Evaluation des Jagdrechts nicht auf dem Rücken der Jagdgenossenschaften austragen

Koblenz. Mitte Februar kam der BWV-Ausschuss Forst, Jagd und Eigentumsfragen zusammen, um das vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) im Januar 2022 vorgelegte Evaluationspapier zum Jagdrecht in Rheinland-Pfalz zu diskutieren. Zu der Sitzung konnte der Vorsitzende Josef Schwan auch den Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, sowie einige Vorstandsmitglieder der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG), darunter auch den Vorsitzenden, Ökonomierat Heribert Metternich, sowie weitere Kreisvorsitzende begrüßen.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein Diskussionspapier, mit welchem das für Jagdfragen zuständige MKUEM den Verbänden Anregungen für eine mögliche Novellierung landesjagdrechtlicher Regelungen übersandt hatte. Mit dem vorgelegten Papier soll der inhaltliche Spielraum ausgelotet werden, der in einen Referentenentwurf zur Änderung der jagdrechtlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz münden soll. Damit soll das Jagdrecht für die nächsten Jahre an aktuelle rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden.

Bei einigen Punkten konnten Jagdgenossenschaften und Landwirte eine gemeinsame Haltung erarbeiten, bei anderen sind zunächst noch weitere Abwägungen notwendig. So hatte das MKUEM beispielsweise vorgeschlagen, die mittlerweile vielerorts entstehenden großen Freiflächen-Photovoltaikanlagen als befriedete Bezirke ausdrücklich in das Jagdrecht aufzunehmen. Diese Anregung stieß jedoch auf einhellige Ablehnung bei den Teilnehmern, insbesondere, weil alleine durch eine Einzäunung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen die Bejagbarkeit solcher Flächen nicht ausgeschlossen sei und bestimmte Wildarten wie Kaninchen, Fuchs oder Federwild durchaus auf diesen Flächen vorkommen könnten. Darüber hinaus hätte die Aufnahme dieser Flächen in den Katalog der befriedeten Bezirke die Folge, dass dort kein Wildschaden mehr zu zahlen sei. Dieser Vorschlag stehe den Bestrebungen, in Zukunft vermehrt über sogenannte Agri-Photovoltaikanlagen nachzudenken, bei der die landwirtschaftliche Nutzung weitgehend erhalten bleiben soll, entgegen.

Weiterhin wurde die zur Diskussion gestellte Verringerung der Größe der Eigenjagdbezirke von bisher 75 auf 50 Hektar eher kritisch gesehen und abgelehnt. Einer Zersplitterung der jagdlichen Landkarte solle kein Vorschub geleistet werden. Zudem sei zu befürchten, so die Ausschussmitglieder, dass vermehrt Eigenjagdbezirke mit forstlichen Kulturen entstehen könnten, die die Verpachtbarkeit gemeinschaftlicher Jagdbezirke erschweren und die Wildschadenproblematik auf den landwirtschaftlich genutzten Kulturen verstärken könnten. Auf besondere Kritik stieß die Überlegung, das Wildschadensverfahren, das derzeit bei den Verbandsgemeinden geführt wird, in Zukunft nahezu gänzlich entfallen zu lassen und die Beteiligten stattdessen auf die Beschreitung eines ordentlichen Rechtsweges zu verweisen, wenn es vor Ort zu keiner Einigung kommt. Es wurde betont, dass Jagdgenossenschaften, bei denen in Zukunft Wildschäden möglicherweise angemeldet werden könnten, auf Grund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und der organisatorischen Aufstellung fachlich hierfür gar nicht in der Lage seien. Die Überwälzung solcher derzeit hoheitlich wahrgenommenen Aufgaben auf die Jagdgenossenschaften sei inakzeptabel, zumal die Jagdgenossenschaften auch gesetzlich für den Ersatz des Wildschadens verpflichtet seien. Offen jedoch waren die Teilnehmer für die Anpassung einzelner Verfahrensregelungen an die Erfordernisse der Praxis.

Es gab auch einige Aspekte, die von den Teilnehmern der Sitzung vorsichtig positiv eingeschätzt wurden. Dies betrifft beispielsweise Klarstellungen zur Wildfolge oder organisatorische Fragen der Jagdgenossenschaften, wonach in Zukunft die Amtszeit eines gewählten Jagdvorstandes mit der Wahl und nicht mehr wie bisher an dem auf die Wahl folgenden 01. April, beginnen könnte. Allerdings müsse dann auch das Ende der Amtszeit flexibilisiert werden.

Der Ausschussvorsitzende Josef Schwan betonte nach fast vierstündiger intensiver Diskussion abschließend, dass das Interesse der Bauern und Winzer sowie der Jagdrechtsinhaber in Rheinland-Pfalz eine starke Stimme benötigten. Er begrüßte daher die konstruktive Diskussion des Ausschusses und kündigte an, die gewonnenen Erkenntnisse in den Abstimmungsgesprächen mit anderen Verbänden sowie dem MKUEM weiterhin offensiv zu vertreten. Wenn es dann im Laufe des Jahre 2022 zu konkreten Vorschlägen im Rahmen eines Referentenentwurfes komme, müsse genau analysiert werden, wo die Vorstellungen des MKUEM mit denjenigen der Bauern, Winzer, Grundstückeigentümer und Jagdrechtsinhaber übereinstimmen. Jedenfalls dürften die Änderungen nicht dazu führen, die Jagdgenossenschaften zu schwächen. Er freue sich auf weitere konstruktive Diskussionen, um das Jagdrecht in Rheinland-Pfalz an die Herausforderungen von Politik und Gesellschaft anzupassen.