielfalt und die Anzahl aller im ländlichen Raum vorkommenden Tiere und Pflanzen zu erhöhen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums würden in Rheinland-Pfalz über 30 Prozent aller landwirtschaftlich genutzten Flächen unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes bewirtschaftet werden. Das geht weit über die gesetzlichen Anforderungen an die Bauern und Winzer hinaus. Mit engen Fruchtfolgen, Blühstreifen, späten Mahdzeitpunkten, bedarfsorientierter Düngung und befallsorientierten Pflanzenschutzanwendungen tragen die Landwirte zum Schutz der Insekten bei.

Kritisch sieht der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau aber Entwicklungen und Auflagen, die für den Naturschutz kontraproduktiv sind. So sei es sinnvoll, auch in Zukunft zeitweise offene Misthaufen, die schließlich hervorragende Nahrungsgrundlagen für Insekten und insektenfressende Tiere seien, zu erlauben. Die Flächenversiegelung, vor allem für Infrastrukturmaßnahmen, müsse weiterhin konsequent reduziert werden, um damit auch dem Rückgang von Blüh- und Futterpflanzen für Insekten entgegenzuwirken.

Der Verband macht darauf aufmerksam, dass die Landwirtschaft hinsichtlich der Artenvielfalt und Populationsdichte von Insekten Partner des Naturschutzes ist. Gerade die Sonderkulturen seien auf Bestäuberinsekten angewiesen, so dass die Landwirte sogar ein ureigenes Interesse am Erhalt der Insekten hätten.

Kärcher-Farmeraktion ab 01.02.2022

Reinigung auf höchstem Niveau für Stall und Hof

Koblenz. Unter diesem Motto bietet Kärcher den Mitgliedern der deutschen Bauern- u. Winzerverbände exklusive Reinigungsgeräte zu attraktiven Konditionen an. Start der Farmeraktion ist der 01.02.2022 – solange der Vorrat reicht.

So vielfältig die Anforderungen in der Landwirtschaft auch sind, mit innovativen Kärcher-Geräten werden sie alle erfüllt:

■ Effektive Reinigungssysteme mit umfangreichem Zubehör

■ AFP-förderfähige stationäre Melkstandreiniger

■ Individuelle Reinigungslösungen für die Landwirtschaft

■ Reinigungslösungen zum Zulassungsstopp Chlorpropham (CIPC)

■ Reinigungslösung zum Reinigen von Feldspritzen auf dem Feld

Weitere Informationen finden Sie hier im Mitgliederbereich des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau sowie über den folgenden Link www.kaercher.de/aktion-farmer

Sie können sich bei Fragen auch an Ihre Kreisgeschäftsstelle wenden.